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Transkript:

1.) Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Handelsname Giessharz-Polyol WG Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen Vergussmasse für Elektrotechnik Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Adresse Cellpack GmbH Electrical Products Carl-Zeiss-Strasse 20 79761 Waldshut-Tiengen Telefon-Nr. +49 (0)7741 6007-0 Fax-Nr. +49 (0)7741 64989 Auskunftgebender Bereich / Telefon +49 (0)7741 6007-0 Notrufnummer Für medizinische Auskünfte (in deutscher und englischer Sprache): +49 (0)551 192 40 (Giftinformationszentrum Nord) Auskünfte zum Sicherheitsdatenblatt msds@cellpack.com 2.) Mögliche Gefahren Einstufung des Stoffs oder Gemischs Hinweise zur Einstufung Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung gemäß Richtlinie 1999/45/EG (DPD) 3.) Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung Mischung (Zubereitung) Das Produkt enthält keine gesundheitsgefährdenden Bestandteile im Sinne der Richtlinie 67/548/EWG. 4.) Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen Arzt hinzuziehen. Bei Bewusstlosigkeit keine Verabreichung über den Mund. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Nach Einatmen Frischluftzufuhr, Betroffenen in Ruhelage bringen und warm halten. Bei unregelmäßiger Atmung/Atemstillstand: künstliche Beatmung. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Nach Hautkontakt Benetzte Haut mit Wasser und Seife reinigen oder geeignetes Reinigungsmittel benutzen. Keine Lösemittel oder Verdünnungen verwenden! Nach Augenkontakt Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet halten und mindestens 10 Minuten lang reichlich mit sauberem, fließenden Wasser spülen. Augenarzt aufsuchen. Seite 1(5)

Nach Verschlucken Kein Erbrechen einleiten. Sofort Arzt hinzuziehen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Betroffenen ruhig halten. 5.) Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel Schaum(alkoholbeständig), Kohlendioxid, Pulver, Sprühnebel(Wasser) Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl Besondere Gefährdungen durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, durch Verbrennungsprodukte oder durch beim Brand entstehende Gase Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden verursachen. Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung Ggf. Atemschutzgerät erforderlich. Schutzanzug tragen. Gefährdete Behälter bei Brand mit Wasser kühlen. LÖSCHWASSER NICHT IN DIE KANALISATION GELANGEN LASSEN!! 6.) Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen Von Zündquellen fernhalten und Raum gut lüften. Dämpfe nicht einatmen. Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.b. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculite) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Kap. 13). Vorzugsweise mit Reinigungsmittel säubern, möglichst keine organischen Lösemittel benutzen. 7.) Handhabung und Lagerung Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen. BGR 500 (Betreiben von Arbeitsmitteln) beachten. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Lagerung Anforderung an Lagerräume und Behälter Behälter dicht geschlossen halten. Behälter nicht mit Druck leeren, kein Druckbehälter! Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt. RAUCHEN VERBOTEN!; Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Austreten zu verhindern. Zusammenlagerungshinweise Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxidationsmitteln fernhalten. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Stets in Behältern aufbewahren, die dem Originalgebinde entsprechen. Hinweise auf dem Etikett beachten. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Behälter trocken, an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Bei 15-30 C lagern. VCI-Lagerklasse 10-13 sonstige Flüssigkeiten und Feststoffe (nicht LGK 1-8) Seite 2(5)

8.) Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung Expositionsgrenzwerte K E I N E Begrenzung und Überwachung der Exposition Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale oder Raumabsaugung erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die Stoffkonzentrationen unter den Luftgrenzwerten zu halten, muß ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden. Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz Liegen die Stoffkonzentration über den Luftgrenzwerten, so muß ein für diesen Zweck zugelassenes Atemschutzgerät getragen werden. Halbmasken mit Kombinationsfilter mind. Filterklasse A1P2 oder fremdbelüftete Atemschutzmasken. Ein Verzeichnis zertifizierter Atemschutzgeräte existiert als BGI 693 beim Hauptverband der Berufsgenossenschaft. Handschutz Schutzhandschuhe verwenden (DIN EN 374). Bitte beachten sie die Angaben des Handschuhherstellers zu Durchlässigkeiten und Durchbruchzeiten und die besonderen Bedingungen am Arbeitsplatz. Augenschutz Schutzbrille verwenden. Körperschutz Tragen antistatischer Kleidung aus Naturfaser (Baumwolle) oder hitzebeständiger Synthetikfaser. Nach Kontakt Hautflächen gründlich waschen. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen Bei der Arbeit nicht Essen und Trinken - Nicht Rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Dämpfe nicht einatmen. 9.) Physikalische und chemische Eigenschaften Allgemeine Angaben Form Farbe Geruch flüssig cremefarben charakteristisch Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit Flammpunkt Wert > 150 C Methode ISO 2592 Dichte Wert 1,02 g/cm³ Methode ASTM D 792 Bezugstemperatur 23 C Viskosität Wert 775 mpa*s Methode ISO 2555 Bezugstemperatur 23 C Wasserlöslichkeit Bemerkung teilweise löslich Lösemittelgehalt Wert < 0,5 % 10.) Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil (siehe Abschnitt 7). Seite 3(5)

Zu vermeidende Stoffe Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxidationsmitteln fernhalten, um exotherme Reaktionen zu vermeiden. Gefährliche Zersetzungsprodukte Bei hohen Temperaturen können gefährliche Zersetzungsprodukte, wie z.b. Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Rauch, Stickoxide entstehen. 11.) Toxikologische Angaben Die toxikologische Einstufung des Produktes wurde aufgrund der Ergebnisse des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen. Produktspezifische toxikologische Daten sind nicht bekannt. 12.) Umweltspezifische Angaben Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden. Enthaltene umweltgefährdende Bestandteile sind in Kap. 3(gefährliche Inhaltsstoffe) aufgeführt. Nicht in Gewässer oder Kanalisation gelangen lassen. 13.) Hinweise zur Entsorgung Produkt Die Zuordnung einer Abfallschlüsselnummer gemäß europäischem Abfallkatalog (AVV) ist in Absprache mit dem regionalen Entsorger vorzunehmen. Verpackung Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer Wiederverwendung zugeführt werden. Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind in Abstimmung mit dem regionalen Entsorger zu entsorgen. 14.) Angaben zum Transport Das Produkt unterliegt nicht den nationalen und internationalen Gefahrgut-Transportvorschriften für Straße, Schiene, See und Luft. 15.) Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU Vorschriften Beschäftigungsbeschränkung Die dem Schutz vor Gefahrstoffen dienenden Beschäftigungsbeschränkungen nach Mutterschutzrichtlinienverordnung und Jugendarbeitsschutzgesetz sind zu beachten. Richtlinie 96/82/EG zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Störfall-Verordnung) Bemerkung Anhang I, Teil 1 + 2: nicht genannt. Bezüglich eventuell entstehender Zersetzungsprodukte siehe Kapitel 10. Nationale Vorschriften Deutschland Wassergefährdungsklasse Klasse 1 Quelle Einstufung gemäß VwVwS Sonstige Vorschriften Arbeitsmedizinische Grundsätze G26: "Atemschutzgeräte" Seite 4(5)

16.) Datenquellen, die zur Erstellung des Datenblattes verwendet wurden: EG-Richtlinie 67/548/EG bzw. 99/45/EG in der jeweils gültigen Fassung. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), 1272/2008 (CLP) in der jeweils gültigen Fassung. EG-Richtlinien 2000/39/EG, 2006/15/EG, 2009/161/EG Nationale Arbeitsplatzgrenzwertlisten der jeweiligen Länder in der jeweils gültigen Fassung. Transportvorschriften gemäß ADR, RID, IMDG, IATA in der jeweils gültigen Fassung. Datenquellen, die zur Ermittlung von physikalischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Daten benutzt wurden, sind direkt in den jeweiligen Kapiteln angegeben. Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen. Das Sicherheitsdatenblatt beschreibt Produkte im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Die Angaben haben nicht die Bedeutung von Eigenschaftszusicherungen. Seite 5(5)