I. Handwerksrolle und Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe



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Transkript:

Anlage zur Gebührenordnung Gebührenverzeichnis (Stand: VVB 11/2013) A Verwaltungsgebühren I. Handwerksrolle und Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe 1. Ausstellung der Handwerkskarte und Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe und Ausstellung einer Bescheinigung hierüber: a) für natürliche Personen 75 b) für juristische Personen, Personengesellschaften und handwerkliche Nebenbetriebe 150 c) bei Eintragung aufgrund einer durch das Regierungspräsidium Chemnitz erteilten Ausnahmebewilligung und/oder Ausübungsberechtigung werden zusätzlich erhoben 95 d) bei Eintragung von Amts wegen werden zusätzlich erhoben 65 2. Ergänzung der Handwerkskarte, Änderung der Eintragung in die Handwerksrolle, Änderung der Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe und Ausstellung einer Bescheinigung hierüber 25 3. Zweitschrift der Handwerkskarte bzw. Zweitschrift der Bescheinigung für die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe 18 4. Ablehnung eines Antrages auf Eintragung durch rechtsmittelfähigen Bescheid 10 bis 25 5. Entscheidung gem. 4 Handwerksordnung 10 bis 25 6. Für die Erteilung von Ausübungsberechtigungen und Ausnahmebewilligungen nach den 7a, 7b, 8 und 9 HWO gilt das Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen und das Sächsische Kostenverzeichnis in der jeweils geltenden Fassung.

2 II. Ausbildungswesen 1. Eintragung von Ausbildungsverhältnissen für Ausbildungsbetriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind 20 2. Eintragung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverträgen für Ausbildungsbetriebe, die nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind 60 3. Abkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit nach 27a und 27 b der Handwerksordnung 10 4. Feststellung/Untersagung der Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden nach 21 24 HwO, 42q HwO und 27-33 BBiG. Feststellung/Untersagung der Berechtigung zur Berufsausbildungsvorbereitung, zum Einstellen und Ausbilden (jeweils zuzüglich Auslagen): - Feststellen der persönlichen Eignung 30 - Feststellen der fachlichen Eignung 30 - Feststellen der Eignung der Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für nicht in die Handwerksrolle eingetragene Betriebe 200 - Erteilen einer maßnahmebezogenen Ausbildungsberechtigung (ohne nochmalige Prüfung) 50 - Bestätigung von Praktikabetrieben im Rahmen der Berufsausbildung auf der Grundlage von Förderprogrammen 30 - Zuerkennung der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung 195 - Untersagung des Einstellens und Ausbildens nach Kostenaufrechnung - max. 500 Bearbeitung von Veränderungen zur bereits erteilten Ausbildungsberechtigung - personelle Veränderungen 25 - Standortwechsel der Einrichtung (und Feststellen der Eignung der der Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung) für nicht in die Handwerksrolle eingetragene Betriebe 200 5. Ausstellung eines Berufsbildungspasses 10 6. Eintragung im Berufsbildungspass 10 7. Verwaltungsgebühr für die Überprüfung nach 6 der Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Restaurator in verschiedenen Handwerksberufen 200 8. Bearbeitung eines Antrages auf Gleichstellung ausländischer Bildungsnachweise 50 9. Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten gem. 8 HwO (Feststellungsverfahren) 150 bis 560

3 Anfallende Nebenkosten (Material-, Raum- und Maschinennutzungskosten) für das Nachweisverfahren sind vom Antragsteller anteilig zu tragen. 10. Nachweise der Kenntnisse und Fertigkeiten gem. 7a HwO 260 bis 380 (Feststellungsverfahren) Anfallende Nebenkosten (Material-, Raum- und Maschinennutzungskosten) für das Nachweisverfahren sind vom Antragsteller anteilig zu tragen. 11. Rücktritt vom Feststellungsverfahren nach II 9 und II 10 75 12. Bestätigung von Qualifizierungsbausteinen zur Berufsausbildungsvorbereitung und/oder Einstiegsqualifizierung (EQJ) 42 o und 42 p HWO sowie zu regionalen Sonderprogrammen der Arbeitsverwaltung und optierenden Kommunen / ARGE. a) Für die Bestätigung von Qualifizierungsbildern, die bundeseinheitlich abgestimmt wurden (vom ZDH und ZWH entwickelte Qualifizierungsbilder) sowie von Qualifizierungsbildern, die bereits von einer anderen Kammer bestätigt wurden. 20 b) Für die Bestätigung von Eigenentwicklungen der Anbieter, sofern der Qualifizierungsbaustein eine Vermittlungszeit von maximal 200 Stunden umfasst 60 c) Für die Bestätigung von umfangreichen Qualifizierungsbildern, bei denen die Vermittlungszeit 200 Stunden überschreitet 80 d) Zweitschrift eines bestätigten Qualifizierungsbildes 5 13. Freigabe ÜLU (lt. Antragstellung und Begründungslage) 250 III. Prüfungswesen 1. Gesellenprüfung: a) Zulassung zur Gesellenprüfung gem. 37, Abs. 2 der HwO 45 b) vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung nach 37, Abs. 1 HwO bzw. 45 Abs. 1 BBiG 20 c) Bescheinigung über die abgelegte Gesellenprüfung 8 d) Ausfertigung einer Zweitschrift des Gesellenbriefes 18 2. Meisterprüfung / Fortbildungsprüfungen: a) Ausfertigung einer Zweitschrift des Meisterprüfungs- oder Fortbildungszeugnisses oder eines Teilzeugnisses 18 b) Meisterbrief in künstlerischer Form 70 c) Der große Meisterbrief (Zweitschrift) 25 d) Der kleine Meisterbrief (Zweitschrift) 15 e) Bescheinigung über abgelegte Meisterprüfung 8 f) Entscheidung über die Zulassung zur Meisterprüfung 25

4 IV. Sonstige Verwaltungsgebühren 1. Anschriftenverzeichnisse für Einzelpersonen und Firmen: - bis 200 Anschriften 40 - ab 201 Anschriften pro Anschrift 0,20 2. Abschriften und Fotokopien je angefangene Seite bis 0,36 3. Ausfertigung von Ersatzurkunden und -bescheinigungen 8 4. Ordnungsstrafbescheide 10 5. Widerspruchsbescheide Rechtsmittelfähige Widerspruchsbescheide, die im Zusammenhang mit einer Entscheidung zur Eintragung in die Handwerksrolle erlassen werden, die nach einer Teilnahme an einer Gesellen-, Meister oder Fortbildungsprüfung erforderlich sind oder aber über die Rechtmäßigkeit eines Bescheides über Prüfungs- oder Lehrgangsgebühren zu befinden haben bis 200 6. Mahngebühr pro Mahnung für Beitrags- und Gebührenbescheid 3 7. Ausstellung von Ehrenurkunden 10 8. Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen ( 91 Abs. 1 Nr. 8 HwO) Erstmalige Bestellung und Vereidigung 225 Rücknahme des Bestellungsantrags 30 bis 75 c) Wiederbestellung 100 9. Verfassen von Stellungnahmen und Ausstellung von sonstigen Bescheinigungen bis 50 Verfassen von Unbedenklichkeitserklärungen / Stellungnahmen für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), Fördermaßnahmen nach 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (1- -Jobs), Fördermaßnahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi und sonstige Fördermaßnahmen mit arbeitsmarktrelevantem Hintergrund 25 10. Schriftliche Bescheinigung der Rolleneintragung: - für bis zu 5 Firmen 10 - für 6 bis 20 Firmen 20 - für mehr als 20 Firmen 30 Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer erhalten diese Auskunft gebührenfrei. 11. Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung des Umweltsiegels des Sächsischen Handwerks 110 12. Schutzgebühr für Broschüre Existenzgründung in Sachsen - Gut vorbereitet gründen, erfolgreich selbständig bleiben Nur für Mehrexemplare pro Exemplar 3 13. Beglaubigung der Übereinstimmung von Abschriften / Kopien und Auszügen mit den Urschriften pro Seite 2,50

5 B Prüfungsgebühren I. Zwischenprüfungsgebühren 1. Zwischenprüfungsgebühr für alle Handwerke für Ausbildungsbetriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Die Gebühr kann durch Beschluss der Innung für Innungsmitglieder herabgesetzt werden, wenn die Innung die Prüfung abnimmt. 95 2. Zwischenprüfungsgebühr für alle Handwerke für Ausbildungsbetriebe, die nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind. 140 3. Bei Prüfungen, welche im Wege der Amtshilfe durch andere Kammern abgenommen werden, gilt der Betrag lt. Gebührenbescheid der prüfenden Kammer. II. Gesellenprüfungsgebühren 1. Gebühr für Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen ohne gestreckte Prüfung für alle Handwerke für Ausbildungsbetriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Die Gebühr kann durch Beschluss der Innung für Innungsmitglieder herabgesetzt werden, wenn die Innung die Prüfung abnimmt. 150 2. Gebühr für Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen ohne gestreckte Prüfung für alle Handwerke für Ausbildungsbetriebe, die nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind sowie für Prüfungsteilnehmer ohne Ausbildungs- oder Umschulungsvertrag. 230 3. Gebühr für den Teil 1 von Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen mit gestreckter Prüfung für alle Handwerke für Ausbildungsbetriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Die Gebühr kann durch Beschluss der Innung für Innungsmitglieder herabgesetzt werden, wenn die Innung die Prüfung abnimmt. 110 4. Gebühr für den Teil 1 von Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen mit gestreckter Prüfung für alle Handwerke für Ausbildungsbetriebe, die nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind sowie für Prüfungsteilnehmer ohne Ausbildungs- oder Umschulungsvertrag. 170 5. Gebühr für den Teil 2 von Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen mit gestreckter Prüfung für alle Handwerke für Ausbildungsbetriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Die Gebühr kann durch Beschluss der Innung für Innungsmitglieder herabgesetzt werden, wenn die Innung die Prüfung abnimmt. 150 6. Gebühr für den Teil 2 von Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen mit gestreckter Prüfung für alle Handwerke für Ausbildungsbetriebe, die nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind sowie für Prüfungsteilnehmer ohne Ausbildungs- oder Umschulungsvertrag. 230 7. Prüfungsgebühr bei Wiederholung der Gesellenprüfung 50 % der entspr. in einzelnen Teilen Gesellenprüfungsgeb.

Wird der Prüfling nicht zugelassen oder tritt er vor Beginn der Prüfung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat zurück, so sind von der Prüfungsgebühr für angefallene Verwaltungsarbeit 35 % einzubehalten. Tritt der Prüfling aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat zurück, und teilt er diese der Handwerkskammer Chemnitz nicht bis 1 Woche vor dem ersten Prüfungstermin schriftlich mit, so werden 100 % der entsprechenden Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt bzw. einbehalten. Tritt der Prüfling aus Gründen die er selbst zu vertreten hat nach Erhalt der Einladung zur Prüfung und spätestens 1 Woche vor dem ersten Prüfungstermin zurück, so werden 35 % der jeweiligen Prüfungsgebühren fällig bzw. einbehalten. Bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme des Prüflings entfällt die Prüfungsgebühr. Bei einer unentschuldigten Nichtteilnahme an der Prüfung werden 100 % der jeweiligen Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt bzw. einbehalten. 8. Einzelprüfung Gesellenprüfung Im Falle einer beantragten Einzelprüfung der Gesellenprüfung, abweichend vom eigentlichen Prüfungstermin bzw. Prüfungsort, sind die anfallenden Mehrkosten und Prüfungsnebenkos ten vom Antragsteller zu tragen. Die zu erwartenden Mehrkosten und Prüfungsnebenkosten der jeweils beantragten Einzelprüfung sind dem Antragsteller der Einzelprüfung mitzuteilen. 9. Bei Prüfungen, welche im Wege der Amtshilfe durch andere Kammern abgenommen werden, gilt der Betrag lt. Gebührenbescheid der prüfenden Kammer. 6 III. Meisterprüfungsgebühren / Fortbildungsprüfungsgebühren 1. Abnahme der Gesamtmeisterprüfung für alle Handwerke 810 2. Abnahme von Teilen der Meisterprüfung a) Teil I 350 b) Teil II 275 c) Teil III 160 d) Teil IV 160 3. Wiederholung der Meisterprüfung a) Gesamtprüfung 810 b) Wiederholung von Teilen wie 2 a - d 4. Fortbildungsprüfungen: Preis in Ausbildereignungsprüfung (AdA) 170 Anwendungsentwickler/in (HWK) 240 Betriebsinformatiker/in (HWK) 720 Betriebswirt/in (HWK) 400 CAD-Fachkraft 270 CAD-Fachkraft Bau - Prüfungen bis 2 Teilnehmer 330 CAD-Fachkraft Bau - Prüfungen ab 3 Teilnehmer 235 CAD-Fachkraft Elektrotechnik 250 CNC-Fachkraft Holz - Prüfungen bis 2 Teilnehmer 340 CNC-Fachkraft Holz - Prüfungen ab 3 Teilnehmer 240 CNC-Fachkraft Metall - 1 Modul - Prüfungen bis 2 Teilnehmer 355 CNC-Fachkraft Metall - 1 Modul - Prüfungen ab 3 Teilnehmer 235 CNC-Fachkraft Metall - 2 Module - Prüfungen bis 2 Teilnehmer 430 CNC-Fachkraft Metall - 2 Module - Prüfungen ab 3 Teilnehmer 285

7 Controller/in (HWK) 370 EDV-Sachbearbeiter/in für Rechnungswesen 285 Fachkraft für Klöppeltechnik 295 Fachkraft für Lehmbau 300 Fachkraft für Qualitätssicherung 260 Fachkraft für Solartechnik 310 Fachwirt/in für Gebäudemanagement (HWK) 355 Friseur-Kosmetiker/in (HWK) 280 Gebäudeenergieberater/in (HWK) 320 Geprüfte/r Colorist/in (HWK) 295 Geprüfte/r Fortbildungstrainer/in (HWK) 340 Geprüfte/r KFZ-Servicetechniker/in 335 Gestalter/in im Handwerk 295 Hydraulik-Fachkraft 295 Kaufmännische/r Fachwirt/in (HWK) 405 Metallbauer/in für Restaurierungsarbeiten 340 Netzwerk-Service-Techniker/in (HWK) 240 Pneumatik-Fachkraft 310 Professionelle/r EDV-Anwender/in (HWK) 240 Qualifizierte/r EDV-Anwender/in (HWK) 290 Restaurator/in im Metallbauerhandwerk 360 Restaurator/in im Maurerhandwerk 360 Restaurator/in im Maler- und Lackiererhandwerk 360 SPS-Fachkraft - Prüfungen bis 2 Teilnehmer 400 SPS-Fachkraft - Prüfungen ab 3 Teilnehmer 295 Technische/r Betriebswirt/in (HWK) 500 Technische/r Fachwirt/in (HWK) 170 Technisch-kaufmännische Fachkraft 320 Verkaufsleiter/in im Nahrungsmittelhandwerk 380 Wirtschaftsinformatiker/in (HWK) 310 5. Rücktritt von der Meisterprüfung oder Fortbildungsprüfung: a) Bei einem Rücktritt innerhalb von 10 Tagen vor Prüfungsbeginn werden 35 % der Gebühren zur Abnahme der jeweiligen Prüfung bzw. des jeweiligen Prüfungsteils sowie die aufgelaufenen Mehrkosten in Rechnung gestellt. b) Tritt der Prüfling aus Gründen, die er zu vertreten hat, zurück und teilt dies der Handwerkskammer Chemnitz nicht bis zum Prüfungstermin mit, so werden 100 % der entsprechenden Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt. 6. Entscheidung über einen Antrag nach 49, Abs. 4 HWO 35 7. Bearbeitung eines Antrages auf Befreiung von Teilen der Meisterprüfung durch den Prüfungsausschuss 100 8. Wiederholung von Fortbildungsprüfungen Im Falle der Wiederholung einer Fortbildungsprüfung ist die jeweilige Prüfungsgebühr anteilig bezogen auf die zu wiederholenden Prüfungsgebiete zu zahlen. 9. Einzelprüfung - Meisterprüfung Im Falle einer beantragten Einzelprüfung in den Teilen der Meisterprüfung, abweichend vom eigentlichen Prüfungstermin bzw. Prüfungsort, sind die anfallenden Mehrkosten und Prüfungsnebenkosten vom Antragsteller zu tragen.

8 Die zu erwartenden Mehrkosten und Prüfungsnebenkosten der jeweils beantragten Einzelprüfung sind dem Antragsteller der Einzelprüfung mitzuteilen. 10. Einzelprüfung Fortbildungsprüfung Im Falle einer beantragten Einzelprüfung der Fortbildungsprüfung, abweichend vom eigentlichen Prüfungstermin bzw. Prüfungsort, sind die anfallenden Mehrkosten und Prüfungsnebenkosten vom Antragsteller zu tragen. Die zu erwartenden Mehrkosten und Prüfungsnebenkosten der jeweils beantragten Einzelprüfung sind dem Antragsteller der Einzelprüfung mitzuteilen. IV. Nebenkosten von Prüfungen In den Prüfungsgebühren sind Mehrkosten für Material, Raum- und Maschinennutzung zur Aufwendung von Prüfungsarbeiten nicht enthalten. Ebenso wenig werden mit der Prüfungsgebühr die Kosten für den Aufgabensatz (die schriftlichen Prüfungsaufgaben) abgegolten. Diese Nebenkosten sind vom Prüfling zu tragen bzw. werden entsprechend der Prüfungsgruppe anteilig berechnet, wenn sie von der Handwerkskammer zur Verfügung gestellt werden. Die Nebenkosten können bis zu 1000,00 betragen. Bei einer beantragten Einzelprüfung gelten die nachfolgenden Höchstbeträge nicht. Folgende Höchstbeträge gelten für die Prüfungsnebenkosten im o.g. Sinne: - Zwischenprüfungen und Gesellenprüfungen Ausbildungsberuf maximale Prüfungsnebenkosten je Teiln. ZP bzw. Teil 1 der gestreckten Prüfung in maximale Prüfungsnebenkosten je Teiln. GP bzw. Teil 2 der gestreckten Prüfung in Anlagenmechaniker für Sanitär,-Heizung,-Klimatechnik 250,00 450,00 Augenoptiker 50,00 80,00 Automobilkaufmann/-frau 50,00 50,00 Bäcker 60,00 100,00 Bau- und Metallmaler 60,00 60,00 Bauten- und Objektbeschichter 60,00 130,00 Beton- und Stahlbetonbauer 70,00 80,00 Betonstein- und Terrazzohersteller 70,00 80,00 Bogenmacher 50,00 50,00 Buchbinderwerker 60,00 60,00 Bürokaufmann/-frau 50,00 50,00 Dachdecker 260,00 400,00 Drechsler 50,00 50,00

9 Ausbildungsberuf maximale Prüfungsnebenkosten je Teiln. ZP bzw. Teil 1 der gestreckten Prüfung in maximale Prüfungsnebenkosten je Teiln. GP bzw. Teil 2 der gestreckten Prüfung in Elektroinstallateur 80,00 110,00 Elektroniker 70,00 100,00 Fachpraktiker im Metallbauer-Handwerk 70,00 80,00 Fachpraktiker im Tischler-Handwerk 60,00 60,00 Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk 100,00 100,00 Fahrzeuglackierer 60,00 70,00 Feinpolierer 50,00 50,00 Feinwerkmechaniker 130,00 200,00 Fleischer 220,00 600,00 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger 110,00 120,00 Friseure 60,00 80,00 Gas- und Wasserinstallateur 100,00 280,00 Gebäudereiniger 50,00 50,00 Geigenbauer 50,00 50,00 Glaser 50,00 50,00 Handzuginstrumentenmacher 50,00 50,00 Hochbaufacharbeiter 110,00 110,00 Hochbaufachwerker 90,00 100,00 Holzblasinstrumentenmacher 50,00 50,00 Holzspielzeugmacher 50,00 50,00 Industriemechaniker 400,00 600,00 Karosserie- und Fahrzeugbauer 50,00 60,00 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker 100,00 200,00 Klavierstimmer 50,00 50,00 Konditoren 50,00 50,00 Korbmacher 50,00 50,00 Kosmetiker 50,00 60,00 Kraftfahrzeugelektriker 50,00 50,00 Kraftfahrzeugmechaniker 50,00 50,00 Kraftfahrzeugmechatroniker 70,00 90,00 Kraftfahrzeugservicemechaniker 70,00 90,00 Landmaschinenmechaniker 50,00 50,00 Maler und Lackierer 200,00 200,00 Maurer 90,00 100,00 Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik 100,00 200,00 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik 100,00 130,00 Metallbauer 70,00 80,00 Metallbildner 70,00 60,00 Metallblasinstrumenten- und Schlagzeugmacher 50,00 50,00 Modellbauer 50,00 50,00 Orthopädieschuhmacher 80,00 200,00 Raumausstatter 200,00 250,00 Raumausstatterwerker 100,00 250,00 Schornsteinfeger 260,00 500,00 Sticker 50,00 50,00 Straßenbauer 50,00 60,00

10 Ausbildungsberuf maximale Prüfungsnebenkosten je Teiln. ZP bzw. Teil 1 der gestreckten Prüfung in maximale Prüfungsnebenkosten je Teiln. GP bzw. Teil 2 der gestreckten Prüfung in Stuckateure 50,00 70,00 Tiefbaufacharbeiter Schwerpunkt Straßenbauarbeiten 50,00 60,00 Tischler 60,00 60,00 Trockenbaumonteur 200,00 250,00 Verkäuferin im Bäcker-Handwerk 60,00 60,00 Verkäuferin im Fleischer-Handwerk 60,00 60,00 Verkäuferin im Konditoren-Handwerk 50,00 50,00 Zahntechniker 350,00 700,00 Zentralheizungs- und Lüftungsbauer 70,00 90,00 Zerspanungsmechaniker 100,00 250,00 Zimmerer 80,00 90,00 Zupfinstrumentenmacher 50,00 50,00 Bei Prüfungen, welche durch andere Kammern abgenommen werden, gilt der abverlangte Betrag der jeweils prüfenden Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer. - Fortbildungsprüfungen max. Bezeichnung der Fortbildungsprüfung Prüfungsnebenkosten je Teiln. in Ausbildereignungsprüfung 50,00 Anwendungsentwickler (HWK) 50,00 Betriebsinformatiker (HWK) 50,00 Betriebswirt des Handwerks 50,00 CAD-Fachkraft 50,00 CAD-Fachkraft Bau 50,00 CAD-Fachkraft Elektrotechnik 50,00 CNC-Fachkraft 50,00 CNC-Fachkraft Holz 50,00 CNC-Fachkraft Metall 1 Arbeitstechnik 50,00 CNC-Fachkraft Metall 2 Arbeitstechniken 50,00 EDV-Sachbearbeiter für Absatzwirtschaft 50,00 EDV-Sachbearbeiter für Rechnungswesen 50,00 Energieberater/in 50,00 Fachkauffrau/Fachkaufmann für Handwerkswirtschaft 50,00 Fachkraft für Qualitätssicherung 50,00 Fachkraft für Solartechnik 50,00 Fachwirt Gebäudemanagment 50,00 Friseur-Kosmetiker 50,00 Gebäudeenergieberater/in 50,00 Geprüfter Polier (Hochbau) 50,00 Geprüfter Kosmetiker 50,00 Geprüfter/e Bilanzbuchhalter/in 50,00

11 max. Bezeichnung der Fortbildungsprüfung Prüfungsnebenkosten je Teiln. in Geprüfter/e KFZ-Servicetechniker/in 100,00 Gestalter/in im Handwerk 50,00 Hydraulik-Fachkraft 50,00 Kaufmännischer Fachwirt (HWK) 50,00 Metallbauer für Restaurierungsarbeiten 50,00 Netzwerk-Service-Techniker (HWK) 50,00 Pneumatik-Fachkraft 50,00 Professioneller EDV-Anwender (HWK) 50,00 Qualifizierter EDV-Anwender (HWK) Computerschein A 50,00 Restaurator im Metallbauerhandwerk 50,00 SPS-Fachkraft 50,00 Technischer Fachwirt (HWK) 50,00 Technisch-kaufmännische Fachkraft 50,00 Verkaufsleiter/in im Nahrungsmittelhandwerk 50,00 Wirtschaftsinformatiker/in 50,00 - Meisterprüfungen max. Gewerk Prüfungsnebenkosten je Teiln. in Bäcker 50,00 Bogenmacher 50,00 Dachdecker 900,00 Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher 50,00 Elektromaschinenbauer 200,00 Elektrotechniker 200,00 Feinwerkmechaniker 200,00 Fleischer 50,00 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger 100,00 Friseure 150,00 Gebäudereiniger 50,00 Geigenbauer 50,00 Glaser 100,00 Handzuginstrumentenmacher 50,00 Holzbildhauer 50,00 Holzblasinstrumentenmacher 50,00 Informationstechniker 400,00 Installateur und Heizungsbauer 200,00 Kälteanlagenbauer 300,00 Karosserie- und Fahrzeugbauer 150,00 Konditoren 50,00 Kraftfahrzeugtechniker 150,00 Maler und Lackierer 300,00 Maurer und Betonbauer 200,00 Metallbauer 100,00 Metallblasinstrumentenmacher 50,00 Straßenbauer 50,00

12 max. Prüfungs- Gewerk nebenkosten je Teiln. in Stuckateure 150,00 Tischler 100,00 Zahntechniker 1.000,00 Zimmerer 100,00 Zupfinstrumentenmacher 50,00 Ist der Prüfling von einem oder mehreren Hauptteilen befreit, so wird die Gesamtprüfungsgebühr anteilig erhoben. Bei bestehenden Ausbildungsverhältnissen ist der Ausbildende der Gebührenschuldner ( 14 Abs. 1 BBiG). C Gebühren für Internat, Kurse und Lehrgänge I. Gebühren für die Internatsunterbringung Für die Unterbringung inklusive Halbpension im Internat der Handwerkskammer Chemnitz bzw. in den von der Handwerkskammer Chemnitz vermittelten Quartieren wird folgende Gebühr pro Tag erhoben: Internat der Handwerkskammer Chemnitz 24,00 Lehrhotel Plauen für das BTZ Vogtland 24,00 Unterbringung in einer Ausweichpension in Plauen 24,00 Bei einer möglichen Förderung reduzieren sich die Gebühren für die Internatsunterbringung einschließlich Halbpension. Dieses gilt vorbehaltlich einer positiven Förderzusage anhand eines Zuwendungsbescheides. Für angemeldete Internatsteilnehmer wird bei unentschuldigter Nichtanreise eine Stornogebühr von maximal 46,- pro Lehrgangswoche erhoben. II. Kurse in der überbetrieblichen Lehrunterweisung Für Kurse in der überbetrieblichen Lehrunterweisung werden ab Ausbildungsjahr 2012/2013 folgende Gebühren erhoben: Grundstufenkurse: Kennziffer Beruf Gruppe der G-MBF/ 03 Bau- und Ausbaugewerbe Maler und Lackierer, Fahrzeuglackierer, Bauten- und Objektbeschichter 619 206 G/MF/07 Maler und Lackierer, Fahrzeuglackierer 743 247 G/STBAU1 alle Bauhauptberufe 288 250 G/STBAU20 alle Bauhauptberufe 5760 5000 Gruppe der G-FEIN1/12 metallverarbeitenden Gewerbe Feinwerkmechaniker, Maschinen- und Anlagenführer, Zerspanungsmechaniker 233 66

Kennziffer Beruf G-FEIN2/12 Feinwerkmechaniker, Maschinen- und Anlagenführer, Zerspanungsmechaniker 432 122 G-FUE/04 Konstruktionsmechaniker, Büchsenmacher, Behälter- 332 99 und Apparatebauer G-FUE/04 Metallbauer 332 110 G-IH1/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 269 90 G-IH2/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 293 98 G-IH3/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 224 75 G-IH1/03 Klempner 269 79 G-IH2/03 Klempner 293 87 weiter Gruppe der metallverarbeitenden Gewerbe G-K1/05 Kfz-Servicemechaniker; Kraftfahrzeugmechatroniker; Karosserie-und Fahrzeugbaumechaniker; Mechaniker 216 72 f. Karosserieinstandhaltungstechnik G-K2/05 Kfz-Servicemechaniker; Kraftfahrzeugmechatroniker; Karosserie-und Fahrzeugbaumechaniker; Mechaniker 228 76 f. Karosserieinstandhaltungstechnik G-K3/05 Kfz-Servicemechaniker; Kraftfahrzeugmechatroniker; Karosserie-und Fahrzeugbaumechaniker; Mechaniker 430 144 f. Karosserieinstandhaltungstechnik G-K3/05 Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik 430 122 Kraftfahrzeugmechatroniker; Kraftfahrzeugservicemechaniker, 199 60 G-K3a/09 Mechaniker f. Karosserieinstandsetzung, Karosserie-und Fahrzeugbaumechaniker Kraftfahrzeugmechatroniker; Kraftfahrzeugservicemechaniker, 231 76 G-K3b/09 Mechaniker f. Karosserieinstandsetzung, Karosserie-und Fahrzeugbaumechaniker G-LBM/05 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik 433 144 G-MECH 1/02 Mechatroniker 406 113 G-MECH 2/02 Mechatroniker 455 130 G-MET/12 Metallbauer 221 73 G-MET/12 Feinwerkmechaniker, Maschinen- u. Anlagenführer, Zerspanungsmechaniker, Konstruktionsmechaniker, 221 62 Boots- und Schiffbauer G-MET1/13 Konstruktionsmechaniker 219 62 G-MET1/13 Metallbauer 219 73 G-UMF-S/04 Metallbauer FR Metallgestaltung, FR Konstruktionstechnik 223 75 G-ZR1/12 Zweiradmechaniker, Fahrradmonteur 270 79 G-ZR2/12 Zweiradmechaniker 559 165 13 Gruppe der Elektrogewerbe G/ ETEM1/03 Elektroniker, Systemelektroniker, Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik 243 81

Kennziffer Beruf G/ ETEM2/03 Elektroniker, Systemelektroniker, Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik 258 86 G/ ETEM3/03 Elektroniker, Systemelektroniker, Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik 282 94 G/IT1/00 Informationselektroniker 221 63 G/IT2/00 Informationselektroniker 216 61 Gruppe der Holzgewerbe G-MFDR/04 Drechsler und Holzspielzeugmacher 230 66 G-TI Tischler 524 175 G-TSM1A/99 Tischler 234 78 G-TSM1A/99 Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker, Holzbildhauer, 234 67 Gruppe der Gewerbe für Gesundheits-, und Körperpflege sowie der chem. Gewerbe und Reinigung G/KOS/03 Kosmetiker 197 55 Gruppe der Glas-, Papier-, keramischen und sonstigen Gewerbe G-GF1/09 Glaser 283 95 G-GF2/09 Glaser 183 61 G-TSM1A/99 Orgel- u. Harmoniumbauer, Klavier- u. Cembalobauer, Handzuginstrumentenmacher, Zupfinstrumentenmacher, Geigenbauer 234 67 14 Gruppe der G- BUEKFM/01 kaufmännischen und sonstigen Lehrberufe Bürokauffrau bzw. mann, Kauffrau für Bürokommunikation 190 63 Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe G-EIS1/09 Speiseeishersteller 431 121 Fachstufenkurse: Gruppe der Kennziffer Bau- und Ausbaugewerbe Beruf FL1/04 Fahrzeuglackierer 416 138 FL2/04 Fahrzeuglackierer 408 136 FL3/04 Fahrzeuglackierer 378 126 FL4/04 Fahrzeuglackierer 423 141 FL5/04 Fahrzeuglackierer 465 155 FL6/04 Fahrzeuglackierer 374 124 FL7/07 Fahrzeuglackierer 398 132 FL8/07 Fahrzeuglackierer 406 136 MB1/04 MB2/04 Maler und Lackierer alle Fachrichtungen, Bauten- und Objektbeschichter 302 100 Maler und Lackierer alle Fachrichtungen, Bauten- und Objektbeschichter 329 109

Kennziffer Beruf MB3/04 Maler und Lackierer alle Fachrichtungen, Bauten- und Objektbeschichter 282 94 MB4/04 Maler und Lackierer alle Fachrichtungen, Bauten- und Objektbeschichter 323 107 MB5/04 Maler und Lackierer alle Fachrichtungen, Bauten- und Objektbeschichter 307 103 MBK1/04 Maler und Lackierer FR: Bauten- und Korrosionsschutz 369 123 MBK2/04 Maler und Lackierer FR: Bauten- und Korrosionsschutz 358 120 MBK3/04 Maler und Lackierer FR: Bauten- und Korrosionsschutz 359 119 MGI1/04 Maler und Lackierer der FR: Gestaltung u. Instandsetzung 320 106 MGI2/04 Maler und Lackierer der FR: Gestaltung u. Instandsetzung 327 109 MGI3/04 Maler und Lackierer der FR: Gestaltung u. Instandsetzung 394 132 MGI4/04 Maler und Lackierer der FR: Gestaltung u. Instandsetzung 278 92 MGI5/04 Maler und Lackierer der FR: Gestaltung u. Instandsetzung 333 111 bei Mitgliedschaft SOKA (Ausgleichskasse der Bauwirtschaft) erfolgt Zahlung über SOKA- Kasse ST/BAU1 alle Bauhauptberufe 298 250 ST/BAU11 alle Bauhauptberufe 3268 2750 ST/BAU12 alle Bauhauptberufe 3566 3000 ST/BAU13 alle Bauhauptberufe 3862 3250 Gruppe der metallverarbeitenden Gewerbe CNC1/04 Feinwerkmechaniker, Maschinen- u. Anlagenführer, Zerspanungsmechaniker, Büchsenmacher 444 126 CNC2/04 Feinwerkmechaniker, Maschinen- u. Anlagenführer, Zerspanungsmechaniker 236 68 CNC3/11 Feinwerkmechaniker, Zerspanungsmechaniker 241 70 FUE1/04 Metallbauer, Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik 341 113 FUE1/04 Konstruktionsmechaniker, Behälter- und Apparatebauer, 341 102 Klempner, Rollladen- und Jalousiebauer FUE2/04 Metallbauer, Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik 284 94 FUE2/04 Konstruktionsmechaniker, Behälter- und Apparatebauer, Klempner, Rollladen- und Jalousiebauer, Ofen- 284 83 und Luftheizungsbauer weiter Gruppe der metallverarbeitenden Gewerbe FUE3/04 Mechaniker für Land und Baumaschinentechnik 283 95 15

Kennziffer Beruf FUE3/04 Feinwerkmechaniker, Rollladen- und Jalousiebauer, Behälter- und Apparatebauer 283 84 IH1/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 460 154 IH2/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 301 101 IH3/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 321 107 IH4/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 420 140 IH5/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 288 96 IH6/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 627 209 IH7/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 276 92 IH8/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 483 161 IH8A/08 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 210 70 IH8B/08 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 273 91 KF1/05 Metallbauer FR Nutzfahrzeugbau, Karosserie- u. Fahrzeugbaumechaniker 283 95 KF2/05 Metallbauer FR Nutzfahrzeugbau, Karosserie- u. Fahrzeugbaumechaniker FR Fahrzeugbautechnik 232 78 KFM1/05 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik. 277 93 KFM2/05 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik 222 74 KFM3/05 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik 247 83 KFM4/05 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik 306 102 KFM5/05 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik 225 75 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Metallbauer FR Nutzfahrzeugbau, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik 270 90 KFM6/05 KLP1/94 Klempner 503 145 KLP2/92 Klempner 167 44 KLP3/95 Klempner 741 225 K1/97 Kraftfahrzeugservicemechaniker, Kraftfahrzeugmechatroniker 205 69 K2/97 Kraftfahrzeugmechatroniker 419 139 K3/97 Kraftfahrzeugservicemechaniker, Kraftfahrzeugmechatroniker 213 71 K5/97 Kraftfahrzeugmechatroniker 206 68 K4/05 Kraftfahrzeugservicemechaniker, Kraftfahrzeugmech. 207 69 16

17 Kennziffer Beruf K1/10 Kraftfahrzeugservicemechaniker, Kraftfahrzeugmechatroniker 232 78 K2/10 Kraftfahrzeugmechatroniker 288 96 K3/10 Kraftfahrzeugmechatroniker 246 82 K4/10 Kraftfahrzeugservicemechaniker, Kraftfahrzeugmechatroniker 238 80 K5/10 Kraftfahrzeugmechatroniker, Mechaniker für Land- 241 81 und Baumaschinentechnik K6/10 Kraftfahrzeugmechatroniker 232 78 LBM1/05 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik 477 159 LBM2/05 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik 255 85 LBM3/05 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik 247 83 LBM4/05 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik 257 85 LBM5/05 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik 266 88 LBM6/05 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik 233 77 LBM7/05 Mechaniker für Land und Baumaschinentechnik 246 82 LBM8/05 Mechaniker für Land und Baumaschinentechnik 219 73 MET-ELT/07 Metallbauer 227 75 MET-ELT/07 Klempner, Konstruktionsmechaniker 227 64 MET-GE1/12 Metallbauer FR Metallgestaltung 281 93 METKT 1/04 Konstruktionsmechaniker, Behälter- und Apparatebauer 261 76 METKT 1/04 Metallbauer FR Konstruktionstechnik 261 87 METKT 2/04 Metallbauer FR Konstruktionstechnik 480 160 METKT 2/04 Konstruktionsmechaniker, Behälter- und Apparatebauer 480 138 METKT 3/07 Metallbauer FR Konstruktionstechnik 232 78 METKT 3/07 Konstruktionsmechaniker 232 67 METLB1/13 Metallbauer, Konstruktionsmechaniker, Fachkraft für 740 246 Metalltechnik METLB2/13 Metallbauer, Konstruktionsmechaniker, Fachkraft für 771 257 Metalltechnik weiter Gruppe der metallverarbeitenden Gewerbe SCHW-E1 Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker, Ofen- und Luftheizungsbauer 500 144 MAG/10 Metallbauer 401 133 MAG/10 Konstruktionsmechaniker 401 122 STEU1/04 Feinwerkmechaniker, Zerspanungsmechaniker, Maschinen- und Anlagenführer 226 65 STEU2/04 Feinwerkmechaniker, Zerspanungsmechaniker 226 65 ZR1/05 Zweiradmechaniker, Kraftfahrzeugmechatroniker 529 166 ZR-M2/05 Zweiradmechaniker, Kraftfahrzeugmechatroniker SP: Motorradtechnik 554 173 ZHL4/94 Klempner 388 108 Prüfungsvorbereitungskurse Angebot fakultativ PV / Industrie Zerspanungsmechaniker, 43 Industriemechaniker PV/Elektro Elektroniker 280 PV/Masch1-MB Metallbauer 43 PV/Masch2-MB Metallbauer 86

Kennziffer Beruf PV/Hand1-MB Metallbauer 43 PV/Hand2-MB Metallbauer 86 PV/STEU2-MB Metallbauer 86 PV/Masch2-FW Feinwerkmechaniker 86 PV/Masch3-FW Feinwerkmechaniker 129 PV / SHK Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 199 Schwarzrohr PV Luft Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 48 PV/SHK Lüftunmatechnik Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Kli- 194 PV / SHK Gas Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 78 Oelerzeuger PV / SHK Gas Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 78 PV/SHK Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 173 Rohrinstallationr PV/SHK Elektro Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 39 PV/SHK Lüftunmatechnik Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Kli- 194 PV/Metall 1 Feinwerkmechaniker, Metallbauer 41 PV/Metall 2 Feinwerkmechaniker, Metallbauer 82 PV/Metall 3 Feinwerkmechaniker, Metallbauer 123 18 Gruppe der BUE1/00 BUE2/00 Elektrogewerbe Informationselektroniker für Schwerpunkt: Bürosystemtechnik Informationselektroniker für Schwerpunkt: Bürosystemtechnik 198 55 381 105 BUE3/00 Informationselektroniker für Schwerpunkt: Bürosystemtechnik 178 49 ET 1/04 Elektroniker für alle Fachrichtungen 271 91 ET 2/04 Elektroniker für alle Fachrichtungen 318 106 ET 3/04 Elektroniker für alle Fachrichtungen 271 91 EMA 1/04 Elektroniker f. Maschinen- u. Antriebstechnik 390 108 EMA 2/04 Elektroniker f. Maschinen- u. Antriebstechnik 294 87 EMA 3/04 Elektroniker f. Maschinen- u. Antriebstechnik 294 87 EMA 4/04 Elektroniker f. Maschinen- u. Antriebstechnik 283 84 EMA 5/04 Elektroniker f. Maschinen- u. Antriebstechnik 309 92 EMA 6/04 Elektroniker f. Maschinen- u. Antriebstechnik 333 100 ETA 1/04 Elektroniker FR. Automatisierungstechnik 511 171 ETA 2/04 Elektroniker FR. Automatisierungstechnik 511 171 ETA 3/04 Elektroniker FR. Automatisierungstechnik 294 98 ETE 1/04 Elektroniker FR. Energie- u. Gebäudetechnik 282 94 ETE 2/04 Elektroniker FR. Energie- u. Gebäudetechnik 552 184 ETE 2A/04 Elektroniker FR. Energie- u. Gebäudetechnik 286 96 ETE 2B/04 Elektroniker FR. Energie- u. Gebäudetechnik 266 88 ETE 3/04 Elektroniker FR. Energie- u. Gebäudetechnik 284 95 ETE 4/04 Elektroniker FR. Energie- u. Gebäudetechnik 279 93 ETI 1/04 Elektroniker FR. Inform.- u.telekommunikationstechn. 521 174

Kennziffer Beruf ETI 2/04 Elektroniker FR. Informations- und Telekommunikationstechnik 549 183 ETI 3/04 Elektroniker FR. Informations- und Telekommunikationstechnik 283 95 IT1/00 Informationselektroniker für beide Schwerpunkte 262 77 IT2/00 Informationselektroniker für beide Schwerpunkte 188 51 IT3/00 Informationselektroniker für Schwpt.: Geräte-u. Systemtechnik 194 53 IT4/00 Informationselektroniker für Schwpt.: Geräte-u. Systemtechnik 193 54 IT5/00 Informationselektroniker für Schwpt.: Geräte-u. Systemtechnik 244 71 IT6/00 Informationselektroniker für Schwpt.: Geräte-u. Systemtechnik 234 67 MECH 1/02 Mechatroniker 242 69 MECH 2/02 Mechatroniker 450 128 MECH 3/02 Mechatroniker 462 136 weiter Gruppe der Elektrogewerbe SE 1/04 Systemelektroniker 283 84 SE 2/04 Systemelektroniker 309 92 SE 3/04 Systemelektroniker 298 89 SE 4/04 Systemelektroniker 267 78 SE 5/04 Systemelektroniker 267 78 SE 6/04 Systemelektroniker 279 82 SE 7/04 Systemelektroniker 297 88 Gruppe der Holzgewerbe MFDR/04 Drechsler und Holzspielzeugmacher 228 65 TSM2A/99 Tischler 222 74 TSM2A/99 Drechsler und Holzspielzeugmacher, Holzbildhauer, 222 63 Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker TSM3/99 Holzbildhauer 260 75 TSM3/99 Tischler 260 86 TSO1/99 Tischler 227 75 TSO2/99 Tischler 253 85 Prüfungsvorbereitungskurse Angebot fakultativ PV / Tischler Tischler 138 Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe KOND1/01 Konditor 352 118 KOND2/01 Konditor 358 120 PV/KOND Konditoren 110 V/KO2/94 Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk Sp: Konditorei 347 93 Gruppe der Gewerbe für Gesundheits-, und Körperpflege sowie der chem. Gewerbe und Reinigung FR11/09 Friseur 392 130 FR12/09 Friseur 451 151 FR13/09 Friseur 244 82 19

Kennziffer Beruf FR14/09 Friseur 368 122 FR15/09 Friseur 346 116 KOS1/03 Kosmetiker 186 51 KOS2/03 Kosmetiker 196 55 KOS3/03 Kosmetiker 293 86 KOS4/03 Kosmetiker 220 63 20 Gruppe der Glas-, Papier-, keramischen und sonstigen Gewerbe Kennziffer Beruf GFM2A/00 Glaser 300 89 GFM2B/00 Glaser 318 95 TSM2A/99 Orgel- u. Harmoniumbauer, Klavier- u. Cembalobauer, 222 63 Handzuginstrumentenmacher, Zupfinstrumentenmacher, Geigenbauer TSM3/99 Orgel- u. Harmoniumbauer, Klavier- u. Cembalobauer, Handzuginstrumentenmacher, Zupfinstrumentenmacher 260 75 Gruppe der Kennziffer BUEKFM1/91 BUEKFM2/91 BUEKFM3/91 BUEKFM4/91 BUEKFM5/91 PV/BUEKFM kaufmännischen Lehrberufe Beruf Bürokauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation Bürokauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation Bürokauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation Bürokauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation Bürokauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation Bürokauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation ohne Zuwendunwendung mit Zu- 190 64 190 64 190 64 190 64 190 64 76 76 Bei überbetrieblicher Lehrunterweisung wird die Gebühr auch berechnet, wenn der Auszubildende ohne Zustimmung der Handwerkskammer nicht an der Maßnahme teilgenommen hat. Tritt der Teilnehmer trotz verbindlicher Anmeldung vor Beginn des Lehrganges zurück, ist eine pauschale Bearbeitungsgebühr bis zu 50 zu entrichten. Scheidet er im Laufe des Lehrganges aus, so wird eine anteilige Gebühr berechnet, mindestens aber 25.

21 III. Gebühren für Lehrgänge Für Lehrgänge und Kurse wird eine Teilnehmergebühr entsprechend den Kosten des Lehrganges durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer festgesetzt. Für den Fall eines Rücktritts oder Ausscheidens im Laufe des Lehrganges finden die für eine überbetriebliche Lehrunterweisung geltenden Regelungen entsprechend Anwendung. Die Änderung des Gebührenverzeichnisses wurde mit Beschluss 11/2013 der Vollversammlung der HWK Chemnitz am 31.08.2013 beschlossen und vom Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit Schreiben vom 27.11.2013 genehmigt.