FIFA AN DIE MITGLIEDER DER FIFA Zirkular Nr. 1185 ZOrich, 22. April 2009 GS/mav/sal FIFA-Reglement beziiglich Status und Transfer von Spielern Sehr geehrte Damen und Herren Wir nehmen Bezug auf Anhang 4, und insbesondere auf Art. 4 des genannten Anhangs des Reglements bezoglich Status und Transfer von Spielern (nachfolgend: das Reglement) sowie auf Art. 6 Abs. 1 und 2 des Reglements und die darin enthaltenen AusfOhrungen betreffend Ausbildungsentschadigung bzw. Kategorisierung Ihrer Klubs und die Festsetzung der Registrierungsperioden in Ihrem Verband. 1. Ausbildungsentschadigung Betreffend der Ausbildungsentschadigung erlauben wir uns, Sie daran zu erinnern, dass qernass dem Reglement jeder Mitgliedsverband seine Vereine entsprechend ihren finanziellen Aufwendungen fur die Ausbildung junger Spieler in Kategorien einzuteilen hat. Die entsprechende Kategorisierung ist jahrlich zu OberprOfen. Der beiliegenden Tabelle sind die Kategorien zu entnehmen, in welche die Verbande der einzelnen Konfoderationen ihre Klubs einzuteilen haben, sowie die Ausbildungsentschadigung, die fur die Klubkategorien der einzelnen Konfoderationen gilt. Wir bitten Sie auch dieses Jahr, Ihre Klubs in jene Kategorien einzuteilen, die in der Tabelle angegeben sind. Fallen aile Klubs in die Kategorie IV, ist keine Einteilung erforderlich. Die Ausbildungsentschadigung fur die einzelnen Kategorien und Einteilung der Klubs der einzelnen Verbande werden auf der FIFA-Website publiziert. Falls Sie Ihre Klubs im Vergleich zum letzten Jahr unverandert kategorisieren, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Wir bitten Sie, uns die Einteilung Ihrer Klubs respektive die Bestatiqunq der letztjahriqen Einteilung bis am 8. Mai 2009 bekannt zu geben. Wir mochten Sie darauf hinweisen, dass im Faile der Nichteinhaltung dieser Frist die Durchsetzung angemessener Massnahmen gegeniiber Ihrem Verband erwogen werden. Federation Internationale de Football Association FIFA-Strasse 20 P.O. Box 8044 Zurich Switzerland Tel.: +41-(0)43-222 7777 Fax: +41-(0)43-222 7878 www.fifa.com
2. Registrierungsperioden 1m Weiteren bitten wir wiederum aile Verbande, uns bis am 8. Mai 2009 die Daten fur die beiden Registrierungsperioden pro Jahr qernass Art. 6 des Reglements bekannt zu geben. Erhalten wir von Ihnen diesbezuqllch keine Angaben. behiilt sich die FIFA vor, die Daten fur Ihren Verband festlegen. Da die Durchsetzung der Registrierungsperioden fur die Umsetzung des Reglements unabdingbar ist, sind in diesem Punkt keine Ausnahmen moqlich. Wir weisen die Verbande darauf hin, dass die Teilnahme am Transfer Matching System (TMS) und Eingabe der jeweiligen Registrierungsperioden im entsprechenden System / Datenbank die Verbande nicht davon entbindet, zusatzlich auch auf dieses Zirkular zu antworten und der FIFA die entsprechenden Informationen zukommen zu lassen. Diesbezuqlich rnochten wir betonen, dass Art. 6 Abs. 2 des Reglements festhalt, dass die erste Registrierungsperiode am Schluss der Spielzeit beginnt und im Normalfall vor Beginn der neuen Spielzeit endet. Diese Registrierungsperiode ist auf zwolf Wochen beschrankt. Die zweite Registrierungsperiode wird im Normalfall in der Mitte der Spielzeit festgelegt und ist auf vier Wochen beschrankt. Faktische Verlangerungen dieser zeitlichen Beschrankungen aus organisatorischen oder anderen Grunden werden von der FIFA nicht anerkannt. Wir danken fur die qeschatzte Kenntnisnahme und stehen Ihnen fur weitere Informationen gerne zur Verfuqunq, Freundliche GrOsse FEDERATION INTERNATIONALE DE FOOTB L SSOCIATION Kopie an: Anlage: FIFA-Exekutivkomitee Kommission fur den Status von Spielern Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten Konfoderationen erwahnt Legal,-,
Ausblldunqsentschadiqunq und Einteilung der Klubs fur das Jahr 2009 FOr die einzelnen Klubkategorien der Konfoderationen wurde je eine Ausbildungsentschadigung festgelegt. In Obereinstimmung mit Art. 6 des Reglements bezoglich Status und Transfer von Spielern werden die Ansatze am Ende des Kalenderjahres jeweils aktualisiert. Konfoderation Kategorie I Kategorie II Kategorie III Kategorie IV AFC USD 40 000 USD 10 000 USD 2000 CAF USD 30 000 USD10000 USD 2000 CONCACAF USD 40 000 USD 10 000 USD 2000 CONMEBOL USD 50 000 USD 30 000 USD 10 000 USD 2000 OFC USD 30 000 USD 10 000 USD 2000 UEFA EURO 90 000 EURO 60 000 EURO 30 000 EURO 10000 Weiter finden Sie fur jede Konfoderation eine Tabelle, die die Kategorien festlegt, in die die einzelnen Mitgliedsverbande ihre Klubs einzuteilen haben. Fallen aile Klubs in die Kategorie IV, ist keine Einteilung erforderlich. Inhaltsverzeichnis Tabelle 1 - AFC Tabelle 2 - CAF Tabelle 3 - CONCACAF Tabelle 4 - CONMEBOL Tabelle 5 - OFC Tabelle 6 - UEFA
Tabelle 1 - AFC Afghanistan Australien Bahrain Bangladesch Bhutan Brunei Darussalam Kambodscha China VR Chinese Taipei Guam Hongkong Indien Indonesien Iran Irak Japan Jordanien Korea DVR Korea Republik Kuwait Kirgisistan Laos Libanon Macao Malaysia Malediven Mongolei Myanmar Nepal 2
FIFA Oman Pakistan Palastina Philippinen Katar Saudiarabien Singapur Sri Lanka Syrien Tadschikistan Thailand Turkmenistan Vereinigte Arabische Emirate Usbekistan Vietnam Jemen 3
Tabelle 2 - CAF Algerien Angola Benin Botsuana Burkina Faso Burundi Kamerun Kap Verde Zentralafrikanische Republik Tschad Kongo Kongo DR Eltenbeinkuste Dschibuti Agypten Aquatorial-Guinea Eritrea Athiopien Gabun Gambia Ghana Guinea Guinea-Bissau Kenia Lesotho Liberia Libyen Madagaskar Malawi 4
FIFA For the Game. For the World. Mali Mauretanien Mauritius Marokko Mosambik Namibia Niger Nigeria Ruanda Sao Tome und Prfncipe Senegal Seychellen Sierra Leone Somalia SOdafrika Sudan Swasiland Tansania Togo Tunesien Uganda Sambia Simbabwe 5
Tabelle 3 - CONCACAF FIFA Anguilla Antigua und Barbuda Aruba Bahamas Barbados Belize Bermuda Britische Jungferninseln Kanada Cayman-Inseln Costa Rica Kuba Dominica Dominikanische Republik EI Salvador Grenada Guatemala Guyana Haiti Honduras Jamaika Mexiko Montserrat Niederlandische Antillen Nicaragua Panama Puerto Rico St. Kitts und Nevis St. Lucia St. Vincent und die Grenadinen Suriname Trinidad und Tobago Turks- und Caicos-Inseln USA Amerikanische Jungferninseln 6
Tabelle 4 - CONMEBOL FIFA Argentinien Bolivien Brasilien Chile Kolumbien Ecuador Paraguay Peru Uruguay Venezuela Tabelle 5 - OFC Amerikanisch-Samoa Cook-Inseln Fidschi Neukaledonien Neuseeland Papua-Neuguinea Samoa Salomon-Inseln Tahiti Tonga Vanuatu 7
Tabelle 6 - UEFA Albanien Andorra Armenien Osterreich Aserbaidschan Belarus Belgien Bosn ien-herzegowina Bulgarien Kroatien Zypern Tschechische Republik Danernark England Estland Farber Finnland Frankreich Georgien Deutschland Griechenland Ungarn Island Republik Irland Israel Italien Kasachstan Lettland Liechtenstein 8
FIFA For the Game. For the World. Litauen Luxemburg Mazedonien Malta Moldawien Niederlande Nordirland Norwegen Polen Portugal Rumanian Russland San Marino Schottland Serbien und Montenegro Siowakei Siowenien Spanien Schweden Schweiz TOrkei Ukraine Wales 9