12.1. Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen. 1 Grundforderungen. 2 Arten der Prüfung



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Transkript:

Seite 1 von 7 1 Grundforderungen 2 Arten der Prüfung Schutzziel der Prüfungen In der Norm DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10, Abschnitt 7.1, wird das Schutzziel der Prüfung von Blitzschutzsystemen wie folgt umrissen: Mit der Prüfung soll sichergestellt werden, dass das jeweilige Blitzschutzsystem (LPS) mit seinen Komponenten des Äußeren und Inneren Blitzschutzes in jeder Hinsicht den zum Zeitpunkt der Planung bzw. Errichtung geltenden Normen entspricht. Durch die Prüfung soll die Schutzfunktion des Blitzschutzsystems gegenüber direkten und indirekten Blitzeinwirkungen für Leben, Inventar, technische Ausrüstung der baulichen Anlage (Gebäude), Betriebstechnik und Sicherheitseinrichtungen sowie für die bauliche Anlage selbst in Verbindung mit nachfolgenden Instandhaltungsmaßnahmen gewährleistet werden. Anwendungsbereich Die Norm gilt für Blitzschutz-Neuanlagen, die nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10 errichtet wurden; bei älteren Blitzschutzsystemen kann sie sinngemäß angewendet werden. Entspricht das vorgefundene Blitzschutzsystem nicht den grundsätzlichen Schutzforderungen nach den genannten Normen, so muss dies im Prüfbericht dokumentiert werden. Es bleibt dem Eigentümer überlassen, wie er die Schutzforderungen erfüllen lässt. Zum Zeitpunkt der Errichtung mitgeltende Normen, sonstige zutreffende Vorschriften, Bauverordnungen mit Forderungen zum Blitzschutz usw. sollten berücksichtigt werden. Prüfer Die Prüfung des Blitzschutzsystems nach dieser Norm darf nur von einer Blitzschutzfachkraft, kurz Prüfer genannt, vorgenommen werden. Eine Blitzschutzfachkraft ist ein Blitzschutzingenieur, Blitzschutzplaner, Blitzschutzerrichter bzw. nach GewO, 36, ein Revisionsingenieur, behördlich anerkannter Prüfsachverständiger oder ein Prüftechniker (Sachkundiger) des Fachbereiches Elektrotechnik oder ein von unabhängigen Prüforganisationen und Prüfinstitutionen geschulter Prüfer. Der Prüfer muss umfassende Kenntnisse über Planung, Bau, Prüfung und Instandhaltung haben. Er muss sich laufend über die örtlich geltenden bauaufsichtlichen Vorschriften und einschlägigen, allgemein anerkannten Regeln der Technik informieren. Die Blitzschutzfachkraft muss über eine mehrjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeiten im Bereich des Blitzschutzes verfügen. Bei der Prüfung der Planung sind das gesamte Blitzschutzsystem und die Nutzung des Gebäudes unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Vorschriften zu prüfen. Diese Prüfung ist vor dem Errichten des Blitzschutzsystems durchzuführen. Von großer Wichtigkeit ist mit Beginn der Bauarbeiten die baubegleitende Prüfung aller der Teile des Blitzschutzsystems, die später nicht mehr zugänglich sind. Hierzu gehören insbesondere der Fundamenterder, Ableitungen in Stahlbetonstützen, Nutzung der Bewehrung in Wänden, Decken und Fußböden als Schirmung und Verbindungsstellen und Anschlussstellen mit der Bewehrung oder anderer metallener Bauteile des Baukörpers. Die technischen Unterlagen sind zu kontrollieren, und die Ausführung ist zu beaufsichtigen. Als praktisch hat es sich erwiesen, die später nicht mehr zugänglichen Teile der Blitzschutzanlage fotografisch zu dokumentieren. Nach der Fertigstellung des Blitzschutzsystems ist durch eine Abnahmeprüfung die normgerechte Schutzkonzeption (Planung) sowie die handwerkliche Ausführung (fachgerechte Richtigkeit) zu prüfen. Zu berücksichtigen sind die Nutzungsart, die technische Ausrüstung im Gebäude und die Standortbedingungen. Bei großen Gebäudekomplexen mit komplizierten technischen Ausrüstungen sind auch Teilabnahmeprüfungen möglich. In diesen Fällen ist eine laufende Dokumentation besonders wichtig. In regelmäßigen Zeitabständen (Tabelle 1) sind Wiederholungsprüfungen notwendig. Nur durch regelmäßige Wiederholungsprüfungen kann die dauernde Wirksamkeit des Blitzschutzsystems gewährleistet werden. Dabei muss ein besonderes Augenmerk auf Nutzungsänderungen und den Ausstattungsgrad mit elektronischen Informationssystemen gelegt werden. Häufig werden durch solche Änderungen die ursprünglichen Planungen und damit das Schutzkonzept unterlaufen. Es wird deshalb empfohlen, immer dann, wenn wesentliche Nutzungsänderungen, Änderungen der baulichen Anlage, Ergänzungen, Erweiterungen oder Reparaturen an dem geschützten Gebäude durchgeführt werden, eine Zusatzprüfung zu veranlassen. Dies sollte auch nach jedem bekannt gewordenen Blitzeinschlag erfolgen. Wenn für das Gebäude eine erhöhte Schutzbedürftigkeit (SK I und II) oder eine wesentliche Beeinflussung durch eine aggressive Umgebung auf das Blitzschutzsystem besteht, so muss die umfassende Prüfung des Blitzschutzsystems jährlich vorgenommen werden. Tabelle 1: Größter Abstand zwischen Prüfungen des Blitzschutzsystems

Seite 2 von 7 3 Prüfturnus für Wiederholungsprüfungen Die Tabelle 1 enthält zeitliche Abstände für die Wiederholungsprüfung bei durchschnittlichen Umgebungsbedingungen. Die Fristen sind Empfehlungswerte, die sich in der Praxis bewährt haben. Die Prüffrist wird durch folgende Einflussfaktoren bestimmt: Klassifizierung des Gebäudes oder des zu schützenden Bereiches, speziell hinsichtlich der Schadenfolgewirkungen, Blitz-Schutzklasse nach DIN EN 62305-1 bis 4 (VDE 0185-305-1 bis 4):2012-10, örtliche Umgebungsbedingungen (z.b. sind bei korrosiver Atmosphäre oder rauem Produktionsbetrieb kürzere Zeitabstände notwendig), Werkstoff der einzelnen Blitzschutzbauteile, Art der Oberfläche, an der die Blitzschutzbauteile befestigt Zustand des Erdbodens und davon abhängige Korrosionsgeschwindigkeit. Des Weiteren sind behördliche Auflagen oder Verordnungen mit Prüffristen zu berücksichtigen. Diese gelten als Mindestanfordungen. In der Tabelle 1 werden auch Intervalle für eine Prüfung von kritischen Bereichen bzw. für erhöhte Schutzfestigkeit (SK I und II) angegeben. Als kritische Bereiche eines Blitzschutzsystems gelten z. B. Teile, die starken mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt Blitzstromableiter, Überspannungsableiter, Potentialausgleichsverbindungen von Kabeln und Rohrleitungen. Die Prüffristen sollen zwischen den Wiederholungsprüfungen liegen. Altanlagen sind sinngemäß einer Blitzschutzklasse zuzuordnen. Von Bedeutung ist auch die Empfehlung, dass mit der regelmäßigen Prüfung der elektrischen Anlage des Gebäudes gleichzeitig die Funktionsfähigkeit der Maßnahmen des Inneren Blitzschutzes insbesondere des Blitzschutz-Potentialausgleichs mit geprüft wird. Hiermit wird auch unterstrichen, dass der Überspannungsschutz der elektrischen Anlage mit dem Inneren Blitzschutz immer zu koordinieren ist (vgl. Bild 1). Bild 1: Blitzschutz, Überspannungsschutz und Normung

Seite 3 von 7 4 Prüfmaßnahmen 4.1 Prüfung von Neuanlagen Die Prüfung umfasst: die Kontrolle der technischen Unterlagen - auf Vollständigkeit, - auf Übereinstimmung mit den Normen; die Besichtigungen daraufhin, ob - eine Übereinstimmung des Blitzschutzsystems mit den technischen Unterlagen vorliegt, - sich das Blitzschutzsystem in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, z.b. keine losen Verbindungen, keine Unterbrechungen der Leitungen sichtbar - eine Schwächung durch Korrosion vorliegt, besonders an Übergangsstellen zur Erde, die Erdungsanschlüsse, soweit sichtbar, intakt - die Leitungen und Bauteile ordnungsgemäß befestigt - die Teile für mechanische Schutzfunktion intakt - bauliche und/oder Nutzungsänderungen vorgenommen wurden, - Blitzstrom- und Überspannungsableiter richtig eingebaut - Beschädigungen oder Auslösungen von Ableitern vorliegen; dabei sind die vorgeschalteten Sicherungen mit zu prüfen, - Potentialausgleichsverbindungen innerhalb des Gebäudes, ggf. auch in höheren Ebenen, vorhanden und intakt sind. Besonders sind neu eingebaute metallene Installationen, Baukonstruktionen, energie- und informationstechnische Netze zu berücksichtigen, - Maßnahmen zur Beseitigung von Näherungen durchgeführt wurden, - Schirmungsmaßnahmen, soweit sichtbar, intakt sind; dabei ist die beidseitige und ggf. dazwischenliegende Erdung der Schirme zu prüfen. Prüfung durch Messungen - Durchgangsmessungen aller Verbindungen und Anschlüsse von Fang- und Ableiteinrichtung, Erdungsanlage, Potentialausgleichsleitungen, Schirmungsmaßnahmen, soweit keine Besichtigung möglich ist (Richtwert: < 1 Ω), - Ausbreitungswiderstand und/oder spezifischer Erdungswiderstand der Erdungsanlage, auch von Einzelerdern und Teilringerdern. - Hinweis: Bestehende Erdungsanlagen (Anlagen älter als 10 Jahre) können hinsichtlich der Korrosionseinwirkungen nur durch punktuelle Aufgrabungen geprüft werden. Die Messergebnisse sind mit früheren Ergebnissen zu vergleichen. Wenn wesentliche Abweichungen auftreten, sind zusätzliche Untersuchungen notwendig, um den Grund der Abweichung zu ermitteln. Prüfung der Planung Anhand der Planungsunterlagen (Blitzschutzzeichnung nach DIN EN 62305-3 Bbl. 3 (VDE 0185-305-3 Bbl. 3):2007-01, Abschnitt 7, Beschreibung nach DIN EN 62305-3 Bbl. 3 (VDE 0185-305-3 Bbl. 3): 2007-01, Gebäudezeichnungen) und der Schutzkonzeption ist festzustellen, ob folgende Gesichtspunkte berücksichtigt sind: Standortbedingungen (Lage im Gelände und zu anderen Gebäuden), Bauart der baulichen Anlage (z. B. Stahlskelettbau, Stahlbetonbau, Dachform und Art der Dacheindeckung, Fassadenverkleidung), Eignung von Gebäudeteilen als natürliche Bestandteile der Blitzschutzanlage (z.b. Metalldach, metallene Außenwände, Stahlkonstruktionen usw.), mögliche Korrosionsgefahren (z. B. durch Verwendung von Kupfer am Gebäude), technische Gebäudeausrüstung (Elektro-, EDV-, Fernmelde-, Brandmelde-, RLT- und Heizungsanlagen hinsichtlich Einbeziehung in den Blitzschutz-Potentialausgleich), Einbeziehung von Bauwerksteilen (z. B. von Bewehrungen und Bauelementen für Schirmungsmaßnahmen), Anordnung der Fangeinrichtungen und Ableitungen unter Berücksichtigung der Schutzklassen (Blitzkugel-, Schutzwinkel-, Maschenverfahren), Näherungen, soweit im Planungsstadium erkennbar, Blitzschutz-Potentialausgleich, ggf. in höheren Ebenen des Gebäudes. Bei kleinen Blitzschutzsystemen kann die Vorprüfung entfallen. Es werden meist keine Planungsunterlagen erstellt. In diesem Fall sind die vorgenannten Prüfungen bei der Besichtigung vorzunehmen.

Seite 4 von 7 Baubegleitende Prüfung Bei umfangreichen Blitzschutzsystemen, insbesondere bei der Herstellung von Fundamenterdern, Mitbenutzung von Teilen der baulichen Anlage als natürliche Bestandteile des Blitzschutzsystems (Stahlstützen oder Stahlbetonbewehrungen) oder verdeckt verlegten Leitungen (z. B. Ableitungen in Wänden, in Zwischendecken, in Betonstützen, unter Putz, hinter Fassadenverkleidungen), muss durch Besichtigen, ggf. auch durch Messen festgestellt werden, ob die Leitungen und Bauteile hinsichtlich der Dimensionierung und des Korrosionsschutzes den einschlägigen Normen entsprechen, die Leitungen dem Schutzkonzept entsprechend eingebaut alle notwendigen Verbindungen und Anschlüsse fachgerecht ausgeführt sind (Nachweis der Kontaktsicherheit ggf. durch Messung). Abnahmeprüfung Nach Fertigstellung des Blitzschutzsystems ist eine Abnahmeprüfung durchzuführen. Durch Besichtigen und Messen ist festzustellen, ob das Blitzschutzsystem den Normen entspricht. Gemäß VOB, Teil C, DIN 18 384 hat diese Prüfung der Errichter des Blitzschutzsystems durchzuführen oder durchführen zu lassen. Das Verlangen einiger Auftraggeber, zusätzliche Prüfungen auf Kosten der Auftragnehmer durch Dritte durchführen bzw. deren Kosten ins Angebot einrechnen zu lassen, entspricht nicht dem Sinn der VOB. Wenn eine zusätzliche Prüfung gewünscht wird, kann sie schon wegen fehlender Kalkulationsmöglichkeiten nur zu Lasten des Auftraggebers gehen. Prüfung der fachtechnischen Richtigkeit und der handwerklichen Ausführung des Blitzschutzsystems im Hinblick auf die Einhaltung der Errichtungsbestimmungen und der Bauteilnormen (Korrosionsschutz, Kontaktsicherheit, Art und Abstand der Befestigungsbauteile, Berücksichtigung von Temperatureinflüssen, Schutz bevorzugter Blitzeinschlagstellen, Leitungsquerschnitte); Kontrolle der Fangeinrichtungen und Ableitungen hinsichtlich Anordnung der Leitungen und Fangeinrichtungen (Dimensionierung, Leitungsabstände), - Schutz bevorzugter Einschlagstellen, - Einbeziehen von Metallteilen; Kontrolle der Erdungsanlage hinsichtlich - Erdeinführungen, Anschlussfahnen und Verbindungsleitungen zwischen Erder und Ableitungen (auch Messstellen und PA-Anschluss), - Zugänglichkeit, Bedienbarkeit und richtige Anordnung der Messstellen, - Einhaltung der Verlegungstiefe des Blitzschutzerders (Probegrabungen); Prüfung des Blitzschutz-Potentialausgleichs auf - Einbeziehen von metallenen Installationen des Blitzschutzsystems im Kellergeschoss oder in der Höhe der Gebäudeoberfläche, ggf. auch in höheren Potentialausgleichsebenen, das Einbeziehen von Rohrleitungen an den Eintrittsstellen in die bauliche Anlage. Prüfen des Blitzschutz-Potentialausgleichs mit elektrischen Anlagen auf - Einbeziehen aller aktiven elektrischen Leiter in den Blitzschutz-Potentialausgleich mit Blitzstromableitern an der Eintrittsstelle in die bauliche Anlage, - Einbau von Blitzstrom- und Überspannungsableitern, Typ 1 und Typ 2 - Anschlussder Ableiter an den Potentialausgleich, - Einsatz von Funkenstrecken; Kontrolle der Näherungen von - Blitzschutzleitungen zu metallenen Installationen. Besichtigung Sie umfasst: Prüfung der Planungs- und Bestandsunterlagen auf Vollständigkeit, fachtechnische Richtigkeit und Übereinstimmung mit der Ausführung des Blitzschutzsystems (Bestandsplan nach DIN EN 62305-3 Bbl. 3 (VDE 0185-305-3 Bbl. 3):2007-01, Abschnitt 7, Beschreibung und Prüfbericht nach DIN EN 62305-3 Bbl. 3 (VDE 0185-305-3 Bbl. 3):2007-01, Abschnitt E.7.2.5 und DIN EN 62305-3 Bbl. 3 (VDE 0185-305-3 Bbl. 3):2007-01, Abschnitt 5. Der Arbeitskreis Prüfungen des VDE-Ausschusses für Blitzschutz- und Blitzforschung stellt dazu fest: Die Beachtung und Prüfung aller Näherungsstellen einer baulichen Anlage ist im Rahmen einer Blitzschutzprüfung nicht durchführbar, insbesondere nicht bei ausgedehnten baulichen Anlagen. Der Innenausbau ermöglicht in den meisten Fällen keine Kontrolle bzw. Möglichkeit zur Ermittlung eventuell vorhandener Näherungen. Auf offensichtliche Näherungen, insbesondere zu datentechnischen Leitungssystemen und Brandmeldeanlagen, ist hinzuweisen.

Seite 5 von 7 Überprüfung von Leitungsmaterial und Bauteilen: Entspricht das Leitungsmaterial den Mindestabmessungen nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305- 3):2011-10, Tabellen 6 bis 8 - Ist genormtes oder gleichwertiges Material verwendet worden? - Sind die Bauteile fachgerecht entsprechend ihrem Verwendungszweck montiert? - Sind Montagemaße nach DIN EN 62305-3, Bild E.22, eingehalten? Sind die Werkstoffe hinsichtlich des Korrosionsschutzes richtig ausgewählt? - Sind die Erdeintrittsstellen der Erdeinführungen gegen Korrosion geschützt? Überprüfung der Schirmungsmaßnahmen, insbesondere der Anschlüsse an Bewehrung und metallene Bauteile. Erstellung einer Prüfdokumentation: Über die Prüfung des Blitzschutzsystems ist ein Prüfungsbericht mit einer Anlagenbeschreibung nach DIN EN 62305-3 Bbl. 3 (VDE 0185-305-3 Bbl. 3):2007-01, und einer Bestandszeichnung nach DIN EN 62305-3 Bbl. 3 (VDE 0185-305-3 Bbl. 3):2007-01, Abschnitt 7, anzufertigen. Mit der Übergabe der Unterlagen bestätigt der Prüfer die Funktionsfähigkeit des Blitzschutzsystems. Sind von ihm Mängel festgestellt worden, d.h., ist das Blitzschutzsystem nur teilweise oder gar nicht funktionstüchtig ist, müssen diese im Prüfungsbericht genau aufgelistet werden. Die Mängel müssen sofort behoben werden (Abschnitt 7.3 Wartung). Messen Bei allen elektrischen Prüfungen ist zu gewährleisten, dass Menschen und Nutztiere durch elektrische Ströme nicht gefährdet werden. Die Handhabung der Messgeräte ist den Bedienungsanleitungen zu entnehmen. Für Messungen der elektrisch leitenden Verbindungen innerhalb der Blitzschutzanlage und der durch den Potentialausgleich verbundenen Teile der Gebäudeausrüstung oder zu benachbarten Erdungsanlagen ist in den meisten Fällen ein Schleifenwiderstandsmessgerät ausreichend. Wenn genauere Messungen erforderlich sind oder Sondenmessungen durchgeführt werden müssen, ist ein Erdungsmessgerät zu verwenden. Messungen mit Erdungsmessgerät Bei der Erdungsmessung müssen unterschiedliche Witterungseinflüsse in Gegenden mit erfahrungsgemäß extremen jahreszeitlichen Änderungen von Temperatur und Niederschlag berücksichtigt und dokumentiert werden. Es sind der Ausbreitungswiderstand und/oder der spezifische Bodenwiderstand zu messen. Der spezifische Bodenwiderstand, der die Wirksamkeit des Erders im Erdreich bestimmt, muss bei der Schutzklasse I und II sowie in Gegenden mit erfahrungsgemäß extremen jahreszeitlichen Änderungen von Temperatur und Niederschlägen gemessen werden. Die Messung des Ausbreitungswiderstandes erscheint unnötig, weil nur eine bestimmte Erderabmessung gefordert ist. Mit der Messung wird jedoch der Nachweis erbracht, dass tatsächlich die geforderten Erder eingebracht wurden und wie die Erder im Erdreich wirken. Außerdem können durch Vergleich mit Messwerten bei späteren Wiederholungsprüfungen Rückschlüsse auf eingetretene Schäden durch Baumaßnahmen, Korrosion u.ä. gezogen werden. Für die Erdungsmessung an Einzelerdern oder kleineren Erdungsanlagen ist die Sondenmessung mit dem serienmäßigen Zubehör der Erdungsmessgeräte (Messleitungen von 3 m, 2 x 20 m und 40 m Länge) geeignet. Für ausgedehnte Erdungsanlagen sind die Abstände Erder-Sonde von 20 m und Erder-Hilfserder von 40 m, bedingt durch den Potentialverlauf, allerdings nicht ausreichend; es wird empfohlen, etwa die vierfachen Werte zu wählen.

Seite 6 von 7 Bild 2: Sondenmessung E Erder; S Sonde; H Hilfserder Mit solchen großen Abständen für Sonde und Hilfserder hat man aber in bebautem Gelände Schwierigkeiten. In diesen Fällen kann man den Widerstand zwischen dem zu messenden Erder und einem bekannten Gegenerder messen, indem der PEN-Leiter des Netzes oder die Wasserleitung, durchgängig metallenes Rohrnetz vorausgesetzt, verwendet wird. Aus der Erfahrung sind dann von dem gemessenen Wert 0,5 Ω abzuziehen. Bei der Sondenmessung nach Bild 2 ist zu beachten, dass zuerst die neutrale Zone möglichst genau ermittelt wird. Dies erreicht man durch Verändern des Sondenabstands zum Erder bzw. Hilfserder. Der Erdungswiderstand darf nur in der neutralen Zone gemessen werden. Die ermittelten Werte sind in den Prüfungsbericht einzutragen. Der Ablauf der Durchgangsmessung ist am Beispiel im Bild 3 dargestellt. Zu Beginn der Messung sind alle Trennstellen und Verbindungen zum Potentialausgleich im Erdungsbereich geschlossen. Zuerst werden die Trennstelle E 1 geöffnet und an allen Trennstellen Durchgangsmessungen vorgenommen. Wenn die Messwerte bis 1 Ω betragen, sind Fang- und Ableitung in Ordnung. Bei der Messung 3 wird eine Unterbrechung festgestellt, die mit den Messungen 4 und 5 als Unterbrechung in der Fangleitung lokalisiert werden kann. Die Unterbrechung innerhalb des Ringerders zwischen E 4 und E 5 wird durch die Messungen 8 und 9 ermittelt. Eine einzelne Unterbrechung an der Erdeinführung E 8 wird mit den Messungen 16 und 17 lokalisiert. Durch die Messung 18 kann die Verbindung der Erdungsanlage mit dem zentralen Potentialausgleich nachgewiesen werden. Wenn ein vermaschter zentraler Potentialausgleich vorhanden ist, müssten alle Verbindungen zwischen Erdungsanlage und Potentialausgleich geöffnet werden. Diese Messungen werden üblicherweise nicht durchgeführt. Mit der Messung 19 kann die Verbindung der Erdungsanlage mit einer benachbarten Erdungsanlage geprüft werden. Ist der Widerstand an der Trennstelle E 1 größer als 1 Ω, so ist die Trennstelle wieder zu schließen. Es wird jetzt die gleiche Messung an E 2 vorgenommen. Ist dieser Messwert in Ordnung, so erfolgt der Ablauf der Messung wie bereits beschrieben. Dabei wird die Ursache an der Trennstelle E 1 automatisch mit ermittelt. Nach erfolgter Messung sind alle geöffneten Trennund Verbindungsstellen wieder zu schließen. Messungen mit Erdungsprüfzangen Seit einigen Jahren werden Widerstandsmessungen auch mit Erdungsprüfzangen durchgeführt. Das Messverfahren eignet sich für die Kontrolle von Widerständen, wenn diese die Charakteristik einer Stromschleife aufweisen. Bei diesem Messverfahren sind keine Sonde und Hilfserde notwendig. Die Trennstellen brauchen nicht geöffnet zu werden. Die Praxis hat gezeigt, dass es bei nicht genauer Kenntnis der Erdungsanlage zu Fehlmessungen und Fehldeutungen der Messergebnisse kommt. Wie auch bei allen übrigen Erdungsmessungen ist zu beachten, dass gemäß DIN EN 61557-2 (VDE 0413 Teil 5) der Norm für Erdungsmessgeräte eine Betriebsabweichung (Gebrauchsfehler) von +/- 30 % zulässig ist. Zur Messung von Erdausbreitungswiderständen an Blitzschutzsystemen ist das Messverfahren ungeeignet Bild 3: Durchgangsmessungen an einem Blitzschutzsystem

Seite 7 von 7 Prüfung des Potentialausgleichs In Anlagen, die mit einer sensiblen Elektronik ausgerüstet wird der Schutz gegen Störströme durch ein feinmaschiges Netz von Erdungen verstärkt. Um Potentialdifferenzen auszuschließen, müssen niederimpedante Leitungswege bereitgestellt werden. Die Widerstandswerte der Schleifen müssen gering und miteinander identisch sein. Eine Schleife, deren Widerstandswert von den übrigen Anlageteilen abweicht, könnte, z.b. im Falle eines Blitzschlages, eine Potentialdifferenz verursachen, die an empfindlichen Anlagen erhebliche Schäden zur Folge haben kann. 4.2 Prüfung bestehender Blitzschutzsysteme Regelmäßig durchzuführende Wiederholungsprüfungen sollen gewährleisten, dass ein Blitzschutzsystem seine Wirksamkeit dauernd beibehält. Es empfiehlt sich, die Prüfung in folgenden Schritten vorzunehmen: Der erste Schritt der Besichtigung besteht in der Überprüfung der Nutzungsart und der vorhandenen Bestandsunterlagen (Zeichnung, Anlagenbeschreibung, letzter Prüfungsbericht). Es ist festzustellen und ggf. durch örtliche Besichtigung zu überprüfen, ob DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10, Tabellen 6 bis 9, entsprechen, die Leitungen sicher befestigt und insbesondere die Abstände der Halter eingehalten Abstände zwischen 0,80 und 1,00 Meter haben sich bewährt (DIN EN 62305-3, Bild E.22) die Anzahl der Ableitungen und die Einhaltung der Abstände den Normen entsprechen, die Verlegungstiefe des Blitzschutzerders eingehalten wurde, die festgelegten Näherungen eingehalten oder neue Näherungen hinzugekommen Überspannungsschutzgeräte vorhanden, intakt und richtig montiert die Verbindungsstellen ausreichende Auflageflächen haben und mechanisch fest der Korrosionsschutz hinsichtlich der Auswahl der Bauteile und bei der Verbindung zu anderen Werkstoffen (Kupferdächer) beachtet wurde; hierzu gehört auch die Querschnittsminderung (Abrosten) des Leitungsmaterials. Messungen Die Messungen sind wie im Abschnitt 4.1 beschrieben auszuführen. 5 Dokumentation am oder im Gebäude bauliche Veränderungen oder Erweiterungen vorgenommen wurden, die Ausführung der Blitzschutzanlage noch der vorgefundenen Nutzung entspricht. Als bauliche Veränderungen zählen u.a. Austausch von Metallregenrinnen gegen solche aus Kunststoff, Auswechseln oder Neuanbringen von Stahlkonstruktionen, Rohrleitungen, Anbauten, Dachaufbauten. Vorgefundene Veränderungen sind in Abstimmungen mit dem Nutzer im Prüfungsbericht und in den Zeichnungen zu vermerken. Der zweite Schritt der Besichtigung besteht in der Besichtigung des Blitzschutzsystems in seiner Gesamtheit. Gleichzeitig ist die Kontrolle auf mechanische Festigkeit neben den im Abschnitt 4.1 genannten Prüfschritten vorzunehmen. Über jede Prüfung ist ein Bericht zu erstellen, der zusammen mit den technischen Unterlagen und den Berichten vorhergehender Prüfungen beim Betreiber des Systems bzw. der zuständigen Verwaltungsstelle aufbewahrt werden soll. Zunehmend wird auch für die ständige Fortschreibung ein Prüfungsbuch bzw. Prüfungsheft verwendet. Sind keine Bestandszeichnungen vorhanden, so ist eine Neuzeichnung anzufertigen. Für den Prüfbericht kann z.b. der Vordruck des VDB verwendet werden. Mit der Übergabe des Prüfberichts bestätigt der Prüfer die Funktionstüchtigkeit der Blitzschutzanlage. Festgestellte Mängel sind im Prüfbericht genau aufzulisten. Für die umgehende Beseitigung der Mängel ist der Eigentümer verantwortlich. Insbesondere ist zu prüfen, ob Übereinstimmung mit den zeichnerischen Unterlagen (Ausführungszeichnungen oder Bestandszeichnung) besteht, die Anordnung der Fangeinrichtung (Masche, Stange oder Schutzkäfig) so erfolgte, dass ein Schutz für die bauliche Anlage gewährleistet wird; hierzu zählen auch Schornsteine und andere Dachaufbauten, das Leitungsmaterial und verwendete Teile der Gebäudeausrüstung den Mindestquerschnitten nach