Technische Mindestanforderungen



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Transkript:

Technische Mindestanforderungen ergänzend zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) für den Anschluss an das Gasverteilungsnetz in Niederdruck der Netzgesellschaft Gütersloh mbh (NGt) - Verteilnetzbetreiber - Netzgesellschaft Gütersloh mbh Berliner Straße 260 33330 Gütersloh

Präambel Diese technischen Mindestanforderungen gelten für den Anschluss an das Gasverteilungsnetz des der Netzgesellschaft Gütersloh mbh, nachfolgend NGt genannt. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Hausanschlussraum 3 2. Gebäudeeinführung 3 3. Netzanschlussleitung 4 4. Gasanlage 4 5. Anschluss der Gasanlage an das Versorgungsnetz 5 6. Inbetriebsetzung von Gasanlagen 5 7. Zählermontage/Messstellenbetrieb 5 8. Anhang 6 Seite 2

1. Hausanschlussraum Der Hausanschlussraum ist nach DIN 18012 auszulegen. Grundsätzlich ist die Einführung der Netzanschlussleitung in ein Gebäude an einer Außenwand vorzunehmen. Netzanschlussleitungen dürfen nicht in Lagerräume für explosible oder leicht entzündliche Stoffe eingeführt werden. Der Anschlussraum muss trocken, begehbar, belüftbar und beleuchtet sein und darf nicht als Abstellraum benutzt werden. Der Hausanschlussraum muss jederzeit direkt vom Kellerflur oder von außen zugänglich sein. 2. Gebäudeeinführung - bei Unterkellerung Für die Einführung des Gas-Netzanschlusses ist ein Schutzrohr in die Kelleraußenwand einzusetzen. Der Einbau kann durch den Bauherrn oder dessen Beauftragten vorgenommen werden, dabei ist die DIN 18195 ist zu beachten. Der Einbau ist entsprechend dem Einbauschema für Schutzrohre waagerecht, rund und im richtigen Abstand durchzuführen. Es sind nur die bei der NGt erhältlichen Schutzrohre zu verwenden. Nur ordnungsgemäß eingebaute Schutzrohre können für die Einführung des Netzanschlusses verwendet werden, andernfalls wird zu Lasten des Bauherrn eine Nachbesserung vorgenommen. - bei Nichtunterkellerung Bauseits ist vom Bauherren oder seinem Beauftragten in der Bodenplatte an geeigneter Stelle nach Absprache mit der NGt an der Außenwand eine Mehrspartenhauseinführung (4-fach) einzubringen. Die mitgelieferten Anschlussrohre der Mehrspartenhauseinführung sind unterhalb der Fundamente bis außerhalb des Gebäudes zu führen. Alternativ ist vom Bauherren oder seinem Beauftragten in der Bodenplatte an geeigneter Stelle nach Absprache mit der NGt an der Außenwand eine Aussparung mit den Mindestmaßen 1,0m x 0,8m vorzusehen. Das Verschließen der Aussparung hat nach Erstellung des Netzanschlusses bauseits durch den Bauherren oder dessen Beauftragten zu erfolgen. Die Einführungsstelle der Netzanschlussleitung wird an der Außenfassade dauerhaft durch eine gelbe Plakette gekennzeichnet, für die eine Duldungspflicht besteht. Seite 3

3. Netzanschlussleitung Die Netzanschlussleitung ist möglichst gradlinig, rechtwinklig und auf dem kürzesten Weg von der Verteilungsleitung zum Gebäude zu führen. Die Leitungsführung ist so festzulegen, dass der Leitungsbau unbehindert möglich ist und die Trasse auf Dauer zugänglich bleibt. Die Mindestdeckung für die Gasnetzanschlussleitung ist nach Einbauschema für Schutzrohre einzuhalten. Ab dem 1. Juli 2004 sind in der Gas-Netzanschlussleitung und der Gas-Inneninstallation Gasströmungswächter einzubauen. Der erste Gasströmungswächter für die Inneninstallation ist vom Installateur unmittelbar hinter dem Regelanschlussstück (Liefergrenze) einzubauen. Bei der Verlegung weiterer Ver- und Endsorgungsleitungen ist ein Mindestabstand von 0,2 m zur Netzanschlussleitung einzuhalten! Leitungen von Erdwärmekollektoren oder Erdwärmesonden haben nach DIN 4640 einen Mindestabstand von 0,7 m zu Netzanschlussleitungen einzuhalten. Ein Errichten von Gebäuden über Netzanschlussleitungen oder jedes andersartige Überbauen, sowie das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern, das den Zugang zur Leitung beeinträchtigt, ist untersagt. Der NGt sind ausreichende Informationen über sämtliche technische Anlagen im Trassenbereich anzuzeigen. Für die Kennzeichnung der Hauseinführung mit einer gelben Plakette besteht eine Duldungspflicht. 4. Gasanlage Einzelzähleranlagen Die Verbindung zwischen der Gas-Hauptabsperreinrichtung (HAE) und dem Zähleranschlussstück kann bei Einsatz einer Zähleranschlussplatte mit allen nach 13 NDAV zugelassenen Rohrarten (z. B. DVGW-Kennzeichnung oder CE-Kennzeichnung) erstellt werden. (Siehe Abbildung: Einzel-Gaszähleranlage mit Zähleranschlussplatte) Bei Verwendung von verzinktem Stahlrohr ist die Anbindungsleitung in Z-Rohrführung zu verlegen. (Siehe Abbildung: Einzel-Gaszähleranlage aus verzinktem Stahlrohr) Mehrzähleranlagen Werden mehrere Zählerplätze benötigt, ist eine Gaszählerverteileranlage (z. B. Mehrzähleranschlussstück) zu verwenden. Die Verbindung zwischen der Gas-Hauptabsperreinrichtung (HAE) und dem Mehrzähleranschlussstück kann mit allen nach 13 NDAV zugelassenen Rohrarten (z. B. DVGW- Kennzeichnung oder CE-Kennzeichnung) erstellt werden. Seite 4

Metallische Rohrleitungen sind an den Potenzialausgleich nach VDE anzuschließen. Nur Anlagen, die entsprechend nach den technischen Mindestanforderungen Niederdruck der NGt ausgeführt werden, können nach Fertigstellung in Betrieb genommen werden. Die in den technischen Mindestanforderungen Niederdruck der NGt dargestellten Anordnung der Hauseinführungen und NGt-Einrichtungen zeigt den Regelfall. Sonderfälle sind vorher mit der NGt abzusprechen. 5. Anschluss der Gasanlage an das Verteilnetz Die Neuverlegung oder Änderung eines Netzanschlusses wird mit dem Vordruck Anfrage nach einem Kostenvoranschlag zur Herstellung eines Netzanschlusses Strom-Gas-Wasser beantragt. Nach einer schriftlichen Beauftragung des Anschlussnehmers erfolgt die Erstellung des Netzanschlusses durch die NGt oder eines Erfüllungsgehilfen. 6. Inbetriebsetzung von Gasanlagen Die Inbetriebsetzung der Gasanlage bis zum Zählerabsperrhahn erfolgt mit dem Einbau des Reglers durch die NGt. Eine Beauftragung zur Inbetriebsetzung kann nur, über ein, in einem Installationsverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. Dafür ist der Auftrag zur Inbetriebsetzung einer Gas-Kundenanlage nach 14 NDAV durch das Installationsunternehmen rechtzeitig (mindestens 3 Tage vor Montage) und komplett ausgefüllt bei der NGt einzureichen. 7. Zählermontage/Messstellenbetrieb Eine Lieferung und Montage des Gaszählers durch die NGt wird ebenfalls über den Auftrag zur Inbetriebsetzung einer Gas-Kundenanlage nach 14 NDAV beauftragt und erfolgt in der Regel mit der Inbetriebsetzung zusammen. Seite 5

8. Anhang Technische Mindestanforderungen Hausanschlussraum X = Eigentumsgrenze Gas X= Eigentumsgrenze Gas Y= Eigentumsgrenze Wasser Strom Gas Wasser 1 Zählerschrank A Schutzrohr d 106mm für Gasleitungen bis d 32mm, Schutzrohr D 112 mm für Gasleitungen von d 50 mm bis d 63 mm 2 Potentialausgleichsschiene B Ausziehsicherung I Freistromventil A Y = Eigentumsgrenze Wasser Schutzrohr d 106mm für Wasserleitungen bis d 63mm 3 Anschlußfahne für Fundamenterder C Hauptabsperreinrichtung (HAE) J Wasserzähler mit Anschlußbügel 4 Potentialausgleichsleitung D Druckregler K Absperrventil Seite 6

Technische Mindestanforderungen Einzel-Zähler-Anlage mit Zähleranschlussplatte Netzgesellschaft Seite 7

Technische Mindestanforderungen Einzel-Gaszähler-Anlage aus verzinktem Stahlrohr Seite 8

Technische Mindestanforderungen Mehr-Gaszähler-Anlage mit DVGW zugelassenem Rohr Seite 9

Technische Mindestanforderungen Hauseinführung für unterkellerte Häuser Lage der Schutzrohre Kellerdecke min 1,0m min 0,8m 13cm Schutzrohr d 106mm für Gasleitungen bis d 32mm Schutzrohr d 112mm für Gasleitungen von d 50mm bis d 63mm Rohrgrabentiefe ca. 1,1m min20cm Schutzrohr d 106mm für Wasserleitungen bis d 63mm Kellersohle Achtung: Im Bereich von Lichtschächten auf ausreichenden Frostschutz achten! A 13cm Schutzrohr für Gasleitung, darunter Schutzrohr für Wasserleitung Platz für Gas- und Wasserverteilung min 1,5m min 2,0m Lichtschacht Platz für Zählerschrank u. Hauptverteilung min 2,5m Die Hauseinführungen und Versorgungsleitungen können auch spiegelbildlich angeordnet werden. Seite 10

Technische Mindestanforderungen Hauseinführung für nicht unterkellerte Häuser Platzbedarf min 1,2m Eigentumsgrenze Zuständigkeitsgrenze NGt NGt Ausziehsicherung Schutzrohr min 0,8m min 1,0m min 30cm Platzbedarf min 1,0m Rohrgrabentiefe ca. 1,1m Grube mit Sand verfüllen Grube ca. 0,8m ca. 1m Seite 11

Netzgesel Gütersloh Technische Mindestanforderungen Mehrsparten-Hauseinführung für nicht unterkellerte Häuser Vorderansicht Draufansicht Seite 12