RSpS Allgemein. Ziel Leiter KZen Breitensport

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Transkript:

RSpS Allgemein Ziel Leiter KZen Breitensport Fairen Schiesssport Nicht alles was Schützen kaufen können und machen ist zugelassen Fairness auch im Verein und Kanton 12

RSpS Allgemein Antwort geben auf die Frage Wann gelten die Regeln für das Sportliche Schiessen? Disziplin Sportgerät Anlass Datum / Jahreszeit 13

RSpS Allgemein Wettkampfchef Organisator der Wettkämpfe Verantwortlich füt die Ehrendamen Ev. OK Präsident Vereinspräsident 15

RSpS Allgemein Wettkampfleiter Ist für die Wettkämpfe verantwortlich Verantwortlich für die Schützinnen und Schützen Chef Schiessbetrieb Schützenmeister 16

RSpS Allgemein Regeln für das sportliche Schiessen RSpS = Grundlage für das Schiessen Gültig ab 1.1.2016 Wichtigste Änderungen 8 einzelne Reglemente Klare Unterteilung SSV / ISSF Kleidervorschriften Breitensportfreundlich Sicherheit steht im Mittelpunkt Verständliche Sprache 18

RSpS Reglemente Die Reglemente RSpS Basisreglement 1.10.4020 TRSP Technische Regeln für alle Schiesssportdisziplinen 1.10.4021 TRG Technisches Regeln Gewehr 1.10.4022 TRP Technisches Regeln Pistole 1.10.4023 RW Regeln für Wettkämpfe 1.10.4024 RT Regeln für Teilnehmer 1.10.4025 RI Regeln für die Infrastruktur 1.10.4026 RFL Regeln der finanziellen Leistungen 1.10.4027 20

RSpS Reglemente RSpS Regeln für das sportliche Schiessen Regelt die Teilreglemente Regelt die Übergangsbestimmungen 21

RSpS Reglemente TRSP Technische Regeln für alle Schiesssportdisziplinen Grundregeln des Sportlichen Schiessen ohne Sportgeräte spezifischen Angaben Liefert die Grundlage zum Schiessen 22

RSpS Reglemente TRG Technische Regeln Gewehr Grundregeln des Sportlichen Schiessen mit dem Sportgerät Gewehr Für Distanz 300m / 50m / 10m Liefert die Grundlage zum Schiessen mit dem Gewehr 23

RSpS Reglemente TRP Technische Regeln Pistole Grundregeln des Sportlichen Schiessen mit dem Sportgerät Pistole Für Distanz 50m / 25m / 10m Liefert die Grundlage zum Schiessen mit der Pistole 24

RSpS Reglemente RW Regeln für Wettkämpfe Grundregeln für alle Wettkämpfe Für Distanz 300m / 50m / 25m / 10m Basisreglement für alle Wettkampfchefs und Wettkampfleiter 25

RSpS Reglemente RT Regeln für Teilnehmer Grundregeln für alle Teilnehmer Für Distanz 300m / 50m / 25m / 10m Basisreglement für alle Teilnehmer Brauchen Sie nicht zu kennen, die Teilnehmer kennen es eh besser Inklusive aller Interpretationen und Abweichungen 26

RSpS Reglemente RI Regeln für die Infrastruktur Grundregeln für die Infrastruktur Für Distanz 300m / 50m / 25m / 10m 27

RSpS Reglemente RFL Regeln der finanziellen Leistungen Grundregeln für den Finanzbereich Regelt die Gebühren und Kosten 28

RSpS Reglement Grundsatz Jeder Anlass hat ein/eine Reglement (ändert kaum) Die Grundlagen, was, womit, wer AFB (ändert jährlich) wann, wo, wie - so funktioniert der Anlass Merkblatt (laufende Änderungen) besondere Anordnungen, Massnahmen und Hinweise 29

Reglement RSpS Artikel 2 2 Für das sportliche Schiessen gelten die RSpS des SSV. Wo diese keine Regelung enthält, sind die ISSF- Regeln anwendbar. 32

Technische Regeln für alle Schiesssportdisziplinen RSpS Dok 1.10.4021 34

Reglement TRSp Artikel 3 Persönliche Verantwortung 1 Die Teilnehmer sind verantwortlich für die sichere Handhabung, die Funktionsfähigkeit sowie die Entlade- und die Laufkontrolle ihrer Sportgeräte 2 Inner- und ausserhalb des Schiessstandes nicht regelkonform deponierte oder liegen gelassene Sportgeräte müssen vom Organisator eingezogen werden. Für die Herausgabe kann er eine Entschädigung verlangen. 35

Reglement TRSp Daraus folgt: Der Schütze ist grundsätzlich verantwortlich Wir müssen Kontrollen durchführen. Bei jedem Schiessanlass! Auch ausserhalb der Schiessanlage (Restaurant, Vorplätze etc.) 36

Reglement TRSp Artikel 4 Handhabung 1 Das Entfetten und Reinigen darf nur in den dafür vorgesehenen Stellen vorgenommen werden. Sie sind vom Organisator zu bezeichnen 37

Reglement TRSp Daraus folgt: Der Reinigungsplatz ist anzuschreiben oder bekannt zu geben. Ist keine Stelle bezeichnet, darf kein Sportgerät gereinigt werden 38

Reglement TRSp Artikel 5 Sicherheit Schiessbetrieb 1 Der Organisator bestimmt einen verantwortlichen Schiessleiter, Schützenmeister oder Jungschützenleiter. Ihm sind Standaufsichten und weitere Funktionäre unterstellt. Sie setzen die Sicherheitsbestimmungen durch und vergewissern sich, dass die Funktionäre die RSpS umsetzen (Sportgeräte, Handhabung, Entladekontrolle, Schiessprogramme etc.). 39

Reglement TRSp Artikel 6 Gehörschutz 1 Im Schiessstand besteht während des Schiessbetriebes Gehörschutzpflicht. 2 Der Schütze ist für seinen Gehörschutz selbst verantwortlich. 3 Der Organisator stellt sicher, dass geeignete Gehörschütze für Funktionäre und übrige Aufenthalter in der Schiessanlage zur Verfügung stehen. 4 Bei Anlässen, bei welchen Ordonnanzmunition verschossen wird, gilt die Schiessverordnung VBS (Gehörschutzschalen). 40

Reglement TRSp Daraus folgt: Der Organisator ist für den Gehörschutz des Schützen nicht verantwortlich. Wer keinen geeigneten Gehörschutz trägt ist im Schiesstand nicht zugelassen. 41

Reglement TRSp Artikel 7 Schiessplan 1 Mit Ausnahme der vereinsinternen Schiessen ist für jeden Schiessanlass ein Schiessplan, ein Wettkampfreglement oder Ausführungsbestimmungen (AFB) zu erstellen. Schiessplan, Reglement bzw. AFB sind erst durch die zuständige Instanz zu bewilligen, wenn der Nachweis der Versicherungsdeckung durch die USS erbracht ist. Die Genehmigung durch die einzelnen Instanzen ist im Schiessplan, Reglement bzw. den AFB aufzuführen. 43

Reglement TRSp Artikel 13 Sportgeräte 4 Der Organisator eines Schiessanlasses kann die Zulassung der einzelnen Sportgeräte frei bestimmen. 5 Aus Sicherheitsgründen dürfen bei Verwendung von Ordonnanzmunition bzw. Grosskaliber (GK)- Trainingsmatchmunition nur Sportgeräte eingesetzt werden, die mit dem Beschussstempel einer autorisierten Beschussstelle versehen sind. 48

Reglement TRSp Daraus folgt: Auch Trainings, freie Übungen etc. sind Schiessanlässe Kontrolle darf/sollte/muss durchgeführt werden 49

Reglement TRSp Artikel 18 Ordonnanzmunition 1 Bei Wettkämpfen, an welchen Ordonnanzmunition vorgeschrieben wird, darf nur die vom Organisator abgegebene Munition verschossen werden.. 2 Für Matchwettkämpfe regelt der Organisator die Einzelheiten 3 Die Ordonnanzmunition muss zum gleichen Preis abgegeben werden, wie sie vom VBS in Rechnung gestellt wird. Es wird auf die Regeln der finanziellen Leistungen (RFL) verwiesen. 51

Reglement TRSp Daraus folgt: Einhaltung der Verordnung des Bundes bezüglich der Abgabe von Ordonnanzmunition Der Verkaufspreis setzt sich aus dem Munitionspreis (=VBS-Preis) und allfälligen Gebühren und Kosten zusammen 52

Reglement TRSp Artikel 24 Schussabgabe 1 Jeder Wettkampfschuss, welcher durch den Teilnehmer ausgelöst wird und das Geschoss den Lauf verlässt, wird gewertet. Ist die Anzahl Probeschüsse vorgegeben, gilt dies auch für Probeschüsse. 2 Bei zeitlich limitierten Stichen (Serien) ist die Zeit durch die Schiessleitung zu kontrollieren. Ausserhalb der im Schiessplan festgelegten Zeitlimite abgegebene Schüsse werden mit Null gewertet. Kann nicht festgestellt werden, welche Schüsse ausserhalb der Zeitlimite abgegeben wurden, wird die entsprechende Anzahl höchster Schusswerte gestrichen. 55

Reglement TRSp Artikel 24 Schussabgabe 4 Sind auf einer Wettkampfscheibe mehr Treffer als im Programm vorgesehen und kann nicht festgestellt werden, wer den überzähligen Schuss oder die überzähligen Schüsse abgegeben hat, müssen die Treffer mit den höchsten Werten gestrichen werden. 5 Kreuzschüsse sind als Fehler zu werten. Erhält ein Teilnehmer Kreuzschüsse auf seine Scheibe und es kann nicht festgestellt werden, wer diese Schüsse abgegeben hat, müssen die Treffer mit den tiefsten Werten gestrichen werden 56

Technische Regeln Gewehr (TRG) RSpS Dok 1.10.4022 57

Reglement TRG Artikel 2 Hilfsmittel und Veränderungen 1 Sportgewehre: Gemäss ISSF 2 Ordonnanzgewehre: Es dürfen nur Hilfsmittel verwendet werden, die gemäss dem gültigen Hilfsmittelverzeichnis des VBS erlaubt sind. 58

Reglement TRG Daraus folgt: Jährlich mindestens einmal das Hilfsmittelverzeichnis herunterladen. www.swissshooting.ch -> Breitensport -> RSpS Was nicht im Hilfsmittelverzeichnis steht ist nicht gestattet! 59

Reglement TRG Ausnahmen: bewilligte Stellungserleichterung Regelmässig kontrollieren Ersichtlich auf Lizenzkarte VVA Bewilligung 60

Reglement TRG Artikel 3 Störungen 1 Bei Gewehrstörungen trägt der Teilnehmer die Folgen, ausgenommen bei Materialbruch, Munitionsversagen oder Störungen, die er von sich aus nicht hätte verhindern können. 61

Reglement TRG Artikel 3 Störungen 2 Will der Teilnehmer die Störung geltend machen, hat er das Gewehr ohne Manipulation in Schussrichtung und in der Schiessstellung zu belassen. Anschliessend ist die Schiessleitung/Standaufsicht mit erhobener Hand zu verständigen. 3 Die Schiessleitung/Standaufsicht trifft die weiteren Anordnungen endgültig. 62

Reglement TRG Artikel 4 Handhabung/Manipulation 3 Bei Gewehren 50m, welche nicht in Behältnissen aufbewahrt werden, ist innerhalb der Schiessanlage der Verschluss offen zu halten. Es können auch die ISSF-Sicherheitsmittel (Flagge, Schnur oder Pfropfen) eingesetzt werden. 64

Reglement TRG Artikel 4 Handhabung/Manipulation 4 Die Sicherheitsmittel gemäss ISSF (Flagge, Schnur oder Pfropfen) können bei Sportgewehren 300m verwendet werden. 65

Reglement TRG Artikel 4 Handhabung/Manipulation 5 Die Gewehre 300m sind offen, d.h. nicht in Behältnissen in die Schiessanlage zu bringen und dürfen erst ausserhalb der Schiessanlage wieder in die Behältnisse versorgt werden. 6 Bei Schiessbetrieb mit mehreren Distanzen und gleichem Zugangsbereich sind alle Gewehre offen, d.h. nicht in Behältnissen in die Schiessanlage zu bringen. 66

Reglement TRG Daraus folgt: Es muss sich jeder Schiessstandbetreiber überlegen wie er dies umsetzten will. Bauliche Massnahmen? Tisch? Ablagefläche? Beschilderung? 67

Reglement TRG Artikel 7 Liegend Karabiner 1 Weder der Ober- noch der Unterarm, Handrücken oder der Abzugbügel dürfen aufliegen. 70

Reglement TRG Artikel 8 Liegend Stgw 57 / 90 1 Wird das Magazin oder der Pistolengriff von der Hand umfasst, darf diese nirgends aufliegen. 2 Magazin und Pistolengriff dürfen nirgends aufliegen. 71

Reglement TRG Artikel 9 Liegend aufgelegt 1 Als Unterlage können gepolsterte Holzkonstruktionen oder Stative und dergleichen verwendet werden. 2 Die Auflage darf keine zusätzliche Fläche für die Platzierung des Ellbogens enthalten und darf nicht am Boden fixiert werden. 3 Das Gewehr muss auf der flachen Unterlage frei und ohne Befestigung aufliegen. 72

Reglement TRG Artikel 9 Liegend aufgelegt 4 Das Gewehr darf in der Laufrichtung auf maximal 20cm Länge aufliegen, seitlich muss zwischen Schaft und Auflage je mindestens 5cm freier Raum offen bleiben. 5 Anstelle der direkten Auflage des Gewehrs kann auch die das Gewehr haltende Hand auf der Unterlage aufliegen, beziehungsweise die Hand und/oder Unterarm an der Unterlage angelegt werden. In diesem Fall darf das Gewehr die Unterlage nicht berühren. Der Oberarm darf weder auf- noch anliegen. 73

Reglement TRG Artikel 9 Liegend aufgelegt 6 Betreffend Verwendung und Montage von Riemen wird auf das Hilfsmittelverzeichnis des VBS verwiesen. 7 Die Verwendung von Kissen oder ähnlicher Polsterungen unter dem Körper und unter der Schiessbekleidung ist verboten. 8 Magazin und Abzugbügel dürfen nirgends aufliegen. 74

Reglement TRG Daraus folgt: «Böckli» im Schiesstand entsprechend anpassen Gilt auch für ältere Schützen und Jungschützen! Schon lange nicht mehr zugelassen! 75

Reglement TRG Daraus folgt: 76

Reglement TRG 77

Reglement TRG 78

Reglement TRG Artikel 13 Schiessmatten 1 Wenn Schiessmatten vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden, ist die Verwendung von privaten Matten verboten. 2 Die Matte muss aus zusammendrückbarem Material bestehen und darf nicht mit einer Schiesshilfe für das liegend aufgelegt Schiessen verbunden sein. Die Matte misst maximal 50cm x 80cm. Bei der Messung gemäss ISSF muss die Dicke der Matte im zusammengedrückten Zustand mindestens 10mm betragen. 85

Reglement TRG Artikel 21 Kopfbedeckung 1 Alle Arten von Kopfbedeckungen, Schiessbrillen, Augenabdeckungen und Seitenblenden sind für SSV-Wettkämpfe erlaubt. 2 Diese dürfen jedoch den Teilnehmer nicht in der Wahrnehmung von Anordnungen, Sicherheitsvorschriften und der Trefferanzeige einschränken. 87

Reglement TRG Artikel 24 Munition 2 Das Wiederladen von Ordonnanzmunition ist verboten. 91

Reglement TRG Daraus folgt: Aus Ordonnanzwaffen darf nur unveränderte Ordonnanzmunition verschossen werden -> Art 53 Schiessverordnung VBS Wiedergeladene Munition <> Ordonnanzmuniton, darf somit nur an Anlässen gemäss ISSF verwenden werden. Übrige Wettkämpfe Ordonnanzmunition 92

Technische Regeln Pistole (TRP) RSpS Dok 1.10.4023 vom 13.3.2015 93

Reglement TRP Artikel 2 Hilfsmittel 1 Sportpistole: gemäss ISSF 2 Ordonnanzpistole: Es dürfen nur Hilfsmittel verwendet werden, die gemäss dem gültigen Hilfsmittelverzeichnis des VBS erlaubt sind. Daraus folgt: Jährlich mindestens einmal das Hilfsmittelverzeichnis herunterladen. 94

Reglement TRP Artikel 4 Handhabung 1 Die Pistole: a) darf erst an oder auf der Ladebank aus dem Behältnis genommen werden. b) darf nur entladen und mit offenem Verschluss/Ladeklappe mit der Mündung in Richtung Scheibe abgelegt werden. c) muss nach dem Schiessen entladen (Magazin und Patronen entfernt, Verschluss oder Ladeklappe offen) in Richtung Scheibe abgelegt werden. 96

Reglement TRP Artikel 4 Handhabung 1 Die Pistole: d) darf nie mit der Mündung auf der Ladebank abgestützt werden. Das Abstützen ist nur schräg nach vorne erlaubt, so dass die Mündung über die Ladebank herausragt. 2 Ein Aufbau, bzw. eine Unterlage (z.b. fester Schiesskoffer) zur Erhöhung der Ladebank ist erlaubt, darf aber die regelkonforme Schiessstellung nicht beeinträchtigen. 97

Reglement TRG Daraus folgt: Ladebank Ladebank 98

Reglement TRP Artikel 15 Munition 2 An Schiessanlässen ist folgende Munition zugelassen: a) Pistolen-Geschosse 10m Kal. 4.5mm (.177 ) b) Pistolen-Randfeuerpatronen 25/50m Kal. 5.6mm (.22 lr) c) Pistolen-Ordonnanzpatronen 25/50m Kal 9mm d) Pistolen-Patrone Parabellum Kal. 7.65mm e) Pistolen-Zentralfeuerpatronen 25m Kal. 7.62mm - 9.65mm (.30 -.38 ) 101

Regeln für Wettkämpfe (RW) RSpS Dok 1.10.4024 104

Reglement RW Artikel 36 ungültige Resultate 1 Resultate, die unter Missachtung der RSpS erzielt werden, sind durch die Schiessleitung für ungültig zu erklären und durch die Teilnehmer visieren zu lassen. 2 Bei Verweigerung des Visums oder wenn weitere Strafen oder Massnahmen nötig erscheinen, vermerkt die Schiessleitung dies auf dem Deckblatt des Schiessbüchleins (bzw. dem Standblatt oder der Schiesskarte) behält das Schiessbüchlein zurück und verweist die Angelegenheit auf den Disziplinarweg gemäss Reglement der DRK. 110

Reglement RW Artikel 37 Proteste 1 Proteste gegen erkennbare Schuss- und Resultatwertungen sind vor der Fortsetzung des Wettkampfes anzubringen, nicht sofort erkennbare spätestens vor der Unterzeichnung des Resultates durch die Teilnehmer 2 Der Entscheid der Schiessleitung ist endgültig, sofern für den entsprechenden Anlass nicht eine besondere Fachjury eingesetzt wird (Wettkampfoder Berufungsjury) 111

Reglement RW Artikel 40 Beschwerden 1 Verstösst ein Wettkampforganisator gegen Bestimmungen im Schiessplan bzw. im Reglement oder gegen die RSpS, können Teilnehmer innert 20 Tagen nach dem Vorfall Beschwerde einreichen. Abweichende Beschwerdefristen sind im Schiessplan bzw. im Reglement festzulegen. 3 Für Beschwerden, die Formationswettkämpfe betreffen, steht das Beschwerderecht nur den Vereinen zu. 112

Reglement RW Artikel 40 Beschwerden 2 Die Beschwerden sind an folgende Instanzen zu richten: a) an die KSV/UV für vereinsinterne Schiessen, Schiessanlässe für Junioren, Verbandswettkämpfe der KSV/UV und Vereinswettkämpfe. b) an den SSV für Historische Schiessen. c) an die im Schiessplan bzw. im Reglement bezeichnete Instanz für Verbandswettkämpfe des SSV, Schützenfeste und Matchwettkämpfe. 113

Reglement RW Daraus folgt: Regelung von Protest in den Reglementen definieren Wettkampfleitung / Schiessleitung definieren und im Stand veröffentlichen Jury (wenn vorhanden) definieren und im Stand veröffentlichen 114

Reglement RW Artikel 38 Verstoss gegen Lizenz 1 Haben Teilnehmer keine Lizenz: a) wird das persönliche Resultat gestrichen b) bleibt bei Vereinswettkämpfen der betroffene Verein im Wettkampf c) wird bei Mannschafts- und Gruppenwettkämpfen die Formation disqualifiziert 115

Regeln für Teilnehmer(RT) RSpS Dok 1.10.4025 117

Reglement RT Artikel 1 Teilnahmeberechtigung 1 Der Teilnehmer darf am gleichen Schiessanlass nur mit einem (1) Verein pro Disziplin teilnehmen und nur in einer (1) Kategorie schiessen. 2 Teilnehmer, die zusätzlich von einem anderen Verein als Aktiv-B-Mitglied in der Vereins- und Verbandsadministration (VVA) erfasst sind, sind teilnahmeberechtigt, sofern ihr Stammverein nicht an diesem Anlass teilnimmt. 3 Im Weiteren gelten die Regelungen gemäss Artikel 4 «Mehrfachmitglieder» 118

Reglement RT Artikel 2 Altersstufen 1 Junioren sind Schützen, die am 31. Dezember des Wettkampfjahres den 21. Geburtstag noch nicht erreicht haben. Veteranen sind Schützen, die am 31. Dezember des Wettkampfjahres den 60. Geburtstag erreicht haben. Senior-Veteranen sind Schützen, die am 31. Dezember des Wettkampfjahres den 70. Geburtstag erreicht haben. 119

Reglement RT Artikel 2 Altersstufen 4 Bei Kalenderjahr übergreifenden Wettkämpfen ist das am Ende des Wettkampfes erreichte Altersjahr massgebend. 120

Reglement RT Artikel 2 Altersstufen Definition Altersstufe Alter Abkürzungen Junioren U10 8 bis 9 Jahre U10 Junioren U13 10 bis 12 Jahre U13 Junioren U15 13 bis 14 Jahre U15 Junioren U17 15 bis 16 Jahre U17 Junioren U19 17 bis 18 Jahre U19 Junioren U21 19 bis 20 Jahre U21 Elite 21 bis 45 Jahre E Senioren 46 bis 59 Jahre S Veteranen 60 bis 69 Jahre V Seniorveteranen 70 und älter SV 121

Reglement RT Daraus folgt: Das Finaldatum/Wettkampfenddatum gilt für die Zuordnung Juniorenkurse die im Oktober beginnen entsprechend ausschreiben V und SV Schiessen ev in 2 Kategorien 122

Reglement RT Daraus folgt: Beispiel: Wird als einzige Altersstufe U21 definiert gilt: Alle ab 8 Jahren bis 20 Jahr. -> Teilnahmeberechtigt: bis Altersstufe U21 -> Teilnahmeberechtigt: der Altersstufe U21 123

Reglement RT 124

Reglement RT Artikel 3 Stammverein 1 Der Stammverein ist der Verein, bei dem der Teilnehmer Aktiv-A-Mitglied ist. Er wird für jede Disziplin auf der Lizenzkarte aufgeführt (= Disziplinen-Stammverein). 2 Verbindlich ist der Eintrag in der VVA vor Wettkampfbeginn. 126

Reglement RT Artikel 4 Mehrfachmitglieder 1 Mehrfachmitglieder sind für die gleiche Disziplin (Sportgerät und Distanz) Mitglied in einem Stammverein (bei welchem sie als Aktiv-A-Mitglied erfasst sind) und Mitglied in weiteren Vereinen (bei welchen sie als Aktiv-B-Mitglied erfasst sind). 2 Sie müssen an Verbands-, Vereins-, Mannschafts-, Gruppenwettkämpfen mit ihrem Disziplinen- Stammverein teilnehmen. 127

Reglement RT Artikel 4 Mehrfachmitglieder 1 Die Teilnahme von Mehrfachmitgliedern mit einem Verein, bei dem sie als Aktiv-B-Mitglied erfasst sind, ist nur möglich, wenn: 2 der Disziplinen-Stammverein am gleichen Verbands-, Vereins-, Mannschafts- oder Gruppenwettkampf nicht teilnimmt. 3 das Reglement des Wettkampfes nichts anderes vorsieht. 128

Reglement RT Artikel 4 Mehrfachmitglieder 4 Nimmt der Stammverein trotzdem an diesem Anlass teil, so wird der Teilnehmer in der Einzelrangliste aufgeführt. Das Resultat zählt aber nicht für den Formationswettkampf beider Vereine. 129

Regeln für Infrastruktur (RI) RSpS Dok 1.10.4026 130

Wettkampf Notfallplan Zufahrt Einweisung Wendemöglichkeit GPS Daten / Koordinaten Eigene Verbindungen Vereinspräsident KSV/UV OK Untereinander 150

Wettkampf Notfallplan Medieninformation Medienstelle Mediensprecher definieren Auskunftsverbot Smartphone 151

Welches ist der wichtigste Rang an einem Wettkampf? 163

Der Zweite ohne den Zweiten wäre der Erste letzter 164