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Radtyp: S-8519 einteiliges Leichtmetallsonderrad

Transkript:

Anlage- 1 Seite : 1 / 8 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: GT 859 Art des Sonderrades: Handelsmarke: Montageposition: einteiliges Leichtmetallsonderrad RH Vorderachse Radausführung: LK 130 Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: 8½Jx19H2 54 mm 130 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Allgemeine Anforderungen 71,50 mm Mittenzentrierung ohne Ring 670 kg 2150 mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 991, 997, 997G, 997 TURBO Befestigungsteile mit Kugelbund, Gewinde M14x1,5 (s. Auflagen Z01 ff.) 970, 970N Befestigungsteile mit Kugelbund, Gewinde M14x1,5 (s. Auflagen Z03 ff.) - 130 Nm - 160 Nm

Anlage- 1 Seite : 2 / 8 Typ: 997 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0137*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf. Auflagen Auflagen und Vorderachse Hinterachse Hinweise 239 bis 320 911 Carrera, 911 Carrera S, 911 GT3(Coupe, Cabrio) 239 bis 300 911 Carrera 4, 911 Carrera 4 S, 911 Targa 4 911 Targa 4 S, 911 Sport Classic, 911 Carrera GTS, 911 Carrera 4 GTS, 911 Speedster (Coupe, Cabrio) 8,5J x 19 ET54 11J x 19 ET65 235/35R19 M+S 295/30R19 M+S A02) bis A10)B28)B29) E00)E60)E63)V00)Z01) 235/35R19 295/30R19 A02) bis A10)B28)B29) E00)E05a)E60)E63) V00)Z01) 235/35R19 305/30R19 A02) bis A10)B28)B29) E00)E60)E63)V00)Z01) 235/35R19 M+S 295/30R19 M+S A02) bis A10)B28)B29) E00)E61)E63)V00)Z02) 235/35R19 295/30R19 A02) bis A10)B28)B29) E00)E05a)E61)E63) V00)Z02) 235/35R19 305/30R19 A02) bis A10)B28)B29) E00)E61)E62)E63) V00)Z02) 331 911 GT3 RS 235/35R19 M+S 295/30R19 M+S A02) bis A10) E00)E61)E63)V00)Z02) e13*2001/116*0137*16 825/1220 5/130/71,5 Typ: 997G ABE / EG-Genehmigung: e13*ks07/46*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf. Auflagen Auflagen und Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,5J x 19 ET54 11J x 19 ET65 320 bis 331 911 GT3 235/35R19 M+S 295/30R19 M+S A02) bis A10)E00)E60) E63)V00)Z01) 235/35R19 305/30R19 A02) bis A10)E00)E60) E63)V00)Z01) 331 911 GT3 RS 235/35R19 M+S 295/30R19 M+S A02) bis A10)E00)E61) E63)V00)Z02) e13*ks07/46*0001*04 650/1055 5/130/71,5

Anlage- 1 Seite : 3 / 8 Typ: 997 TURBO ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0177*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf. Auflagen Auflagen und Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,5J x 19 ET54 11J x 19 ET47 280 bis 390 911 Turbo, 911 Turbo S (Coupe, Cabrio) 235/35R19 M+S 295/30R19 M+S A02) bis A10)E00)E61) E63)V00)Z02) 235/35R19 305/30R19 A02) bis A10)E00)E61) E62)E63)V00)Z02) e13*2001/116*0177*09 825/1250 5/130/71,5 Typ: 991 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1187*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf. Auflagen Auflagen und Vorderachse Hinterachse Hinweise 257 bis 316 911, 911 Carrera, 911 Carrera S (Coupe, Cabrio) 8,5J x 19 ET54 11J x 19 ET65 235/40R19 285/35R19 A02) bis A10)E00)E05a) E60)E63)V00)Z01) 235/40R19 M+S 285/35R19 M+S A02) bis A10)E00) E60)E63)V00)Z01) e13*2007/46*1187*06 775/1205 5/130/71,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 991 e13*2007/46*1187*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 8.5x19 ET54 11.0x19 ET65 257 bis 316 Porsche 911 Carrera 4, 911 235/40R19 295/35R19 A02) bis A10)E00) Carrera 4S N245) N305) E61)E63)V00)Z02) (breite Karosserie) 235/40R19 M+S 295/35R19 M+S A02) bis A10)E00) E61)E63)V00)Z02) 245/40R19 305/35R19 A02) bis A10)E00) E61)E63)V00)Z02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 970 e13*2007/46*0970*.. 970N e13*2007/46*1143*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 8.5x19 ET54 11.0x19 ET65 155 bis 309 Porsche Panamera, -4, - 245/45R19 275/40R19 A02) bis A10)B27)E00) 4S,-Diesel A94a)ER2) E63)EF1)V00)Z03) (Ausf. mit kleinsten Serienrädern in 18Zoll) 255/45R19 285/40R19 A02) bis A10)B27)E00) ER2) E63)EF1)V00)Z03)

Anlage- 1 Seite : 4 / 8 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 970 e13*2007/46*0970*.. 970N e13*2007/46*1143*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 8.5x19 ET54 11.0x19 ET65 155 bis 309 Porsche Panamera, -4, - 245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)B27)E00) 4S,-Diesel ER2)K04) E63)EF1)V00)Z04) (Ausf. mit kleinsten Serienrädern in 18Zoll) 255/45R19 285/40R19 A01) bis A10)B27)E00) ER2)K02) E63)EF1)V00)Z04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

Anlage- 1 Seite : 5 / 8 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B27) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage (optional: PCCB Porsche Ceramic Composite Brake) : - Vorderachse: Porsche Keramik-Bremsanlage mit Bremsscheibe Ø410x38 mm B28) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 : - belüftete Bremsscheibe Ø350x34 mm. B29) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage (optional: PCCB Porsche Ceramic Composite Brake) : - Vorderachse: Bremssattel mit bel. Bremsscheibe Ø380x34 mm - Hinterachse : Bremssattel mit bel. Bremsscheibe Ø350x28 mm E00) Die Verwendung des Rades GT 859 ist nur an Achse 1 zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT 119 (KBA 48900) an Achse 2 zulässig. Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die Auflagen und Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp GT 119 zu beachten. EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, mit einer Fahrzeugbreite von 1808 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren. E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, mit einer Fahrzeugbreite von 1852 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.

Anlage- 1 Seite : 6 / 8 E62) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 325/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor Sonderrad-Anbau zu entfernen. ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg 275/40R19 2144 1340 285/40R19 2169 1330 Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 305/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Anlage- 1 Seite : 7 / 8 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Z01) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig mit folgendem Zubehör: Achse 1 Achse 2 Radtyp GT 859 GT 119 Radgröße 8,5J x 19 H2, ET 54 11J x 19 H2, ET 65 Adapter- / Zwischenscheibe Radbefestigungsteile Porsche Serien-Kugelbund- Anzugsmoment: 130 Nm Effektive Einpresstiefe -- -- Porsche Serien-Kugelbund- Anzugsmoment: 130 Nm Z02) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig mit folgendem Zubehör: Achse 1 Achse 2 Radtyp GT 859 GT 119 Radgröße 8,5J x 19 H2, ET 54 11J x 19 H2, ET 65 Adapter- / Zwischenscheibe Radbefestigungsteile Porsche Serien-Kugelbund- Anzugsmoment: 130 Nm Effektive Einpresstiefe -- 47 mm H & R, Distanzscheibe 18mm, Typ/Ausf.: 1305716-18, KBA 90974 H & R Radbolzen M14x 1,5x 63 mit loser Anzugsmoment: 130 Nm H & R Artikel Nr. 1456306 Z03) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig mit folgendem Zubehör: Achse 1 Achse 2 Radtyp GT 859 GT 119 Radgröße 8,5J x 19 H2, ET 54 11J x 19 H2, ET 65 Adapter- / Zwischenscheibe Radbefestigungsteile Porsche Serien-Kugelbund- Anzugsmoment: 160 Nm Effektive Einpresstiefe -- -- Porsche Serien-Kugelbund- Anzugsmoment: 160 Nm

Anlage- 1 Seite : 8 / 8 Z04) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig mit folgendem Zubehör: Achse 1 Achse 2 Radtyp GT 859 GT 119 Radgröße 8,5J x 19 H2, ET 54 11J x 19 H2, ET 65 Adapter- / Zwischenscheibe Radbefestigungsteile Porsche Serien-Kugelbund- Anzugsmoment: 160 Nm Effektive Einpresstiefe -- 47 mm H & R, Distanzscheibe 18mm, Typ/Ausf.: 1305716-18, KBA 90974 H & R Radbolzen M14x 1,5x 63 mit loser Anzugsmoment: 160 Nm H & R Artikel Nr. 1456306 Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ GT 859 des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, 08.01.2014