Nichtöffentliche Feuerwehren Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements



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Transkript:

GDV-Publikation zur Schadenverhütung Nichtöffentliche Feuerwehren Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02)

Nichtöffentliche Feuerwehren Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02) Die vorliegende Publikation ist unverbindlich. Die Versicherer können im Einzelfall auch andere Sicherheitsvorkehrungen oder Installations- oder Wartungsunternehmen zu nach eigenem Ermessen festgelegten Konditionen akzeptieren, die diesen technischen Spezifikationen oder Richtlinien nicht entsprechen. 2

VdS 2034 : 2014-02 (02) Nichtöffentliche Feuerwehren Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements GDV-Publikation zur Schadenverhütung Nichtöffentliche Feuerwehren Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements Inhalt 1 Vorbemerkung...4 2 Allgemeines...4 3 Wirkung der nichtöffentlichen Feuerwehr...4 4 Grundlagen für eine Risikobeurteilung aus Sicht des Betreibers...6 4.1 Risikoerfassungen...6 4.2 Risikobeurteilung und Quantifizierung der Leistungsfähigkeit der nichtöffentlichen Feuerwehr..6 4.3 Beurteilung von Risiken in Bezug auf die Standortentwicklung in den nächsten Jahren (z. B. im 5-Jahresturnus) in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Betriebseinheiten...6 4.4 Erfassung und Aufbereitung von Erkenntnissen aus Schadenereignissen sowie Umsetzung von hieraus abzuleitenden Maßnahmen und/oder aufgrund geänderter behördlicher Vorgaben..7 Anhang 1 Merkblatt für die Bewertung des abwehrenden Brandschutzes...8 Anhang 2 Muster für eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Werkfeuerwehren...22 Anhang 3 Begleitende Regelwerke...26 3

Nichtöffentliche Feuerwehren Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02) 1 Vorbemerkung Bei der Betrachtung von betrieblichen Risiken und Brandgefahren sowie deren Auswirkungen ist für den Versicherer das frühzeitige und wirksame Eingreifen der nichtöffentlichen Feuerwehr im Zusammenhang mit dem betrieblichen Gefahrenabwehrmanagement von besonderem Interesse. Insbesondere die auf die betrieblichen Risiken abgestimmte Ausstattung, die Vorortkenntnis, die verkürzte Hilfsfrist und die Mitwirkung bei Prävention und Organisation der betrieblichen Gefahrenabwehr sind hierbei wesentlich. Das Merkblatt wurde ursprünglich konzipiert, um den Versicherern eine Grundlage für die Beurteilung des abwehrenden Brandschutzes im Betrieb zur Verfügung zu stellen (Ausgabe 01 von 2003). Dieses Muster-Verfahren ist im Anhang 1 abgebildet. Zur Darstellung von Aufgaben der nichtöffentlichen Feuerwehren im Rahmen des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements wurde das Merkblatt überarbeitet und erweitert. Das wird auch durch den neuen Titel Nichtöffentliche Feuerwehren Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements verdeutlicht. Die vorliegende Publikation wurde vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) gemeinsam mit dem Bundesverband Betrieblicher Brandschutz Werkfeuerwehrverband Deutschland e.v. (WFV-D) erstellt. 2 Allgemeines Das betriebliche Gefahrenabwehrmanagement zur Sicherung des Personen- und Umweltschutzes sowie zur Minimierung von Sachschäden und Betriebsunterbrechungsrisiken umfasst folgende Aufgaben: abwehrmanagements dar. Zu den Aufgaben der nichtöffentlichen Feuerwehren in deren Wirkungsbereich gehören vor allem: Personenschutz Umweltschutz Sachwertschutz Vorbeugung und Abwehr von Schäden mit Bezug auf Personen-, Umwelt- und Sachwertschutz Verhütung und Minderung von Schäden auf der Basis Vermeidung, Vorbeugung und Abwehr Minimierung von Betriebsunterbrechungen bei eingetretenen Schadenereignissen Eine nichtöffentliche Feuerwehr besteht aus hauptberuflichen und/oder nebenberuflichen Einsatzkräften. Sie verfügt über eine risikoangepasste technische Ausstattung. Die Mitglieder von nichtöffentlichen Feuerwehren müssen über eine feuerwehrtechnische Aus- und Fortbildung sowie über Orts- und Betriebskenntnisse verfügen. Eine nichtöffentliche Feuerwehr im Sinne dieses Merkblattes muss nachweisbar folgende Kriterien erfüllen: Verfügbarkeit Alarmorganisation Einsatzorganisation Hilfsfrist 3 Wirkung der nichtöffentlichen Feuerwehr Die nichtöffentliche Feuerwehr im Normalbetrieb, im Einsatzfall und beim Wiederanlauf. Erfassung potentieller Risiken Bewertung dieser Risiken Ermittlung von Schutzzielen Festlegung von Maßnahmen Der Normalbetrieb und die Auswirkungen bei dem Eintritt eines Ereignisses sind vereinfacht im nachfolgenden Phasenmodell dargestellt: Die Aufgabe eines Gefahrenabwehrmanagements besteht insbesondere darin, die Planung und Entscheidung sowie Umsetzung von Maßnahmen im Betrieb durch hinreichende Kommunikation zu bewirken, zu überwachen, zu überprüfen und den sich verändernden Ausgangssituationen anzupassen. 2 3 4 Wiederanlauf Ereigniseintritt 1 Normalbetrieb Betriebsunterbrechung 5 Normalbetrieb Nichtöffentliche Feuerwehren sind privat eingerichtete Feuerwehren und stellen einen wesentlichen Bestandteil des betrieblichen Gefahren- Zeit 4

VdS 2034 : 2014-02 (02) Nichtöffentliche Feuerwehren Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements Hierbei werden 5 Phasen unterschieden. Phase 1: Normalbetrieb Durchführen oder Mitwirken bei Alarm- und Einsatzübungen, Räumungsübungen, Krisenübungen Phase 2: Eintritt eines Ereignisses mit Auswirkung auf Mensch, Umwelt und /oder Betrieb Phase 3: Betriebsunterbrechung Phase 4: Wiederanlauf Phase 5: Normalbetrieb (Ausgangszustand). Für ein ganzheitliches betriebliches Gefahrenabwehrmanagement bedeutet jede Phase die Notwendigkeit folgender Aufgaben/Tätigkeiten. Phase 1: Normalbetrieb Phase 2: Zeit zwischen Entstehung eines Schadenereignisses, seinem Entdecken und Abgabe der Meldung Phase 2: Vorhaltung von ständig besetzte Stellen (Leitstellen) und Sicherheitszentralen Aktivierung der Alarm- und Einsatzpläne (Ablauforganisation) Auslösen der Alarmierungskette entsprechend der Ablauforganisation Phase 3: Nutzen der verkürzten Hilfsristen Retten, Löschen, Bergen und Schützen Wirkungsvolle Gefahrenabwehr durch spezifische Fachkenntnisse und Sondergeräte Anwendung von schadenarmer Einsatztaktik Phase 4: Phase 3: Beginn der Alarmierung bis Beendigung der Ereigniseinwirkungen und aller notwendigen Interventionsmaßnahmen Beratung und Unterstützung bei der Wiederanlaufplanung (Recovery) aus Sicht der nichtöffentlichen Feuerwehr Phase 4: Umsetzung aller Maßnahmen, die zur Wiederherstellung des Normalbetriebes geeignet sind Phase 5: Neubewertung der Ausgangssituation, Ableiten neuer Maßnahmen und Implementierung Eine nichtöffentliche Feuerwehr kann sich in den Phasen 1-5 auch in Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten wie folgt einbringen (beispielhafte Aufzählung): Phase 1: Phase 5: Auswertung der Erfahrungen aus Phase 1, 2, 3 und 4 Mitarbeit bei der Optimierung der Betriebsabläufe mit den gewonnenen Erkenntnissen 2 3 Schaden B 4 Wiederanlauf Schaden A Ereigniseintritt 1 Normalbetrieb Betriebsunterbrechung 5 Normalbetrieb Schaden B < Schaden A Aktive Mitwirkung bei der Planung, Ausführung und Umsetzung sowie Inbetriebnahme von baulichen Anlagen und deren Einrichtungen. Mitwirken bei der Instandhaltung bestehender Anlagen und Einrichtungen. Mitarbeit bei der Aufstellung und Fortschreibung von betrieblichen Alarm- und Einsatzplänen. Mitarbeit bei der Aufstellung und Fortschreibung von Recovery- und BCM-Pläne sowie dem betrieblichen Notfallmanagement. Unterstützung und/oder Durchführung bei der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter und Fremdfirmen. Teilnahme bei Brandschutzbegehungen bzw. Sicherheitsaudits. Durchführung von Sicherheitswachdiensten. Abb. 1: Qualitative Darstellung des Einflusses der nichtöffentlichen Feuerwehr Die Größe der roten oder blauen Fläche in der Abb. 1 ist ein Maß für die Qualität der Arbeit der nichtöffentlichen Feuerwehr. Je leistungsstärker die nichtöffentliche Feuerwehr ist, um so kleiner wird die Fläche; entweder dadurch, dass Ereignisse verhindert werden (gute Prävention), oder bei Ereignissen durch gute Vorbereitung (Gefahrenabwehr) die Auswirkung minimalisiert wird. Zeit 5

Nichtöffentliche Feuerwehren Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02) 2 1 Normalbetrieb 3 Betriebsunterbrechung Ereigniseintritt vermieden = kein Schaden 4 Wiederanlauf 5 Kein Ereigniseintritt Normalbetrieb 4.1.2 Schutzkonzepte für Technische Hilfeleistung sowie Brand Präventionsmaßnahmen Technische Hilfeleistung Brand Abwehrende Maßnahmen Technische Hilfeleistung Brand Abb. 2: Optimale Zielerreichung durch wirkungsvolle Arbeit der nichtöffentlichen Feuerwehr in der Prävention 4 Grundlagen für eine Risikobeurteilung aus Sicht des Betreibers Das hier beschriebene Muster für die Durchführung einer Risikobeurteilung basiert auf der Vorgehensweise der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für nichtöffentliche Feuerwehren, wie sie zurzeit in mehreren Bundesländern in Bearbeitung sind (siehe Anhang 2: Muster für eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Werkfeuerwehren im Land Hessen). 4.1 Risikoerfassungen Sie gliedern sich in 4.1.1 Standortbeschreibung Beschreibung des Unternehmens Rechtlich relevante Aspekte Beschreibung der Umgebungsbedingungen des Standortes mit Lagebeschreibung Topographie und Siedlungsstruktur Verkehrsanbindungen Öffentliche Hilfeleistungeinrichtungen Beschreibung der Standortes Versorgungs-und Entsorgungssysteme innerbetrieblicher Verkehr (Verkehrswege, Transportmengen, Transportbehälter etc.) Gebäudebauarten, Gebäudegröße, Gebäudenutzung Sonstige bauliche Anlagen Anzahl und Verteilung von Personen auf dem Standortgelände Umgebungsbedingte Gefahrenquellen Betriebsbedingte Gefahrenquellen Zeit 4.1.3 Organisation und Ausrüstung der Nichtöffentlichen Feuerwehr Technische Hilfeleistung Brand Sonstige sicherheitsrelevante Tätigkeiten 4.1.4 Zusammenarbeit in der Gefahrenabwehr mit öffentlichen Einrichtungen 4.2 Risikobeurteilung und Quantifizierung der Leistungsfähigkeit der nichtöffentlichen Feuerwehr 4.2.2 Bemessungszenarien 4.2.2.1 Schadenereignis mit hoher Personengefährdung 4.2.2.2 Gefahrstofffreisetzung mit Wirkung auf Mensch, Maschine, Umwelt 4.2.2.3 Brand mit hohem Sachschaden- und/ oder Betriebsunterbrechungspotential 4.2.2.4 Schäden aufgrund von Naturereignissen mit hohem Sachschaden- und/ oder Betriebsunterbrechungspotential 4.2.2.5 Wechselwirkung von einzelnen Schadenereignissen 4.2.3 Bedarfsplanung für die Gefahrenabwehr 4.2.3.1 Schutzzieldefinition für vorgenannte Szenarien (gem. Abschnitt 4.2.2) 4.2.3.2 Ermittlung der notwendigen Personalstärke 4.2.3.3 Ermittlung der notwendigen technischen Ausstattung 4.2.4 Soll-/Ist Vergleich/Gap-Analyse 6

VdS 2034 : 2014-02 (02) Nichtöffentliche Feuerwehren Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements 4.3 Beurteilung von Risiken in Bezug auf die Standortentwicklung in den nächsten Jahren (z. B. im 5-Jahresturnus) in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Betriebseinheiten 4.3.1 Entwicklung der Produktions-, Entwicklungs- und/oder Logistikprozesse 4.3.2 Entwicklung der Infrastruktur (Gebäude, Einrichtung, Umgebung etc.) 4.3.3 Einsatz neuer Betriebsstoffe, Materialien u. ä. 4.3.4 Überprüfung der Schutzziele und ggf. Anpassung der Gefahrenabwehr 4.4 Erfassung und Aufbereitung von Erkenntnissen aus Schadenereignissen sowie Umsetzung von hieraus abzuleitenden Maßnahmen und/oder aufgrund geänderter behördlicher Vorgaben Hinweis: Für die Beurteilung der Merkmale des reinen abwehrenden Brandschutzes durch die nichtöffentliche Feuerwehr steht das Muster-Verfahren im Anhang 1 zur Verfügung. 7

Nichtöffentliche Feuerwehren Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02) Anhang 1 Nichtöffentliche Feuerwehren Merkblatt für die Bewertung des abwehrenden Brandschutzes Inhalt Vorbemerkung...8 1 Allgemeines...8 2 Gesamtbewertung...8 2.1 Überprüfung der Grundanforderungen (nach Abschnitt 3)...9 2.2 Überprüfung der Sonderanforderungen (nach Abschnitt 4)...9 2.3 Ermittlung des Grund-Schutzwertes...9 2.4 Berücksichtigung der zusätzlichen Bewertungskriterien (nach Abschnitt 7)...9 2.5 Ermittlung des Gesamtschutzwertes...9 3 Grundanforderungen...9 3.1 Ausstattung, Ausrüstung und Ausbildung...9 3.2 Atemschutz...10 3.3 Alarmierung der Einsatzkräfte...10 3.4 Funktechnik (Sprechfunk)...10 3.5 Alarm- und Einsatzorganisation...10 3.6 Hilfsfrist...10 4 Sonderanforderungen...10 4.1 Verwendung radioaktiver Stoffe im Werk...10 4.2 Gefahrstoffe...10 5 Feuerwehrklassen...10 6 Risikoklassen...10 7 Zusätzliche Bewertungskriterien...11 8 Besonderheiten bei Dienstleistern...11 9 Literatur, Bezugsquellen...11 10 Anhang...13 Für die Erfassung der Merkmale und der Bewertung des abwehrenden Brandschutzes durch die nichtöffentliche Feuerwehr steht das folgende Muster- Bewertungsmodell zur Verfügung. Hiermit wird im Wesentlichen die Ausrüstung und personelle Ausstattung der nichtöffentlichen Feuerwehr erfasst. Vorbemerkung Das Merkblatt wurde konzipiert, um den Feuerversicherern für die Bewertung von nichtöffentlichen Feuerwehren bei der Brandbekämpfung eine Grundlage zur Verfügung zu stellen. 1 Allgemeines Bei der Betrachtung des abwehrenden Brandschutzes ist für den Feuerversicherer das frühzeitige Eingreifen der Feuerwehr das vorrangige Schutzziel. Neben der personellen und technischen Ausstattung der Feuerwehr wird daher auch die Hilfsfrist als Bewertungskriterium für die Beurteilung des betrieblichen abwehrenden Brandschutzes mit herangezogen. 2 Gesamtbewertung Es wird ein Schutzwert für die nichtöffentliche Feuerwehr ermittelt, der sich daraus ergibt, inwieweit Grund- und Sonderanforderungen erfüllt sowie einige zusätzliche Bewertungskriterien gegeben sind. 8

VdS 2034 : 2014-02 (02) Nichtöffentliche Feuerwehren Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements Für die technische und personelle Ausstattung und für Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes beträgt der Schutzwert maximal 100. Die Bewertung wird jeweils für eine gesamte Betriebsstätte/-stelle vorgenommen. Als solche ist der im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungsort unter der Voraussetzung anzusehen, dass die Hilfsfrist (siehe Abschnitt 3.6) für jede örtliche Anlage oder Einrichtung eingehalten werden kann. Die Gesamtbewertung erfolgt in den folgenden Schritten: Überprüfung der Grundanforderungen Überprüfung der Sonderanforderungen Ermittlung des Grundschutzwertes Berücksichtigung der zusätzlichen Bewertungskriterien Ermittlung des Gesamtschutzwertes Es wird der Zustand der nichtöffentlichen Feuerwehr am Besichtigungstag bewertet. Qualifizierte Überprüfungen sollten regelmäßig und bei risikorelevanten Veränderungen durchgeführt werden und mit dem Versicherungsnehmer besprochen werden. 2.1 Überprüfung der Grundanforderungen (nach Abschnitt 3) Werden die Grundanforderungen nicht oder nur teilweise erfüllt, ergibt sich für die Feuerwehr ein abgeminderter Schutzwert. 2.2 Überprüfung der Sonderanforderungen (nach Abschnitt 4) Ergibt die allgemeine risikotechnische Beurteilung, dass Risiken vorhanden sind, die eine der Sondermaßnahmen nach Abschnitt 4 erforderlich machen, dann ist dies bei der Bewertung entsprechend zu berücksichtigen: Sind erforderliche Sondermaßnahmen nicht umgesetzt, so reduziert sich der Schutzwert. 2.3 Ermittlung des Grund-Schutzwertes Nach der Ermittlung der Feuerwehrklasse (F1 - F8) gemäß Abschnitt 5 und der Risikoklasse (R1 - R7) gemäß Ab schnitt 6 erfolgt die Schutzwertermittlung für die Feuer wehr ent sprechend Tabelle 1. Tabelle 1: Schutzwert in Abhängigkeit von der Risiko- und der Feuerwehrklasse Feuerwehr- (niedrig) Risikoklasse (hoch) Klasse R1 R2 R3 R4 R5 R6 R7 (niedrig) F1 70 60 45 30 15 7,5 0 F2 70 60 45 30 15 7,5 F3 70 60 45 30 15 F4 70 60 45 30 F5 70 60 45 F6 85 70 60 F7 70 (hoch) F8 2.4 Berücksichtigung der zusätzlichen Bewertungskriterien (nach Abschnitt 7) Neben der Risiko- als auch der Feuerwehrbewertung können zusätzliche Leistungs merk male (z. B. vor beugen der Brand schutz) den Schutzwert der nichtöffentlichen Feuerwehr erhöhen. Es werden Zusatzpunkte entsprechend der Bewertung nach Abschnitt 7 ermittelt und durch einfache Addition angerechnet. Der Punktwert dieser zusätzlichen Bewertungskriterien nach Abschnitt 7 darf grundsätzlich nicht größer sein als der aus der Risiko- und Feuerwehr bewertung nach Tabelle 1 ermittelte Schutzwert. 2.5 Ermittlung des Gesamtschutzwertes Der Gesamtschutzwert ergibt sich durch Addition der ermittelten Punkte aus Abschnitt 2.3 und Abschnitt 2.4; er beträgt maximal 100. 3 Grundanforderungen 3.1 Ausstattung, Ausrüstung und Ausbildung Ausbildung sowie fahrzeugtechnische, gerätetechnische sowie persönliche Ausstattung und Ausrüstung müssen grund sätzlich unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegeben heiten und der behördlichen Auflagen den geltenden Vorschriften und Normen entsprechen. Ein Ausbildungs konzept ist nachzu weisen. Die Feuerwehrangehörigen müssen entsprechend ihrer Funktion über spezifische Betriebs- und Verfahrenskenntnisse verfügen sowie eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung besitzen. 9

Nichtöffentliche Feuerwehren Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02) Abweichungen vom Ausstattungs-, Ausrüstungsund Aus bildungs standard der öffentlichen Feuerwehr sind möglich, wenn dadurch eine höhere Leistungsfähigkeit erreicht wird. 3.2 Atemschutz Eine nichtöffentliche Feuerwehr, ausgenommen Hausfeuerwehren im Sinne der landesrechtlichen Verordnungen für Geschäfts- und Warenhäuser (Verkaufsstätten), muss über entsprechende Atemschutzausrüstungen mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten verfügen. Mindestens ⅔ der Einsatzkräfte müssen atemschutz tauglich sein, d. h. G 26 Untersuchung und Atemschutz ausbildung nach FwDV 7. 3.6 Hilfsfrist Die Hilfsfrist muss unter Berücksichtigung der Erläuterungen nach Abschnitt 10.2.2 den Mindestan forderungen nach Tabelle 3 Zeile E genügen. 4 Sonderanforderungen Im Einzelfall ist eine gesonderte Risikoanalyse erforderlich. 4.1 Verwendung radioaktiver Stoffe im Werk In Betrieben, in denen radioaktive Stoffe verwendet werden, kann eine Sonderausrüstung Strahlenschutz erforderlich sein (Hinweis: FwDV 9/1). 3.3 Alarmierung der Einsatzkräfte 4.2 Gefahrstoffe Zur Alarmierung der Einsatzkräfte der nichtöffentlichen Feuer wehr muss ein geeignetes, störunanfälliges Alarmie rungs system vorhanden sein, z. B. Funkmeldesystem. 3.4 Funktechnik (Sprechfunk) Die nichtöffentliche Feuerwehr muss über ein Funksystem verfügen, dessen Sende- und Empfangsfrequenz von anderen Nutzern auf dem Werkgelände nicht gestört werden kann. In Betrieben, in denen Gefahrstoffe verwendet oder gelagert werden, muss die nichtöffentliche Feuerwehr die für einen möglichen Gefahrstoffeinsatz geeigneten Lösch mittel in ausreichender Menge (z. B. Schaummittel, Sonder lösch mittel) sowie dafür geeignete Geräte vorhalten (Hinweis: FwDV 14). 5 Feuerwehrklassen Nichtöffentliche Feuerwehren werden unter Beurteilung von Hinweis: In Abstimmung mit dem zuständigen Träger des Funkverkehrskreises (Stadt/Kreis) ist eine funktechnische Verständi gungs möglichkeit mit der zuständigen öffent lichen Feuerwehr erforderlich. 3.5 Alarm- und Einsatzorganisation Personalausstattung (Stärke, Verfügbarkeit, Aus- und Weiterbildung), Ausstattung mit Fahrzeugen, Geräten und Sonderausrüstungen, Alarmierungs- und Nachrichtenmittel, Löschwasserversorgung und Hilfsfrist Zur Einsatzvorbereitung ist eine Alarm- und Ausrückeordnung entsprechend den betrieblichen Gegeben heiten erforderlich (für Betriebe, die der StörfallVO unterliegen, zusätzlich Alarm- und Gefahrenabwehrpläne). Als organisatorische Maßnahme müssen Feuerwehr pläne nach DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen oder andere geeignete Unterlagen oder Informationssysteme zur Ver fügung stehen. in 8 Feuerwehrklassen (F1 bis F8) eingeteilt. Die Zuordnung ergibt sich aus Tabelle 3. 6 Risikoklassen Die Risiken werden entsprechend der betriebsspezifischen Gefahrenlage in 7 Risiko klassen eingeteilt. Die Zuordnung erfolgt nach Abschnitt 10.3. Besondere Gefahrenlagen, die sich z. B. aufgrund großer Lagerflächen oder -höhen bzw. beim Zusammentreffen von Produktionsanlagen mit dominierendem Lageranteil ergeben, müssen durch 10

VdS 2034 : 2014-02 (02) Nichtöffentliche Feuerwehren Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements Umstufung in eine höhere Risikoklasse berücksichtigt werden. 7 Zusätzliche Bewertungskriterien Werden von den Angehörigen einer nichtöffentlichen Feuer wehr Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes wahrge nommen, dann können hierfür maximal 15 Punkte angerechnet werden. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben setzt eine aus reichende Ausbildung voraus. In der Regel können diese Aufgaben nur von betriebszugehörigen hauptberuflichen Kräften der Feuerwehr durchgeführt werden. Tabelle 2: Zusätzliche Feuerwehr-Leistungsmerkmale und vorbeugender Brandschutz Leistungsmerkmal Anhörung und Mitsprache bei betrieblichen Neu- und Umbauplanungsmaßnahmen Planung stationärer Brandschutzeinrichtungen Prüfung und Wartung von Brandschutzeinrichtungen Sicherungsmaßnahmen bei feuergefährlichen Arbeiten regelmäßige brandschutztechnische Betriebsbegehungen uneingeschränkte Zugangsberechtigung zu allen Betriebsbereichen Mitglied im Arbeitssicherheitsausschuss Schutzwert (Punkte) 6 3 6 3 6 3 3 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in Bezug auf die Durchführung von Schadenverhütungs- oder Schadenminderungsmaßnahmen sowie der Anzeige- und Meldepflichten beachtet werden. 9 Literatur, Bezugsquellen VdS-Richtlinien und Publikationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.: VdS Schadenverhütung Verlag Amsterdamer Str. 174 50735 Köln www.vds.de Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV): Kohlhammer Verlag 70565 Stuttgart www.kohlhammer.de 8 Besonderheiten bei Dienstleistern Für die Bewertung von Dienstleistungsfeuerwehren sind die individuellen Leistungsbeschreibungen und die Bestimmungen des Dienstvertrages zu berücksichtigen. Insbesondere sollten neben der personellen und technischen Ausstattung u. a. die Zugänglichkeit zu den zu schützenden Betrieben, Verfügbarkeit der Feuerwehr, Kompetenzen der Feuerwehr, Regelungen über den vorbeugenden Brandschutz, Maßnahmen bei Nichterfüllung des Vertrages, Haftung des Dienstleisters sowie 11

Nichtöffentliche Feuerwehren Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02) Tabelle 3: Feuerwehrklassen Feuerwehrklasse F1 F2 F3 F4 F5 F6 F7 F8 Bem. A Personal Gesamtschichtstärke hauptberufliche und nebenberufliche 3 6 6 9 12 15 21 24 Anz. Fm (SB) davon mindestens ⅔ atemschutztauglich 2 4 4 6 9 10 14 16 2) A.1 Soforteinsatzstärke - - 3 6 9 12 18 18 Anz. Fm (SB) 1) davon mindestens - - 2 4 6 8 12 12 atemschutztauglich zeitweise verminderte Abwertung um jeweils 1 Feuerwehrklasse Schichtstärke 3) A.2 hauptberufliche Fm (SB) - 3 6 9 12 18 Anwesenheit in Schichten mind. 2 - Schichten 24 h/ständig (16 h/tag) A.3 nebenberufliche Fm (SB) Differenz zwischen Gesamtstärke und hb 3) 4) Anwesenheit in Schichten in der Betriebszeit ständig anwesend (Betriebszeit und betriebsfreie Zeit) 5) A.4 Fortbildung Theoret. Unterricht monatlich und Übungsdienst Einsatzübungen jährlich B Feuerwehrfahrzeuge, Ausrüstung und Löschwasserversorgung (LWV) B.1 Löschfahrzeuge 6), TS stationäres LWV- System 1 TSF zusätzl. mind. 1 TS 8 7) 1 Löschfahrzeug 2 Löschfahrzeuge 2 Löschfahrzeuge 3 Löschfahrzeuge wöchentlich 4 Löschfahrzeuge 5 Löschfahrzeuge Pumpenleistung (min.) - - FP 8/8 je FP 8/8 je FP 16/8 je FP 16/8 je FP 16/8 je FP 16/8 Mindest-Wasservorrat (ges.) - - 500 l 1.200 l 3.200 l 5.000 l 7.000 l 10.000 l B.2 Löschwasserversorgung DVGW DVGW DVGW DVGW 3200 4800 6400 6400 8) B.3 Hubrettungsfahrzeuge wenn notwendig als 2. Rettungsweg oder Angriffsweg der Feuerwehr B.4 Einsatzleitwagen - 1 1 1 B.5 Atemschutz (Pressluftatmer) - 4 6 8 10 12 14 18 C Alarmierung, Fernmelde- und Nachrichtenmittel C.1 werksinterner Notruf läuft auf in ständig besetzte Stelle in Leitstelle in Feuerwehrleitstelle C.2 Einsatzdokumentation schriftlich, zusätzlich schriftlich Tonaufzeichnung C.3 Nachrichtenmittel 9) Anzahl mobile Funkgeräte - 3 4 4 5 6 7 10 Anzahl stationäre Funkgeräte - - - 1 1 1 1 1 D E Bauliche Anlagen Feuerwehr haus / Feuerwache Feuerwehrhaus Feuerwache Hilfsfrist 1) innerhalb von max. 1 Minute am Fahrzeug 2) bei Durchführung externer Dienstleistungen beachten: - Mindestbesatzung auf der Wache - Erreichbarkeit der extern tätigen Kräfte - Möglichkeit der sofort. Unterbrechg. d. Aufgaben - ausreichend Fahrzeuge vorhanden 3) Die Ausbildung der Fm(SB) muss nach den landesrechtlichen Vorschriften erfolgen. 4) prüfen: sind nb Kräfte abkömmlich? 10 Minuten 5) prüfen: Verfügbarkeit (Zeit, Zuverlässigkeit) der dienstfreien Schicht 6) hier: Löschfahrzeug als Sammelbegriff für LF, TLF, TSF 7) alternativ: stationäres LWV-System 8) Die Abkürzung DVGW steht für: entspr. DVGW-Arbeitsblatt W 405. 9) Störungsfreies Funksystem (siehe Abschnitt 3.4 Funktechnik) Verständigungsmöglichkeit mit der öffentlichen Feuerwehr in Abstimmung mit dem zuständigen Träger des Funkverkehrskreises (Stadt/Kreis)! 12

VdS 2034 : 2014-02 (02) Nichtöffentliche Feuerwehren Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements 10 Anhang 10.1 Formulare zur Datenerfassung 10.1.1 Grund- und Sonderanforderungen Anforderung s. Absch. erfüllt Bemerkung 1 Grundanforderungen 1.1 Ausstattung, Ausrüstung und Ausbildung 1.1.1 entsprechend den behördlichen Auflagen und den geltenden Vorschriften und Normen 3.1 ja nein 1.1.2 funktionsgerechte Ausbildung vorhanden 3.1 ja nein 1.1.3 Betriebs- und Verfahrenskenntnisse 3.1 ja nein 1.2 Atemschutz 1.2.1 Atemschutzausrüstung notwendig 3.2 ja nein 1.2.2 Atemschutzgeräte in ausreichender Anzahl vorhanden 3.2 ja nein 1.2.3 mind. ⅔ der Einsatzkräfte sind atemschutztauglich 3.2 ja nein 1.3 Alarmierung der Einsatzkräfte 1.3.1 Geeignetes, störunanfälliges Alarmierungssystem vorhanden 3.3 ja nein 1.3.2 Funkalarmierungssystem zur Alarmierung außerhalb des Werksgeländes vorhanden 3.3 ja nein 1.4 Funktechnik 1.4.1 Eigenes betriebliches Funksystem vorhanden 3.4 ja nein 1.4.2 Funkkommunikation mit der öffentl. Feuerwehr möglich 3.4 ja nein 2 Sonderanforderungen 2.1 Verwendung radioaktiver Stoffe im Werk Es sind keine radioaktiven Stoffe, die mind. der Feuerwehrgefahrengruppe II entsprechen, vorhanden Sofern radioaktive Stoffe, die mind. der Feuerwehr gefahrengruppe II entsprechen, vorhanden sind: Persönliche und sonstige Schutz- und Sonderausrüstung entsprechen den Anforderungen 4.1 ja nein 2.2 Verwendung und Lagerung von Gefahrstoffen Es sind keine Gefahrstoffe, die besondere Anforderungen erfordern, vorhanden 2.2.1 Persönliche und sonstige Schutz- und Sonderausrüstung entsprechen den Anforderungen 4.2 ja nein 2.2.2 Sofern erforderlich, sind Sonderlöschmittel vorhanden 4.2 ja nein Zusammenfassung, Auswertung Grund- und Sonderanforderungen erfüllt ja nein wenn nein, notwendige Maßnahmen 1. 2. 3. 4. 5. 13

Nichtöffentliche Feuerwehren Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02) 10.1.2 Zusätzliche Leistungsmerkmale Leistungsmerkmal (siehe Abschnitt 7) Schutzwert (Punkte) Anhörung und Mitsprache bei betrieblichen Neu- und Umbauplanungsmaßnahmen 6 Planung stationärer Brandschutzeinrichtungen 3 Prüfung und Wartung von Brandschutzeinrichtungen 6 Sicherungsmaßnahmen bei feuergefährlichen Arbeiten 3 Brandschau 6 uneingeschränkte Zugangsberechtigung zu allen Betriebsbereichen 3 Mitglied im Arbeitssicherheitsausschuss 3 Erreichte Punktzahl: Anrechenbare Punktzahl (max. 15): erreicht 10.2 Begriffe und Abkürzungen 10.2.1 Abkürzungen Abkürzung AAO AB AL BF BOS BtF CSA DL DLK ELW FF Fm (SB) FME FP FuG FW Fw FwA FwDV FwH Begriff Alarm- und Ausrückeordnung Abrollbehälter Anhängeleiter Berufsfeuerwehr Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Betriebsfeuerwehr Chemikalienschutzanzug Drehleiter Drehleiter mit Korb Einsatzleitwagen Freiwillige Feuerwehr Feuerwehrmann (Sammelbegriff) Funkmeldeempfänger Feuerlöschkreiselpumpe Funkgerät Feuerwache Feuerwehr Feuerwehranhänger Feuerwehr-Dienstvorschrift Feuerwehrhaus G 26 Arbeitsmedizinische Grundsätze G 26 Tauglichkeit von Atem schutzgeräteträgern GM Gelenkmast Gr Gruppe GSG Gefährliche Stoffe und Güter GW Gerätewagen hb hauptberuflich k.a. keine Anforderung KLF Kleinlöschfahrzeug Abkürzung KTW LF LSG LtS LWV LZ MTW MZF NAW nb NEF PA PF RTW RW St StrlSch SW TLF TM Tr TroLF TroTLF TS TSA TSF TSF-W VZ WF WLF Z Begriff Krankentransportwagen Löschgruppenfahrzeug Leichtschaumgenerator Leitstelle Löschwasserversorgung Löschzug Mannschaftstransportwagen Mehrzweckfahrzeug Notarztwagen nebenberuflich Notarzteinsatzfahrzeug Pressluftatmer Pflichtfeuerwehr Rettungswagen Rüstwagen Staffel Strahlenschutz Schlauchwagen Tanklöschfahrzeug Teleskopmast Trupp Trockenlöschfahrzeug Trockentanklöschfahrzeug Tragkraftspritze Tragkraftspritzenanhänger Tragkraftspritzenfahrzeug Tragkraftspritzenfahrzeug mit Löschwasservorrat Verschäumungszahl Werkfeuerwehr Wechselladerfahrzeug Zug 14

VdS 2034 : 2014-02 (02) Nichtöffentliche Feuerwehren Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements 10.2.2 Erläuterungen zur Hilfsfrist Die Hilfsfrist ist eine Kenngröße zur Bewertung der Leistungs fähigkeit von nichtöffentlichen Feuerwehren. Bei den öffentlichen Feuerwehren bezieht sich die Hilfsfrist auf das zu schützende Gebiet der jeweiligen Kommune; bei den nichtöffentlichen Feuerwehren auf die jeweilige Betriebsstätte/-stelle. Die Entfernung zwischen Feuerwache bzw. Feuerwehr gerätehaus allein ist kein aussagefähiges bzw. bewert bares Kriterium für eine Feuerwehr. Die übrigen Parameter der Hilfsfrist müssen hier ebenfalls berücksichtigt werden. Definition nach VdS 2034 Nichtöffentliche Feuerwehren Merkbaltt für die Bewertung: Hilfsfrist: Zeitspanne vom Beginn der Alarmierung (Ende der Abgabe der Brandmeldung an die Stelle, die Einsatzkräfte alarmieren kann) bis zum Wirksamwerden von Maßnahmen zur Schadensbekämpfung. Abweichend von DIN 14011-9 ist hierin die Meldezeit nicht enthalten. Die Hilfsfrist nach VdS 2034 setzt sich zusammen aus: Alarmierungszeit Ausrückezeit Anmarschzeit Erkundungszeit und Entwicklungszeit. Abbildung 1: Die Elemente der Hilfsfrist nach VdS 2034 Nichtöffent liche Feuer wehren Merkbaltt für die Bewertung Abbildung 1 verdeutlicht, dass die Einzelzeiten nicht einfach addiert werden, sondern bei der Erkundungs- und Entwicklungszeit eine Parallelität angenommen wird. D. h., dass die Einsatzkräfte nach dem Eintreffen am Einsatzort bereits beginnen, einen Löschangriff vorzubereiten (z. B. Aufbau einer Löschwasser- und Löschmittelversorgung, Ausrüstung mit Schutzanzügen und Atemschutzgeräten, Vorgehen mit Schnellangriffseinrichtungen), während die Einsatzleitung eine Lageerkundung durchführt. Das entspricht der Praxis, da bei nichtöffentlichen Feuerwehren eine ausreichende Objektkunde (detaillierte Einsatzpläne, Kenntnis der geometrischen Verhältnisse und nutzungs- bzw. verfahrensspezifische Kenntnisse) vorauszusetzen ist. Definitionen (entsprechend DIN 14011-9) Entdeckungszeit: Zeit zwischen Entstehung eines Schaden ereignisses und seinem Entdecken durch Menschen oder automatische Meldeeinrichtungen. Die Entdeckungszeit ist kein Bestandteil der Hilfsfrist nach VdS 2034. Meldezeit: Zeit zwischen dem Entdecken eines Schaden ereignisses und dem Ende der Ab gabe einer entsprechenden Meldung an die Stelle, die Einsatz kräfte alarmieren kann. Die Meldezeit wird gekennzeichnet von den tech nischen und organisatorischen Gegebenheiten in einem Objekt. Bei einer Meldemöglichkeit über eine Brandmelde an lage, sowohl automatisch als auch manuell, ist eine Melde zeit im Bereich weniger Sekunden möglich. Bei einer Meldung über Telefon ist unter Berücksichtigung der Qualität der Notrufannahme und Sprach ver ständigung die Annahme einer Meldezeit von ca. 30 Sekunden realistisch. N1 N2 T1 T2 T3 T4 T5 N3 N1 = Entdeckungszeit N2 = Meldezeit T1 = Alarmierungszeit T2 = Ausrückezeit T3 = Anmarschzeit T4 = Erkundungszeit T5 = Entwicklungszeit Hilfsfrist nach VdS 2034 N3 = Kontrollzeit 15

Nichtöffentliche Feuerwehren Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02) Die Meldezeit ist kein Bestandteil der Hilfsfrist nach VdS 2034. Alarmierungszeit: Zeit zwischen dem Ende der Abgabe der Meldung und dem Abschluss der Alarmierung von Einsatzkräften. Bei der Alarmierungszeit ist zu differenzieren zwischen Wachalarm, stiller Alarm (Funkmeldeempfänger) und lauter Alarm (Sirene). Die Alarmierungszeit kann im Bereich nur weniger bis hin zu 30 Sekunden liegen. Ausrückezeit: Zeit zwischen dem Abschluss der Alarmierung von Einsatzkräften und dem Verlassen ihrer Feuerwache oder ihres Feuerwehrhauses. Die Ausrückezeit bei hauptberuflichen Kräften beträgt im Regelfall ca. 30 Sekunden. Bei nebenberuflichen Kräften ist sie abhängig von der Lage und der Erreichbarkeit des Feuerwehrhauses oder der Feuerwache. Sie liegt im Normalfall bei mindestens 2 Minuten. Als Ausrückezeit ist in der Regel das Ausrücken einer Löschstaffel (1/5 Fm(SB)) anzusehen. Anmarschzeit: Zeit zwischen Verlassen der Feuer wache oder des Feuer wehrhauses und dem Eintreffen am Einsatz ort. Die Anmarschzeit beinhaltet die Fahrzeit zwischen Feuer wache oder Feuerwehrhaus und dem Objekt. Sie kann je hindernisfreiem Fahrkilometer mit 1 Minute bewertet werden (das entspricht einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 60 km/h). Bei einem Rendez-vous-System endet die Anmarsch zeit zum Objekt, wenn die taktische Mindesteinheit am Objekt zur Verfügung steht. Erkundungszeit: Zeit zwischen dem Eintreffen am Einsatz ort und dem Erteilen des ersten Einsatzbefehls. Die Erkundungszeit ist die Zeit, die der Einsatzleiter für die Lagefeststellung, die Lagebeurteilung, den Ent schluss über die durchzuführenden Einsatz maßnahmen und die Erteilung des Einsatzbefehls benötigt. Sie ist abhängig von den technischen und organisatorischen Gegebenheiten am Objekt (Lageplantableau Brandmeldeanlage, Feuerwehrpläne, Fläche und Mehrgeschossigkeit des Objektes). Die Erkundungszeit kann sich von wenigen Sekunden bis hin zu mehreren Minuten erstrecken. Entwicklungszeit: Zeit zwischen Erteilen des ersten Einsatz befehls und dem Wirksamwerden der befohlenen Maßnahmen. Die Entwicklungszeit beinhaltet die Zeitdauer, welche die eingesetzten Feuerwehrkräfte benötigen, um mit dem erforderlichen Gerätschaften wirksame Hilfsmaß nahmen einzuleiten. Unter Wirksamwerden sind der Beginn der Löschmittelaufgabe auf eine Brandstelle bzw. die ersten Tätigkeiten zur Gefahrenabwehr bei sonstigen Einsatzlagen zu verstehen. Die Entwicklungszeit kann sich über wenige Sekunden bis hin zu mehreren Minuten erstrecken. Kontrollzeit: Zeit zwischen dem Wirksamwerden der befoh lenen Maßnahmen und dem Zeitpunkt, von dem ab eine Ausbrei tung des Schadenereignisses nicht mehr möglich ist (Einsatzstelle unter Kon trolle). Die Kontrollzeit ist kein Bestandteil der Hilfsfrist nach VdS 2034. 10.2.3 Fachbegriffe Abrollbehälter werden mittels Wechselladerfahrzeugen (WLF) transportiert. Sie dienen zum Transport von Einsatzmitteln, z. B. AB-A (Atemschutz), AB-Schaum (Schaum mittel), AB-CO 2 (CO 2 -Löschanlage). Die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) dient zur Kategorisierung eines Notrufes in ein Alarmierungsstichwort. Weiterhin regelt die Alarmund Aus rückeordnung die Anzahl, Art und Reihenfolge der Einheiten, die auf ein gegebenes Alar mierungsstichwort hin zu einer gemeldeten Einsatz stelle entsendet werden. Die Berufsfeuerwehr (BF) besteht aus hauptberuflich täti gen Einsatzkräf ten, die Beamte des feuerwehrtech nischen Dienstes sind. Die Betriebsfeuerwehr ist eine öffentlich nicht aner kannte Feuer wehr zum Schutz von privaten oder öf fentlichen Betrieben, von Behörden oder von sonsti gen Einrichtungen mit haupt- und/oder nebenberufli chen tätigen Einsatz kräften. 16

VdS 2034 : 2014-02 (02) Nichtöffentliche Feuerwehren Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements Die Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Re geln für die Brandver hütung und das Verhalten im Brandfall. Der Chemikalienschutzanzug (CSA) ist ein den ganzen Körper und das Atemschutzgerät bedeckender Feuerwehrschutzanzug mit ei ner je nach Ausführung des Anzuges definierten Schutzwirkung gegen gefährliche chemische Stoffe. Er besteht aus gasdichtem Material. Beim Vorliegen flüssiger und gasförmiger radioaktiver Stoffe kann der Chemikalienschutzanzug auch als Konta minations schutzanzug getragen werden. Eine Dienstleistungsfeuerwehr ist eine private Feu erwehr, die auf einem Privatgelände die Aufgaben einer Werk- oder Betriebsfeu erwehr als nicht unter nehmenseigene Feuer wehr erbringt. Ein Druckbelüftungsgerät ist ein mit Fremdenergie ange triebenes mobiles Gerät der Feuerwehr zur Be lüftung von Gebäuden. Einsatz ist das Tätigwerden von Einsatzkräften der Feuerwehr, um eine Gefahr abzuwenden oder sonstige Hilfeleistungen durchzuführen. Ein Einsatzleitwagen ist ein Feuerwehrfahrzeug, mit dem Einsatzlei ter bzw. Einsatzleitung taktische Ein heiten führen. Er ist mit ent sprechenden Führungsmitteln ausgestattet. Die Feuermeldestelle ist eine ständig, d. h. auch außer halb der Betriebszeit, besetzte betriebseigene Einrichtung zur Entgegennahme von Brandmeldungen und deren Weiterleitung an die Feuerwehr. Die Feuerwache ist ein Gebäude, in dem Einsatzkräfte, Fahr zeuge und sonstige Ausstattung der Feu erwehr einsatz bereit untergebracht sind. Die Feuerwehr ist eine öffentliche oder private Ein richtung zur Abwehr von Gefahren für Leben, Ge sundheit und Sachwerten durch Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Unfälle oder ähnliche Ereig nisse. Daneben kann sie noch andere Aufgaben, insbeson dere des vorbeugenden Brandschutzes, wahrnehmen. Einzelhei ten sind in Gesetzen auf Bundes- und Länderebene (hier insbesondere in den Brandschutzgesetzen) geregelt. Öffentliche Feuerwehren sind Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren und/oder Pflichtfeuerwehren sein. Nichtöffentliche Feu erwehren sind Werkfeuerwehren, Betriebs feuerwehren jeweils betriebseigen oder durch einen Dienstleister betrieben. Die Feuerwehr-Leitstelle ist eine ständig besetzte Ein richtung zur Annahme von Meldungen sowie zur Alarmierung und Koordinierung von Einsatzkräften. Ein Feuerwehranhänger ist ein für den Feuerwehreinsatz gestalte ter Anhänger mit spezieller Beladung. Feuerwehrfahrzeuge sind für den Einsatz der Feuer wehr beson ders gestaltete Kraftfahrzeuge oder An hänger fahr zeuge, die zur Aufnahme einer Besatzung und/oder zur Aufnahme einer feuerwehrtechnischen Beladung und zur Aufnahme von Lösch- und sonsti gen Einsatzmitteln eingerichtet sind. Nach DIN EN 18461 werden Feuerwehrfahrzeuge eingeteilt in Feuerlöschfahrzeuge Löschfahrzeuge Sonderlöschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge wie Drehleiter Hubarbeitsbühne Rüst- und Gerätefahrzeuge Schlauchwagen Krankenkraftwagen der Feuerwehr Gerätefahrzeug Gefahrgut Einsatzleitfahrzeug Mannschaftstransportfahrzeug Nachschubfahrzeugzeug Sonstiges spezielle Kraftfahrzeug Der europäische Rahmen für die Feuerwehrfahrzeuge wird durch die Deutsche Normung und Bauvorschriften der Länder konkretisiert. Das Feuerwehrhaus ist eine Einrichtung, in der Fahr zeuge und sonstige Ausstattung der Feuerwehr ein satz bereit gehalten wer den. Die Feuerwehrkleidung umfasst den Feuerwehrdienst anzug (einheitliche Bekleidung für die Tätigkeiten in der Feuerwache) und die Feuerwehrschutzkleidung (Grundausstattung für den Einsatz). Feuerwehrpläne nach DIN 14095 dienen der raschen Orientie rung in einem Objekt oder einer bauli chen Anlage und zur Beurtei lung der Lage. Deshalb müssen sie auf aktuellem Stand gehalten werden. Feuerwehrpläne können zusätzlich auch Angaben für das taktische Vorgehen enthalten. 17

Nichtöffentliche Feuerwehren Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02) Feuerwehrschutzkleidung ist die Sammelbezeichnung für persönli che Schutzbekleidung, einschliesslich persönlicher Ausrüstung, und zusätzlicher Schutzkleidung. Die Freiwillige Feuerwehr (FF) ist eine kommunale Einsrichtung. Sie besteht aus ehrenamtlich tätigen Ein satzkräften; in besonderen Fällen können ihr auch haupt amtlich tätige Einsatzkräfte angehören. Ein Gerätewagen ist ein Feuerwehrfahrzeug, das zum Transport von Geräten für verschiedene Einsatzaufgaben eingesetzt wird. Ein Hubrettungsfahrzeug ist ein Feuerwehrfahrzeug, das vorrangig zum Retten von Menschen aus größe ren Höhen dient. Es kann auch zum Vortragen eines Löschangriffs oder für Technische Hilfe leistungen eingesetzt werden. Ein Leichtschaumgenerator ist ein mit Fremdenergie ange triebenes Gerät zur Erzeugung von Leichtschaum. Die Leitstelle ist eine ständig besetzte Einrichtung zur Annahme von Meldungen sowie zum Alarmieren, Koordinieren und Lenken von Einsatzkräften. Nichtöffentliche Feuerwehren sind privat eingerichtete Feuerwehren mit haupt- und/oder nebenberuflichen Kräften zum Schutz von Betrieben und/ oder Einrichtungen (z. B. Werk-, Betriebs- und Dienstleistungsfeuerwehren). Die Pflichtfeuerwehr besteht aus Einsatzkräften, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet sind, nebenamtlich Feuer wehrdienst zu leisten. Eine Pflicht feuerwehr muss gebildet werden, wenn die Feuerwehr aufgaben einer Gemeinde auf andere Weise nicht oder nicht ausreichend erfüllt werden können. Schaum ist ein Löschmittel, das aus Wasser. Luft und Schaummittelkonzentrat erzeugt wird. Die Hauptlöschwirkung ist kühlen. Schwerschaum ist ein Löschmittel, das durch mehr als 4- bis 20fache Verschäumung eines Wasser-Schaummittel-Gemisches mit Luft erzeugt wird. Mittelschaum ist ein Löschmittel, das durch mehr als 20- bis 200fache Verschäumung eines Wasser- Schaummittel-Ge misches mit Luft erzeugt wird. Leichtschaum ist ein Löschmittel, das durch mehr als 200fache Verschäumung eines Wasser- Schaummittel-Gemisches mit Luft erzeugt wird. Schaummittelkonzentrat ist ein flüssiger Zusatz für Löschwas ser für die Erzeugung von Löschschaum. Schichtstärke, hauptberufliche Kräfte: Anzahl der Einsatzkräfte, die gleichzeitig auf einer Feuerwache im Dienst sind und alarmiert werden können. Schichtstärke, nebenberufliche Kräfte: Anzahl der Einsatzkräfte, die vorgeplant gleichzeitig auf dem Werks gelände anwesend sind und für Feuerwehreinsätze alarmiert werden können. Soforteinsatzstärke: Anzahl der haupt- und oder nebenberuflichen Einsatzkräfte einer Feuerwehr, die innerhalb einer Mi nute einsatzbereit an den zur Verfügung stehenden Lösch fahrzeugen sind. ständig besetzte Stelle: z. B. Pförtner, Telefonzentrale, Feuermeldestelle Eine Werkfeuerwehr ist eine behördlich anerkannte oder behördlich angeordnete Feuerwehr mit haupt- und/oder nebenberuflichen Kräften zum Schutz besonders brand- und/oder explosionsgefährlicher gewerblicher oder sonstiger Betriebe/ Ein richtungen. Aufbau, Ausbildung und Ausrüstung müssen den Erfordernissen der jweils zu schützenden Betriebe und den an die öffentlichen Feuerwehren gestellten Anforderungen entsprechen. Werkfeuerwehren werden in regelmässigen Abständen (i.d.r. alle 5 Jahre) von der Anerkennungsbehörde überprüft. Änderungen und Abweichungen zu den Auflagen, die in dem Anerkennungsbescheid festgelegt sind, müssen der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt werden. Zu den Aufgaben einer Werkfeuerwehr gehören der abwehrende Brandschutz mit Maßnahmen der Menschenrettung und Brandbekämpfung sowie der vorbeugende Brandschutz mit den baulichen und betrieblichen, speziell auf die zu schützenden Risiken ausgerichteten Brandschutzmaßnahmen. Die Aufstellung von Werkfeuerwehren ist in den jeweiligen Brandschutzgesetzen der Länder und zum Teil in den darauf aufbauenden Werkfeuerwehr- Verordnungen geregelt. 18

VdS 2034 : 2014-02 (02) Nichtöffentliche Feuerwehren Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements 10.2.4 Taktische Einheiten der Feuerwehr Der (selbständige) Trupp der Feuerwehr ist eine Einheit zum Durch führen von Einsatzaufgaben. Die Mannschaft eines Trupps besteht im Regel fall aus einem Truppführer und 2 Trupp männern. Die Staffel ist eine Einheit zur selbständigen Durchführung von Einsatzaufga ben. Die Mannschaft einer Staffel be steht aus einem Staffelführer und 5 Truppführern/-männern. Die Gruppe ist eine Einheit zur selbständigen Durchführung bestimmter Einsatz aufgaben. Die Mannschaft be steht aus einem Grup penführer und 8 Trupp führern/-männern. Gruppengleichwert ist der zahlenmäßige Wert einer Gruppe, auf den Staffeln und Trupps angerechnet werden. Für die Berechnung gilt: Gruppe ³ ₃, Staffel ⅔, Trupp ⅓ Der Zug ist eine Einheit der Feuerwehr zur selbständigen Durch führung von Einsatzaufgaben. Der Zug hat in der Regel eine Mannschaftsstärke von 22. Taktischer Verband: Ein Verband der Feuerwehr besteht aus mehreren taktischen Einheiten, deren Gesamtstärke größer ist als die Stärke eines um eine Gruppe erweiterten Zu ges. 10.2.5 Feuerwehr-Dienstvorschriften DV Nr. Bezeichnung (Stand 03/2012) FwDV 1 FwDV 2 FwDV 3 FwDV 7 FwDV 8 FwDV 10 FwDV 100 FwDV 500 PDV/DV 800 PDV/DV 810 Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz Atemschutz Tauchen Die tragbaren Leitern Führung und Leitung im Einsatz Einheiten im ABC-Einsatz Fernmeldeeinsatz Fernmeldebetriebsdienst 10.3 Zuordnung von Risikoklassen (R1 bis R7) zu den Betriebsartennummern BA-Nr. R-Kl. Art des Betriebes 10010 R4 Hoch-, Tief- und Strassenbau 11010 R2 Erze Gewinnung und Aufbe reitung, Direktreduktion 11010 R3 Direktreduktion 11020 R3 Erzverhüttung (außer Eisen) 11030 R3 Roheisenerzeugung, Stahlerzeugung und -weiterverarbeitung 11030 R3 Kaltwalzwerk (nicht integriert und ohne Flüssigphasen) 11040 R4 Kohle Gewinnung und Aufbereitung 11040 R4 Gewinnung und Aufbereitung 11050 R7 Kohle Brikettierung und Kokerei 11050 R4 Brikettierung 11050 R5 Brikettierung 11060 R2 Salzgewinnung 11070 R2 Mineralien Gewinnung und Aufbereitung 11080 R2 Mineralienbe- und -verarbeitung (nicht Edelsteinschleiferei) 11090 R6 Erdöl, Erdgas - Bohr- und Förderanlage 11100 R5 Asphalt-, Bitumenverarbeitung 11110 R5 Torfbetrieb 12010 R2 Elektrizitätswerk 12020 R6 Gaswerk 12030 R3 Fernheizwerk 12040 R2 Transformator, Umformer, Freiluftstation 12050 R3 Kessel- und Maschinenhaus 12060 R1 Wasserwerk 12070 R2 Kläranlage 12080 R5 Müllverbrennungsanlage 12210 R5 Altmetallrecycling 12220 R4 Altpapierrecycling 12230 R5 Glasrecycling 12240 R5 Kunststoffrecycling 12250 R4 Textilrecycling 12260 R5 Recycling sortenreiner Stoffe (soweit nicht separat aufgeführt) 12270 R5 Recycling gemischter Stoffe 12270 R5 Abfallentsorgung gemischter Stoffe (Trennung, Sortierung, Aufbereitung) Aufbereitung gemischter Stoffe (Recycling) Demontage von Produkten in Bauteile Fahrzeugverwertung Gemischte Stoffe Recycling (Trennung, Sortierung, Aufbereitung) Kfz-Verwertung Kraftfahrzeugverwertung Recycling gemischter Stoffe (Trennung, Sortierung, Aufbereitung) Trennung, Sortierung, Aufbereitung gemischter Stoffe (Recycling) 19

Nichtöffentliche Feuerwehren Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02) BA-Nr. R-Kl. Art des Betriebes 12280 R4 Kompostierungsanlage 13010 R2 Zement-, Kalk-, Gipsherstellung 13020 R2 Zement-, Gipswarenherstellung 13030 R4 Schleifmittel, -körperherstellung 13040 R2 Feinkeramische Produkte Herstellung 13050 R2 Grobkeramische Produkte Herstellung 13060 R3 Hohlglas Herstellung und Verarbeitung 13070 R3 Flachglas, Glasfasern Herstellung und Verarbeitung 13120 R3 Gießerei 13130 R3 Schmiede-, Press-, Hammer-, Ziehwerk 13140 R3 Grobe Metallbe- und -verarbeitung (soweit nicht separat aufgeführt) 13140 R5 Wasserfahrzeuge 13140 R5 Landfahrzeuge (z. B. Pkw, Lkw, Motorräder, schienengebundene Fahrzeuge) 13140 R5 Luftfahrzeuge 13150 R3 Präzisionsmetallbe- und -verarbeitung 13160 R4 Juwelierwaren-, Uhren-, Schmuckwarenherstellung 13210 R4 Elektro-Großmaschinen Herstellung und Endmontage 13220 R4 Elektro-Kleinmaschinen, Haushaltsgeräte Herstellung und Endmontage 13230 R4 Kommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik, Fotoapparate Herstellung und Endmontage 13240 R4 Elektrische und elektronische Bauteile, Leuchtmittel Herstellung 13250 R4 Batterieherstellung 13260 R4 Kabel-, Leitungsherstellung 13310 R6 Chemische Anlage der Kategorie 1: nicht brennbare Stoffe und Zubereitungen 13320 R7 Chemische Anlage der Kategorie 2: brennbare, jedoch nicht entzündliche Stoffe und Zubereitungen 13330 R7 Chemische Anlage der Kategorie 3: entzündliche und leicht entzündliche, jedoch nicht hochentzündliche oder explosionsgefährliche Stoffe und Zubereitungen 13340 R7 Chemische Anlage der Kategorie 4: hochentzündliche und explosionsgefährliche Stoffe und Zubereitungen 13410 R4 Ungeschäumte Kunststoffe Be- und Verarbeitung (ohne Spritzguss-, Strangpress-, Gieß- und Schleudergussprodukte sowie ohne Schlauchfolienherstellung) 13420 R3 Spritzguss-, Strangpress-, Gieß- und Schleudergussprodukte Herstellung (inkl. Schlauchfolien) 13430 R4 Polyesterbe- und -verarbeitung (auch glasfaserverstärkt) 13440 R4 Chemiefasernherstellung 13450 R5 Schaumkunststoff-, Schaumgummibeund -verarbeitung BA-Nr. R-Kl. Art des Betriebes 13460 R6 Blockschäumerei und Weiterverarbeitung von Blockschäumen 13470 R4 Gummiwarenherstellung, Vulkanisierung 13510 R4 Farben-, Lackherstellung 13510 R5 Lacke, Anstrichstoffe, Druckfarben 13520 R4 Seifen-, Putz-, Reinigungsmittelherstellung 13530 R5 Kosmetika-, Pharmazeutikaherstellung 13540 R5 Klebstoff-, Leimherstellung 13550 R4 Pflanzliche Fette, Pflanzliche Öle, Kerzen Herstellung 13610 R4 Filz-, Vliesstoff-, Watteherstellung 13610 R4 Filze 13610 R4 Vliesstoffe 13620 R4 Spinnerei 13630 R4 Weberei (ohne textile Flächenbeläge) 13640 R4 Textile Flächenbeläge (genadelt, getuftet, gewebt) Herstellung 13650 R3 Textilausrüstung, -veredelung 13660 R4 Zwirnerei, Seilerei und andere Garnverarbeitung 13660 R5 Seilerei ohne Garnherstellung 13670 R4 Strickerei, Wirkerei 13680 R4 Bekleidungsherstellung (ohne Pelz, Leder, Alcantara) 13690 R4 Textilwarenherstellung (ohne Bekleidung) 13710 R3 Lederherstellung 13720 R4 Leder-, Alcantarawarenherstellung 13810 R4 Halbstoff-, Papier-, Karton-, Pappeherstellung 13820 R4 Papier-, Karton-, Pappeverarbeitung 13830 R4 Buchbinderei 13840 R4 Druckerei, Graphischer Betrieb 13910 R4 Sägewerk 13920 R4 Furnier-, Sperrholzherstellung 13930 R5 Holzspan-, Holzfaserplatten-, Spanplattenherstellung 13930 R4 Magnesit- oder zementgebundene Holzwolle- oder Holzspanplatten 13940 R4 Holzmöbelherstellung 13950 R6 Polstermöbelherstellung 13960 R4 Holzbe- und -verarbeitung (soweit nicht separat aufgeführt) 13960 R4 Bleistiftherstellung 14010 R3 Mälzerei 14020 R2 Brauerei 14030 R5 Alkohol-, Spirituosenherstellung 14040 R2 Herstellung alkoholfreier Getränke, Weinkelterei 14110 R5 Getreidemühle 14110 R5 Schrot-, Graupen- und Schälmühle (auch Reisschälmühle) 14120 R2 Essig-, Senfherstellung 20