Qualifikationsmodus für die Teilnahme an der Schweizermeisterschaft der CH-Sportpferde 2016



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Transkript:

Qualifikationsmodus für die Teilnahme an der Schweizermeisterschaft der CH-Sportpferde 2016 Nennschluss Meisterschaft: Montag, 22.08.2016 Grundsätzlich Startberechtigung Zu Beginn eines jeden Kalenderjahrs werden anhand der eingegangenen Bewerbungen, für jede Disziplin die Plätze bezeichnet, auf welchen sich die Pferde für die Teilnahme an der Schweizermeisterschaft der CH-Pferde qualifizieren können. Der Qualifikationsmodus wird jährlich festgesetzt und publiziert Startberechtigt an der Schweizermeisterschaft der CH-Sportpferde sind alle gemäss nachfolgendem Qualifikationsmodus qualifizierten Pferde - mit einem Identifikationspapier des ZVCH (Abstammungsschein, Identitätsausweis) oder - für den ZVCH gekörte Hengste (Klassierung möglich, aber keine Ehrung als Schweizer Meister). Abbildung Startberechtigung Pferde mit Qualifikation Jungpferde Promotion SM CH-Pferde (Final Promotion CH) Ehrung als Schweizer Meister Abstammungsschein ZVCH x x x Identitätsausweis ZVCH x x x Kreuzungsausweis ZVCH x für den ZVCH gekörte Hengste mit ausländischem Papier x x Alle im Pferderegister der SVPS eingetragenen Jungpferde Die Prüfungen Jungpferde Promotion bezwecken die Ermittlung von zuchttechnischen Daten für die Eigenleistungs- und Nachzuchtprüfung sowie die Förderung des Schweizer Pferdes im Sport. x Details zur Startberechtigung von Hengsten mit ausländischem Papier an der Schweizermeisterschaft der CH-Sportpferde Qualifizierte, für den ZVCH gekörte Hengste mit ausländischem Papier Die an der Meisterschaft klassierten Hengste mit ausländischem Papier nehmen an der abschliessenden Preisverteilung entsprechend ihrer Rangierung teil (Hinweis Speaker: Ausländischer Hengst, für die CH-Sportpferdezucht gekört). Danach erfolgt separat die Ehrung der besten CH- Sportpferde. Alterskategorien Das Alter ist für die Zugehörigkeit zu einer Kategorie massgebend. Das heisst, jedes Pferd startet in seiner Disziplin in seiner Alterskategorie. 18.02.2016 1

Springen 4-jährige 5 Nullfehlerparcours in Prüfungen Jungpferde Promotion Springen bei den ersten 12 Starts des Kalenderjahrs. 5-jährige 5 Nullfehlerparcours in Prüfungen Jungpferde Promotion Springen bei den ersten 12 Starts des Kalenderjahrs. Es zählen auch die Nullfehlerritte in Prüfungen mit Zeitmessung, auch wenn keine Klassierung erreicht wurde. Dagegen zählt eine Klassierung mit Fehlerpunkten nicht für die Qualifikation. Bei Prüfungen in Zweiphasen müssen beide Phasen mit Null geritten sein, damit sie als Qualifikation zählen. 6-jährige 5 Nullfehlerparcours in Prüfungen Jungpferde Promotion Springen bei den ersten 12 Starts * oder 5 Klassierungen in offiziellen Prüfungen der Kategorien R/N110 und höher, wovon mindestens 2 in Kategorie R/N120. Ein Nullfehlerparcours in Prüfungen Jungpferde Promotion wird gleich gewertet wie eine Klassierung in der Kategorie R/N120. * Prüfungen Jungpferde Promotion: Es zählen auch die Nullfehlerritte in Prüfungen mit Zeitmessung, auch wenn keine Klassierung erreicht wurde. Dagegen zählt eine Klassierung mit Fehlerpunkten nicht für die Qualifikation. Bei Prüfungen in Zweiphasen müssen beide Phasen mit Null geritten sein, damit sie als Qualifikation zählen.. Ausnahmeregelung für den Kanton Tessin: Für Pferde aus dem Kanton Tessin (Reiter und Standort Pferd) gilt folgende Regelung: 4-jährige: 5 Nullfehlerparcours R/N 100 (ohne Berücksichtigung Zeit), davon aber mindestens 2 Nullfehlerparcours in Prüfungen Jungpferde Promotion 4-jährige. 5-jährige: 2 Nullfehlerparcours R/N 100 und 3 Nullfehlerparcours R/N 110 (ohne Berücksichtigung Zeit) davon aber mindestens 2 Nullfehlerparcours in Prüfungen Jungpferde Promotion 5-jährige. Der Antrag ist zusammen mit dem Resultateauszug SVPS der Anmeldung beizulegen. Nullfehlerparcours, die zu keiner Klassierung geführt haben, müssen durch die jeweilige Jury auf dem Parcoursplatz bestätigt werden. Die Bestätigung muss ebenfalls der Anmeldung beigelegt werden. Ausnahmeregelung für CH-Pferde im Ausland: Altersentsprechende Resultate aus dem Ausland in spezifischen Jungpferdeprüfungen können angerechnet werden. Sie müssen zur Genehmigung der Geschäftsstelle ZVCH eingereicht werden. 18.02.2016 2

Superpromotion Springen Youngster 7- und 8-jährige Startberechtigt sind 7-jährige CH-Pferde mit mindestens 3 Klassierungen oder Nullfehlerparcours mit Bestätigung der Jury oder des SVPS im Qualifikationszeitraum in offiziellen Prüfungen der Kategorie R/N130 oder höher. Startberechtigt sind 8-jährige CH-Pferde mit mindestens 3 Klassierungen im Qualifikationszeitraum in offiziellen Prüfungen der Kategorie R/N130 oder höher. Die Meisterschaft wird auf Stufe R/N 135 durchgeführt. Superpromotion Springen 9-jährige und ältere CH-Pferde Startberechtigt sind 9-jährige und ältere CH-Pferde mit mindestens 3 Klassierungen im Qualifikationszeitraum in offiziellen Prüfungen der Kategorie R/N 130 und höher. Die Meisterschaft wird auf Stufe R/N 135 (Einlaufprüfung) und Stufe N 145 (Finalprüfung) durchgeführt. Reiter mit R-Lizenz erhalten für diese Meisterschaftsprüfungen eine Startberechtigung. 18.02.2016 3

Dressur 4-jährige Materialprüfung, gemeinsames Richten Erreichen von 65 % aus 2 Qualifikationsprüfungen in den ersten 5 Starts (es wird in Gruppen geritten). Die Teilnahme ist mit Spring- oder Dressurlizenz möglich. Für die Qualifikation zählen nur die Resultate aus den Materialprüfungen. Information Schweizermeisterschaft der CH-Sportpferde: 1. Qualifikationsprüfung = Materialprüfung Finalprüfung = JP02/60. Diese Prüfung wird einzeln geritten. 5-jährige JP04 und JP06 (20x60m) bzw. JP03 und JP05 (20 x 40m); gemeinsames Richten. Erreichen von 65 % aus 4 Qualifikationsprüfungen oder 85 % aus 2 Qualifikationsprüfungen bei den ersten 10 Starts. Teilnahme nur mit Lizenz Dressur. 6-jährige Erreichen von einmal 62% in einer offiziellen Prüfung der Kategorie «L» mit Lizenz R oder N (auch wenn nicht klassiert) im Qualifikationszeitraum. Die Meisterschaft wird in 2 offiziellen Prüfungen bestritten, die erste Prüfung ist die Qualifikation für die zweite. Geritten werden die Programme L12/60 2013 und L14/60 2013. Superpromotion Dressur 7-jährige und ältere CH-Pferde Startberechtigt sind 7-jährige und ältere CH-Pferde, die mindestens eine Klassierung mit einem Notendurchschnitt von mindestens 62% in einer offiziellen Prüfung der Kategorie «M» oder «S» im Qualifikationszeitraum erreicht haben. Die Meisterschaft wird in 2 offiziellen Prüfungen der Kategorie «M» und «S» bestritten. Pferde mit S- Klassierungen müssen in der S-Tour gemeldet werden. Die erste Prüfung ist die Qualifikation für die zweite. 18.02.2016 4

Concours Complet Die Schweizermeisterschaft der CH-Sportpferde Concours Complet wird nicht in einer Finalprüfung durchgeführt. Der Schweizer Meister der CH-Sportpferde wird über ein Punktesystem ermittelt. Es zählen die Rankingpunkte, die in der Zeit vom Nennschluss der SM CH-Pferde des Vorjahres und dem Nennschluss erreicht wurden. In folgenden Kategorien werden die Rankingpunkte ausgewertet: 1 Kategorie Jungpferde Promotion 5-jährige CH-Pferde 2 Kategorie Jungpferde Promotion 6-jährige CH-Pferde 3 Kategorie Superpromotion 7-jährige und ältere CH-Pferde Das Pferd mit der höchsten Punktzahl wird als Schweizer Meister der CH-Sportpferde in der Disziplin CC der entsprechenden Alterskategorie ausgezeichnet. Das Zwischenklassement Concours Complet ist während der Saison unter www.swisshorse.ch abrufbar. Fahren (für CH-Sportpferde) 3-, 4-, 5- und 6-jährige Gemäss Qualifikationsmodus Promotion CH Fahren des Schweiz. Freibergerverbandes SFV. Superpromotion Fahren* Gemäss Qualifikationsmodus Promotion CH Fahren des Schweiz. Freibergerverbandes SFV. * Sofern durchgeführt. Ansonsten wird das beste CH-Gespann anlässlich der offiziellen Schweizermeisterschaft als bestes CH-Sportpferdegespann ausgezeichnet. Sonstige Bestimmungen / Informationen Anzahl Pferde pro Reiter Jeder Reiter/Fahrer kann in den Prüfungen Jungpferde Promotion so viele Pferde einsetzen wie er will. Er muss aber dafür besorgt sein, dass die Startreihenfolge eingehalten werden kann ohne den zeitlichen Ablauf zu behindern. Zuchtverband CH-Sportpferde ZVCH Der Vorstand 18.02.2016 5