Report 68530 Prüfbericht



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Transkript:

ÖTI Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH Report 68530 Prüfbericht Antragsteller Kundenreferenz Camira Fabrics Ltd Process Technical Manager Meltham Mills, HD94AY Huddersfield GROSSBRITANNIEN Auftrag Prüfung und Beurteilung des Brandverhaltens gemäß ÖNORM B 3825 sowie des Qualmverhaltens gemäß ÖNORM A 3800 Teil 1. Prüfgut "Xtreme plus" Das zur Prüfung verwendete Prüfgut wurde für Laboratoriumszwecke anonymisiert. Eine detaillierte Musterliste ist im Dokument enthalten. Ausfertigung und Unterschriften Anzahl enthaltener Seiten: 5 Originalausfertigung / Wien 2012-04-16 / da/am/kk 5309 Zeichnungsberechtigt DI (FH) Angelika Hönecke Technik Ing. Judith Pointner 28 / pointner@oeti.at ÖTI Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH Spengergasse 20 A-1050 Wien Austria Tel. +43 1 5442543-0 Fax +43 1 5442543-10 Email office@oeti.at Web www.oeti.at FN: 326826b UID-Nr ATU65149029 UniCredit Bank Austria AG BLZ 12000 Konto 23410378800 Iban AT941200023410378800 Swift BKAUATWW Eori ATEOS1000015903 Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Only our General Terms and Conditions apply

Report 68530 2 / 5 Inhaltsverzeichnis 1 Auftrag... 2 1.1 Auftragschronologie... 2 1.2 Prüfmuster... 2 2 Befund / Durchgeführte Prüfungen... 3 2.1 Beschreibung des Prüfmusters... 3 2.2 Bestimmung des Brandverhaltens von Ausstattungsmaterialien Prüfung von Möbelbezügen... 3 2.3 Prüfung und Beurteilung der Qualmbildung... 4 3 Anmerkungen... 5 1 Auftrag 1.1 Auftragschronologie Datum Eingang Auftrag 2012-04-16 2012-04-16 Prüfung und Beurteilung des Brandverhaltens gemäß ÖNORM B 3825 sowie des Qualmverhaltens gemäß ÖNORM A 3800 Teil 1. 1.2 Prüfmuster Nr. Eingang Musterbezeichnung 1 2012-04-16 (1) "XTREME PLUS + schmutzabweisende Ausrüstung BEYOND SHIELD" (1) Probeneingang vom Kunden beigestellter Proben. (2) Probe vom ÖTI gezogen.

Report 68530 3 / 5 2 Befund / Durchgeführte Prüfungen 2.1 Beschreibung des Prüfmusters Beschreibung des Prüfmusters gemäß DIN 60 000 Faserart gemäß DIN ISO 2076 Technologische Einteilung 100% Polyester (laut Angabe des Antragstellers) Gewebe 2.2 Bestimmung des Brandverhaltens von Ausstattungsmaterialien Prüfung von Möbelbezügen Prüfungsbedingungen Prüfvorschrift: ÖNORM B 3825 Anordnung der Polsterung: Anordnung A - frei gewählte Polsterung Art der Polsterung: Schaumstoff: Polyurethanschaum, Eigenschaften: Brennverhalten: B2 gemäß ÖNORM B 3800-1, Bezeichnung: K 5560, Hersteller: Eurofoam Anzahl der Prüfproben: Längsrichtung 3 / Querrichtung 3 Abweichung von der Norm: Die Prüfung erfolgte im Anlieferungszustand (ohne Klimatisierung). Richtung Längs Quer Probe Brenndauer Nachbrenndauer Nachglimmdauer Flammenausbreitungsgeschwindigkeit [mm/s] Verlöschen der Flamme vor dem Markierfaden 1 keine 0 0 0 ja 2 keine 0 0 0 ja 3 keine 0 0 0 ja 1 keine 0 0 0 ja 2 keine 0 0 0 ja 3 keine 0 0 0 ja Brandnebenerscheinungen: Verhalten des Bezugsmaterials: Selbstverlöschen des Bezugsmaterials Verhalten der Polsterung: Selbstverlöschen der Polsterung Klassifizierung Gemäß ÖNORM B 3825 kann das geprüfte Muster wie folgt eingestuft werden: "schwerbrennbar gemäß ÖNORM B 3825" Erläuterungen: Die Prüfung gemäß ÖNORM B 3825 stellt eine Verbundprüfung dar, bei welcher der Möbelstoff immer in Verbindung mit einer Polsterung geprüft wird. Die erfolgte Einstufung bezieht sich daher nur auf den beschriebenen Probenaufbau und den verwendeten Schaumstoff.

Report 68530 4 / 5 2.3 Prüfung und Beurteilung der Qualmbildung Prüfungsbedingungen Prüfvorschrift: ÖNORM A 3800-1 Abschnitt 4.2 Art der Probe: textiles Flächengebilde Probenanordnung: lose maximale Trübung [%] Probe 1 Probe 2 Probe 3 Probe 4 Probe 5 Mittelwert 28 28 35 42 36 34 Beurteilung Das vorliegende Prüfmuster kann nach den Klassifizierungsrichtlinien der ÖNORM A 3800-1 Abschnitt 4.2.1 wie folgt eingestuft werden: Qualmbildungsklasse Q1: schwachqualmend

Report 68530 5 / 5 3 Anmerkungen Geltungsdauer Die angeführten Einzel-Normen sehen keine Geltungsdauer vor. Ungeachtet einer etwaig festgelegten Geltungsdauer ist der vorliegende Report höchstens solange gültig, wie das Produkt in unveränderter Art und Weise weiterproduziert wird; dies liegt in der Verantwortung des Herstellers. Mögliche nationale oder internationale Regelungen in Bezug auf die Geltungsdauer von Prüf- und Klassifizierungsberichten sind zu berücksichtigen; dies liegt nicht im Verantwortungsbereich der Prüfstelle. Muster Die se durchgeführter Prüfungen beziehen sich nur auf das vorgelegte Probenmaterial. Sofern nicht ausdrücklich eine gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht, ist keine zerstörungsfreie Prüfung bedungen und geht das vorliegende Probenmaterial ins Eigentum des ÖTI über, welches auch berechtigt ist, über Lagerung bzw. Entsorgung alleine zu verfügen. Ausfertigung Die gültige Erstausfertigung erfolgt mit Originalunterschriften in Papierform. Für Referenz- und Ablagezwecke kann ein nicht signiertes Duplikat als pdf-file erstellt werden. Duplikate und Übersetzungen werden am Deckblatt als solche gekennzeichnet. Qualitätsmanagement und Akkreditierung Alle Leistungen unterliegen einem Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO 17025. Das ÖTI ist für unterschiedliche Prüfungen von mehreren Organisationen akkreditiert sowie als Prüfstelle 0534 in verschiedenen Bereichen notifiziert. (http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando/). Die Prüfstellenakkreditierung durch das BMWFJ erfolgte zuletzt unter AZ 92.714/0560-I/12/2009 (Akkreditierte Einzelverfahren sind mit dem Prüfstellenlogo als solche gekennzeichnet), die Akkreditierung für Prüfung und Überwachung von Bauprodukten durch das Österreichische Institut für Bautechnik. Details und weitere Akkreditierungen auf Anfrage oder unter www.oeti.at. Copyright und Verwertungshinweise Es wird darauf hingewiesen, dass jegliche vom Reportersteller nicht autorisierte Veränderungen, Ergänzungen oder Verfälschungen eines Reports sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgt werden. Dies insbesondere nach den einschlägigen Bestimmungen des ABGB, des UrhG, des UWG, sowie des Strafgesetzbuches. Reports unterliegen internationalen Copyright-Gesetzen. Insbesondere Veröffentlichungen - auch auszugsweise - und Hinweise auf Prüfungen zu Werbezwecken bedürfen in jedem Fall der widerruflichen, schriftlichen Einwilligung des ÖTI Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH. Reports dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nur in voller Länge reproduziert werden. Reportende