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Verkündungsblatt der Technischen Universität Ilmenau Nr. 79 Ilmenau, den 6. Juli 2010 Inhaltsverzeichnis: Seite Vierte Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medienwirtschaft mit dem Studienabschluss Master of Science 2 Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen für das Wintersemester 2010/2011 4 Herausgeber: Der Rektor Redaktion: Pressestelle Aufl.: 35 * Verkündungsblatt der TU Ilmenau * www.tu-ilmenau.de * Ehrenbergstraße 29 * 98693 Ilmenau * Tel.: 03677 69-2544 * Fax: 03677 69-1718 *

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Vierte Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medienwirtschaft mit dem Studienabschluss Master of Science Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 34 Abs. 3 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) vom 21. Dezember 2006 (GVBl. S. 601), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 20. März 2009 (GVBl. S. 238, 268), erlässt die Technische Universität Ilmenau (nachstehend Universität genannt) auf der Grundlage der Prüfungsordnung Allgemeine Bestimmungen für Studiengänge mit dem Studienabschluss Master der Universität, veröffentlicht im Verkündungsblatt der Universität Nr. 24/ 2006, in der jeweils geltenden Fassung, und der Prüfungsordnung Besondere Bestimmungen für den Studiengang Medienwirtschaft, veröffentlicht im Verkündungsblatt der Universität Nr. 31/2007, in der jeweils geltenden Fassung, folgende Vierte Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medienwirtschaft mit dem Abschluss Master of Science, veröffentlicht im Verkündungsblatt der Universität Nr. 31/2007. Der Rat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften hat diese Änderung am 2. Februar 2010 beschlossen. Der Senat hat sie am 4. Mai 2010 befürwortet. Der Rektor hat sie am 11. Juni 2010 genehmigt. Sie wurde dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Schreiben vom 14. Juni 2010 angezeigt. Die Studienordnung für den Studiengang Medienwirtschaft mit dem Studienabschluss Master of Science in der Fassung der Dritten Änderung, veröffentlich im Verkündungsblatt der Universität Nr. 71/2009 wird wie folgt geändert: 1. 3 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst: (3) Der Abschluss gemäß 60 Absatz 1 Nr. 4 ThürHG wird bewertet: (a) Im Studiengang Medienwirtschaft mit dem Abschluss Bachelor of Science mit 60 Punkten. (b) Im Studiengang Medienwirtschaft mit von (a) abweichenden Abschlüssen oder im Studiengang Betriebswirtschaftslehre oder in einem inhaltlich vergleichbaren Studiengang mit 30 Punkten. (c) In nah verwandten Studiengängen, die eine umfangreiche Vermittlung ökonomischer Kenntnisse vorsehen, mit 20 Punkten. 2

Bewerber, die keinen Abschluss in den unter (a) bis (c) genannten Studiengängen vorweisen können, sind für den Masterstudiengang Medienwirtschaft nicht geeignet. Für diese Bewerber erfolgt keine weitere Bewertung der Abschlüsse, und die Möglichkeit der Teilnahme an der mündlichen Prüfung entfällt. Zusätzlich wird der Grad der Qualifikation nach der Abschlussnote bewertet: a) sehr gut = 20 Punkte b) gut = 10 Punkte c) befriedigend = 5 Punkte Wurde der Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule gemacht, werden weitere 10 Punkte angerechnet. Für Bewerber ohne Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule gilt Absatz 5, Punkt b. 2. Die Vierte Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medienwirtschaft mit dem Studienabschluss Master of Science tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität in Kraft. Sie gilt für alle ab dem Sommersemester 2010 neu in den Studiengang Medienwirtschaft mit dem Studienabschluss Master of Science zu immatrikulierenden Studierenden. Ilmenau, 11. Juni 2010 gez. Univ.-Prof. Dr. rer. nat. habil. Dr. h. c. Prof. h. c. Peter Scharff Rektor 3

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen für das Wintersemester 2010/2011 Gemäß 4 des Thüringer Hochschulzulassungsgesetzes (ThürHZG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. 535) und 39 Abs. 2 der Thüringer Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen an den staatlichen Hochschulen (Thüringer Vergabeordnung) vom 18. Juni 2009 (GVBl. S. 485), in Verbindung mit 3 Abs. 1, 33 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) vom 21. Dezember 2006 (GVBl. S 601), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 20. März 2009 (GVBl. 238), erlässt die Technische Universität Ilmenau (nachstehend Universität genannt) folgende Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen für das Wintersemester 2010/2011. Der Senat der Universität hat diese Satzung am 04. Mai 2010 beschlossen. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat sie mit Erlass vom 24. Juni 2010, Az.: 41-5516-7, genehmigt. 1 In den nachfolgend aufgeführten Studiengängen der Universität werden zur Aufnahme von Studienbewerbern in das erste Fachsemester sowie zur Aufnahme in höhere Fachsemester dieser Studiengänge zum Wintersemester 2010/2011 folgende Zulassungszahlen festgesetzt: Studiengang/Abschluss Fachsemester 1. Angewandte Medienwissenschaft/ 148 Bachelor Medienwirtschaft/ Bachelor 166 2 (1) Soweit in einem in 1 genannten Studiengang für ein Fachsemester keine Zulassungszahl festgesetzt ist, besteht für dieses Fachsemester keine Zulassungsbeschränkung. (2) In den Studiengängen der Universität, die nicht unter 1 aufgeführt sind, bestehen keine Zulassungsbeschränkungen. Hiervon unberührt bleiben studienorganisatorische Maßnahmen, die einen Studienbeginn nur zu einem Wintersemester oder nur zu einem Sommersemester vorsehen sowie etwaige zusätzliche abschluss- oder fächerspezifische Zugangsvoraussetzungen für einen Studiengang. 4

3 Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. 4 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2011 außer Kraft. Ilmenau, 04. Mai 2010 gez. Univ.-Prof. Dr. rer. nat. habil. Dr. h. c. Prof. h. c. Peter Scharff Vorsitzender des Senats 5