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Transkript:

Zertifizierungsreport Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI-DSZ-CC-0301-2006 zu Chipkartenterminal KAAN Advanced Hardware Version K104R3, Firmware Version 1.02 der KOBIL Systems GmbH

BSI- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Postfach 20 03 63, D-53133 Bonn Telefon +49(0)3018 9582-0, Telefax +49(0)3018 9582-5455, Infoline +49(0)3018 9582-111 Zertifizierungsreport V1.0 ZS-01-01-F-327 V1.41

BSI-DSZ-CC-0301-2006 Chipkartenterminal KAAN Advanced Hardware Version K104R3, Firmware Version 1.02 der KOBIL Systems GmbH Common Criteria Arrangement für Komponenten bis EAL4 Das in diesem Zertifikat genannte IT-Produkt wurde von einer akkreditierten und lizenzierten Prüfstelle nach den Gemeinsamen Kriterien für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Informationstechnik (CC), Version 2.3 (ISO/IEC 15408:2005), unter Nutzung der Gemeinsamen Evaluationsmethodologie für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Informationstechnik (CEM), Version 2.3 (ISO/IEC 15408:2005) und Anweisungen der Zertifizierungsstelle für Komponenten oberhalb von EAL4 evaluiert. Prüfergebnis: Funktionalität: Produktspezifische Sicherheitsvorgaben Common Criteria Teil 2 konform Vertrauenswürdigkeit: Common Criteria Teil 3 konform EAL3 mit Zusatz von ADO_DEL.2 Erkennung von Modifizierungen ADV_IMP.1 Teilmenge der Implementierung der TSF ADV_LLD.1 Beschreibender Entwurf auf niedriger Ebene ALC_TAT.1 Klar festgelegte Entwicklungswerkzeuge AVA_MSU.3 Analysieren und Testen auf unsichere Zustände AVA_VLA.4 Hohe Widerstandsfähigkeit Dieses Zertifikat gilt nur für die angegebene Version des Produktes in der evaluierten Konfiguration und nur in Verbindung mit dem vollständigen Zertifizierungsreport. Die Evaluation wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Zertifizierungsschemas des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik durchgeführt. Die im Evaluationsbericht enthaltenen Schlußfolgerungen der Prüfstelle sind in Einklang mit den erbrachten Nachweisen. Die auf der Rückseite aufgeführten Anmerkungen sind Bestandteil dieses Zertifikates. Bonn, den 20. Dezember 2006 Der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik Dr. Helmbrecht L.S. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Godesberger Allee 185-189 - D-53175 Bonn - Postfach 20 03 63 - D-53133 Bonn Phone +49 228 9582-0 - Fax +49 228 9582-5455 - Infoline +49 228 9582-111

Die Bewertung der Stärke der Funktionen erfolgte ohne Einbeziehung der für die Ver- und Entschlüsselung eingesetzten Kryptoalgorithmen (vgl. 4 Abs. 3 Nr. 2 BSIG). Dieses Zertifikat ist keine generelle Empfehlung des IT-Produktes durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder eine andere Organisation, die dieses Zertifikat anerkennt oder darauf Einfluss hatte. Eine Gewährleistung für das IT-Produkt durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder eine andere Organisation, die dieses Zertifikat anerkennt oder darauf Einfluss hatte, ist weder enthalten noch zum Ausdruck gebracht.

BSI-DSZ-CC-0301-2006 Zertifizierungsreport Vorbemerkung Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat gemäß BSIG 1 die Aufgabe, für Produkte (Systeme oder Komponenten) der Informationstechnik, Sicherheitszertifikate zu erteilen. Die Zertifizierung eines Produktes wird auf Veranlassung des Herstellers oder eines Vertreibers - im folgenden Antragsteller genannt - durchgeführt. Bestandteil des Verfahrens ist die technische Prüfung (Evaluierung) des Produktes gemäß den vom BSI öffentlich bekannt gemachten oder allgemein anerkannten Sicherheitskriterien. Die Prüfung wird in der Regel von einer vom BSI anerkannten Prüfstelle oder vom BSI selbst durchgeführt. Das Ergebnis des Zertifizierungsverfahrens ist der vorliegende Zertifizierungsreport. Hierin enthalten sind u. a. das Sicherheitszertifikat (zusammenfassende Bewertung) und der detaillierte Zertifizierungsbericht. Der Zertifizierungsbericht enthält die sicherheitstechnische Beschreibung des zertifizierten Produktes, die Einzelheiten der Bewertung und Hinweise für den Anwender. 1 V Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI- Errichtungsgesetz-BSIG) vom 17. Dezember 1990, Bundesgesetzblatt I S. 2834

Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-0301-2006 Gliederung Teil A: Zertifizierung Teil B: Zertifizierungsbericht Teil C: Auszüge aus den technischen Regelwerken VI

BSI-DSZ-CC-0301-2006 Zertifizierungsreport A Zertifizierung 1 Grundlagen des Zertifizierungsverfahrens Die Zertifizierungsstelle führt das Verfahren nach Maßgabe der folgenden Vorgaben durch: BSIG 2 BSI-Zertifizierungsverordnung 3 BSI-Kostenverordnung 4 besondere Erlasse des Bundesministeriums des Innern die Norm DIN EN 45011 BSI-Zertifizierung: Verfahrensbeschreibung (BSI 7125) Gemeinsame Kriterien für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Informationstechnik (CC), Version 2.3 5 Gemeinsame Evaluationsmethodologie für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Informationstechnik (CEM), Version 2.3 BSI-Zertifizierung: Anwendungshinweise und Interpretationen zum Schema (AIS) Informationen von der Zertifizierungsstelle zur Methodologie für Vertrauenswürdigkeitskomponenten oberhalb von EAL 4 (AIS 34) 2 3 4 5 Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI- Errichtungsgesetz-BSIG) vom 17. Dezember 1990, Bundesgesetzblatt I S. 2834 Verordnung über das Verfahren der Erteilung eines Sicherheitszertifikats durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Zertifizierungsverordnung-BSIZertV) vom 7.Juli 1992, Bundesgesetzblatt I S. 1230 Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI- Kostenverordnung-BSI-KostV) vom 3. März 2005, Bundesgesetzblatt I S. 519 Bekanntmachung des Bundesministeriums des Innern vom 10. Mai 2006 im Bundesanzeiger, datiert 19. Mai 2006, S. 19445 A-1

Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-0301-2006 2 Anerkennungsvereinbarungen Um die Mehrfach-Zertifizierung des gleichen Produktes in verschiedenen Staaten zu vermeiden, wurde eine gegenseitige Anerkennung von IT-Sicherheitszertifikaten - sofern sie auf ITSEC oder Common Criteria (CC) beruhen - unter gewissen Bedingungen vereinbart. Zertifikate der Unterzeichnerstaaten werden damit in den jeweils anderen Unterzeichnerstaaten anerkannt. 2.1 ITSEC/CC - Zertifikate Das SOGIS-Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von IT-Sicherheitszertifikaten, auf Grundlage der ITSEC, ist am 03. März 1998 in Kraft getreten. Es wurde von den nationalen Stellen der folgenden Staaten unterzeichnet: Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz und Spanien. Das Abkommen wurde zur gegenseitigen Anerkennung von IT-Sicherheitszertifikaten auf Basis der CC bis einschließlich der Evaluationsstufe EAL7 erweitert. 2.2 CC - Zertifikate Im Mai 2000 wurde eine Vereinbarung (Common Criteria-Vereinbarung) über die gegenseitige Anerkennung von IT-Sicherheitszertifikaten und Schutzprofilen auf Basis der CC bis einschließlich der Vertrauenswürdigkeitsstufe EAL 4 zwischen den nationalen Stellen in Australien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Kanada, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Spanien und den USA unterzeichnet. Im November 2000 ist Israel der Vereinbarung beigetreten, Schweden im Februar 2002, Österreich im November 2002, Ungarn und Türkei im September 2003, Japan im November 2003, die Tschechische Republik im September 2004, die Republik Singapore im März 2005, Indien im April 2005. Diese Evaluierung beinhaltet die Komponenten AVA_MSU.3 und AVA_VLA.4, die nicht unter der Common Criteria Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von IT- Sicherheitszertifikaten anerkannt werden. Für die gegenseitige Anerkennung sind die EAL4 Komponenten dieser Vertrauenswürdigkeitsfamilien relevant. A-2

BSI-DSZ-CC-0301-2006 Zertifizierungsreport 3 Durchführung der Evaluierung und Zertifizierung Die Zertifizierungsstelle führt für jede einzelne Evaluierung eine Prüfbegleitung durch, um einheitliches Vorgehen, einheitliche Interpretation der Kriterienwerke und einheitliche Bewertungen sicherzustellen. Das Produkt Chipkartenterminal KAAN Advanced, Hardware Version K104R3, Firmware Version 1.02 hat das Zertifizierungsverfahren beim BSI durchlaufen. Die Evaluation des Produkts Chipkartenterminal KAAN Advanced, Hardware Version K104R3, Firmware Version 1.02 wurde von der Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) GmbH Prüfstelle für IT-Sicherheit durchgeführt. Das Prüflabor Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) GmbH Prüfstelle für IT-Sicherheit ist eine vom BSI anerkannte Prüfstelle (ITSEF) 6. Antragsteller, Hersteller und Vertreiber ist KOBIL Systems GmbH Pfortenring 11 67547 Worms, Deutschland. Den Abschluß der Zertifizierung bilden die Vergleichbarkeitsprüfung und die Erstellung des vorliegenden Zertifizierungsreports. Diese Arbeiten wurden am 20. Dezember 2006 vom BSI abgeschlossen. Das bestätigte Vertrauenswürdigkeitspaket gilt nur unter der Voraussetzung, daß alle Auflagen bzgl. Generierung, Konfiguration und Betrieb, soweit sie im nachfolgenden Bericht angegeben sind, beachtet werden, das Produkt in der beschriebenen Umgebung - sofern im nachfolgenden Bericht angegeben - betrieben wird. Dieser Zertifizierungssreport gilt nur für die hier angegebene Version des Produktes. Die Gültigkeit kann auf neue Versionen und Releases des Produktes ausgedehnt werden, sofern der Antragsteller eine Re-Zertifizierung des geänderten Produktes entsprechend den Vorgaben beantragt und die Prüfung keine sicherheitstechnischen Mängel ergibt. Hinsichtlich der Bedeutung der Vertrauenswürdigkeitsstufen und der bestätigten Stärke der Funktionen vgl. die Auszüge aus den technischen Regelwerken am Ende des Zertifizierungsreports. 6 Information Technology Security Evaluation Facility A-3

Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-0301-2006 4 Veröffentlichung Der nachfolgende Zertifizierungsbericht enthält die Seiten B-1 bis B-18. Das Produkt Chipkartenterminal KAAN Advanced, Hardware Version K104R3, Firmware Version 1.02 ist in die BSI-Liste der zertifizierten Produkte, die regelmäßig veröffentlicht wird, aufgenommen worden (siehe auch Internet: http://www.bsi.bund.de). Nähere Informationen sind über die BSI-Infoline 0228/9582-111 zu erhalten. Weitere Exemplare des vorliegenden Zertifizierungsreports können beim Hersteller 7 des Produktes angefordert werden. Unter der o. g. Internetadresse kann der Zertifizierungsreport auch in elektronischer Form abgerufen werden. 7 A-4 KOBIL Systems GmbH Pfortenring 11 67547 Worms, Deutschland

BSI-DSZ-CC-0301-2006 Zertifizierungsreport B Zertifizierungsbericht Der nachfolgende Bericht ist eine Zusammenfassung aus den Sicherheitsvorgaben des Antragstellers für den Evaluationsgegenstand, den entsprechenden Prüfergebnissen des Prüflabors und ergänzenden Hinweisen und Auflagen der Zertifizierungsstelle. B-1

Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-0301-2006 Gliederung des Zertifizierungsberichtes 1 Zusammenfassung 3 2 Identifikation des EVG 8 3 Sicherheitspolitik 9 4 Annahmen und Klärung des Einsatzbereiches 9 5 Informationen zur Architektur 10 6 Dokumentation 11 7 Testverfahren 11 8 Evaluierte Konfiguration 12 9 Ergebnisse der Evaluierung 12 10 Auflagen und Empfehlungen 14 11 Anhänge 14 12 Sicherheitsvorgaben 14 13 Definitionen 14 14 Literaturangaben 16 B-2

BSI-DSZ-CC-0301-2006 Zertifizierungsreport 1 Zusammenfassung Die Chipkartenleser KAAN Advanced (USB- und RS232-Variante) sind universelle Chipkartenlesegeräte mit Tastatur zur sicheren PIN-Eingabe sowie einer updatefähigen Firmware 8. Die Chipkartenleser können an allen Hostsystemen verwendet werden, die eine serielle RS232 bzw. eine USB Schnittstelle besitzen und sind ausschliesslich für den Einsatz im nicht-öffentlichen oder privaten Bereich konzipiert. Die Geräte arbeiten mit allen Chipkarten-Datenübertragungsprotokollen gemäß ISO/IEC 7816 [12] (T=0, T=1) und EMV 2000 [15]. Datenübertragungsprotokolle für Speicherchipkarten (I 2 C-, 2-Wire-, 3-Wire-Protokoll) werden ebenfalls unterstützt Die sichere PIN-Eingabe wird jedoch nur für asynchrone Prozessor-Chipkarten angeboten. Der Leser erkennt die von der Host-Software übermittelten Kommandos zur PIN-Eingabe nach CT-BCS [10] bzw. CCID [13] und fügt die vom Benutzer über das Keypad eingegebenen Nummern als PIN an die entsprechenden Stellen des Kommandos an die Chipkarte ein. Dabei wird der Modus der sicheren PIN-Eingabe eindeutig durch eine LED angezeigt und nur die Tatsache an den Host gemeldet, dass eine der numerischen Tasten gedrückt wurde. Dies dient der Host-Applikation dem Anwender zu visualisieren, dass er eine Taste gedrückt hat bzw. wie viele Ziffern der PIN aktuell eingegeben sind. Da die Chipkartenleser als Klasse 2 Leser insbesondere in der Lage sind, Identifikationsdaten (PIN) zu erfassen und an sichere Signaturerstellungseinheiten (Signatur-Chipkarten) nach 2 Nummer 10 SigG zu übermitteln, können sie auch für Applikationen gemäß Signaturgesetz und Signaturverordnung ([16], [17]) eingesetzt werden. Sie dienen des Weiteren zur Übermittlung des Hash-Wertes von der Anwendung zur Signaturkarte und zur Rückübertragung der Signatur von der Karte zur Signaturanwendung. Sie stellen somit eine Teilkomponente für Signaturanwendungskomponenten dar, die eine Sicherheitsbestätigung benötigen, um für qualifizierte elektronische Signaturen nach 2 Nummer 3 SigG eingesetzt werden zu können. Zur Verwendung des EVG gemäß SigG/SigV sind sowohl Applikationen (Signaturanwendungen) als auch Chipkarten, die im SigG-Kontext evaluiert und bestätigt wurden, einzusetzen. Evaluierte und bestätigte Produkte sind auf den Webseiten der Bundesnetzagentur 9 aufgeführt. Das Zertifikat bezieht sich auf die Hard- und Firmware für das Chipkartenterminal KAAN Advanced. Die Treiber für das Chipkartenterminal KOBIL KAAN Advanced sowie sonstige zur Installation auf dem Host vorgesehene Software sind nicht Bestandteil des EVG und somit nicht Bestandteil des Zertifikats. Die Evaluation des Produkts Chipkartenterminal KAAN Advanced, Hardware Version K104R3, Firmware Version 1.02 wurde von der Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) GmbH Prüfstelle für IT-Sicherheit durchgeführt und am 08. November 2006 abgeschlossen. Das Prüflabor Deutsches Forschungszentrum für 8 9 Das Aufspielen einer anderen Firmware-Version als die Version 1.02 ist nicht Bestandteil dieses Zertifikats. Andere Firmware-Versionen müssen in einem weiteren Verfahren evaluiert und zertifiziert werden, damit der Chipkartenleser auch nach dem Update als zertifiziert gelten kann. siehe www.bundesnetzagentur.de B-3

Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-0301-2006 Künstliche Intelligenz (DFKI) GmbH Prüfstelle für IT-Sicherheit ist eine vom BSI anerkannte Prüfstelle (ITSEF) 10. Antragsteller, Hersteller und Vertreiber ist KOBIL Systems GmbH Pfortenring 11 67547 Worms, Deutschland 1.1 Vertrauenswürdigkeitspaket Die Vertrauenswürdigkeitskomponenten sind komplett dem Teil 3 der Common Criteria entnommen (siehe Annex C oder [1], Teil 3). Der EVG erfüllt die Anforderungen der Vertrauenswürdigkeitsstufe EAL3 mit Zusatz. Die folgende Tabelle führt die zusätzlichen Vertrauenswürdigkeitskomponenten auf. Anforderung EAL3 Beschreibung methodisch getestet und überprüft +: ADO_DEL.2 Auslieferung und Betrieb: Erkennung von Modifikationen +: ADV_IMP.1 Entwicklung: Teilmenge der Implementierung +: ADV_LLD.1 Entwicklung: Beschreibender Entwurf auf niedriger Ebene +: ALC_TAT.1 Lebenzyklus-Unterstützung: Klar festgelegte Entwicklungswerkzeuge +: AVA_MSU.3 Schwachstellenbewertung: Analysieren und Testen auf unsichere Zustände +: AVA_VLA.4 Schwachstellenbewertung: Hohe Widerstandsfähigkeit Tabelle 1: Vertrauenswürdigkeitskomponenten und EAL-Zusätze 1.2 Funktionalität Die funktionalen Sicherheitsanforderungen (SFR) des EVG sind konform zum Teil 2 der Commen Criteria und in der folgenden Tabelle aufgeführt. Sicherheitsanforderungen FCS FCS_COP.1 FDP FDP_ACC.1 FDP_ACF.1 FDP_ETC.1 FDP_RIP.1 FDP_UCT.1 FPT FPT_PHP.1 Thema Kryptographische Unterstützung Kryptographischer Betrieb Schutz der Benutzerdaten Teilweise Zugriffskontrolle Zugriffskontrolle basierend auf Sicherheitsattributen Export von Benutzerdaten ohne Sicherheitsattribute Teilweiser Schutz bei erhalten gebliebenen Informationen Einfache Vertraulichkeit des Datenaustausches Schutz der TSF Passive Erkennung materieller Angriffe 10 Information Technology Security Evaluation Facility B-4

BSI-DSZ-CC-0301-2006 Zertifizierungsreport Sicherheitsanforderungen FPT_PHP.3 FTP FTP_TRP.1 Thema Wiederstand gegen materielle Angriffe Vertrauenswürdiger Pfad/Kanal Vertrauenswürdiger Pfad Tabelle 2: SFRs für den EVG aus den CC Teil 2 Hinweis: Die obige Tabelle zeigt lediglich die Titel der funktionalen Sicherheitsanforderungen. Nähere Informationen und Anwendungsbemerkungen sind im Security Target [6], Kapitel 5.1, zu finden. Die oben genannten Sicherheitsanforderungen werden durch die folgenden Sicherheitsfunktionen und maßnahmen abgedeckt: Sicherheitsfunktion SF.PINCMD SF.CLMEM Beschreibung Die Firmware im Lesegerät prüft die Kommandos an den Chipkartenleser anhand ihrer Kommandostruktur gemäß CCID [13] bzw. CT-BCS [10]. Werden diese Kommandos als solche zum Verifizieren bzw. Modifizieren der PIN erkannt und ist ein an die Chipkarte weiterzuleitendes Kommando mit einem der folgenden Instruction-Bytes enthalten: VERIFY (ISO/IEC 7816-4): INS=0x20 CHANGE REFERENCE DATA (ISO/IEC 7816-8): INS=0x24 ENABLE VERIFICATION REQUIR EMENT (ISO/IEC 7816-8): INS=0x28 DISABLE VERIFICATION REQUIREMENT (ISO/IEC 7816-8): INS=0x26 RESET RETRY COUNTER (ISO/IEC 7816-8): INS=0x2C UNBLOCK APPLICATION (EMV2000): INS=0x18 wird in den Modus zur sicheren Erfassung der PIN über das integrierte Keypad geschaltet. Die RS232- und die USB-Variante des EVG unterscheiden sich lediglich im Protokoll-Anbindungs-Modul an den Host, so dass bei beiden Host-Interface Varianten ein identischer Datenstrom durch die Sicherheitsfunktion bearbeitet wird. Die Sicherheitsfunktion SF.PINCMD erkennt die von der Host-Software übermittelten Kommandos zur PIN-Eingabe und fügt die über das Keypad eingegebenen Nummern als PIN an die entsprechenden Stellen des Kommandos an die Chipkarte ein. Dabei wird nur die Tatsache an den Host gemeldet, dass eine der numerischen Tasten gedrückt wurde. Der Benutzer kann die Eingabe der PIN mit der (roten) Abbruchtaste jederzeit abbrechen, wodurch die Übertragung der PIN zur Chipkarte verhindert wird. Je nach Kommando-Ausprägung muss der Benutzer die Eingabe der PIN mit der (grünen) Bestätigungstaste abschliessen (alternativ kann die PIN-Länge vorgegeben werden, so dass die letzte Ziffer der PIN die Eingabe abschliesst). Der Summer ist durch den Benutzer abschaltbar und somit nicht Teil der Sicherheitsleistung des EVG. Die Speicherbereiche für die PIN-Daten werden im Rahmen der sicheren PIN- Eingabe (SF.PINCMD) nach Übertragung des Kommandos an die Chipkarte (auch bei Kommunikationsfehlern oder zwischenzeitlich gezogener Karte), bei Abbruch durch den Anwender und bei einem Timeout während der PIN- Eingabe wiederaufbereitet. Nach der Wiederaufbereitung ist die PIN nicht mehr im Speicher des EVG vorhanden. B-5

Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-0301-2006 Sicherheitsfunktion SF.SECDOWN Sicherheitsmaßnahme SF.SEAL Beschreibung Eine neue Firmware kann in den EVG eingespielt werden. Dazu wird der EVG in den Bootloader-Modus versetzt, in dem alle Funktionen des EVG deaktiviert werden, bis auf die Entgegennahme einer neuen Firmware, die mit einer elektronischen Signatur des Herstellers versehen ist. Aus dem Bootloader- Modus kann nur eine neu entgegengenommene, korrekt signierte Firmware wieder aktiviert werden, eine Rückkehr zur vormals installierten Firmware ist nicht mehr möglich. Eine entgegengenommene Firmware mit fehlerhafter Signatur wird nicht aktiviert, sondern es wird wieder in den Bootloader-Modus verzweigt, der wiederum auf eine neue Firmware wartet. Die Verifikation einer Signatur der Firmware mit dem asymmetrischen ECDSA- Algorithmus und einer Bitlänge von 192 garantiert die Integrität und Authentizität der Firmware beim Laden einer neuen Firmware in den Chipkartenleser.Der Hash-Wert über die neu zu ladende Firmware wird basierend auf dem Algorithmus SHA-1 mit einer Länge von 160 Bit ermittelt. Die Verifikation der Integrität und Authentizität erfolgt im EVG durch Vergleich des ermittelten Hash-Wertes und des Hash-Wertes als Bestandteil der entschlüsselten Signatur. Der öffentliche Schlüssel ist hierfür im EVG gespeichert. Das Gehäuse des EVG ist durch eine Versiegelung so verschlossen, dass es ohne eine Beschädigung der Versiegelung nicht geöffnet werden kann. Die Versiegelung ist so beschaffen, dass eine Ablösung vom Untergrund (also vom Gehäuse) nicht ohne erkennbare Beschädigung der Versiegelung möglich ist. Tabelle 3: Sicherheitsfunktionen und maßnahmen des EVG 1.3 Stärke der Funktionen Die Stärke der Funktionen des EVG ist für bestimmte Funktionen, wie in den Sicherheitsvorgaben [6, Kap. 8.2] angegeben, mit SOF-hoch postuliert. Die Bewertung der Stärke der Funktionen erfolgte ohne Einbeziehung der für die Ver- und Entschlüsselung eingesetzten Kryptoalgorithmen (vgl. 4 Abs. 3 Nr. 2 BSIG). Für Details siehe Kap. 9 dieses Berichtes. 1.4 Zusammenfassung der Bedrohungen und der organisatorischen Sicherheitspolitik, auf die das evaluierte Produkt ausgerichtet ist Alle Bedrohungen gehen von einem Angreifer mit einem hohen Angriffpotential aus. Die zu schützenden Objekte sind die PIN als Identifikationsmerkmal des Karteninhabers sowie die Firmware und die Hardware des EVG. Folgende Bedrohungen für die zu schützenden Objekte wurden identifiziert: Bedrohung T.REVEAL.1 T.REVEAL.2 T.STORE.1 T.MODIFY.1 T.MODIFY.2 Zusammenfassung Abhören der Kommunikation zwischen Host und Kartenlesers zum Ausspähen der PIN. Ausspähen der PIN durch Senden eines Kommandos an den Kartenleser. Auslesen von dauerhaft gespeicherten Daten. Modifikation der Firmware Manipulation der Hardware nach Öffnen des Gehäuses Tabelle 4: Bedrohungen für den EVG B-6

BSI-DSZ-CC-0301-2006 Zertifizierungsreport Organisatorische Sicherheitspolitiken sind im Security Target nicht angegeben. 1.5 Spezielle Konfigurationsanforderungen Die Ergebnisse der Evaluierung gelten für die evaluierte und getestete Ausprägung des EVG: Chipkartenterminal KAAN Advanced, Hardware Version K104R3, Firmware Version 1.02 des Herstellers KOBIL Systems GmbH. Die Installation und Inbetriebnahme des EVG ist in der Betriebsdokumentation beschrieben. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Siegel unbeschädigt und authentisch sein muss, wenn er den EVG in Betrieb nimmt. Eine Konfiguration des EVG und eine damit verbundene Beeinflussung der Sicherheitsfunktionen durch den Nutzer ist nicht möglich. Das Aufspielen einer anderen Firmware als die in diesem Zertifikat genannte Version 1.02 stellt keine Konfiguration sondern eine Veränderung des EVG dar, die nicht Bestandteil des Zertifikats ist. 1.6 Annahmen über die Einsatzumgebung Das Chipkartenterminal KAAN Advanced ist für den Gebrauch im privaten und nicht öffentlichen Bereich vorgesehen. Hinsichtlich der Benutzung des EVG werden die folgenden Annahmen im Security Target [6, Kapitel 3.1] genannt: Annahme A.USER.RESP1 A.USER.RESP2 A.USER.RESP3 A.USER.RESP4 A.USER.RESP5 A.USER.RESP6 A.USER.RESP7 Zusammenfassung Sichere Handhabung und Nichtweitergabe der Signatur-PIN. Überprüfung der LEDs bei der sicheren PIN-Eingabe Überprüfung der Angabe von Zertifizierungs- und Bestätigungskennung beim Download von Firmware für das Chipkartenterminal KAAN Advanced. Überprüfung der Versiegelung Einsatz nur im privaten oder nicht-öffentlichen Bereich Verwendung im Rahmen der qualifizierten elektronischen Signatur nur mit entsprechenden sicheren Signaturerstellungseinheiten Verwendung im Rahmen der qualifizierten elektronischen Signatur nur zusammen mit entsprechenden Signaturanwendungskomponenten Tabelle 5: Annahmen 1.7 Gewährleistungsausschluß Dieses Zertifikat gilt nur für die angegebene Version des Produktes in der evaluierten Konfiguration und nur in Verbindung mit dem vollständigen Zertifizierungsreport. Dieses Zertifikat ist keine generelle Empfehlung des IT-Produktes durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder eine andere Organisation, die dieses Zertifikat anerkennt oder darauf Einfluss hatte. Eine Gewährleistung für das IT-Produkt durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder eine andere Organisation, die dieses Zertifikat anerkennt oder darauf Einfluss hatte, ist weder enthalten noch zum Ausdruck gebracht. B-7

Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-0301-2006 2 Identifikation des EVG Der EVG heisst: Chipkartenterminal KAAN Advanced, Hardware Version K104R3, Firmware Version 1.02 Die folgende Tabelle beschreibt den Auslieferungsumfang: Nr Type Bezeichnung Version Form der Auslieferung 1 HW Hardware KAAN Advanced (Hauptplatine im Gehäuse mit Anschlusskabel USB oder RS232) K104R3 Einzelverpackung 2 SW Firmware KAAN Advanced 1.02 Download von http://www.kobil.de 3 DOK Bedienungsanleitung KAAN Base & KAAN Advanced (USB /RS232) 4 SW Installations-CD mit Tools zum Aufspielen neuer Firmware und zur Überprüfung der Firmware-Version DB11.DEEN.2 Tabelle 6: Auslieferungsumfang des EVG Vorinstalliert auf der Hardware pdf oder gedrucktes Dokumenten CD-ROM Donwload von http://www.kobil.de Abgesehen von der Benutzerdokumentation sind die Inhalte der CD (Punkt 4 in Tabelle 6) nicht Gegenstand der Evaluierung. Hinsichtlich der Auslieferung des EVG oder von Bestandteilen des EVGs gibt es die folgenden zwei Alternativen. 2.1 Auslieferung von Firmware zusammen mit Hardware Vom Produzenten werden die fertig montierten und mit der Firmware Version 1.02 ausgestatteten Chipkartenterminals KAAN Advanced zum Auslieferungslager der Firma KOBIL Systems GmbH versendet. Dort erfolgt die Verpackung in Einzelkartons unter Beilegung der Bedienungsanleitung in gedruckter Form und der Software CD. Bei dieser Auslieferungsart umfasst der Lieferumfang des EVG die Punkte 1, 3 und 4 aus Tabelle 6. Ein Benutzer kann einen zertifizierten Chipkartenleser an der auf dem Typschild vermerkten Hardware-Version des EVG erkennen und die Firmware-Version mit dem vom Hersteller bereitgestellten Tool auslesen. 2.2 Auslieferung der Firmware über das Internet Über die Internet-Seiten des Herstellers KOBIL Systems GmbH (http://www.kobil.de oder http://www.kobil.com) kann der Benutzer die Firmware Version 1.02 sowie die Benutzerdokumentation herunterladen. Die zertifizierte Firmware ist dabei als solche eindeutig gekennzeichnet. Der Benutzer muss beim Herunterladen diese Kennzeichnungen beachten, da im Umfang dieses Zertifikats nur das Aufspielen der zertifizierten Firmware-Version 1.02 enthalten ist. Bei dieser Auslieferungsart umfasst der Lieferumfang somit die Punkte 2 und 3 der Tabelle 6. B-8

BSI-DSZ-CC-0301-2006 Zertifizierungsreport Beim Aufspielen der Firmware auf ein Chipkartenterminal KAAN Advanced muss der Benutzer beachten, dass die auf dem Typschild des Gerätes angegebene Hardware- Version mit der in diesem Zertifikat genannten Hardware-Version K104R3 übereinstimmt. Treiber und Tools zum Aufspielen oder Auslesen der Version der Firmware können ebenfalls von den o.g. Internetseiten heruntergeladen werden, wobei die CD in ihrem Originalumfang nicht bereit gestellt wird und somit auch nicht zum Lieferumfang bei der Auslieferung über das Internet gehört. 3 Sicherheitspolitik Die Sicherheitseigenschaften des EVG dienen vor allem dazu, das Gerät für die Anwendung von qualifizierten elektronischen Signaturen verwenden zu können. Um eine qualifizierte elektronische Signatur ausstellen zu können, muss sich ein Benutzer durch den Besitz einer sicheren Signaturerstellungseinheit und das Wissen der Signatur- PIN authentisieren. Die Signatur-PIN wird dabei vom Benutzer auf dem Chipkartenterminal eingegeben. Die Sicherheitspolitik des Chipkartenterminals KAAN Advanced zielt demnach auf den Schutz der PIN und der Integrität der Firmware sowie auf die zuverlässige Anzeige von sicherheitstechnischen Änderungen an der Hardware ab. 4 Annahmen und Klärung des Einsatzbereiches 4.1 Annahmen über den Einsatz Die folgenden Annahmen aus dem Security Target [6, Kap. 3.1] müssen beim Einsatz des EVG durch den Benutzer beachtet werden: Annahme A.USER.RESP1 A.USER.RESP2 A.USER.RESP3 Inhalt Die Regeln zur sicheren Handhabung und Nichtweitergabe der PIN werden dem Anwender vom Herausgeber der Chipkarte mitgeteilt, insbesondere die unbeobachtete Eingabe der PIN. Während der PIN-Eingabe über das Keypad des Lesers überprüft der Endanwender den Status der LEDs dahingehend, dass der Mode der sicheren PIN-Eingabe aktiv ist. Zertifizierte bzw. bestätigte Firmware, die von KOBIL Systems zum Download angeboten wird, ist durch Angabe der Zertifizierungs- bzw. Bestätigungs-IDs gekennzeichnet. Der Endanwender überzeugt sich vor der Installation einer neuen Firmware davon, dass diese nach SigG [16] / SigV [17] bestätigt und nach Common Criteria [1] zertifiziert ist. A.USER.RESP4 Der Endanwender prüft die Versiegelung vor jeder PIN-Eingabe auf Unversehrtheit. Tabelle 7: Annahmen über den Einsatz des EVG 4.2 Angenommene Einsatzumgebung Hinsichtlich der Einsatzumgebung des EVG muss der Endanwender insbesondere bei der Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen die folgenden Vorgaben beachten: B-9

Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-0301-2006 Annahme A.USER.RESP5 A.USER.RESP6 A.USER.RESP7 Zusammenfassung Der EVG wird ausschliesslich im nicht-öffentlichen oder privaten Bereich eingesetzt. Für die qualifizierte Signatur wird der EVG nur in Verbindung mit Signatur- Chipkarten (Sichere Signatur-Erstellungseinheit, SSEE) verwendet, die den Anforderungen des SigG [16] / SigV [17] entsprechen. Für die qualifizierte Signatur wird der EVG nur in Verbindung mit Signatur- Anwendungskomponenten verwendet, die den Anforderungen des SigG [16] / SigV [17] entsprechen. Tabelle 8: Annahmen über die Einsatzumgebung 5 Informationen zur Architektur 5.1 Hardware Die Hardware des TOE(EVG) besteht aus einem versiegelten Gehäuse, über das folgende Schnittstellen nach außen geführt sind: Hostanbindung (USB oder RS232) Chipkartenschnittstelle und Tastatur, LEDs und Summer Im Gehäuse befindet sich die Hauptplatine, die mit allen wesentlichen Bauteilen für die Ausführung der Firmware bestückt ist. Die Grundstruktur des EVG folgt der von-neumann- Architektur mit einem Prozessor. Der Speicher ist logisch in Programm- und Datenspeicher aufgeteilt, die getrennt addressiert werden. Code kann nur ausgeführt werden, wenn er im Programmspeicher liegt. Physisch teilt sich der Speicher in einen flüchtigen Anteil (CRAM) auf dem Prozessorchip sowie nicht flüchtige Anteile (EEPROM) auf. 5.2 Firmware Die Firmware gliedert sich in zwei Teile, die separat voneinander ausgeführt werden und die beiden Betriebsmodi Update-Modus und normaler Betriebsmodus realisieren. Der Update-Modus dient dazu, eine neue Firmware zu installieren. Dabei nimmt die auf dem Gerät vorhandene Firmware die neue Firmware über das DFU-Protokoll vom Host entgegen und prüft deren Signatur. Ist die Prüfung erfolgreich verlaufen, wird die Firmware in den dafür vorgesehenen Anteil des EEPROM geschrieben und das Chipkartenterminal so eingestellt, dass der nächste Start im normalen Betriebsmodus erfolgt. Schlägt die Signaturprüfung fehl, so verbleibt das Gerät im Update-Modus. Im normalen Betriebsmodus nimmt der EVG Kommandos vom Host entgegen und führt sie aus bzw. leitet sie an die Chipkartenschnittstelle weiter. Aus dem normalen Betriebsmodus kann mit Hilfe spezieller Kartenterminal-Kommandos zum Update-Modus übergegangen werden. B-10

BSI-DSZ-CC-0301-2006 Zertifizierungsreport 6 Dokumentation Für das Chipkartenterminal KAAN Advanced stellt der Hersteller die folgende Dokumentation bereit: Bedienunsanleitung und Sicherheitshinweise KAAN Base & KAAN Advanced (USB+RS232), Dokumenten-ID DB11.DEEN.2. 7 Testverfahren 7.1 Testverfahren des Herstellers Die Testkonfiguration, die vom Hersteller während der Tests benutzt wurde, entspricht der auszuliefernden Konfiguration des EVG (siehe Kapitel 2). Der Testansatz basiert auf der Überprüfung des Verhaltens der Sicherheitsfunktionen an den externen Schnittstellen. Hierfür wurden neben einem PC mit Windows 2000 (SP4) spezifische Werkzeuge und Hilfsmittel eingesetzt, die eine präzise Ansteuerung und Beobachtung der über die externen Schnittstellen ausgetauschten Daten ermöglichen. Darüber hinaus hat der Hersteller einzelne Sicherheitsfunktionen speziell untersucht. Die Testabdeckung und -tiefe der Herstellertests orientiert sich an den EVG- Sicherheitsfunktionen. Alle Sicherheitsfunktionen sind mindestens einem Test unterzogen worden. Hierbei wurden alle relevanten Details der funktionalen Spezifikation und des Entwurfs auf hoher Ebene berücksichtigt. Alle Tests bestätigten das korrekte Verhalten der Sicherheitsfunktionen. 7.2 Unabhängige Funktionstests der Prüfstelle Die Prüfstelle hat ihre Tests an einem handeslüblichen Gerät durchgeführt, das wie in Kapitel 2.1 beschrieben ausgeliefert wird. Der Evaluator hat zu allen drei Sicherheitsfunktionen (SF.SECDOWN, SF.PINCMD und SF.SEAL, siehe Kapitel 1.2), die von außen beobachtbar sind, unabhängige Tests entwickelt, durchgeführt und aufgezeichnet. Hierfür wurden neben PCs mit Windows XP bzw. Linux (Kernel 2.6.11) Treiber von KOBIL und spezifische Testsoftware verwendet. Im Rahmen einer Stichprobe wurden darüberhinaus in der Testumgebung des Entwicklers weitere Tests wiederholt. In sämtlichen durchgeführten Tests wurde das korrekte Verhalten der Sicherheitsfunktionen festgestellt. 7.3 Penetrationstests der Prüfstelle Ausgehend von der Analyse der Schwachstellen des Entwicklers und des Evaluators hat der Evaluator Penetrationstests konzipiert und durchgeführt. Hierbei sollten Herstelleraussagen zur Nichtausnutzbarkeit von Schwachstellen anhand von gezielten Tests überprüft und zusätzlich weitere mögliche Schwachstellen mit Testfällen abgedeckt werden. Durch Verwendung von quelloffenen Treibern hat der Evaluator eine größere Unabhängigkeit von der Hostumgebung erreicht und zusätzliche Testmöglichkeiten genutzt. B-11

Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-0301-2006 Bei einem Test wurde eine Abweichung vom erwarteten Ergebnis festgestellt. Die Bewertung des Evaluators ergibt jedoch, daß die Durchführung des Angriffs jenseits normaler Praktikabilität liegt und die Schwachstelle somit residual ist. 8 Evaluierte Konfiguration Die Tests von Hersteller und Prüfstelle wurden an handelsüblichen Geräten durchgeführt. Das Zertifikat bezieht sich somit auf das folgende Produkt: Chipkartenterminal KAAN Advanced, Hardware Version K104R3, Firmware Version 1.02 Die Standorte für die Entwicklung und Fertigung des EVG sind Bestandteil der Evaluierung. Daher ist es verpflichtend, dass der TOE an den folgenden Entwicklungsund Produktionsstätten hergestellt wird: Gebäude der KOBIL Systems GmbH Pfortenring 11 67547 Worms Q&S Manufacturing Co., Ltd., Factory Building A Fu Gang Village, Qing Xi Town, Dongguan City, China Postal Code 523658 9 Ergebnisse der Evaluierung Der Evaluation Technical Report (ETR), [7] wurde von der Prüfstelle gemäß den Common Criteria [1], der Evaluationsmethodology [2], den Anforderungen des Schemas [3] und allen Interpretationen des Schemas (AIS) [4] erstellt, die für den EVG relevant sind. Die Evaluationsmethodology CEM [2] wurde für die Komponente aus dem Vertrauenswürdigkeitsstufe EAL3 verwendet. Für Komponenten oberhalb von EAL4 wurde die Methodology in Zusammenarbeit mit der Zertifizierungsstelle festgelegt [4, AIS 34]). Das Urteil für die CC, Teil 3 Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit (gemäß EAL3 mit Zusatz von ADO_DEL.2, ADV_IMP.1, ADV_LLD.1, ALC_TAT.1, AVA_MSU.3, AVA_VLA.4 und die Klasse ASE für die Sicherheitsvorgaben) sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Vertrauenskeitsklassen und Komponenten Kurzform Urteil Prüfung und Bewertung der Sicherheitsvorgaben CC Klasse ASE PASS EVG Beschreibung ASE_DES.1 PASS Sicherheitsumgebung ASE_ENV.1 PASS ST-Einführung ASE_INT.1 PASS Sicherheitsziele ASE_OBJ.1 PASS PP-Postulate ASE_PPC.1 PASS IT-Sicherheitsanforderungen ASE_REQ.1 PASS Explizit dargelegte IT-Sicherheitsanforderungen ASE_SRE.1 PASS EVG Übersichtsspezifikation ASE_TSS.1 PASS B-12

BSI-DSZ-CC-0301-2006 Zertifizierungsreport Vertrauenskeitsklassen und Komponenten Kurzform Urteil Konfiguratationsmanagement CC Klasse ACM PASS Autorisierungskontrolle ACM_CAP.3 PASS EVG-CM-Umfang ACM_SCP.1 PASS Auslieferung und Betrieb CC Klasse ADO PASS Erkennung von Modifikationen ADO_DEL.2 PASS Installations-, Generierungs- und Anlaufprozeduren ADO_IGS.1 PASS Entwicklung CC Klasse ADV PASS Informelle funktionale Spezifikation ADV_FSP.1 PASS Sicherheitsspezifischer Entwurf auf hoher Ebene ADV_HLD.2 PASS Teilmenge der Implementierung der TSF ADV_IMP.1 PASS Beschreibender Entwurf auf niedriger Ebene ADV_LLD.1 PASS Informeller Nachweis der Übereinstimmung ADV_RCR.1 PASS Handbücher CC Klasse AGD PASS Systemverwalterhandbuch AGD_ADM.1 PASS Benutzerhandbuch AGD_USR.1 PASS Lebenszyklus-Unterstützung CC Klasse ALC PASS Identification der Sicherheitsmaßnahmen ALC_DVS.1 PASS Klar festgelegte Entwicklerwerkzeuge ALC_TAT.1 PASS Tests CC Klasse ATE PASS Analyse der Testabdeckung ATE_COV.2 PASS Testen: Entwurf auf hoher Ebene ATE_DPT.1 PASS Funktionales Testen ATE_FUN.1 PASS Unabhängiges Testen - Stichprobenartig ATE_IND.2 PASS Schwachstellenbewertung CC Klasse AVA PASS Analysieren und Testen auf unsichere Zustände AVA_MSU.3 PASS Stärke der EVG-Sicherheitsfunktionen AVA_SOF.1 PASS Hohe Widerstandsfähigkeit AVA_VLA.4 PASS Die Evaluierung hat gezeigt, dass: Tabelle 9: Urteil zu den Vertrauenswürdigkeitskomponenten die Sicherheitsanforderungen für den EVG aus den Sicherheitsvorgaben konform zu Common Criteria Part 2 sind die Vertrauenswürdigkeit des EVG Common Criteria Teil 3 konform ist, EAL3 mit Zusatz von ADO_DEL.2, ADV_IMP.1, ADV_LLD.1, ALC_TAT.1, AVA_MSU.3 und AVA_VLA.4. Die Bewertung der Stärke der Funktionen erfolgte ohne Einbeziehung der für die Ver- und Entschlüsselung eingesetzten Kryptoalgorithmen (vgl. 4 Abs. 3 Nr. 2 BSIG). Dies gilt für (i) die EVG Sicherheitsfunktion SF.SECDOWN B-13

Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-0301-2006 Die Resultate der Evaluierung sind nur anwendbar auf den EVG Chipkartenterminal KAAN Advanced, Hardware Version K104R3, Firmware Version 1.02 (siehe Kapitel 2). Die Gültigkeit kann auf neue Versionen bzw. Releases des Produktes erweitert werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Antragstelle die Re-Zertifizierung oder die Assurance Continuity in Übereinstimmung mit den entsprechenden Regeln beantragt und die Evaluierung keine Schwächen der Sicherheitsfunktionen aufdeckt. 10 Auflagen und Empfehlungen 10.1 Auflagen und Empfehlungen für den Hersteller Vor jeder Auslieferung einer neuen Version der Firmware mit veränderter Sicherheitsfunktionalität muss der Hersteller ein neues Signaturschlüsselpaar für die Erzeugung und Prüfung der Firmware-Signatur verwenden. Somit kann ohne Benutzerinteraktion allein durch die Signaturprüfung im EVG verhindert werden, dass ältere Versionen installiert werden. Bei der Signatur der Firmware (siehe die Sicherheitsfunktion SF.SECDOWN in Kapitel 1.2) verwendet der Hersteller Algorithmen, die bis Ende 2009 für die Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen geeignet sind (siehe [18], Kapitel 3.2a), aber in diesem Verfahren nicht separat bewertet wurden. Sollten sich die gewählten Parameter als nicht mehr ausreichend zur Sicherung der Integrität und Authentizität der Firmware erweisen, müssen entsprechend stärkere Algorithmen gewählt werden. Es wird empfohlen, spätestens bis Ende 2009 die Algorithmen entsprechend den Einschätzungen der Bundesnetzagentur zu verstärken. 10.2 Empfehlungen für den Benutzer Die Sicherheitsvorgaben [6] und die Benutzerdokumentation [8] enthalten die notwendigen Informationen über die Verwendung des EVG sowie die Sicherheitshinweise. 11 Anhänge Keine 12 Sicherheitsvorgaben Die Sicherheitsvorgabe [6] wird zur Veröffentlichung in einem separaten Dokument bereitgestellt. 13 Definitionen 13.1 Abkürzungen BSI CC Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bonn Gemeinsame Kriterien für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Informationstechnik B-14

BSI-DSZ-CC-0301-2006 Zertifizierungsreport EAL Evaluation Assurance Level - Vertrauenswürdigkeitsstufe IT PP SF Informationstechnik Protection Profile - Schutzprofil Sicherheitsfunktion SOF Strength of Function - Stärke der Funktionen ST Security Target - Sicherheitsvorgaben EVG Evaluationsgegenstand TSC TSF Scope of Control - Anwendungsbereich der TSF-Kontrolle TSF TOE Security Functions - EVG-Sicherheitsfunktionen TSP TOE security policy - EVG-Sicherheitspolitik 13.2 Glossar Zusatz - Das Hinzufügen einer oder mehrerer Vertrauenswürdigkeitskomponenten aus Teil 3 der CC zu einer EAL oder einem Vertrauenswürdigkeitspaket. Erweiterung - Das Hinzufügen von funktionalen Anforderungen, die nicht in Teil 2 enthalten sind, und/oder von Vertrauenswürdigkeitsanforderungen, die nicht in Teil 3 enthalten sind, zu den Sicherheitsvorgaben bzw. dem Schutzprofil. Formal - Ausgedrückt in einer Sprache mit beschränkter Syntax und festgelegter Semantik, die auf bewährten mathematischen Konzepten basiert. Informell - Ausgedrückt in natürlicher Sprache. Objekt - Eine Einheit im TSC, die Informationen enthält oder empfängt und mit der Subjekte Operationen ausführen. Schutzprofil - Eine implementierungsunabhängige Menge von Sicherheitsanforderungen für eine Kategorie von EVG, die besondere Konsumentenbedürfnisse erfüllen. Sicherheitsfunktion - Ein Teil oder Teile eines EVG, auf die zur Durchsetzung einer hierzu in enger Beziehung stehenden Teilmenge der Regeln der EVG-Sicherheitspolitik Verlaß sein muß. Sicherheitsvorgaben - Eine Menge von Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsspezifikationen, die als Grundlage für die Prüfung und Bewertung eines angegebenen EVG dienen. Semiformal - Ausgedrückt in einer Sprache mit beschränkter Syntax und festgelegter Semantik. Stärke der Funktionen - Eine Charakterisierung einer EVG-Sicherheitsfunktion, die den geringsten angenommenen Aufwand beschreibt, der notwendig ist, um deren erwartetes Sicherheitsverhalten durch einen direkten Angriff auf die zugrundeliegenden Sicherheitsmechanismen außer Kraft zu setzen. SOF-Niedrig - Eine Stufe der EVG-Stärke von Funktionen, bei der die Analyse zeigt, daß die Funktionen einen angemessenen Schutz gegen zufälliges Brechen der EVG-Sicherheit durch Angreifer bieten, die über ein geringes Angriffspotential verfügen. B-15

Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-0301-2006 SOF-Mittel - Eine Stufe der EVG-Stärke von Funktionen, bei der die Analyse zeigt, daß die Funktionen einen angemessenen Schutz gegen naheliegendes oder absichtliches Brechen der EVG-Sicherheit durch Angreifer bieten, die über ein mittleres Angriffspotential verfügen. SOF-Hoch - Eine Stufe der EVG-Stärke von Funktionen, bei der die Analyse zeigt, daß die Funktionen einen geeigneten Schutz gegen geplantes oder organisiertes Brechen der EVG-Sicherheit durch Angreifer bieten, die über ein hohes Angriffspotential verfügen. Subjekt - Eine Einheit innerhalb des TSC, die die Ausführung von Operationen bewirkt. Evaluationsgegenstand - Ein IT-Produkt oder -System - sowie die dazugehörigen Systemverwalter- und Benutzerhandbücher - das Gegenstand einer Prüfung und Bewertung ist. EVG-Sicherheitsfunktionen - Eine Menge, die die gesamte Hardware, Software, und Firmware des EVG umfaßt, auf die Verlaß sein muß, um die TSP korrekt zu erfüllen. EVG-Sicherheitspolitik - Eine Menge von Regeln, die angibt, wie innerhalb eines EVG Werte verwaltet, geschützt und verteilt werden. Anwendungsbereich der TSF-Kontrolle - Die Menge der Interaktionen, die mit oder innerhalb eines EVG vorkommen können und den Regeln der TSP unterliegen. 14 Literaturangaben [1] Gemeinsamen Kriterien für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Informationstechnik (CC), Version 2.1, August 1999 [2] Common Methodology for Information Technology Security Evaluation (CEM), Part 1, Version 0.6; Part 2: Evaluation Methodology, Version 1.0, August 1999 [3] BSI-Zertifizierung: Verfahrensbeschreibung (BSI 7125) [4] Anwendungshinweise und Interpretationen zum Schema (AIS), die für den EVG relevant sind.. [5] Deutsche IT-Sicherheitszertifikate (BSI 7148, BSI 7149), periodisch aktualisierte Liste, die auch auf der Internet-Seite des BSI veröffentlicht wird. [6] Sicherheitsvorgaben BSI-DSZ-0301-2006, Version 1.19, 30.05.2006, KOBIL Chipkartenterminal KAAN Advanced (USB/RS232) Security Target, KOBIL Systems GmbH [7] Evaluierungsbericht, 1.2, 03.11.2006, Evaluierung KAAN Advanced Evaluierungsbericht (vertrauliches Dokument) [8] Bedienungsanleitung KAAN Base & KAAN Advanced (USB / RS232), Dokument-ID DB11.DEEN.2, KOBIL Systems GmbH [9] Anwendungsunabhängiges CardTerminal Application Programming Interface (CT- API) für Chipkartenanwendungen, Revision 1.1, 14. 10. 1998, Deutsche Telekom AG (PZ Telesec), GMD Darmstadt, TÜV Iformationstechnik GmbH, TeleTrusT Deutschland e.v. B-16

BSI-DSZ-CC-0301-2006 Zertifizierungsreport [10] Multifunktionale KartenTerminals (MKT) Spezifikation, Teil 4: Anwendungsunabhängiger CardTerminal Basic Command Set (CT-BCS), Version 1.0, 15. 04. 1999, TeleTrusT Deutschland e.v. [11] Interoperability Specification for ICCs and Personal Computer Systems, Revision 1.0, December 1997, PC/SC Workgroup [12] Information technology -- Identification cards -- Integrated circuit(s) cards with contacts -- Part 4: Interindustry commands for interchange, 2005-01-05 und Information technology -- Identification cards -- Integrated circuit(s) cards with contacts -- Part 8: Commands for security operations, 2004-06-11, International Organization for Standardization (ISO) and International Electrotechnical Commission (IEC) [13] Universal Serial Bus Device Class Specification for USB Chip/Smart Card Interface Devices, Revision 1.00, March 20, 2001, USB Implementors Forum, Inc.; Device Working Group (DWG) [14] Druckschrift 7500: Produkte für die materielle Sicherheit, Oktober 2000, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) (vertrauliches Dokument) [15] EMV TM Integrated Circuit Card Specifications for Payment Systems, Version 4.0, 2000, EMVCo LLC [16] Gesetz über die Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften (Signaturgesetz SigG), 16. 05. 2001, BGBl. I, S. 876ff, 21. 05. 2001. Geändert durch Erstes Gesetz zur Änderung des Signaturgesetzes (1. SigÄndG) vom 04. 01. 2005, BGBl. I, S. 2f, 10. 01. 2005 [17] Verordnung zur elektronischen Signatur (Signaturverordnung SigV) vom 16. 11. 2001, BGBl. I, S. 3074ff, 21. 11. 2001. Geändert durch Erstes Gesetz zur Änderung des Signaturgesetzes (1. SigÄndG) vom 04. 01. 2005, BGBl. I, S. 2f, 10. 01. 2005. [18] Bekanntmachung zur elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung (Übersicht über geeignete Algorithmen), 2. Januar 2006, veröffentlicht am 23. März 2006 im Bundesanzeiger Nr. 58, S. 1913-1915 B-17

Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-0301-2006 Dies ist eine eingefügte Leerseite. B-18

BSI-DSZ-CC-0301-2006 Zertifizierungsreport C Auszüge aus den technischen Regelwerken CC Teil 1: Kennzeichnung der Evaluationsergebnisse (Kapitel 5.4) / Final Interpretation 008 The conformance result indicates the source of the collection of requirements that is met by a TOE or PP that passes its evaluation. This conformance result is presented with respect to Part 2 (functional requirements), Part 3 (assurance requirements) and, if applicable, to a pre-defined set of requirements (e.g., EAL, Protection Profile). The conformance result consists of one of the following: Part 2 conformant - A PP or TOE is Part 2 conformant if the functional requirements are based only upon functional components in Part 2 Part 2 extended - A PP or TOE is Part 2 extended if the functional requirements include functional components not in Part 2 plus one of the following: Part 3 conformant - A PP or TOE is Part 3 conformant if the assurance requirements are based only upon assurance components in Part 3 Part 3 extended - A PP or TOE is Part 3 extended if the assurance requirements include assurance requirements not in Part 3. Additionally, the conformance result may include a statement made with respect to sets of defined requirements, in which case it consists of one of the following: Package name Conformant - A PP or TOE is conformant to a pre-defined named functional and/or assurance package (e.g. EAL) if the requirements (functions or assurance) include all components in the packages listed as part of the conformance result. Package name Augmented - A PP or TOE is an augmentation of a pre-defined named functional and/or assurance package (e.g. EAL) if the requirements (functions or assurance) are a proper superset of all components in the packages listed as part of the conformance result. Finally, the conformance result may also include a statement made with respect to Protection Profiles, in which case it includes the following: PP Conformant - A TOE meets specific PP(s), which are listed as part of the conformance result. C-1

Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-0301-2006 CC Teil 3 Assurance categorisation (chapter 2.5) The assurance classes, families, and the abbreviation for each family are shown in Table 2.1. Assurance Class Assurance Family Abbreviated Name Class ACM: Configuration management CM automation ACM_AUT CM capabilities ACM_CAP CM scope ACM_SCP Class ADO: Delivery and operation Delivery ADO_DEL Installation, generation and start-up ADO_IGS Class ADV: Development Functional specification ADV_FSP High-level design ADV_HLD Implementation representation ADV_IMP TSF internals ADV_INT Low-level design ADV_LLD Representation correspondence ADV_RCR Security policy modeling ADV_SPM Class AGD: Guidance documents Administrator guidance AGD_ADM User guidance AGD_USR Class ALC: Life cycle support Development security ALC_DVS Flaw remediation ALC_FLR Life cycle definition ALC_LCD Tools and techniques ALC_TAT Class ATE: Tests Coverage ATE_COV Depth ATE_DPT Functional tests ATE_FUN Independent testing ATE_IND Class AVA: Vulnerability assessment Covert channel analysis AVA_CCA Misuse AVA_MSU Strength of TOE security functions AVA_SOF Vulnerability analysis AVA_VLA Table 2.1 -Assurance family breakdown and mapping C-2