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Transkript:

Seite: 1/5 * 1 Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens Angaben zum Produkt Artikelnummer: 6260.00 Verwendung des Stoffes / der Zubereitung: Klebstoff Hersteller/Lieferant: Geistlich Ligamenta AG Engstringerstr. 5-8952 Schlieren Tel.: +41 44 7338833 Fax: +41 44 7338877 Auskunftgebender Bereich: Bereich F&E Notfallauskunft: +41 44 733 88 63 / +41 44 733 88 70 Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum: 145 2 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung Beschreibung: Vinylacetat Polymer-Dispersion Gefährliche Inhaltsstoffe: entfällt Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen. 3 Mögliche Gefahren Gefahrenbezeichnung: Entfällt. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben. GHS-Kennzeichnungselemente entfällt 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt: Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend. Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. Nach Verschlucken: Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Besondere Schutzausrüstung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. (Fortsetzung auf Seite 2)

Seite: 2/5 (Fortsetzung von Seite 1) 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Nicht erforderlich. Umweltschutzmaßnahmen: Mit viel Wasser verdünnen. Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Zusätzliche Hinweise: Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt. 7 Handhabung und Lagerung Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Lagerung: Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen. Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Keine. * 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7. Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 124-17-4 Butyldiglycolacetat ( 2,5%) MAK (Schweiz) Kurzzeitwert: 127,5 mg/m³, 15 ml/m³ Langzeitwert: 85 mg/m³, 10 ml/m³ Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. Persönliche Schutzausrüstung: Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Atemschutz: Nicht erforderlich. Handschutz: Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das Chemikaliengemisch abgegeben werden. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. Handschuhmaterial Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. (Fortsetzung auf Seite 3)

Seite: 3/5 Augenschutz: Beim Umfüllen Schutzbrille empfehlenswert. (Fortsetzung von Seite 2) * 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Allgemeine Angaben Form: Flüssig Farbe: Gemäß Produktbezeichnung Geruch: Charakteristisch Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Nicht bestimmt. Siedepunkt/Siedebereich: 100 C Flammpunkt: > 100 C Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. Dampfdruck bei 20 C: 23 hpa Dichte bei 20 C: 1,18 g/cm³ Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: ph-wert bei 20 C: 5 Viskosität: Dynamisch bei 20 C: Vollständig mischbar. 12500 mpas Lösemittelgehalt: Organische Lösemittel: 1,5 % Wasser: 33,5 % Festkörpergehalt: 65,0 % 10 Stabilität und Reaktivität Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Zu vermeidende Stoffe: Gefährliche Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt. 11 Toxikologische Angaben Akute Toxizität: Primäre Reizwirkung: an der Haut: Keine Reizwirkung. am Auge: Keine Reizwirkung. Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. Zusätzliche toxikologische Hinweise: Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG in der letztgültigen Fassung. (Fortsetzung auf Seite 4)

Seite: 4/5 (Fortsetzung von Seite 3) Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren Erfahrungen und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen. * 12 Umweltspezifische Angaben Weitere ökologische Hinweise: Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. * 13 Hinweise zur Entsorgung Produkt: Empfehlung: Kleinere Mengen können gemeinsam mit Hausmüll deponiert werden. Kann unter Beachtung der notwendigen technischen Vorschriften nach Rücksprache mit dem Entsorger und der zuständigen Behörde mit Hausmüll zusammen verbrannt werden. Europäischer Abfallkatalog 08 04 10 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen Ungereinigte Verpackungen: Empfehlung: Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer Wiederverwertung zugeführt werden. Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln. 14 Angaben zum Transport Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend/inland): ADR/RID-GGVS/E Klasse: - Seeschiffstransport IMDG/GGVSee: IMDG/GGVSee-Klasse: - Marine pollutant: Nein Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR: ICAO/IATA-Klasse: - UN "Model Regulation": - * 15 Angaben zu Rechtsvorschriften Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV nicht kennzeichnungspflichtig. S-Sätze: 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. (Fortsetzung auf Seite 5)

Seite: 5/5 Nationale Vorschriften: Technische Anleitung Luft: Klasse Anteil in % Wasser 25-50 NK 2,5 Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend. (Fortsetzung von Seite 4) 16 Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Datenblatt ausstellender Bereich: Bereich F&E Ansprechpartner: Herr U. Fankhauser Tel: +41 44 733 88 33; Email: fankhauser@geistlich.ch Abkürzungen und Akronyme: ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association IATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association" (IATA) ICAO: International Civil Aviation Organization ICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO) GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany) * Daten gegenüber der Vorversion geändert