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Transkript:

Druckdatum: 11.06.2015 Seite 1 von 8 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Reinigungsmittel 1.. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG R-Sätze: Entzündlich. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenkategorien: Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. Gefahrenhinweise: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 2.2. Kennzeichnungselemente Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung n-butylacetat Signalwort: Piktogramme: Achtung GHS02-GHS07 Gefahrenhinweise H226 H6 Sicherheitshinweise P210 P24 P280 P0+P61+P5 P04+P40 P40+P2 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

Druckdatum: 11.06.2015 Seite 2 von 8 Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. 2.. Sonstige Gefahren Es liegen keine Informationen vor. ABSCHNITT : Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen.2. Gemische Chemische Charakterisierung Lösemittelgemisch mit Kaliseife Gefährliche Inhaltsstoffe EG-Nr. CAS-Nr. Index-Nr. REACH-Nr. Bezeichnung Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Anteil 204-658-1 n-butylacetat 50-60 % 12-86-4 607-025-00-1 R10-66-67 Flam. Liq., STOT SE ; H226 H6 EUH066 500-26-9 Alkyl Polyglykolether C16-18 und C18 unges. mit EO < % 68920-66-1 Xi - Reizend R8 Skin Irrit. 2; H15 500-201-8 Alkyl Polyglykolether C12-18 mit EO < % 6821-2-0 Xi - Reizend R41 Eye Dam. 1; H18 271-657-0 Kokosfettsäurendiethanolamid 1 % 6860-42-9 Xi - Reizend R8-41 Skin Irrit. 2, Eye Dam. 1; H15 H18 Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Nach Augenkontakt Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Augenarzt aufsuchen. Nach Verschlucken Bei Erbrechen Aspirationsgefahr beachten. Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Es liegen keine Informationen vor. 4.. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung.

Druckdatum: 11.06.2015 Seite von 8 ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Pulver oder CO2 Löscher, bei größeren Bränden auch Schaum oder Wassersprühstrahl 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Nicht entzündbar. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Im Brandfall können entstehen: Kohlendioxid, Kohlenmonoxid. 5.. Hinweise für die Brandbekämpfung Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Zusätzliche Hinweise Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Persönliche Schutzausrüstung verwenden. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.b. durch Eindämmen oder Ölsperren). Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. 6.. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 1 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Weitere Angaben zur Handhabung Gründliche Hautreinigung sofort nach der Handhabung des Produktes. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Nur Behälter verwenden, die speziell für das Produkt zugelassen sind. Zusammenlagerungshinweise Nicht zusammen mit brandfördernden, hochentzündlichen, entzündlichen Stoffen lagern. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Nicht Temperaturen von mehr als 50 C/122 F aussetzen. Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

Druckdatum: 11.06.2015 Seite 4 von 8 Lagerklasse nach TRGS 510: 7.. Spezifische Endanwendungen Reinigungsmittel ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) CAS-Nr. Bezeichnung ppm mg/m³ F/m³ Spitzenbegr. Art 12-86-4 n-butylacetat 62 00 2(I) 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Schutz- und Hygienemaßnahmen Kontaminierte Kleidung ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Augen-/Gesichtsschutz Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Handschutz nicht zutreffend Körperschutz Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Atemschutz Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: Farbe: Geruch: flüssig farblos fruchtig ph-wert (bei 20 C): 8,6 Prüfnorm Zustandsänderungen Schmelzpunkt: Siedebeginn und Siedebereich: Flammpunkt: Entzündlichkeit Feststoff: Gas: Untere Explosionsgrenze: Obere Explosionsgrenze: Zündtemperatur: Selbstentzündungstemperatur Feststoff: Gas: -76 C 124 C ~ 25 C 1,2 Vol.-% 7,5 Vol.-% 70 C

Druckdatum: 11.06.2015 Seite 5 von 8 Zersetzungstemperatur: Brandfördernde Eigenschaften Nicht brandfördernd. Dampfdruck: (bei 20 C) Dichte (bei 20 C): Wasserlöslichkeit: Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln Verteilungskoeffizient: Dyn. Viskosität: Dampfdichte: Verdampfungsgeschwindigkeit: 9.2. Sonstige Angaben Festkörpergehalt: 10,7 hpa 0,922 g/cm³ unlöslich < 5 mpa s ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf. 10.2. Chemische Stabilität Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil. 10.. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Von Wärmequellen fernhalten (z.b. heiße Oberflächen), Funken und offenen Flammen. 10.5. Unverträgliche Materialien Reaktionen mit Säuren, Alkalien und Oxidationsmitteln. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Das Produkt ist nicht: Ökotoxisch. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.. Bioakkumulationspotenzial Das Produkt wurde nicht geprüft.

Druckdatum: 11.06.2015 Seite 6 von 8 12.4. Mobilität im Boden Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.5. Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.6. Andere schädliche Wirkungen Es liegen keine Informationen vor. Weitere Hinweise Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. ABSCHNITT 1: Hinweise zur Entsorgung 1.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Abfallschlüssel Produkt 16005 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind; Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse; organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Als gefährlicher Abfall eingestuft. Abfallschlüssel Produktreste 16005 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind; Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse; organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Als gefährlicher Abfall eingestuft. Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) 14.1. UN-Nummer: UN 199 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: 14.. Transportgefahrenklassen: 14.4. Verpackungsgruppe: Gefahrzettel: Klassifizierungscode: F1 Sondervorschriften: 274 601 640E Begrenzte Menge (LQ): 5 L Freigestellte Menge: E1 Beförderungskategorie: Gefahrnummer: Tunnelbeschränkungscode: 0 D/E Seeschiffstransport (IMDG) 14.1. UN-Nummer: UN 199 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (n-butylacetat) III FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. (n-butyl acetate)

Druckdatum: 11.06.2015 Seite 7 von 8 14.. Transportgefahrenklassen: 14.4. Verpackungsgruppe: Gefahrzettel: Sondervorschriften: Begrenzte Menge (LQ): Freigestellte Menge: EmS: III 22, 274, 955 5 L E1 F-E, S-E 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Es liegen keine Informationen vor. 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 7/78 und gemäß IBC-Code ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Zusätzliche Hinweise Nationale Vorschriften Zu beachten: 850/2004/EC, 79/117/EEC, 689/2008/EC Wassergefährdungsklasse: Status: 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung 2 - wassergefährdend Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Abkürzungen und Akronyme ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road ) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service LC50: Lethal concentration, 50% LD50: Lethal dose, 50% Wortlaut der R-Sätze (Nummer und Volltext) 10 Entzündlich. 8 Reizt die Haut. 41 Gefahr ernster Augenschäden. 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H15 Verursacht Hautreizungen. H18 Verursacht schwere Augenschäden. H6 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

Druckdatum: 11.06.2015 Seite 8 von 8 Weitere Angaben Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. (Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)