Ordnung des Forschungszentrums für Bio-Makromoleküle/ Research Center for Bio-Macromolecules (BIOmac) an der Universität Bayreuth vom 10.



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Transkript:

Ordnung des Forschungszentrums für Bio-Makromoleküle/ Research Center for Bio-Macromolecules (BIOmac) an der Universität Bayreuth vom 10. März 2016 1 Rechtsstellung Das Bayreuther Forschungszentrum für Bio-Makromoleküle (BIOmac) ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung nach Art. 19 Abs. 5 BayHSchG gemäß den Allgemeinen Richtlinien für die Ausgestaltung von Forschungszentren und Forschungsstellen an der Universität Bayreuth (Beschluss der Hochschulleitung vom 11. März 2014). 2 Mitgliedschaft Zur Mitgliedschaft im BIOmac berechtigt sind promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an der Universität Bayreuth tätig sind. ²Die Mitglieder werden in einem externen Mitgliederverzeichnis geführt, das nicht Bestandteil dieser Ordnung ist. ³Die Zuordnung eines Mitglieds kann auf schriftlichen Antrag oder Antrag in Textform erfolgen. 4 Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet das BIOmac-Leitungsgremium. 5 Das Zentrum ist für Mitglieder aus allen Fakultäten offen. Die Mitgliedschaft gilt für die Dauer der Zuordnung zum BIOmac und endet mit dem Ausscheiden aus der Universität. 2 Pensionierte Professorinnen und Professoren können Mitglieder des Zentrums sein. 3 Die Mitgliedschaft kann auf Antrag des Mitglieds aufgehoben oder vom BIOmac-Leitungsgremium beim Vorliegen wichtiger Gründe widerrufen werden. Mitglieder, die über Haushaltsmittel verfügen, entrichten an das Forschungszentrum einen jährlichen finanziellen Beitrag von 3 % der ihnen von der Universität Bayreuth im Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten Mittel für Forschung und Lehre (TG 73); der Beitrag ist auf maximal 1000 beschränkt. 2 Über die Verwendung der Mittel wird den Mitgliedern regelmäßig Rechenschaft abgelegt. (4) 1 Die Mitglieder sind angehalten, als Autorinnen und Autoren in Publikationen den Namen des Zentrums mit aufzuführen (Formatvorgabe:»Research Center for Bio-Macromolecules«). 2 Sofern Dienstleistungen des BIOmac in Anspruch genommen wurden, soll dies in den Danksagungen erwähnt werden.

vom 10. März 2016 Seite 2 3 Zweitmitgliedschaft Eine Mitgliedschaft von nicht der Universität Bayreuth angehörenden Personen kann in Form einer in 1 Abs. 4 der Grundordnung der Universität Bayreuth geregelten Zweitmitgliedschaft in einer Fakultät der Universität Bayreuth ermöglicht werden. 2 Grundlage ist die kontinuierliche Zusammenarbeit mit Arbeitsgruppen im BIOmac bei der Planung und Durchführung von Forschungsprojekten. 3 Über den Antrag, der zu begründen ist, entscheidet das Präsidium auf Vorschlag des Leitungsgremiums. Die Voraussetzungen für eine Zweitmitgliedschaft liegen nur für die Dauer der Beteiligung an Forschungsprojekten vor. 2 Sind die Voraussetzungen für eine Zweitmitgliedschaft nicht mehr erfüllt, trifft das Präsidium eine Entscheidung hinsichtlich der Beendigung der Mitgliedschaft an der Universität Bayreuth. 3 Damit endet auch die Mitgliedschaft im BIOmac. (3) Externe Mitglieder sind innerhalb des BIOmac weder wahlberechtigt noch wählbar. (4) 2 Abs. 4 gilt für Zweitmitglieder entsprechend. 4 Ziele und Aufgaben BIOmac vertritt das Gebiet der strukturellen, biophysikalischen und mechanistischen Forschung an Biomolekülen und Biomakromolekülen an der Universität Bayreuth. 2 Ziel des BIOmac ist es, fachübergreifende Forschungen in diesem Wissenschaftsbereich zu unterstützen. 3 Ein Ziel von BIOmac ist der Aufbau einer Forschungsinfrastruktur, die den Mitgliedern Unterstützung in allen Phasen der Forschung bietet, sofern diese mit den Zielen des Zentrums in Einklang stehen: von der Antragstellung für Forschungsvorhaben über die Durchführung von Experimenten bis hin zur Kommunikation von Forschungsergebnissen in der Öffentlichkeit. Die Unterbringung von BIOmac erfolgt in den von den Gründungsmitgliedern für diesen Zweck im Rahmen der bayerischen High-Tech Offensive eingeworbenen Räumen 1.2.U1. 2 Unter dem Dach von BIOmac werden Synergien zwischen den Mitgliedern gefördert und ausgebaut. 3 Bereitschaft zur Zusammenarbeit zeigen die Mitglieder nach ihren Möglichkeiten durch: - gegenseitigen Informations- und Meinungsaustausch - Mitwirkung bei der Entwicklung koordinierter Forschungsvorhaben - Beiträge zu koordinierten Lehrveranstaltungen - Kommunikation von Forschungsergebnissen für die Öffentlichkeitsarbeit - Vertretung des BIOmac in der Öffentlichkeitsarbeit

vom 10. März 2016 Seite 3 BIOmac hat das Ziel, die Forschungsaktivitäten der Mitglieder auch in der Lehre zu spiegeln. 2 BIOmac will gemeinsame Forschungsvorhaben zur Thematik von BIOmac durchführen und hierzu Anträge bei drittmittelfördernden Instituten stellen. 3 Das Zentrum ist bezogen auf seinen Aufgabenkreis Ansprechpartner für Behörden, es ist Ansprechpartner für Industrie, Verbände und Bildungseinrichtungen und beteiligt sich an entsprechenden Initiativen dieser Organisationen. 4 Es fördert die Vernetzung zu anderen Institutionen und Firmen sowie die Alumniarbeit im Bereich Bio-Makromoleküle an der Universität Bayreuth. (4) BIOmac unterstützt Aufbau und Betrieb zentraler Laboratorien (»key-laboratories«). 5 Leitung Die Mitglieder des BIOmac wählen aus ihrer Mitte jeweils für die Dauer von zwei Jahren ein dreiköpfiges Leitungsgremium. 2 Das Leitungsgremium wählt aus seiner Mitte jeweils für die Dauer von zwei Jahren eine geschäftsführende Direktorin oder einen geschäftsführenden Direktor und eine stellvertretende Direktorin oder einen stellvertretenden Direktor. 3 Die Bestellung des Leitungsgremiums sowie der geschäftsführenden Direktorin bzw. des geschäftsführenden Direktors und deren Stellvertreterin bzw. dessen Stellvertreters ist durch das Präsidium der Universität Bayreuth zu bestätigen und kann aus wichtigem Grund widerrufen werden. Das Leitungsgremium ist für alle Angelegenheiten des BIOmac zuständig, die nicht durch Gesetz, Rechtsverordnung oder Geschäftsverteilung der Universität Bayreuth der Entscheidung anderer Organe vorbehalten sind. 2 Es tritt mindestens einmal im Semester während der Vorlesungszeit zusammen. 3 Beschlüsse des Leitungsgremiums werden mit einfacher Mehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der geschäftsführenden Direktorin oder des geschäftsführenden Direktors. 4 Das Leitungsgremium beteiligt die Mitglieder durch regelmäßige Besprechungen an der Arbeit. 5 Das Leitungsgremium ist für den Einsatz des am BIOmac tätigen Personals und für die technischen Einrichtungen verantwortlich; es kann das Weisungsrecht anderen hauptberuflich am BIOmac Tätigen übertragen. 6 Das Leitungsgremium stellt ferner sicher, dass das dem BIOmac zugeordnete Personal seinen Verpflichtungen nach Art. 18 Abs. 1 BayHSchG nachkommt. Die geschäftsführende Direktorin bzw. der geschäftsführende Direktor handelt für das BIOmac. 2 Sie bzw. er führt die laufenden Geschäfte und vollzieht die Beschlüsse des Leitungsgremiums. 3 Das Leitungsgremium kann einzelnen Mitgliedern die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben übertragen.

vom 10. März 2016 Seite 4 (4) Die Bestellung zum Mitglied des BIOmac sowie die Wahl zum Leitungsgremium, zur geschäftsführenden Direktorin bzw. zum geschäftsführenden Direktor und zur stellvertretenden Direktorin bzw. zum stellvertretenden Direktor begründen keinen Anspruch auf eine besonderen Vergütung. 6 Internet-Präsenz 1 BIOmac führt eine aktuelle Webseite, die die für die Außendarstellung notwendigen folgenden Informationen enthält. 2 Dazu gehören insbesondere Forschungsprofile der Mitglieder, gemeinsame Forschungsaktivitäten, herausragende wissenschaftliche Resultate, Publikationstätigkeit, internationale Kooperationen sowie die Aufnahme bzw. Tätigkeit von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern. Diese Ordnung tritt am 10. März 2016 in Kraft. 7 Inkrafttreten

vom 10. März 2016 Seite 5 Mitgliederverzeichnis Mit Stand vom 10. März 2016 sind Mitglieder von BIOmac: Prof. Dr. Jürgen Köhler, Lehrstuhl Experimentalphysik IV Prof. Dr. Paul Rösch, Lehrstuhl Biopolymere Prof. Dr. Thomas Scheibel, Lehrstuhl Biomaterialien Prof. Dr. Rainer Schobert, Lehrstuhl Organische Chemie I Prof. Dr. Jürgen Senker, Lehrstuhl Anorganische Chemie III Prof. Dr. Clemens Steegborn, Lehrstuhl Biochemie Prof. Dr. Stephan Schwarzinger, Lehrstuhl Biopolymere Prof. Dr. Matthias Ullmann, Lehrstuhl Bioinformatik Sekretariat: Anja Groh, Lehrstuhl Biopolymere