Reglement GLTV-Wintermeisterschaft Volleyball



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Transkript:

Reglement GLTV-Wintermeisterschaft Volleyball Ausgabe: 01.10.2015 Hauptsponsor Inhaltsverzeichnis 1. Sinn und Zweck des Reglements... 2 2. Zuständigkeit... 2 3. Art des Wettkampfes... 2 4. Durchführungsmodus... 2 5. Teilnahmebedingungen... 2 6. Anforderungen... 3 7. Anlagen und Geräte... 4 8. Bekleidung... 5 9. Anmeldung... 5 10. Wettkampfleitung und Schiedsrichter... 5 11. Regeln... 5 12. Auszeichnungen... 6 13. Finanzen... 6 14. Versicherung... 7 15. Medien... 7 16. Doping... 7 17. Rechtsmittelbelehrung... 7 18. Schlussbestimmungen... 8 Im Reglement wird zur Verbesserung der Leserlichkeit nur die männliche Form verwendet. Sie gilt gleichermassen auch für weibliche Personen.

Reglement Volleyball-Wintermeisterschaft TA GLTV Glarner Turnverband Seite - 2 1. Sinn und Zweck des Reglements Das Reglement für die Volleyball-Wintermeisterschaft bildet die Grundlage für die Gestaltung und Durchführung der Volleyball-Wintermeisterschaft im GLTV. Es enthält die Grundsätze für die Erstellung der Richtlinien und Weisungen. 2. Zuständigkeit 2.1 Statuten Auf Grund von Art. 29.e seiner Statuten erlässt der GLTV das nachstehende Reglement. 2.2 Organe 2.2.1 Technische Abteilung Die Volleyball-Wintermeisterschaft wird unter Aufsicht der Technischen Abteilung, nachstehend TA genannt, durchgeführt. 2.2.2 Ressort Spiele Das Ressort Spiele, nachstehend Ressort genannt ist verantwortlich für die Durchführung der Volleyball-Wintermeisterschaft. 3. Art des Wettkampfes Die Volleyball-Wintermeisterschaft dient der Förderung der Spielfertigkeit und der Kameradschaft. 4. Durchführungsmodus 4.1 Ausschreibung Die Volleyball-Wintermeisterschaft wird zur Durchführung durch das Ressort in der Verbandszeitschrift GLARNER TURNEN ausgeschrieben. 4.2 Bestimmung der Spielorte Die Bestimmung der Spielorte und Spieldaten, wird an der Mannschaftsführer-Sitzung erledigt. 4.3 Modus Es wird in Ligen gespielt. 5. Teilnahmebedingungen 5.1 Teilnahmeberechtigung Die an der Volleyball-Wintermeisterschaft beteiligten Mannschaften und ihre Spieler müssen dem GLTV angehören. Ausnahmen können durch die Technische Abteilung genehmigt werden. 5.2 Kategorien Die Volleyball-Wintermeisterschaft wird in folgenden Kategorien ausgetragen - Männerturner - Frauen - Aktive Herren - Aktive Damen 5.2.2 Frauen Mindestteilnehmerzahl für eine Kategorie Frauen sind 6 Mannschaften.

Reglement Volleyball-Wintermeisterschaft TA GLTV Glarner Turnverband Seite - 3 5.3 Ligen 5.3.1 Ligen (3 In den Ligen spielen in der Regel acht Mannschaften. Die letztplatzierte Mannschaft steigt in die nächst tiefere ab, die Erstplazierte steigt in die nächst höhere auf. Je nach Anzahl Mannschaften kann die Anzahl pro Liga und Kategorie angepasst werden. 5.3.2 Aufstiegsverzicht Der Verzicht eines Aufstiegsberechtigten wird nicht angenommen. Will eine Mannschaft dennoch nicht aufsteigen, wird sie in die unterste Liga zwangsrelegiert. 5.3.3 Durchführung Es müssen pro Liga mindestens fünf Mannschaften angemeldet sein, ansonsten werden die Mannschaften der nächst höheren Liga angeschlossen. Sind es mehr als 12 Mannschaften, so kann die Liga in zwei Gruppen aufgeteilt werden, wobei die Gruppenersten um den Aufstieg spielen. 5.3.3.1 Kategorie Frauen Werden für die Kategorie Frauen zuwenig Mannschaften gemeldet, werden die verbleibenden Mannschaften anhand der letzten Rangierung der Kategorie Aktive Damen zugeteilt. Preisberechtigt ist die beste Frauenmannschaft und die beste Aktive Damen-Mannschaft. 5.3.4 Neue Mannschaften / Aussetzen Neugebildete Mannschaften sowie Mannschaften die eine oder mehrere Saisons ausgesetzt haben, starten automatisch in der untersten Liga. 6. Anforderungen 6.1 Teilnehmer 6.1.1 Vereinszugehörigkeit Die Spieler einer Mannschaft sind spielberechtigt, wenn sie Aktivmitglied des Vereins sind zu dem die Mannschaft gehört. Es werden Kontrollen der Mitgliedschaft anhand der Mitgliederausweise STV vorgenommen. 6.1.2 Spielberechtigung 6.1.2.1 Ligawechsel Die Spieler einer Mannschaft können die Liga wechseln. Nach oben ist der Wechsel frei, steht ein Spieler in einer höheren Liga zwei Mal auf dem Matchblatt Spiele, ist er in einer tieferen Liga nicht mehr spielberechtigt. 6.1.2.2 Mehrere Kategorien Die Spieler dürfen in der gleichen Kategorie nur für einen Verein antreten. Hat ein Verein zwei oder mehr Mannschaften in der gleichen Liga, ist ein Spielertausch nicht gestattet. 6.1.2.3 Lizenzierte Spieler Es sind maximal 2 lizenzierter Spieler auf dem Spielfeld erlaubt. Als lizenzierte Spieler gelten Spieler, welche an einer Meisterschaft des Swiss Volley (SVBV) mitspielen. 6.1.2.4 Anzahl Spieler Pro Mannschaft und Spieltag sind maximal 12 Spieler zugelassen.

Reglement Volleyball-Wintermeisterschaft TA GLTV Glarner Turnverband Seite - 4 6.1.3 Spielerliste Vor oder nach jedem Spiel ist die Mannschaft vollständig auf dem Matchblatt einzutragen. Sie ist vom Mannschafts-Captain und Schiedsrichter zu unterschreiben. Jede Mannschaft (Volleyball, Faustball und Unihockey) hat vor dem ersten Spiel dem Sparten- Verantwortlichen des Ressorts Spiel eine ausgefüllte Mannschaftsliste zuzustellen. Wenn diese unvollständig oder nicht rechtzeitig eingereicht wird, muss eine Busse von CHF 200.00 bezahlt werden. Diese wird dem Startgeldkonto belastet. 6.1.3.1 Männerturner Als Männerturner gilt, wer aktiv in der Männerriege mitturnt. Bei der Kategorie Männer dürfen auf dem Spielfeld max. 2 Spieler eingesetzt werden, die das 35. Altersjahr noch nicht erreicht haben. 6.1.3.2 Frauen Sofern die Frauen in einer eigenen Kategorie spielen, dürfen auf dem Spielfeld max. 2 Spielerinnen eingesetzt werden, die das 35. Altersjahr noch nicht erreicht haben. Im übrigen gilt Punkt 6.1.2 6.1.4 Spielerberechtigung Bei Differenzen über eine Spielerqualifikation entscheidet das Ressort endgültig. 6.2. Organisator 6.2.1 Halle Der Organisator der Spielabende ist für die Halle zuständig. Er hat sie nach den gültigen Regeln (Art. 11.1) einzurichten. Abweichungen werden durch das Ressort festgelegt. 6.2.2 Schiedsrichter 6.2.2.1 Aktive / Damen / Frauen Der Organisator ist für die Aufbietung eines geeigneten Schiedsrichters verantwortlich. Siehe auch Punkt 10.2. 6.2.2.2 Herren / Männer Die Einteilung erfolgt durch das Ressort Spiel. 6.2.2.3 Schlussabend Die Einteilung erfolgt durch das Ressort Spiel. 6.2.3 Resultatmeldungen Der Organisator des jeweiligen Spielabends muss die Resultate binnen 24 Stunden im Online- Tool eintragen. Die Matchblätter müssen binnen 48 Stunden per A-Post an den jeweiligen Meisterschaftsverantwortlichen zugestellt werden. Adresse wird jeweils mit den Spielplänen bekannt gegeben. 7. Anlagen und Geräte 7.1 Wettkampfanlagen 7.1.1 Örtlichkeiten Die Spielwettkämpfe werden in Hallen gespielt. 7.1.2 Bälle Der Organisator stellt einen den Vorschriften entsprechenden Spielball pro Spielfeld zur Verfügung. Siehe Punkt 3.1 und 3.2 des Swiss-Volley-Reglements.

Reglement Volleyball-Wintermeisterschaft TA GLTV Glarner Turnverband Seite - 5 7.2 Technische Einrichtungen 7.2.1 Spielfelder Der Organisator stellt die benötigten technischen Einrichtungen (Netz, Antennen, Zähltafel, Pfeife, Matchblätter) bereit. 7.2.2 Hilfsmittel Dazu gehören mindestens eine Reserve-Pfeiffe sowie Schreibzeug. 7.3 Allgemein 7.3.1 Garderoben Der Organisator stellt für die Teilnehmer die nötigen Garderoben bereit. 7.3.2 Sanitätsdienst Das Ressort Spiel ist für die Sicherstellung eines Sanitätsdienstes besorgt. 8. Bekleidung 8.1 Wettkampftenue Die Mannschaften haben in einheitlicher Spielerkleidung anzutreten. 9. Anmeldung 9.1 Meldung zur Teilnahme Die Anmeldung hat bis zu dem in der Ausschreibung festgelegten Datum schriftlich zu erfolgen. 9.2. Rückzug Wird eine Mannschaft nach Meldeschluss zurückgezogen, verfällt das Start- und Haftgeld. 10. Wettkampfleitung und Schiedsrichter 10.1 Verantwortlichkeit Die Wettkampfverantwortung liegt in den Händen des Ressorts. 10.2 Schiedsrichter Alle Mannschaften sind verpflichtet einen Schiedsrichter zu stellen. 10.2.1 Schiedsrichterausbildung Alle Mannschaften werden angehalten einen Schiedsrichter ausbilden zu lassen 11. Regeln 11.1 Regelwerk Die Spiele werden nach den offiziellen Regeln ausgetragen. Das Ressort kann Teile des Reglements von Swiss Volley als verbindlich erklären. Folgende Regeln kommen im GLTV nicht zur Anwendung: - alle Regeln betreffend Bekleidung - alle Regeln betreffend Coach - alle Regeln betreffend Libero - alle Regeln betreffend Kartengebung und Sanktionen 11.2 Spielmodus Das Ressort kann auf Grund des Spielplans einen anderen Spielmodus bestimmen.

Reglement Volleyball-Wintermeisterschaft TA GLTV Glarner Turnverband Seite - 6 11.2.1 Modus auf Satz Pro Match werden zwei Sätze gespielt. Pro Satz sind sechs Auswechslungen und zwei Auszeit gestattet. In Final- und Platzierungsspielen kann auf 2 Gewinnsätze gespielt werden. 11.2.2 Modus auf Zeit Pro Match werden 2 x 9 Minuten gespielt. Die Spielpunkte werden weitergezählt. Die Mannschaft mit der grösseren Anzahl Spielpunkte gewinnt zwei Punkte, die unterlegene Mannschaft 0 Punkte. Bei einem Unentschieden erhalten beide Mannschaften je 1 Punkt. 11.2.2.1 Anspiel Die auf dem Spielplan zuerst aufgeführte Mannschaft spielt links vom Schiedsrichter und hat Anschlag. Nach der ersten Halbzeit werden die Seiten gewechselt, der Anschlag wird mitgenommen. 11.2.3 Wertung Es gewinnt diejenige Mannschaft den Satz, welche als erste 25 Punkte mit einem Vorsprung von mindestens zwei Punkte erzielt. Im Falle des Gleichstandes von 24:24 wird das Spiel fortgesetzt, bis ein Vorsprung von zwei Punkte erreicht wird (26:24, 27:25, usw.). Es gibt keine Punktebeschränkung. 11.3 Rangierung Sind nach Abschluß der Gruppenspiele mehrere Mannschaften punktgleich (nach Satzpunkte), so gilt für die Rangierung folgende Reihenfolge: 1. Differenz der erzielten Spielpunkte 2. mehr erzielte Spielpunkte 3. direkte Begegnung 12. Auszeichnungen Die jeweils erste Mannschaft pro Liga erhält einen Mannschaftspreis. Spielt eine Liga in mehreren Gruppen, können mehrere Preise pro Liga abgegeben werden. 13. Finanzen 13.1 Startgeld- und Haftgeld (ausserkantonale Vereine) Gleichzeitig mit der Anmeldung ist für jeden Disziplinenstart dem Organisator das Start- und Haftgeld zu überweisen. Die Höhe des Start- und Haftgeldes wird durch die TA festgelegt. Es wird bei der Ausschreibung bekanntgegeben. 13.2 Start- und Haftgeld (kantonale Vereine) Das entsprechende Startgeld für Riegen, die Mitglied des GLTV sind, wird dem Startgeldkonto gemäss Reglement belastet. 13.3 Rückzahlung Haftgeld (ausserkantonale Vereine) Das Haftgeld wird grundsätzlich ca. 14 Tage nach Abschluss des Anlasses zurückerstattet. (siehe auch Art. 17.4). 13.4 Zahlungsbeleg (ausserkantonale Vereine) Eine Kopie des Zahlungsbeleges vom Start- und Haftgeld ist der Anmeldung beizulegen.

Reglement Volleyball-Wintermeisterschaft TA GLTV Glarner Turnverband Seite - 7 14. Versicherung Alle Teilnehmer/innen sind gemäss Reglement der Sportversicherungskasse des STV (SVK) gegen Haftpflicht und Unfallzusatz versichert. 15. Medien Das Ressort Spiel bedient den eingeteilten Berichterstatter per Email mit den nötigen Unterlagen (Spielplan, Programm etc.). Der Ressortleitung Medien (infopr@gltv.ch) ist eine CC zuzustellen. 16. Doping Der Wettkampf untersteht dem Dopingstatut des SOV (Swiss Olympic). Massnahmen zur Leistungssteigerung (Doping) der aktiven Teilnehmer an diesem Wettkampf sind untersagt. Die Wettkampfleitung ist berechtigt Kontrollen anzuordnen und Fehlbare im Sinne des Dopingstatuts (SOV) zu bestrafen. Vom SOV gesperrte Personen haben kein Startrecht an der Wintermeisterschaft. 17. Rechtsmittelbelehrung 17.1 Zahlungsverpflichtungen Mannschaften, die den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, werden nicht zur Meisterschaft zugelassen. 17.2 nicht Antreten Das Start- und Haftgeld verfällt bei Nichtantreten. Siehe auch Art. 17.4. 17.3 Proteste/Rekurse 17.3.1 Proteste 17.3.1.1 Zeitpunkt/Form Proteste den Wettkampf betreffend, sind spätestens 15 Minuten nach Bekanntgabe des Resultats der Wettkampfleitung schriftlich einzureichen. Gleichzeitig ist die Protestgebühr von CHF 100.00 bar zu entrichten. 17.3.1.2 Entscheid Über den Protest entscheidet das RS. Bei Ablehnung des Protestes entfällt die Protestgebühr. 17.3.2 Rekurs 17.3.2.1 Zeitpunkt/Form Gegen einen Protestentscheid kann innert 10 Tagen nach Eröffnung desselben beim Sekretariat Technik schriftlich Rekurs eingereicht werden. Gleichzeitig ist die Rekursgebühr von CHF 100.00 einzuzahlen. 17.3.2.2 Entscheid Über den Rekurs entscheidet die Abteilung Technik endgültig. Bei Ablehnung des Rekurses entfällt die Rekursgebühr. 17.4 Sanktionen Die vorgesehenen Sanktionen werden von der Technischen Abteilung festgelegt.

Reglement Volleyball-Wintermeisterschaft TA GLTV Glarner Turnverband Seite - 8 18. Schlussbestimmungen 18.1 Inkraftsetzung Dieses Reglement ist ab der Wintermeisterschaft 2015/2016 in Kraft. 18.2 Ergänzungen und Anpassungen Alle in diesem Reglement nicht geregelten Fälle werden durch das Ressort endgültig entschieden. GLARNER TURNVERBAND Der Präsident Abteilungsleitung Technik Christian Büttiker Thomas Nef / Manuela Rohr