Richtlinien für die Aus- und Fortbildung von Trainerinnen und Trainern* im Deutschen Basketball Bund

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Transkript:

Deutscher Basketball Bund e.v. Richtlinien für die Aus- und Fortbildung von Trainerinnen und Trainern* im Deutschen Basketball Bund Auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien für die Ausbildung im Bereich des DOSB zusammengestellt und bearbeitet von Christian Bauer Vertreter der Landesverbände des DBB in der Lehr- und Trainerkommission (LTK) und Prof. Lothar Bösing Vizepräsident Bildung des DBB und Vorsitzender der Lehr- und Trainerkommission (LTK) 10. Auflage: Januar 2011 *Im Folgenden werden Frauen und Männer in der Regel nicht getrennt benannt, dies dient der besseren Verständlichkeit und ist nicht als diskriminierend zu verstehen.

INHALT 1. GRUNDLAGEN DER AUSBILDUNG... 3 Übersicht: -----------------------------------------------------------------------------------------------------4 1.1. Aufbau der Theorieausbildung ----------------------------------------------------------------------------4 1.2. Aufbau der Praxisausbildung -----------------------------------------------------------------------------5 1.3. Ziele der Ausbildung ----------------------------------------------------------------------------------------6 1.4. Lernerfolgskontrolle/Befähigungsnachweis ------------------------------------------------------------6 1.5. Qualitätssicherung -------------------------------------------------------------------------------------------7 1.6. Didaktisch-methodische Grundsätze zur Gestaltung von Qualifizierungsmassnahmen ----7 2. AUSBILDUNG FÜR DIE TRAINERLIZENZ C... 9 2.1. Allgemeine Bedingungen --------------------------------------------------------------------------------9 2.1.1.a Übersicht Trainerlizenz C (Breitensport)... 9 2.1.1.b Übersicht Trainerlizenz C (Leistungssport)... 9 2.1.2. Zulassungsvoraussetzungen... 10 2.1.3. Lehrkräfte... 11 2.1.4. Lehrgangsunterlagen... 11 2.2. Ziele der Ausbildung... 11 2.2.1. Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz... 10 2.2.2. Fachkompetenz... 11 2.2.3. Methoden- und Vermittlungskompetenz... 11 2.3. Lernerfolgskontrolle / Prüfung ----------------------------------------------------------------------- 12 2.3.1. Zulassung... 12 2.3.2. Prüfungskommission... 12 2.3.3. Prüfungsbereiche... 12 2.3.4. Bewertung von Prüfungsleistungen... 13 2.3.5. Bestehen der Prüfung... 13 2.3.6. Versäumnis, Krankheit, Täuschung... 13 2.3.7. Prüfungswiederholung... 14 2.3.8. Lizenzierung, Gültigkeit, Verlängerung, Lizenzentzug... 14 2.3.9. Ergänzende Bestimmungen... 14 2.4. Ausbildungsinhalte -------------------------------------------------------------------------------------- 15 2.4.1. Trainerlizenz C Basislehrgang... 15 2.4.2. Trainerlizenz C Grundlehrgang... 16 2.4.3. Trainerlizenz C Aufbaulehrgang... 16 3. AUSBILDUNG FÜR DIE TRAINERLIZENZ B... 18 3.1. Allgemeine Bedingungen ------------------------------------------------------------------------------ 18 3.1.1. Übersicht... 18 3.1.2. Zulassungsvoraussetzungen... 18 3.1.3. Lehrkräfte... 18 3.1.4. Lehrgangsunterlagen... 18 3.2. Ziele der Ausbildung... 20 3.2.1. Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz... 20 3.2.2. Fachkompetenz... 20 3.2.3. Methoden- und Vermittlungskompetenz... 21 3.3. Lernerfolgskontrolle / Prüfung ----------------------------------------------------------------------- 21 3.3.1. Zulassung... 21 3.3.2. Prüfungskommission... 21 3.3.3. Prüfungsbereiche... 21 3.3.4. Bewertung von Prüfungsleistungen... 22 3.3.5. Bestehen der Prüfung... 22 3.3.6. Versäumnis, Krankheit, Täuschung... 23 3.3.7. Prüfungswiederholung... 23 3.3.8. Lizenzierung, Gültigkeit, Verlängerung, Lizenzentzug... 23 3.4. Ausbildungsinhalte -------------------------------------------------------------------------------------- 24

4. AUSBILDUNG FÜR DIE TRAINERLIZENZ A... 25 4.1. Allgemeine Bedingungen ------------------------------------------------------------------------------ 25 4.1.1. Übersicht... 25 4.1.2. Zulassungsvoraussetzungen... 25 4.1.3. Lehrkräfte... 26 4.1.4. Lehrgangsunterlagen... 26 4.2. Ziele der Ausbildung... 26 4.2.1. Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz... 26 4.2.2. Fachkompetenz... 27 4.2.3. Methoden- und Vermittlungskompetenz... 27 4.3. Lernerfolgskontrolle / Prüfung... 29 4.3.1. Zulassung... 29 4.3.2. Prüfungskommission... 29 4.3.3. Prüfungsbereiche... 29 4.3.4. Bewertung von Prüfungsleistungen... 30 4.3.5. Bestehen der Prüfung... 30 4.3.6. Versäumnis, Krankheit, Täuschung... 31 4.3.7. Prüfungswiederholung... 31 4.3.8. Lizenzierung, Gültigkeit, Verlängerung, Lizenzentzug... 31 4.4. Ausbildungsinhalte... 32 5. SONDERREGELUNGEN ZUM ERWERB EINER TRAINERLIZENZ DES DBB... 33 5.1. Allgemeine Bedingungen ------------------------------------------------------------------------------ 33 5.2. Sonderregelungen zum Erwerb einer Trainerlizenz C des DBB --------------------------- 34 5.3. Sonderregelungen zum Erwerb einer Trainerlizenz B bzw. A des DBB ---------------- 34 5.3.1. Inhaber/innen einer Trainerlizenz eines Basketballverbandes innerhalb der EU... 34 5.3.2. Inhaber/innen einer Trainerlizenz eines Basketballverbandes außerhalb der EU... 35 5.3.3. Trainer/innen mit langjähriger Berufserfahrung... 35 5.3.4. Spitzenspieler/innen... 35 5.3.5. Bewerber/innen mit sportwissenschaftlichem Hochschulstudium... 35 5.4. Antragsverfahren ----------------------------------------------------------------------------------------- 36 6. FORTBILDUNG / PERSONALENTWICKLUNG... 36 6.1. Allgemeine Bedingungen ------------------------------------------------------------------------------ 36 6.1.1. Übersicht... 36 6.1.2. Gültigkeit der Lizenzen / Verlängerung... 37 6.1.3. Lehrkräfte... 37 6.2. Fortbildungsinhalte -------------------------------------------------------------------------------------- 37 6.3. Personalentwicklung ------------------------------------------------------------------------------------ 37 7. ANSPRECHPARTNER ZUR AUS- UND FORTBILDUNG IM DBB (STAND 2010)... 38 7.1. Referat Ausbildung des DBB / Bundesakademie des DBB GmbH ---------------------- 38 7.2. Lehr- und Trainerkommission des DBB (LTK)-------------------------------------------------- 38 7.3. Prüfungsausschuss ------------------------------------------------------------------------------------- 38 8. Anhang... 39

Deutscher Basketball Bund e.v. Lehr- und Trainerkommission Rahmenrichtlinien 2011 Seite 3 1. GRUNDLAGEN DER AUSBILDUNG Grundlage der Richtlinien für die Ausbildung und Prüfung von Trainerinnen und Trainern im Deutschen Basketball Bund bilden die Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und die Satzung und Ordnungen des Deutschen Basketball Bundes (DBB). Die Richtlinien des DBB legen den verbindlichen zeitlichen und inhaltlichen Mindestumfang der Trainerausbildungen in den Landesverbänden des DBB fest. Träger der Ausbildung zum Trainer A und B ist der DBB, dessen Vizepräsident Bildung die sportpolitische Verantwortung trägt. Träger der Ausbildung zum Trainer C sind die Landesverbände des DBB, die ihre Ausbildungsordnungen im Rahmen der Landesverbands-Lehrwarte-Tagung untereinander und mit dem DBB koordinieren. Der DBB und seine Landesverbände bekennen sich zu den gesellschafts- und sportpolitischen Grundpositionen des DOSB und zum Leitbild des deutschen Sports (verabschiedet vom DSB-Bundestag am 09.12.2000). Daher strebt der DBB die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern im Sport an und verpflichtet sich zu einer Politik der Verschiedenheit, nämlich unterschiedliche Merkmale der sporttreibenden Menschen zu respektieren und zum Nutzen des organisierten Sports zu akzeptieren. Der DBB ist einem umfassenden Bildungsanspruch verpflichtet, bei dem es auf der Grundlage eines humanistischen Menschenbildes nicht nur um den Erwerb von Fertigkeiten, Kenntnissen und Kompetenzen geht, sondern immer auch um die Entwicklung individueller Einstellungen und Wertmaßstäbe. Die Trainerlizenzen C, B und A entsprechen verbunden mit einer jeweils zweijährigen Berufspraxis Zertifikaten der Stufe 1 der Zweiten Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft über die Anerkennung von Berufsausbildungen (92/51/CCE) sowie den Stufen 1 bis 3 nach der Europäischen Struktur der Berufsausbildungsstufen (85/368/CCE). Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung zum "Diplomtrainer des DOSB" an der TRAINERAKADEMIE KÖLN des DOSB ist die Trainerlizenz A des DBB in Verbindung mit einer Empfehlung durch die Lehr- und Trainerkommission (LTK) des DBB. Die Ausbildungen zum Trainer C (Leistungssport bzw. Breitensport) sind entweder dreigeteilt (Basisqualifikation, Grund- und Aufbaulehrgang) oder werden im Modulsystem angeboten. Den Basislehrgang bzw. das entsprechende Basismodul schließen die Teilnehmer mit einem Befähigungsnachweis ab, über dessen Erfolg auf Anforderung des Kandidaten vom zuständigen Landesverband eine Bescheinigung ausgestellt wird. Im Rahmen der Ausbildung zum Trainer C soll am Ende des Grundlehrgangs ein weiterer Befähigungsnachweis abgelegt werden. Die Trainerlizenzen A und B gibt es derzeit nur in der Ausbildungsrichtung Leistungssport.

Deutscher Basketball Bund e.v. Lehr- und Trainerkommission Rahmenrichtlinien 2011 Seite 4 Übersicht: Trainerlizenz Theorie Praxis Methodik Hospitation Wahlpflicht Stunden Lernerfolgskontrollen A 35 25 15 15 90 LP/TH/HA B 30 30 15 15 90 LP/TH C 30 60 * * 90 LP/TH/Demo Basis 15 15 30 TH Stunden 110 130 30 30 300 * Über das Erfordernis von Hospitationen und Wahlpflichtveranstaltungen entscheiden die Landesverbände. 1.1. AUFBAU DER THEORIEAUSBILDUNG (Die Stundenzahlen sind Orientierungswerte, die Gesamtstundenzahl muss erreicht werden) THEMENBEREICHE THEORIE Lizenzstufe BS C B A Tot. Trainings- und Bewegungslehre 1 9 13 8 31 Einführung in die Trainings- und Bewegungslehre 1 2 Biologische Grundlagen des Trainings 2 Planung des Trainingsprozesses 2 1 Krafttraining 2 Ausdauertraining 2 Schnelligkeitstraining 2 Flexibilitätstraining 2 Technik- und Koordinationstraining 3 2 Taktiktraining 1 6 Leistungsaspekte, -steuerung, -diagnostik 1 2 Sportbiologie und Sportmedizin 2 2 3 7 Anatomisch-physiologische Grundlagen 2 Unfallvermeidung, Sportverletzungen und Erste Hilfe 2 1 Physiotherapie, Prophylaxe und Rehabilitation 1 1 Sportpsychologie 1 6 8 8 23 Grundsätze des Coaching 3 2 2 Mannschaftsführung 1 1 2 2 Kommunikationsgrundlagen, Eindruckssteuerung, 2 2 4 Trainerpersönlichkeit Psychologische Trainingsformen 2 Methodik, Pädagogik, Didaktik 7 7 1 0 15 Pädagogische Grundsätze des Lernens und Lehrens 2 Trainingsplanung 3 3 Methodische Grundsätze des Trainings 2 Prinzipien der Spielschulung 4 1 Sportorganisation und aktuelle Themen 4 6 5 19 34 Struktur des Sports in Deutschland (DOSB, DBB, LV) 1 Rechtsfragen, Organisation, wirtschaftliche Aspekte 2 1 4 Regelkunde, aktuelle Themen des Regelwerks 1 2 Leistungssportkonzeptionen, Talentsichtung 1 3 Medienarbeit / Interviewtechnik 6 Aktuelle Themen des Sports, z. B. Bekämpfung des 2 2 9 Dopings THEORIEINHALTE GESAMT: 15 30 30 35 110

Deutscher Basketball Bund e.v. Lehr- und Trainerkommission Rahmenrichtlinien 2011 Seite 5 1.2. AUFBAU DER PRAXISAUSBILDUNG (Die Stundenzahlen sind Orientierungswerte, die Gesamtstundenzahl muss erreicht werden) THEMENBEREICHE PRAXIS Lizenzstufe BS C B A Tot. Individualtechnik und taktik 9 32 4 2 47 In der Verteidigung: Verteidigungsbeinarbeit 1 1 Verteidigen von Standardsituationen (incl. Rebound) 7 Positionsspezifische Verteidigung 2 2 1 Im Angriff: Ballhandling, Dribbling Stoppen, Pivotieren 2 4 Passen, Fangen, Fintieren 2 4 Werfen und Fintieren 4 4 Positionsspezifische Technik und Taktik 6 2 1 Beinarbeit und Befreiungsbewegungen 0 4 Gruppentaktik 2 12 10 0 24 In der Verteidigung: Blockbekämpfung 2 2 Helfen und Doppeln 2 2 Transitionverteidigung 2 1 Im Angriff: Two-man-game 2 Direkte und indirekte Blocks 2 2 2-2- und 3-3-Optionen 2 Transitionangriff 2 2 1 Mannschaftstaktik 0 10 12 12 34 In der Verteidigung: Prinzipien der Manndeckung 2 2 Prinzipien der Zonendeckung 2 2 Prinzipien der Pressdeckung 1 2 Spezielle Situationen in der Verteidigung 1 Ausgewählte Verteidigungskonzeptionen 2 Variationen der Verteidigungskonzeption 3 Im Angriff: Prinzipien gegen Manndeckung 2 2 Prinzipien gegen Zonendeckung 2 2 Prinzipien gegen Pressdeckung 1 2 Spezielle Situationen im Angriff 1 Ausgewählte Angriffskonzeptionen 2 Variationen der Angriffskonzeption 3 Spezielle Themen 4 6 4 11 25 Aufwärmen, Stretching, Cool-down 2 Laufschule und Körperstabilisierung 1 Konditions- und Koordinationsschulung 2 Aktuelle Themen des Sports 1 4 4 11 PRAXISINHALTE GESAMT: 15 60 30 25 130

Deutscher Basketball Bund e.v. Lehr- und Trainerkommission Rahmenrichtlinien 2011 Seite 6 1.3. ZIELE DER AUSBILDUNG Im Laufe des Qualifizierungsprozesses der Trainerausbildung sollen die Teilnehmer/innen besonders folgende Kompetenzen erwerben: Persönliche und kommunikative Kompetenz (Sozialkompetenz): Eigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten einer Person, die im Umgang mit anderen Menschen/Gruppen, Situationen, die pädagogisch richtiges Verhalten erfordern, und bei der Lösung von Konflikten zum Tragen kommen. Fachkompetenz: sportfachliches Wissen und Können, das zur inhaltlich qualifizierten Planung, Durchführung und Auswertung von Sportangeboten notwendig ist. Methoden- und Vermittlungskompetenz: Kenntnisse und Fähigkeiten zur Vermittlung von Inhalten, zur Planung, Durchführung und Auswertung von Trainings-, Spiel- und Wettkampfveranstaltungen. Diese Kompetenzbereiche bilden ein Ganzes und bedingen sich wechselseitig. Für ihre Ausprägung leisten alle Ausbildungsanteile ihren spezifischen Beitrag und ergeben in ihrer Addition die Handlungskompetenz, das Leitziel für alle Ausbildungsgänge und -stufen. 1.4. LERNERFOLGSKONTROLLE/BEFÄHIGUNGSNACHWEIS Das Bestehen der Lernerfolgskontrollen/Befähigungsnachweise ist Grundlage für die Lizenzerteilung. Die für eine Lernerfolgskontrolle erforderliche Zeit ist im formalen Ausbildungsumfang enthalten. Grundsätze: Eine Lernerfolgskontrolle bezieht sich auf die Inhalte, die auch in der Ausbildung vermittelt wurden; die Inhalte der Ausbildung der jeweiligen Lizenzstufe werden den Teilnehmern zu Beginn der Ausbildung in Form des entsprechenden Curriculums vorgestellt (siehe 8.). Eine Lernerfolgskontrolle findet punktuell statt, im Rahmen des Unterrichts oder pozessbegleitend, z. B. am Ende von Ausbildungsblöcken. Beurteilungskriterien und Kriterien für das Bestehen der Lernerfolgskontrolle/ Erlangen der Lizenz werden zu Beginn der Ausbildung anhand der an die Teilnehmer verteilten Prüfungsprotokolle transparent gemacht (siehe 8.). Elemente der Lernerfolgskontrolle werden im Lehrgang vorgestellt und erprobt.

Deutscher Basketball Bund e.v. Lehr- und Trainerkommission Rahmenrichtlinien 2011 Seite 7 Ziele der Lernerfolgskontrolle: Nachweis des Erreichens der Lernziele, Aufzeigen von Wissenslücken, Feedback für die Lernenden, Nachweis der Befähigung zur Übernahme des Aufgabengebiets, Feedback für die Ausbilder/Ausbilderinnen. 1.5. QUALITÄTSSICHERUNG Der DBB und seine Landesverbände bekennen sich im Sinne einer selbstlernenden Organisation zur kontinuierlichen Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung im Bildungsbereich. Daher werden die folgenden Maßnahmen des Qualitätsmanagements regelmäßig durchgeführt: standardisierte Evaluierung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durch die Teilnehmer (siehe 8.), Fremd- und Selbstevaluierung aller Aus- und Fortbildungsprozesse, interne und externe Supervision, Team-Teaching, interne und externe Fortbildungen sowie kontinuierliche Personalentwicklung im Bildungsbereich. Zuständig für die Qualitätsentwicklung ist der Geschäftsführer der Bundesakademie des DBB (siehe 7.1.) im Benehmen mit dem DBB-Vizepräsidenten Bildung bzw. den Ressortleitern der Landesverbände. 1.6. DIDAKTISCH-METHODISCHE GRUNDSÄTZE ZUR GESTALTUNG VON QUALIFIZIERUNGSMASSNAHMEN Teilnehmerinnen- / Teilnehmerorientierung und Transparenz: Die Auswahl der Themen und Vermittlungsmethoden orientiert sich an den Interessen, Bedürfnissen, Kenntnissen, Kompetenzen und Erfahrungen der Teilnehmenden. Die inhaltliche Schwerpunktsetzung erfolgt mit ihnen gemeinsam im Rahmen der konzeptionellen Grundlagen der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme. Ziele, Inhalte und Arbeitsweisen/Methoden der Ausbildung müssen für die Teilnehmenden grundsätzlich transparent sein.

Deutscher Basketball Bund e.v. Lehr- und Trainerkommission Rahmenrichtlinien 2011 Seite 8 Umgang mit Verschiedenheit / Geschlechtsbewusstheit (Gender Mainstreaming, Diversity Management) An den Teilnehmer/innen orientierte Bildungsarbeit schließt den bewussten Umgang mit Vielfalt und Verschiedenheit von Menschen, z.b. in Bezug auf Geschlecht/Gender, Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, religiöse Überzeugung, Behinderung, sexuelle Orientierung etc. mit ein. Zielgruppenorientierung/Verein als Handlungsort Im Fokus aller zu behandelnden Themen stehen einerseits die Lebens- und Bewegungswelt der zu betreuenden Zielgruppe und andererseits die speziellen Rahmenbedingungen für die Arbeit im jeweiligen Verein. Erlebnis-/Erfahrungsorientierung und Ganzheitlichkeit Die Vermittlung der Inhalte erfolgt erlebnis-/erfahrungsorientiert und ganzheitlich. Handlungsorientierung Erlebnisse in Bildungsprozessen können durch gezielte Reflexionen zu individuellen Erfahrungen werden, die die Teilnehmenden später in die Gestaltung ihrer eigenen Praxis einfließen lassen können. Am schnellsten und nachhaltigsten wird dabei durch Selbsttätigkeit gelernt ( learning by doing"). Es gilt also, im Rahmen der Ausbildung regelmäßig Situationen zu schaffen, in denen die Teilnehmenden möglichst viel selbst gestalten und ausprobieren können. Prozessorientierung Ebenso wie Bildungsprozesse selten geradlinig verlaufen, sollte auch die Bildungsarbeit Unsicherheiten und Widerstände, Umwege und Fehler zulassen. Auch das Ungewohnte und Widersprüchliche führt zu Erkenntnis- und Lernfortschritten. Zugleich sollten soziale Interaktionen, z.b. Gruppenarbeiten, elementarer Bestandteil sein, um den Austausch unterschiedlicher Meinungen und Sichtweisen zu begünstigen. Eine Orientierung am Lerntempo und an Interessen sowie Bedürfnissen der Teilnehmenden macht eine relativ offene, prozesshafte Lehrgangsplanung erforderlich. Der Lehrgangsverlauf entwickelt sich dann aus dem Zusammenwirken von Lehrgangsgruppe und Lehrteam im Rahmen der Ausbildungskonzeption mit ihren vorgegebenen Zielen und Inhalten. Teamprinzip Prozessorientierte Arbeitsweisen erfordern ein Lehrteam, das die gesamte Ausbildung kooperativ und gleichberechtigt leitet, die Teilnehmenden in ihren Lernprozessen und Entwicklungen begleitet und die Planung und Durchführung der Unterrichtsversuche, Lehrproben oder Vereinsprojekte berät und betreut.

Deutscher Basketball Bund e.v. Lehr- und Trainerkommission Rahmenrichtlinien 2011 Seite 9 Reflexion des Selbstverständnisses Bildung ist ein reflexiver Prozess. Deshalb muss das permanente Reflektieren von Erlebnissen und Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnissen auf die eigene Person zum Arbeitsprinzip werden. Die individuelle Interpretation von Begriffen wie Sport, Leistung, Gesundheit, Geschlecht fördert eine aktive Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Verständnisweisen einschließlich der Ausprägung einer individuellen, reflektierten Haltung. 2. AUSBILDUNG FÜR DIE TRAINERLIZENZ C 2.1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 2.1.1.a Übersicht Trainerlizenz C (Breitensport) Ausbildungsdauer: Mindestens 120 LE Träger/Durchführung: Lehrkommissionen der Landesverbände Gliederung: 1 Basislehrgang (Vorstufenqualifikation) (30 LE) 1 Grundlehrgang (30 LE) 1 Aufbaulehrgang (mind. 60 LE) 1 Prüfungslehrgang oder Thematische Module (insgesamt mind. 120 LE) Prüfungs- und Zwischenprüfungslehrgänge Qualifikationsziel / Planung und Durchführung zielgruppenspezifischer Tätigkeitsbereich: Basketballangebote Planung und Durchführung von Breiten- und Freizeitsportaktionen (z. B.: Mixed- / Streetball-Turniere, Minitreffs, Mitternachtsbasketball) Training und Betreuung von Basketball-Neigungsgruppen (z.b. in der Schule) sowie von Freizeitmannschaften Status: Ehrenamtlich/Nebenberuflich Honorar: Es wird eine Aufwandsentschädigung von 10.- /LE (45 ) empfohlen 2.1.1.b Übersicht Trainerlizenz C (Leistungssport) Ausbildungsdauer: Träger/Durchführung: Gliederung: Qualifikationsziel / Tätigkeitsbereich: Mindestens 120 LE Lehrkommissionen der Landesverbände 1 Basislehrgang (Vorstufenqualifikation) (30 LE) 1 Grundlehrgang (30 LE) 1 Aufbaulehrgang (mind. 60 LE) 1 Prüfungslehrgang oder Thematische Module (insgesamt mind. 120 LE) Prüfungs- und Zwischenprüfungslehrgänge Planung und Durchführung zielgruppenspezifischer Basketballangebote Vermittlung vielseitiger Grundlagenausbildung sowie Erstellung und Durchführung von Rahmentrainingsplänen unter Berücksichtigung von Alter und Geschlecht der Sportler

Deutscher Basketball Bund e.v. Lehr- und Trainerkommission Rahmenrichtlinien 2011 Seite 10 Training und Betreuung von Mädchen- und Jungenmannschaften sowie von Seniorinnen- und Seniorenmannschaften bis einschließlich Oberliga Status: Nebenberuflich Honorar: Es wird eine Aufwandsentschädigung von 15 /LE (45 ) empfohlen 2.1.2. Zulassungsvoraussetzungen a) Mitgliedschaft in einem Sportverein des Landesverbands, b) Mindestalter 16 Jahre, c) Nachweis eines Lehrgangs in Erster Hilfe (16 LE), nicht älter als zwei Jahre, d) Regelkenntnisse, e) Spielpraktisches Können, f) Anerkennung des DOSB-Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer, g) weitere in der aktuellen Ausschreibung genannte Erfordernisse. 2.1.3. Lehrkräfte Mitglieder der Lehrteams der Landesverbände und/oder des DBB und/oder vom zuständigen LV-Ressortleiter berufene Trainer/innen mit Trainerlizenz A oder B sowie für das Themengebiet besonders ausgewiesene Spezialisten, z. B. Sportpädagogen. 2.1.4. Lehrgangsunterlagen Die Ausbildung zum Trainer C erfolgt auf der Grundlage des aktuellen C-Curriculums (Breiten- bzw. Leistungssport) des Landesverbandes sowie der zu Beginn des Lehrgangs verbindlich bekannt gegebenen Literatur. Curriculum und aktuelle Literaturliste sollen für Referenten und Teilnehmer in geeigneter Weise (z.b. auf der jeweiligen LV-Netzseite) bereitgestellt werden. 2.2. ZIELE DER AUSBILDUNG Aufbauend auf den bei den Teilnehmenden bereits vorhandenen Qualifikationen und Erfahrungen wird durch die aufgeführten Lernziele eine Weiterentwicklung der folgenden Kompetenzen angestrebt. 2.2.1. Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz Die Trainerin/der Trainer: kann Gruppen führen, gruppendynamische Prozesse wahrnehmen und angemessen reagieren, kennt und berücksichtigt die Grundregeln der Kommunikation,

Deutscher Basketball Bund e.v. Lehr- und Trainerkommission Rahmenrichtlinien 2011 Seite 11 kennt und berücksichtigt entwicklungsgemäße Besonderheiten speziell bei Kindern/Jugendlichen, bzw. Erwachsenen und Älteren, kennt und berücksichtigt geschlechtsspezifische Bewegungs- und Sportinteressen, ist sich der Verantwortung für die sportliche und allgemeine Persönlichkeitsentwicklung besonders von Kindern/Jugendlichen bewusst und handelt entsprechend den bildungspolitischen Zielen des DBB, kennt und beachtet den Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer. 2.2.2. Fachkompetenz Die Trainerin/der Trainer: kennt Struktur, Funktion und Bedeutung des Basketballsports als Breiten- bzw. Leistungssport und setzt sie um im Prozess der Talenterkennung und -förderung auf Vereinsebene bzw. der zielgruppenorientierten Mitgliedergewinnung, kennt die technisch-taktischen Grundlagen des Basketballsports und deren wettkampfmäßige Anwendung, kennt die konditionellen und koordinativen Voraussetzungen des Basketballsports und kann sie in der Trainingsgestaltung berücksichtigen, besitzt Kenntnisse über aktuelle Regeln, Sportgeräte und Sporteinrichtungen, schafft für die definierte Zielgruppe ein attraktives und motivierendes Sportangebot. kann Sportgruppen entsprechend der jeweiligen Zielsetzung, aufbauen, betreuen und fördern, setzt als Trainer C (Leistungssport) die Rahmenkonzeption des DBB und der LV für das Grundlagentraining sowie die entsprechenden Rahmentrainingspläne um, kann als Trainer C (Leistungssport) leistungsorientiertes Training sowie sportartspezifische Wettkämpfe organisieren und die Sportler dabei innerhalb ihrer Trainingsgruppen anleiten, vorbereiten und betreuen, 2.2.3. Methoden- und Vermittlungskompetenz Die Trainerin/der Trainer: verfügt über pädagogisches Grundwissen zur Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung von Trainingseinheiten verfügt über das Basisrüstzeug von Lehr-, Lern- und Trainingsmethoden im Breitensport bzw. Grundlagentraining,

Deutscher Basketball Bund e.v. Lehr- und Trainerkommission Rahmenrichtlinien 2011 Seite 12 hat ein Lehr- und Lernverständnis, das den Teilnehmenden genügend Zeit zur Informationsverarbeitung und Gelegenheit für Eigeninitiativen lässt, beherrscht die Prinzipien für zielorientiertes und systematisches Lernen im Sport. 2.3. LERNERFOLGSKONTROLLE / PRÜFUNG 2.3.1. Zulassung Zur Prüfung für die Trainerlizenz C wird zugelassen, wer alle Ausbildungsabschnitte innerhalb zweier Kalenderjahre vollständig absolviert, an den Lernerfolgskontrollen am Ende des Basislehrgangs und des Grundlehrgangs bzw. an entsprechenden Zwischenprüfungen erfolgreich teilgenommen hat und im Laufe des Grundlehrgangs für die Lizenzstufe ausreichende technische und spielerische Fähigkeiten nachgewiesen hat. 2.3.2. Prüfungskommission Befähigungsnachweise und Lernerfolgskontrollen für die Trainerlizenz C werden von Prüfungskommissionen erhoben bzw. durchgeführt, die vom Lehrwart/Ressortleiter des jeweiligen Landesverbandes eingesetzt werden. Der Prüfungskommission gehören mindestens zwei Prüfer/innen an. Die Prüfer/innen müssen mindestens die Trainerlizenz B oder vergleichbare Qualifikationen besitzen, der/die Prüfungsvorsitzende soll die Trainerlizenz A besitzen. 2.3.3. Prüfungsbereiche Der Befähigungsnachweis für die Trainerlizenz C wird mindestens durch eine Lehrprobe (ca. 20 Minuten), eine Theorieprüfung (mündlich und/oder schriftlich) und eine Demonstrationsprüfung erbracht. Für die Lernerfolgskontrollen am Ende des Basislehrgangs und die Zwischenprüfung bzw. eventuelle Modulprüfungen für die Trainerlizenz C gelten die Punkte 2.2.1. bis 2.2.7. entsprechend. Zur Lehrprobe legt der Kandidat ein schriftliches Konzept (Verlaufsplan und Planungsüberlegungen) vor, dessen Umfang zwei Seiten (DIN A4) nicht überschreitet. Als Thema wird ein technisch-spielerischer Schwerpunkt am Ende des Aufbaulehrgangs zugelost. In der Theorieprüfung werden die Inhalte des Basis-, Grund- und Aufbaulehrgangs bzw. aller Module vorausgesetzt. Es werden Fragen zu den drei Themenkomplexen Angriff, Verteidigung und fachübergreifende Themen gestellt. Inhaltliche Grundlage sind im

Deutscher Basketball Bund e.v. Lehr- und Trainerkommission Rahmenrichtlinien 2011 Seite 13 Lehrgang bekannt gegebene Literaturhinweise. Die Prüfungssprache ist deutsch. Für die Demonstrationsprüfung wählt die Prüfungskommission grundlegende Elemente der Basketballtechnik aus. Komplexübungen sind zulässig. 2.3.4. Bewertung von Prüfungsleistungen Leistungen in Prüfungsabschnitten werden mit + (entspricht voll den Anforderungen), 0 (vorhandene Mängel können noch toleriert werden) und (entspricht nicht den Anforderungen) bewertet. Landesverbände können entsprechende Noten- und Punkteskalen verwenden. Die wesentlichen Gesichtspunkte der Beurteilung werden in einem Kurzprotokoll festgehalten. 2.3.5. Bestehen der Prüfung Die Prüfung für die Trainerlizenz C ist bestanden, wenn jeder einzelne Prüfungsteil bestanden wurde. Notenausgleich ist weder innerhalb der Prüfungsteile noch zwischen den Prüfungsteilen möglich. Die Lehrprobe ist bestanden, wenn von den Kriterien Schriftliche Ausarbeitung, Praktische Umsetzung, Trainingsökonomie, Fehlerkorrektur, Demonstration und Trainerverhalten keines mit " bewertet wurde. Die Demonstrationsprüfung ist bestanden, wenn in keinem der Prüfungsteile ein " erteilt wurde. Die Theorieprüfung ist bestanden, wenn zu keinem Fragenkomplex ein " erteilt wurde. Die Kriterien für das Bestehen eventueller weiterer Prüfungsteile und die Differenzierungen zwischen den Trainerlizenzen C Breitensport und Leistungssport legen die LV unter Berücksichtigung der Rahmenrichtlinien des DOSB und des DBB fest. Prüfungsformen, Prüfungsinhalte und Beurteilungskriterien werden den Kandidaten zu Beginn der Ausbildung vorgestellt, erläutert und mit ihnen erprobt. 2.3.6. Versäumnis, Krankheit, Täuschung Bleibt ein Kandidat unentschuldigt einem Prüfungsteil fern, so hat er diesen Prüfungsteil nicht bestanden. Ein Entschuldigungsgrund ist vom Prüfungsteilnehmer glaubhaft nachzuweisen. Bedient sich ein Kandidat beim Ablegen eines Prüfungsteils unerlaubter Hilfsmittel, wird

Deutscher Basketball Bund e.v. Lehr- und Trainerkommission Rahmenrichtlinien 2011 Seite 14 dieser Prüfungsteil mit nicht bestanden" bewertet. In schweren Fällen kann der Kandidat von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. 2.3.7. Prüfungswiederholung Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. Wird ein Prüfungsteil zweimal nicht bestanden, ist die Prüfung endgültig nicht bestanden. 2.3.8. Lizenzierung, Gültigkeit, Verlängerung, Lizenzentzug Nach bestandener Prüfung, frühestens jedoch nach Vollendung des 16. Lebensjahres, wird dem Teilnehmer die Trainerlizenz C ausgehändigt. Die Lizenzerteilung kann von individuellen Auflagen abhängig gemacht werden (z. B. Besuch von spezifischen Fortbildungsveranstaltungen oder Nachqualifizierungen). Hierüber entscheidet der Ressortleiter des LV. Die Trainerlizenz C ist vier Jahre gültig. Am 31.12. des auf die Ausstellung folgenden vierten Jahres erlischt die Gültigkeit. Eine gültige Lizenz wird durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, die vom Landesverband für C-Trainer anerkannt sind, im Umfang von mindestens 15 LE um vier Jahre verlängert. Eine nicht verlängerte Lizenz ist ungültig und wird durch den Besuch anerkannter Fortbildungsveranstaltungen für C-Trainer in folgendem Umfang wieder gültig und verlängert: Im ersten Jahr nach Lizenzablauf durch mindestens 15 LE für drei Jahre, im zweiten und dritten Jahr nach Lizenzablauf mindestens 30 LE für vier Jahre. Eine Lizenz, die vier Jahre oder länger ungültig ist, lebt in der Regel nur durch den Besuch von Fortbildungslehrgängen im Umfang von mindestens 45 LE bzw. durch die erneute Teilnahme am Ausbildungslehrgang wieder auf. Über Ausnahmen und Sonderfälle entscheidet der Ressortleiter des LV. Bei schweren Verstößen gegen die Satzung und Ordnungen des DBB oder des LV, gegen strafrechtliche Normen und/oder ethisch-moralische Grundsätze wie den Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer kann die Lizenz durch Beschluss des Präsidiums des jeweils zuständigen LV entzogen werden. 2.3.9. Ergänzende Bestimmungen Die Rahmenrichtlinien des DBB zur Ausbildung von Trainern C werden durch die

Deutscher Basketball Bund e.v. Lehr- und Trainerkommission Rahmenrichtlinien 2011 Seite 15 Prüfungsordnungen der Landesverbände ergänzt. 2.4. AUSBILDUNGSINHALTE 2.4.1. Trainerlizenz C Basislehrgang Theorie 30 LE 15 LE Trainings- und Bewegungslehre Einführung in die Trainings- und Bewegungslehre 1 LE Sportbiologie und Sportmedizin Unfallvermeidung, Sportverletzungen und Erste Hilfe 2 LE Sportpsychologie Mannschaftsführung 1 LE Methodik, Pädagogik, Didaktik Pädagogische Grundsätze des Lernens und Lehrens 2 LE Trainingsplanung 3 LE Methodische Grundsätze des Trainings 2 LE Sportorganisation und aktuelle Themen Struktur des Sports in Deutschland (DOSB, DBB, LV) 1 LE Rechtsfragen, Organisation, wirtschaftliche Aspekte 2 LE Regelkunde, aktuelle Themen des Regelwerks 2 LE Praxis und Methodik 15 LE Individualtechnik und taktik Verteidigungsbeinarbeit 1 LE Ballhandling, Dribbling Stoppen, Pivotieren 2 LE Passen, Fangen, Fintieren 2 LE Werfen und Fintieren 4 LE Gruppentaktik Transitionangriff 2 LE Mannschaftstaktik Spezielle Themen Aufwärmen, Stretching, Cool-down 2 LE Laufschule und Körperstabilisierung 1 LE Aktuelle Themen des Sports 1 LE Lernerfolgskontrolle / Prüfung Informationen zur Prüfung: Vorstellung von Prüfungsformen, -inhalten und Beurteilungskriterien Lehrversuche Demonstration Theorieprüfung

Deutscher Basketball Bund e.v. Lehr- und Trainerkommission Rahmenrichtlinien 2011 Seite 16 2.4.2. Trainerlizenz C Grundlehrgang Theorie 30 LE 10 LE Trainings- und Bewegungslehre Technik- und Koordinationstraining 3 LE Sportbiologie und Sportmedizin Sportpsychologie Grundsätze des Coaching 1 LE Methodik, Pädagogik, Didaktik Trainingsplanung 3 LE Prinzipien der Spielschulung 2 LE Sportorganisation und aktuelle Themen Aktuelle Themen des Sports 1 LE Praxis und Methodik 20 LE Individualtechnik und -taktik Verteidigungsbeinarbeit 1 LE Verteidigen von Standardsituationen (incl. Rebound) 2 LE Ballhandling, Dribbling Stoppen, Pivotieren 4 LE Passen, Fangen, Fintieren 4 LE Werfen und Fintieren 4 LE Beinarbeit und Befreiungsbewegungen 2 LE Gruppentaktik Transitionverteidigung 2 LE Mannschaftstaktik Spezielle Themen Aktuelle Themen des Sports 1 LE Lernerfolgskontrolle / Prüfung Informationen zur Prüfung: Vorstellung von Prüfungsformen, -inhalten und Beurteilungskriterien Lehrversuche Demonstration Theorieprüfung Lehrprobe 2.4.3. Trainerlizenz C Aufbaulehrgang Theorie 60 LE 20 LE Trainings- und Bewegungslehre Einführung in die Trainings- und Bewegungslehre 2 LE Biologische Grundlagen des Trainings 2 LE Planung des Trainingsprozesses 2 LE Sportbiologie und Sportmedizin Sportverletzungen und Erste Hilfe 1 LE Physiotherapie, Prophylaxe und Rehabilitation 1 LE

Deutscher Basketball Bund e.v. Lehr- und Trainerkommission Rahmenrichtlinien 2011 Seite 17 Sportpsychologie Grundsätze des Coaching 2 LE Mannschaftsführung 1 LE Kommunikationsgrundlagen, Eindruckssteuerung, Trainerpersönlichkeit 2 LE Methodik, Pädagogik, Didaktik Prinzipien der Spielschulung 2 LE Sportorganisation und aktuelle Themen Rechtsfragen, Organisation, wirtschaftliche Aspekte 1 LE Regelkunde, aktuelle Themen des Regelwerks 2 LE Leistungs-/Breitensportkonzeptionen, Talentsichtung 1 LE Aktuelle Themen des Sports, z. B.. Bekämpfung des Dopings 1 LE Praxis und Methodik 40 LE Individualtechnik und -taktik Verteidigen von Standardsituationen (incl. Rebound) 5 LE Positionsspezifische Verteidigung 2 LE Positionsspezifische Technik und Taktik 6 LE Beinarbeit und Befreiungsbewegungen 2 LE Gruppentaktik Blockbekämpfung 2 LE Helfen und Doppeln 2 LE Two-man-game 2 LE Direkte und indirekte Blocks 2 LE Transitionangriff 2 LE Mannschaftstaktik Prinzipien der Manndeckung 1 LE Prinzipien der Zonendeckung 1 LE Prinzipien der Pressdeckung 1 LE Prinzipien gegen Manndeckung 1 LE Prinzipien gegen Zonendeckung 1 LE Prinzipien gegen Pressdeckung 1 LE Spezielle Themen Konditions- und Koordinationsschulung 2 LE Aktuelle Themen des Sports / lizenzspezifische Differenzierung 7 LE Lernerfolgskontrolle / Prüfung Informationen zur Prüfung: Vorstellung von Prüfungsformen, -inhalten und Beurteilungskriterien Lehrversuche Demonstration Theorieprüfung Lehrprobe

Deutscher Basketball Bund e.v. Lehr- und Trainerkommission Rahmenrichtlinien 2011 Seite 18 3. AUSBILDUNG FÜR DIE TRAINERLIZENZ B 3.1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 3.1.1. Übersicht Ausbildungsdauer: Träger/Durchführung: Gliederung: Qualifikationsziel / Tätigkeitsbereich: Status: Honorar: 90 LE Lehr- und Trainerkommission des DBB 1 Grundlehrgang (60 LE) 1 Wahlpflichtlehrgang (15 LE) oder Thematische Module (75 LE) außerdem 10 Hospitationen (15 LE) 1 Prüfungslehrgang Training und Betreuung von Leistungsstützpunkten der LV, von Spitzen-Jugendmannschaften sowie von Seniorenmannschaften der 2. Bundesliga und Regionalliga Erstellung und Durchführung von Rahmentrainingsplänen Aus- und Fortbildung sowie Prüfung von Trainern C Nebenberuflich Es wird ein Honorar von 25 /LE (45 ) empfohlen 3.1.2. Zulassungsvoraussetzungen a) Mitgliedschaft in einem Sportverein innerhalb des DBB, b) Besitz der gültigen Trainerlizenz C (Leistungssport) des DBB, c) Nachweis leistungsorientierter Trainertätigkeit in den letzten zwei Jahren, besonders auf Landesverbandsebene und/oder in den Regionalligen, d) Überdurchschnittliches spielpraktisches Können, e) Anerkennung des DOSB-Ehrenkodex für Trainer, f) Befürwortung durch den zuständigen Landesverband, g) weitere in der aktuellen Ausschreibung genannte Erfordernisse. 3.1.3. Lehrkräfte Mitglieder des DBB-Ausbilderteams und/oder vom Vorsitzenden der Lehr- und Trainerkommission des DBB berufene Trainer/innen mit Trainerlizenz A und/oder für das Themengebiet besonders ausgewiesene Spezialisten/Spezialistinnen. 3.1.4. Lehrgangsunterlagen Die Ausbildung zum Trainer B erfolgt auf der Grundlage des aktuellen B-Curriculums (siehe 8.) sowie der zu Beginn des Lehrgangs verbindlich bekannt gegebenen Literatur. Curriculum und aktuelle Literaturliste stehen für Referenten und Teilnehmer auf der Netzseite der Bundesakademie des DBB GmbH zum Herunterladen bereit.

Deutscher Basketball Bund e.v. Lehr- und Trainerkommission Rahmenrichtlinien 2011 Seite 19

Deutscher Basketball Bund e.v. Lehr- und Trainerkommission Rahmenrichtlinien 2011 Seite 20 3.2. ZIELE DER AUSBILDUNG Aufbauend auf den bei den Teilnehmenden bereits vorhandenen Qualifikationen und Erfahrungen wird durch die aufgeführten Lernziele eine Weiterentwicklung der folgenden Kompetenzen angestrebt. 3.2.1. Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz Die Trainerin/der Trainer: versteht es, die Motivation der Spielerinnen und Spieler für eine langfristige Sportkarriere zu entwickeln und auszubauen, kennt die Wechselwirkungen von Sozialfaktoren (Elternhaus, Schule/ Ausbildung/ Beruf, Sozialstatus, Verein...) und sportlichem Engagement, kann sie in ihrer Komplexität erfassen und persönlichkeitsfördernd auf sie Einfluss nehmen, kennt die Bedeutung des Basketballsports für die Gesundheit sowie die Risikofaktoren im sportartspezifischen Leistungssport und wirkt Letzteren in der Sportpraxis entgegen, kennt und berücksichtigt entwicklungsgemäße und geschlechtsspezifische Besonderheiten spezieller Leistungsgruppen, ist sich der Verantwortung für die sportliche und allgemeine Persönlichkeitsentwicklung der Aktiven bewusst und handelt entsprechend den bildungspolitischen Zielen des DBB, kennt und beachtet den Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer, kann ihre/seine eigene Aus-, Fort- und Weiterbildung selbstständig planen und organisieren. 3.2.2. Fachkompetenz Die Trainerin/der Trainer: hat Struktur, Funktion und Bedeutung des Basketballsports als Leistungssport verinnerlicht und setzt sie im Prozess der Talentförderung im Nachwuchs- bzw. Perspektivkaderbereich um, setzt die Rahmenkonzeption für das Aufbautraining bis hin zum Anschlusstraining auf der Grundlage der entsprechenden Rahmentrainingspläne des DBB und der LV um, kann leistungsorientiertes Training sowie sportartspezifische Wettkämpfe organisieren und auswerten und die Sportler dabei anleiten, vorbereiten und betreuen, vertieft sein Wissen über das Grundlagentraining sowie das technische Leitbild durch

Deutscher Basketball Bund e.v. Lehr- und Trainerkommission Rahmenrichtlinien 2011 Seite 21 Erfahrungen aus der Praxis, besitzt umfassende Kenntnisse über aktuelle Wettkampfregeln und Sportgeräte sowie über regionale und nationale Leistungssporteinrichtungen, kennt die Möglichkeiten nachwuchsspezifischer Fördersysteme und kann sie für ihre/seine Spielerinnen und Spieler nutzen, schafft für die definierte Zielgruppe ein attraktives und motivierendes Sportangebot. 3.2.3. Methoden- und Vermittlungskompetenz Die Trainerin/der Trainer: verfügt über umfassendes pädagogisches Grundwissen zur Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung von Lern- bzw. Trainingseinheiten, verfügt über eine umfassende Palette von Lehr-, Lern- und Trainingsmethoden im Bereich des Grundlagen-, Aufbau- und Anschlusstrainings, kann Individual- und Gruppentrainingspläne aus den Rahmentrainingsplänen des DBB und der LV ableiten, hat ein Lehr- und Lernverständnis, das den Teilnehmenden genügend Zeit zur Informationsverarbeitung und Gelegenheit für Eigeninitiativen lässt. 3.3. LERNERFOLGSKONTROLLE / PRÜFUNG 3.3.1. Zulassung Zur Prüfung für die Trainerlizenz B wird zugelassen, wer alle Ausbildungsabschnitte innerhalb zweier Kalenderjahre vollständig absolviert und im Laufe des Grundlehrgangs für die Lizenzstufe ausreichende technische und spielerische Fähigkeiten nachgewiesen hat. 3.3.2. Prüfungskommission Befähigungsnachweise und Lernerfolgskontrollen für die Trainerlizenz B werden von Prüfungskommissionen erhoben bzw. durchgeführt, die vom Vorsitzenden der LTK benannt werden. Der Prüfungskommission gehören bei jedem Prüfungsteil (Lehrprobe, mündliche Prüfung) mindestens zwei Prüfer/innen mit Trainerlizenz A an. 3.3.3. Prüfungsbereiche Der Befähigungsnachweis für die Trainerlizenz B wird durch eine Lehrprobe (ca. 30 Minuten) und eine mündlichen Prüfung (ca. 30 Minuten) erbracht. Zur Lehrprobe legt

Deutscher Basketball Bund e.v. Lehr- und Trainerkommission Rahmenrichtlinien 2011 Seite 22 der Kandidat ein schriftliches Konzept (Verlaufsplan und Planungsüberlegungen) vor, dessen Umfang fünf Seiten (DIN A4) nicht überschreitet. Das Lehrprobenthema besteht aus einem technisch-gruppentaktischen und einem taktischen Schwerpunkt und wird in der Regel am Ende des Grundlehrgangs zugelost. Die schriftliche Ausarbeitung der Lehrprobe umfasst eine komplette Trainingseinheit von 90 Minuten; im Hauptteil des Trainings werden die Schwerpunktthemen der Lehrprobe in angemessenem Umfang behandelt. In der mündlichen Prüfung werden die Inhalte der Trainerausbildung C (Leistungssport), des Basis- und des Wahlpflichtlehrgangs bzw. aller Module vorausgesetzt. Es werden Fragen zu den drei Themenkomplexen Angriff, Verteidigung und fachübergreifende Themen gestellt. Inhaltliche Grundlage sind die im Lehrgang bekannt gegebenen Literaturhinweise. Die Prüfungssprache ist deutsch. Prüfungsformen, Prüfungsinhalte und Beurteilungskriterien werden den Kandidaten zu Beginn der Ausbildung vorgestellt, erläutert und mit ihnen erprobt. 3.3.4. Bewertung von Prüfungsleistungen Leistungen in Prüfungsabschnitten werden mit + (entspricht voll den Anforderungen), 0 (vorhandene Mängel können noch toleriert werden) und (entspricht nicht den Anforderungen) bewertet. Zusätzlich kann die Prüfungskommission für besonders herausragend bestandene Prüfungen das Prädikat hervorragend" erteilen. Die wesentlichen Gesichtspunkte der Beurteilung werden in einem Kurzprotokoll festgehalten. 3.3.5. Bestehen der Prüfung Die Prüfung für die Trainerlizenz B ist bestanden, wenn die Lehrprobe und die mündliche Prüfung bestanden wurden. Die Lehrprobe ist bestanden, wenn die schriftliche Ausarbeitung mindestens mit 0" bewertet wurde und von den Kriterien Praktische Umsetzung, Trainingsökonomie, Fehlerkorrektur, Demonstration und Trainerverhalten mindestens drei mit +" und keines mit " bewertet wurden. Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn zu keinem Fragenkomplex ein " erteilt wurde und mindestens zwei +" erzielt wurden.

Deutscher Basketball Bund e.v. Lehr- und Trainerkommission Rahmenrichtlinien 2011 Seite 23 3.3.6. Versäumnis, Krankheit, Täuschung Bleibt ein Kandidat unentschuldigt einem Prüfungsteil fern, so hat er diesen Prüfungsteil nicht bestanden. Ein Entschuldigungsgrund ist vom Prüfungsteilnehmer glaubhaft nachzuweisen. Bedient sich ein Kandidat beim Ablegen eines Prüfungsteils unerlaubter Hilfsmittel, wird dieser Prüfungsteil mit nicht bestanden" bewertet. In schweren Fällen kann der Kandidat von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. 3.3.7. Prüfungswiederholung Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung findet in der Regel im auf die Erstprüfung folgenden Kalenderjahr statt. Wird ein Prüfungsteil zweimal nicht bestanden, ist die Prüfung endgültig nicht bestanden. 3.3.8. Lizenzierung, Gültigkeit, Verlängerung, Lizenzentzug Nach bestandener Prüfung, frühestens jedoch nach Vollendung des 18. Lebensjahres, wird dem Teilnehmer die Trainerlizenz B des DBB ausgehändigt. Die Lizenzerteilung kann von zusätzlichen individuellen Auflagen abhängig gemacht werden (z.b. Besuch von spezifischen Fortbildungsveranstaltungen oder Nachqualifizierungen). Hierüber entscheidet der Vorsitzende der LTK. Die Trainerlizenz B ist drei Jahre gültig. Am 31.12. des auf die Ausstellung folgenden dritten Jahres erlischt die Gültigkeit. Eine gültige Lizenz wird durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, die vom DBB für B-Trainer anerkannt sind, im Umfang von mindestens 15 LE um drei Jahre verlängert. Eine nicht verlängerte Lizenz ruht. Eine Lizenz, die fünf Jahre oder länger ruht, lebt in der Regel nur durch den Besuch von Fortbildungslehrgängen im Umfang von mindestens 45 LE wieder auf. Über Ausnahmen und Sonderfälle entscheidet der Vorsitzende der LTK. Bei schweren Verstößen gegen die Satzung und Ordnungen des DBB oder des LV, gegen strafrechtliche Normen und/oder ethisch-moralische Grundsätze wie den Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer kann die Lizenz durch Beschluss des Präsidiums des DBB entzogen werden.

Deutscher Basketball Bund e.v. Lehr- und Trainerkommission Rahmenrichtlinien 2011 Seite 24 3.4. AUSBILDUNGSINHALTE Ausbildung für die Trainerlizenz B (Grundlehrgang) Theorie 60 LE 30 LE Trainings- und Bewegungslehre Planung des Trainingsprozesses 1 LE Krafttraining 2 LE Ausdauertraining 2 LE Schnelligkeitstraining 2 LE Flexibilitätstraining 2 LE Technik- und Koordinationstraining 2 LE Taktiktraining 1 LE Leistungsaspekte, -steuerung, -diagnostik, Trainingskontrollen 1 LE Sportbiologie und Sportmedizin Anatomisch-physiologische Grundlagen 2 LE Physiotherapie, Prophylaxe und Rehabilitation 1 LE Sportpsychologie Grundsätze des Coaching 2 LE Mannschaftsführung 2 LE Kommunikationsgrundlagen, Eindruckssteuerung, Trainerpersönlichkeit 2 LE Psychologische Trainingsformen 2 LE Methodik, Pädagogik, Didaktik Prinzipien der Spielschulung 1 LE Sportorganisation und aktuelle Themen Leistungssportkonzeptionen, Talentsichtung 2 LE Aktuelle Themen des Sports, z. B. Bekämpfung des Dopings 3 LE Praxis und Methodik 30 LE Individualtechnik und taktik Positionsspezifische Verteidigung 2 LE Positionsspezifische Technik und Taktik 2 LE Gruppentaktik Blockbekämpfung 2 LE Helfen und Doppeln 2 LE Transitionverteidigung 1 LE Direkte und indirekte Blocks 2 LE Direkte und indirekte Blocks 2 LE Transitionangriff 1 LE Mannschaftstaktik Prinzipien der Manndeckung 2 LE Prinzipien der Zonendeckung 2 LE Prinzipien der Pressdeckung 2 LE Prinzipien gegen Manndeckung 2 LE Prinzipien gegen Zonendeckung 2 LE Prinzipien gegen Pressdeckung 2 LE Spezielle Themen Aktuelle Themen des Sports 4 LE

Deutscher Basketball Bund e.v. Lehr- und Trainerkommission Rahmenrichtlinien 2011 Seite 25 Ausbildung zum Trainer B (Wahlpflichtlehrgang) Individuelle Vertiefung aus dem praktischen und theoretischen Fortbildungsangebot für A-Trainer Lernerfolgskontrolle / Prüfung Informationen zur Prüfung: Vorstellung von Prüfungsformen, -inhalten und Beurteilungskriterien Theorieprüfung Lehrprobe 15 LE 4. AUSBILDUNG FÜR DIE TRAINERLIZENZ A 4.1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 4.1.1. Übersicht Ausbildungsdauer: Träger/Durchführung: Gliederung: Qualifikationsziel / Tätigkeitsbereich: Status: Honorar: 90 LE Lehr- und Trainerkommission des DBB 1 Grundlehrgang (60 LE) 1 Wahlpflichtlehrgang (15 LE) oder Thematische Module (75 LE) außerdem 10 Hospitationen (15 LE) 1 Prüfungslehrgang Training und Betreuung von Nationalmannschaften, Mannschaften der 1. Bundesliga, Auswahlmannschaften der Landesverbände sowie Leistungsmannschaften im Jugendbereich Erstellung und Durchführung von Rahmentrainingsplänen im Spitzenbereich Talentsichtung und -förderung z.b. durch Leitung und Organisation von Stützpunkten und Camps Leitung und Koordination von Trainerstäben Aus- und Fortbildung sowie Prüfung von Trainern A und B Nebenberuflich / hauptberuflich Für nebenberufliche Trainer mit A-Lizenz wird ein Honorar von 33 /LE (45 ) empfohlen 4.1.2. Zulassungsvoraussetzungen a) Mitgliedschaft in einem Sportverein des Landesverbands, b) Besitz der gültigen Trainerlizenz B (Leistungssport) des DBB, c) Nachweis verantwortlicher Trainertätigkeit im Hochleistungssport in den letzten zwei Jahren, besonders auf Landesverbandsebene und/oder in den Bundesligen und in der Trainerausbildung, d) Anerkennung des DOSB-Ehrenkodex für Trainer, e) Befürwortung durch den zuständigen Landesverband,

Deutscher Basketball Bund e.v. Lehr- und Trainerkommission Rahmenrichtlinien 2011 Seite 26 f) weitere in der aktuellen Ausschreibung genannte Erfordernisse. 4.1.3. Lehrkräfte Mitglieder des DBB-Ausbilderteams und/oder vom Vorsitzenden der Lehr- und Trainerkommission des DBB berufene Trainer/innen mit Trainerlizenz A und/oder für das Themengebiet besonders ausgewiesene Spezialisten/Spezialistinnen. 4.1.4. Lehrgangsunterlagen Die Ausbildung zum Trainer A erfolgt auf der Grundlage des aktuellen A-Curriculums (siehe 8.) sowie der zu Beginn des Lehrgangs verbindlich bekannt gegebenen Literatur. Curriculum und aktuelle Literaturliste stehen für Referenten und Teilnehmer auf der Netzseite der Bundesakademie des DBB GmbH zum Herunterladen bereit. 4.2. ZIELE DER AUSBILDUNG Aufbauend auf den bei den Teilnehmenden bereits vorhandenen Qualifikationen und Erfahrungen wird durch die aufgeführten Lernziele eine Weiterentwicklung der folgenden Kompetenzen angestrebt. 4.2.1. Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz Die Trainerin/der Trainer: versteht es, die Motivation der Spielerinnen und Spieler bis hin zum Hochleistungsbereich weiterzuentwickeln, auszubauen und zu fördern, kennt die Wechselwirkungen von Sozialfaktoren (Elternhaus, Schule / Ausbildung Beruf, Sozialstatus, Verein) leistungssportlicher Ausbildung, Sportmanagement und Sportsponsoring und kann sie in ihrer Komplexität erfassen und persönlichkeitsfördernd ausgestalten, kennt und beachtet die sozial- und entwicklungspsychologischen sowie pädagogischen Besonderheiten des Übergangs vom Jugend- in das Erwachsenenalter, kann mit anderen Trainern, Wissenschaftlern, Sportmedizinern, Funktionären und weiteren Spezialisten kooperieren und diese in den Prozess der Leistungsentwicklung effektiv einbinden, leistet Beiträge für die Lehrarbeit innerhalb des Landesverbandes und des DBB, ist sich der Verantwortung für die sportliche und allgemeine Persönlichkeitsentwicklung der Spielerinnen und Spieler bewusst und handelt