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Transkript:

Förderdarstellung für eine RiesterRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 07. Dezember 2015 Möglicher Verlauf der Beiträge und der staatlichen Förderung für einen Altersvorsorgevertrag Persönliche Angaben Herr Max Mustermann, geb. am 13.05.1990 Steuerliche Veranlagung getrennt Familienstand ledig Rentenversicherungspflichtiges Einkommen des Antragstellers in 2015 444.776 EUR Zu versteuerndes Gesamtjahreseinkommen 435.000 EUR Staatliche Förderung Ihrer Beiträge (Werte in EUR/Jahr) Bei der Ermittlung Ihrer staatlichen Förderung wird Ihre Grundzulage berücksichtigt. (4) Gesamtbeitrag der in Ihren Vertrag fließt (5) (2)+(3) Steuerersparnis (6) Gesamte Förderung (3)+(5) (7) Förderquote in % (6)/(2) (1) Jahr (2) Beiträge (3) Zulage 2016 1.946,04 154,00 2.100,04 834,55 988,55 50,80 2017 1.946,04 154,00 2.100,04 834,55 988,55 50,80 Das gibt der Staat beim Riestern dazu: Zulage und Steuervorteile (Angaben in EUR) 2016 2017 154,00 154,00 834,55 834,55 1.946,04 1.946,04 Zulage Steuerersparnis Eigenbeitrag Erläuterung zur staatlichen Förderung Mit dem Gesamtbeitrag bauen Sie sich Ihre RiesterGarantRente Vario auf. Der Gesamtbeitrag setzt sich aus Ihren Beiträgen sowie der staatlichen Zulage zusammen. Die staatliche Zulage (Grundzulage und ggf. Kinderzulage/n) fließt nach der Festsetzung direkt in Ihren Vertrag. Die Gesamtbeiträge sind im Rahmen der Sonderausgaben unter Berücksichtigung der Zulage steuerlich abzugsfähig. Die Steuererstattung bekommen Sie direkt ausgezahlt. Die Förderquote gibt das Verhältnis der staatlichen Förderung zu Ihrem Beitrag an. Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Die Versicherung der Sparkassen Sophienblatt 33 24097 Kiel Amtsgericht Kiel, HRB 5705 St.-Nr. 5337 5914 0146 Vorstand: Dr. Wolfgang Breuer (Vorsitzender), Gerd Borggrebe, Dr. Thomas Niemöller, Markus Reinhard, Dr. Ulrich Scholten, Jörg Tomalak-Plönzke, Vorsitzender des Aufsichtsrats: Volker Goldmann Postanschrift: Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft Landesdirektion der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft, 48131 Münster www.provinzial-online.de Bankverbindung: Helaba BLZ 300 500 00, Konto 60 327 IBAN DE80 3005 0000 0000 0603 27 BIC WELADEDD

Seite 2 von 2 Förderdarstellung für eine RiesterRente Hinweis zu den berechneten Werten Diese Informationen und die für Sie berechneten Werte beruhen auf dem aktuellen Stand der Steuergesetze (Stand 01.01.2016) und geben Ihnen eine unverbindliche Übersicht. Die Anwendung dieser Steuerregelungen auf die RiesterRente kann nicht für die gesamte Laufzeit der Versicherung garantiert werden. Durch Änderungen von Gesetzen, Verordnungen, Rechtssprechung, Verwaltungsanweisungen etc. während der weiteren Vertragslaufzeit, aber auch durch Vertragsänderungen sowie Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen kann sich die steuerliche Behandlung der RiesterRente ändern. Eine Haftung für Auskünfte können wir daher nicht übernehmen. In Zweifelsfällen empfehlen wir Ihnen, eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Versorgungsvorschlag für eine RiesterRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 07. Dezember 2015 Darstellung für eine Riester GarantRente Vario Fondsgebundene Aufgeschobene Rentenversicherung mit Rentengarantie und Abrufphase als Altersvorsorgevertrag nach Tarif FRHAV (Tarifwerk 2016) Vertragsdaten Versicherte Person: Herr Max Mustermann, geb. am 13.05.1990 Versicherungsbeginn: 01.01.2016 Beginn der Abrufphase (frühester Rentenbeginn): 01.01.2053 Ende der Abrufphase (spätester Rentenbeginn): 01.01.2057 Rentengarantiezeit: 10 Jahre Überschussverwendung vor Rentenbeginn: Erhöhung des Vertragsguthabens Überschussverwendung nach Rentenbeginn: Dynamikrentensystem Ende der Beitragszahlungsdauer: 01.01.2057 längstens bis zum Rentenbeginn Anfänglich monatlich versicherte Rente zum spätesten Rentenbeginn ohne Berücksichtigung von Zulagen: 239,44 EUR monatlicher Beitrag: 162,17 EUR FondsAuswahl Wertsicherungsfonds: Fondsname Deka-EuropaGarant 80 ISIN LU0508319497 Freie Fonds: Fondsname ISIN Anteil Deka-BasisAnlage A100 DE000DK2CFT3 100% Leistungen im Alter einschließlich staatlicher Zulagen in EUR Für die Ermittlung der Rente steht das gebildete Kapital zur Verfügung. Bei der nachfolgenden Darstellung der Rentenleistungen sind weder tarifliche noch gesetzliche Begrenzungen berücksichtigt. Während der Abrufphase kann die Rentenzahlung zu jedem Monatsersten abgerufen werden, sofern das zur Verfügung stehende Kapital zu diesem Zeitpunkt mindestens der Summe der eingezahlten Beiträge und der dem Vertrag zugeflossenen staatlichen Zulagen entspricht. lebenslange monatliche Gesamtrente bei einer angenommenen jährlichen Wertsteigerung des Fonds von 3 % 6 % 9 % 3 % 6 % 9 % Bei Abruf zum gar. RF 1) mit garantierten Rentenfaktoren berechnet unverbindlich mit derzeit gültigen Rechnungsgrundlagen 2) berechnet 01.01.2053 22,74 302,56 546,68 1.054,83 366,56 662,31 1.277,95 01.01.2054 23,25 324,11 597,36 1.179,00 392,00 722,48 1.425,96 01.01.2055 23,79 347,22 652,85 1.318,25 419,03 787,86 1.590,88 01.01.2056 24,35 371,84 713,32 1.473,84 448,04 859,50 1.775,87 01.01.2057 24,94 398,24 779,52 1.648,31 479,20 937,99 1.983,40 1) garantierter Rentenfaktor Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Die Versicherung der Sparkassen Sophienblatt 33 24097 Kiel Amtsgericht Kiel, HRB 5705 St.-Nr. 5337 5914 0146 Vorstand: Dr. Wolfgang Breuer (Vorsitzender), Gerd Borggrebe, Dr. Thomas Niemöller, Markus Reinhard, Dr. Ulrich Scholten, Jörg Tomalak-Plönzke, Vorsitzender des Aufsichtsrats: Volker Goldmann Postanschrift: Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft Landesdirektion der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft, 48131 Münster www.provinzial-online.de Bankverbindung: Helaba BLZ 300 500 00, Konto 60 327 IBAN DE80 3005 0000 0000 0603 27 BIC WELADEDD

Seite 2 von 12 2) Die Berechnungen basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang an Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden und sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Mindestens zahlen wir Ihnen die höhere Rente aus der garantierten Rente und der Rente, die sich unter Anwendung des zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors und dem dann erreichten gebildeten Kapital ergibt. Die bei Rentenbeginn mit den zu diesem Termin für unseren Neuzugang an Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag geltenden Rechnungsgrundlagen berechnete Rente hängt dann nicht mehr von der Fondsentwicklung ab und wird jährlich, erstmals ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung, erhöht. Die Rentenerhöhung wird jährlich neu in Prozent der Vorjahresrente festgesetzt. Die durch die Erhöhung erreichte Rente ist ab diesem Zeitpunkt jeweils garantiert. Der für das Jahr 2016 festgelegte Erhöhungssatz beträgt 1,80 %. Der jährliche Erhöhungssatz kann für folgende Versicherungsjahre nicht garantiert werden. Sie können sich zu Beginn der Auszahlungsphase einmalig bis zu 30% des zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Kapitals auszahlen lassen. Die Auszahlung beträgt z.b. zum Zeitpunkt des spätesten Rentenbeginns im Alter 67 bei einer Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds von 6% bis zu 93.768 EUR. Durch eine Auszahlung vermindert sich die Rente. Diese beträgt in diesem Fall 656,59 EUR. Leistungen im Todesfall Stirbt die versicherte Person vor dem Beginn der Rentenzahlung wird das gebildete Kapital als einmalige Leistung fällig. Bei Tod während der Rentengarantiezeit zahlen wir eine Kapitalabfindung der ausstehenden Renten der Rentengarantiezeit. Die Todesfallleistung kann Ihr Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner ungekürzt in einen eigenen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Alternativ kann die Todesfallleistung auch in Form einer lebenslangen Rente an den Ehegatten bzw. den eingetragenen Lebenspartner oder in Form einer abgekürzten Leibrente an die Kinder, für die zum Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalles ein Anspruch auf Kindergeld oder ein Freibetrag nach 32 Absatz 6 des EStG zugestanden hätte, ausgezahlt werden. Andernfalls muss bei Tod vom Auszahlungsbetrag die darauf entfallende staatliche Förderung einbehalten und die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug zurückgezahlt sowie die Erträge versteuert werden. Erhöhte Altersrente wegen Pflegebedürftigkeit bei Rentenbeginn Vor Beginn der Rentenzahlung besteht die Option, dass anstelle der jeweiligen vereinbarten Altersrente eine erhöhte Altersrente wegen Pflegebedürftigkeit gezahlt wird, sofern die versicherte Person zu diesem Termin pflegebedürftig gemäß 20 der "Allgemeinen Bedingungen für eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital als Altersvorsorgevertrag" ist.

Seite 3 von 12 Unverbindliche Rentenleistungen berechnet mit der aktuellen Überschussbeteiligung einschließlich staatlicher Zulagen in EUR Unverbindliche monatliche Rente bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds um 6% mit jeweils garantiertem Rentenfaktor berechnet unverbindlich mit derzeit gültigen Rechnungsgrundlagen berechnet Bei Abruf zum Rente Erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit Rente wegen Pflegebedürftigkeit in Prozent der Rente Rente 2) Erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit 1) Rente wegen Pflegebedürftigkeit in Prozent der Gesamtrente 01.01.2053 546,68 1.335,93 244,37 662,31 1.722,25 260,04 01.01.2057 779,52 1.801,60 231,12 937,99 2.304,50 245,68 Die dargestellten Renten wegen Pflegebedürftigkeit sind ohne eine Versicherungsdauer der Hinterbliebenenabsicherung (Rentengarantiezeit) gerechnet. Sie können jedoch auch eine Rentengarantiezeit einschließen. Dann fällt die Rente geringer aus. 1) Die erhöhte Altersrente wegen Pflegebedürftigkeit ist mit den derzeit gültigen Rechnungsgrundlagen für Pflegebedürftige, sowie dem jeweiligen Alter bei Abruf berechnet. Die Verrentung bei Abruf erfolgt jedoch tatsächlich auf Basis der Rechnungsgrundlagen für Pflegebedürftige, welche nach versicherungsmathematischen Verfahren aus den zu diesem Zeitpunkt für unseren Neuzugang an Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag zugrunde liegenden Rechnungsrundlagen abgeleitet werden. Hierdurch kann sich eine niedrigere Rente ergeben. 2) Die Berechnungen basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang an Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag geltenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Diese Leistungen können nicht garantiert werden und sind trotz der exakten Darstellung als unverbindliches Beispiel anzusehen. Ihre Beiträge: Neben Ihren Beiträgen berücksichtigt unser Versorgungsvorschlag folgende staatliche Zulagen, die wir aufgrund Ihrer persönlichen Angaben zugrunde gelegt haben (siehe Anlage). Monatlicher Beitrag Jährlicher Beitragsaufwand Staatliche Zulage (jährlich) im Jahr 2016: 162,17 EUR 1.946,04 EUR 154,00 EUR ab Jahr 2017: 162,17 EUR 1.946,04 EUR 154,00 EUR Eine Prüfung des Anspruchs auf staatliche Zulagen findet hier nicht statt! Wir gehen davon aus, dass Ihre laufende staatliche Grundzulage durchgehend bis zum Beginn der Rentenzahlung in diesen Vertrag eingezahlt wird. Der genaue Zeitpunkt der Überweisung der Zulagen ist im Vorhinein nicht bekannt. Wir berücksichtigen bei den hier dargestellten Werten die Zulage des Veranlagungsjahres zum 01.07. des Folgejahres.

Seite 4 von 12 Wertentwicklung Vor Beginn der Rentenzahlung hängt die Gesamtleistung Ihrer Versicherung insbesondere von der Wertentwicklung der von Ihnen gewählten Investmentfonds (Wertsicherungsfonds und freie Fonds) ab. Diese Wertentwicklung wird von einer Reihe von Faktoren beeinflusst, auf die wir als Versicherer keinen Einfluss haben. Hierzu gehören z.b. die Art des Fonds, die Entwicklung der Kapitalmärkte, Zinssätzen, Inflationsraten, Währungsparitäten und Anlageentscheidungen der Fondsmanager. Die künftige Wertentwicklung eines Fonds lässt sich daher nicht voraussagen. Da sich ihre fondsgebundene Rentenversicherung als Altersvorsorgevertrag dadurch auszeichnet, dass wir unabhängig von der Fondsentwicklung garantieren, dass bei Rentenbeginn mindestens die garantierte Leistung (eingezahlte Beiträge und die uns zugeflossenen staatlichen Zulagen) sichergestellt wird, wird das Vertragsguthaben während der Ansparphase wie folgt angelegt: - im konventionellen Teildeckungskapital mit einer garantierten Verzinsung von jährlich 1,25 % - im Teildeckungskapital des Wertsicherungsfonds - im Teildeckungskapital der freien Fonds Die garantierte Leistung zum vereinbarten Rentenbeginn wird durch eine Kombination aus dem konventionellen Teildeckungskapital mit einer garantierten Verzinsung und dem Teildeckungskapital im von Ihnen gewählten Wertsicherungsfonds sichergestellt. Durch dynamische Umschichtung zwischen diesen Anlageformen wird erreicht, dass ein möglichst hoher Fondsanteil an den Chancen des Kapitalmarktes partizipiert. Anteile am Vertragsguthaben, die nicht zur Sicherung der Garantie benötigt werden, werden in den freien Fonds angelegt. Da unsere Leistung aus dem Deckungskapital mit garantierter Verzinsung entsprechend vorsichtig kalkuliert ist, entstehen im Allgemeinen Überschüsse und Bewertungsreserven, an denen wir Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß 153 VVG beteiligen. Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von den Kapitalerträgen, vom Verlauf der Sterblichkeit und der Entwicklung der Kosten ab. Sie wird vom Vorstand auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars jährlich neu festgelegt und in unserem Geschäftsbericht veröffentlicht. Verlässliche Prognosen zur Entwicklung für die Zukunft sind nicht möglich. Wir können daher auch nicht zusagen, in welcher Höhe die Überschussbeteiligung tatsächlich anfallen wird. Veränderungen entstehen dabei vor allem durch die Bewegung der Kapitalmärkte und die Entwicklung der Sterblichkeit. Um Ihnen dennoch einen Eindruck zu vermitteln, wie sich die Gesamtleistung entwickeln kann, haben wir modellhaft unterstellt, dass die für das Jahr 2016 festgesetzten Überschussanteilsätze während der Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Überschussbeteiligung kann nicht garantiert werden. Die tatsächlich auszuzahlenden Gesamtleistungen werden höher oder niedriger sein. Die Darstellung der Fondsentwicklung basiert auf der Annahme fiktiver gleich bleibender Wertsteigerungen des Wertsicherungsfonds und der freien Fonds ohne Berücksichtigung der in den einzelnen Fonds enthaltenen Kosten. Die in den jeweiligen Fonds enthaltenen Kosten (siehe Informationen zu den Fonds) müssen bei dieser Berechnungsweise zusätzlich erwirtschaftet werden. Die Darstellung dient ausschließlich Illustrationszwecken. Bisherige oder künftige Wertsteigerungen des Fonds können daraus nicht abgeleitet werden. Die tatsächliche Wertentwicklung des Fonds wird davon abweichen. Die tatsächlichen Leistungen würden sich auch dann von den angegebenen Werten unterscheiden, wenn die tatsächliche Wertsteigerung über mehrere Jahre im Durchschnitt 3 %, 6 % oder 9 % für jedes Jahr beträgt, jedoch für einzelne Versicherungsjahre höher oder niedriger ausfällt. Schwankungen wirken sich umso stärker aus, je mehr sich die Versicherung dem Ablauftermin nähert. Die Berechnungen der dargestellten unverbindlichen Renten basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang an Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag geltenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden.

Seite 5 von 12 Mit Beginn der Rentenzahlung entfällt die Fondsbindung, und wir bilden aus dem erreichten gebildeten Kapital und den zu diesem Zeitpunkt für unseren Neuzugang an Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen (z.b. Sterbetafel, Rechnungszins) eine lebenslange Rente, deren Höhe ab diesem Zeitpunkt vereinbart ist. Mindestens zahlen wir Ihnen die höhere Rente aus der garantierten Rente und der Rente, die sich unter Anwendung des zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors und dem dann vorhandenen gebildeten Kapital ergibt. Trotz der auf EUR bzw. Cent exakten Darstellung sind die Werte, die Überschüsse enthalten, nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Auf die angegebenen Gesamtleistungen kann kein Anspruch erhoben werden, falls die vertragsgemäß berechnete Überschussbeteiligung geringer ausfällt. Zur Ermittlung der in diesem Versorgungsvorschlag dargestellten Leistungen wird unterstellt, dass keine Auszahlungen für Wohneigentum gemäß 92a Einkommenssteuergesetz (EStG) während der gesamten Vertragslaufzeit fällig werden. Wichtiger Hinweis: Steuerliche Aspekte werden bei der Hochrechnung der Versicherungsleistungen nicht berücksichtigt. Insbesondere ist in den angegebenen Kapitalleistungen ein ggf. erforderlicher Abzug von Kapitalertragsteuer nicht eingerechnet.

Seite 6 von 12 Garantiewerttabelle 1) in EUR Jahr jährlicher zugeflossene monatlich Vertrags- Leistung zum 01.01.2057 Beitrags- staatliche garantierte guthaben 2) bei Beitragsfreistellung aufwand Zulagen Rente zum 01.01.2057 Ende des Kalenderjahres monatliche Rente Vertragsguthaben 2) 2016 1.946,04 0,00 239,44 1.316 5,84 1.946 2017 1.946,04 154,00 239,90 2.763 12,14 4.046 2018 1.946,04 154,00 240,36 4.239 18,44 6.146 2019 1.946,04 154,00 240,83 5.743 24,75 8.246 2020 1.946,04 154,00 241,29 7.276 31,05 10.346 2021 1.946,04 154,00 241,75 8.839 37,35 12.446 2022 1.946,04 154,00 242,21 10.432 43,65 14.546 2023 1.946,04 154,00 242,68 12.055 49,96 16.646 2024 1.946,04 154,00 243,14 13.709 56,26 18.746 2025 1.946,04 154,00 243,60 15.395 62,56 20.846 2026 1.946,04 154,00 244,06 17.112 68,86 22.946 2027 1.946,04 154,00 244,52 18.862 75,16 25.046 2028 1.946,04 154,00 244,99 20.644 81,47 27.147 2029 1.946,04 154,00 245,45 22.460 87,77 29.247 2030 1.946,04 154,00 245,91 24.309 94,07 31.347 2031 1.946,04 154,00 246,37 26.193 100,37 33.447 2032 1.946,04 154,00 246,83 28.111 106,67 35.547 2033 1.946,04 154,00 247,30 30.064 112,98 37.647 2034 1.946,04 154,00 247,76 32.053 119,28 39.747 2035 1.946,04 154,00 248,22 34.078 125,58 41.847 2036 1.946,04 154,00 248,68 36.140 131,88 43.947 2037 1.946,04 154,00 249,15 38.239 138,19 46.047 2038 1.946,04 154,00 249,61 40.376 144,49 48.147 2039 1.946,04 154,00 250,07 42.551 150,79 50.247 2040 1.946,04 154,00 250,53 44.765 157,09 52.347 2041 1.946,04 154,00 250,99 47.019 163,39 54.447 2042 1.946,04 154,00 251,46 49.318 169,70 56.547 2043 1.946,04 154,00 251,92 51.763 176,00 58.647 2044 1.946,04 154,00 252,38 54.233 182,30 60.747 2045 1.946,04 154,00 252,84 56.728 188,60 62.847 Fortsetzung nächste Seite!

Seite 7 von 12 Garantiewerttabelle 1) in EUR Jahr jährlicher zugeflossene monatlich Vertrags- Leistung zum 01.01.2057 Beitrags- staatliche garantierte guthaben 2) bei Beitragsfreistellung aufwand Zulagen Rente zum 01.01.2057 Ende des Kalenderjahres monatliche Rente Vertragsguthaben 2) 2046 1.946,04 154,00 253,30 59.250 194,90 64.947 2047 1.946,04 154,00 253,77 61.797 201,21 67.047 2048 1.946,04 154,00 254,23 64.371 207,51 69.147 2049 1.946,04 154,00 254,69 66.972 213,81 71.247 2050 1.946,04 154,00 255,15 69.600 220,11 73.347 2051 1.946,04 154,00 255,62 72.254 226,42 75.447 2052 1.946,04 154,00 256,08 74.937 232,72 77.547 2053 1.946,04 154,00 256,54 77.647 239,02 79.648 2054 1.946,04 154,00 257,00 80.385 245,32 81.748 2055 1.946,04 154,00 257,46 83.152 251,62 83.848 2056 1.946,04 154,00 257,93 85.948 257,93 85.948 Garantierte Leistungen 1) zum 01.01.2057: Vertragsguthaben 2): 85.948 Monatliche Rente: 257,93 1) Den dargestellten Leistungen liegt die Annahme zugrunde, dass die berücksichtigten staatlichen Zulagen für ein Kalenderjahr dem Vertrag jeweils zum 01.07. des Folgejahres gutgeschrieben werden. Staatliche Zulagen in anderer Höhe oder zu anderen Terminen führen zu anderen Leistungen. Insbesondere führt der Wegfall von Kinderzulagen zu niedrigeren Leistungen, sofern der Beitragsaufwand nicht entsprechend erhöht wird. 2) Bei Tod und bei Rückkauf muss vom Vertragsguthaben grundsätzlich die darauf entfallende staatliche Förderung einbehalten werden.

Seite 8 von 12 Tabelle der Gesamtleistungen mit der aktuellen Überschussbeteiligung und einschließlich staatlicher Zulagen in EUR Jahr Gebildetes Kapital1) am Ende des Kalenderjahres Gebildetes Kapital1) bei Beitragsfreistellung zum Ende des VJ und bei Annahme einer jährlichen bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds von Wertsteigerung des Fonds von 3 % 6 % 9 % 3 % 6 % 9 % 2016 1.429 1.435 1.439 2.861 5.177 12.442 2017 3.041 3.062 3.087 6.138 11.655 29.147 2018 4.695 4.752 4.817 9.434 18.346 47.112 2019 6.397 6.509 6.640 12.746 25.261 66.471 2020 8.147 8.337 8.579 16.074 32.402 87.409 2021 10.342 10.660 11.079 21.420 47.436 133.176 2022 12.608 13.126 13.832 26.718 62.726 181.748 2023 14.947 15.753 16.890 31.967 78.309 233.582 2024 17.363 18.556 20.318 37.166 94.210 289.234 2025 19.859 21.560 24.190 42.313 110.460 349.212 2026 22.439 24.788 28.499 47.408 127.079 378.355 2027 25.106 28.267 33.200 52.452 144.097 404.360 2028 27.863 32.024 38.331 57.438 161.549 428.278 2029 30.716 36.078 43.927 62.369 174.366 450.261 2030 33.665 40.385 50.033 67.239 184.102 470.471 2031 36.719 44.958 56.688 72.052 193.318 489.027 2032 39.879 49.814 63.946 76.799 202.043 506.066 2033 43.151 54.966 71.855 81.480 210.301 521.692 2034 46.542 60.435 80.475 86.094 218.112 536.020 2035 50.051 66.236 89.866 90.637 225.499 549.135 2036 53.689 72.394 100.102 95.102 232.487 561.152 2037 57.460 78.925 111.247 99.491 239.092 572.125 2038 61.367 85.851 123.387 103.797 245.333 582.150 2039 65.418 93.199 136.608 108.018 251.231 591.301 2040 69.620 100.992 151.003 112.147 256.804 599.627 2041 73.976 109.251 166.680 116.112 262.064 607.217 2042 78.484 118.008 183.744 119.532 267.029 614.106 2043 83.140 127.293 202.321 122.869 271.711 620.350 2044 87.956 137.135 222.543 126.128 276.130 625.999 2045 92.928 147.565 244.560 129.310 280.294 631.118 2046 98.066 158.619 268.520 132.415 284.218 635.723 2047 103.377 170.338 294.592 135.446 287.916 639.855 2048 108.861 182.754 322.963 138.404 291.393 643.549 2049 114.532 195.904 353.838 141.290 294.661 646.842 2050 120.390 209.840 387.434 144.106 297.732 649.766 2051 126.902 224.802 424.129 146.852 300.613 652.341 2052 133.054 240.405 463.866 149.532 303.316 654.587 2053 139.403 256.927 507.097 152.146 305.845 656.542 2054 145.951 274.420 554.120 154.696 308.211 658.219 Fortsetzung nächste Seite!

Seite 9 von 12 Tabelle der Gesamtleistungen mit der aktuellen Überschussbeteiligung und einschließlich staatlicher Zulagen in EUR Jahr Gebildetes Kapital1) am Ende des Kalenderjahres Gebildetes Kapital1) bei Beitragsfreistellung zum Ende des VJ und bei Annahme einer jährlichen bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds von Wertsteigerung des Fonds von 3 % 6 % 9 % 3 % 6 % 9 % 2055 152.706 292.944 605.272 157.181 310.423 659.647 2056 159.678 312.561 660.911 159.678 312.561 660.911 Aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht sich die Gesamtrente jährlich um derzeit 1,80 % (Dynamikrentensystem). Die durch die Erhöhung erreichte Rente ist ab diesem Zeitpunkt jeweils garantiert. Der jährliche Erhöhungssatz kann für die folgenden Versicherungsjahre nicht garantiert werden. 1) Bei Tod und bei Rückkauf muss vom gebildeten Kapital grundsätzlich die darauf entfallende staatliche Förderung einbehalten werden. Erläuterungen zur Überschussbeteiligung Entstehung von Überschüssen Überschüsse entstehen dann, wenn höhere Kapitalerträge erwirtschaftet werden, sich eine günstigere Sterblichkeit einstellt oder der tatsächliche Kostenaufwand geringer gehalten werden kann, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde (siehe auch die Erläuterungen zur Wertentwicklung). Überschussbeteiligung der Riester GarantRente Vario Überschussbeteiligung vor Beginn der Rentenzahlung Die laufenden Überschussanteile werden jeden Monat zugeteilt und erhöhen das Vertragsguthaben. Zusätzlich kann bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des vereinbarten Rentenbeginns sowie bei Beendigung Ihres Vertrages vor Beginn der Rentenzahlung ein Schlussüberschuss fällig werden. Darüber hinaus erhält Ihr Vertrag bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des vereinbarten Rentenbeginns sowie bei Beendigung Ihres Vertrages vor Beginn der Rentenzahlung eine Beteiligung an den Bewertungsreserven. Als Beteiligung an den Bewertungsreserven wird mindestens eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig. Bei Rentenbeginn wird das Vertragsguthaben und der ggf. fällige Schlussüberschuss sowie die dann fällig werdende Beteiligung an den Bewertungsreserven mit dem zu diesem Termin für unseren Neuzugang an Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag geltenden Rechnungsgrundlagen verrentet. Überschussbeteiligung während der Rentenzahlung Die gesamte vereinbarte Rente wird jährlich, erstmals ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung, erhöht. Die Rentenerhöhung wird jährlich neu in Prozent der Vorjahresrente festgesetzt. ("Dynamikrentensystem"). Höhe der Überschussbeteiligung Wir legen die Überschussbeteiligung jeweils für ein Kalenderjahr fest. Für das Jahr 2016 sind folgende Überschussanteilsätze erklärt:

Seite 10 von 12 Vor Beginn der Rentenzahlung - Zinsüberschussanteil: 1,50 % der Summe der jeweiligen monatlichen konventionellen Teildeckungskapitalien mit garantierter Verzinsung - Sonstiger Überschussanteil: 0,54 des monatlichen Teildeckungskapitals des Wertsicherungsfonds - Schlussüberschuss bei Fälligkeit in 2016: 0,175 der Summe der jeweiligen monatlichen konventionellen Teildeckungskapitalien mit garantierter Verzinsung Ein Schlussüberschuss wird fällig bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des vereinbarten Beginns der Rentenzahlung oder bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung. Bei Rückkauf wird ein Barwert des bei Tod fälligen Schlussüberschusses gezahlt, sofern zu diesem Zeitpunkt ein Drittel der vereinbarten Aufschubzeit abgelaufen ist oder die Versicherung mindestens zehn Jahre bestanden hat. - als Beteiligung an den Bewertungsreserven mindestens die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei Fälligkeit in 2016: 0,525 der Summe der jeweiligen monatlichen konventionellen Teildeckungskapitalien mit garantierter Verzinsung Eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wird fällig bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des spätesten Rentenbeginns oder bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung. Bei Rückkauf wird ein Barwert der bei Tod fälligen Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gezahlt, sofern zu diesem Zeitpunkt ein Drittel der vereinbarten Aufschubzeit abgelaufen ist oder die Versicherung mindestens zehn Jahre bestanden hat. Während der Rentenzahlung bei Verrentung nach derzeit für unseren Neuzugang an Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen - Rentenerhöhung: 1,80 % der Vorjahresrente

Seite 11 von 12 Erläuterung zu garantierten Rentenfaktoren, garantierter Rente und Rentenhöhe Bei Rentenbeginn werden die Fondsanteile dem Anlagestock entnommen und die Fondsbindung entfällt. Die zum vereinbarten Rentenbeginn garantierte Rente wird aus der Beitragsgarantie und den bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen berechnet. Wir zahlen Ihnen dann mindestens die höhere Rente aus der garantierten Rente und der Rente, die sich unter Anwendung des zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors und dem dann erreichten Wert des gebildeten Kapitals ergibt. Die garantierten Rentenfaktoren geben an, wie hoch die monatlich garantierte Rente je 10.000 EUR des gebildeten Kapitals zum Alter bei Rentenbeginn mindestens ist. Die Berechnung der Rentenfaktoren erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die garantierten Rentenfaktoren basieren auf einem Rechnungszins in Höhe von 0,5 % p.a. und einer mit einer Sterbewahrscheinlichkeit in Höhe von 80 % der Sterbetafel DAV 2004R abgeleiteten geschlechtsneutralen Sterbetafel. Vertragskosten Für den Abschluss dieser Versicherung entstehen Kosten, die bereits in dem kalkulierten Beitrag enthalten sind. Die Höhe der einkalkulierten Kosten können Sie dem Produktinformationsblatt entnehmen.

Produktinformationsblatt zur RiesterRente (Stand 01.01.2016) 07. Dezember 2015 Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen vorgeschlagene Versicherung geben. Diese Informationen sind nicht abschließend. Umfassende Informationen über die vorgeschlagene Versicherung können Sie dem Antrag, den beigefügten Versicherungsbedingungen und dem Versorgungsvorschlag entnehmen. Bitte lesen Sie die gesamten Informationen sorgfältig durch. 1. Welche Art der Versicherung schlagen wir Ihnen vor? Bei der vorgeschlagenen Versicherung handelt es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Rentengarantie als Altersvorsorgevertrag (Tarif FRHAV Tarifwerk 2016). 2. Welche Leistungen sieht die Ihnen vorgeschlagene Versicherung vor, welche sind nicht versichert? Versicherte Person ist Herr Max Mustermann geb. am 13.05.1990. Zu Beginn der Rentenzahlung zahlen wir eine lebenslange monatliche Rente, wenn die versicherte Person den Rentenbeginn erlebt. Während der Abrufphase kann die Rentenzahlung vorzeitig abgerufen werden, sofern das zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehende Kapital mindestens der Summe der eingezahlten Beiträge und der dem Vertrag zugeflossenen staatlichen Zulagen entspricht. Bei Tod der versicherten Person vor Beginn der Rentenzahlung zahlen wir das zum Ende des Todesfallmonates gebildete Kapital. Bei Tod der versicherten Person nach Beginn der Rentenzahlung zahlen wir eine Kapitalabfindung der ausstehenden Renten der Rentengarantiezeit. Die Höhe der Leistung ist von der Wertentwicklung der gutgeschriebenen Fondsanteile abhängig. Sie haben die Chance bei Kurssteigerungen einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgängen tragen Sie das Risiko der Wertminderung. Wenn Sie die Rentenzahlung wählen, rechnen wir das Fondsguthaben in eine Rente um und die Fondsbindung entfällt. Die vorgeschlagene Versicherung ist an den Überschüssen beteiligt. Weitere Leistungen sind nicht versichert. Nähere Informationen zu den Leistungen finden Sie unter den 1 und 12 der "Allgemeinen Bedingungen für eine Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital als Altersvorsorgevertrag" (AVB). Nähere Informationen zur Überschussbeteiligung finden Sie unter 2 der AVB. Nähere Informationen über die Höhe der Leistungen finden Sie im Versorgungsvorschlag. 3. Wie hoch ist der Beitrag und wann müssen Sie ihn zahlen und was passiert, wenn Sie ihn verspätet oder gar nicht zahlen? Welche Kosten sind in dem Beitrag einkalkuliert und welche können zusätzlich entstehen? Beitragszahlung monatlicher Beitrag vom 01.01.2016 bis zum 01.01.2057 162,17 EUR Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) wird unverzüglich nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor dem Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zum Ersten eines jeden Monats fällig. Nähere Informationen zur Beitragszahlung finden Sie unter 5 der AVB. Folgen unterbliebener oder verspäteter Beitragszahlung Wenn der Einlösungsbeitrag durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig eingezogen werden kann, können wir vom Vertrag zurück treten. Außerdem sind wir dann im Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Wenn ein Folgebeitrag durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig eingezogen werden kann, erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten eine schriftliche Mahnung in der wir eine Frist nennen. Kann der Rückstand nicht innerhalb der gesetzten Frist eingezogen werden, entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz. Nähere Informationen zu den Folgen unterbliebener oder verspäteter Beitragszahlung finden Sie unter 6. der AVB. Kosten Von den vereinbarten Beiträgen, deren Summe bis zum Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer 79.787,64 EUR beträgt, entfallen einmalig 1.873,06 EUR auf die Abschlusskosten. Das entspricht 2,35 % der Beitragssumme. Die Vertriebskosten betragen während der vereinbarten Beitragszahlungsdauer bis zum 01.01.2057 jährlich 68,11 EUR. Die Verwaltungskosten betragen jährlich 63,25 EUR, darin sind bei jeder Beitragsfälligkeit beitragsabhängige Verwaltungskosten in Höhe von 3,25 % enthalten. Zusätzlich betragen die laufenden Verwaltungskosten vor Rentenbeginn bis zum 01.01.2057 monatlich 0,22 EUR pro 1.000 EUR Vertragsguthaben. Ferner entnehmen wir dem Vertragsguthaben, sofern es nicht zur Sicherstellung der Garantie benötigt wird, monatlich maximal 1,50 EUR Verwaltungskosten. Die angegebenen Kosten gelten dann, wenn Sie den Vertrag unverändert bis zum Ende der Aufschubzeit (bzw. Versicherungsdauer) fortführen. Mit jeder Erhöhung der vereinbarten laufenden Beiträge fallen für den Erhöhungsteil weitere Kosten an. Diese sind in den dargestellten Kosten nicht enthalten. Reduzieren Sie den vereinbarten laufenden Beitrag, verringern sich die Kosten entsprechend. Abschlusskosten verteilen wir unter Berücksichtigung des Rechnungszinses in gleichmäßigen Beträgen über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Abschlusskosten werden nicht länger als bis zum Beginn der Auszahlungsphase verteilt. Für die Zeit des Rentenbezugs betragen die Verwaltungskosten jährlich 2,00 % der Jahresrente bei Anwendung der garantierten Rente bzw. bei Anwendung der garantierten Rentenfaktoren. Bei Anwendung der zum Rentenbeginn für den Neuzugang an Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen, fallen die dabei gültigen Verwaltungskosten an. Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Die Versicherung der Sparkassen Sophienblatt 33 24097 Kiel Amtsgericht Kiel, HRB 5705 St.-Nr. 5337 5914 0146 Vorstand: Dr. Wolfgang Breuer (Vorsitzender), Gerd Borggrebe, Dr. Thomas Niemöller, Markus Reinhard, Dr. Ulrich Scholten, Jörg Tomalak-Plönzke, Vorsitzender des Aufsichtsrats: Volker Goldmann Postanschrift: Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft Landesdirektion der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft, 48131 Münster www.provinzial-online.de Bankverbindung: Helaba BLZ 300 500 00, Konto 60 327 IBAN DE80 3005 0000 0000 0603 27 BIC WELADEDD

Seite 2 von 4 Produktinformationsblatt zur RiesterRente Effektivkosten Ihres Vertrages Die Auswirkung von Kosten auf die Wertentwicklung Ihres Vertrages stellen wir Ihnen mit Hilfe der Effektivkostenquote dar. Diese gibt an, um wie viel Prozentpunkte sich die jährliche Wertentwicklung Ihres Vertrages unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Kosten reduziert. Jährliche Wertentwicklung Ihres Vertrages bis zum vereinbarten Beginn der Rentenzahlung unter Berücksichtigung der Kosten bei einer angenommenen Nettowertentwicklung der Fonds von 6%: Wertentwicklung vor Abzug der Kosten 5,83 % - Effektivkosten 0,33 % = Wertentwicklung nach Abzug der Kosten 5,50 % Die jährliche Wertentwicklung wird auf Grundlage der aktuellen Überschussdeklaration bestimmt. Dieser Wert kann nicht garantiert werden. In den dargestellten Werten zu den Effektivkosten berücksichtigen wir die Zulagen jeweils zum 01.07. des Folgejahres. Für die Verwaltung von Fonds erheben die Fondsgesellschaften Gebühren, die fondsintern verrechnet werden. Um die oben dargestellte angenommene Nettowertentwicklung des Fonds von 6 % zu erreichen, müssen die Fonds die jeweiligen Fondskosten zusätzlich zur Nettowertentwicklung erwirtschaften. Für ihre gewählten Fonds werden fondsintern folgende Kosten erhoben: Fondsname Fondskosten Deka-BasisAnlage A100 2,17 % Für den Wertsicherungsfonds Deka-EuropaGarant 80 fallen 2,02 % Kosten an, diese reduzieren sich durch die fondsabhängige Überschussbeteiligung in Höhe von 0,65 % auf 1,37 %. Einen zusätzlichen, durch Sie veranlassten, Verwaltungsaufwand können wir gesondert in Rechnung stellen. Für das Ausstellen einer Ersatzurkunde oder eine Vertragsänderung mit Neuberechnung von Beitrag oder vereinbarter Versicherungsleistung stellen wir Ihnen zum Beispiel 15 EUR in Rechnung. Wenn Sie in ein anderes begünstigtes Anlageprodukt oder zu einem anderen Anbieter unter Mitnahme des gebildeten Kapitals wechseln, entstehen Kosten in Höhe von 100 EUR, die vom gebildeten Kapital abgezogen werden. Nähere Informationen zu den Kosten finden Sie unter den 10 und 15 der AVB und den beigefügten "Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen für eine Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital als Altersvorsorgevertrag". Nähere Informationen über die Kosten der gewählten Investmentfonds und entsprechende Zuwendungen aus den Investmentfonds an die Vertriebspartner entnehmen Sie bitte den Informationen zu den Fonds. 4. Welche Leistungsausschlüsse gibt es bei der vorgeschlagenen Versicherung? Es bestehen keine Leistungsausschlüsse. 5. Welche Pflichten sind vor Vertragsabschluss zu beachten und welche Folgen hat ihre Nichtbeachtung? Damit wir den Antrag prüfen können, müssen die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Dies gilt auch dann, wenn wir entsprechende Fragen nach Antragsstellung und vor Annahme des Antrages stellen. Werden falsche Angaben gemacht, können wir unter Umständen - auch noch nach längerer Zeit - vom Vertrag zurücktreten. Das kann zur Folge haben, dass wir keine Versicherungsleistungen erbringen müssen. Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend. Nähere Informationen zu diesen Pflichten finden Sie unter der dem Antrag beigefügten "Mitteilung nach 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht". 6. Welche Pflichten sind während der Vertragslaufzeit zu beachten und welche Folgen hat ihre Nichtbeachtung? Änderungen der Adresse, des Namens oder der Bankverbindung sind uns unverzüglich mitzuteilen. Fehlende Informationen können den reibungslosen Versicherungsablauf beeinträchtigen, bzw. den Versicherungsschutz einschränken. Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend. Nähere Informationen zu diesen Pflichten finden Sie unter 13 der AVB. 7. Welche Pflichten sind zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung verlangt wird und welche Folgen hat eine Nichtbeachtung? Wird eine Versicherungsleistung verlangt, ist uns der Versicherungsschein vorzulegen. Im Todesfall benötigen wir außerdem eine Sterbeurkunde. Des Weiteren können wir vor jeder Rentenzahlung einen Nachweis darüber verlangen, dass die versicherte Person noch lebt. Solange diese Verpflichtungen nicht erfüllt werden, erfolgt keine Auszahlung von Leistungen. Der Tod der versicherten Person ist uns in jedem Fall unverzüglich anzuzeigen. Bei Nichtbeachtung können bereits gezahlte Leistungen zurückgefordert werden. Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend. Nähere Informationen zu den Pflichten finden Sie unter den 11 und 16 der AVB, sowie der dem Antrag beigefügten "Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzung von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall". 8. Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt, wenn wir die Annahme des Antrages in Textform oder durch Aushändigung des Versicherungsscheins erklärt haben. Vor dem 01.01.2016 besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Die Rentenzahlung beginnt spätestens am 01.01.2057 und läuft lebenslang. Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn endet der Vertrag. Nähere Informationen finden Sie in den AVB unter 4. 9. Wie können Sie diese Versicherung beenden? Vor Beginn der Rentenzahlung können Sie die Versicherung jederzeit zum Schluss einer Versicherungsperiode schriftlich kündigen, damit erlischt die Versicherung.

Seite 3 von 4 Produktinformationsblatt zur RiesterRente Die Kündigung der Versicherung ist mit Nachteilen verbunden. In der Anfangszeit der Versicherung ist wegen der Verrechnung von Kosten nur ein geringer Rückkaufswert vorhanden. Eine Kündigung nach Rentenbeginn ist nicht mehr möglich. Nähere Informationen zur Kündigung der Versicherung finden Sie unter 9 der AVB.