Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 18.01.2016

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Transkript:

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 18.01.2016 7.3 Facharzt / Fachärztin für Herzchirurgie (Herzchirurg / Herzchirurgin) Weiterbildungsziel: Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbildung die Erlangung der Facharztkompetenz Herzchirurgie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte. Weiterbildungszeit: 72 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten an einer Weiterbildungsstätte gemäß 6 Abs. 1 Satz 1, davon - 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie und - 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Herzchirurgie bei einem Weiterbildungsermächtigten an einer Weiterbildungsstätte gemäß 6 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie, in Innere Medizin und Kardiologie oder Kinder- und Jugendmedizin/Kinder-Kardiologie angerechnet werden, die auch im ambulanten Bereich abgeleistet werden können Weiterbildungsinhalt: Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen in der Vorbeugung, Erkennung, operativen und postoperativen Behandlung und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen und Verletzungsfolgen, Fehlbildungen des Herzens, der herznahen Gefäße sowie des Mediastinums und der Lunge im Zusammenhang mit herzchirurgischen Eingriffen Maßnahmen der Nachsorge nach operativer Behandlung einschließlich Immunsuppression und Organabstoßungsbehandlung bei Transplantationen der Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und prognostischen Beurteilung den Grundlagen minimal-invasiver Therapie der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befundkontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes den Grundlagen der Diagnostik und Behandlung angeborener Herzerkrankungen sowie terminaler Erkrankungen von Herz und Lunge der Anwendung von Kreislaufassistenzsystemen der Indikationsstellung zur Herz-, Lungen- und Herz-Lungen-Transplantation einschließlich technischer Grundlagen von Herzassistenzsystemen Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: Elektrokardiogramm sonographische Untersuchungen der Thoraxorgane einschließlich Doppler- / Duplex- Untersuchungen des Herzens und der großen Gefäße Echokardiographie Operationen mit Hilfe oder in Bereitschaft der extrakorporalen Zirkulation an Koronargefäßen an der Mitralklappe einschließlich Rekonstruktion an der Aortenklappe und/oder Aorta aszendens/mitralklappe/ Koronargefäß bei angeborenen Herzfehlern Operationen ohne Einsatz der extrakorporalen Zirkulation Anastomosen und Rekonstruktionen an den thorakalen Gefäßen einschließlich Aortenaneurysmen transvenöse Schrittmacherimplantationen/ Defibrillatoren (AICD) Operationen am Thorax in Zusammenhang mit herzchirurgischen Eingriffen insbesondere Brustwandresektion, Thoraxstabilisierung, Exstirpation von Fremdkörpern, Operationen bei Thoraxverletzungen Operationen an der Lunge und am angrenzenden Mediastinum in Zusammenhang mit herzchirurgischen Eingriffen

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 18.01.2016 Operationen an peripheren Gefäßen im Zusammenhang mit herzchirurgischen Eingriffen, insbesondere Rekonstruktion peripherer Gefäße nach Einsatz von Kreislaufassistenzsystemen und der extrakorporalen Zirkulation

Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 1/9 7. Basisweiterbildung Chirurgie Weiterbildungsinhalte in den Inhalten der Weiterbildung gemäß 5 Abs. 4 der Weiterbildungsordnung Erkennung, Klassifizierung, Behandlung und Nachsorge chirurgischer Erkrankungen und Verletzungen Datum / Unterschrift des der Indikationsstellung zur konservativen und operativen Behandlung chirurgischer Erkrankungen und Verletzungen der Risikoeinschätzung, der Aufklärung und der Dokumentation den Prinzipien der perioperativen Diagnostik und Behandlung operativen Eingriffen und Operationsschritten Datum/Unterschrift des/der

Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 2/9 7. Basisweiterbildung Chirurgie Weiterbildungsinhalte in der Wundversorgung, Wundbehandlung und Verbandslehre Datum / Unterschrift des den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie der Erkennung und Behandlung von Infektionen einschließlich epidemiologischer Grundlagen, den Hygienemaßnahmen der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild Analgesierungs- und Sedierungsmaßnahmen einschl. der Behandlung akuter Schmerzzustände der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie Datum/Unterschrift des/der

Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 3/9 7. Basisweiterbildung Chirurgie Weiterbildungsinhalte in der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließlich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung einschließlich der Grundlagen der Beatmungstechnik und intensivmedizinischer Basismaßnahmen Datum / Unterschrift des der Indikationsstellung und Überwachung physikalischer Therapiemaßnahmen der medikamentösen Thromboseprophylaxe Datum/Unterschrift des/der

Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 4/9 7. Basisweiterbildung Chirurgie Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Ultraschalluntersuchungen bei chirurgischen Erkrankungen und Verletzungen Punktions- und Katheterisierungstechniken einschl. der Gewinnung von Untersuchungsmaterial, davon Richtzahl 50 Datum Datum Datum Datum Datum Datum / Unterschrift des Legen von Drainagen 10 zentralvenöse Zugänge Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung einschließlich Sondentechnik 25 50 Lokal- und Regionalanästhesien 50 Eingriffe aus dem Bereich der ambulanten Chirurgie 50 Erste Assistenzen bei Operationen und angeleitete Operationen 50 Indikationsstellung und Überwachung physikalischer Therapiemaßnahmen = Basiskenntnisse. Es wird der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert, ohne dass eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss Datum/Unterschrift des/der

Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 5/9 7.3 Herzchirurgie Weiterbildungsinhalte in den Inhalten der Weiterbildung gemäß 5 Abs. 4 der Weiterbildungsordnung Datum / Unterschrift des der Vorbeugung, Erkennung, operativen und postoperativen Behandlung und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen und Verletzungsfolgen, Fehlbildungen des Herzens, der herznahen Gefäße sowie des Mediastinums und der Lunge im Zusammenhang mit herzchirurgischen Eingriffen Maßnahmen der Nachsorge nach operativer Behandlung einschließlich Immunsuppression und Organabstoßungsbehandlung bei Transplantationen der Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und prognostischen Beurteilung Datum/Unterschrift des/der

Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 6/9 7.3 Herzchirurgie Weiterbildungsinhalte in Datum / Unterschrift des den Grundlagen minimal-invasiver Therapie der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befundkontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes den Grundlagen der Diagnostik und Behandlung angeborener Herzerkrankungen sowie terminaler Erkrankungen von Herz und Lunge der Anwendung von Kreislaufassistenzsystemen der Indikationsstellung zur Herz-, Lungen- und Herz-Lungen-Transplantation einschließlich technischer Grundlagen von Herzassistenzsystemen Datum/Unterschrift des/der

Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 7/9 7.3 Herzchirurgie Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Richtzahl Datum Datum Datum Datum Datum Datum / Unterschrift des Elektrokardiogramm sonographische Untersuchungen der Thoraxorgane einschließlich Doppler- / Duplex-Untersuchungen des Herzens und der großen Gefäße Echokardiographie intraoperative radiologische Befundkontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes Anlage, Durchführung und Überwachung extrakorporaler Zirkulation und Kreislaufassistenzsysteme 50 Datum/Unterschrift des/der

Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 8/9 7.3 Herzchirurgie Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Durchführung von diagnostischen Eingriffen, Intubation, Anlagen zentraler Venenkatheter, arterielle Kanülierung/Punktionen, Anlagen von Thoraxdrainagen, Punktionen von Pleura, Perikard und Lunge Richtzahl 150 Datum Datum Datum Datum Datum Datum / Unterschrift des Anwendung von Beamtungstechniken einschl. der Beatmungsentwöhnung bei unkomplizierten Krankheitsverläufen Dokumentierte Therapieregimes zur parenteralen und enteralen Ernährung Operationen mit Hilfe oder in Bereitschaft der extrakorporalen Zirkulation, davon - an Koronargefäßen 150 - an der Mitralklappe einschließlich Rekonstruktion 10 - an der Aortenklappe und/ oder Aortaaszendenz/ Mitralklappe/ Koronargefäß 25 Datum/Unterschrift des/der

Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 9/9 7.3 Herzchirurgie Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Richtzahl Datum Datum Datum Datum Datum Datum / Unterschrift des - bei angeborenen Herzfehlern Operationen ohne Einsatz der extrakorporalen Zirkulation, davon Anastomosen und Rekonstruktionen an den thorakalen Gefäßen einschließlich Aortenaneurysmen 50 transvenöse Schrittmacherimplantationen/ Defibrillatoren (AICD) 25 - Operationen am Thorax in Zusammenhang mit herzchirurgischen Eingriffen, insbesondere Brustwandresektion, Thoraxstabilisierung, Exstirpation von Fremdkörpern, Operationen bei Thoraxverletzungen - Operationen an der Lunge und am angrenzenden Mediastinum in Zusammenhang mit herzchirurgischen Eingriffen 10 10 - Operationen an peripheren Gefäßen im Zusammenhang 50 mit herzchirurgischen Eingriffen, insbesondere Rekonstruktion peripherer Gefäße nach Einsatz von Kreislaufassistenzsystemen und/oder der extrakorporalen Zirkulation = Basiskenntnisse. Es wird der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert, ohne dass eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss Datum/Unterschrift des/der

Name, Vorname: Geburtsdatum: Dokumentation des jährlichen Gespräches in (der Bezeichnung): 8 Abs. 2 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen vom 01.05.2005 "Das zur Weiterbildung ermächtigte Kammermitglied führt mit dem weiterzubildenden Kollegen nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt wird. Bestehende Defizite werden aufgezeigt. Der Inhalt dieses Gesprächs ist zu dokumentieren und dem Antrag zur Zulassung zur Prüfung beizufügen." Datum des Gespräches: Gesprächsinhalt: Unterschrift/Stempel des/der Ermächtigten Unterschrift des/der Assistenz-Arztes/Ärztin