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Transkript:

Sicherheitsdatenblatt Seite: 1/9 1. Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Mearlite Ultra Bright USS Verwendung: Farbmittel für industrielle Zwecke Firma: BASF Colors & Effects GmbH An der Rheinschanze 1 67059 Ludwigshafen, GERMANY Telefon: +49 621 60-48799 Telefax-Nummer: +49 621 60-72740 E-Mailadresse: pigments-safety@basf.com Notfallauskunft: International emergency number: Telefon: +49 180 2273-112 2. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung Zubereitung auf Basis: Bismutchloridoxid, organisches Lösemittel Gefährliche Inhaltsstoffe Propan-2-ol Gehalt (W/W): >= 2 % - <= 5 % CAS-Nummer: 67-63-0 EG-Nummer: 200-661-7 INDEX-Nummer: 603-117-00-0 Gefahrensymbol(e): F, Xi R-Sätze: 11, 36, 67

Seite: 2/9 Toluol n-butylacetat Pentylacetat Gehalt (W/W): >= 3 % - <= 7 % CAS-Nummer: 108-88-3 EG-Nummer: 203-625-9 INDEX-Nummer: 601-021-00-3 Gefahrensymbol(e): F, Xn R-Sätze: 11, 38, 48/20, 63, 65, 67 Gehalt (W/W): >= 27 % - <= 37 % CAS-Nummer: 123-86-4 EG-Nummer: 204-658-1 INDEX-Nummer: 607-025-00-1 R-Sätze: 10, 66, 67 Gehalt (W/W): >= 24 % - <= 33 % CAS-Nummer: 628-63-7 EG-Nummer: 211-047-3 INDEX-Nummer: 607-130-00-2 R-Sätze: 10, 66 Falls gefährliche Inhaltsstoffe genannt sind, ist der Wortlaut der Gefahrensymbole und R-Sätze in Kapitel 16 aufgeführt. 3. Mögliche Gefahren Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. Entzündlich. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Verunreinigte Kleidung sofort entfernen. Nach Einatmen: Bei Beschwerden nach Einatmen von Dampf/Aerosol: Frischluft, Arzthilfe. Nach Hautkontakt: Mit Wasser und Seife gründlich abwaschen. Nach Augenkontakt: Mindestens 15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen. Nach Verschlucken: Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken, Arzthilfe.

Seite: 3/9 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel: Trockenlöschmittel, Schaum Besondere Gefährdungen: gesundheitsschädliche Dämpfe Entwicklung von Rauch/Nebel. Die genannten Stoffe/Stoffgruppen können bei einem Brand freigesetzt werden. Besondere Schutzausrüstung: Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Weitere Angaben: Gefährdung hängt von den verbrennenden Stoffen und den Brandbedingungen ab. Kontaminiertes Löschwasser muss entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Persönliche Schutzkleidung verwenden. Umweltschutzmaßnahmen: Verunreinigtes Wasser/Löschwasser zurückhalten. Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Verfahren zur Reinigung oder Aufnahme: Für große Mengen: Produkt abpumpen. Bei Resten: Mit geeigneten flüssigkeitsbindenden Materialien aufnehmen. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen. 7. Handhabung und Lagerung Handhabung Gute Be- und Entlüftung von Lager- und Arbeitsplatz. Brand- und Explosionsschutz: Zündquellen fernhalten. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Sofern in Kunststoffgebinden angeliefert wurde, höchste zulässige Entleerungstemperatur 5 Kelvin unterhalb des Flammpunktes. 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen zu überwachenden Grenzwerten

Seite: 4/9 108-88-3: Toluol AGW 190 mg/m3 ; 50 ppm (TRGS 900 (DE)) Spitzenbegrenzung/Überschreitungsfaktor: 4 Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden. Hauteffekt (TRGS 900 (DE)) Der Stoff kann über die Haut aufgenommen werden. (TRGS 900 (DE)) Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe 123-86-4: n-butylacetat 480 mg/m3 ; 100 ppm (BASF-Empfehlung) Spitzenbegrenzung/Überschreitungsfaktor: 1 (aufgehobener Wert der TRGS 900, Stand 8/2005) 628-63-7: Pentylacetat AGW 270 mg/m3 ; 50 ppm (TRGS 900 (DE)) Spitzenbegrenzung/Überschreitungsfaktor: 1 Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden. (TRGS 900 (DE)) Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe 67-63-0: Propan-2-ol AGW 500 mg/m3 ; 200 ppm (TRGS 900 (DE)) Spitzenbegrenzung/Überschreitungsfaktor: 2 Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden. (TRGS 900 (DE)) Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz: Geeigneter Atemschutz bei höheren Konzentrationen oder längerer Einwirkung: Gasfilter für organische Gase/Dämpfe (Siedepunkt > 65 C, z. B. EN 14387 Typ A). Handschutz: Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (EN 374) Geeignete Materialien auch bei längerem, direktem Kontakt (Empfohlen: Schutzindex 6, entsprechend > 480 Minuten Permeationszeit nach EN 374): Fluorelastomer (FKM) - 0,7 mm Schichtdicke Polyethylen-Laminat (PE-Laminat) - ca. 0,1 mm Schichtdicke Geeignete Materialien bei kurzfristigem Kontakt bzw. Spritzern (empfohlen: Mindestens Schutzindex 2, entsprechend > 30 Minuten Permeationszeit nach EN 374) Nitrilkautschuk (NBR) - 0,4 mm Schichtdicke

Seite: 5/9 Zusätzlicher Hinweis: Die Angaben basieren auf eigenen Prüfungen, Literaturangaben und Informationen von Handschuhherstellern oder sind durch Analogieschluss von ähnlichen Stoffen abgeleitet. Es ist zu beachten, dass die tägliche Gebrauchsdauer eines Chemikalienschutzhandschuhs in der Praxis wegen der vielen Einflussfaktoren (z.b. Temperatur) deutlich kürzer als die durch Tests ermittelte Permeationszeit sein kann. Wegen großer Typenvielfalt sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller zu beachten. Augenschutz: Schutzbrille mit Seitenschutz (Gestellbrille) (z.b. EN 166) Körperschutz: Körperschutzmittel in Abhängigkeit von Tätigkeit und möglicher Einwirkung auswählen, z.b. Schürze, Schutzstiefel, Chemikalienschutzanzug (nach DIN-EN 465) Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Ergänzend zu den Angaben der persönlichen Schutzausrüstung ist das Tragen geschlossener Arbeitskleidung erforderlich. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften Form: Farbe: Geruch: Paste silberfarben lösemittelartig, charakteristisch Flammpunkt: 22,8 C (geschlossener Tiegel) Entzündlichkeit: Entzündlich. Explosionsgefahr: nicht explosionsgefährlich Dichte: Wasserlöslichkeit: 1,1 kg/l unlöslich 10. Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen: Alle Zündquellen vermeiden: Hitze, Funken, offene Flammen. Zu vermeidende Stoffe: starke Säuren, starke Oxidationsmittel, starke Alkalien Gefährliche Reaktionen: Das Produkt ist chemisch stabil. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet werden.

Seite: 6/9 11. Angaben zur Toxikologie Akute Toxizität LD50 Ratte (oral): > 2.000 mg/kg Reizwirkung Beurteilung Reizwirkung: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Primäre Hautreizung Kaninchen: Nicht reizend. Primäre Schleimhautreizungen Kaninchen: Nicht reizend. Sensibilisierung Meerschweinchen: nicht sensibilisierend Entwicklungstoxizität Angaben zu: Toluol Beurteilung Teratogenität: Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. ---------------------------------- Sonstige Hinweise zur Toxizität Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet. 12. Angaben zur Ökologie Ökotoxizität Beurteilung aquatische Toxizität: Negative ökologische Wirkungen sind nach heutigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage wurde von den Eigenschaften der Hydrolyseprodukte abgeleitet. Persistenz und Abbaubarkeit Beurteilung Bioabbau und Elimination (H2O): Das Farbmittel ist schwer wasserlöslich, es kann in geeigneten Kläranlagen mechanisch aus dem Wasser eliminiert werden. Der/die Hilfsstoff(e) ist/sind biologisch abbaubar. 13. Hinweise zur Entsorgung Muss unter Beachtung der örtlichen Vorschriften, z. B. einer geeigneten Deponie oder einer geeigneten Verbrennungsanlage, zugeführt werden.

Seite: 7/9 Ungereinigte Verpackung: Nicht kontaminierte Verpackungen können wiederverwendet werden. Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen. 14. Angaben zum Transport Landtransport ADR Gefahrenklasse: 3 Verpackungsgruppe: III ID-Nummer: UN 1263 Gefahrzettel: 3 Technische FARBE Versandbezeichnung: RID Gefahrenklasse: 3 Verpackungsgruppe: III ID-Nummer: UN 1263 Gefahrzettel: 3 Technische FARBE Versandbezeichnung: Binnenschiffstransport ADNR Gefahrenklasse: 3 Verpackungsgruppe: III ID-Nummer: UN 1263 Gefahrzettel: 3 Technische FARBE Versandbezeichnung: Seeschifftransport IMDG Hazard class: 3 Packing group: III ID number: UN 1263 Hazard label: 3 Marine pollutant: NO Proper shipping name: PAINT

Seite: 8/9 Lufttransport IATA/ICAO Hazard class: 3 Packing group: III ID number: UN 1263 Hazard label: 3 Proper shipping name: PAINT 15. Vorschriften Vorschriften der Europäischen Union (Kennzeichnung) / Nationale Vorschriften Gefahrensymbol(e) Xn Gesundheitsschädlich. R-Sätze R10 R63 R66 R67 Entzündlich. Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. S-Sätze S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: TOLUOL Sonstige Vorschriften Wassergefährdungsklasse (Anhang 4 der VwVwS (Deutschland) vom 17. Mai 1999): (2) Wassergefährdend. 16. Sonstige Angaben Vollständiger Wortlaut der Gefahrensymbole und R-Sätze falls in Kapitel 2 unter 'Gefährliche Inhaltsstoffe' genannt: F Leichtentzündlich. Xi Reizend. Xn Gesundheitsschädlich. 11 Leichtentzündlich. 36 Reizt die Augen. 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 38 Reizt die Haut. 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.

Seite: 9/9 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 10 Entzündlich. 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Senkrechte Striche am linken Rand weisen auf Änderungen gegenüber der vorangehenden Version hin. Die vorstehenden Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen und beschreiben das Produkt im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Die Angaben sind in keiner Weise als Beschreibung der Beschaffenheit der Ware (Produktspezifikation) anzusehen. Eine vereinbarte Beschaffenheit oder die Eignung des Produktes für einen konkreten Einsatzzweck kann aus unseren Angaben im Sicherheitsdatenblatt nicht abgeleitet werden. Etwaige Schutzrechte sowie bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten.