Seite: 1/5 * 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Artikelnummer: 700952 Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Pharmazeutischer Hilfsstoff Als Verdickungs- und Stabilisierungsmittel für Lösungen, Suspensionen und Emulsionen; als Hilfsstoff zur Herstellung von Hydrokolloidgelen; als Bindemittel für Granulate und rageeüberzugmassen; als hydrophiler Gerüstbildner bei der Herstellung von Retardtabletten und Kapseln. Hersteller/Lieferant: FAGRON GmbH & Co.KG Von-Bronsart-Straße 12-22885 Barsbüttel Auskunftgebender Bereich: Sicherheitsdienst FAGRON Telefon: +49 (40) 670 67 650 Fax: +49 (40) 670 67 666 Notfallauskunft: Giftnotrufzentrum Berlin Telefon: 030 / 192 40 Senatsverwaltung für Gesundheit * 2 Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen Chemische Charakterisierung: Hydroxyethylcellulose; HEC; Hydroxyethylether von Cellulose CAS-Nr. Bezeichnung 9004-62-0 Hydroxyethylcellulose Identifikationsnummer(n) - * 3 Mögliche Gefahren Gefahrenbezeichnung: entfällt Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: entfällt Zusätzliche Angaben: Vorsicht: Nasse Böden, auf denen diese Pulver verschüttet wurde, können sehr rutschig werden. ieses Pulver stellt bei Aufwirbelung in Luft ein Explosionsrisiko dar. * 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. * 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel: Wasser, CO2, Schaum, Pulver. Sand Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase: Im Brandfall Entstehung gefährlicher Brandgase oder ämpfe möglich. Bei einem Brand kann freigesetzt werden: Kohlenmonoxid (CO) Kohlendioxid (CO2) (Fortsetzung auf Seite 2)
Seite: 2/5 Rauch und ämpfe Gefahr der Staubexplosion. Besondere Schutzausrüstung: Undurchlässige Handschuhe. Schutzbrille. Atemschutzgerät anlegen. (Fortsetzung von Seite 1) * 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung: Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Produkt bildet mit Wasser rutschige Beläge. Staubbildung vermeiden. Zündquellen fernhalten. Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und entsorgen. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Trocken aufnehmen. er Entsorgung zuführen. Nachreinigen. Staubentwicklung vermeiden. Zusätzliche Hinweise: Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt. * 7 Handhabung und Lagerung Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Zu vermeidende Bedingungen: Von Wärme, Funken und Flammen fernhalten. Staubüberschuß in der Atmosphäre vermeiden, da dieser in Anwesenheit elektrischer Funken und statischer Entladungen Explosionsgefahr bedeutet. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Staub kann mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Zündquellen fernhalten - nicht rauchen. Lagerung: Anforderung an Lagerräume und Behälter: as Produkt sollte in sauberen, gut belüfteten Räumen gelagert werden. Zusammenlagerungshinweise: nicht erforderlich Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: In gut geschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern. Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Von Hitze, Funken und anderen Zündquellen fernhalten. * 8 Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7. Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Entfällt Zusätzliche Hinweise: Für gute Raumbelüftung sorgen. ie feinen Teilchen und Pulver sollten als inerter Schadstaub mit einem Schwellengrenzwert von 10 mg/m3 für den Gesamtstaub und 3 mg/m3 für den atembaren Anteil betrachtet werden. Statische Aufladung beim Entleeren von "big bags" vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung: Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: ie üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Atemschutz: Staubmaske verwenden. (Fortsetzung auf Seite 3)
Seite: 3/5 (Fortsetzung von Seite 2) Handschutz: undurchlässige Handschuhe. Handschuhmaterial ie Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. urchdringungszeit des Handschuhmaterials ie genaue urchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. Augenschutz: Schutzbrille. * 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Allgemeine Angaben Form: Farbe: Geruch: Zustandsänderung Siedepunkt/Siedebereich: Pulver weißlich geruchlos nicht bestimmt Flammpunkt: nicht anwendbar Zündtemperatur: ~ 370 C Selbstentzündlichkeit: ~ 370 C (Staub) Explosionsgefahr: Staub/Luft- Gemisch ist explosionsfähig. Explosionsgrenzen: untere: 156 g/m³ ichte: nicht bestimmt Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: löslich ph-wert (10 g/l) bei 20 C: 5,5-8,5 * 10 Stabilität und Reaktivität Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. iese Produkt ist chemisch stabil. Gefährliche Reaktionen Staubexplosionsgefahr Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei Brand: siehe Kapitel 5. * 11 Angaben zur Toxikologie Akute Toxizität: Primäre Reizwirkung: an der Haut: Reizungen möglich. am Auge: Reizungen möglich. Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt Zusätzliche toxikologische Hinweise: Weitere gefährliche Eigenschaften können nicht ausgeschlossen werden. as Produkt ist mit der bei Chemikalien üblichen Vorsicht zu handhaben. ieses Produkt besitzt bei Ratten eine geringe Toxizität. Wir gehen davon aus, daß dieses Produkt eine geringe Toxizität besitzt. (Fortsetzung auf Seite 4)
Seite: 4/5 (Fortsetzung von Seite 3) * 12 Angaben zur Ökologie Angaben zur Elimination (Persistenz und Abbaubarkeit): Sonstige Hinweise: as Produkt ist langsam biologisch abbaubar. Ökotoxische Wirkungen: Bemerkung: ie viertägige mittlere Toleranzgrenze (TL50) bei Regenbogenforellen und Blaukiemen unter statischen Bedingungen ist größer als 100 Teile Hydroxyethylcellulose pro Million Teile Wasser. arüber hinaus wurden bei den der Einwirkung von Hydroxyethylcellulose ausgesetzten Fischen keine nachteiligen Reaktionen beobachtet. iese Resultate zeigen, dass HEC bei Fischen einen geringen Giftigkeitsgrad hat. Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend Bei sachgemäßer Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten. * 13 Hinweise zur Entsorgung Produkt: Empfehlung: Es liegen keine einheitlichen Bestimmungen zur Entsorgung von Chemikalien in den Mitgliedstaaten der EU vor. In eutschland ist durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ( KrW/AbfG ) das Verwertungsgebot festgeschrieben, dementsprechend sind "Abfälle zur Verwertung" und " Abfälle zur Beseitigung" zu unterscheiden. Besonderheiten- insbesonders bei der Anlieferung- werden darüber hinaus auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle ( Behörde oder Abfallbeseitigungsunternehmen ) Kontakt auf, wo Sie Informationen über Verwertung oder Beseitigung erhalten. Ungereinigte Verpackungen: Empfehlung: Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt,können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden. 14 Angaben zum Transport Landtransport AR/RI und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend/inland): AR/RI-GGVS/E Klasse: - Seeschiffstransport IMG/GGVSee: IMG/GGVSee-Klasse: - Lufttransport ICAO-TI und IATA-GR: ICAO/IATA-Klasse: - Transport/weitere Angaben: Kein Gefahrengut nach obigen Verordnungen 15 Vorschriften Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: ie beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. er Stoff ist nicht kennzeichnungspflichtig nach EG-Listen oder sonstigen uns bekannten Literaturquellen. as Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV nicht kennzeichnungspflichtig. (Fortsetzung auf Seite 5)
Seite: 5/5 Nationale Vorschriften: Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend. (Fortsetzung von Seite 4) * 16 Sonstige Angaben: ie Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. atenblatt ausstellender Bereich: Sicherheitsdienst Ansprechpartner: Kristina Backs * aten gegenüber der Vorversion geändert