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Transkript:

Seite: 1/6 1 Bezeichnung des Stoffes/des Gemisches und des Unternehmens - Angaben zum Produkt - - Verwendung des Stoffes / des Gemisches: Lösungsmittel - Hersteller/Lieferant: SAV LP GmbH Hochriesstraße 2 D-83126 Flintsbach am Inn Telefon: +49-80 34-909 80-0 Telefax: +49-80 34-909 80-70 - Auskunftgebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit - Datenblatt ausstellender Bereich: info@chemie1.de - Notfallauskunft: Giftnotruf München: +49 89/19 240 2 Mögliche Gefahren - Gefahrenbezeichnung: F Leichtentzündlich - Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. R 11 Leichtentzündlich. - Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben. - GHS-Kennzeichnungselemente Gefahr H225 - Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. - Prävention: P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. - Lagerung: P403+P235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufgewahren. 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen - Chemische Charakterisierung - Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. - Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 64-17-5 EINECS: 200-578-6 Indexnummer: 603-002-00-5 CAS: 78-93-3 EINECS: 201-159-0 Indexnummer: 606-002-00-3 Ethanol F; R 11 Gefahr: Flamme 2.6/2 Butanon Xi, F; R 11-36-66-67 Gefahr: Flamme 2.6/2 Achtung: Ausrufezeichen 3.3/2, 3.8/3 30% <5% (Fortsetzung auf Seite 2)

Seite: 2/6 (Fortsetzung von Seite 1) - Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen. 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen - Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke entfernen. - Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, gegebenenfalls Atemspende, Wärme. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. - Nach Hautkontakt: Bei Berührung mit der Haut mit viel Wasser abwaschen. - Nach Augenkontakt: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. - Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung - Geeignete Löschmittel: CO2, Lösc hpul ve r oder Wasse rsprühstrahl. Größe re n Brand mit Wasse rsprühst rahl ode r alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. - Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl - Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase: Kann explosive Gas-Luft-Gemische bilden. Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich. - Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Explosions- und Brandgase nicht einatmen. - Weitere Angaben Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung - Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Zündquellen fernhalten. - Umweltschutzmaßnahmen: Eindringen in Kanalisation, Gruben und Keller verhindern. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. Mit viel Wasser verdünnen. - Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Für ausreichende Lüftung sorgen. Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen. - Zusätzliche Hinweise: Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8. Informationen zu "Gefährlichen Reaktionen" siehe Kapitel 10. (Fortsetzung auf Seite 3)

Seite: 3/6 Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13. (Fortsetzung von Seite 2) 7 Handhabung und Lagerung - Handhabung: - Hinweise zum sicheren Umgang: Behälter dicht geschlossen halten. Für gute Raumbelüftung auch im Bodenbereich sorgen (Dämpfe sind schwerer als Luft). - Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Zündquellen fernhalten - nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. - Lagerung: - Anforderung an Lagerräume und Behälter: An einem kühlen Ort lagern. - Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich. - Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten. - Lagerklasse: 3 - Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Leichtentzündlich 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung - Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7. - Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 64-17-5 Ethanol AGW (Deutschland) 960 mg/m³, 500 ml/m³ 2(II);DFG, Y 78-93-3 Butanon AGW (Deutschland) IOELV (Europäische Union) 600 mg/m³, 200 ml/m³ 1(I);DFG, H, Y Kurzzeitwert: 900 mg/m³, 300 ml/m³ Langzeitwert: 600 mg/m³, 200 ml/m³ - Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. - Persönliche Schutzausrüstung: - Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. - Atemschutz: Bei unzureichender Belüftung Atemschutz. Filter A - Handschutz: Schutzhandschuhe (EN 374) Schutzhandschuhe vor jeder Benutzung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen. Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. - Handschuhmaterial Butylkautschuk Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine (Fortsetzung auf Seite 4)

Seite: 4/6 (Fortsetzung von Seite 3) Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. - Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. - Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille 9 Physikalische und chemische Eigenschaften - Allgemeine Angaben Form: Farbe: Geruch: Flüssig Farblos Nach Alkohol - Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Nicht bestimmt. Siedepunkt/Siedebereich: 78 C - Flammpunkt: 12 C - Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. - Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische möglich. - Dichte bei 20 C: 0,8 g/cm³ - Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: Vollständig mischbar. 10 Stabilität und Reaktivität - Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung. - Zu vermeidende Stoffe: - Gefährliche Reaktionen Bildung explosiver Gasgemische mit Luft. - Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Verwendung. 11 Toxikologische Angaben - Akute Toxizität: - Primäre Reizwirkung: - an der Haut: Bei längerem und/oder häufigem Hautkontakt sind Reizerscheinungen möglich. - am Auge: Schwache Reizwirkung möglich. - Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. - Zusätzliche toxikologische Hinweise: (Fortsetzung auf Seite 5)

Seite: 5/6 (Fortsetzung von Seite 4) Ethanol ist ein Nerven- und Zellgift, das wegen seiner guten Löslichkeit in Wasser und Fetten, konzentrationsabhängig auf den gesamten Organismus toxisch wirken kann. Die gute Lipidlöslichkeit ist verantwortlich für die starke Hauptwirkung auf das ZNS. Die Aufnahme über die Schleimhäute erfolgt rasch, die über die äußere Haut ist weniger ausgeprägt. Die Elimination erfolgt durch oxidativen Abbau, in zweiter Linie unverändert über Abatmung und Nieren. Hohe Konzentrationen (> 60%) führen infolge Wasserentzug zu Schädigungen der Schleimhäute. Je nach aufgenommener Menge und Begleitumständen kommt es nach euphorischem Stadium zu unterschiedlichen Rauschzuständen mit Verlust der Selbstkontrolle, Schwindel, Erbrechen. Gegenseitig potenzierend wirkt die gleichzeitige Anwesenheit von Lösemitteln, Aminen, aromatischen Nitroverbindungen und einer Reihe von Arzneimitteln. Beim Einatmen des Aerosols kann es zur Reizung der Schleimhäute kommen. 12 Umweltspezifische Angaben - Weitere ökologische Hinweise: - Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung (VwVwS, Anhang 4)): schwach wassergefährdend Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. 13 Hinweise zur Entsorgung - Produkt: - Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. - Ungereinigte Verpackungen: - Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. 14 Angaben zum Transport - Landtransport ADR/RID und GGVSEB (grenzüberschreitend/inland): - ADR/RID-GGVSEB Klasse: 3 (F1) Entzündbare flüssige Stoffe - Kemler-Zahl: 33 - UN-Nummer: 1993 - Verpackungsgruppe: II - Gefahrzettel 3 - Bezeichnung des Gutes: 1993 E NTZÜNDBARE R FLÜSSIGE R STOFF, N.A.G. (ETHANOL (ETHYLALKOHOL), ETHYLMETHYLKETON (METHYLETHYLKETON)) - Beförderungskategorie 2 - Tunnelbeschränkungscode D/E - Seeschiffstransport IMDG/GGVSee: - IMDG/GGVSee-Klasse: 3 - UN-Nummer: 1993 - Label 3 - Verpackungsgruppe: II - EMS-Nummer: F-E,S-D - Richtiger technischer Name: FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. (ETHANOL (ETHYL ALCOHOL), ETHYL METHYL KETONE (METHYL ETHYL KETONE)) - Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR: - ICAO/IATA-Klasse: 3 - UN/ID-Nummer: 1993 - Label 3 (Fortsetzung auf Seite 6)

Seite: 6/6 (Fortsetzung von Seite 5) - Verpackungsgruppe: II - Richtiger technischer Name: FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. (ETHANOL, ETHYL METHYL KETONE (METHYL ETHYL KETONE)) - UN "Model Regulation": UN1993, ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, 3, II 15 Angaben zu Rechtsvorschriften - Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. - Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: F Leichtentzündlich - R-Sätze: 11 Leichtentzündlich. - S-Sätze: 7 Behälter dicht geschlossen halten. 16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. - Nationale Vorschriften: - Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Leichtentzündlich - Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung (VwVwS, Anhang 4)): schwach wassergefährdend. 16 Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. - Relevante R-Sätze 11 Leichtentzündlich. 36 Reizt die Augen. 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. - Abkürzungen und Akronyme: ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association IATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association" (IATA) ICAO: International Civil Aviation Organization ICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO) GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany)