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Transkript:

Druckdatum: 09.06.2015 Seite 1 von 10 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Weitere Handelsnamen Artikelnr. (Verwender): 15.005.080 (1 L) 15.005.090 (10 L) 15.005.095 (200 L) 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Prüfmittel für die Magnetpulverprüfung 1.. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenname: Straße: Ort: Spoekerdamm 2 D-2546 Heidgraben Telefon: +49-4122-922-0 Telefax: +49-4122-922-201 E-Mail: Internet: info@helling.de www.helling.de 1.4. Notrufnummer: +49-4122-922-0 (8:00-16:00) ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Gefahrenbezeichnungen: Xn - Gesundheitsschädlich R-Sätze: Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenkategorien: Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. Aspirationsgefahr: Asp. 1 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 4 Gefahrenhinweise: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. 2.2. Kennzeichnungselemente Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung Kohlenwasserstoffe, C11-C12, Isoalkane, <2% Aromaten Signalwort: Piktogramme: Gefahr GHS02-GHS08

Druckdatum: 09.06.2015 Seite 2 von 10 Gefahrenhinweise H226 H04 H41 Sicherheitshinweise P210 P27 P01+P10 P1 P04+P40 P501 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. Vor Hitze schützen. Nicht rauchen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. KEIN Erbrechen herbeiführen. BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen. Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. 2.. Sonstige Gefahren Es liegen keine Informationen vor. ABSCHNITT : Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen.2. Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe EG-Nr. CAS-Nr. Index-Nr. REACH-Nr. Bezeichnung Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Anteil 918-167-1 Kohlenwasserstoffe, C11-C12, Isoalkane, <2% Aromaten Xn - Gesundheitsschädlich R10-5-65-66 Flam. Liq., Asp. Tox. 1, Aquatic Chronic 4; H226 H04 H41 01-2119472146-9 Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16. > 95 % ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt. Nach Einatmen Für Frischluft sorgen. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Anschließend Augenarzt aufsuchen. Nach Verschlucken Niemals einer bewusstlosen Person oder bei auftretenden Krämpfen etwas über den Mund verabreichen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Vorsicht bei Erbrechen: Aspirationsgefahr! Unbedingt Arzt hinzuziehen!

Druckdatum: 09.06.2015 Seite von 10 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Wirkt entfettend auf die Haut. brennendes Gefühl Hohe Konzentrationen können eine Beeinträchtigung des zentralen Nervensystems verursachen, was zu Kopfschmerzen, Schwindelgefühl und Übelkeit führt. Längeres Einatmen kann zur Bewusstlosigkeit und/oder zum Tod führen. Anzeichen, dass Material in die Lunge gelangt ist: Husten. Husten. Keuchen. Pfeifender Atem. Atemnot. Fieber. 4.. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung. Vorsicht bei Erbrechen: Aspirationsgefahr! ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Wassernebel. Schaum. ABC-Pulver. Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Erhitzen führt zu Druckerhöhung und Berstgefahr. Im Brandfall können entstehen: Kohlendioxid. Kohlenmonoxid. Die Bildung gefährlicher Gase/Dämpfe ist auch bei einem Umgebungsbrand möglich. 5.. Hinweise für die Brandbekämpfung Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Zusätzliche Hinweise Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen. Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Für ausreichende Lüftung sorgen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen. Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt. Bei kleinen Mengen: Es ist antistatisch ausgerüstete Arbeitskleidung zu benutzen. Bei großen Mengen: Chemikalienschutzanzug tragen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. 6.. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 1 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

Druckdatum: 09.06.2015 Seite 4 von 10 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Gas/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Die Dämpfe des Produktes sind schwerer als Luft und können sich am Boden, in Gruben, Kanälen und Kellern in höherer Konzentration sammeln. Dämpfe können mit Luft ein explosives Gemisch bilden. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Weitere Angaben zur Handhabung Freisetzung in die Umwelt vermeiden. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen. Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. Zusammenlagerungshinweise Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmittel. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Lagertemperatur: 5-40 C Lagerklasse nach TRGS 510: 7.. Spezifische Endanwendungen Vor jeder besonderen Verwendung den Lieferanten befragen. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) CAS-Nr. Bezeichnung ppm mg/m³ F/m³ Spitzenbegr. Art - Kohlenwasserstoffgemische, Fraktionen 600 (RCP-Gruppe): C9-C15 Aliphaten 2(II) 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Schutz- und Hygienemaßnahmen Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Nach Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Berührung mit den Augen vermeiden. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Atemschutz Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.

Druckdatum: 09.06.2015 Seite 5 von 10 Kombinationsfiltergerät (DIN EN 141). Filtertyp: A Handschutz Geprüfte Schutzhandschuhe sind zu tragen: Geeignetes Material: NR (Naturkautschuk, Naturlatex). NBR (Nitrilkautschuk). Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären. Augenschutz Dicht schließende Schutzbrille. Körperschutz Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: Farbe: Geruch: ph-wert: Zustandsänderungen Schmelzpunkt: Siedebeginn und Siedebereich: Flammpunkt: Entzündlichkeit Feststoff: Gas: Explosionsgefahren nicht explosionsgefährlich. Untere Explosionsgrenze: Obere Explosionsgrenze: Zündtemperatur: Selbstentzündungstemperatur Feststoff: Gas: Brandfördernde Eigenschaften Nicht brandfördernd. Dampfdruck: flüssig gelb fluoreszierend charakteristisch > 58 C 0,6 Vol.-% 6,0 Vol.-% Prüfnorm Dichte (bei 20 C): > 0,76 g/cm³ ASTM D 1298 Wasserlöslichkeit: unlöslich Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln Verteilungskoeffizient: Dyn. Viskosität: 6,7-7,2

Druckdatum: 09.06.2015 Seite 6 von 10 Kin. Viskosität: (bei 40 C) Dampfdichte: Verdampfungsgeschwindigkeit: 9.2. Sonstige Angaben keine/keiner ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität Keine besonders zu erwähnenden Gefahren. 10.2. Chemische Stabilität Stabil unter normalen Gebrauchsbedingungen. 10.. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Dämpfe können mit Luft ein explosives Gemisch bilden. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Vor Hitze schützen. 10.5. Unverträgliche Materialien Oxidationsmittel, stark. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Kohlendioxid. Kohlenmonoxid. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikologische Prüfungen Akute Toxizität < 7 mm²/s CAS-Nr. Bezeichnung Expositionswege Methode Dosis Spezies Quelle Kohlenwasserstoffe, C11-C12, Isoalkane, <2% Aromaten oral dermal LD50 > 5000 mg/kg LD50 > 2000 mg/kg inhalativ (4 h) Dampf LC50 > 5 mg/l Ratte Ratte Reiz- und Ätzwirkung Reizwirkung an der Haut: nicht reizend. Reizwirkung am Auge: nicht reizend. Sensibilisierende Wirkungen Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Nach derzeitigem Kenntnisstand nicht krebserzeugend. Nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mutagen. Nach derzeitigem Kenntnisstand nicht reproduktionstoxisch. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

Druckdatum: 09.06.2015 Seite 7 von 10 12.1. Toxizität CAS-Nr. Bezeichnung Aquatische Toxizität Methode Dosis h Spezies Quelle Kohlenwasserstoffe, C11-C12, Isoalkane, <2% Aromaten Akute Fischtoxizität LC50 > 100 mg/l 96 h Akute Crustaceatoxizität EC50 < 100 mg/l 48 Daphnia magna h 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Das Produkt ist biologisch nicht leicht abbaubar. 12.. Bioakkumulationspotenzial Enthält Bestandteile mit Bioakkumulationspotential. 12.4. Mobilität im Boden Adsorption - nicht zu erwarten 12.5. Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.6. Andere schädliche Wirkungen Es liegen keine Informationen vor. Weitere Hinweise Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. ABSCHNITT 1: Hinweise zur Entsorgung 1.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Abfallschlüssel Produkt 070704 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen; Abfälle aus HZVA von Feinchemikalien und Chemikalien a. n. g.; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Als gefährlicher Abfall eingestuft. Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) 14.1. UN-Nummer: 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: 14.. Transportgefahrenklassen: 14.4. Verpackungsgruppe: Gefahrzettel: 295 KOHLENWASSERSTOFFE, FLÜSSIG, N.A.G. III

Druckdatum: 09.06.2015 Seite 8 von 10 Klassifizierungscode: F1 Begrenzte Menge (LQ): 5 L Beförderungskategorie: Gefahrnummer: Tunnelbeschränkungscode: 0 D/E Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport Freigestellte Menge: E1 Binnenschiffstransport (ADN) 14.1. UN-Nummer: 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: 295 14.. Transportgefahrenklassen: 14.4. Verpackungsgruppe: III Gefahrzettel: KOHLENWASSERSTOFFE, FLÜSSIG, N.A.G. Klassifizierungscode: Begrenzte Menge (LQ): F1 5 L Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport Freigestellte Menge: E1 Seeschiffstransport (IMDG) 14.1. UN-Nummer: 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: 14.. Transportgefahrenklassen: 14.4. Verpackungsgruppe: Gefahrzettel: 295 HYDROCARBONS, LIQUID, N.O.S. III Sondervorschriften: Begrenzte Menge (LQ): EmS: 22 5 L F-E, S-D Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport Freigestellte Menge: E1 Lufttransport (ICAO) UN/ID-Nr.: 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: 14.. Transportgefahrenklassen: 14.4. Verpackungsgruppe: Gefahrzettel: 295 naphthalenehydrocarbons, LIQUID, N.O.S. III

Druckdatum: 09.06.2015 Seite 9 von 10 Sondervorschriften: Begrenzte Menge (LQ) Passenger: IATA-Verpackungsanweisung - Passenger: IATA-Maximale Menge - Passenger: IATA-Verpackungsanweisung - Cargo: IATA-Maximale Menge - Cargo: A A224 10 L Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport Freigestellte Menge: E1 Passenger-LQ: Y44 14.5. Umweltgefahren UMWELTGEFÄHRDEND: nein 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender 55 60 L 66 220 L 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 7/78 und gemäß IBC-Code ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Angaben zur VOC-Richtlinie: Nationale Vorschriften Beschäftigungsbeschränkung: Wassergefährdungsklasse: Status: 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung 99% Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten ( 22 JArbSchG). Beschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten ( 4 und 5 MuSchRiV). 2 - wassergefährdend Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde für folgende Stoffe in diesem Gemisch durchgeführt : Kohlenwasserstoffe, C11-C12, Isoalkane, <2% Aromaten ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Änderungen Komplettrevision Abkürzungen und Akronyme ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road ) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service LC50: Lethal concentration, 50% LD50: Lethal dose, 50%

Druckdatum: 09.06.2015 Seite 10 von 10 Wortlaut der R-Sätze (Nummer und Volltext) 10 Entzündlich. 5 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H04 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H41 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Weitere Angaben Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. (Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)