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Transkript:

Verkauf: Unternehmer an Privatperson ADAC-Kaufvertrag für den Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges Verkäufer = Unternehmer/Käufer = Privat Wichtig! Dieser Vertrag gilt nur für den Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen durch einen»unternehmer«an einen»verbraucher«(privatperson). Als Unternehmer gilt bereits, wer beim Verkauf seines Fahrzeuges in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Vorsicht: Das muss nicht unbedingt ein gewerblicher Autohändler sein. Hinweise für den Verkäufer: Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die der Käufer bei Abschluss des Vertrages kannte. Unfallschäden auch geringfügige muss der Verkäufer laut Rechtsprechung auch ungefragt offenbaren. Zudem ist es sinnvoll, den Käufer auf Mängel und sonstige Beschädigungen des Fahrzeugs hinzuweisen. Dies kann z.b. durch ein gemeinschaftlich erstelltes und von beiden Seiten unterzeichnetes Mängelprotokoll erfolgen. Daneben bietet der ADAC eine Gebrauchtwagenuntersuchung in den jeweiligen Prüfzentren der ADAC-Regionalclubs an. Diese kann (falls das nächste Prüfzentrum zu weit von Ihrem Wohnort entfernt ist) auch durch einen ADAC-Vertragssachverständigen durchgeführt werden. Die Adresse des Ihrem Wohnort nächstgelegenen ADAC-Prüfzentrums oder eines ADAC-Vertragssachverständigen erfahren Sie bei jeder ADAC-Geschäftsstelle. Die ADAC-Prüfstellen finden Sie auch im Regionalteil Ihrer ADAC Motorwelt. Bitte vergessen Sie nicht, das Mängelprotokoll und/oder den Prüfbericht dem Käufer auszuhändigen (Kopie bleibt beim Verkäufer) und im Kaufvertrag anzukreuzen, dass der Käufer von diesen Schriftstücken Kenntnis genommen hat. Achten Sie darauf, dass der Käufer bereits 18 Jahre alt ist. Prüfen Sie nach, ob der Käufer den erforderlichen Führerschein hat, wenn er eine Probefahrt machen will. Unter www.adac.de finden Sie ein Muster formular zur Haftungsvereinbarung für die Probefahrt. Tragen Sie den vollständigen Namen und die Anschrift des Käufers in die Vertragsformulare und in die beiliegenden Verkaufsmeldungen ein. Vergleichen Sie die angegebenen Daten mit dem Personalausweis oder dem Pass des Käufers. Tragen Sie die Personalausweis- oder Passnummer und die ausstellende Behörde in die Vertragsformulare ein. Das kann z.b. auch ein selbstständiger Handwerker, Arzt, Rechtsanwalt oder Architekt sein, der sein gebrauchtes Geschäftsfahrzeug verkauft. Wenn ein»unternehmer«ein gebrauchtes Kfz an eine Privatperson verkauft, so kann er die Sachmängelhaftung nicht gänzlich ausschließen, er kann aber die gesetzlich vorgeschriebene zweijährige Frist auf ein Jahr verkürzen. Vereinbaren Sie möglichst Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Fahrzeug übergabe, weil Stundungen, Ratenzahlungen und die Entgegennahme von Schecks zu Problemen führen können. Händigen Sie dem Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil II erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist. Schon mit dem Eigentum am Kfz geht die Versicherung auf den Käufer über. Deshalb beeinträchtigt ein nach der Eigentumsübertragung vom Käufer verursachter Unfallschaden nicht den Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn das Kfz noch nicht umgeschrieben ist. Schicken Sie die Verkaufsmeldungen sofort an die Kfz-Zulassungs stelle und die Versicherungsgesellschaft. Die Kfz-Steuerpflicht geht erst mit dem Eingang der Veräußerungsanzeige bei der Zulas sungs stelle auf den Erwerber über. Behalten Sie von den Verkaufsmeldungen Kopien zurück. Meldet der Käufer den Wagen nicht um, besteht die Gefahr, dass Sie trotzdem bis zu 1 Jahr für die Kfz-Steuer und die Versicherungs prämie haften. Daher unser Rat für Zweifelsfälle: Fahren Sie mit dem Käufer zur Zulassungsstelle und melden den Wagen gleich um; oder insbesondere, wenn der Käufer keinen Wohnsitz in Deutschland nach weisen kann legen Sie das Kfz vor Übergabe an den Käufer still. Dieser benötigt bei der Abholung des Wagens ein Kurzzeit- oder Ausfuhrkenn zeichen, wenn das Kfz nicht auf einem Hänger transportiert wird. Falls Sie Probleme beim Gebrauchtwagenkauf/-verkauf haben: Als ADAC-Mitglied erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung in allen Fragen rund um Auto, Straßenverkehr und Reise durch ADAC-Juristen und ADAC-Vertragsanwälte. Kontakt unter: ADAC-Geschäftsstellen und ADAC-Info-Service: Telefon 0 180 5 10 11 12 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz; max. 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen) oder unter www.adac.de/recht und Rat/ Rechtsberatung. Bei technischen Fragen helfen Ihnen die Technik-Experten Ihres ADAC-Regionalclubs. Hinweise für den Käufer: Lesen Sie Prüfbericht und Mängelprotokoll genau durch und machen Sie eine Probefahrt, bevor Sie unterzeichnen. Lassen Sie sich nicht auf unklare oder pauschale Formulierungen ein, wie z.b.»fahrzeug nicht voll funktionstüchtig«. Überprüfen Sie die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren. Fragen Sie bei Einfuhrfahrzeugen aus einem EU-Land nach der CoC-Bescheinigung (EU-Übereinstimmungserklärung). Lassen Sie sich eine schriftliche Verkaufsvollmacht und die Ausweispapiere des Bevollmächtigten vorweisen, wenn nicht der Fahrzeugeigentümer selbst mit Ihnen verhandelt. Notieren Sie sich die Anschrift des Bevollmächtigten. Achten Sie darauf, dass Zusatzausstattung und Zubehör im Kaufvertrag vollständig aufgeführt werden (evtl. Ergänzungsblatt verwenden, das beide Parteien unterschreiben). Die auf das Kfz abgeschlossenen Versicherungen (Haftpflicht und Kasko) gehen mit dem Kauf auf Sie über. Prüfen Sie, ob das Fahrzeug günstig versichert ist. Sie haben die Möglichkeit, einen neuen Versicherungsvertrag abzuschließen. Melden Sie das Kfz unverzüglich bei der für Sie zuständigen Zulas sungsstelle (Hauptwohnsitz) um. Dazu brauchen Sie: Zulassungsbescheinigung Teil I (bei vor dem 01. 10. 2005 stillgelegtem Kfz: Stilllegungsbescheinigung) Zulassungsbescheinigung Teil II Bescheinigung (HU) Elektronische Versicherungsbestätigung (evb-nummer) Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung Bei Wechsel des Zulassungsbezirks: Kennzeichenschilder Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für Kfz-Steuer Sollten Sie das Kfz nicht selbst zulassen, benötigt der Beauftragte eine schriftliche Vollmacht (Vordrucke unter www.adac.de). Der Bevollmächtigte muss zur Zulassung sowohl den eigenen Ausweis/Reisepass, als auch den Ausweis des Vollmacht gebers mitnehmen.

ADAC-Kaufvertrag für den Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges von einem Unternehmer an Privat Wichtig: Beide Vertragsformulare und Verkaufsmeldungen müssen übereinstimmend ausgefüllt und unterschrieben werden wenn zu einem Punkt keine Angaben gemacht werden können, den Vermerk»unbekannt«anbringen. Verkäufer (Unternehmer): Käufer (Privat): Kraftfahrzeug: Personal- bzw. Pass-Nr. und ausstellende Behörde Hersteller Typ amtl. Kennzeichen Fahrzeug-Ident-Nr. Nr. der Zulassungsbescheinigung Teil II** Nächste Hauptuntersuchung Erstzulassung am Kaufpreis: (Netto)-Kaufpreis Steuer-Nummer + 19% Umsatzsteuer (falls Verkäufer umsatzsteuerpflichtig) Gesamtpreis Rechnungs-Nummer in Worten für den Käufer Die Sachmängelhaftung des Verkäufers wird auf ein Jahr beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten. I. Angaben des Verkäufers: 1. Der Verkäufer garantiert: 1.1. dass das Kfz mit Zusatzausstattung und Zubehör sein unbeschränktes Eigentum ist. 1.2. dass das Kfz folgende Zusatzausstattung bzw. folgendes Zubehör aufweist: 1.3. dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war, keinen Unfallschaden keine sonst. Beschädigungen (z. B. Hagelschaden) lediglich folgende Beschädigungen oder Unfallschäden (Zahl, Art und Umfang) erlitten hat: II. Erklärungen des Käufers: 1. Der Käufer meldet das Kfz unverzüglich um. III. Sondervereinbarungen: 2. Der Verkäufer erklärt: 2.1. dass das Kfz in der übrigen Zeit soweit ihm bekannt keinen Unfallschaden keine sonstigen Beschädigungen lediglich folgende Unfallschäden od. sonstige Beschädigungen hatte: 2.2. dass das Kfz soweit ihm bekannt mit dem Originalmotor mit einem anderen Motor (Austausch-, gebr. Ersatzmotor) ausgerüstet ist. 2.3. dass das Kfz soweit ihm bekannt nicht gewerblich genutzt wurde gewerblich genutzt wurde (z. B. als Taxi, Mietwagen, Fahrschulwagen) 2.4. dass das Kfz soweit ihm bekannt eine Gesamtfahrleistung von km aufweist 2.5. dass das Kfz soweit ihm bekannt (Anzahl) Vorbesitzer (Fahrzeughalter einschließlich Verkäufer) hatte. 2.6. dass es sich um ein Importfahrzeug (sog. EU- oder Parallelimport) handelt. ja nein 3. Ein ADAC-Untersuchungsprotokoll über den Zustand des Kfz liegt vor. ja nein 3.1. Das Mängelprotokoll als Anlage zum ADAC-Kaufvertrag liegt vor. ja nein 2. Der Käufer erkennt an, dass das Kfz bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers bleibt. Der Käufer bestätigt den Empfang der Zulassungsbescheinigung Teil I*, Teil II** und der Bescheini gung des Kfz mit Schlüsseln / Uhrzeit Der Verkäufer bestätigt den Empfang des Kaufpreises **Zulassungsbescheinigung Teil I = Fahrzeugschein **Zulassungsbescheinigung Teil II = Fahrzeugbrief Bitte das Zutreffende ankreuzen oder ausfüllen. bei stillgelegtem Kfz der Zulassungsbescheinigung Teil I* (ggf. Still legungsbescheinigung), Teil II** und der Bescheinigung des ADAC-Untersuchungsprotokolls des ADAC-Mängelprotokolls ggf. CoC-Bescheinigung bei Einfuhrfahrzeugen aus einem EU-Land einer Anzahlung in Höhe von ADAC, Juristische Zentrale 2010 Nachdruck nicht gestattet

ADAC-Kaufvertrag für den Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges von einem Unternehmer an Privat Wichtig: Beide Vertragsformulare und Verkaufsmeldungen müssen übereinstimmend ausgefüllt und unterschrieben werden wenn zu einem Punkt keine Angaben gemacht werden können, den Vermerk»unbekannt«anbringen. Verkäufer (Unternehmer): Käufer (Privat): Kraftfahrzeug: Personal- bzw. Pass-Nr. und ausstellende Behörde Hersteller Typ amtl. Kennzeichen Fahrzeug-Ident-Nr. Nr. der Zulassungsbescheinigung Teil II** Nächste Hauptuntersuchung Erstzulassung am Kaufpreis: (Netto)-Kaufpreis Steuer-Nummer + 19% Umsatzsteuer (falls Verkäufer umsatzsteuerpflichtig) Gesamtpreis Rechnungs-Nummer in Worten für den Verkäufer Die Sachmängelhaftung des Verkäufers wird auf ein Jahr beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten. I. Angaben des Verkäufers: 1. Der Verkäufer garantiert: 1.1. dass das Kfz mit Zusatzausstattung und Zubehör sein unbeschränktes Eigentum ist. 1.2. dass das Kfz folgende Zusatzausstattung bzw. folgendes Zubehör aufweist: 1.3. dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war, keinen Unfallschaden keine sonst. Beschädigungen (z. B. Hagelschaden) lediglich folgende Beschädigungen oder Unfallschäden (Zahl, Art und Umfang) erlitten hat: II. Erklärungen des Käufers: 1. Der Käufer meldet das Kfz unverzüglich um. III. Sondervereinbarungen: 2. Der Verkäufer erklärt: 2.1. dass das Kfz in der übrigen Zeit soweit ihm bekannt keinen Unfallschaden keine sonstigen Beschädigungen lediglich folgende Unfallschäden od. sonstige Beschädigungen hatte: 2.2. dass das Kfz soweit ihm bekannt mit dem Originalmotor mit einem anderen Motor (Austausch-, gebr. Ersatzmotor) ausgerüstet ist. 2.3. dass das Kfz soweit ihm bekannt nicht gewerblich genutzt wurde gewerblich genutzt wurde (z. B. als Taxi, Mietwagen, Fahrschulwagen) 2.4. dass das Kfz soweit ihm bekannt eine Gesamtfahrleistung von km aufweist 2.5. dass das Kfz soweit ihm bekannt (Anzahl) Vorbesitzer (Fahrzeughalter einschließlich Verkäufer) hatte. 2.6. dass es sich um ein Importfahrzeug (sog. EU- oder Parallelimport) handelt. ja nein 3. Ein ADAC-Untersuchungsprotokoll über den Zustand des Kfz liegt vor. ja nein 3.1. Das Mängelprotokoll als Anlage zum ADAC-Kaufvertrag liegt vor. ja nein 2. Der Käufer erkennt an, dass das Kfz bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers bleibt. Der Käufer bestätigt den Empfang der Zulassungsbescheinigung Teil I*, Teil II** und der Bescheini gung des Kfz mit Schlüsseln / Uhrzeit Der Verkäufer bestätigt den Empfang des Kaufpreises **Zulassungsbescheinigung Teil I = Fahrzeugschein **Zulassungsbescheinigung Teil II = Fahrzeugbrief Bitte das Zutreffende ankreuzen oder ausfüllen. bei stillgelegtem Kfz der Zulassungsbescheinigung Teil I* (ggf. Still legungsbescheinigung), Teil II** und der Bescheinigung des ADAC-Untersuchungsprotokolls des ADAC-Mängelprotokolls ggf. CoC-Bescheinigung bei Einfuhrfahrzeugen aus einem EU-Land einer Anzahlung in Höhe von ADAC, Juristische Zentrale 2010 Nachdruck nicht gestattet

Mängelprotokoll als Anlage zum ADAC-Kaufvertrag für Unternehmer ADAC Hinweis für den Verkäufer: Falls Sie zu einzelnen Punkten keine Aussage treffen können (z.b. weil es Ihnen nicht möglich ist, bestimmte Bauteile zu überprüfen), empfehlen wir»«anzukreuzen. Ihnen bereits bekannte Mängel sollten Sie aber jeweils angeben. Diese gelten dann als vertraglich vereinbart und unterliegen grundsätzlich nicht der Sachmängelhaftung. Als Alternative zu diesem Mängelprotokoll besteht die Möglichkeit, eine professionelle Prüfung durch das ADAC-Prüfzentrum Ihres Regionalclubs vornehmen zu lassen und das Prüfprotokoll dem Käufer als Anlage zum Vertrag auszuhändigen. 1. Äußerlich erkennbare Mängel Lack-/ Rostschäden (Unfallschäden siehe Kaufvertrag) Karosserie (Undichtigkeiten) Unterboden (Schaden; Korrosion) Windschutzscheibe Beleuchtung/ Blinker Räder/Reifen(profil) Auspuff (untypisches Geräusch) 3. Motor und Getriebe Öldichtheit Motor (Geräusche, Startverhalten, Leistung) Erhöhter Öl-/Kraftstoff-/Wasserverbrauch Kühler (Dichtigkeit) Kupplung Antriebswellen/ Manschetten 4. Fahrwerk und Lenkung Achsen/ Radaufhängung Schlösser Lenkgestänge/Getriebe Armaturen/ Kontrollleuchten Stoßdämpfer Scheibenwischer Radlager Boden/ Innenraum Sitze/ Polsterung 5. Sonderausstattung/Zubehör Schiebedach (Funktion; Dichtigkeit) Klimaanlage 2. Bremsanlage Bremsscheiben-/ Sattel Handbremse ABS Elektr. Fensterheber Radio/ Kassette/ CD Sonstige Mängel (ggf. Zusatzblatt verwenden) Protokoll wurde dem Käufer ausgehändigt am Datum Unterschrift Käufer Datum Unterschrift Verkäufer

Schicken Sie bitte Ihrer Kfz-Zulassungsstelle und Ihrer Versicherung unverzüglich eine Postkarte bzw. einen Brief mit den folgenden Daten, um den Verkauf Ihres Autos zu melden. Dafür können Sie die beiden Vorlagen ausschneiden, ausfüllen und einfach auf die Rück - seite einer Postkarte kleben bzw. in einen Briefumschlag stecken. Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gem. 13 IV FZV des Verkäufers µ Ich zeige an, dass ich mein Kfz amtl. Kennzeichen Hersteller An die Zulassungsstelle Fahrzeug-Ident-Nr. Typ verkauft habe an (bitte vollständig ausfüllen) des Käufers Personalausweis-Nr. Land Als Käufer bestätige ich, dass mir bei der Übergabe des Kfz Datum der Übergabe Uhrzeit folgende Unterlagen ausgehändigt wurden: (Zutreffendes bitte ankreuzen) Fahrzeugbrief bzw. Fahrzeugschein bzw. Stilllegungs- Bescheinigung über Kenn- Zul.-Bescheinigung Teil II Zul.-Bescheinigung Teil I bescheinigung letzte HU zeichen des Verkäufers Kraftfahrt-Versicherungs-Nr. µ Das Kfz amtl. Kennzeichen Hersteller Typ An die Versicherung Fahrzeug-Ident-Nr. wurde verkauft an (bitte vollständig ausfüllen) des Käufers Land und übergeben Datum der Übergabe Uhrzeit