Wirtschaftlichkeit regionaler Windparks

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Transkript:

Wirtschaftlichkeit regionaler Windparks

Wind der entscheidende Faktor Die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen ist eine Frage des Standortes. Wo kein Wasser ist, baut niemand einen Staudamm, das Gleiche gilt für den Wind Worauf sollten Sie nicht achten: Worauf sollten Sie achten: - Ertragsprognosen von Planern. - Windgutachten ohne Messmast. - Angabe von CO2 Einsparungen. - Verbrauch für...haushalte. - Leistungsgarantie der Hersteller - Windkarten ohne Vergleichswerte - Ist-Erträge bestehender Windparks. - Windmessungen mit Mast vor Ort. - Persönliche Orts- und Wetterkenntnis. - Verbrauch Ihres eigenen Haushaltes. - Recherchen mit bedeuteten Aussagen. - Windkarten validiert mit Vergleichswerten. - Vergütungen nach EEG 2012 oder 2014.

Wo finde ich die Informationen?? Windpotenzialkarten Hessen nach Landkreisen (Bericht nicht vergessen). http://www.energieland.hessen.de/dynasite.cfm?dsmid=17416 Vergleichbare Windparks mit Daten und Fakten. http://www.dunoair.com/unsere-windparks/unsere-windparks-in-betrieb.html Geplante EEG Reform 2014. http://www.bmwi.de/de/themen/energie/erneuerbare-energien/eeg-reform.html

Ertragsprognose Windpark Weilrod im Vergleich zum Windpark Hohenahr mit baugleichen Anlagen (N 117) auf Basis der Windkarte des Landes Hessen WKA Standorte Weilrod ca. 5,75 m/s WKA Standorte Hohenahr ca. 6,1 m/s Laut Pressemitteilung der Mainova vom 17.06.2013 produzieren die sieben baugleichen Anlagen in Hohenahr ca. 44 Mio. kwh Strom pro Jahr. Für den Windpark Weilrod verringern sich die Stromerträge aufgrund der schlechteren Windverhältnisse um ca. 18%, der geografischen Lage um ca. 2% sowie um weitere 1 bis 2% durch die Auflagen im Genehmigungsbescheid. Somit würden in Weilrod ca. 34,5 Mio. kwh produziert mit einer Einspeisevergütung von ca. 3,15 Mio. nach EEG 2012 bzw. ca. 3,07 Mio. nach EEG 2014.

Begründung

Beispiel aus der Praxis 2013

Forderung zur Windmessung

Forderung für Nutzungsverträge mit Bürgerbeteiligungen Wird bei der Windmessung die Vorgabe von >5,75 m/s erfüllt, muss sich anhand der Windmessung für die Gesamtheit der am Sandort geplanten Windenergieanlagen eine nachweislich positive Ertragsprognose zum wirtschaftlichen Betrieb über die gesamte Betriebsdauer von mindestens 20 Jahren ergeben, auch unter Berücksichtigung einer ggf. weiter rückläufigen EEG-Vergütung bzw. entsprechenden Veränderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Am Messmast sind für den besagten Zeitraum Fledermausdetektoren anzubringen, um spätere Ertragsminderungen durch temporäre Abschaltungen der Windräder bedingt durch Fledermausflug ausschließen zu können. Der tatsächliche Energie-Ertrag (kwh/a) darf nur zweimal in fünf aufeinander folgenden Jahren den Wert des prognostizierten Ertrags um 8% unterschreiten (Ertrag >92 % prognostizierter Ertrag). Wird dieses Ziel nicht erreicht, verliert der abgeschlossene Vertrag automatisch seine Gültigkeit und die Betreiber verpflichten sich zum Rückbau des Windparks auf eigene Kosten. Bei einer Insolvenz der Betreiber übernimmt automatisch die Bank diesen Vertragsbestandteil.

Fazit Ob sich eine Bürgerbeteiligung lohnt und in welchem Umfang, entscheidet ganz allein der Wind. Beim derzeitigen Stand der Technik, den Anlagenpreisen sowie den aktuellen Vergütungssätzen des EEG ist bei einer Windhöffigkeit von < 6,25 m/s eine Bürgerbeteiligung nicht ratsam. Es sei denn, sie entspricht rein ideologischen Werten. Die Finanzierungsmodelle der Planer zerplatzen wie Seifenblasen und treiben sie in die Insolvenz. Verluste bei bestehenden Anlagen, falsche Prognosen der Erträge sowie massive Eingriffe in Natur und Umwelt mindern das Vertrauen und die Akzeptanz der Betroffenen. Eine Energiewende sollte bezahlbar, gerecht und sozial verträglich sein. Derzeit sind wir davon noch weit entfernt. So ist es nicht verwunderlich, dass zum Schluss der Pleitegeier siegt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!