Curriculum für das Bachelorstudium Biomedical Engineering.



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Transkript:

Curriculum für das Curriculum 2016 Dieses Curriculum wurde von der Curricula-Kommission der Technischen Universität Graz in der Sitzung vom 18.01.2016 genehmigt. Der Senat der Technischen Universität Graz erlässt auf Grund des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (UG), BGBl. I Nr. 120/2002 idgf das vorliegende Curriculum für das. 1 Allgemeines Das ingenieurwissenschaftliche umfasst sechs Semester. Der Gesamtumfang beträgt 180 ECTS-Anrechnungspunkte. Absolventinnen und Absolventen wird der akademische Grad Bachelor of Science, abgekürzt BSc, verliehen. 2 Qualifikationsprofil (1) Gegenstand des Studiums Das Bachelorstudium der Studienrichtung Biomedical Engineering ist als fundiertes und interdisziplinäres Grundlagenstudium konzipiert, das einerseits als Berufsvorbildung, andererseits als Basis für eine vertiefende wissenschaftliche Ausbildung, nämlich der Gesamtausbildung zur Diplom-Ingenieurin bzw. zum Diplom-Ingenieur Biomedical Engineering, dient. Die Grundidee des Bachelorstudiums ordnet sich diesem Gesamtkonzept unter und führt in Verbindung mit dem nachfolgenden Masterstudium zu einem zukunftsorientierten akademischen Vollstudium. Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums sind befähigt an der Schnittstelle zwischen Technik, Medizin, (Bio)physik, Biologie und (Bio)chemie tätig zu werden. Dementsprechend essenziell ist die Vermittlung von medizinischbiologischem Basiswissen, naturwissenschaftlichen, sowie ingenieurwissenschaftlichen Kenntnissen und Grundlagen der Informatik. Zusätzlich zu dieser fundierten fachübergreifenden Grundlagenausbildung unter besonderer Berücksichtigung der biomedizinischen Technik haben die Absolventinnen und Absolventen erstes vertiefendes Wissen aus unterschiedlichen Bereichen des Biomedical Engineerings erworben, das im Masterstudium weiter ausdifferenziert wird. (2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Biomedical Engineering sind gerade aufgrund der breiten natur- und ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung auf vielfältigste medizintechnische Herausforderungen vorbereitet und in der Lage, sich Curriculum 2016 in der Version vom 01.10.2016 Seite 1 von 14

in kürzester Zeit besser in sämtliche Bereiche des Biomedical Engineerings einzuarbeiten als Personen, die Bachelorabschlüsse anderer, weniger interdisziplinärer Bildungs- und Ausbildungsprogramme vorweisen. Sie haben nach positiver Absolvierung des Bachelorstudiums Biomedical Engineering folgende Ziele erreicht bzw. Kompetenzen erworben: Wissen und Verstehen Absolventinnen und Absolventen haben ein Verständnis der medizinisch-biologischen, natur- und ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen sowie Programmierkenntnisse erworben; sind mit den grundlegenden Theorien, Prinzipien und Methoden des Biomedical Engineerings vertraut. Wissensbasiertes Anwenden und Beurteilen Absolventinnen und Absolventen haben die Fähigkeit erworben, das theoretische Wissen in technischer und wissenschaftlicher Weise praktisch anzuwenden; sind in der Lage, fachspezifische sowie fachübergreifende Fragestellungen gemeinsam mit Fachspezialisten zu bearbeiten und ihre technischen Kompetenzen einzubringen; sind mit der kritischen und analytischen Denkweise ihres Faches vertraut; erkennen ethische, soziale und gesellschaftliche Auswirkungen, Zusammenhänge und Notwendigkeiten. Kommunikative, soziale und organisatorische Kompetenzen Absolventinnen und Absolventen sind befähigt die Sprache und Inhalte ihres Fachbereichs zu verstehen; verfügen über Lernstrategien für autonomen Wissenserwerb; sind fähig, sich in ein Team zu integrieren und selbständig Teilaufgaben zu übernehmen; sind in der Lage, wissenschaftliche Texte zu verfassen und Ergebnisse in schriftlicher und mündlicher Form zu präsentieren. (3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und für den Arbeitsmarkt Die aktuellen gesellschaftspolitischen und wissenschaftlichen Herausforderungen unterstreichen die Bedeutung und Zukunftschancen des Studiums Biomedical Engineering. Die demoskopische Entwicklung, zusammen mit der verlängerten Lebenserwartung, führt zu einer dramatischen Überalterung und damit zu einer enormen Kostensteigerung im Gesundheitswesen, gleichzeitig jedoch auch zu einer zunehmenden Nachfrage nach neuen strukturellen Lösungen für eine effiziente, sichere und kostengünstige Gesundheitsversorgung, sowie nach neuen innovativen Medizinprodukten, einschließlich Lebenshilfen für die älter werdende Bevölkerung. In Verbindung mit neuen Möglichkeiten der Modellierung und Simulation, insbesondere aber auch hinsichtlich Computational Science and Engineering, der Telekommunikation und Neurowissenschaften, der molekularen Medizin, biomedizinischer Instrumente und Sensoren, der Bildgebung, der Bioinformatik, der Biomechanik und dem Tissue Engineering bis hin zu den strukturellen, ökonomischen und methodischen Herausforderungen im Gesundheitswesen, ergeben sich äußerst zukunftsträchtige Forschungs-, Entwicklungs- und Marktpotenziale. Diese dynamische Entwicklung führt zu einer gesteigerten Curriculum 2016 in der Version vom 01.10.2016 Seite 2 von 14

Nachfrage nach Absolventinnen und Absolventen im Fachbereich Biomedical Engineering. Der Bachelor-Abschluss soll als Basis für den Einstieg in das komplexe und weitläufige Fachgebiet des Biomedical Engineerings dienen, was die Theorie sowie deren Anwendung in der Praxis anbelangt. Das grundlegende Ziel der Ausbildung ist daher besonders die Befähigung zum selbständigen interdisziplinären Denken, Entscheiden und Handeln. Die beruflichen Möglichkeiten für Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums sind aufgrund der breiten ingenieur- und naturwissenschaftlichen Ausbildung in zahlreichen Bereichen menschlicher Tätigkeiten zu finden: in der Forschung und Entwicklung, der Wirtschaft sowie im öffentlichen Bereich, um an der Erarbeitung verbesserter diagnostischer und therapeutischer Lösungsansätze mitzuwirken, sie technisch umzusetzen und effizient und ökonomisch verfügbar zu machen. 3 ECTS-Anrechnungspunkte Im Sinne des europäischen Systems zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System) sind den einzelnen Leistungen ECTS-Anrechnungspunkte zugeordnet, welche den relativen Anteil des Arbeitspensums bestimmen. Das Universitätsgesetz legt das Arbeitspensum für einen ECTS-Anrechnungspunkt mit durchschnittlich 25 Echtstunden fest. 4 Studieneingangs- und Orientierungsphase (1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase des Bachelorstudiums Biomedical Engineering enthält gemäß 66 UG einführende und orientierende Lehrveranstaltungen und Prüfungen des ersten Semesters im Umfang von 11,5 ECTS-Anrechnungspunkten. Sie beinhaltet einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums sowie dessen weiteren Verlauf und soll als Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung der Studienwahl dienen. (2) Folgende Lehrveranstaltungen und Prüfungen sind der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugeordnet: Studieneingangs- und Orientierungsphase Lehrveranstaltung SSt Art ECTS Einführung Biomedical Engineering 0,33 OL 0,5 Funktionelle Anatomie 2,0 VO 2,5 Grundlagen der Informatik 3,0 VO 4,0 Physik (ET) 3,0 VO 4,5 (3) Neben den Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugerechnet werden, können nur Lehrveranstaltungen in einem Umfang von höchstens 22 ECTS-Anrechnungspunkten gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen absolviert werden, insgesamt (inkl. STEOP) nicht mehr als 33,5 ECTS-Anrechnungspunkte. Davon unberührt ist das Freifach. (4) Die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase gemäß Abs. (1) berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelorarbeit gemäß den im 7 Curriculum 2016 in der Version vom 01.10.2016 Seite 3 von 14

dieses Curriculums genannten Anmeldevoraussetzungen. Davon unberührt sind Lehrveranstaltungen/Prüfungen aus Abs. (3) und das Freifach. 5 Aufbau des Studiums In 6 sind die einzelnen Lehrveranstaltungen dieses Bachelorstudiums und deren Zuordnung zu den Fächern aufgelistet. Die Semesterzuordnung ist eine Empfehlung und stellt sicher, dass die Abfolge der Lehrveranstaltungen optimal auf Vorwissen aufbaut und das Arbeitspensum des Studienjahres 60 ECTS-Anrechnungspunkte nicht überschreitet. Das Freifach dieses Bachelorstudiums enthält frei zu wählende Lehrveranstaltungen im Umfang von 9 ECTS-Anrechnungspunkten. In der Lehrveranstaltung Bachelorprojekt Biomedical Engineering ist eine Bachelorarbeit gemäß 80 UG anzufertigen. Die Bachelorarbeit ist eine eigenständige schriftliche Arbeit, die nicht als Abschluss des Studiums zu verstehen ist. 6 Studieninhalt und Semesterplan Semester mit ECTS- Fach Lehrveranstaltung SSt ECTS Anrechnungspunkten Art I II III IV V VI Medizinische und biologische Grundlagen (Pflichtfach) * Funktionelle Anatomie 2,0 VO 2,5 2,5 Physiologie und Pathophysiologie 2,0 VO 3,0 3,0 GL Biochemie (BME) 2,0 VO 3,0 3,0 GL Molekular- und Zellbiologie 2,0 VO 3,0 3,0 Zwischensumme 8,0 11,5 2,5 6,0 3,0 0,0 0,0 0,0 Naturwissenschaftliche Grundlagen (Pflichtfach) Mathematik A (ET) 4,0 VO 6,0 6,0 Mathematik A (ET) 2,0 UE 3,0 3,0 Mathematik B (ET) 4,0 VO 6,0 6,0 Mathematik B (ET) 2,0 UE 3,0 3,0 Mathematik C (ET) 2,0 VO 3,0 3,0 Mathematik C (ET) 1,0 UE 1,5 1,5 Wahrscheinlichkeitstheorie, Statistik und Datenanalyse 2,0 VO 3,0 3,0 Wahrscheinlichkeitstheorie, Statistik und Datenanalyse 1,0 UE 2,0 2,0 Technische Numerik 2,0 VO 4,0 4,0 Technische Numerik 1,0 UE 2,0 2,0 * Physik (ET) 3,0 VO 4,5 4,5 Physik (ET) 1,0 UE 1,0 1,0 GL Chemie (BME) 2,0 VO 3,0 3,0 Zwischensumme 27,0 42,0 17,5 9,0 4,5 5,0 6,0 0,0 Grundlagen der Informatik (Pflichtfach) * Grundlagen der Informatik 3,0 VO 4,0 4,0 Grundlagen der Informatik 1,0 UE 1,5 1,5 Informatik 1 3,0 VU 4,0 4,0 Informatik 2 3,0 VU 4,0 4,0 Scientific Computing: MATLAB 1,0 VO 1,5 1,5 Scientific Computing: MATLAB 2,0 UE 2,0 2,0 Zwischensumme 13,0 17,0 5,5 0,0 7,5 4,0 0,0 0,0 Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen (Pflichtfach) Grundlagen der Elektrotechnik 3,0 VO 4,5 4,5 Grundlagen der Elektrotechnik 1,0 UE 1,5 1,5 Grundlagen der Elektrotechnik, Labor 2,0 LU 3,0 3,0 Curriculum 2016 in der Version vom 01.10.2016 Seite 4 von 14

Biomedizinische System- und Kontrolltheorie 2,0 VO 3,0 3,0 Biomedizinische System- und Kontrolltheorie 1,0 UE 1,0 1,0 Signalverarbeitung 2,0 VO 3,0 3,0 (E) Signalverarbeitung 1,0 UE 1,5 1,5 Messtechnik 1 2,0 VO 3,0 3,0 Messtechnik, Labor 2,0 LU 3,0 3,0 Elektronische Schaltungstechnik 1 2,0 VO 3,0 3,0 Elektronische Schaltungstechnik 2 2,0 VO 3,0 3,0 Elektronische Schaltungstechnik, Labor 2,0 LU 2,0 2,0 Mechanik - Statik 2,0 VO 3,0 3,0 Mechanik - Statik 2,0 UE 2,0 2,0 Mechanik - Dynamik 2,0 VO 3,0 3,0 Mechanik - Dynamik 2,0 UE 2,0 2,0 Zwischensumme 30,0 41,5 6,0 6,0 15,0 11,5 3,0 0,0 Biomedizinische Grundlagen (Pflichtfach) Biophysik 3,0 VO 4,5 4,5 Biophysik 1,0 UE 1,0 1,0 Grundlagen der Biomechanik 3,0 VU 4,0 4,0 Grundlagen der Biomedizinischen Technik 4,0 VO 6,0 6,0 Grundlagen der Biomedizinischen Technik, Labor 3,0 LU 4,0 4,0 Materialkunde (BME) 2,0 VO 3,0 3,0 Bildgebende Diagnoseverfahren 2,0 VO 3,0 3,0 Medizingerätesicherheit 2,0 VO 3,0 3,0 Biomedizinische Sensorsysteme 1 2,0 VO 3,0 3,0 Zwischensumme 22,0 31,5 0,0 0,0 0,0 6,0 16,0 9,5 Softskills, Humanwissenschaften und Motivation (Pflichtfach) * Einführung Biomedical Engineering 0,33 OL 0,5 0,5 Bioethik 1,0 VO 1,5 1,5 (E) Systems Engineering and Project Management 1,0 VO 1,5 1,5 Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten 1,0 SE 2,0 2,0 Bachelorprojekt Biomedical Engineering 1,0 SP 8,0 8,0 Zwischensumme 4,33 13,5 0,5 3,0 0,0 0,0 2,0 8,0 Summe Pflichtfächer (ohne vertiefungsspez. GL) 104,33 157,0 32,0 24,0 30,0 26,5 27,0 17,5 Summe vertiefungspezifische Grundlagen lt. 6a 14,0 Freifach Frei zu wählende Lehrveranstaltung lt. 6b 9,0 4,0 5,0 Summe Gesamt 180,0 32,0 28,0 30,0 30,0 30,0 30,0 (E) Die Lehrveranstaltung wird in Englisch abgehalten. * STEOP Lehrveranstaltung Curriculum 2016 in der Version vom 01.10.2016 Seite 5 von 14

6a Wahlfach Im Rahmen des Wahlfaches Vertiefungsspezifische Grundlagen sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 14 ECTS-Anrechnungspunkten zu wählen. Bei der Auswahl dieser vertiefungsspezifischen Grundlagen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass diverse Lehrveranstaltungen nachfolgender Tabelle als Voraussetzung für die Wahl der Vertiefungsrichtungen im Masterstudium Biomedical Engineering definiert sind (lt. 5a des Curriculums für das Masterstudium Biomedical Engineering in der Version 2016). Fach Lehrveranstaltung SSt Art ECTS Semester Vertiefungsspezifische Grundlagen (14 von 23 ECTS verpflichtend) Computational Intelligence 2,0 VO 3,0 SS Computational Intelligence 1,0 UE 1,5 SS (E) Strength of Materials 3,0 VU 4,5 WS Computergrafik 1 1,5 VU 2,5 WS Computer Vision 1 1,5 VU 2,0 WS Krankenhaustechnik 2,0 VO 3,0 SS Biophysikalische Modellierung 1,5 KU 2,0 SS Datenstrukturen und Algorithmen 2,0 VO 3,0 WS Datenstrukturen und Algorithmen 1,0 UE 1,5 WS Hinweis: Eventuelle Ergänzungen zum Wahlfachkatalog werden im Mitteilungsblatt der TU Graz verlautbart. 6b Freifach Die im Rahmen des Freifaches zu absolvierenden Lehrveranstaltungen dienen der individuellen Schwerpunktsetzung und Weiterentwicklung der Studierenden. Diese können frei aus dem Lehrveranstaltungsangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten sowie Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen gewählt werden. Eine Empfehlung diesbezüglich ist dem Teil 2 des Anhangs zu entnehmen. Des Weiteren wird empfohlen, die frei zu wählenden Lehrveranstaltungen nach der Studieneingangs- und Orientierungsphase zu belegen, jedoch dann über die gesamte verbleibende Studiendauer zu verteilen. Ist einer Lehrveranstaltung in allen Curricula, in denen sie als Pflicht- oder Wahllehrveranstaltung vorgesehen ist, die gleiche Anzahl an ECTS- Anrechnungspunkten zugeordnet, so wird der Lehrveranstaltung im Freifach ebenfalls diese Anzahl zugeordnet. Besitzt eine Lehrveranstaltung verschiedene Zuordnungen, so wird sie im Freifach mit dem Minimum der zugeordneten ECTS-Anrechnungspunkte bemessen. Lehrveranstaltungen, die weder als Pflicht- noch als Wahllehrveranstaltungen vorgesehen sind, wird 1 ECTS-Anrechnungspunkt pro Semesterstunde (SSt.) zugeordnet. Sind solche Lehrveranstaltungen jedoch vom Typ Vorlesung (VO), so werden ihnen 1,5 ECTS-Anrechnungspunkte pro SSt. zugeordnet. 7 Zulassungsbedingungen zu Prüfungen Mit Ausnahme der Bestimmungen, die die Studieneingangs- und Orientierungsphase gemäß 4 betreffen, sind keine Bedingungen zur Zulassung zu Lehrveranstaltungen / Prüfungen festgelegt. Curriculum 2016 in der Version vom 01.10.2016 Seite 6 von 14

Im Sinne eines zügigen Studienfortschrittes sollte bei allen Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter das Nachreichen, Ergänzen oder Wiederholen von Teilleistungen bis spätestens zwei Wochen nach Beginn des auf die Lehrveranstaltung folgenden Semesters ermöglicht werden. Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, die Teil von Bedingungen zur Zulassung zu Prüfungen sind, ist dies jedenfalls zu ermöglichen. Endet die Anmeldefrist der aufbauenden Lehrveranstaltung innerhalb dieses Zeitraumes, so muss diese Gelegenheit bis zum Ende der Anmeldefrist ermöglicht werden. 7a Richtlinien zur Vergabe von Plätzen für Lehrveranstaltungen (1) Melden sich mehr Studierende zu einer Lehrveranstaltung an, als Plätze verfügbar sind, sind parallele Lehrveranstaltungen vorzusehen. (2) Können nicht im ausreichenden Maß parallele Lehrveranstaltungen (Gruppen) angeboten werden, sind Studierende nach folgender Prioritätsordnung in die Lehrveranstaltung aufzunehmen: a) Studierende, für die die Lehrveranstaltung im Curriculum verpflichtend vorgeschrieben ist, besitzen Priorität. b) Weitere Studierende werden nach der Summe der im betreffenden Studium positiv absolvierten Lehrveranstaltungen gereiht (Gesamt ECTS- Anrechnungspunkte). c) Studierende, die die Teilnahmevoraussetzung früher erfüllt haben, werden nach Datum gereiht bevorzugt. d) Studierende, welche bereits einmal zurückgestellt wurden oder die Lehrveranstaltung wiederholen müssen, sind bei der nächsten Abhaltung der Lehrveranstaltung bevorzugt aufzunehmen. e) Die weitere Reihung erfolgt nach der Note der Prüfung - bzw. dem Notendurchschnitt der Prüfungen (gewichtet nach ECTS-Anrechnungspunkten) - über die Lehrveranstaltung(en), die als Teilnahmevoraussetzung festgelegt sind. f) Studierende, für die die Lehrveranstaltung zur Erfüllung des Curriculums nicht notwendig ist, werden lediglich nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt; die Aufnahme in eine Ersatzliste ist möglich. Es gelten dafür sinngemäß die obigen Bestimmungen. (3) An Studierende, die im Rahmen von Mobilitätsprogrammen einen Teil ihres Studiums an der TU Graz absolvieren, werden vorrangig bis zu 10% der vorhandenen Plätze vergeben. 8 Prüfungsordnung Lehrveranstaltungen werden einzeln beurteilt. Bachelorarbeiten werden im Rahmen von Lehrveranstaltungen durchgeführt und beurteilt. 1. Über Lehrveranstaltungen, die in Form von Vorlesungen (VO) abgehalten werden, hat die Prüfung in einem Prüfungsvorgang über den gesamten Inhalt der Lehrveranstaltung zu erfolgen. 2. Über Lehrveranstaltungen, die in Form von Vorlesungen mit integrierten Übungen (VU), Übungen (UE), Konstruktionsübungen (KU), Laborübungen (LU), Projekten (PT), Seminaren (SE), Seminar/Projekten (SP) und Exkursionen (EX) abgehalten werden, erfolgt die Beurteilung laufend auf Grund von Beiträgen, die von den Studierenden geleistet werden, und/oder durch begleitende Tests. Jedenfalls hat die Beurteilung aus mindestens zwei Prüfungsvorgängen zu bestehen. 3. Der positive Erfolg von Prüfungen ist mit sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3) oder genügend (4) und der negative Erfolg ist mit nicht genügend (5) zu Curriculum 2016 in der Version vom 01.10.2016 Seite 7 von 14

beurteilen. Besonders ausgewiesene Lehrveranstaltungen und Lehrveranstaltungen vom Typ Exkursion werden mit mit Erfolg teilgenommen bzw. ohne Erfolg teilgenommen beurteilt. 4. Besteht ein Fach aus mehreren Prüfungsleistungen, die Lehrveranstaltungen entsprechen, so ist die Fachnote zu ermitteln, indem a) die Note jeder dem Fach zugehörigen Prüfungsleistung mit den ECTS- Anrechnungspunkten der entsprechenden Lehrveranstaltung multipliziert wird, b) die gemäß lit. a errechneten Werte addiert werden, c) das Ergebnis der Addition durch die Summe der ECTS-Anrechnungspunkte der Lehrveranstaltungen dividiert wird und d) das Ergebnis der Division erforderlichenfalls auf eine ganzzahlige Note gerundet wird. Dabei ist bei Nachkommawerten, die größer als 0,5 sind, aufzurunden, sonst abzurunden. Die Lehrveranstaltungstypen sind in Teil 3 des Anhangs festgelegt. Ergänzend zu den Lehrveranstaltungstypen werden folgende maximale Gruppengrößen festgelegt: 1. Für Übungen (UE), Übungsanteile von Vorlesungen mit integrierten Übungen (VU) sowie für Konstruktionsübungen (KU) ist die maximale Gruppengröße 30. 2. Für Projekte (PT), Seminare (SE) und Exkursionen (EX) ist die maximale Gruppengröße 15. 3. Für Laborübungen (LU) ist die maximale Gruppengröße 6. Die Aufteilung der Vorlesungs- und Übungsinhalte bei Vorlesungen mit integrierten Übungen (VU) wird mit 2/3 der Semesterstunden (SSt.) zum Vorlesungsteil und 1/3 der SSt. zum Übungsteil vorgenommen. 8a Abschlusszeugnis Das Abschlusszeugnis über das Bachelorstudium enthält a) alle Prüfungsfächer gemäß 6 und deren Beurteilungen, b) den Gesamtumfang in ECTS-Anrechnungspunkten der positiv absolvierten frei zu wählenden Lehrveranstaltungen des Freifaches gemäß 6b und c) die Gesamtbeurteilung gemäß 73 Abs. 3 UG. 9 Übergangsbestimmungen Ordentliche Studierende, die ihr Studium Biomedical Engineering vor dem 01.10.2016 begonnen haben, sind berechtigt, ihr Studium nach dem bisher gültigen Curriculum in der am 29.06.2011 im Mitteilungsblatt der TU Graz veröffentlichten Fassung bis zum 30.09.2020 fortzusetzen und abzuschließen. Wird das Studium nicht fristgerecht abgeschlossen, ist die oder der Studierende für das weitere Studium diesem Curriculum unterstellt. Im Übrigen sind die Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig innerhalb der Zulassungsfristen diesem Curriculum zu unterstellen. Eine diesbezügliche schriftliche unwiderrufliche Erklärung ist an das Studienservice zu richten. Hat die oder der Studierende zu diesem Zeitpunkt die Studieneingangs- und Orientierungsphase bereits abgeschlossen, so gilt auch die Studieneingangs- und Orientierungsphase für die neue Curriculumsversion als abgeschlossen. Zum Abschluss des Bachelorstudiums ist jedoch jedenfalls der positive Abschluss aller Pflichtlehrveranstaltungen des vorliegenden Curriculums nachzuweisen. 10 Inkrafttreten Dieses Curriculum tritt mit dem 1. Oktober 2016 in Kraft. Curriculum 2016 in der Version vom 01.10.2016 Seite 8 von 14

Anhang zum Curriculum des Bachelorstudiums Biomedical Engineering Teil 1 des Anhangs: Anerkennungs- und Äquivalenzliste Für Lehrveranstaltungen, deren Äquivalenz bzw. Anerkennung in diesem Teil des Anhangs zum Curriculum definiert ist, ist keine gesonderte Anerkennung durch das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ mehr erforderlich. Auf die Möglichkeit einer individuellen Anerkennung nach 78 UG per Bescheid durch das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ wird hingewiesen. Eine Äquivalenzliste definiert die Gleichwertigkeit von positiv absolvierten Lehrveranstaltungen dieses vorliegenden Curriculums und des vorhergehenden Curriculums. Diese Äquivalenz gilt in beide Richtungen, d.h. dass positiv absolvierte Lehrveranstaltungen des vorhergehenden Curriculums zur Anrechnung im vorliegenden Curriculum heranzuziehen sind und positiv absolvierte Lehrveranstaltungen des vorliegenden Curriculums zur Anrechnung im vorhergehenden Curriculum. Lehrveranstaltungen, die bezüglich Titel und Typ sowie Anzahl der ECTS-Anrechnungspunkte oder Semesterstunden übereinstimmen, sind äquivalent und werden deshalb nicht in der Äquivalenzliste angeführt. Äquivalenzliste: Vorliegendes Curriculum 2016 Vorhergehendes Curriculum 2011 Lehrveranstaltung SSt ECTS Lehrveranstaltung SSt Art Art ECTS Funktionelle Anatomie 2,0 VO 2,5 Funktionelle Anatomie 2,0 VO 3,0 Biomedizinische Sensorsysteme 1 2,0 VO 3,0 Physiologisches Praktikum 2,0 LU 3,0 GL Chemie (BME) 2,0 VO 3,0 GL Chemie (BMT) 2,0 VO 3,0 GL Biochemie (BME) 2,0 VO 3,0 GL Biochemie (BMT) 2,0 VO 3,0 GL Molekular- und Zellbiologie 2,0 VO 3,0 Grundlagen der Molekularbiologie 2,0 VO 3,0 Wahrscheinlichkeitstheorie, Statistik Wahrscheinlichkeitsrechnung und 2,0 VO 3,0 und Datenanalyse Stochastische Prozesse 2,0 VO 3,0 Wahrscheinlichkeitstheorie, Statistik Wahrscheinlichkeitsrechnung und 1,0 UE 2,0 und Datenanalyse Stochastische Prozesse 1,0 UE 1,5 Physik (ET) 1,0 UE 1,0 Physik (ET) 1,0 UE 1,5 Grundlagen der Informatik 3,0 VO 4,0 Grundlagen der Informatik 3,0 VO 4,5 Informatik 1 3,0 VU 4,0 Einführung in die Programmierung 2,0 VU 4,0 Informatik 2 3,0 VU 4,0 Softwareentwicklung, Praktikum 3,0 VU 5,0 Biomedizinische System- und Kontrolltheorie 2,0 VO 3,0 Biomedizinische System- und Kontrolltheorie 1,0 UE 1,0 Control Systems 1 2,0 VO 3,0 Mechanik - Statik 2,0 VO 3,0 Mechanik für Biomedizinische Mechanik - Statik 2,0 UE 2,0 TechnikerInnen 3,0 VU 4,0 Materialkunde (BME) 2,0 VO 3,0 Materialkunde für Biomedizinische TechnikerInnen 2,0 VO 3,0 Bildgebende Diagnoseverfahren 2,0 VO 3,0 Bildgebende Diagnoseverfahren 3,0 VO 4,5 Medizingerätesicherheit 2,0 VO 3,0 Medizingerätesicherheit 2,0 VU 2,5 Bachelorprojekt Biomedical Engineering 1,0 SP 8,0 Biomedizinisches Seminarprojekt 7,0 SP 10,5 Grundlagen der Elektrotechnik 3,0 VO 4,5 Grundlagen der Elektrotechnik Teil 1 (BME) 1,5 VO 2,5 Grundlagen der Elektrotechnik Teil 2 (BME) 1,5 VO 2,0 Curriculum 2016 in der Version vom 01.10.2016 Seite 9 von 14

Eine Anerkennungsliste hingegen definiert, in welchen Fällen positiv absolvierte Lehrveranstaltungen des vorhergehenden Curriculums als positiv absolvierte Lehrveranstaltungen des vorliegenden Curriculums anerkannt werden, wobei hier keine automatische Anrechnung in die Gegenrichtung vorgesehen ist. Anerkennungsliste: Vorliegendes Curriculum 2016 Vorhergehendes Curriculum 2011 Lehrveranstaltung SSt ECTS Lehrveranstaltung SSt Typ Typ ECTS Scientific Computing: MATLAB 1,0 VO 1,5 Signaltransformation 1,0 VO 1,5 Scientific Computing: MATLAB 2,0 UE 2,0 Signaltransformation 1,5 UE 2,0 Technische Numerik 2,0 VO 4,0 Elektrische Netzwerke und Mehrtore 3,0 VO 4,5 Technische Numerik 1,0 UE 2,0 Grundlagen der Informatik 1,0 UE 1,5 Nachrichtentechnik 3,0 VO 4,5 Freifach lt. 6b 1,0 Systems Engineering and Project 1,0 VO 1,5 Management Projektmanagement 1 2,0 VO 3,0 Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten 1,0 SE 2,0 1 Diese Lehrveranstaltung ist dem Curriculum des Masterstudiums Biomedical Engineering in der Version 2011 zugeordnet. Teil 2 des Anhangs: Empfohlene frei wählbare Lehrveranstaltungen Frei zu wählende Lehrveranstaltungen können laut 6b dieses Curriculums frei aus dem Lehrveranstaltungsangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten sowie Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen gewählt werden. Im Sinne einer Verbreiterung der Wissensbasis im Bereich der Fächer dieses Studiums werden Lehrveranstaltungen aus den Gebieten Fremdsprachen, soziale Kompetenz, Technikfolgenabschätzung sowie Frauen- und Geschlechterforschung empfohlen. Insbesondere wird auf das Angebot des Zentrums für Sprach- und Postgraduale Ausbildung der TU Graz, des Zentrums für Soziale Kompetenz der Universität Graz sowie des Interuniversitären Forschungszentrums für Technik, Arbeit und Kultur (IFZ) hingewiesen. Zusätzlich werden noch folgende Lehrveranstaltungen empfohlen: Lehrveranstaltung SSt Typ ECTS Semester Mathe-Fit 1,0 VO 1,5 WS Mathematik A für Elektrotechniker, Konversatorium 1,0 KV 1,0 WS Mathematik B für Elektrotechniker, Konversatorium 1,0 KV 1,0 SS Technische Berichte/Präsentation 1,0 LU 1,0 J Englisch für TechnikerInnen 2,0 SE 2,0 J Technische Mechanik I Tutorium 2,0 UE 2,0 WS Tutorium Mathematik C 1,0 UE 1,0 WS Curriculum 2016 in der Version vom 01.10.2016 Seite 10 von 14

Teil 3 des Anhangs: Lehrveranstaltungstypen an der TU Graz Die Lehrveranstaltungstypen werden in den Regelungen zu den Lehrveranstaltungstypen des Mustercurriculums (Beschluss des Senates der Technischen Universität Graz vom 6.10.2008, verlautbart im Mitteilungsblatt Nr. 5 vom 03.12.2008) wie folgt definiert. 1. Lehrveranstaltungstyp Vorlesung: VO In Lehrveranstaltungen des Vorlesungstyps wird in didaktisch gut aufbereiteter Weise in Teilbereiche des Fachs und seine Methoden eingeführt. In Vorlesungen werden die Inhalte und Methoden eines Faches vorgetragen. 2. Lehrveranstaltungen mit Übungscharakter: UE, KU, PT, EX In Übungen werden zur Vertiefung und/oder Erweiterung des in den zugehörigen Vorlesungen gebrachten Stoffs in praktischer, experimenteller, theoretischer und/oder konstruktiver Arbeit Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der wissenschaftlichen Berufsvorbildung vermittelt. Das Curriculum kann festlegen, dass die positive Absolvierung der Übung Voraussetzung für die Anmeldung zur zugehörigen Vorlesungsprüfung ist. a) UE In Übungen werden die Fähigkeiten der Studierenden zur Anwendung des Faches auf konkrete Problemstellungen entwickelt. b) KU In Konstruktionsübungen werden zur Vertiefung und/oder Erweiterung des in den zugehörigen Vorlesungen gebrachten Stoffs in konstruktiver Arbeit Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der wissenschaftlichen Berufsvorbildung vermittelt. Es sind spezielle Geräte bzw. eine besondere räumliche Ausstattung notwendig. c) PT In Projekten werden experimentelle, theoretische und/oder konstruktive angewandte Arbeiten bzw. kleine Forschungsarbeiten unter Berücksichtigung aller erforderlichen Arbeitsschritte durchgeführt. Projekte werden mit einer schriftlichen Arbeit abgeschlossen, die einen Teil der Beurteilung bildet. Projekte können als Teamarbeit oder als Einzelarbeiten durchgeführt werden, bei Teamarbeit muss die individuelle Leistung beurteilbar bleiben. d) EX Lehrveranstaltungen vom Exkursionstyp dienen der Veranschaulichung und Festigung von Lehrinhalten. Exkursionen dienen durch den Praxisbezug außerhalb des Studienstandortes zur Veranschaulichung von in anderen Lehrveranstaltungstypen erarbeiteten Inhalten. 3. Lehrveranstaltungstyp Vorlesung mit integrierten Übungen: VU Vorlesungen mit integrierten Übungen (VU) bieten neben der Einführung in Teilbereiche des Fachs und seine Methoden auch Anleitungen zum eigenständigen Wissenserwerb oder zur eigenständigen Anwendung in Beispielen. Der Anteil von Vorlesungen und Übungen ist im Curriculum festzulegen. Die Lehrveranstaltungen haben immanenten Prüfungscharakter. Curriculum 2016 in der Version vom 01.10.2016 Seite 11 von 14

4. Lehrveranstaltungstyp Laborübungen: LU In Laborübungen (LU) werden zur Vertiefung und/oder Erweiterung des in den zugehörigen Vorlesungen gebrachten Stoffs in praktischer, experimenteller und/oder konstruktiver Arbeit Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der wissenschaftlichen Berufsvorbildung mit besonders intensiver Betreuung vermittelt. Laborübungen enthalten als wesentlichen Bestandteil die Anfertigung von Protokollen über die durchgeführten Arbeiten. 5. Lehrveranstaltungen mit Seminarcharakter: SE, SP Lehrveranstaltungen vom Seminartyp dienen der wissenschaftlichen Arbeit und Diskussion und sollen in den fachlichen Diskurs und Argumentationsprozess einführen. Dabei werden von den Studierenden schriftliche Arbeiten und/oder eine mündliche Präsentation sowie eine Teilnahme an der kritischen Diskussion verlangt. Seminare sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter. a) SE Seminare dienen zur Vorstellung von wissenschaftlichen Methoden, zur Erarbeitung und kritischen Bewertung eigener Arbeitsergebnisse, spezieller Kapitel der wissenschaftlichen Literatur und zur Übung des Fachgesprächs. b) SP In Seminarprojekten werden wissenschaftliche Methoden zur Bearbeitung von experimentellen, theoretischen und/oder konstruktiven angewandten Problemen herangezogen bzw. kleine Forschungsarbeiten unter Berücksichtigung aller erforderlichen Arbeitsschritte durchgeführt. Seminarprojekte werden mit einer schriftlichen Arbeit und einer mündlichen Präsentation abgeschlossen, die einen Teil der Beurteilung bildet. Seminarprojekte können als Teamarbeit oder als Einzelarbeiten durchgeführt werden, bei Teamarbeit muss die individuelle Leistung beurteilbar bleiben. 6. Orientierungslehrveranstaltung: OL Lehrveranstaltung zur Einführung in das Studium. Sie dient als Informationsmöglichkeit und soll einen Überblick über das Studium vermitteln. Für diese Lehrveranstaltung ist eine Teilnahmepflicht vorgeschrieben. Weiters enthalten die eingangs genannten Regelungen Bestimmungen zur Durchführung und Beurteilung der Lehrveranstaltungstypen. Insbesondere wird dort festgelegt: In Vorlesungen (Lehrveranstaltungstyp VO) erfolgt die Beurteilung durch einen abschließenden Prüfungsakt, der je nach Wahl des Prüfers/der Prüferin schriftlich, mündlich, schriftlich und mündlich sowie schriftlich oder mündlich stattfinden kann. Der Prüfungsmodus muss in der Lehrveranstaltungsbeschreibung bekannt gegeben werden. Lehrveranstaltungen des Typs VU, SE, SP, UE, KU, PT, EX und LU sind prüfungsimmanent. Curriculum 2016 in der Version vom 01.10.2016 Seite 12 von 14

Teil 4 des Anhangs: Beschreibung der in 6 gelisteten Fächer Fach: Medizinische und biologische Grundlagen Inhalte: Dieses Fach umfasst medizinisch-biologische Grundlagen, welche die Basis für die Anwendung ingenieurwissenschaftlicher Methoden auf lebende Systeme in Biologie und Medizin darstellen. Neben anatomischem und (patho)physiologischem Grundlagenwissen wird ergänzend Wissen über biochemische und molekularbiologische Abläufe und Prozesse vermittelt. Lernziele: Nach Absolvierung dieses Fachs sind die Studierenden in der Lage, biologische und medizinisch-physiologische Zusammenhänge zu verstehen und diese für die Entwicklung und Bewertung biomedizinischer Diagnose- und Therapiesysteme anzuwenden. Zudem sind die Studierenden vorbereitet, mit medizinischem Fachpersonal über medizinische Inhalte zu diskutieren sowie grundlegende biomedizinische Literatur zu verstehen und zu interpretieren. Formale Voraussetzungen für die Teilnahme: Es sind keine formalen Voraussetzungen vorgesehen. Es wird der Besuch und das Absolvieren der jeweiligen Lehrveranstaltungen gemäß des Semesterplans empfohlen, da diese inhaltlich aufeinander aufbauen. Fach: Naturwissenschaftliche Grundlagen Inhalte: Die Erlernung naturwissenschaftlicher Grundlagen wie z.b. Mathematik, Physik, und Chemie ist essenziell um naturwissenschaftliche Zusammenhänge besser verstehen und Phänomene quantifizieren zu können. Modellierung und Simulation, ein wichtiger Teil der biomedizinischen Technik, erfordert umfangreiche naturwissenschaftliche Grundlagen. Lernziele: Nach Abschluss dieser Grundlagen sind die Studierenden in der Lage, Modelle selbständig aufzustellen und diese analytisch/numerisch zu studieren. Die Studierenden haben eine Basis erworben, von der aus eine vertiefte Ausbildung (im Masterstudium) leicht aufgesetzt werden kann. Formale Voraussetzungen für die Teilnahme: Es sind keine formalen Voraussetzungen vorgesehen. Es wird der Besuch und das Absolvieren der jeweiligen Lehrveranstaltungen gemäß des Semesterplans empfohlen, da diese inhaltlich aufeinander aufbauen. Fach: Grundlagen der Informatik Inhalte: Dieses Fach umfasst grundlegende Lehrveranstaltungen der Informatik und Softwareentwicklung in Python und Matlab sowie Grundlagen der Informatik. Lernziele: Nach Abschluss dieses Faches sind die Studierenden in der Lage, die Bedeutung von Informationen zu erfassen. Sie können umfangreiche Programme in höheren Programmiersprachen entwerfen, implementieren und testen und haben eine Einführung in verschiedene Programmierparadigmen kennen gelernt. Formale Voraussetzungen für die Teilnahme: Es sind keine formalen Voraussetzungen vorgesehen. Es wird der Besuch und das Absolvieren der jeweiligen Lehrveranstaltungen gemäß des Semesterplans empfohlen, da diese inhaltlich aufeinander aufbauen. Curriculum 2016 in der Version vom 01.10.2016 Seite 13 von 14

Fach: Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen Inhalte: Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen umfassen die Mechanik und Dynamik, verwenden dazu die Mathematik und Physik, und lösen Probleme der Ingenieurwissenschaften wie z.b. Reibung und Schwingung. Lernziele: Die Studierenden sind in der Lage, einfache technische Fragestellungen aus der Biomechanik, dem Health Care Engineering, der Medizintechnik und der Semantischen Datenanalyse mathematisch zu formulieren und zu lösen. Die Studierenden sind vertraut mit technischen Begriffen und somit in der Lage, mit einschlägigem Fachpersonal aus der Industrie zu diskutieren. Sie verstehen die einführende Literatur der Ingenieurwissenschaften. Formale Voraussetzungen für die Teilnahme: Es sind keine formalen Voraussetzungen vorgesehen. Es wird der Besuch und das Absolvieren der jeweiligen Lehrveranstaltungen gemäß des Semesterplans empfohlen, da diese inhaltlich aufeinander aufbauen. Fach: Biomedizinische Grundlagen Inhalte: Dieses Fach umfasst die Verbindung naturwissenschaftlicher Grundlagen und ingenieurwissenschaftlicher Methoden mit biomedizinischen Problemen sowie die technische Verwendung dieser Komponenten für medizintechnische Anwendungen. Darüber hinaus werden auch die damit verbundenen sicherheitstechnischen Aspekte behandelt. Lernziele: Nach Absolvierung dieses Faches sind die Studierenden in der Lage, biomedizinische Probleme mit naturwissenschaftlich technischen Verfahren zu analysieren, zu beschreiben und mittels ingenieurwissenschaftlichen Methoden technische Lösungen zu erarbeiten. Dabei werden biomedizinische Fragestellungen auch in Hinblick auf die Bewertung von sicherheitstechnischen Aspekten bearbeitet. Formale Voraussetzungen für die Teilnahme: Es sind keine formalen Voraussetzungen vorgesehen. Es wird der Besuch und das Absolvieren der jeweiligen Lehrveranstaltungen gemäß des Semesterplans empfohlen, da diese inhaltlich aufeinander aufbauen. Fach: Softskills, Humanwissenschaften und Motivation Inhalte: Dieses Fach umfasst übertragbare Kompetenzen, wie z.b. wissenschaftliches Arbeiten und Projektmanagement, sowie die Reflexion der Tätigkeit und die gesellschaftlichen Konsequenzen des eigenen Handelns. Lernziele: Nach Absolvierung dieses Fachs sind die Studierenden in der Lage, eine Problemstellung aus dem Bereich des Biomedical Engineering unter Anleitung zu lösen, darüber einen technischen Bericht selbstständig zu verfassen, und die Ergebnisse in einem Vortrag zu präsentieren. Zudem sind die Studierenden bezüglich der gesellschaftlichen Auswirkungen ihrer Tätigkeit sensibilisiert. Formale Voraussetzungen für die Teilnahme: Es sind keine formalen Voraussetzungen vorgesehen. Es wird der Besuch und das Absolvieren der jeweiligen Lehrveranstaltungen gemäß des Semesterplans empfohlen, da diese inhaltlich aufeinander aufbauen. Curriculum 2016 in der Version vom 01.10.2016 Seite 14 von 14