Vorpraktikum (Bachelor)



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Transkript:

Praktikantenordnung für das Vorpraktikum (Bachelor) Wirtschaftsingenieurwesen General Management/Global Process Management/ International Management (Stand: WS 2010/2011)

1. Allgemeines Der Erwerb von vertieften Kenntnissen aus der beruflichen Praxis außerhalb der Hochschule ist ein wesentlicher und unerlässlicher Teil des Studiums. 2 Wirtschaftsingenieure benötigen neben ausgeprägten spezifischen Fachkenntnissen in zunehmendem Maße fachübergreifendes Wissen, daneben besondere Kenntnisse über Methoden der Ideenfindung sowie der betrieblichen Zusammenarbeit. Vor diesem Hintergrund wird im Vorpraktikum und dem praktischen Studiensemester (PSS) das Erleben und Mitgestalten zeitgemä-ßer betrieblicher Vorgänge ermöglicht. Hier werden die erworbenen Kenntnisse in ihrem jewei-ligen Praxisbezug vertieft, und es werden innerbetriebliche Funktionsstrukturen und Zusam-menhänge vermittelt. Hieraus ergeben sich dann wiederum positive Rückkopplungen zu den folgenden theoretischen Studienabschnitten. Im Regelfall soll vor Studienbeginn ein Vorpraktikum von mindestens 8 Wochen Dauer absolviert werden (siehe auch Satzung der Hochschule Pforzheim über das Vorpraktikum in den ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen). In den Studienplänen der technischen Studienrichtungen an der Hochschule Pforzheim ist in den Bachelor-Studiengängen ein praktisches Studiensemester (Praxissemester) integriert. Es ist gemäß den Bestimmungen des baden-württembergischen Landeshochschulgesetzes (LHG) sowie der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Pforzheim Bestandteil des Studiums. Im Sinne der o. a. Kriterien für ein praxisorientiertes Studium kommt ihm eine zent-rale Bedeutung zu. Für das Praxissemester ist die Praktikantenordnung für das Praxissemester der Fakultät für Technik zu beachten! 2. Zielsetzung des Vorpraktikums Für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen hat das Vorpraktikum primär das Ziel, dem/der zukünftigen WirtschaftsingenieurIn ausreichende praktische Grundkenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln. Eine grundsätzliche Orientierung dafür geben die Inhalte der einschlägigen Ausbildungsberufe. Außerdem soll ein erster Einblick in betriebliche Abläufe gewonnen werden. 3. Dauer und Organisation des Vorpraktikums 3.1. Das Vorpraktikum hat eine Dauer von mindestens 8 Wochen entsprechend 40 Arbeitstagen. Dabei zählen Fehl- und Krankheitstage nicht mit. 3.2. Das Vorpraktikum soll in der Regel vor Studienbeginn abgeleistet werden und ist Zulas-sungsvoraussetzung. 3.3. In Ausnahmefällen kann der Nachweis des Vorpraktikums bis zu Beginn des 3. Fachsemesters erbracht werden. 3.4. Das Vorpraktikum soll möglichst an einem Stück absolviert und dabei in nicht mehr als 2 zeitliche Abschnitte unterteilt werden.

3

4 3.5. Das Vorpraktikum soll in einer, nicht in mehreren Firmen durchgeführt werden. 3.6. Der jeweilige Praktikantenbeauftragte entscheidet auch über die Anerkennung des Vorpraktikums. 3.7. Eine einschlägige Berufsausbildung wird als Vorpraktikum anerkannt. Der Besuch eines Technischen Gymnasiums oder Berufskollegs reicht als Vorpraktikum nicht aus. In Zweifelsfällen entscheidet der Praktikantenbeauftragte über die Anerkennung. Für die Anerkennung der Berufsausbildung als Vorpraktikum bitte eine Kopie des Ab-schlusszeugnisses/des Facharbeiterbriefs im Sekretariat des Studiengangs Wirtschafts-ingenieurwesen abgeben, spätestens bis 1. Dezember (bei Studienbeginn im WS) bzw. 15. Mai (bei Studienbeginn im SS). Ein Bericht ist nicht erforderlich. 3.8. Ist das Vorpraktikum vor Studienbeginn abgeleistet worden, ist dem zuständigen Praktikantenbeauftragten (siehe Homepage: Wirtschaftsingenieurwesen/Studieninteressierte) des jeweiligen Studiengangs ein Zeugnis oder eine Bescheinigung der Firma über das Vorpraktikum mit Name, Vorname, Zeiten und Fehlzeiten bis spätestens zum 1. Dezember (bei Studienbe-ginn im WS) bzw. 15. Mai (bei Studienbeginn im SS) in Form einer Pdf-Datei zu zusenden bzw. über die elektronische Praktikantenverwaltung hochzuladen. Es wird das Bereithalten eines Wochenberichtes gewünscht, welcher auf Anfrage vorgelegt werden kann. (siehe Hompage: Formvorlage Wochenbericht) 3.9. Wurde das Vorpraktikum nicht vor Studienbeginn abgeleistet, so muss dieses bis zum Beginn des 3. Semesters nachgeholt werden. Es sind nach Abschluss des 8- wöchigen Praktikums die in Punkt 3.8. genannten Unterlagen beim zuständigen Praktikantenbeauftragten einzureichen. 3.10. Ist das Vorpraktikum nicht bis zum Beginn des 3. Studiensemesters anerkannt, liegt eine Zulassungsvoraussetzung nicht vor und es droht die Exmatrikulation. 4. Auswahl des Ausbildungsbetriebes 4.1. Bereits vor Ende der Schulausbildung sollte sich der/die angehende Student/in um einen Praktikumsplatz bewerben, damit die geforderten 8 Wochen möglichst noch

5 vor Stu-dienbeginn stattfinden können. Geeignete Firmen sind z.b. auf dem jeweiligen Gebiet tätige Industrieunternehmen. Weitere Auskünfte zu Firmen erhalten Sie z.b. bei der Industrie- und Handelskammer, den Arbeitsagenturen oder auch beim Praktikantenbe-auftragten. 4.2. Bei der Auswahl des Betriebes ist zu beachten, dass die angestrebten Ausbildungsziele nur in einschlägigen, ausgewiesenen Betrieben erworben werden können und Kleinstbe-triebe hierzu in der Regel ungeeignet sind. Der Praktikant ist in erster Linie selbst ver-antwortlich, dass die im Abschnitt 2 formulierten Ausbildungsziele eingehalten werden. 4.3. Das Vorpraktikum soll in einer, nicht in mehreren geeigneten betrieblichen Einrichtungen durchgeführt werden. Dafür kommen hauptsächlich in Frage Industriebetriebe, Handelsunternehmen Ingenieurbüros Unternehmensberatungen Steinbeis-Transferzentren bzw. Forschungslabors. 5. Als Vorpraktikum anerkennbare Leistungen oder Tätigkeiten Folgende Leistungen oder Tätigkeiten können als Vorpraktikum anerkannt werden: Einschlägige Tätigkeiten in Industrie oder Handel Technische/wirtschaftliche Praktika, wie z.b. Programmieren, informationstechnische,mechanische, elektrotechnische oder physikalische Praktika, Grundausbildung Materi-albearbeitung, Ausbildung an Werkzeugmaschinen, Robotern, Ausbildung in Pneumatik, Hydraulik, Löten, Energietechnik, Fertigung, kaufmännische Tätigkeiten, Buchhaltung etc. Abgeschlossene Berufsausbildung Bundeswehr oder Zivildienst Für die Anerkennung ist dem Praktikantenbeauftragten ein Zeugnis oder eine Bescheinigung der Firma über das Vorpraktikum bzw. die Berufsausbildung mit Name, Zeiten und Fehlzeiten sowie kurzer Beschreibung der Tätigkeit vorzulegen. 6. Weitere Auskünfte Weitere Auskünfte erteilen das Studentensekretariat der Hochschule, der Praktikantenbeauftragte sowie Arbeitsämter und IHK. Den Praktikantenbeauftragten finden Sie auf den Internetseiten des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen unter dem Link Praxissemester. Informationen über geeignete Praktikumsbetriebe in der Region geben auch:

Arbeitsamt Pforzheim 07231 / 304-258 07231 / 304-259 IHK Nordschwarzwald 07231 / 201-143 6