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Transkript:

MSDS-Nummer: COV-001 Gültig ab: 20.06.2011 Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG HANDELSNAME PARTALL Coverall Film GENERISCHER NAME Beschichtung aus Polyvinylalkohol (PVA) HERSTELLER NOTRUFNUMMER: KUNDENDIENST REXCO P.O. Box 80996 Conyers, Georgia 30094 USA ++ (703) 527-3887 CHEMTREC (24 Std.) ++ (770) 483-7610 REXCO ABSCHNITT 2: ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN BESTANDTEIL CAS-NUMMER KONZENTRATION (%): Wasser 7732-18-5 87 89 Essigsäurevinylester, Polymer mit Ethenol 25213-24-5 11 13 ABSCHNITT 3: MÖGLICHE GEFAHREN NFPA-EINSTUFUNG: Gesundheit 2, Brand 3, Reaktivität 0 HMIS-EINSTUFUNG: Gesundheit 2, Brand 3, Reaktivität 0 0=MINIMAL, 1=LEICHT, 2=MÄSSIG, 3=HOCH, 4=EXTREM INHALATION Kann leichte Augenreizung hervorrufen. Längere oder wiederholte Exposition kann leichte Hautreizung hervorrufen. Kann Reizung der Augen, Nase und des Rachens hervorrufen. Kann Reizung des Magen-Darm-Trakts hervorrufen. CHRONISCHE GESUNDHEITSRISIKEN: Hautentzündung möglich. SYMPTOME BEI EXPOSITION: Symptome bei Überexposition mit Dämpfen schließen Kopfschmerzen ein. Bestehende Erkrankungen der Augen, Haut oder Atemwege können durch Exposition mit diesem Produkt verschlimmert werden. PRIMÄRE EINTRITTSWEGE: Hautkontakt, Hautabsorption, Augenkontakt und Inhalation ANGABEN ZUR KREBSERREGUNG: Weder dieses Produkt noch seine Bestandteile sind als Karzinogen oder teilweises Karzinogen bei folgenden Behörden registriert: das National Toxicology Program, die Internationale Behörde zur Krebsforschung und die Verwaltungsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (OSHA).

MSDS-Nummer: COV-001 Gültig ab: 20.06.2011 Seite 2 von 5 ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN INHALATION Sofort 15 Minuten lang mit kaltem Wasser spülen und Arzt konsultieren. Kontaminierte Kleidung ausziehen und betroffene Stellen mit Seife und heißem Wasser waschen. Bei anhaltender Reizung Arzt konsultieren. Kontaminierte Kleidung einschließlich der Schuhe vor Wiedergebrauch waschen. Bei Benommenheit oder Atembeschwerden die betroffene Person an die frische Luft bringen und/oder Sauerstoff verabreichen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung vornehmen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Erbrechen nur auf ärztliche Anweisung herbeiführen. Bei spontanem Erbrechen den Kopf des Betroffenen unterhalb der Hüften halten, um Einatmung in die Lungen zu verhindern. Den Betroffenen möglichst nicht unbeaufsichtigt lassen. ABSCHNITT 5: MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG FLAMMPUNKT / VERFAHREN: SELBSTENTZÜNDUNGSTEMPERATUR: ENTFLAMMBARKEITSGRENZEN IN LUFT (VOL.-%): BRAND- UND EXPLOSIONSGEFAHR: >93 C (>200 F) / Geschlossener Tagliabue-Tiegel 354 C (670 F) UEG: Unzutreffend / OEG: Unzutreffend Unzutreffend LÖSCHMITTEL: Trockenchemikalien, CO 2, Wassernebel, Wasserstrahl oder Schaum verwenden. BRANDBEKÄMPFUNGSANWEISUNGEN: Geschlossenes Atemgerät mit NIOSH-Zulassung in Überdruckbetrieb und volle Bunkerausrüstung tragen. Obwohl Wasser als Löschmittel ungeeignet ist, kann es zum Kühlen benachbarter Behälter verwendet werden, um einen Behälterriss zu verhindern. Acht geben, dass brennende Flüssigkeit nicht mit Wasser für Kühlzwecke verteilt wird. ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG BEI VERSCHÜTTEN: Zündquellen und heiße Metallflächen vom verschütteten Material isoliert halten. Das mit der Beseitigung beauftragte Personal sollte persönliche Schutzausrüstung tragen. Verschüttung an der Quelle beheben und Verbreitung verhindern. Verschüttetes Material in geeignete Auffangbereiche oder Behälter spülen. Kleine Mengen verschütteten Materials können durch beliebiges Standardabsorptionsmittel absorbiert werden. Bei unkontrolliertem Auslaufen sind die entsprechenden Behörden zu benachrichtigen. In Chemieabfallbehälter füllen und entsprechend den örtlichen, regionalen und staatlichen Vorschriften entsorgen. VORSICHT! BEI FEUCHTIGKEIT EXTREME GLÄTTE DES FUSSBODENS DURCH RÜCKSTÄNDE DES MATERIALS MÖGLICH.

MSDS-Nummer: COV-001 Gültig ab: 20.06.2011 Seite 3 von 5 ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG An einem kühlen, trockenen Ort lagern das Material nicht gefrieren lassen. Bei Gefrieren das Material vor Gebrauch vollständig auftauen lassen und gründlich schütteln. Behälter bei Nichtgebrauch fest verschlossen halten, um Austrocknen des Materials zu verhindern. Nur in hochdichtem Polyethylen neu verpacken. Zum Neuverpacken verwendete Behälter sind vor Gebrauch gründlich auf langfristige Produktverträglichkeit zu prüfen. Sämtliche neuen Behälter müssen Produktetiketten zur einwandfreien Kennzeichnung, Sicherheit, Handhabung und Lagerung aufweisen. Leere Behälter können Produktrückstände wie beispielsweise Dämpfe enthalten. Daher weiterhin für sachgerechte Handhabung und Lagerung sorgen. ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG AUGENSCHUTZ: Sicherheitsbrille, Schutzbrille oder Gesichtsschild wird angeraten. Für Arbeitsbereiche empfiehlt sich die Bereitstellung von Augenwaschstationen. HAUTSCHUTZ: Undurchlässige Handschuhe, Kleidung und Schuhe tragen, um Hautkontakt zu verhindern. Für Arbeitsbereiche empfiehlt sich die Bereitstellung von Sicherheitsduschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor Wiedergebrauch in heißer Seifenlauge waschen. ATEMSCHUTZ: Der Expositionsgrad sollte unterhalb der zulässigen Expositionskonzentration (PEL) bzw. maximalen Arbeitsplatzkonzentration (TLV) für dieses Produkt gehalten werden. Bei Übersteigen der empfohlenen Grenzwerte wird das Tragen eines Patronenatemgeräts oder einer Gasmaske mit NIOSK-Zulassung angeraten. Ggf. sind technische Schutzmaßnahmen durchzuführen, um die Exposition zu reduzieren. TECHNISCHE SCHUTZMASSNAHMEN: Für ausreichende allgemeine und/oder örtliche Entlüftung (explosionssichere Ventilation) sorgen, um die Exposition unterhalb der zulässigen Expositionskonzentration bzw. der maximalen Arbeitsplatzkonzentration zu halten. EXPOSITIONSRICHTLINIEN BESTANDTEIL PEL NACH OSHA TLV NACH ACGIH Wasser Keine vorgesehen Keine vorgesehen Essigsäurevinylester, Polymer mit Ethenol Keine vorgesehen Keine vorgesehen PEL = ZUL. EXPOSITIONSKONZENTRATION TLV = MAX. ARBEITSPLATZKONZENTRATION TWA = ZEITBEZOGENE DURCHSCHNITTSKONZENTRATION (8 STD.) ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ERSCHEINUNGSBILD: Farblose oder purpurfarbene Flüssigkeit RELATIVE DICHTE (H 2 O=1): 1,02 GERUCH: Neutral DAMPFDRUCK (mm Hg): 0,5 SIEDEPUNKT: >93 C (>200 F) DAMPFDICHTE (LUFT=1): 5,0 SCHMELZPUNKT: Unzutreffend LÖSLICHKEIT IN WASSER: Vollständig VOC (DURCH PROZENTUALE BERECHNUNG): <10 g/l REAKTIVITÄT IN WASSER: Keine VOC = ANTEIL FLÜCHTIGER ORGANISCHER STOFFE

MSDS-Nummer: COV-001 Gültig ab: 20.06.2011 Seite 4 von 5 ABSCHNITT 10: BESTÄNDIGKEIT UND REAKTIVITÄT BESTÄNDIGKEIT: Stabil ZU VERMEIDENDE BEDINGUNGEN: Keine besonderen Empfehlungen. UNVERTRÄGLICHKEIT: Unverträglich mit starken Oxidationsmitteln, z.b. Chlorbleiche. GEFÄHRLICHE ZERSETZUNG: Thermische Zersetzung bei Vorhandensein von Luft kann Kohlenmonoxid und/oder Kohlendioxid erzeugen. Oberhalb von 200 C kann Acetaldehyd, Crotonaldehyd und Aceton entstehen. GEFÄHRLICHE POLYMERISATION: Kein Auftreten. ABSCHNITT 11: ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE Keine Daten speziell für dieses Produkt vorhanden. Die folgenden Angaben beziehen sich auf ein oder mehrere Hauptbestandteile: INHALATION: Keine Daten vorhanden Akut dermal LD50 (Kaninchen) >7490 mg/kg LC50 (Ratte): Keine Daten vorhanden Akut oral LD50 (Kaninchen) 23854 mg/kg ABSCHNITT 12: ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE Das Produkt verursacht keine Umweltschäden und ist von Hause aus biologisch abbaubar. ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG Sofern durch einschlägige staatliche, regionale und lokale Bestimmungen zulässig, darf Abfallmaterial in einer genehmigten Anlage verbrannt werden. ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT PUNKTKLASSIFIKATION: Für dieses Produkt bestehen keine Transportauflagen. ICAO-/IATA-KLASSIFIKATION: Für dieses Produkt bestehen keine Transportauflagen. IMDG-KLASSIFIKATION: Für dieses Produkt bestehen keine Transportauflagen.

MSDS-Nummer: COV-001 Gültig ab: 20.06.2011 Seite 5 von 5 ABSCHNITT 15: VORSCHRIFTEN GESETZ ZUR STÄRKUNG DES UMWELTSCHUTZES VON 1980 (CERCLA) Keine in der CERCLA-Gefahrstoffliste verzeichneten Chemiestoffe enthalten. SUPERFUND-UMWELTSCHUTZGESETZ VON 1986 (SARA) TITEL III SARA 302: Enthält keine nach SARA 302 meldepflichtigen Chemikalien SARA 311/312 GEFAHRENKATEGORIEN: Nicht gefährlich SARA 313: Enthält keine nach SARA 313 meldepflichtigen Chemikalien KLASSIFIKATION DER VERWALTUNGSSTELLE FÜR SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ BEI DER ARBEIT (OSHA): Unzutreffend KALIFORNISCHER GESETZESANTRAG 65: Enthält keine Mengen von unter den Antrag 65 fallenden Chemikalien. KLASSIFIKATION DES INFORMATIONSSYSTEMS FÜR GEFAHRSTOFFE AM ARBEITSPLATZ (WHMIS): Keine Vorschriften vorhanden. CHEMISCHE VERZEICHNISSE: Dieses Produkt wird in keinen Vorschriftenverzeichnissen oder -listen geführt. Die Bestandteile sind entweder in folgenden Verzeichnissen chemischer Stoffe registriert oder sind davon befreit: VEREINIGTE STAATEN KANADA EUROPA AUSTRALIEN JAPAN KOREA PHILIPPINEN Toxic Substances Control Act (TSCA) Canadian Domestic Substance List (DSL) European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances (EINECS) Australian Inventory of Chemical Substances (AICS) Existing and New Chemical Substances (ENCS) Existing Chemicals List (ECL) Philippines Inventory of Chemicals and Chemical Substances (PICCS) ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN Sämtliche Angaben in diesem Materialsicherheitsdatenblatt entsprechen dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse und sind nach bestem Wissen richtig und zuverlässig. REXCO gibt jedoch keine Garantie, weder ausdrücklicher noch stillschweigender Art, einschließlich Garantien der Handelbarkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, bezüglich der sicheren Anwendung dieses Materials für Ihre Zwecke oder in Kombination mit anderen Stoffen. Benutzer sind angehalten, ihre eigenen Tests und Untersuchungen hinsichtlich der Eignung dieses Produkts oder der hierin enthaltenen Angaben für ihre individuellen Zwecke und Anwendungsfälle vorzunehmen.