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Seite: 1/7 2/7 31 Druckdatum: 15.08.2013 überarbeitet am: am: 15.08.2013 1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator 6 Kennzeichnungselemente Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entfällt Gefahrenpiktogramme Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, entfällt Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Signalwort Für ausreichende entfälltlüftung sorgen. Gefahrenhinweise Persönliche Schutzkleidung entfällt tragen. Zusätzliche Umweltschutzmaßnahmen: Angaben: Enthält Nicht in 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. die Kanalisation oder in Gewässer Kann allergische gelangen lassen. Reaktionen hervorrufen. Sonstige Nicht in den Gefahren Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Ergebnisse Methoden und der PBT- Material und für vpvb-beurteilung Rückhaltung und Reinigung: PBT: Mit flüssigkeitsbindendem Nicht anwendbar. Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. vpvb: Das aufgenommene Nicht anwendbar. Material vorschriftsmäßig entsorgen. Nicht mit Wasser oder wäßrigen Reinigungsmitteln wegspülen. Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Chemische Informationen Charakterisierung: zur Entsorgung siehe Gemische Abschnitt 13. Beschreibung: Dispersion auf Basis von Acrylcopolymeren 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Gefährliche Inhaltsstoffe: entfällt (Fortsetzung von Seite 1) zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird 4 Keine Erste-Hilfe-Maßnahmen weiteren relevanten Informationen verfügbar. Verwendung des Stoffes / des Gemisches Klebstoff Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Einzelheiten Allgemeine Hinweise: zum Lieferanten, Keine besonderen das Sicherheitsdatenblatt Maßnahmen erforderlich. bereitstellt Hersteller/Lieferant: nach Einatmen: Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern albert MOLL nach Bauprodukte Hautkontakt: bauökologische GmbH Sofort Produkte mit Wasser GmbHund Seife abwaschen und gut nachspülen. Galileo-Strasse Rheintalstraße nach Augenkontakt: 35 7-43 CH-6056 68723 Augen Schwetzingen bei Kägiswil geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Tel nach (+41 Verschlucken: 41 661 24 04) Fax Fon Mund (+41 +49 ausspülen (0) 41-661 62 02 und 24 - reichlich 27 05) 82.0 Wasser nachtrinken. E-Mail: Fax Sofort +49 ärztlichen a.albert@albert.ch (0) - 62 02 Rat - einholen. 27 82.21 Hinweise info@proclima.de für den Arzt: Es sind keine besonderen Maßnahmen bekannt, symptomatische Behandlung vornehmen. Auskunftgebender Wichtigste akute und Bereich: verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Andreas Fon Keine : +49 weiteren Albert - (0) 6202 relevanten Tel -(+41 27 82.45 Informationen 41 661 24 04) verfügbar. Fax Hinweise : +49 auf - (0) ärztliche 6202 Fax -(+41 27 Soforthilfe 82.51 41 661 oder 24 05) Spezialbehandlung E-Mail: email Keine : weiteren a.albert@albert.ch technik@proclima.de relevanten Informationen verfügbar. www.proclima.de Notrufnummer: 5 Andreas GIZ-Nord Maßnahmen Albert (+41 zur 41 Brandbekämpfung 661 24 04) E-Mail: Giftinformationszentrum-Nord a.albert@albert.ch im Löschmittel Zentrum Pharmakologie und Toxikologie der Geeignete Universitätsmedizin Löschmittel: Göttingen Georg-August-Universität CO 2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Tel.: Schaum +49 bekämpfen. 551-19240 Fax: Aus Sicherheitsgründen +49 551-3831881 ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Bei einem Brand kann freigesetzt werden: 2 Mögliche Kohlenmonoxid Gefahren (CO) Kohlendioxid (CO2) Einstufung Unter bestimmten des Stoffs Brandbedingungen oder Gemischs sind Spuren anderer giftiger Stoffe nicht auszuschließen. Einstufung Hinweise für gemäß die Brandbekämpfung Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Besondere Produkt Schutzausrüstung: ist gemäß CLP-Verordnung Umgebungsluftunabhängiges nicht eingestuft. Atemschutzgerät tragen. Einstufung Weitere Angaben gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG entfällt Besondere Brandrückstände Gefahrenhinweise und kontaminiertes für Mensch Löschwasser und Umwelt: müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften Das entsorgt Produkt werden. ist nicht kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. (Fortsetzung auf Seite 3) (Fortsetzung auf Seite 2)

Seite: 2/7 (Fortsetzung von Seite 1) zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. nach Einatmen: Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort ärztlichen Rat einholen. Hinweise für den Arzt: Es sind keine besonderen Maßnahmen bekannt, symptomatische Behandlung vornehmen. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Löschmittel Geeignete Löschmittel: CO 2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Bei einem Brand kann freigesetzt werden: Kohlenmonoxid (CO) Kohlendioxid (CO2) Unter bestimmten Brandbedingungen sind Spuren anderer giftiger Stoffe nicht auszuschließen. Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Weitere Angaben Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Für ausreichende Lüftung sorgen. Persönliche Schutzkleidung tragen. Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen. Nicht mit Wasser oder wäßrigen Reinigungsmitteln wegspülen. Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. (Fortsetzung auf Seite 3)

Seite: 3/7 (Fortsetzung von Seite 2) 7 Handhabung und Lagerung Handhabung: Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Behälter dicht geschlossen halten. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerung: Anforderung an Lagerräume und Behälter: Nur im ungeöffneten Originalgebinde aufbewahren. Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Lebensmitteln lagern. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten. Vor Frost schützen. Lagerklasse: 12 Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): - Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7. Zu überwachende Parameter Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten. Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung: Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Atemschutz: Bei guter Raumbelüftung nicht erforderlich. Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz: Filter AX Handschutz: Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das Chemikaliengemisch abgegeben werden. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. Handschuhmaterial Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. Als Spritzschutz sind Handschuhe aus folgenden Materialen geeignet: Handschuhe aus PVC. (Fortsetzung auf Seite 4)

Seite: 4/7 Nicht geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialen: Handschuhe aus dickem Stoff. Handschuhe aus Leder. Augenschutz: (Fortsetzung von Seite 3) Dichtschließende Schutzbrille. Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung. 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Allgemeine Angaben Aussehen: Form: flüssig Farbe: hellbraun Geruch: schwach, charakteristisch Geruchsschwelle: ph-wert: Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Siedepunkt/Siedebereich: Nicht bestimmt nicht bestimmt Flammpunkt: Nicht anwendbar Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Nicht anwendbar. Zündtemperatur: Zersetzungstemperatur: Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische möglich. Explosionsgrenzen: untere: obere: Dampfdruck: Dichte bei 20 C: 1,033 g/cm³ Relative Dichte Dampfdichte Verdampfungsgeschwindigkeit Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: vollständig mischbar Verteilungskoeffizient (n-octanol/wasser): Viskosität: dynamisch: kinematisch: Lösemittelgehalt: Organische Lösemittel: 0,0 % (Fortsetzung auf Seite 5)

Seite: 5/7 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. (Fortsetzung von Seite 4) 10 Stabilität und Reaktivität Reaktivität Chemische Stabilität Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen keine, bei bestimmungsgemäßer Verwendung Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Gefährliche Zersetzungsprodukte: keine, bei sachgemäßer Lagerung und Handhabung 11 Toxikologische Angaben Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität: Primäre Reizwirkung: an der Haut: Keine Reizwirkung am Auge: Keine Reizwirkung Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt Zusätzliche toxikologische Hinweise: Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG in der letztgültigen Fassung. Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren Erfahrungen und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen. 12 Umweltbezogene Angaben Toxizität Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Verhalten in Umweltkompartimenten: Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Weitere ökologische Hinweise: Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung PBT: Nicht anwendbar. vpvb: Nicht anwendbar. Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 13 Hinweise zur Entsorgung Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung: Für die Entsorgung sind die örtlichen behördlichen Vorschriften zu beachten. z.b. einer geeigneten Verbrennungsanlage zuführen. (Fortsetzung auf Seite 6)

Seite: 6/7 (Fortsetzung von Seite 5) Europäischer Abfallkatalog 08 00 00 ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN 08 04 00 Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) 08 04 09* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Ungereinigte Verpackungen: Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. 14 Angaben zum Transport UN-Nummer ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt Transportgefahrenklassen ADR, ADN, IMDG, IATA Klasse entfällt Verpackungsgruppe ADR, IMDG, IATA entfällt Umweltgefahren: Marine pollutant: Nein Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht anwendbar. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC- Code Nicht anwendbar. Transport/weitere Angaben: Kein Gefahrengut nach obigen Verordnungen UN "Model Regulation": - 15 Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften: Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): - Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend. Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. 16 Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Datenblatt ausstellender Bereich: IGG-AD Ingenieurbüro für Gefahrstoff- und Gefahrgutberatung Bismarckstraße 10 D-68623 Lampertheim Fax: 0049-(0)6206-58422 http://www.igg-ad.de info@igg-ad.de (Fortsetzung auf Seite 7)

Seite: 7/7 Sicherheitsdatenblatt Handelsname: Ansprechpartner: ORCON CLASSIC Dr. U. Prinz (u.prinz@igg-ad.de) Dipl.-Chem. H. Hinse (heidrun.hinse@igg-ad.de) Ansprechpartner: Abkürzungen und Akronyme: Dr. Carriage U. Prinz of Dangerous (u.prinz@igg-ad.de) Goods by Road) Dipl.-Chem. IMDG: International H. Hinse Maritime (heidrun.hinse@igg-ad.de) Code for Dangerous Goods Abkürzungen IATA: International und Air Akronyme: Transport Association (Fortsetzung von Seite 6) (Fortsetzung von Seite 6) ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International ADR: GHS: Globally Accord européen Harmonized sur le System transport of Classification des marchandises and Labelling dangereuses of Chemicals par Route (European Agreement concerning the International Carriage EINECS: of European Dangerous Inventory Goods of by Existing Road) Commercial Chemical Substances IMDG: ELINCS: International European List Maritime of Notified Code Chemical for Dangerous Substances Goods IATA: CAS: Chemical International Abstracts Air Transport Service (division Association of the American Chemical Society) GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)