Sicherheitsdatenblatt Version 1.0 Revision 24.12.2014 Ausgabe 21.06.2016 Seite 1 von 5 1 Bezeichnung des Stoffes bzw. Gemisches Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemisch Bezeichnung des Stoffes 2-Bromo-4'-nitroacetophenone bzw. des Gemisch Zusatz Bezeichnung omega-bromo-4-nitroacetophenone; 4-Nitrophenacyl bromide Biosynth Katalognummer W-100018 REACH-Nr Eine Registriernummer für diesen Stoff ist nicht vorhanden, da der Stoff oder seine Verwendung von der Registrierung ausgenommen sind, die jährliche Tonnage keine Registrierung erfordert oder die Registrierung für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen ist. Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Anwendung einfacher chemischer Baustein Anwendungseinschränkung kein Nahrungs- / Arzneimittel, nur für den Laborgebrauch Firma BIOSYNTH AG Rietlistrasse 4 9422 STAAD SWITZERLAND Telefon +41 (0)71 858 20 20 Mail welcome@biosynth.ch Notrufnummer Telefon +41 (0)71 858 20 20 zu Bürozeiten 2 Mögliche en Mögliche en (Zusammenfassung) Haut Verätzung der Haut / Reizung (Kategorie 1B) GHS-Kennzeichnung Gesetzliche Liste EC1272/08 Verordnung (EG) 1272/2008 (GHS/CLP) Symbol Piktogramm Signalwort enhinweis H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Sicherheitshinweis P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Sicherheitsdatenblatt W-100018 Seite 2 von 5 Zusatzinformation Achtung! Nach unserem Wissen wurden die toxikologischen Eigenschaften dieses Materials nie genau untersucht. 3 Zusammensetzung zu Bestandteilen Angaben zum Stoff Stoffname 2-Bromo-4'-nitroacetophenone Synonyme omega-bromo-4-nitroacetophenone; 4-Nitrophenacyl bromide CAS Nr. [99-81-0] Formel C 8 H 6 BrNO 3 4 Erste Hilfe Erste Hilfe nach Augenkontakt Sofort Augen bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Augenarzt aufsuchen. Erste Hilfe nach Hautkontakt Sofort mindestens 15 Minuten mit viel Wasser undseife waschen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe entfernen. Verschmutzte Kleidung vor Wiederbenutzen waschen. Arzt aufsuchen. Erste Hilfe nach Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen, vorausgesetzt die Person ist bei Bewusstsein. Arzt konsultieren. Erste Hilfe nach Einatmen Betroffenen an die frische Luft bringen und warmund ruhig halten. Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Einen Arzt rufen. Hinweise für Arzt: Behandlung Symptomatische Behandlung. 5 Massnahmen zur Brandbekämpfung Löschmittel Geeignet Schaum, Trockenlöschmittel, Kohlendioxid (CO2), Sprühwasser Gefährdung bei Brandbekämpfung toxische Gase Schutzausrüstung Brandbekämpfung Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Brandbekämpfung / Zusätzliche Hinweise Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darfnicht in die Kanalisation gelangen. Wenn gefahrlos möglich unbeschädigte Behälter ausder enzone entfernen. 6 Massnahmen bei Freisetzung Personbezogene Vorsichtsmaßnahmen Bei Einwirkungen von Dämpfen/Stäuben/Aerosolen ist Atemschutz zu verwenden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangenlassen. Sicherstellen, dass alle Abwässer aufgefangen undeiner Abwasserbehandlungsanlage zugeführt werden.
Sicherheitsdatenblatt W-100018 Seite 3 von 5 Verfahren zur Reinigung oder Aufnahme Zusätzliche Hinweise bei Freisetzung In geeigneten, geschlossenen Behältern sammeln und zur Entsorgung bringen. Verunreinigte Flächen gründlich reinigen. Den betroffenen Bereich belüften. 7 Handhabung und Lagerung Handling Handhabungshinweis Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Einnahme und Einatmen vermeiden. Langes und wiederholtes Ausgesetztsein vermeiden. Beschmutzte Kleidung entfernen und vor Wiedergebrauch waschen. Nach Bearbeitung gut waschen. Lagerung Lagertemperatur bei Raumtemperatur lagern Lagerbedingung Behälter gut verschliessen Anforderungen Lagerung Von unverträglichen Substanzen fern halten. An einem kühlen, trockenen, gut belüfteten Platzentfernt von unverträglichen Substanzen aufbewahren. 8 Überwachung persönlich Schutzausrüstun Begrenzung Überwachung der Exposition Hygienemaßnahmen mechanische Ablufteinrichtung nötig. Notfall- und Augendusche. Persönliche Schutzkleidung Atemschutz Ein NISHO/MSHA oder EU Standard EN 149 annerkanntes Atemschutzgerät tragen. Handschutz Chemikalienresistente Handschuhe tragen, um Hautkontakt zu vermeiden. Augenschutz Passende Gestellbrille oder Schutzbrille nach OSHA tragen. Körperschutz Chemikalienresistente Handschuhe und Schutzkleidung tragen, um Hautkontakt zu vermeiden. Hinweise zum sicheren Umgang Kontaminierte Kleidung vor Wiederbenutzen waschen. Passende Schutzkleidung tragen, um Kontakt zu vermeiden. 9 physikalische/chemische Eigenschaften Farbe gelb Form Pulver Phasenübergang fest/flüssig 96 C Phasenübergang flüssig/gasförmig 325 C
Sicherheitsdatenblatt W-100018 Seite 4 von 5 Molare Masse 244,04 g/mol Flammpunkt 151 C 10 Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen unverträgliche Materialien Zu vermeidende Stoffe starke Oxidationsmittel Zersetzungsprodukte Stickstoffoxide (NOx), Kohlendioxid (CO2), Bromidgase, Kohlenmonoxid 11 Toxikologische Angaben Sonstige Hinweise zur Toxizität Es sind uns keine Daten zur Toxizität bekannt. 12 Umweltbezogene Angaben Biologischer Abbau Bioakkumulation Verteilung in der Umwelt 13 Hinweise zur Entsorgung Hinweise zur Entsorgung und Verpackung Hinweise zur Entsorgung Material mit einem brennbaren Lösungsmittel auflösen oder mischen und ineiner Verbrennungsanlage mit Nachbrenner und Abluft, Entsorgung gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG). Hinweise zur Verpackung 14 Angaben zum Transport Straßentransport (ADR/GGVS) UN Nr. 3261 Klasse(n) Verpackungsgruppe Offizielle Benennung für die Beförderung 8 II Ätzender fester Stoff, sauer, organisch, n.a.g. (2-Bromo-4'-nitroacetophenone)
Sicherheitsdatenblatt W-100018 Seite 5 von 5 Lufttransport (IATA) UN Nr. Klasse(n) Verpackungsgruppe Offizielle Benennung für die Beförderung 15 Sonstige Vorschriften Sonstige Vorschriften 3261 8 II Ätzender fester Stoff, sauer, organisch, n.a.g. (2-Bromo-4'-nitroacetophenone) 16 Zusatzinformationen GHS-Kennzeichnung Gesetzliche Liste EC1272/08 Verordnung (EG) 1272/2008 (GHS/CLP) Symbol Piktogramm Signalwort enhinweis H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Sicherheitshinweis P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. BIOSYNTH stellt dieses MSDS in gutem Glauben zur Verfügung. Zur Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten wird keine Erklärung gegeben, und BIOSYNTH übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler in den Daten. Es wird keine Erklärung zur Eignung der Daten oder der Materialien für einen bestimmten Zweck gegeben. Es wird keine Erklärung oder Garantie hinsichtlich Schäden oder Verletzungen gegeben. Der Anwender trägt die gesamte Verantwortung für die Einhaltung aller im Zusammenhang mit der Verwendung dieses Materials geltenden Gesetze und Vorschriften.