Wohin mit den Bau-Abfällen?



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Wohin mit den Bau-Abfällen? Online-Information für: Bauhauptgewerbe (Hoch-, Tiefbau, Zimmerer, Dachdecker) Ausbaugewerbe (Bauinstallation, Glaser, Maler, Lackierer, Bautischler, Fliesenleger) Auftraggeber (Architekten, Planungsbüros) private Bauherrn (Aus- und Umbauer, Heimwerker) ZWECKVERBAND

Stichwortverzeichnis Abfallarten (mit Entsorgungsweg)...... 14 15 Asbest........................... 8 - Entsorgung....................... 8 - Gesetzliche Vorschriften............. 8 Bauschutt - Definition........................ 4 - Deponien........................ 6 Baustellenabfälle - Definition........................ 7 - Entsorgungskosten................. 7 - Sortierung....................... 7 Bodenaushub - Bodenbörse...................... 5 - Definition........................ 5 - Deponien........................ 6 Gesetzliche Grundlagen.............. 3 + 11 Sonderabfälle...................... 9 11 - Was sind Sonderabfälle?............. 9 - Entsorgung von Sonderabfällen........ 10 - Andienung an die............... 10 - Sonderabfall-Kleinmengen............ 10 - Sonderabfall-Artenkatalog............ 13 14 - Transport........................ 11 Straßenaufbruch - Definition....................... 5 - Deponien........................ 6 Wichtige Adressen und Telefonnummern.. 15

Richtlinien über Abfälle Abfälle zur Verwertung sind Chargen, die verwertbare, getrennt erfasste Materialien enthalten (wie Papier, Pappe, Folien, Metalle, Kunststoffe und Holz). Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) werden alle Materialien, die nicht mehr ihrem ursprünglichen Verwendungszweck dienen, als Abfälle eingestuft. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Abfällen zur Beseitigung und Abfällen zur Verwertung. Enthalten die Abfallsammelbehälter mit Restabfall vermischte Materialien, handelt es sich um Abfälle zur Besei tigung, die dem ZAH als öffentlichrechtlichem Entsorgungsträger zu überlassen sind. Eine Entsorgung zu anderen Anlagen ist in diesen Fällen nicht zulässig. Nach dem KrWG ist der Abfallerzeuger/ -besitzer für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. Grundsätzlich gilt die Regel: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. Verwertung 5. Beseitigung ZWECKVERBAND 3

Was ist zu tun? Bei Neubauten, Umbauten, Abbrüchen usw. fallen immer unterschiedliche Abfälle an. Auf Großbaustellen ist die direkte Trennung vor Ort vorgeschrieben. Setzen Sie sich bitte schon in der Planungsphase mit Verwerterbetrieben oder der Gewerbeabfallberatung des ZAH in Verbindung. Diese geben Ihnen Auskunft, welches Material in welcher Reinheit zu welchem Preis recycelt werden kann. Sie können dadurch unnötige Kosten vermeiden. Den größten Anteil der Abfälle auf Baustellen bilden Bauschutt (Beton, Tonsteine, Ziegel, Kalksand-, Gasbeton-, Natursteine, Keramikfliesen, Mörtel) Auf Kleinbaustellen mit einer geringeren Abfallmenge können aus Gründen der Platzersparnis und zur Vermeidung übermäßiger Containergestellungskosten die Abfälle vermischt gesammelt werden. Mit Ausnahme von gefährlichen Abfällen wie: Dämmmaterial, Asbestzement, Teerhaltige Abfälle, E-Schrott usw. Verwertbare Anteile werden dann in der Baustellenabfallsortieranlage in Heinde aussortiert. Um den Geldbeutel zu entlasten, gibt es aber auch Alternativen. 4

Bodenaushub (nicht verunreinigtes, gewachsenes Erd- und/oder Felsmaterial) Straßenaufbruch (asphaltgebundener Fahrbahnaufbruch, Randbefestigungen, Fahrbahnunterbau) wie Papier/Pappe, Holz und Kunststoff. Mit Fremdstoffen belasteter Boden oder Bauschutt muss je nach Art der Verunreinigung entweder an der Sortieranlage auf der Zentraldeponie in Heinde angeliefert oder als Sonderabfall entsorgt werden. Die Entsorgungsanlagen für Boden, Bauschutt und Straßenaufbruch sind in der Tabelle auf Seite 6 aufgeführt. Teilweise verfügen die Deponien über eine Recyclinganlage. Dadurch ist es möglich, dass der größte Teil des angelieferten Materials wiederaufbereitet wird. Die Wiederverwertung bzw. Ablagerung auf einer Boden-/Bauschuttdeponie setzt allerdings voraus, dass die Abfälle sortenrein angeliefert werden. Bitte vermeiden Sie deshalb eine Vermischung mit anderen Materialien Fällt im Zuge Ihrer Baumaßnahme nicht verunreinigter Bodenaushub an, sollte dieser möglichst nicht deponiert, sondern direkt wieder eingebaut werden. Ist der Einbau auf Ihrem Grundstück nicht möglich, fragen Sie beim ZAH (Tel.: 0 50 64/93 95-23) nach einer Möglichkeit zum Einbau an anderer Stelle. Wir bemühen uns, Ihnen eine Adresse zu nennen, wo der Bodenaushub direkt wieder eingebaut werden kann. Entsprechendes gilt natürlich auch, wenn Sie Bodenaushub zum Auffüllen benötigen. 5

Wo kann was entsorgt werden? Bauschuttdeponien im Landkreis Hildesheim Stadt Gemeinde Betreiber Bauschutt Straßenaufbruch Boden Telefon Öffnungszeiten ca. (vorher anfragen) Delligsen LK-Holzminden D D D 0 51 81/2 40 67 Mo. Fr. 8.00 12.30 und 13.00 15.45 Sa. 8.00 12.00 Gronau Betheln Fischer D/R D/R* D 0 51 82/62 35 nach Vereinbarung Hildesheim Remondis GmbH & Co. KG R 0 51 21/5 40 04 nur Kleinmengen nach Vereinbarung Sarstedt Deponie Schlewecke Kedenburg D D* D 0 50 66/13 19 Mo. Do. 7.00 16.00 Fr. 7.00 14.30 Umweltdienste Kedenburg GmbH Niederlassung Schlewecke/ Bockenem R R* R 0 50 62/96 34 75 Mo. Fr. 7.00 16.00 Söhlde Harstick D/R R* D 0 51 23/97 92-0 nach Vereinbarung D = Deponierung, R = Recycling Annahmepreise sind telefonisch zu erfragen. Gemischte (Baustellen)-abfälle (ASN: 170904) sind an der Baustellenabfallsortieranlage der Fa. Umweltdienste Kedenburg auf der anzuliefern. Die Verwiegung erfolgt an der Deponiewaage 6

Baustellenabfälle Baustellenabfälle (nicht Bauschutt) enthalten Bauschutt und überwiegend Wertstoffe wie Papier, Pappe, Metall, Kunststoff, Verpackungen und Kabel. Damit diese vermischten Abfälle der Verwertung zugeführt werden können, ist auf der Zentraldeponie in Heinde eine Sortieranlage für Baustellenabfälle errichtet worden. Für recycling-fähigen Bauschutt werden zwischen 2 20, und 2 30, /t verlangt. Für vermischte Baustellenabfälle müssen bei der Anlieferung an der Baustellenabfallsortieranlage erheblich höhere Beträge bezahlt werden. Die Kosten für diesen Sortieraufwand können Sie sparen: Sortieren Sie besser selbst, vorab. So sortieren Sie richtig! Alle Handwerker und Privatleute sollten darauf achten, dass Erdaushub Bauschutt (Beton, Ziegel, Steine) Metalle Holz (unbehandelt, gestrichen oder beschichtet) Holz (mit Holzschutzmittel behandelt) Kartonagen Kunststoffe (Folien, Styropor) in getrennten Behältern gesammelt werden. Dazu sind eine intensive Planung, Organisation und Überwachung notwendig. Auf größeren Baustellen empfiehlt es sich, einen zentralen Wertstoffsammelplatz einzurichten bzw. mehrere deutlich gekennzeichnete Container gleichzeitig aufzustellen. 7

Sonderregelungen für Asbestabfälle und künstliche Mineralfasern (KMF) Gesetzliche Vorschriften: Jeder, der gewerbsmäßig mit Asbest, asbesthaltigen Abfällen und KMF umgeht, muss gemäß der technischen Regeln für Gefahrstoffe an einem anerkannten Lehrgang erfolgreich teilgenommen haben. (TRGS 519 Asbest-Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, TRGS 521 Faserstäube) Asbeststäube, Spritzasbest sind der (s. S. 11) anzudienen. Die Abfälle sind gemäß TRGS 519 mit einem genormten Asbest a zu kennzeichnen. Sie sind in Big Bags staubdicht verpackt anzuliefern. Die Anlieferungen müssen Sie spätestens 24 Stunden vor dem beabsichtigten Termin mit dem Deponiepersonal absprechen. Alle Abfälle, die Asbest oder Asbestanhaftungen enthalten, sind gefährliche Abfälle und deshalb getrennt von anderen Abfällen zu sammeln und entsorgen. Asbest-Zementabfälle (Well-, Dach- und Fassadenplatten, Fensterbänke, Blumenkästen u. ä.) können Sie über die Zentraldeponie Heinde entsorgen. Bei Mengen von mehr als 20 t pro Anfallstelle ist die vorherige Beantragung eines Entsorgungsnachweises erforderlich. Elektro-Nachtspeicheröfen, die überwiegend Asbest und/oder Dämm- Material enthalten, werden unzerlegt auf der Deponie in Heinde angenommen. Hierbei müssen die Luftschlitze und Kanten staubdicht abgeklebt sein. Festgebundene Asbestabfälle (Asbestplatten, -schnüre u.ä.) werden auf der angenommen. Künstliche Mineralfasern (KMF) KMF sind wie Asbestabfälle zu handhaben. Die Entsorgung muss in speziellen Säcken für KMF erfolgen. Ratgeber finden Sie unter: www. gewerbeaufsicht.niedersachsen.de 8

Schadstoffhaltige Bauabfälle Sonderabfälle Schadstoffe bzw. Sonderabfälle sind gefährliche Abfälle, weil sie eine große Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Schon kleinste Mengen von Mineralöl, Farb- und Anstrichmitteln, teerhaltigen Stoffen (z.b. Dachpappe) etc. können große Mengen Baureststoffe oder Verpackungsmaterial in Sonderabfall verwandeln und die Entsorgungskosten vervielfachen. Folgerichtig werden Sonderabfälle nicht mit den normalen Abfällen entsorgt. Sie müssen gesondert gesammelt werden. Vorsätzliches oder fahrlässiges Mischen normaler Abfälle mit Schadstoffen wird mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 E geahndet. Deshalb: Halten Sie schadstoffhaltige Bauabfälle grundsätzlich getrennt. 9

Entsorgung von Sonderabfällen Sonderabfall-Großmengen In Niedersachsen müssen Sonderabfälle der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbh () Alexanderplatz 4 5 30159 Hannover Tel.: 0511/36 08-0 Fax: 0511/36 08-1 10 angedient werden, wenn pro Jahr mehr als 2.000 kg gefährliche Abfälle insgesamt anfallen. Ausnahme: Asbestzement, Straßenaufbruch, Dachpappe. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei der Gewerbeabfallwirtschaftsberatung des ZAH, Tel.: 0 50 64/93 95-23 info@zah-hildesheim.de Sonderabfall-Kleinmengen Von Gewerbebetrieben aus Stadt und Landkreis Hildesheim, in denen nicht mehr als insgesamt 2.000kg Sonderabfälle pro Jahr anfallen, sind diese gegen Entgelt an der Schadstoffsammelhalle auf der abzugeben. Als Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung erhalten Sie einen Übernahmeschein, in dem Abfallart und -menge vermerkt sind. Diesen müssen Sie als Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung aufbewahren. Privatpersonen können Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen kostenlos am Schadstoffmobil oder an der Schadstoffsammelhalle abgeben. Informationen zur Entsorgung von Sonderabfall-Kleinmengen erhalten Sie bei der Abfallwirtschaftsberatung des ZAH, Tel.: 0 50 64/93 95-23 10

Muss ein Transport von Abfällen angezeigt werden? Gewerbebetrieb müssen bis spätestens Juni 2014 eine Erlaubnis zum befördern von Abfällen beantragt haben. Anträge sowie ein Merkblatt für Abfallbeförderer nach 53 und 54 KrW-/AbfG finden Sie auf der Internetseite des Gewerbeaufsichtsamt Niedersachsen. Auskünfte erteilt das GAA-Hildesheim. Für Abfälle (nicht gefährlich) sind Ihre Ansprechpartner: Herr Schulze 0 51 21/163-237 Frau Triki 0 51 21/163-302. Für gefährliche Abfälle ist Ihre Ansprechpartnerin: Frau Rucz 0 51 21/ 163-137. Beim Transport von Sonderabfällen ist die Gefahrgutverordnung Straße (GGVS/ADR) zu beachten. Für einige Sonderabfälle bieten sich aber auch andere Möglichkeiten einer verantwortungsbewussten Entsorgung. Außerdem gibt es Hersteller und Lieferanten, die freiwillig andere gebrauchte oder nicht verbrauchte Einsatzstoffe zurücknehmen. Fragen Sie im Kollegenkreis oder bei Ihrer Innung nach, welche Lieferanten dafür bekannt sind. Oder rufen Sie uns an. Die Verwendung von biologisch abbaubaren Betontrennmitteln (Schalölen) vermindert den Anfall von Sonderabfällen (Restöle und Holz mit schädlichen Verunreinigungen). So ist bei halogenierten Lösemitteln (wie Tri, Per u. ä.) und Altölen der Hersteller bzw. Lieferant zur Rücknahme gleicher Mengen gesetzlich verpfl ichtet. 11

www.zah-hildesheim.de Containerdienst Sie können wählen zwischen 7, 10, 11, 12, 16, 18, 25 und 32 cbm-containern. Die Containergestellung kostet 73,00 * (Wechselcontainer) und 97,00 * (Einzelabfuhr) unabhängig von Containergröße und Standzeit. Dazuzurechnen ist die jeweilige Entsorgungsgebühr. Weitere Auskünfte Tel. 0 50 64/90 5-14 Kanal-/Rohrreinigung und Fäkalienabfuhr Verstopfte Abflüsse und Kanäle reinigen wir rund um die Uhr. Die Gebühr beträgt 73,00 * pro Stunde. Sie erreichen uns unter der Tel.-Nr.: 0 50 64/9 05 14 und den Notdienst von 15.00-6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen Tel. 0 51 21/301-22 22 * Mehrwertsteuer wird nicht berechnet

Abfallarten in der Übersicht Übersicht über einzelne häufige Abfallarten mit Entsorgungsmöglichkeit Abfallart Altlacke, Altfarben, ausgehärtet Altlacke, Altfarben, nicht ausgehärtet Anstrichmittel Asbestabfälle (festgebunden, Big Bags) Asbeststäube Spritzasbest (s. S. 9) Asbestzementabfälle Wellsabest, Eternitplatten Bauschutt Beton, Steine, Ziegel Baustellenabfälle: Metalle, Folien, Kunststoffe, Holz, Fliesen, Pappe Bodenaushub (unbelastet) Entsorgung, Bauschuttdeponie Sortieranlage Bodendeponie Böden mit Ölverunreinigungen * Böden mit anderen schädlichen Verunreinigungen * Eisenmetallbehältnisse mit schädlichen Verunreinigungen Eisenmetallbehältnisse, entleert (topf- und spachtelrein) Eisenschrott Farb- und Lackverdünner (Nitroverdünner) Kaltreiniger, halogenfrei Kitt- und Spachtelmassen, ausgehärtet Kitt- und Spachtelmassen, nicht ausgehärtet Kunstglasabfälle (Polyacryl, -carbonat) (verschmutzt, ohne schädlichen Verunreinigungen) KMF (KMF-Säcke) Schrotthandel, Entsorgung über Interseroh Schrotthandel, 13

Abfallarten in der Übersicht Übersicht über einzelne häufige Abfallarten mit Entsorgungsmöglichkeit Abfallart Kunststoffbehältnisse mit schädlichen, gefährlichen Verunreinigungen Laugen, Laugengemische & basische Beizen Leim- & Klebemittel, ausgehärtet Leim- & Klebemittel, nicht ausgehärtet Lösemittel (halogenfrei) & -gemische auch mit Wasser Lösemittel (halogenisiert) & -gemische auch mit Wasserl Lösemittelhaltige Betriebsmittel, halogenhaltig/-frei Mineralfaserabfälle mit schädlichen, gefährlichen Verunreinigungen Mineralfaserabfälle (KMF-Säcke) Entsorgung Polierwolle & -filze mit schädlichen, gefährlichen Verunreinigungen * Polierwolle & -filze PVC-Abfälle (verschmutzt) (Dachrinnen, Lüftungen) Säure, Säuregemische & saure Beizen Siedlungsabfälle/hausmüllähnl. Gewerbeabfall (gemischt) Strahlmittelrückstände mit schädlichen, gefährlichen Verunreinigungen * Verpackungsmaterial mit anorganischen Verunreinigungen * Verpackungsmaterial mit organischen Verunreinigungen Alle mit gekennzeichneten Abfälle können bis zu 2.000 kg pro Jahr an der Schadstoffsammelstelle auf der entsorgt werden. * = Diese Abfälle können je nach Analyse auf der abgelagert werden oder müssen der angedient werden. 14

Wichtige Adressen und Telefonnummern Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim (ZAH) Bahnhofsallee 36 31162 Bad Salzdetfurth/OT Groß Düngen Tel.: 0 50 64/9 05-0, Fax: 0 50 64/9 05-99 Internet: www.zah-hildesheim.de E-Mail: info@zah-hildesheim.de Öffnungs-/Bürozeiten: Mo. Do.: 8.00 15.00 Uhr Fr.: 8.00 13.00 Uhr und nach Vereinbarung Abfallwirtschaftsberatung Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim Tel.: 0 50 64/93 95-23 E-Mail: deponie@zah-hildesheim.de Tel.: 0 50 64/9 39 50 Mo.: 7.00 18.00 Uhr Di. Fr.: 7.00 16.00 Uhr Sa.: 8.00 12.00 Uhr Beförderungserlaubnis Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Goslarsche Straße 3 31134 Hildesheim Tel.: 0 51 21/1 63-0 Sonderabfall-Großmengen Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbh () Alexanderplatz 4 5, 30159 Hannover Tel.: 05 11/36 08-0 Wertstoffhof Hildesheim Mastbergstraße 11a, neben dem Tierheim Mo. Fr.: 8.30 16.30 Uhr Sa.: 8.00 12.00 Uhr Auskunft über Tel.: 0 50 64/9 39 50 Tel. 0 50 64/9 05-0 24 Stunden erreichbar! Wertstoffhof Lammetal Werkstätten GmbH 31195 Lamspringe, An der Pferdewiese 1 Mo. + Do.: 8.30 16.30 Uhr jeder 1. Samstag im Monat 8.00 12.00 Uhr Auch an Sonn- und Feiertagen. Wertstoffhof Sarstedt Im Kirchenfelde/Ecke Käthe-Paulus-Straße Mo. + Do.: 8.30 16.30 Uhr jeder 1. Samstag im Monat 8.00 12.00 Uhr Auskunft über Tel.: 0 50 64/9 39 50 Wertstoffhof Alfeld Neue Wiese 22 Di. + Fr.: 8.30 16.30 Uhr der 3. Samstag im Monat 8.00 12.00 Uhr Auskunft über Tel.: 0 50 64/9 39 50 Wertstoffhof Elze Bahnhofstraße 71 Mo. + Mi.: 8.30 16.30 Uhr der 2. Samstag im Monat 8.00 12.00 Uhr Auskunft über Tel.: 0 50 64/9 39 50 Für die Einwohner der Gemeinde Söhlde: Möglichkeit der Wertstoffannahme auf dem Hof Beckmann in Groß Himstedt, Am Ostenteich 2. Mo. + Mi.: 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr Angeliefert werden können in haushaltsüblichen Mengen: Sperrmüll, E-Schrott, Batterien (keine Autobatterien), Gelbe Säcke und Energiesparlampen. Rest- und Biomüll sowie Schadstoffe werden nicht angenommen. Asbest-Zementabfälle und Dämm-Material (KMF) Tel.: 0 50 64/9 39 50 Mo.: 7.00 18.00 Uhr Di. Fr.: 7.00 16.00 Uhr Sa.: 8.00 12.00 Uhr Öffnungszeiten unter Vorbehalt! Verantwortlicher Herausgeber: Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim Bahnhofsallee 36 31162 Bad Salzdetfurth Stand: August 2012