PREISLISTE 2016 Preisliste Nr. 32 / Gültig ab 1.1.2016
Sendezeiten und Preise 1. Spots 2. Reader (erstplatzierte, kurzfristig einsetzbare Spots mit 20 Sekunden Länge) Montag Freitag Preis/Sekunde 05.00 09.00 Uhr 15,00 E 09.00 15.00 Uhr 7,00 E 15.00 19.00 Uhr 8,50 E 19.00 20.00 Uhr 5,00 E 20.00 05.00 Uhr 3,00 E Samstag 06.00 18.00 Uhr 7,50 E 18.00 20.00 Uhr 5,00 E 20.00 06.00 Uhr 3,00 E Sonn- und Feiertag 06.00 20.00 Uhr 5,00 E 20.00 06.00 Uhr 3,00 E Montag Freitag Pauschalpreis 05.00 09.00 Uhr 450,00 E 09.00 15.00 Uhr 210,00 E 15.00 19.00 Uhr 255,00 E 19.00 20.00 Uhr 150,00 E 20.00 05.00 Uhr 90,00 E Samstag 06.00 18.00 Uhr 225,00 E 18.00 20.00 Uhr 150,00 E 20.00 06.00 Uhr 90,00 E Sonn- und Feiertag 06.00 20.00 Uhr 150,00 E 20.00 06.00 Uhr 90,00 E Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rabatte und Platzierung 3. Rabatte Werden für einen Werbungtreibenden mehrere Werbedurchsagen innerhalb eines Kalenderjahres ausgestrahlt, so werden auf die Grundpreise folgende Rabatte gewährt: Euro Rabatt ab 3.000 2 % Rabatt ab 6.000 3 % Rabatt ab 8.000 4 % Rabatt ab 12.000 5 % Rabatt ab 14.000 6 % Rabatt ab 17.000 7 % Rabatt ab 20.000 8 % Rabatt ab 22.500 9 % Rabatt ab 25.000 10 % Rabatt ab 30.000 11 % Rabatt ab 40.000 13 % Rabatt ab 50.000 15 % Rabatt ab 60.000 17 % Rabatt ab 75.000 20 % Rabatt 4. Single Spots Preisaufschlag von 50 % mit einer maximalen Länge von 30 Sekunden und auf Anfrage buchbar. 5. Sonderwerbeformen Preise für Sonderwerbeformen sind nicht rabattierfähig und erfolgen nach individueller Vereinbarung. 6. Kosten für Spotproduktionen Spot mit einem Sprecher 380,00 Euro netto. Je weiterer Sprecher und Musik nach Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sonderwerbeformen Laden Sie Ihre Marke mit einer unverwechselbaren, positiven Programmaktion auf und nutzen Sie durch den direkten Link zu Radio Gong 96.3 die Strahlkraft unseres Senders für Ihre Markenstrategie. Dieses Placement verknüpft Ihre Werbebotschaft mit einem direkten Nutzen oder einem emotionalen Erlebnis für den Hörer. Die Alleinstellung Ihrer Werbebotschaft erfolgt dabei in Verbindung mit z.b. Verkehrsinfos, Blitzdienst, Zeitansage, Wetter, Sendungen oder speziellen Comedy- Elementen, Gewinnspielen oder anderen On-Air-Aktionen. Wir konzipieren auch gerne eine On-Air-Aktion in Absprache mit Ihnen zur Erreichung Ihrer Marketingziele! Radio Gong 2000 Programmanbieter GmbH & Co. Hörfunk für München KG Franz-Joseph-Str. 14 80801 München Telefon 089 38166-144 Telefax 089 38166-187 vkleitung@radiogong.de www.radiogong.de Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot nach Ihrem Anforderungsprofil. Internet www.radiogong.de Radio Gong 96.3 erreicht jährlich rund 4.110.239 PIs*. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles crossmediales Angebot. Weitere Werbeformen auf Anfrage! * Quelle: IVW Juli 2014 Juli 2015
Auftragsabwicklung Annahmeschluss Aufträge sollen in der Regel eine Woche vor dem Sendetermin vorliegen. Die Aufträge unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sendeunterlagen Der Auftraggeber stellt rechtzeitig, mindestens jedoch eine Woche vor Erstausstrahlung, den Spot per Mail als mp3, wav o.ä. zur Verfügung. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Qualität und rechtzeitige Lieferung. Radio Gong 2000 Programmanbieter GmbH & Co. Hörfunk für München KG Franz-Joseph-Str. 14 80801 München Telefon 089 38166-122/-133 Telefax 089 38166-145 dispo@radiogong.de www.radiogong.de Zahlungsbedingungen Rechnungen werden als monatliche Sammelrechnungen jeweils nach einer Ausstrahlung zur Monatsmitte oder zum Monatsende erstellt. Sie sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Bei Vorauszahlungen, die vor Beginn der Ausstrahlung eingehen, gewährt Radio Gong 2000 ein Skonto von 2 %, sofern keine älteren Rechnungen überfällig sind. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers kann Radio Gong 2000 Vorauszahlung verlangen. Erstaufträge werden nur gegen Vorauszahlung abgewickelt. Umbuchungen Umbuchungen, die 3 Arbeitstage vor dem Sendetermin eingehen, werden berücksichtigt.
Das Sendegebiet von Radio Gong 96.3 München Dachau Freising Erding Landshut Fürstenfeldbruck Starnberg Rosenheim Bad Tölz- Wolfratshausen Ebersberg
Allgemeine Geschäftsbedingungen Radio Gong 2000 Für Aufträge zur Ausstrahlung einer Werbesendung gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Radio Gong 2000. 1. Jede Ausstrahlung einer Werbesendung setzt die Erteilung eines Sendeauftrags durch den Autraggeber in Textform (per Brief, E-Mail, Telefax oder online) voraus. Dieser Sendeauftrag wird erst verbindlich, wenn er von Radio Gong 2000 in Textform bestätigt wurde. 2. Aufträge von Werbungsmittlern werden nur für namentlich bezeichnete Werbungtreibende, die das beworbene Produkt herstellen und vertreiben, angenommen. 3. Werbesendungen von mehr als einem Werbungtreibenden innerhalb eines Sendeauftrags (Verbundwerbung) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Radio Gong 2000; sie berechtigen Radio Gong 2000 zur Erhebung eines Verbundaufschlags auf die Vergütung gemäß Preisliste. 4. Radio Gong 2000 ist berechtigt, auch nach Annahme des Sendeauftrags die Ausstrahlung einzelner Werbesendungen nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, oder die Ausstrahlung aus inhaltlichen, programmgestalterischen oder technischen Gründen für Radio Gong 2000 unzumutbar ist. Radio Gong 2000 wird eine solche Ablehnung dem Auftraggeber möglichst rasch mitteilen. 5. Der Auftraggeber stellt Radio Gong 2000 spätestens eine Woche vor der ersten Ausstrahlung der Werbesendung übertragungsfähige Sendeunterlagen zur Verfügung. Zugleich hat er die für die Abrechnung mit der GEMA erforderlichen Angaben zu übermitteln. Kann eine Werbesendung nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgestrahlt werden, weil Sendeunterlagen nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet geliefert werden, hat der Auftraggeber dennoch die vereinbarte Vergütung für die Werbesendung zu zahlen. 6. Der Auftraggeber übermittelt Sendeunterlagen auf seine Gefahr. Sendeunterlagen, insbesondere Ton- und Datenträger, die der Auftraggeber anliefert, muss Radio Gong 2000 nicht vorab auf ihre Sendequalität prüfen. 7. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Sendeunterlagen. Er gewährleistet, dass er sämtliche zur Verwertung im Rundfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte in Bezug auf die von ihm gestellten Sendeunterlagen, insbesondere Tonträger, erworben hat. Der Auftraggeber stellt Radio Gong 2000 von allen diesbezüglichen Ansprüchen, Dritter, insbesondere von Ansprüchen wettbewerbsrechtlicher, urheberrechtlicher und persönlichkeitsrechtlicher Art, frei. 8. Jede Werbesendung wird unter den gleichen technischen Bedingungen ausgestrahlt wie das allgemeine Programm von Radio Gong 2000. In diesem Rahmen gewährleistet Radio Gong 2000 die ordnungsgemäße Ausführung jedes Sendeauftrags. 9. Radio Gong 2000 übernimmt keine Gewähr für die Ausstrahlung einer Werbesendung zu bestimmten Sendezeiten oder in bestimmter Reihenfolge. Abweichungen von festgelegten Sendeterminen oder Reihenfolgen begründen keine Ansprüche des Auftraggebers. 10. Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel bei der Ausstrahlung einer Werbesendung müssen innerhalb einer Woche nach Ausstrahlung der Werbesendung bei Radio Gong 2000 in Textform eingehen. Bei berechtigten Reklamationen ist Radio Gong zur einmaligen kostenfreien Ausstrahlung der Werbesendung in technisch einwandfreier Form verpflichtet. Ist diese erneute Ausstrahlung ebenfalls fehlerhaft, kann der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. 11. Fällt eine Werbesendung aus programmtechnischen Gründen oder übertragungstechnischen Gründen im gesamten Sendegebiet aus (z.b. wegen höherer Gewalt, nicht beeinflussbarer Störungen oder aktueller Programmänderungen), oder weicht die technische Reichweite dieser Werbesendung mindestens 10% vom üblichen Sendestandard bei Radio Gong 2000 ab, wird die Werbesendung möglichst zeitnah (vorher oder nachher) zum vorgesehenen Zeitpunkt ausgestrahlt bzw. wiederholt. Radio Gong 2000 unterrichtet den Auftraggeber über den neuen Sendetermin, falls es sich nicht nur um eine unerhebliche Verschiebung handelt. Ist diese erneute Ausstrahlung ebenfalls fehlerhaft, kann der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. 12. Die Vergütung eines Sendeauftrags erfolgt auf der Grundlage der bei Annahme des Sendeauftrags gültigen Preisliste. Etwaige Änderungen der Preisliste bis zum Ausstrahlungstermin berechtigen den Auftraggeber, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Preisänderungen vom Vertrag zurückzutreten. Solche Preisänderungen wird Radio Gong 2000 mindestens einen Monat vor Inkrafttreten in üblicher Weise bekanntgeben. Einen Rücktritt hat der Auftraggeber dann unverzüglich gegenüber Radio Gong 2000 zu erklären. Die Vergütung laut Preisliste erfolgt für die Ausstrahlung der Werbesendung. Etwaige Produktionskosten werden gesondert berechnet. Die Kosten für Änderungen auftragsgemäß von Radio Gong 2000 produzierter Werbespots trägt der Auftraggeber. 13. Rechnungen werden als monatliche Sammelrechnungen jeweils nach einer Ausstrahlung zur Monatsmitte oder zum Monatsende erstellt. Sie sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Bei Vorauszahlungen, die vor Beginn der Ausstrahlung eingehen, gewährt Radio Gong 2000 ein Skonto von 2%, sofern keine älteren Rechnungen überfällig sind. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers kann Radio Gong 2000 Vorauszahlung verlangen. Erstaufträge werden nur gegen Vorauszahlung abgewickelt. Konzernrabatte werden nur beim Nachweis einer entsprechenden Organschaft gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug ist Radio Gong 2000 berechtigt, die weitere Ausführung eines laufenden Auftrags bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen und für die restlichen Werbesendungen Vorauszahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug oder einvernehmlicher Stundung des Rechnungsbetrags schuldet der Auftraggeber die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch Radio Gong 2000 ist nicht ausgeschlossen. 15. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Radio Gong 2000 ist Mitglied der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.v. (IVW)
803.000 Hörer Weitester Hörerkreis, deutschsprachige Bevölkerung, ab 10 Jahre, im weitesten Empfangsgebiet Quelle: Funkanalyse Bayern 2015 / TNS Infratest MediaResearch