Technische Lieferbedingung Flansche und Steckscheiben aus Stahl für Rohrleitungen nach DGRL auf Basis EN 13480 LINDE STANDARD LS 021-3XX Seite 1 von 5 Inhalt 1 Anwendungsbereich...2 2 Mitgeltende Unterlagen...2 3 Ergänzende Festlegungen...2 4 Gütenachweis...5 Bemerkungen zur aktuellen Ausgabe: Änderungen: Abschnitte 1, 3.4, 3.6, 3.12 ergänzt, Anforderungen an Kennzeichnung und Gütenachweis angepasst, redaktionell überarbeitet. Frühere Ausgaben: 08.2001, 02.2008 Verantwortliche Funktionseinheit für den technischen Inhalt: TAW Vertraulichkeitsklasse 1 gemäß LS 104-03: Uneingeschränkte Weitergabe X 03 11.2009 TAW/Raßhofer TAW/Kittel TAW/Dr.Hock Status Ausgabe Datum Erstellt Geprüft Genehmigt
Geschäftsbereich Linde Engineering Ausg. 03/11.2009 LS 021-3XX Seite 2 von 5 1 Anwendungsbereich Diese Technischen Lieferbedingungen (TLB) gelten für die Lieferung von Flanschen, Steckscheiben und Einklemmringen aus Stählen für Rohrleitungen nach der europäischen Richtlinie über Druckgeräte 97/23/EG auf Basis EN 13480 1). Angaben in der Anfrage / Bestellung sind diesen TLB übergeordnet. 2 Mitgeltende Unterlagen Neben den in der Anfrage / Bestellung genannten Vorschriften und Normen sind die Folgenden im Rahmen ihres Geltungsbereiches anzuwenden. Dabei sind die zum Bestellzeitpunkt gültigen Ausgaben zugrunde zu legen. 97/23/EG Richtlinie über Druckgeräte (DGRL) DIN 17103:1989 Schmiedestücke aus Schweißgeeigneten Feinkornbaustählen; Technische Lieferbedingungen EN ISO 643 Stahl Mikrophotographische Bestimmung der scheinbaren Korngröße EN ISO 15614 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe - Schweißverfahrensprüfung EN 287 Prüfung von Schweißern - Schmelzschweißen EN 473 Zerstörungsfreie Prüfung - Qualifizierung und Zertifizierung von Personal der zerstörungsfreien Prüfung - Allgemeine Grundlagen EN 1092-1 Flansche und ihre Verbindungen -Runde Flansche für Rohre, Armaturen, Formstücke und Zubehörteile - Teil 1: Stahlflansche, nach PN bezeichnet EN 1418 Schweißpersonal - Prüfung von Bedienern von Schweißeinrichtungen zum Schmelzschweißen und von Einrichtern für das Widerstandsschweißen für vollmechanisches und automatisches Schweißen von metallischen Werkstoffen EN 10028-2 Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen - Teil 2: Unlegierte und legierte Stähle mit festgelegten Eigenschaften bei erhöhten Temperaturen EN 10204 Metallische Erzeugnisse - Arten von Prüfbescheinigungen EN 10222-2 Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter; Teil 2: Ferritische und martensitische Stähle mit festlegten Eigenschaften bei erhöhter Temperatur EN 10222-4 Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter - Teil 4: Schweißgeeignete Feinkornbaustähle mit hoher Dehngrenze EN 10273 Warmgewalzte schweißgeeignete Stäbe aus stahl für Druckbehälter mit festgelegten Eigenschaften bei erhöhten Temperaturen EN 13480 Metallische industrielle Rohrleitungen CEN ISO/TR 15608:2005 Schweißen - Richtlinien für eine Gruppeneinteilung von metallischen Werkstoffen ASTM E112 Standard Test Methods for Determining Average Grain Size LS 001-02 Prüfbescheinigungen 3 Ergänzende Festlegungen 3.1 Zulassung von Schweißverfahren, Schweißern und Bedienern Der Hersteller muss über gültige Schweißverfahrensprüfungen nach EN ISO 15614 2) verfügen die die Anforderungen entsprechend DGRL Anhang I (3.1.2) erfüllen und durch eine benannte Stelle/anerkannte unabhängige Prüfstelle zugelassen sind. Schweißer und Bediener müssen gültige Zulassungen nach EN 287, EN 1418 verfügen, die die Anforderungen entsprechend der DGRL Anhang I (3.1.2) erfüllen und durch eine benannte Stelle/anerkannte unabhängige Prüfstelle zugelassen sind. 1 ) Die Anforderungen des AD 2000-Merkblatt HP 100R werden mit dieser TLB auch erfüllt. Für X10CrMoVNb9-1 (1.4903) werden sie sinngemäß erfüllt. 2 ) Hinsichtlich der Weiterverwendung bestehender Schweißverfahrensprüfungen siehe EN ISO 15614 Einleitung.
Geschäftsbereich Linde Engineering Ausg. 03/11.2009 LS 021-3XX Seite 3 von 5 3.2 ZfP Personal Qualifikation des ZfP-Personals für die zutreffenden Prüfungen nach EN 473. Die Anforderungen entsprechend Anhang I (3.1.3) der DGRL sind zusätzlich zu erfüllen. 3.3 Schweißzusätze Schweißzusätze müssen für die zu verbindenden Werkstoffe geeignet (zugelassen) sein. Die chemische Zusammensetzung des Schweißzusatzes soll artähnlich zu der des Grundwerkstoffs sein. Austenitischer Schweißzusatzwerkstoff ist für ferritischen Grundwerkstoff nicht zugelassen. 3.4 Ausführung 3.4.1 Sollen Flansche aus Flacherzeugnissen (Bleche) hergestellt werden, so sind Blechstreifen in Walzrichtung zu schneiden und so zu biegen, dass eine Blechoberfläche nach innen zur Flanschachse weist. 3.4.2 Blindflansche, Steckscheiben und Einklemmringe dürfen aus Blechen ausgeschnitten werden. 3.4.3 Flansche PN16 DN 65 sind mit 4 Löchern zu liefern. 3.4.4 Verwendung von Stahlsorten abweichend zur Bestellung: - Flansche für die lt. Bestellung die Stahlsorte P245GH nach EN 10222-2 spezifiziert ist, können auch in Stahlsorte P250GH nach EN 10222-2 bzw. EN 10273 geliefert werden. - Scheiben, Einklemmringe und Blindflansche für die lt. Bestellung die Stahlsorte P265GH nach EN10028-2 spezifiziert ist, können auch in den Stahlsorten P245GH und P250GH nach EN10222-2 bzw. P250GH nach EN 10273 geliefert werden. - Scheiben, Einklemmringe und Blindflansche für die lt. Bestellung die Stahlsorte P245GH nach EN10222-2 spezifiziert ist, können auch in Stahlsorte P265GH nach EN10028-2 oder Stahlsorte P250GH nach EN 10222-2 bzw. EN 10273 geliefert werden. - Wenn lt. Bestellung Stahlsorte P355NL1 spezifiziert ist, können die Stahlsorten P355NH und P355QH1 als Ersatzwerkstoffe geliefert, vorausgesetzt die Kerbschlagarbeit ist, wie in Abschnitt 3.6.6 gefordert, nachgewiesen. ANMERKUNG Im Falle der Verwendung der Stahlsorte P250GH gelten die ergänzenden Anforderungen gemäß Abschnitt 3.6.2. Wenn nicht anderes vereinbart, ist für die oben genannten Alternativen eine vorherige Genehmigung bzw. Tolerierung durch den Besteller nicht erforderlich. Diesbezügliche Scheiben, Einklemmringe und Blindflansche sind dem Besteller unmittelbar schriftlich anzuzeigen. 3.5 Prüfumfang Bei Einklemmringen sind alle Schweißnähte in 5% von der Bestellmenge eines Typs einer Farbeindringprüfung zu unterziehen. 3.6 Mechanische Eigenschaften 3.6.1 Allgemein Die fertigen Flansche müssen den mechanischen Eigenschaften der Werkstoffnorm entsprechen. 3.6.2 Stahlsorte P250GH, Schmiedestücke Die Eigenschaften bei erhöhten Temperaturen wie für Stahlsorte P245GH in EN 10222-2 angeben sind zu gewährleisten. Es sind Prüfungen gemäß EN 10222-1, Anhang A Option A.15 (Prüftemperatur 400 C, wenn nicht anders vereinbart) durchzuführen. ANMERKUNG: Schmiedestücke Stahlsorte P250GH siehe Nationaler Anhang NA zur DIN EN 10222-2:2000. 3.6.3 Stahlsorte TStE355 (nach DIN 17103) Die Eigenschaften bei erhöhten Temperaturen wie für Stahlsorte P355NH in EN 10222-4 angegeben sind zu gewährleisten. Es sind Prüfungen gemäß EN 10222-1, Anhang A Option A.15 (Prüftemperatur 400 C, wenn nicht anders vereinbart) durchzuführen.
Geschäftsbereich Linde Engineering Ausg. 03/11.2009 LS 021-3XX Seite 4 von 5 3.6.4 Stahlsorte X10CrMoVNb9-1 (1.4903) Die Sollwerte nach Norm sind zu gewährleisten. Es sind Prüfungen gemäß EN 10222-1, Anhang A Option A.15 (Prüftemperatur 600 C, wenn nicht anders vereinbart) und Option A.16 (Nachweis der Kerbschlagarbeit) durchzuführen. Nachweis der Kerbschlagarbeit entsprechend maßgeblicher Werkstoffnorm. 3.6.5 Kerbschlagbiegeversuch für Stähle der Werkstoffuntergruppen 1.1, 1.2 und 5.1 Wenn nach Norm keine tiefere Prüftemperatur gefordert ist, ist die Kerbschlagarbeit bei einer Prüftemperatur von 0 C nachzuweisen. Die Prüftemperatur für den Kerbschlagbiegeversuch an Bauteilen aus den Stahlsorten 16Mo3 und 13CrMo4-5 beträgt: - 20 C für Anschlusswanddicken 6,3 T 12,5 mm - 0 C für Anschlusswanddicken 12,5 < T 22,2 mm - -10 C für Anschlusswanddicken 22,2 < T 110 mm - 20 C für Steckscheiben, Blindflansche und Einklemmringe mit Wanddicken bis T 120 mm Die Mindestwerte für Kerbschlagarbeit der Tabelle 1 sind einzuhalten, sofern nach der jeweiligen Norm keine höheren Werte der Kerbschlagarbeit einzuhalten sind. Die größtmögliche Probenbreite ist zu nutzen. Erfolgt der Nachweis der Kerbschlagarbeit an Längsproben kann unter Anwendung der Angaben Tabelle 1 auf eine Querprobe umgerechnet werden. Werden Charpy-Proben in Untergrößen verwendet, muss die gemessene Schlagarbeit proportional auf die Referenzprobendicke von 10 mm umgerechnet werden. Lineare Interpolation zwischen den Werten ist zulässig. 3) Ist die Fertigung von Proben mit einer Mindestbreite von 5 mm nicht möglich, so ist ein Nachweis der Kerbschlagarbeit nicht erforderlich. 3) Tabelle 1: Werte für Kerbschlagarbeit KV Referenzwert Kleinprobe Probenmaße [mm] 10 x 10 10 x 7,5 10 x 5 Mindest-Schlagarbeit [J] Quer 27 20 14 Längs 40 30 20 3.6.6 Kerbschlagbiegeversuch bei Stahlsorten P355NH und P355QH1 als Ersatzwerkstoffe für P355NL1 Die Mindestwerte für die Kerbschlagarbeit der Tabelle 1 sind zu gewährleisten. Die Kerbschlagarbeit ist bei einer Prüftemperatur von 40 C nachzuweisen (Option A.16, EN 10222-1 Anhang A). 3.7 Reparaturschweißungen Reparaturschweißungen am Grundwerkstoff sind nicht zulässig. 3.8 Lieferzustand Teile aus austenitischem Stahl sind im lösungsgeglühten Zustand und metallisch blank zu liefern. Lösungsglühen nach dem Schweißen ist nicht erforderlich, vorausgesetzt dass lösungsgeglühtes Vormaterial verwendet wurde und der Nachweis der Kerbschlagzähigkeit bei 196 C bei der Schweißverfahrensprüfung erbracht und bescheinigt ist. Die Wärmebehandlung von geschweißten ferritischen Teilen ist nach Norm durchzuführen. Flansche mit Blattdicken 30mm sind normalgeglüht zu liefern. Flansche mit Blattdicken < 30mm können im geschmiedeten Zustand geliefert werden. Geschmiedete Teile aus unlegierten und niedriglegierten kaltzähen Stählen, wie TSTE355 / P355NL1 sind vorzugsweise im Wärmebehandlungszustand "vergütet" zu liefern. Wenn sie im Zustand "normalisiert" geliefert werden, ist Korngröße 7 (oder feiner) nach EN ISO 643 bzw. ASTM E112 einzuhalten. Der Wärmebehandlungszustand ist zu bescheinigen. 3 ) Dieses Vorgehen entspricht EN 13480-2 Anhang B.
Geschäftsbereich Linde Engineering Ausg. 03/11.2009 LS 021-3XX Seite 5 von 5 Alle Kanten von Steckscheiben sind zu entgraten; auch Oberflächen, die nicht maschinell bearbeitet sind, sollen eine Qualität aufweisen, die den Verwendungszweck nicht beeinträchtigt; Ringe und Scheiben haben eben und fluchtend zu sein. 3.9 Wanddickenanpassung und Schweißnahtvorbereitung Alle Flansche sind mit Schweißnahtvorbereitung nach EN 1092-1, Anhang A zu versehen. Werden Flansche mit einer Anschlusswanddicke (S p ) kleiner als in der Norm festgelegt bestellt, ist die Wanddicke am Schweißansatz (S) nach EN 1092-1, Anhang A anzupassen, wenn nicht abweichend spezifiziert. 3.10 Kennzeichnung 3.10.1 Für Flansche ist zusätzlich zu den in der EN 1092-1 geforderten Angaben die Ident-Nr. (siehe Bestellung) anzubringen. Für Steckscheiben und Einklemmringen sind außerdem die Schmelzen-Nr. oder ein Kennzeichen für die Schmelze anzubringen. 3.10.2 Kennzeichnung für ferritische Stähle durch Einprägen; für austenitische Stähle auch wetterfeste, werkstoffverträgliche Farb-Stempelung, elektrochemische Ätzung, Gravur (mit Vibrographen) oder Laser- Beschriftung. Die Größe und Tiefe der Einprägung bei ferritischen Stählen ist so zu wählen, dass sie auch nach einem eventuellen Strahlen lesbar bleibt. 3.11 Inspektion Der Besteller behält sich das Recht vor, die bestellten Waren bevorzugt am Herstellort zu inspizieren. Der Lieferant muss dem Besteller rechtzeitig die Abnahmebereitschaft melden. 3.12 Lieferscheinangaben Auf dem Lieferschein sind Bestell-Nr., Bestell-Positions-Nr., Ident-Nr., Erzeugnisart, Abmessungen, Werkstoff, Liefermenge sowie die Schmelzen-Nr. oder ein Kennzeichen für die Schmelze anzugeben. Von der Bestellung abweichende Werkstoffe sind im Lieferschein nachvollziehbar anzugeben. 4 Gütenachweis Zusätzlich zu den Anforderungen nach Norm sind die Anforderungen aus Abschnitt 3 zu bestätigen (falls zutreffend). Bezüglich allgemeiner Anforderungen an Prüfbescheinigungen gelten die Festlegungen des LS 001-02. Für alle Flansche, Steckscheiben und Einklemmringe aus Stahlsorten gemäß Tabelle 2 ist ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204 ausreichend. Flansche, Steckscheiben und Einklemmringe aus Stahlsorte X10CrMoVNb9-1 (1.4903) sind mit Abnahmeprüfzeugnis 3.2 nach EN 10204 zu liefern. Tabelle 2: Flansche, Steckscheiben und Einklemmringe mit Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204 Werkstoffuntergruppe a) Stahlsorten (Beispiele) 1.1, 1.2 P245GH, P250GH, P265GH, P280GH, P295GH, P355NH, P355QH1 P275NL1, TSTE355 / P355NL1, 16Mo3 5.1, 5.2 13CrMo4-5, 10CrMo9-10 8.1 1.4301, 1.4541, 1.4571, 1.4404, 1.4435, 1.4439 a) Werkstoffuntergruppen entsprechend CEN ISO/TR 15608:2005