FLEXWELL-LPG Preisliste. gültig ab

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Transkript:

FLEXWELL-LPG Preisliste gültig ab 01.01.2014

FLEXWELL-LPG Leitung Rohrsysteme für den Tankstellenbau Flexibles Rohrsystem für Autogas (LPG)-Tankstellen Systemvorteile schnelles und einfaches Verlegen; Schweißarbeiten und Röntgenprüfungen vor Ort entfallen keine Ausfallzeiten, nur minimale Unterbrechung des Tankstellenbetriebs bei Nachrüstungen das Rohrsystem für niedrigste Projektkosten Systembeschreibung FLEXWELL-LPG Leitungen sind speziell für den unterirdischen Transport von Autogas (LPG) in Tankstellen ausgelegt. Sie eignen sich gleichwohl für Flüssiggas im flüssigen wie auch dampfförmigen Zustand. Die Hauptbestandteile von Autogas sind verflüssigtes Propan (C 3 H 8 ) und Butan (C 4 H 10 ). Die tatsächliche Mischung von Propan und Butan im Autogas ist von Land zu Land verschieden und hängt häufig davon ab, woher das Flüssiggas kommt. FLEXWELL-LPG Leitungen sind für Betriebstemperaturen von bis zu 50 C und einen Betriebsdruck von PN 25 (360 PSI) ausgelegt, ausreichend auch für die propanreichsten Autogas-Gemische. Anwendungsgebiet FLEXWELL-LPG ist ein einwandiges, flexibles Rohrsystem, das für den unterirdischen Transport von Flüssiggas konzipiert ist. Typischerweise wird FLEXWELL-LPG als unterirdische Zufuhrleitung von Autogas in der flüssigen Phase und für die Rückführung des verdampften LPGs in der Gasphase zwischen dem Flüssiggas-Lagertank und der Autogas-Zapfsäule an Tankstellen eingesetzt. Projektabhängig ist auch oberirdische Verlegungen möglich. Verlegung FLEXWELL-LPG Rohre werden serienmäßig in Fabriklängen bis zu 700 m hergestellt und wie Kabel auf Trommeln oder zum Ring gewickelt. So können sie direkt von der Trommel oder vom Ring in den Rohrgraben gezogen und verlegt werden. Das gewellte Innenrohr aus Edelstahl mit seiner Armierung und dem äußeren Korrosionsschutz lässt sich sehr gut biegen und sorgt somit für eine äußerst einfache Verlegung. Die FLEXWELL-LPG Rohre können auf der Baustelle auf Maß abgelängt und soweit nötig mit engen Biegeradien um vorhandene Leitungen oder sonstige Hindernisse herum verlegt werden. Aufbau Das flexible Verbundrohr hat ein gewelltes Innenrohr aus nicht rostendem Stahl, Werkstoff Nr. 1.4404 (äquivalent zu US Norm AISI TP 316 L), mit ausgezeichneter Korrosionsbestängigkeit. Dieses Innenrohr ist mit einer schraubenförmig gewickelten Armierung aus hochfesten Bändern versehen, welche die Längsdehnung unter hohen Innendrücken sehr effektiv begrenzt. Als äußerer Korrosionsschutz für die Erdverlegung dient ein extrudierter PE-LD Mantel. 2

FLEXWELL-LPG mit Armierungsbändern Einfache Montage auf der Baustelle Technische Daten FLEXWELL-LPG Typenbezeichnung: LPG 22/33 LPG 30/40 LPG 39/50 LPG 48/61 LGP 60/74 Material: Innenrohr: nicht rostender Stahl Werkst. Nr 1.4404* Korrosionsschutz: Außenmantel aus PE-LD Max. Betriebsüberdruck: + 25.0 bar/ + 25.0 bar/ + 25.0 bar/ + 25.0 bar/ + 25.0 bar/ 360 psi 360 psi 360 psi 360 psi 360 psi Nennweite: DN 20 / ¾" DN 25 / 1" DN 32 / 1 ¼" DN 40 / 1 ½" DN 50 / 2" Abmessungen: Innendurchmesser 22 mm 30 mm 39 mm 48 mm 60 mm Außendurchmesser 33 mm 42 mm 52 mm 63 mm 74 mm Volumen Innenrohr (Liter/lfd. m) 0.40 0.80 1.30 2.00 3.00 Min. Biegeradius: 200 mm 200 mm 300 mm 400 mm 600 mm Gewicht: (kg/lfd. m) 0.7 0.9 1.5 1.9 2.7 Lieferbare NPT-Gewindenippel Anschlusstypen: Ausführung auch mit reduziertem Gewinde möglich Bund mit geteiltem DIN Losflansch Bund mit geteiltem ANSI Flansch Anschlussstück mit Schweißende *US-Äquivalent: AISI TP 316 L Technische Änderungen vorbehalten. Externe Zulassungen und Prüfungen STOOMWEZEN, SCHIELAB, SL 584/01 vom 10.07.2001; KIWA, 97/23/EC Modul, A1. 01.07.2008 CE 620 Flexibles einwandiges Rohr für LPG Zusätzliche externe Zulassungen und Prüfungen der Anschlußverbindungen: TÜV-Nord (Deutschland), Bericht zu Berstdruckprüfungen von FLEXWELL-Anschlussverbindungen mit Graphitdichtung 3

FLEXWELL-LPG Tankstellen-Rohrleitung Preisliste FLEXWELL-LPG Rohrleitung Artikel Artikelnummer Nennweite Preis /m LPG 22/33 710 003 92 DN 20 / ¾" 28.00 LPG 30/40 710 004 92 DN 25 / 1" 31.00 LPG 39/50 710 005 92 DN 32 / 1 ¼" 45.00 LPG 48/61 710 006 92 DN 40 / 1 ½" 49.00 LPG 60/74 710 007 92 DN 50 / 2" 63.00 FLEXWELL-LPG Anschlussverbindung mit Schweißende, bis 20 C* Artikel Artikelnummer Anschluss** Preis /Stück LPG 22/33 711 011 54 27.7 x 2.9 / ¾ 129.00 LPG 30/40 711 012 54 33.4 x 3.4 / 1 155.00 LPG 39/50 711 013 54 42.2 x 3.5 / 1 ¼ 186.00 LPG 48/61 711 014 54 48.3 x 3.7 / 1 ½ 269.00 LPG 60/74 *** 711 015 54 60.3 x 3.9 / 2 476.00 * Auf Anfrage auch bis 50 C lieferbar. ** = Durchmesser x Wandstärke in mm *** = keine Lagerware, nur Richtpreise FLEXWELL-LPG Anschlussverbindung mit NPT-Gewinde Artikel Artikelnummer Anschluss Preis /Stück LPG 22/33 711 011 94 ¾" 129.00 LPG 30/40 711 012 94 1" 155.00 LPG 39/50 711 013 94 1 ¼" 186.00 LPG 48/61 711 014 94 1 ½" 269.00 LPG 60/74 * 711 015 94 2" 476.00 mit NPT-Gewinde, reduziert Artikel Artikelnummer Anschluss Preis /Stück LPG 30/40 711 012 95 ¾" 166.00 LPG 39/50 711 013 95 ¾" 186.00 FLEXWELL-LPG Anschlussverbindung mit Bund und geteiltem Losflansch nach DIN EN 1092-1, PN 40 Artikel Artikelnummer Nennweite Preis /Stück LPG 22/33 711 011 32 DN 20 233.00 LPG 30/40 711 012 32 DN 25 277.00 LPG 39/50 711 013 32 DN 32 291.00 LPG 48/61 711 014 32 DN 40 443.00 LPG 60/74 711 015 32 DN 50 446.00 mit Bund und geteiltem Losflansch nach ANSI (300 lb/b16.5) Artikel Artikelnummer Nennweite Preis /Stück LPG 22/33 711 011 31 DN 20 261.00 LPG 30/40 711 012 31 DN 25 200.00 LPG 39/50 711 013 31 DN 32 228.00 01.01.2014 Technische Änderungen vorbehalten. 4

FLEXWELL-LPG Tankstellen-Rohrleitung Preisliste FLEXWELL-LPG Durchgangsverbindung Artikel Artikelnummer Anschluss Preis /Stück LPG 22/33 711 012 00 27.7 x 2.95 mm 332.00 LPG 30/40 711 013 00 33.4 x 3.40 mm 383.00 LPG 39/50 711 014 00 42.2 x 3.55 mm 455.00 LPG 48/61 711 015 00 48.3 x 3.70 mm 642.00 LPG 60/74 711 016 00 60.3 x 3.90 mm 849.00 FLEXWELL-LPG Stahlschachteinführung bestehend aus Distanzstück und Schrumpfschlauch Artikel Artikelnummer Hülsrohr (bauseits) Preis /Stück LPG 22/33 711 011 30 76.1 x 2.9 mm 47.00 LPG 30/40 711 012 30 88.9 x 3.2 mm 50.00 LPG 39/50 711 013 30 114.3 x 3.6 mm 65.00 LPG 48/61 711 014 30 114.3 x 3.6 mm 65.00 LPG 60/74 711 015 30 139.7 x 4.0 mm 72.00 Zertifizierung Artikel Artikelnummer Preis /Stück Werkszertifikat 829 999 94 94.00 Preisänderungen vorbehalten. Die Preise verstehen sich wie folgt: Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es gelten unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen. Preise für Werkzeuge, Dienst- und Montageleistungen sowie Dokumente verstehen sich als Nettopreise (nicht rabattfähig). Innerhalb Deutschlands werden bei einem Netto-Warenwert von bis zu 1000.00 die Frachtkosten weiterberechnet. Abladung erfolgt bauseits. 01.01.2014 Technische Änderungen vorbehalten. 5

FLEXWELL-LPG Tankstellen-Rohrleitung Preisliste Notizen 01.01.2014 Technische Änderungen vorbehalten. 6

FLEXWELL-LPG Tankstellen-Rohrleitung Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB) für Lieferungen und Leistungen Preisliste 1 Allgemeines Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. (2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. (3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von 310 Abs. 1 BGB. 2 Angebot Angebotsunterlagen (1) Ist die Bestellung als Angebot gemäß 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. (2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer W eitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 3 Preise Zahlungsbedingungen (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk. Die Zahlungsbedingungen, die Bestimmung des für den Auftrag maßgebenden Veredelungs- und Materialpreises, die Behandlung der Verpackung und die Frachtbelastung werden durch unsere jeweils geltenden Preislisten geregelt (2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. (3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. (4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. (5) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 4 Lieferzeit (1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. (2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. (3) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. W eitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. (4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. (5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. (6) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Liefervertrag nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (7) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (8) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes. (9) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten. 5 Gefahrenübergang Verpackungskosten (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab W erk vereinbart. (2) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. (3) Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller. 6 Mängelhaftung (1) Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für Schäden, die aus nachstehenden Gründen entstanden sind, wird keine Gewähr übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind. Handelsübliche oder rohstoff- oder fertigungsbedingte Abweichungen in Beschaffenheit, Menge, Gewicht, Abm essung, Aussehen oder Farbe bleiben vorbehalten. (2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, W ege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. (3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. (4) W ir haften nach den geset zlichen Bestimm ungen, sofern der Besteller Schadens ersatzansprüch e geltend m acht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertret er oder Erfüllungsgehilfen beruh en. Sowei t uns keine vorsätzliche Vertragsverlet zung angelast et wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbar en, typischerweise eintretend en Schaden begren zt. (5) W ir haften nach den geset zlichen Bestimm ungen, sofern wir schuldhaft eine wes entliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadens ersatzhaftung auf den vorhersehbar en, typischerweise eintretend en Schaden b egr en zt. (6) Die Haftung weg en schuldhafter Verletzung des Leb ens, des Körp ers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingend e Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. (7) Soweit nicht vorstehend etwas Abweich end es gereg elt, ist die Haftung ausgeschlossen. (8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechn et ab Gefahrenüb ergang. (9) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lief erregr es s es nach den 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechn et ab Ablieferung der mangelhaften Sache. 7 Gesam thaftung (1) Eine weitergeh ende Haftung auf Schadens ersatz als in 6 vorgeseh en, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gem achten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesonder e für Schadens ersatzansprüch e aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen od er weg en deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem äß 823 BGB. (2) Soweit die Schadensersat zhaftung uns gegenüb er ausgeschlossen oder eing eschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadens ersatzhaftung unser er Angest ellten, Arbeitnehm er, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 8 Eigentum svorbehaltssicherung (1) W ir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Ver halten des Best ellers, insbesond ere bei Zahlungsverzug, sind wir berec htigt, di e Kaufsache zurückzun ehm en. In der Zurücknahm e der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrückl ich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. W ir sind nach Rücknahm e der Kaufsache zu der en Verwer tung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angem essen er Verwertungskosten anzurechn en. (2) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesonder e ist er verpflichtet, diese auf eigen e Kost en geg en Feu er-, W asser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern W artungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Bes t eller diese auf eigen e Kosten rechtzeitig durchführen. (3) Bei Pfändungen od er sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unver züglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem äß 771 ZPO erh eb en können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außerg erichtlichen Kosten einer Klage gem äß 771 ZPO zu erstatten, haftet der Best eller für den uns entstandenen Ausfall. (4) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkauf en; er tritt uns jedoch bereits jetzt all e Forderungen in Höhe des Faktura - Endbetrages (einschließlich MW St) unser er Forderung ab, die ihm aus der W eiterveräußerung geg en seine Abn ehm er oder Dri tte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung blei bt der Besteller auch nach der Abtretung erm ächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzu zi eh en, bleibt hiervon unberührt. W ir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzu zieh en, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den v er einnahmten Erl ösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ger ät und insbesonder e k ein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzv erfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Best eller uns die abgetret en en Forderung en und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben m acht, die dazug ehörigen Unt erlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. (5) Die Verarbeitung oder Um bildung der Kaufsache durch den Best eller wird stets für uns vorgenomm en. W ird die Kaufsache m it anderen, uns nicht gehörend en Gegenständ en v erarbeitet, so erwerb en wir das Mitei gentum an der neu en Sach e im Verhältnis des W ertes der Kaufsache (Fakturaendb etrag, einschließlich MW St) zu den ander en v erarbeitet en Geg enständen zur Zeit der Verarb eitung. Für die durch Verarbeitung entsteh end e Sach e gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsach e. (6) W ird die Kaufsache m it anderen, uns nicht gehör end en Geg enständ en untrennbar verm ischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neu en Sach e im Verhältnis des W ertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließl ich MW St) zu den ander en verm ischten Gegenständ en zum Zeitpunkt der Verm ischung. Erfolgt die Verm ischung in der W eise, dass die Sache des Best el lers als Hauptsache anzus eh en ist, so gilt als vereinbart, dass der Bes teller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Best eller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. (7) Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unser er Forderungen geg en ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück geg en einen Dritten erwachs en. (8) W ir verpflichten uns, die uns zusteh end en Sicher heiten auf Verlangen des Best ellers insoweit freizugeb en, al s der realisierbare W ert unserer Sicherheiten die zu sichernd en Forderung en um m ehr als 20 % über steigt; die Auswahl der freizug eb end en Sicherh eiten obliegt uns. 9 Gerichtsstand Erfüllungsort (1) Sofern der Besteller Kaufm ann ist, ist Hannover Gerichtsstand; wir sind jedoch ber echtigt, den Besteller auch an seinem W ohnsitzg ericht zu verklagen. (2) Es gilt das Recht der Bundesr epublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. (3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts ander es ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Stand: 04 / 2011 V6 7

Rohrsysteme für die Zukunft Fernwärme Industrie Tankstellen Systempakete 01 / 14 / 150 ex. / 84500002 / pictures by Key Ihr Partner für Rohrsysteme Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn es darum geht, effiziente Lösungen für den Transport von Flüssigkeiten zu finden. Dank unserer Projektingenieure, unserer Entwicklungsabteilung, eigener Produktion und professioneller Montagemannschaft sind wir in der Lage, Ihre Projekte kompetent und zuverlässig zu begleiten in der Nah- und Fernwärme, im Tankstellenbau, im Industrieanlagenbau und im Bereich Systempakete. Kundenspezifische Lösungen Brugg ist der Vollsortimen ter im Bereich einwandiger, doppel wandiger und wärmeisolierter Leitungs systeme. Dieses Knowhow erlaubt uns, projektbezogene Sonderanfertigun gen herzu stellen. Rufen Sie uns an! Unsere Ingenieure beraten Sie gerne und finden die optimale Lösung. Brugg Rohrsystem AG Industriestrasse 39 CH-5314 Kleindöttingen phone +41 (0)56 268 78 78 fax +41 (0)56 268 78 79 pipesystems@brugg.com www.pipesystems.com Internationales Netzwerk Unser weltweit tätiges Partner netzwerk ist jederzeit vor Ort erreichbar. Über 34 Partner in 20 verschiedenen Ländern betreuen Sie rund um den Globus. BRUGG Rohrsysteme GmbH Adolf-Oesterheld-Straße 31 D-31515 Wunstorf phone +49 (0)5031 170-0 fax +49 (0)5031 170-170 info.brg@brugg.com www.brugg.de A company of the BRUGG Group