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Transkript:

HERSTELLER - vehicle maker RADDATEN - wheel data Radgröße nach Norm size + rim contour designation Lochkreis (mm)/lochzahl PCD(mm)/hole(s) 8212 AUTOMOBILE DACIA S.A. 7529 MOTOR IBERICA SA 7503 NISSAN MOTOR IBERICA SA 1329 Nissan International S.A. 7606 NISSAN MOTOR IBERICA SA 2125 NISSAN MOTOR MANUFACTURING (UK) LTD 7105 NISSAN DIESEL MOTOR CO LTD 7105 NISSAN MOTOR COMPANY LTD 3144 NISSAN EUROPE S.A.S. 9648 NISSAN EUROPE NV 3333 RENAULT 3026 RENAULT SPORT : 8,5Jx18H2 Einpresstiefe (mm) wheel inset : 114,3/5 Zentrierart centered way : 45 : Mittenzentrierung TECHNISCHE DATEN (Kurzfassung) short specification Ausführung version Ausführungsbezeichnung versions marking Kennzeichnung Rad wheel mark Zentrierring center ring Lochkreis (mm) /-zahl PCD/ holes Zentrierring Werkstoff center ring material Mittenloch centerbore Einpresstiefe wheel inset zul. Radlast load capacity zul. Abrollumfang rolling circumference gültig ab Fertig. date of manufacture (mm) (mm) (kg) (mm) Datum 8515S+45LQ TAM3301-8,5Jx18H2 ohne 114,3/5 -- Ø66,1 45 750 2350 02/10 Seite 1 von 8

BEFESTIGUNGSMITTEL wheel fixing : ART der Befestigung wheel attachment: SC = SCHRAUBE; MU = MUTTER; VS = SPEZIALSCHRAUBE; OE = OE Befestigungsmittel Anzugsdrehmoment: z.b. 120/140 = 1.Wert-anziehen 2.Wertnachziehen Hersteller Typ Karosserie BefArt Kopfform Kopf Gewinde Länge Schlüsselweite Dacia SD/SR Limousine SC Kebu 60 M12 1,5 26 17 110 Dacia SD/SR Limousine SC Kebu 60 M12 1,5 26 17 110 Nissan F15 SUV Mutter Kebu 60 M12 1,25 28,3 17 120 Nissan Z51 SUV Mutter Kebu 60 M12 1,25 28,3 17 120 Infiniti FX35/FX45 SUV Mutter Kebu 60 M12 1,25 0 21 120 Infiniti S51 SUV Mutter Kebu 60 M12 1,25 0 21 120 Infiniti V36 Limousine Mutter Kebu 60 M12 1,25 0 21 120 Infiniti V36 Cabrio Mutter Kebu 60 M12 1,25 0 21 120 Infiniti V36 Coupé Mutter Kebu 60 M12 1,25 0 21 120 Infiniti Y51 Coupé Mutter Kebu 60 M12 1,25 0 21 120 Renault Z Limousine SC Kebu 60 M12 1,5 28,3 17 120/140 Anzugs- Drehmoment Renault JZ Van SC Kebu 60 M12 1,5 28,3 17 120/140 Renault T Schrägheck SC Kebu 60 M14 1,5 28,3 17 120/140 Renault T Schrägheck SC Kebu 60 M14 1,5 28,3 17 120/140 Renault T Coupé SC Kebu 60 M14 1,5 28,3 17 120/140 Renault T Kombi SC Kebu 60 M14 1,5 28,3 17 120/140 Renault T Kombi SC Kebu 60 M14 1,5 28,3 17 120/140 Renault T Limousine SC Kebu 60 M14 1,5 28,3 17 120/140 Renault Z Schrägheck SC Kebu 60 M12 1,5 28,3 17 120/140 Renault Z Cabrio SC Kebu 60 M12 1,5 28,3 17 120/140 Renault Z Coupé SC Kebu 60 M12 1,5 28,3 17 120/140 Renault Z Coupé SC Kebu 60 M12 1,5 28,3 17 120/140 Renault Z Kombi SC Kebu 60 M12 1,5 28,3 17 120/140 Renault JZ Van SC Kebu 60 M12 1,5 28,3 17 120/140 VERWENDUNGSBEREICH/HERSTELLER application range by maker : 8212 AUTOMOBILE DACIA S.A. : DUSTER SD/SR e2*2001/116*0314*..; 63-79 235/45R18 24J; 24M; 51G 2WD; e2*2001/116*0323*..; 235/50R18 24J; 24M; 51G e2*2007/46*0013*..; 245/45R18 247; 24J; 24M; 51G e2*2007/46*0030*.. 573; 578; 71K; 723; 729; 73C; 740; 742; SD/SR e2*2001/116*0314*..; e2*2001/116*0323*..; e2*2007/46*0013*..; e2*2007/46*0030*.. 744; 74A; 63-79 235/45R18 24J; 24M; 51G 4WD; 235/50R18 24J; 24M; 51G Allradantrieb 245/45R18 247; 24J; 24M; 51G 573; 578; 71K; 723; 729; 73C; 740; 742; 744; 74A; VERWENDUNGSBEREICH/HERSTELLER application range by maker : 7529 MOTOR IBERICA SA 7503 NISSAN MOTOR IBERICA SA 1329 Nissan International S.A. 7606 NISSAN MOTOR IBERICA SA 2125 NISSAN MOTOR MANUFACTURING (UK) LTD Seite 2 von 8

7105 NISSAN DIESEL MOTOR CO LTD 7105 NISSAN MOTOR COMPANY LTD 3144 NISSAN EUROPE S.A.S. 9648 NISSAN EUROPE NV : JUKE F15 e11*2007/46*0132*.. 81-147 225/45R18 235/45R18 2WD; 573; 578; 71K; 723; 729; 73C; 740; 742; 744; 74A; F15 e11*2007/46*0132*.. 140-147 225/45R18 4WD; 235/45R18 245/40R18 24J; 24M; 51G 255/40R18 24J; 24M; 51G Allradantrieb 573; 578; 71K; 723; 729; 73C; 740; 742; 744; 74A; : MURANO Z15 e1*2001/116*0478*.. 140-188 235/60R18 12T Allradantrieb 235/65R18 12T 245/60R18 12A; 24J; 24M 578; 71K; 723; 729; 255/55R18 12A; 24J; 24M 255/60R18 12A; 24J; 24M 74A; 265/55R18 12A; 247; 24J; 24M : INFINITI EX J50 e1*2001/116*0477*.., 175-235 225/55R18 98 12T; 51G; 52J Allradantrieb e1*2007/46*0570*.. 245/50R18 100 12T; 51G; 52J 578; 71K; 723; 729; 74A; ; 919 : INFINITI FX FX35/FX45 e1*2001/116*0479*.., 175-287 265/60R18 107 12T; 51G; 52J Allradantrieb S51 e1*2007/46*0565*.. 285/55R18 113 12T; 51G; 52J 578; 71K; 723; 729; 74A; Seite 3 von 8

: INFINITI G37 V36 e13*2001/116*0476*.. 235 225/50R18 99 12T; 51G; 52J Limousine; 245/45R18 100 12T; 51G; 52J nur Heckantrieb; : INFINITI M Y51 e13*2007/46*1105*.., e13*2007/46*1148*.. 175-235 245/50R18 100 12T; 51G; 52J Coupe; Heckantriueb; nicht Hybrid; 74P : V37 e13*2007/46*1378*.. 125-225 225/50R18 95 12T; 51G; 52J Limousine; 245/45R18 100 24J; 24M; 12T; 51G; 52J Heckantrieb; auch Q50 Hybrid; 245/45R18 100W 24J; 24M; 12A; 51G VERWENDUNGSBEREICH/HERSTELLER application range by maker : 3333 RENAULT 3026 RENAULT SPORT : FLUENCE Z e2*2001/116*0373*..; 63-103 225/40R18 Limousine; e2*2007/46*0010*.. 225/45R18 235/40R18 24J; 24M; 51G 245/40R18 247; 24J; 24M; 51G 573; 71K; 723; 729; 74A; : LAGUNA T e2*2001/116*0363*..; 81-131 245/40R18 24J; 24M; 51G Fließheck, e2*2007/46*0012*.. 255/35R18 241; 244; 24J; 24M; 51G 255/40R18 241; 244; 247; 24J; 24M; 51G 225/40R18 92 24J; 24M; 51G 225/45R18 91 24J; 24M; 51G 235/40R18 93 244; 24J; 24M; 51G Kombi; 573; 71K; 723; 729; 74A; Seite 4 von 8

: LAGUNA T e2*2001/116* 0363*.. 96-177 225/40R18 92 Coupe; 225/45R18 91 235/40R18 91 245/40R18 24J; 24M; 51G 255/35R18 90Y 247; 24J; 24M; 51G 255/40R18 ab e2*2001/116* 0363*07; 573; 71K; 723; 729; 74A; : LATITUDE T e2*2001/116*0363*.. 81-127 225/40R18 92 Limousine; 81-177 225/45R18 95 81-177 235/40R18 95 24J; 24M; 51G 81-177 235/45R18 24J; 24M; 51G 81-177 245/40R18 247; 24J; 24M; 51G 81-177 255/35R18 94 244; 24J; 24M; 51G 81-177 255/40R18 241; 24J; 24M; 51G : MEGANE Z e2*2001/116*0373*..; 63-132 225/40R18 51G Grandtour; e2*2007/46*0010*.. 235/35R18 90 247; 24J; 24M; 51G 245/35R18 244; 24J; 24M; 51G Z e2*2001/116*0373*..; 78-132 225/40R18 88 51G Cabrio; 235/35R18 90 247; 24J; 24M; 51G 245/35R18 89 241; 244; 247; 24J; 24M; 51G Z e2*2001/116*0373*..; e2*2007/46*0010*.. 78-132 225/40R18 88 51G Coupe; 235/35R18 90 247; 24J; 24M; 51G 245/35R18 89 241; 244; 247; 24J; 24M; 51G Kombi; Fließheck; Seite 5 von 8

: SCENIC III JZ e2*2001/116*0379*.., 63-118 225/40R18 92 Ausf. Scenic; e2*2007/46*0011*.. 225/45R18 95 235/40R18 95 51G 245/40R18 247; 24J; 24M; 51G Ausf. Grand Scenic; Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach 19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder- Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Antriebsachse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Seite 6 von 8

241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51E) Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie an Achse 1 und Achse 2 zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers Seite 7 von 8

über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 578) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur für Fahrzeugausführungen mit serienmäßig verbauten Kunststoffverbreiterungen / Kotflügelverbreiterungen / Radlaufleisten bzw. Radlaufverbreiterungen an Vorder- und Hinterachse zulässig. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 742) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 7,5 Umdrehungen bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern für M12x1,5 oder M12x1,25 oder M14x1,5 oder M14x1,25 und 8 Umdrehungen für Gewinde ½UNF erreicht werden. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 918) Die Verwendung der Sonderräder an Fahrzeuge(n) für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist unzulässig. 919) Die Verwendung der Sonderräder / Rad-Reifenkombination an Sonderschutzfahrzeuge(n) der Widerstandsklasse(n) VR1 / VR2 / VR3 VR5 / VR6 / VR7 / VRSG1 sowie der Widerstandklassen VR9 bis VR14, oder an geländegängige(n) Fahrzeuge(n) der Schutzstufe B6/B7 ist unzulässig. Seite 8 von 8

ANLAGE KENNZEICHEN Typ TAM3301-8,5Jx18H2 GRÖSSE 8,5Jx18H2 10. Bilddarstellung TAM3301-8,5Jx18H2 8,5Jx18H2 Vorderseite Rückseite -kein Bild- Kennzeichen innen- Seite 4 von 4 2013-TG-PSA-0164-700-K 0 2013-10-07