1. Spielbetrieb Fraueneishockey Saison 2016/17 Der Spielbetrieb im Fraueneishockey in der Saison 2016/17 unter der Leitung des EHV-NRW findet unter folgenden Bedingungen statt. 1.1 Leitung 1.2 Ligen Präsidium: Achim Staudt Frauenobmann: Andreas Hahn Der Spielbetrieb findet in folgenden Ligen statt: 2. Liga-Nord Landesliga-NRW Bezirksliga-NRW 1.3 Teilnehmer außerhalb NRW a) Teams aus Bundesländern, die nicht an das Bundesland Nordrhein-Westfalen angrenzen, dürfen sich nur für die 2. Liga-Nord melden. b) Teams aus benachbarten Bundesländern dürfen sich für alle drei Ligen melden, wenn in dem Bundesland vom zuständigen Eissportverband kein eigener Spielbetrieb für das Fraueneishockey organisiert wird (zurzeit: Hessen, Rheinland-Pfalz). c) Teams aus benachbarten Bundesländern mit einem eigenen Spielbetrieb für das Fraueneishockey (zurzeit Niedersachsen) können sich für die 2. Liga-Nord melden, wenn sie die sportliche Qualifikation im eigenen Ligaspielbetrieb erfüllen. d) Bewerben sich Vereine nach dem 24. April 2016 für den Ligaspielbetrieb, dürfen sie nur am Spielbetrieb der Bezirksliga-NRW teilnehmen. Eine Zulassung zum Spielbetrieb erfolgt nach Zustimmung durch Abstimmung (einfache Mehrheit) aller am Spielbetrieb der nachfolgenden Saison gemeldeten Vereine der Bezirksliga-NRW. 2. Bestimmungen zu den Ligen 2.1 2. Liga-Nord Die 2. Liga-Nord ist die höchste Frauen-Spielklasse im EHV-NRW. Ligenleiter: Wolfgang Thyssen 2.1.1 Teilnehmer EC Bergkamen 1b EDT Cologne Brownies ETC Crimmitschau Düsseldorfer EG ESC Moskitos Essen Grefrather EC 2.1.2 Spielmodus Die teilnehmenden Teams spielen zunächst eine Einfachrunde, die bis zum 15.02.2017 beendet sein muss. Seite 1 von 5
Anschließend ermitteln die Platzierten 1-4 den Meister der Frauen 2. Liga Nord in einer Playoffrunde. Hier werden in einem Halbfinale zunächst Platz 1 gegen Platz 4 und Platz 2 gegen Platz 3, jeweils mit einem Hinund Rückspiel, die beiden Finalgegner ermittelt, die dann ebenfalls in einem Hin- und Rückspiel in der Finalrunde den Meister der 2. Liga Nord ermitteln. Die Halbfinalspiele sind bis spätestens 28.02.2017 und die Finalspiele bis 12.03.2017 zu absolvieren. Die Platzierten 5-6 spielen eine Playdownrunde mit jeweils Hin und Rücksiel, in der der Absteiger in die Landesliga-NRW ermittelt wird. Die Playdownrunde muss ebenfalls bis zum 12.03.2017 abgeschlossen sein. 2.1.3 Auf- und Abstieg Der Meister der 2. Liga-Nord hat das Recht in der vom DEB geführten Frauen-Bundesliga aufzusteigen. Sollte der Meister als 1b-Mannschaft nicht aufsteigen dürfen, kann der Zweitplatzierte in die Bundesliga aufsteigen. Des Weiteren kann der Zweitplatzierte der 2. Liga-Nord in die Bundesliga aufsteigen, wenn die vom DEB festgelegte Sollstärke nicht erreicht ist, in diesem Fall ist allerdings die Entscheidung des DEB letztendlich ausschlaggebend. Der Verlierer der Play-Down-Runde steigt in die Landesliga-NRW bzw. in den zuständigen Landesverband ab. 2.1.4 Soll-, Melde- und Antrittsstärken a) Sollstärke: In der Saison 2017/18 soll die 2. Liga-Nord mit 6 Teams stattfinden. b) Meldestärke: Die Meldestärke muss mindestens 14 Spielerinnen mit Stammlizenz aufweisen. c) Antrittsstärke: Die Antrittsstärke zu einem Meisterschaftsspiel muss mindestens aus 9 Feldspielerinnen und einer Torfrau (9 + 1) bestehen. Wird die Antrittsstärke zu einem 2.2 Landesliga-NRW Die Landesliga-NRW ist die zweithöchste Spielklasse im EHV-NRW. Ligenleiter: Alexander Kollorz 2.2.1 Teilnehmer TSVE Bielefeld EDT Cologne Brownies 1b Düsseldorfer Devils EC Bergisch Land Gizzlys Liége 2.2.2 Spielmodus Die teilnehmenden Teams spielen eine Einfachrunde bis zum 31.01.2017, danach spielen die 3 Erstplatzierten in einer weiteren Runde, jeder gegen jeden, in jeweils einem Heim- und Auswärtsspiel den Meister aus. Die beiden Letztplatzierten spielen ebenfalls in jeweils einem Heim- und Auswärtsspiel den Absteiger in die Bezirksliga-NRW aus. Die jeweiligen Endrunden werden bis Saisonende gespielt. In der Saison 2016 / 2017 wird es keinen Absteiger geben, da die Landesliga-NRW in der darauf Seite 2 von 5
folgenden Saison mit 6 Teams an den Start gehen soll. 2.2.3 Auf- und Abstieg Der Sieger der Doppelrunde ist der sportliche Aufsteiger in die 2. Liga-Nord. Ein Absteiger wird nicht ausgespielt, da die Landesliga-NRW schnellst möglich auf mindestens 6 Teams aufgestockt werden soll. Vereine mit mehreren Mannschaften im Spielbetrieb wird der Aufstieg verwehrt, wenn durch den Aufstieg in die 2.Liga-Nord zwei Mannschaften desselben Vereins am Spielbetrieb teilnehmen würden. 2.2.4 Soll-, Melde- und Antrittsstärken a) Sollstärke: In der Saison 2017/18 soll die Landesliga - NRW mit 6 Teams stattfinden. b) Meldestärke: Die Meldestärke muss mindestens 14 Spielerinnen mit Stammlizenz aufweisen. c) Antrittsstärke: Die Antrittsstärke zu einem Meisterschaftsspiel muss mindestens aus 9 Feldspielerinnen und einer Torfrau (9+1) bestehen. Wird die Antrittsstärke zu einem 2.3 Bezirksliga-NRW Die Bezirksliga-NRW ist die unterste Spielklasse im EHV-NRW. Ligenleiterin: Barbara Kettermann 2.3.1 Teilnehmer EDT Cologne Brownies 1c ERV Dinslaken Düsseldorfer EG 1b Düsseldorfer Devils 1b Löwen Frankfurt EJ Kassel Königsborner JEC DSC Krefeld Eisflitzer Netphen e.v. 2.3.2 Spielmodus Die teilnehmenden Teams spielen eine Einfachrunde bis zum Saisonende. Die Meisterschaft ergibt sich aus der Tabelle der Spielrunde. 2.3.3 Aufstieg Der Sieger der Einfachrunde und der Zweitplatzierte steigen in die Landesliga-NRW auf. Vereine mit mehreren Mannschaften im Spielbetrieb wird der Aufstieg verwehrt, wenn durch den Aufstieg in die Landesliga-NRW zwei Mannschaften desselben Vereins am Spielbetrieb teilnehmen würden. In diesem Fall rücken dann die nächstplatzierten nach. 2.3.4 Melde- und Antrittsstärken Seite 3 von 5
a) Meldestärke: Die Meldestärke muss mindestens 12 Spielerinnen mit Stammlizenz aufweisen. b) Antrittsstärke: Die Antrittsstärke zu einem Meisterschaftsspiel muss mindestens aus 7 Feldspielerinnen und einer Torfrau (7+1) bestehen. Wird die Antrittsstärke zu einem 3. Doppel und Förderlizenzen Ergänzungen zur SpO gemäß Art. 51 Ziff 11 (eigene Regelungen durch LEVs). 3.1. Doppellizenzen Weiterhin darf jede Spielerin ab dem Schülerjahrgang, die in einem reinen Frauenverein als Stammverein gemeldet ist, mit einer Doppellizenz (DL) in den Nachwuchs in der jeweils nächsthöheren Alters-Spielklasse mit männlichen Spielern gemeinsam in einer Mannschaft spielen. Hierzu bedarf es der schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Vereine sowie der Erziehungsberechtigten. Eine ärztliche Bescheinigung ist immer erforderlich, die die gesundheitliche Eignung für den nächsthöheren Spielbetrieb nachwe Alternativ darf jede Spielerin ab dem Schülerjahrgang, die in einem reinen Frauenverein als Stammverein gemeldet ist, jeweils nur als Jungjahrgang ihrer Spieler-Altersklasse mit einer DL in die nächst-niedrigere Alters-Spielklasse im Nachwuchsbereich mit männlichen Spielern gemeinsam in einer Mannschaft runter spielen. Hierzu bedarf es der schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Vereine sowie der Erziehungsberechtigten. Eine Doppellizenz wird je Saison nur einmalig für den Spielbetrieb ausgestellt. 3.2 Förderlizenzen Förderlizenzen von Frauen- zu Frauenverein sind möglich, solange der Stammverein in einer niedrigeren Spielklasse (abgebender Verein) als der Förderlizenz-Verein (aufnehmender Verein) spielt. Hierbei ist es unerheblich, ob der Stammverein aus Nachwuchs mit Frauen- oder nur aus Frauenspielbetrieb besteht. Hierzu bedarf es der Erlaubnis der zuständigen Vereine sowie der Erziehungsberechtigten. Eine ärztliche Bescheinigung ist immer für Spielerinnen der Altersklasse Schüler erforderlich, die die gesundheitliche Eignung für den Spielbetrieb nachwe 3.2.1 Begrenzung von Förderlizenzen von Bezirksliga-NRW zu 2.Liga-Nord Förderlizenzen für Bezirksligaspielerinnen mit Überspringen der Landesliga-NRW direkt in die 2.Liga-Nord sind wie folgt begrenzt: a) Der abgebende Verein der Bezirksliga-NRW kann maximal eine Zustimmung für 3 seiner Stamm- Spielerinnen in die 2.Liga-Nord als Förderlizenz bewilligen. b) Der aufnehmende Verein der 2.Liga-Nord darf maximal 5 Förderlizenzspielerinnen aus der Bezirksliga-NRW lizenzieren. c) Die Anzahl der Förderlizenzen von Bezirksliga-NRW zu Landesliga-NRW und Landesliga-NRW zu 2.Liga-Nord bleiben hiervon unberührt und können in beliebiger Anzahl ausgestellt werden. Seite 4 von 5
3.3 Spielbetrieb von Schüler-Spielerinnen im Seniorenspielbetrieb Für den Spielbetrieb von Schüler-Spielerinnen im Seniorenspielbetrieb ist immer eine ärztliche Bescheinigung notwendig, die die gesundheitliche Eignung für den Seniorenspielbetrieb nachwe Diese ist im Rahmen eines Antrages auf eine Schülersondergenehmigung auf dem dafür vorgesehenen Formblatt zu vermerken. Das Formblatt der Schülersondergenehmigung ist vom aufnehmenden Verein und dessen Trainers sowie der Erziehungsberechtigten und einem Arzt mit deren Unterschriften zu bestätigen. Die Schülersondergenehmigung ist dem Spielerpass hinzuzufügen und vor Spielbeginn den Schiedsrichtern vorzulegen (DuFü Ziff 24.7) 4. Sondergenehmigung für Spielerinnen ab 13 Jahren im Seniorenspielbetrieb Eine Spielgenehmigung für Spielerinnen ab dem 13. Lebensjahr ist nur durch eine Sondergenehmigung nach Antragstellung an den EHV-NRW und nach dessen Zustimmung möglich. Hierbei spielt die es keine Rolle, in welcher Vereinszugehörigkeit Stamm- oder Doppellizenz zugeordnet sind. Hierzu bedarf es weiterhin der Erlaubnis der zuständigen Vereine sowie der Erziehungsberechtigten. Eine ärztliche Bescheinigung ist immer für Spielerinnen der Altersklasse Knaben / Schüler erforderlich, die die gesundheitliche Eignung für den Spielbetrieb nachwe Die Schülersondergenehmigung ist dem Spielerpass hinzuzufügen und vor Spielbeginn den Schiedsrichtern vorzulegen (DuFü Ziff 24.7) gezeichnet: Vorstand des EHV Seite 5 von 5