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Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Punkt 16 zu entnehmen.

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Transkript:

R Seite: 1/6 ruckdatum: 21.07.2008 überarbeitet am: 18.07.2008 1 Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens Angaben zum Produkt Verwendung des Stoffes / der Zubereitung: Fleckentferner Hersteller / Lieferant: domal wittol Tel.: ++49(0)3629/6693-0 Wasch- und Reinigungsmittel GmbH Fax: ++49(0)3629/6693-60 Ilmenauer Straße 12-99326 Stadtilm/Thüringen E-Mail-Adresse der sachkundigen Person, die für das zuständig ist: sicherheitsdatenblatt@domal.de Auskunftgebender Bereich: Qualitätsmanagement Notfallauskunft: Giftinformationszentrale Mainz (Vertragspartner) Universitätsklinikum, Tel. +49-(0)6131-19240 * 2 Mögliche Gefahren Gefahrenbezeichnung: Xi Reizend Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: R 41 Gefahr ernster Augenschäden. Klassifizierungssystem: as Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 15630-89-4 Natriumcarbonat-Peroxohydrat Xn, Xi, O; R 8-22-41 10-25% EINECS: 239-707-6 zusätzl. Hinweise: er Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen. 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidung wechseln. nach Einatmen: Frischluftzufuhr, gegebenenfalls Atemspende, Wärme. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Mit viel Wasser abspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (Fortsetzung auf Seite 2)

R Seite: 2/6 ruckdatum: 21.07.2008 überarbeitet am: 18.07.2008 nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort ärztlichen Rat einholen. (Fortsetzung von Seite 1) 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Keine Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase: Schwefeloxide (SOx) Phosphoroxide (PxOy) Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO₂) Besondere Schutzausrüstung: Atemschutzgerät anlegen. Weitere Angaben Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung: Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Staubbildung vermeiden. Staub nicht einatmen. Haut- und Augenkontakt vermeiden. Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Mechanisch aufnehmen. Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen. Für ausreichende Lüftung sorgen. 7 Handhabung und Lagerung Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Staubbildung vermeiden. Staub nicht einatmen. Länger andauernden/wiederholten Hautkontakt vermeiden. Berührung mit den Augen vermeiden. Auf die Einhaltung des/der Arbeitsplatzgrenzwerte/s (AGW) und/oder sonstiger Grenzwerte achten. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Stoff/Produkt kann die Entzündungstemperatur brennbarer Substanzen herabsetzen. Lagerung: Anforderung an Lagerräume und Behälter: Wasserrechtliche Bestimmungen beachten. Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von brennbaren Stoffen lagern. Getrennt von Reduktionsmitteln aufbewahren. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern. Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Verunreinigungen schützen. (Fortsetzung auf Seite 3)

R Seite: 3/6 ruckdatum: 21.07.2008 überarbeitet am: 18.07.2008 Lagerklasse: Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): - (Fortsetzung von Seite 2) 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7. Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Allgemeiner Staubgrenzwert: Einatembare Fraktion (E-Staub): 10 mg/m³ (Schichtmittelwert) Alveolengängige Fraktion (A-Staub): 3 mg/m³ (Schichtmittelwert) Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. Persönliche Schutzausrüstung: Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Staub/Rauch/Nebel nicht einatmen. Längeren und intensiven Hautkontakt vermeiden. Berührung mit den Augen vermeiden. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Atemschutz: Bei Staubbildung Atemschutz Handschutz: Schutzhandschuhe as Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das Chemikaliengemisch abgegeben werden. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der urchbruchzeiten, Permeationsraten und der egradation. Handschuhmaterial ie Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. a das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. urchdringungszeit des Handschuhmaterials ie genaue urchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. Augenschutz: ichtschließende Schutzbrille 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Allgemeine Angaben Form: Farbe: Geruch: fest gemäß Produktbezeichnung charakteristisch Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Nicht bestimmt Siedepunkt/Siedebereich: Nicht bestimmt Flammpunkt: Nicht anwendbar Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. (Fortsetzung auf Seite 4)

R Seite: 4/6 ruckdatum: 21.07.2008 überarbeitet am: 18.07.2008 Selbstentzündlichkeit: as Produkt ist nicht selbstentzündlich. Explosionsgefahr: as Produkt ist nicht explosionsgefährlich. ichte: Nicht bestimmt Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: löslich (Fortsetzung von Seite 3) 10 Stabilität und Reaktivität Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Zu vermeidende Stoffe: Reduktionsmittel brennbare Stoffe Gefährliche Reaktionen Reaktionen mit brennbaren Stoffen. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Schwefeloxide (SOx) Phosphoroxide (z.b. P₂O₅) Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO₂) * 11 Toxikologische Angaben Akute Toxizität: Primäre Reizwirkung: an der Haut: Schwache Reizwirkung am Auge: Starke Reizwirkung mit Gefahr ernster Augenschäden. Sensibilisierung: Enthält sensibilisierende Stoffe, kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zusätzliche toxikologische Hinweise: as Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf: Reizend 12 Umweltspezifische Angaben Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung nach VwVwS): schwach wassergefährdend as in dieser Zubereitung enthaltene Tensid erfüllt (ie in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen) die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über etergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines etergenzienherstellers hin zur Verfügung gestellt. 13 Hinweise zur Entsorgung Produkt: Empfehlung: Entsorgung gemäß den örtlichen, behördlichen Vorschriften. (Fortsetzung auf Seite 5)

R Seite: 5/6 ruckdatum: 21.07.2008 überarbeitet am: 18.07.2008 Europäischer Abfallkatalog: ie Zuordnung von Abfallschlüsselnummern nach dem EAV ist branchen- und prozeßspezifisch durchzuführen. Ungereinigte Verpackungen: Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. (Fortsetzung von Seite 4) 14 Angaben zum Transport Landtransport AR/RI und GGVSE (grenzüberschreitend/inland): AR/RI-GGVSE Klasse: - Seeschiffstransport IMG/GGVSee: IMG/GGVSee-Klasse: - Lufttransport ICAO-TI und IATA-GR: ICAO/IATA-Klasse: - Transport/weitere Angaben: Kein Gefahrgut nach obigen Verordnungen 15 Angaben zu Rechtsvorschriften Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: as Produkt ist nach EG-Richtlinien/den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xi Reizend R-Sätze: 41 Gefahr ernster Augenschäden. S-Sätze: 2 arf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 22 Staub nicht einatmen. 25 Berührung mit den Augen vermeiden. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Besondere Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen: Enthält Subtilisin, alpha-amylase. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004/EG: Bleichmittel auf Sauerstoffbasis 15-30% Enzyme Nationale Vorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach 22 JArbSchG beachten! Störfallverordnung: Störfallverordnung, Anhang: Nicht genannt (Fortsetzung auf Seite 6)

R Seite: 6/6 ruckdatum: 21.07.2008 überarbeitet am: 18.07.2008 Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): - Wassergefährdungsklasse: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung nach VwVwS): schwach wassergefährdend (Fortsetzung von Seite 5) 16 Sonstige Angaben: ie Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Betrifft: Änderungen Im vorliegenden haben sich wichtige Änderungen gegenüber der vorhergehenden Version ergeben. Kapitel, die von diesen Änderungen betroffen sind, sind durch * vor der Kapitelnummer gekennzeichnet. Relevante R-Sätze: iese(r) R-Satz/Sätze gilt/gelten für den/die Inhaltsstoff(e) und gibt/geben nicht unbedingt die Einstufung der Zubereitung an. ie Kennzeichnung des Produktes ist in Kapitel 15 aufgeführt. 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. 41 Gefahr ernster Augenschäden. 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. atenblatt ausstellender Bereich: C.S.B. GmbH Tel.: 02151 / 652086-0 Oberstraße 10 Fax: 02151 / 652086-9 -47829 Krefeld * aten gegenüber der Vorversion geändert Mit Erscheinen dieses s werden alle vorhergehenden Versionen für dieses Produkt / diesen Stoff ungültig. Änderungen in den jeweiligen Kapiteln gegenüber der vorhergehenden Version, sind am linken Seitenrand mit * gekennzeichnet.