Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Druckdatum: 01.12.2010 V - 2 überarbeitet am: 01.10.2012



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E G - S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T für chemische Stoffe und Zubereitung gemäß 91/155/EWG

Transkript:

Seite: 1/6 ABSCHNITT 1: Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 1.1. Angaben zum Produkt 1.2. Verwendung des Stoffes / der Zubereitung: Spezialtabletten zum Entfernen des Kaffeefetts aus Kaffeemaschinen. 1.3. Hersteller/Lieferant: KAMARETA EST. Meierhofstrasse 85 FL-9495 Triesen Tel: +423 392 37 17 Fax: +423 392 37 19 E-Mail: info@kamareta.com Internet: www.kamareta.com 1.4. Auskunftgebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit Notfallauskunft: Toxikologisches Informationszentrum CH 8030 Zürich, Freiestrasse 16 Tel: +41 44 251 51 51 ABSCHNITT 2: Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen 2.1. Chemische Charakterisierung: Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. Inhaltsstoffe: CAS: 15630-89-4 Natriumpercarbonat Xn, O; R 8-22 10-<25% EINECS: 239-707-6 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Tensid Xn; R 22 10-<25% zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen. ABSCHNITT 3: Mögliche Gefahren 3.1. Gefahrenbezeichnung: Xn Gesundheitsschädlich 3.2. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig aufgrund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. 3.3. Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben (Fortsetzung auf Seite 2)

Seite:2 (Fortsetzung von Seite 1) ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Massnahmen 4.1. Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. nach Einatmen: Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen. nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen. Eine erbrechende, auf dem Rücken liegende Person auf die Seite wenden. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. 5.2. Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase: Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich. 5.3. Besondere Schutzausrüstung: Explosions- und Brandgase nicht einatmen. ABSCHNITT 6: Massnahmen bei unbeabsichtigter Feisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Für ausreichende Lüftung sorgen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. 6.3. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Für ausreichende Lüftung sorgen. Mechanisch aufnehmen. Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen. 6.4. Zusätzliche Hinweise: Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1..Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. 7.2. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Vor Hitze schützen. 7.3. Lagerung: Anforderung an Lagerräume und Behälter: Nur im Originalgebinde aufbewahren. Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Lebensmitteln lagern. Getrennt von brennbaren Stoffen lagern. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern. Vor Frost schützen. Raumtemperatur (Fortsetzung auf Seite 3)

Seite:3 Lagerklasse: (Fortsetzung von Seite2) Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): - ABSCHNITT 8: Expositionsbegrenzung + persönliche Schutzausrüstung 8.1.. Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7. Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten. Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. Persönliche Schutzausrüstung: Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Atemschutz: Bei guter Raumbelüftung nicht erforderlich. Handschutz: Bei sachgemäßer Anwendung nicht notwendig, jedoch wird das Tragen von Schutzhandschuhen empfohlen. Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das Chemikaliengemisch abgegeben werden. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. Handschuhmaterial Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Allgemeine Angaben Form: fest Farbe: weiß Geruch: geruchlos Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: nicht bestimmt Siedepunkt/Siedebereich: nicht bestimmt Flammpunkt: > 100 C (Fortsetzung auf Seite 4)

Seite:4 Zündtemperatur: 420 C Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. Dichte: Nicht bestimmt Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser bei 20 C: ca. 100 g/l Lösemittelgehalt: Organische Lösemittel: 0,0 % Festkörpergehalt: 100,0 % (Fortsetzung von Seite 3) ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung. 10.2. Gefährliche Reaktionen: Keine gefährlichen Reaktionen bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Verwendung. 10.3 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine ABSCHNITT 11: Angaben zur Toxikologie 11.1.Angaben zur toxikologischen Wirkung Akute Toxizität: Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: Keine Daten verfügbar. Primäre Reizwirkung: an der Haut: Reizt die Haut und die Schleimhäute. am Auge: Starke Reizwirkung Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. Zusätzliche toxikologische Hinweise: Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf: Gesundheitsschädlich ABSCHNITT 12 : Angaben zur Ökologie 12.1.Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1.Empfehlung: Sonderabfallsammler übergeben oder zu Problemstoffsammelstelle bringen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. (Fortsetzung auf Seite 5)

Seite:5/6 (Fortsetzung von Seite 4) Europäischer Abfallkatalog 20 01 29 Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten Ungereinigte Verpackungen: Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln. ABSCHNITT 14: Transportvorschriften 14.1. Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend/inland): ADR/RID-GGVS/E Klasse: kein Gefahrengut 14.2. Seeschiffstransport IMDG/GGVSee: IMDG/GGVSee-Klasse: kein Gefahrengut Marine pollutant: Nein 14.3. Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR: ICAO/IATA-Klasse: kein Gefahrengut ABSCHNITT 15: Vorschriften 15.1. Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. 15.2. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. S-Sätze: 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Nationale Vorschriften: Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): - Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend. (Fortsetzung auf Seite 6)

Seite:6/6 (Fortsetzung von Seite 5) ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben 16.1. Die nationalen und lokalen gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten. 16.2. Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Sicherheitsdatenblatt Erstellung von: 16.3. Relevante R-Sätze 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken Ansprechpartner: KAMARETA EST., Herr Hermann Fehr * Daten gegenüber der Vorversion geändert.