Sachkundefortbildung Bauhofmitarbeiter Stockach 8. Mai 2014. Wilfred Rösch Amt für Landwirtschaft Stockach Landratsamt Konstanz



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Sachkundefortbildung Bauhofmitarbeiter Stockach 8. Mai 2014 Wilfred Rösch Amt für Landwirtschaft Stockach Landratsamt Konstanz

Gliederung 1. 2. 3. Pflanzenschutzgesetz 2

Warum Sachkunde? 2009 neue Verordnungen und Richtlinien für PSM Verordnung (EG) Nr. 1107/2009: Inverkehrbringen von PSM Richtlinie 2009/128/EG nachhaltige Verwendung von Pestiziden Pflanzenschutzgesetz Pflanzenschutzgesetz 14.02.2012 3

Gesetzliche Grundlagen Richtlinie 2009/128/EG nachhaltige Verwendung von Pestiziden Pflanzenschutzgesetz 14.Februar 2012 Sachkundenachweis regelmäßige Fortbildungen 6. Juli 2013 4

6. Juli 2013 regelt: Anforderungen an Sachkundige (Prüfung, Prüfungsinhalte, Zeugnisse) Form des Sachkundenachweises Fort- und Weiterbildung der Sachkundigen 5

Sachkundenachweis Personen, die Wer benötigt ihn? 1. berufliche Pflanzenschutzmittel anwenden (Anwender) 2. über den Pflanzenschutz beraten (Berater) 3. andere Personen anleiten oder beaufsichtigen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden (Ausbilder) 4. Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig (auch Internet) in Verkehr bringen (Verkäufer) 6

Sachkundenachweis Wer benötigt keinen? Personen, die 1.PSM im Haus- und Kleingarten anwenden 2.einfache Hilfstätigkeiten unter Aufsicht sachkundiger Personen ausüben 3.ein Ausbildungsverhältnis unter Anleitung einer Person mit Sachkundenachweis nachgehen 4.PSM zur Wildschadensverhütung anwenden (nicht berufliche Anwender) benötigen keinen Nachweis 7

Sachkundenachweis Wer bekommt keinen? Personen, die die Gebrauchsanleitung von PSM nicht lesen und verstehen können WICHTIG: Gastarbeiter müssen eine anerkennungsfähige Bescheinigung aus ihrem Herkunftsland vorlegen 8

Sachkundenachweis Unterscheidung zwischen Alt-Sachkundige und Neu-Sachkundige Alt-Sachkundige Ausbildung vor dem 14. Februar 2012 Neu-Sachkundige Ausbildung nach dem 14. Februar 2012 9

Alt-Sachkundige Termine und Fristen für Alt-Sachkundige 26. Mai 2015 letzter Tag für Anträge auf Ausstellung des neuen SKN 26. November 2015 letzter Tag der Gültigkeit des alten SKN ab dem 26. November 2015 gilt nur noch der neue SKN. Abgabe von PSM für berufliche Anwender nur gegen Vorlage des neuen SKN und Personalausweis 10

Neu-Sachkundige künftig benötigte Qualifikationen für die Beantragung Zeugnis einer abgeschlossenen Sachkundeprüfung Abschluss in einem anerkannten Beruf gemäß der Liste der Anlage 2 - PflSchSachkV (nach 06.07.13): Anlage 2: Teil A 1. Landwirt/Landwirtin, 2. Forstwirt/Forstwirtin, 3. Gärtner/Gärtnerin, 4. Winzer/Winzerin, 5. Landwirtschaftliche(r) Laborant/in 6. Landwirtschaftlich-technische(r) Assistent/in, 7. Fachkraft Agrarservice 8. Schädlingsbekämpfer/in 9. Geprüfte(r) Schädlingsbekämpfer/in 10. Pflanzentechnolog(e)/in nicht gelistete Berufsausbildungen oder Studiengänge benötigen eine Bescheinigung, dass die vorgeschriebenen Inhalte zum Pflanzenschutz gelehrt wurden 11

Sachkundenachweis Antrag und Ausstellung Online Antrag Zuordnung erfolgt automatisch mittels Onlineformular Ausstellungsadresse muss in Deutschland liegen Schriftlicher Antrag an zuständiges Landratsamt (Wohnortsprinzip) mittels Formblatt Ausländische Adresse möglich - nur vor Ort im Landratsamt 12

Sachkundenachweis Es wird empfohlen, den SKN im Online-Verfahren ab Mitte Juli 2014 zu beantragen. 13

Sachkundenachweis Antrag und Ausstellung benötigte Angaben: Name, Geburtsdatum, Geburtsort Nachweis der Sachkundeprüfung nicht benötigt werden: Fortbildungsbescheinigungen Die Ausstellung des neuen SKN ist gebührenpflichtig 14

Sachkundenachweis Vorderseite 15

Sachkundenachweis Rückseite WICHTIG: Der SKN hat kein Verfallsdatum! Er ist unbegrenzt gültig. 16

Sachkundefortbildung Alle Sachkundige sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen und die Nachweise aufzubewahren Nachweis gegenüber der zuständigen Behörde nur auf Verlangen ab 2016 17

Sachkundefortbildung Bei fehlendem Nachweis: Fristsetzung für Nachweis der Weiterbildung, erfolgt keine Weiterbildung ist der SKN zu widerrufen. Ein fehlender Nachweis für Fortbildungen ist keine Ordnungswidrigkeit -> kein Bußgeld Achtung: Die Anwendung, Beratung und der Verkauf von PSM ohne SKN ist eine bußgeld-bewehrte Ordnungswidrigkeit. 18

Sachkundefortbildung Fortbildungspflicht - Fristen (Dreijahreszeitraum) Bei Erwerb der Sachkunde vor dem 14. Februar 2012: Beginn der ersten Dreijahresfrist zur Fortbildung am 1. Januar 2013 und endet am 31. Dezember 2015. Bei Erwerb der Sachkunde nach dem 14. Februar 2012: Beginn der ersten Dreijahresfrist zur Fortbildung mit dem Tag der Ausstellung des Sachkundenachweises 19

Sachkundefortbildung Anbieter der Weiterbildungsveranstaltungen Untere Landwirtschaftsbehörden Private Organisationen, Firmen, Verbände oder Beratungsdienste Fortbildungsveranstaltungen von Dritten müssen vom zuständigen RP anerkannt werden 20

Sachkundefortbildung Fortbildungsveranstaltungen nach RL 2009/128/EG Zeitdauer der Fortbildung: 4h pro Dreijahresintervall Mindestdauer pro Veranstaltung 2h Mindestens vier Themen des Anhang 1 der RL Rechtsgrundlagen und Integrierter Pflanzenschutz werden immer behandelt 21

Richtlinie 2009/127/EG Maschinenrichtlinie Pflanzenschutz-Geräteverordnung vom 27. Juni 2013 Kontrolle von im Gebrauch befindlicher Verlängerung der Prüfintervalle von 4 auf 6 Kalenderhalbjahre 22

Gültigkeit der Prüfplaketten (Übergangslösung) Prüfung Farbe Bisher: Plakette gilt 2 Jahre bis ab 06.07.2013 Prüfung nach 3 Jahren im 2. Halbjahr 2014-2. Halbjahr 2011 orange 2. Halbjahr 2013 31.12.2014 1. Halbjahr 2012 blau 1. Halbjahr 2014 2. Halbjahr 2012 2. Halbjahr 2014 1. Halbjahr 2013 gelb 1. Halbjahr 2015 1. Halbjahr 2015-30.06.2015 2. Halbjahr 2015-31.12.2015 1. Halbjahr 2016-30.06.2016 2. Halbjahr 2013 gelb/braun 2. Halbjahr 2015/2016 2. Halbjahr 2016-31.12.2016 23

Pflanzenschutz-Geräteverordnung vom 27. Juni 2013 Neugeräte Erstmals in Gebrauch genommene müssen spätestens bei Ablauf des sechsten Monats nach ihrer Ingebrauchnahme kontrolliert worden sein CE Kontrollzeichen: Selbstzertifizierung des Herstellers Bienenschutz 24

Pflanzenschutz-Geräteverordnung vom 27. Juni 2013 (BGBl. I S. 1953, 1962) 6 Verwendungsverbot, die keiner vorgeschriebenen Kontrolle unterzogen worden oder nicht mit einer gültigen Plakette versehen worden sind, dürfen nicht verwendet werden. 7 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des 68 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des s handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen 6 ein Pflanzenschutzgerät verwendet. 25

Gerätekontrolle Keine Prüfpflicht 26

Gerätekontrolle - Prüfpflicht Alt: Neu: Prüfungspflichtig Prüfungspflichtig Alt: Neu: Prüfungspflichtig Prüfungspflichtig Übergangsvorschrift für vor dem 6. Juli 2013 geprüfte Geräte: Gültigkeit der Plakette + 1 Jahr Bienenschutz 27

Gerätekontrolle - Prüfpflicht Alt: Prüfungspflichtig Alt: Prüfungspflichtig Neu: Prüfungspflichtig Neu: Prüfungspflichtig Übergangsvorschrift für vor dem 6. Juli 2013 geprüfte Geräte: Gültigkeit der Plakette + 1 Jahr 28

Gerätekontrolle - Prüfpflicht Alt: Prüfungspflichtig Alt: Prüfungspflichtig Neu: Prüfungspflichtig Neu: Prüfungspflichtig Übergangsvorschrift für vor dem 6. Juli 2013 geprüfte Geräte: Gültigkeit der Plakette + 1 Jahr 29

Gerätekontrolle - Prüfpflicht Freiland Alt: Nicht Prüfungspflichtig Neu: Prüfungspflichtig Unterglas Alt: Nicht Prüfungspflichtig Neu: Prüfungspflichtig Prüfung bis spätestens 31. Dezember 2016 Bienenschutz 30

Gerätekontrolle - Prüfpflicht, die bis zum 31. Dezember 2020 erstmals und dann nach jeweils sechs Kalenderhalbjahren nach 3 kontrolliert werden müssen: 1. stationäre und mobile Beizgeräte 2. Granulatstreugeräte 3. Schleppergetragene oder von Personen gezogene Streichgeräte 4. Bodenentseuchungsgeräte Quelle: lehner.eu/de/agrartechnik/supervario/moeglichkeiten.html 31

Pflanzenschutzgesetz PflSchG Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen Vom 14. Februar 2014 Abschnitt 4 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln 12 Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln 17 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind Pflanzenschutzgesetz 32

Zulassung von PSM 12 Abs. 1 PflSchG Nur zugelassene PSM verwenden Parallelhandel (GP-Nr.:) PSM aus EU Staat (gleicher Wirkstoff) muss mit einem in Deutschland zugelassenen PSM übereinstimmen Achtung: Handel und Gebrauch ausländischer PSM mit Anwendungsverbot ist strafbar und wird mit bis zu 5 Jahren Gefängnis oder Geldstrafen geahndet Pflanzenschutzgesetz 33

Zulassung von PSM Pflanzenschutzgesetz Bienenschutz 34

Zugelassene PSM 35

Abgelaufene PSM Pflanzenschutzgesetz 36

Abgelaufene PSM Abverkaufs- und Aufbrauchsfrist Herstellungsdatum des PSM muss angegeben werden! die volle Wirksamkeit der PSM wird nur für zwei Jahre garantiert -> innerhalb dieser Zeit aufbrauchen -> keine PSM kaufen die älter als zwei Jahre sind keine Lagerhaltung! 37

Beseitigungspflicht von PSM laut PflSchG 15 sind PSM unverzüglich zu entsorgen wenn: Anwendung durch Rechtsverordnungen vollständig verboten sind enthalten eines Wirkstoffes der nicht in Anhang 1 der RL 91/414/EWG bzw. VO (EG) 1107/2009 aufgenommen wurde Pflanzenschutzgesetz Orientierung: max. 3 Monate 38

12 Abs. 2 PflSchG PSM dürfen nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen angewendet werden! in festgesetzten Anwendungsgebieten: Indikationen 5 m Gewässerabstand ab 1.1.2014 Pflanzenschutzgesetz 39

12 Abs. 2 PflSchG Anwendungsverbot auf Nichtkulturland (z.b. Feldraine, Böschungen) Straßen, Gehwege, Fußgängerzonen befestigte bzw. versiegelten Hof- und Betriebsflächen Pflanzenschutzgesetz 40

12 Abs. 2 PflSchG Unkrautbekämpfung - Nichtkulturland Gärtnerisch genutzte Fläche? Rasen? oder Bodendecker?? I Herbizid: nein!! Pflanzenschutzgesetz Wegen Gully 41

12 PflschG Ausnahmegenehmigung Straßen, Wege, Bankette, Trenn-, Seitensicherheitsstreifen, Seitengräben, Verkehrsinseln, Rastplätze Hof- und Stellflächen in begründeten Ausnahmefällen Verkehrs- und Betriebsflächen aus Gründen der Arbeits- und Betriebssicherheit Keine Abschwemmung in Gewässer, Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe, Regen- und Schmutzwasserkanäle Pflanzenschutzgesetz 42

17 Anwendung von PSM auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind öffentliche Parks und Gärten Funktionsflächen auf Golfplätzen Friedhöfe öffentliche Gärten Spiel-, Sport- und Freizeitplätze Grünanlagen in öffentlichen Gebäuden Flächen in Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens Hier dürfen nur speziell dafür zugelassene oder genehmigte PSM mit geringem Risiko angewandt werden. Diese werden vom BVL in einer Liste bekannt gemacht (www.bvl.bund.de) Pflanzenschutzgesetz 43

17 Anwendung von PSM auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind Auf diesen Flächen halten sich Personen unterschiedlichen Auf diesen Flächen Alters halten und sich Gesundheitszustands Personen auf, die auf, eines die eines besonderen Schutzes bedürfen. PSM sind zu minimieren/verbieten Pflanzenschutzgesetz 44

17 Anwendung von PSM auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind Pflanzenschutzgesetz 45

Genehmigte Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Amt für Landwirtschaft Wilfred Rösch Tel: 07531/800 29 36 E-Mail: wilfred.roesch@lrakn.de