Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Wasch- und Reinigungsmittel (inklusive lösungsmittelbasierte Produkte) 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenname: Straße: Taemperlistrasse 3 Ort: CH-8117 Faellanden Telefon: +41 (0) 840 850 850 Telefax:+41 (0) 44 730 4502 E-Mail: sales@swissvax.com Ansprechpartner: Claudius Anwander E-Mail: claudius.anwander@swissvax.ch Internet: www.swissvax.com Auskunftgebender Bereich: Schweiz. Toxikologisches Informationszentrum: +41 (0) 44 251 51 51 1.4. Notrufnummer: ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs CH: Notruf: 145 / DE: Notruf: +49 (0) 4101 7070 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenkategorien: Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Gefahrenhinweise: 2.2. Kennzeichnungselemente Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung Schwefelsäureester, nono-alkyl, C8-14, Lithiumsalze Signalwort: Piktogramme: Gefahr Gefahrenhinweise H318 Sicherheitshinweise P280 P305+P351+P338 P310 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische
Seite 2 von 5 Gefährliche Inhaltsstoffe CAS-Nr. Bezeichnung EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] 90583-19-0 Schwefelsäureester, nono-alkyl, C8-14, Lithiumsalze 1 - < 5 % 292-217-4 Skin Irrit. 2, Eye Dam. 1; H315 H318 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Kontaminierte Kleidung wechseln. Nach Einatmen Für Frischluft sorgen. Bei andauernden Beschwerden Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt Anschließend nachwaschen mit: Wasser und Seife. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Falls das Produkt in die Augen gelangt, sofort bei geöffnetem Lidspalt mit viel Wasser mindestens 5 Minuten spülen. Anschließend Augenarzt konsultieren. Nach Verschlucken Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Nicht brennbar. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Mögliche Gefahren: Bildung von: Pyrolyseprodukte, toxisch. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Zusätzliche Hinweise Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Für ausreichende Lüftung sorgen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit saugfähigem Material (z.b. Lappen, Vlies) aufwischen. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Anteil
Seite 3 von 5 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Es sind keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Nur im Originalbehälter aufbewahren. Zusammenlagerungshinweise Es sind keine speziellen technischen Schutzmaßnahmen erforderlich. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. Maximale Lagerdauer: 2 a Lagerklasse nach TRGS 510: 12 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Schutz- und Hygienemaßnahmen Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Augen-/Gesichtsschutz Augenschutz: nicht erforderlich. Handschutz Handschutz: nicht erforderlich. Körperschutz Körperschutz: nicht erforderlich. Atemschutz Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: Farbe: Geruch: ph-wert (bei 20 C): flüssig trübe weiß charakteristisch Prüfnorm 5,5-6,5 DGF-H-III-1 Zustandsänderungen Dichte (bei 20 C): Wasserlöslichkeit: Dyn. Viskosität: (bei 20 C) 1.0 g/cm³ sehr gut löslich. 15 mpa s ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
Seite 4 von 5 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Nicht einfrieren. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Reiz- und Ätzwirkung Reizwirkung an der Haut: schwach reizend. Sensibilisierende Wirkungen nicht sensibilisierend. Allgemeine Bemerkungen Akute Toxizität, Hautreizung, Reizung der Schleimhäute und mutagenes Potential der Zubereitung wurden vom Hersteller aufgrund der zur Verfügung gestellten Daten der Hauptkomponente beurteilt. Einige Daten in Bezug auf bestimmte Schlüsselkomponenten sind nicht dokumentiert. Nach den Erfahrungen des Herstellers gehen davon jedoch keine weiteren Gefahren aus, als die bereits auf dem Etikett angegebenen. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Weitere Hinweise Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport Binnenschiffstransport (ADN) Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport Seeschiffstransport (IMDG) Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport Lufttransport (ICAO) Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften
Seite 5 von 5 Wassergefährdungsklasse: Status: 1 - schwach wassergefährdend Vorsorgliche Einstufung ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Weitere Angaben Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. (Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)