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Statistik kommunal 21 Markt Lehrberg Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten für den Markt Lehrberg 9 571 171 Herausgegeben im Januar 211 Bestellnummer Z521 21 Einzelpreis 8,

Alle Veröffentlichungen im Internet unter www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen Kostenlos ist der Download von allen Statistischen Berichten (meist PDF- und Excel-Format) sowie von Bayern Daten und Statistik kommunal (Informationelle Grundversorgung). Kostenpflichtig sind die genannten Veröffentlichungen in gedruckter Form sowie die Druck- und Dateiausgaben (auch auf Datenträger) aller anderen Veröffentlichungen. Bestellung direkt im Internet oder beim Vertrieb, per E-Mail oder Fax. Newsletter-Service Für Themenbereich/e anmelden. Information über Neuerscheinung/en wird per E-Mail aktuell übermittelt. Impressum Statistik kommunal 21 Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten für die jeweilige Regionaleinheit Erscheinungsweise jährlich, seit 2 Redaktionsschluss 17.12.21 Statistik kommunal wird aus der statistischen Datenbank generiert und kann für jede Regionaleinheit Bayerns (bis auf Gemeindeebene) abgerufen oder bezogen werden. Herausgeber, Druck und Vertrieb Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Neuhauser Straße 8 8331 München Einzelpreis (zzgl. Versandkosten) Heft 8, DVD (PDF- und CSV-Format) komplett für alle Regionaleinheiten (bis auf Gemeindeebene) 128,, Abonnement 64, Vertrieb E-Mail vertrieb@statistik.bayern.de Telefon 89 2119-25 Telefax 89 2119-457 Internet www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen Auskunftsdienst E-Mail info@statistik.bayern.de Telefon 89 2119-218 Telefax 89 2119-158 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, München 211 Alle Veröffentlichungen oder Daten sind Werke im Sinne 2 Urheberrechtsgesetz. Die Verwendung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung von Veröffentlichungen oder Daten gleich welchen Mediums (Print, Datenträger, Datei etc.) auch auszugsweise ist nur mit Quellenangabe gestattet. Sie bedarf der vorherigen Genehmigung bei Nutzung für gewerbliche Zwecke, bei entgeltlicher Verbreitung oder bei Weitergabe an Dritte sowie bei Weiterverbreitung über elektronische Systeme und/oder Datenträger. Sofern in den Produkten auf das Vorhandensein von Copyrightrechten Dritter hingewiesen wird, sind die in deren Produkten ausgewiesenen Copyrightbestimmungen zu wahren. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.

9 571 171 Lehrberg Statistik kommunal 21 Markt Lehrberg Regionalschlüssel... 9 571 171 Landkreis... Ansbach Regierungsbezirk... Mittelfranken Verwaltungsgemeinschaft... - Region... 8 Westmittelfranken Gauß-Krüger-Koordinaten: Rechtswert. 4391794 Gauß-Krüger-Koordinaten: Hochwert... 546919 Grad Minute Sekunde Breitengrad: N 49 21 2 Längengrad:.. O 1 3 38 Anmerkung zu den Gauß-Krüger-Koordinaten/Längen-und Breitengraden: Die Koordinaten (Stand: 21) stellen einen zentralen Punkt der Gemeinde dar. Quelle: Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik kommunal 21 3

9 571 171 Lehrberg STATISTIK kommunal führt den bis 1998 im zweijährigen Abstand erschienenen Statistischen Informationsdienst des Landesamts seit dem Jahr 2 jährlich fort. Die Veröffentlichung bietet in 3 Tabellen und 18 Schaubildern mit rund 2 2 Daten die wichtigsten statistischen Informationen für jede Gemeinde Bayerns. Die Angaben basieren im Wesentlichen auf der Statistischen Datenbank des Landesamts und werden, auch bei unterjährigen Statistiken, nur mit ihrem Jahresergebnis nachgewiesen. Da manche Erhebungen nur in mehrjährigem Turnus stattfinden, können diese - je nach Turnus - als aktuellstes Ergebnis nur ein früheres Jahr als die jährlich durchgeführten Statistiken nachweisen. Allgemeine Hinweise zum Gebietsstand Ergebnisse für Berichtsjahre bzw. -zeiträume nach dem 1. Januar 1994 haben den Gebietsstand der jeweiligen Erhebung. Ergebnisse aus Erhebungen, die vor dem 1. Januar 1994 durchgeführt wurden, sind auf den Gebietsstand 1. Januar 1994 umgerechnet. Mit diesem Stichtag hat sich die Zahl der Gemeinden in Bayern durch Wiederherstellungen von 2 51 auf 2 56 erhöht und seitdem nicht mehr verändert. Bei den Gebietsänderungen ab dem 2. Januar 1994 handelt es sich nur um geringfügige Teilausgliederungen, die jeweils ab dem Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit berücksichtigt sind. Auf die einzelnen Erhebungen haben diese zum Großteil keine Auswirkungen, da lediglich einige wenige Einwohner und geringe Flächen (Grundstücke) von der Umgliederung in eine andere Gemeinde betroffen waren. Zeichenerklärung X Angabe nicht sinnvoll; bei Wahlen: Partei nicht angetreten oder noch nicht bzw. nicht mehr existent. Wert geheim zu halten, unbekannt oder nicht rechenbar... Wert fällt später an mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit nichts vorhanden oder keine Veränderung 4 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik kommunal 21

9 571 171 Lehrberg Inhalt Seite Bevölkerung... 6, 7 Wahlen... 8, 9 Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer... 9 Gemeindefinanzen... 9 Steuern... 1 Wohnungsbestand, Wohnungsbau... 11 Flächenerhebungen, Bodennutzung... 12 Landwirtschaft... 13 Verarbeitendes Gewerbe, Gewerbeanzeigen, Bauhauptgewerbe... 14 Straßenverkehrsunfälle... 14 Fremdenverkehr... 15 Kindertageseinrichtungen... 15 Schulen... 16 Stationäre Einrichtungen für ältere Menschen... 17 Sozialhilfe... 17 Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung... 17 Erläuterungen... 18 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik kommunal 21 5

9 571 171 Lehrberg 1. Bevölkerungsentwicklung seit 184 Stichtag Bevölkerung Veränderung 31.12.29 gegenüber... in % Einwohner je km² Jahr Bevölkerung am 31. Dezember... Veränderung zum Vorjahr 1 ) Anzahl % 1.12.184 2 333 33,7 46 2 3 73-46 - 1,5 1.12.1871 2 563 21,7 5 21 3 91 18,6 1.12.19 2 393 3,3 47 22 3 1 9,3 16.6.1925 2 242 39,1 44 23 3 12 2,1 17.5.1939 2 18 43,1 43 24 3 157 55 1,8 13.9.195 3 646-14,5 72 25 3 124-33 - 1, 6.6.1961 2 887 8, 57 26 3 178 54 1,7 27.5.197 2 78 15,2 53 27 3 172-6 -,2 25.5.1987 2 65 19,7 51 28 3 138-34 - 1,1 31.12.29 15.7.198 29 3 119-19 -,6 Einwohner Bevölkerungsentwicklung 4 3 5 3 2 5 2 1 5 1 5 184 1871 19 1925 1939 195 1961 197 1987 29 1 ) einschließlich bestandsrelevanter Korrekturen 2. Volkszählung am 27. Mai 197 und am 25. Mai 1987 Volkszählung Bevölkerung und zwar römisch-katholisch evangelisch-lutherisch¹) Ausländer Anzahl % Anzahl % Anzahl % darunter Einpersonenhaushalte Privathaushalte 27. Mai 197 2 78 375 13,8 2 3 84,9 3,1 87 116 25. Mai 1987 2 65 414 15,9 2 125 81,6 54 2,1 915 197 Veränderung 1987 zu 197 in % - 3,8 1,4 X - 7,6 X 17, X 13,4 69,8 ¹) einschließlich Evangelische Freikirchen. 3. Bevölkerung 197, 1987 und 29 nach Altersgruppen und Geschlecht Alter von... bis unter... Jahre Bevölkerung am 27. Mai 197 25. Mai 1987 31. Dezember 29 weiblich weiblich weiblich Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % unter 6 24 8,9 124 8,8 186 7,1 1 7,4 157 5, 76 4,8 6-15 435 16,1 218 15,5 268 1,3 139 1,3 322 1,3 151 9,5 15-18 119 4,4 45 3,2 85 3,3 42 3,1 117 3,8 44 2,8 18-25 216 8, 112 8, 28 1,7 129 9,6 272 8,7 152 9,6 25-3 151 5,6 69 4,9 185 7,1 86 6,4 191 6,1 96 6, 3-4 358 13,2 173 12,3 365 14, 18 13,4 358 11,5 191 12, 4-5 347 12,8 181 12,9 329 12,6 153 11,4 59 16,3 247 15,5 5-65 448 16,5 26 18,5 456 17,5 238 17,7 597 19,1 295 18,6 65 oder mehr Insgesamt 394 14,5 225 16, 451 17,3 279 2,7 596 19,1 337 21,2 2 78 1 1 47 1 2 65 1 1 346 1 3 119 1 1 589 1 6 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik kommunal 21

9 571 171 Lehrberg Noch: 3. Bevölkerung 197, 1987 und 29 nach Altersgruppen und Geschlecht Einwohner 7 6 5 4 3 2 1 Altersstruktur unter 6 6-15 15-18 18-25 25-3 3-4 4-5 5-65 65 oder mehr Alter von... bis unter... Jahre 197 1987 29 4. Bevölkerungsbewegung seit 196 Jahr Natürliche Bevölkerungsbewegung Lebendgeborene Gestorbene Zugezogene je 1 Einwohner je 1 Einwohner je 1 Einwohner Wanderungen Fortgezogene je 1 Einwohner Bevölkerungszunahme bzw. -abnahme (-) 196 63 22, 42 14,6 17 59,3 246 85,8-55 197 29 1,8 26 9,7 124 46, 143 53,1-16 198 35 13,7 26 1,1 95 37,1 111 43,3-7 199 46 16,9 33 12,2 195 71,8 135 49,7 73 2 34 11,1 25 8,1 217 7,6 142 46,2 84 25 28 9, 27 8,6 171 54,7 25 65,6-33 26 18 5,7 32 1,1 244 76,8 176 55,4 54 27 2 6,3 24 7,6 172 54,2 174 54,9-6 28 28 8,9 27 8,6 151 48,1 186 59,3-34 29 13 4,2 25 8, 151 48,4 159 51, - 2 7 Natürliche Bevölkerungsbewegung 3 Wanderungen 6 25 5 2 4 15 3 2 1 1 5 196 1965 197 1975 198 1985 199 1995 2 25 29 196 1965 197 1975 198 1985 199 1995 2 25 29 Lebendgeborene Gestorbene Zugezogene Fortgezogene Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik kommunal 21 7

9 571 171 Lehrberg 5. Landtagswahlen seit 1986 Wahltag Stimmberechtigte Wähler Wahlbeteiligung in % Abgegebene Gesamtstimmen Von den gültigen Gesamtstimmen entfielen auf darunter CSU SPD FW 1 ) GRÜNE FDP Sonstige gültige % 12.1.1986 2 39 1 48 72,6 2 958 2 96 6,6 2,9 X 5,3 4,5 8,7 14.1.199 2 45 1 412 69, 2 824 2 776 64,1 2,2 X 4,6 4,2 6,8 25.9.1994 2 12 1 57 71,1 3 14 2 982 55,8 28,8 X 4,5 1,8 9, 13.9.1998 2 131 1 58 74,1 3 16 3 123 56,2 27,4 4, 4,9 1, 6,6 21.9.23 2 321 1 359 58,6 2 718 2 681 63,3 15,3 7,5 5,5 2,4 6, 28.9.28 2 385 1 399 58,7 2 798 2 753 44,8 14,1 17,9 6,9 8, 8,2 6. Bundestagswahlen seit 199 Wahltag Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung in % Ungültige Gültige Zweitstimmen Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf CSU SPD FDP GRÜNE DIE LINKE Sonstige % 2.12.199 2 54 1 558 75,9 16 1 542 57,7 24,6 7,1 3,1,1 7,5 16.1.1994 2 123 1 689 79,6 9 1 68 51,7 29,1 5,6 5,8,2 7,6 27.9.1998 2 139 1 695 79,2 15 1 68 51,4 33, 3,9 5,1,6 6,1 22.9.22 2 332 1 84 78,9 12 1 828 59,5 26,9 3,6 5,6,8 3,6 18.9.25 2 372 1 82 76, 25 1 777 48,5 26,4 9,3 6,8 3,2 5,9 27.9.29 2 395 1 646 68,7 17 1 629 37,1 18,2 16,3 11, 6,9 1,6 7. Europawahlen seit 1984 Wahltag Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung in % Ungültige Stimmen Gültige Von den gültigen Stimmen entfielen auf CSU SPD GRÜNE FDP DIE LINKE Sonstige % 17.6.1984 2 39 984 48,3 16 968 66,7 17,7 7,5 3,7 X 4,3 18.6.1989 2 36 1 283 63, 8 1 275 48, 21, 6,4 2,7 X 21,8 12.6.1994 2 12 1 261 59,5 17 1 244 5,6 22,7 6,4 2,2,2 17,9 13.6.1999 2 23 1 23 46,4 5 1 18 67,8 19,1 5, 1,,5 6,7 13.6.24 2 367 839 35,4 4 835 61,2 1,4 9,2 3,1 1,2 14,9 7.6.29 2 4 958 39,9 9 949 39,1 9,9 8,5 7,9 2,7 31,8 % Landtagswahlen % Bundestagswahlen % Europawahlen 1 1 1 8 6 4 2 1986 199 1994 1998 23 28 8 6 4 2 199 1994 1998 22 25 29 8 6 4 2 1984 1989 1994 1999 24 29 CSU SPD GRÜNE FDP FW DIE LINKE 1 ) FW FREIE WÄHLER Bayern e.v. 8 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik kommunal 21

9 571 171 Lehrberg 8. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 2. März 28 Merkmal Einheit Wert Wahlvorschlag Gewichtete Stimmen Sitze Anzahl % dar. Frauen Stimmberechtigte Anzahl 2 47 CSU 378 27, 4 Wähler Anzahl 1 451 SPD X X X X Wahlbeteiligung % 6,3 GRÜNE X X X X Abgegebene Stimmzettel gemeinsame Wahlvorschläge X X X X dav. ungültig Anzahl 52 Wählergruppen 1 21 73, 12 1 gültig Anzahl 1 399 Sonstige X X X X Bürgermeister... Landrat... Reiner Grimm, Bürgerblock, gewählt am: 2.3.28 Rudolf Schwemmbauer, CSU, gewählt am: 2.3.28 9. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 24 Merkmal Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am 3. Juni 24 25 26 27 28 29 Beschäftigte am Arbeitsort 238 229 223 22 213 224 dav. männlich 141 13 129 139 131 128 weiblich 97 99 94 81 82 96 dar.¹) Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei 6 9 Produzierendes Gewerbe 15 12 Handel, Verkehr, Gastgewerbe 48 5 Unternehmensdienstleister 7 8 Öffentliche und private Dienstleister 47 55 Beschäftigte am Wohnort 1 78 1 83 1 58 1 96 1 132 1 97 Pendlersaldo²) - 84-854 - 835-876 - 919-873 ¹) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 28 (WZ 28); - ²) Beschäftigte am Arbeitsort abzüglich Beschäftigte am Wohnort. 1. Gemeindefinanzen seit 25 Merkmal 1 25 26 27 28 29 Bruttoausgaben 4 323 3 86 4 81 8 618 6 668 dar. Personalausgaben 578 537 584 63 642 laufender Sachaufwand 567 453 59 714 633 Sachinvestitionen 1 398 732 165 3 62 1 128 Gemeindesteuereinnahmen 1 12 1 29 1 49 1 486 1 45 dar. Grundsteuer A 61 6 6 59 54 Grundsteuer B 21 212 218 239 234 Gewerbesteuer (netto) 144 211 19 153 16 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 662 78 911 1 4 1 25 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 21 22 25 26 26 Gewerbesteuerumlage 39 51 45 32 27 Steuereinnahmekraft 1 66 1 252 1 372 1 479 1 436 Steuerkraftmesszahl 845 92 99 1 16 1 174 Gemeindeschlüsselzuweisungen 676 72 789 894 92 Fundierte Verschuldung 2 913 2 695 2 74 2 176 1 893 Verschuldung je Einwohner,929,864,849,695,67 Planmäßig geleisteter Schuldendienst 32 336 321 639 353 Finanzkraft 819 884 939 1 162 1 237 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik kommunal 21 9

9 571 171 Lehrberg 11. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 1989 Jahr Einkommensgrößenklassen in 1 Lohn- und Einkommensteuerpflichtige Anzahl Gesamtbetrag der Einkünfte Lohn- und Einkommensteuer 1989 855 17 482 2 423 1992 943 22 883 3 11 1995 94 24 671 3 343 1998 1 8 27 992 4 251 21 1 96 33 23 4 921 24¹) 1 334 39 6 5 874 Einkommensgrößenklassen 24 unter 2,5 173 112 1 2,5 bis unter 5 36 128 1 5 bis unter 7,5 68 42 3 7,5 bis unter 1 55 466 1 1 bis unter 12,5 47 529 7 12,5 bis unter 15 56 767 21 15 bis unter 2 16 1 877 114 2 bis unter 25 138 3 8 267 25 bis unter 3 129 3 544 341 3 bis unter 37,5 179 5 984 672 37,5 bis unter 5 171 7 447 1 17 5 oder mehr 176 14 75 3 431 1 Gesamtbetrag der Einkünfte je Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen in Euro 35 3 25 2 15 1 5 Steuerbelastung²) in % ¹) Ab 24 ist die Vergleichbarkeit mit den vorangegangenen Jahren auf Grund der Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingeschränkt. ²) Anteil der Lohn- und Einkommensteuer am Gesamtbetrag der Einkünfte. % 16 14 12 1 8 1989 1992 1995 1998 21 24 1989 1992 1995 1998 21 24 12. Umsatzsteuerstatistik seit 1999¹) Jahr Umsatzsteuerpflichtige Lieferungen und Leistungen Anzahl 1 1999 89 34 19 2 91 34 572 21 9 35 67 22 89 34 713 23 95 34 15 24 1 34 259 25 14 4 934 26 11 4 75 27 15 37 41 28 116 43 531 4 39 38 37 36 35 34 33 32 31 Lieferungen und Leistungen je Steuerpflichtigen in 1 Euro 1999 2 21 22 23 24 25 26 27 28 5 45 4 35 3 25 2 15 1 5 Lieferungen und Leistungen in Mill. Euro 1999 2 21 22 23 24 25 26 27 28 ¹) Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmensumsatzes erfolgt am Sitz der Geschäftsleitung des Unternehmens. 1 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik kommunal 21

9 571 171 Lehrberg 13. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen am 31. Dezember 199, 1995, 2 und 29 Merkmal Bestand am 31. Dezember 199 1995 2 29 Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Wohngebäude 732 1 761 1 846 1 95 1 dav. mit 1 Wohnung 486 66,4 5 65,7 554 65,5 629 66,2 2 Wohnungen 213 29,1 221 29, 245 29, 267 28,1 3 oder mehr Wohnungen 33 4,5 4 5,3 47 5,6 54 5,7 Wohnungen in Wohngebäuden 1 27 1 1 88 1 1 213 1 1 353 1 dar. in Wohngebäuden mit 2 Wohnungen 426 41,5 442 4,6 49 4,4 534 39,5 3 oder mehr Wohnungen 115 11,2 146 13,4 169 13,9 19 14, Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden 1 45 1 1 111 1 1 236 1 1 381 1 dav. mit 1 Raum 4,4 4,4 4,3 4,3 2 Räumen 29 2,8 32 2,9 33 2,7 37 2,7 3 Räumen 164 15,7 174 15,7 187 15,1 2 14,5 4 Räumen 27 19,8 225 2,3 249 2,1 265 19,2 5 Räumen 242 23,2 263 23,7 291 23,5 324 23,5 6 Räumen 156 14,9 16 14,4 19 15,4 238 17,2 7 oder mehr Räumen 243 23,3 253 22,8 282 22,8 313 22,7 Wohnfläche der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden in m² 19 49 X 116 425 X 13 953 X 148 983 X Durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung in m² 15 X 15 X 16 X 18 X Räume der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden 5 447 X 5 764 X 6 442 X 7 261 X Durchschnittliche Raumzahl je Wohnung 5,2 X 5,2 X 5,2 X 5,3 X 14. Baugenehmigungen¹) seit 199 Jahr Errichtung neuer Wohngebäude²) davon mit... Wohnung(en) Wohnungen in davon mit... Räumen 1 2 3 oder mehr²) Wohn- und 1 oder 2 3 oder 4 5 oder mehr Nichtwohngebäuden³) Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % 199 9 6 66,7 2 22,2 1 11,1 24 1 4,2 8 33,3 15 62,5 1995 12 11 91,7 1 8,3 14 1 7,1 13 92,9 2 22 13 59,1 6 27,3 3 13,6 37 11 29,7 26 7,3 25 13 12 92,3 1 7,7 12 1 8,3 11 91,7 26 15 11 73,3 1 6,7 3 2, 24 8 33,3 16 66,7 27 1 1 1, 6 1 16,7 1 16,7 4 66,7 28 9 8 88,9 1 11,1 11 2 18,2 6 54,5 3 27,3 29 6 5 83,3 1 16,7 8 1 12,5 7 87,5 ¹) Einschließlich Genehmigungsfreistellungsverfahren; - ²) Einschließlich Wohnheime; - ³) Einschließlich Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. 15. Baufertigstellungen seit 199 Jahr Errichtung neuer Wohngebäude¹) davon mit... Wohnung(en) Wohnungen in davon mit... Räumen 1 2 3 oder mehr¹) Wohn- und 1 oder 2 3 oder 4 5 oder mehr Nichtwohngebäuden²) Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % 199 5 4 8, 1 2, 9 3 33,3 6 66,7 1995 9 7 77,8 1 11,1 1 11,1 19 2 1,5 9 47,4 8 42,1 2 27 21 77,8 5 18,5 1 3,7 35-1 -2,9 9 25,7 27 77,1 25 13 13 1, 14-1 -7,1 15 17,1 26 27 23 85,2 2 7,4 2 7,4 33 1 3, 9 27,3 23 69,7 27 4 3 75, 1 25, 7 1 14,3 6 85,7 28 3 2 66,7 1 33,3 9 2 22,2 2 22,2 5 55,6 29 6 5 83,3 1 16,7 8 1 12,5 4 5, 3 37,5 ¹) Einschließlich Wohnheime; - ²) Einschließlich Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik kommunal 21 11

9 571 171 Lehrberg 16. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 198, 24 und 29 Nutzungsart Fläche am 31. Dezember 198 24 29 ha % ha % ha % Gebäude- und Freifläche 87 1,7 125 2,5 149 2,9 Betriebsfläche 4,1 7,1 1,2 dar. Abbauland 1,, Erholungsfläche 2, 5,1 5,1 dar. Grünanlagen, 2, 3,1 Verkehrsfläche 249 4,9 264 5,2 313 6,2 dar. Straßen, Wege, Plätze 233 4,6 247 4,9 297 5,8 Landwirtschaftsfläche 2916 57,3 2858 56,2 273 53,1 Waldfläche 1779 35, 1773 34,9 177 34,8 Wasserfläche 45,9 49 1, 7 1,4 Flächen anderer Nutzung 6,1 5,1 66 1,3 Gebietsfläche 586 1 586 1 586 1 dar. Siedlungs- und Verkehrsfläche 34 6,7 41 7,9 478 9,4 % 1 Anteile ausgewählter Flächen 8 6 4 2 Gebäude- und Freifläche Erholungsfläche Verkehrsfläche Siedlungs- und Verkehrsfläche 198 24 29 ¹) 198 nichts vorhanden 17. Bodennutzung seit 1999 Nutzungsart Fläche in ha 1999 21 23 ¹) 25¹) 27¹) Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) 2 449 2 391 2 219 2 265 2 186 dar. Dauergrünland 783 772 67 713 694 dar. Wiesen und Mähweiden 727. 649. 646 Ackerland 1 662 1 614 1 546 1 55 1 489 dar. Getreide 916. 896. 844 dar. Weizen und Spelz 168. 151. 223 Roggen Wintergerste Sommergerste Hülsenfrüchte 19... 12 454. 478.. 82. 89...... 21 23. 2.. Hackfrüchte dar. Kartoffeln 5. 3. 1 Gartengewächse..... Handelsgewächse 167. 118. 113 dar. Winterraps.. 118.. Futterpflanzen 45. 373. 392 dar. Silomais einschließlich Grünmais 325. 299. 28 ¹) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein. 12 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik kommunal 21

9 571 171 Lehrberg 18. Viehhalter und Viehbestände 1999, 23 und 27 Tierart Halter 1999 Tiere Tiere je Halter Halter Viehhalter und Viehbestand 1 ) 23 27 Tiere Tiere je Halter Halter Tiere Tiere je Halter Rinder 67 3 12 46 53 2 736 52 45 2 317 51 dar. Milchkühe 54 1 16 19 38 83 22 31 728 23 Schweine 64 3 539 55 5 3 432 69 37 3 296 89 dar. Zuchtschweine ²) 23 58 22 13 475 37 12 335 28 Mastschweine 55 1 226 22 4 1 146 29 27 673 25 Schafe 14 629 45 9 528 59 9 585 65 Pferde 7 38 5 6 44 7 5 44 9 Hühner 65 13 15 2 51 2 31 398 39.. dar. Legehennen (½ Jahr oder älter) 65 5 15 77 51.. 39 8 628 221 Schlacht- und Masthühner/-hähne 1.. 1.. Tierhalter 1) Tierhalter nach Tierarten Tiere 1) Tiere nach Tierarten 8 25 7 6 5 4 3 2 1 2 15 1 5 Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner *) 1999 23 27 1999 23 ¹) 27 ¹) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein; - ²) Zuchtsauen und Eber zur Zucht. *) 27 nichts vorhanden oder geheim. 19. Betriebsgrößenstruktur in der Landwirtschaft 1979, 1991, 1999, 23, 25 und 27 Merkmal 1979 1991 1999 23 25 27 Landwirtschaftliche Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von 2 ha oder mehr 191 151 14 84 79 75 davon mit einer LF von... ha 2 bis unter 5 33 17 12 9 8 9 5 bis unter 1 35 34 19 11 12 12 1 bis unter 2 78 49 31 29 25 23 2 bis unter 3 34 27 17 14 1 9 3 oder mehr 11 24 25 21 24 22 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik kommunal 21 13

9 571 171 Lehrberg 2. Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie Gewerbeanzeigen seit 23 Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 2 oder mehr Beschäftigten ³) Gewerbeanzeigen²) Jahr Betriebe¹) Beschäftigte¹) Bruttoentgelte in 1 Gewerbeanmeldungen Gewerbeabmeldungen 23 21 17 24 26 2 25 22 9 26 28 11 27 25 15 28 18 23 29 35 15 ¹) Monatsdurchschnitt.; ab 27 Stand 3.9.; - ²) Ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe; - ³) Ab Berichtsjahr 29 nach WZ 28. 21. Bauhauptgewerbe (Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau) seit 26 Merkmal Betriebe Ende Juni Beschäftigte Ende Juni Gesamtumsatz des Vorjahres in 1 Bauhauptgewerbe (Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau) 26 27 28 29 21 6 6 6 5 5 53 55 51 46 48 3 685 4 43 3 374 3 372 3 125 22. Straßenverkehrsunfälle seit 24 Merkmal Straßenverkehrsunfälle 24 25 26 27 28 29 Straßenverkehrsunfälle¹) 27 18 23 21 12 22 Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden 23 15 18 14 1 19 dav. innerhalb von Ortschaften 1 6 5 4 4 6 außerhalb von Ortschaften 13 9 13 1 6 13 Verunglückte 37 23 22 21 23 28 dav. Getötete 2 1 Verletzte 35 22 22 21 23 28 Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne 3 2 4 5 2 3 Sonstige Sachschadensunfälle unter Alkoholeinwirkung 2 ) 1 1 1 2 ¹) Ohne übrige Sachschadensunfälle. 2 ) Ab 28 sonstige Sachschadensunfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel. Straßenverkehrsunfälle 3 25 2 15 1 5 24 25 26 27 28 29 Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden 15 1 5 24 25 26 27 28 29 innerhalb von Ortschaften außerhalb von Ortschaften 14 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik kommunal 21

9 571 171 Lehrberg 23. Fremdenverkehr seit 24 Merkmal Fremdenverkehr 24 25 26 27 28 29 Geöffnete Beherbergungsbetriebe im Juni Angebotene Gästebetten im Juni Gästeankünfte 4 3 3 2 2 2 65 52 49... 1 599 929 1 172... dav. von Gästen aus dem Inland 1 366 864 1 36... von Gästen aus dem Ausland 233 65 136... Gästeübernachtungen 5 326 2 279 3 189... dav. von Gästen aus dem Inland 4 632 2 185 2 977... von Gästen aus dem Ausland 694 94 212... Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen 3,3 2,5 2,7... hiervon von Gästen aus dem Inland 3,4 2,5 2,9... von Gästen aus dem Ausland 3, 1,4 1,6... Beherbergungsbetriebe mit weniger als neun Gästebetten in Prädikatsgemeinden²) ³) Gästeankünfte Gästeübernachtungen Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen Beherbergungsbetriebe mit neun oder mehr Gästebetten¹) ¹) Ab 26 einschl. Campingplätze; - ²) Einschließlich Privatquartiere. ³) Mineral- und Moorbäder, Heilklimatische Kurorte, Kneippheilbäder, Kneippkurorte, Luftkurorte und Erholungsorte. % 25 2 15 1 Durchschnittliche Auslastung der angebotenen Betten 6 5 4 3 2 Übernachtungen von Inlands- und Auslandsgästen in Betrieben mit neun oder mehr Gästebetten 1 ) 5 1995 1996 1997 ¹) nichts vorhanden 1998 1999 2 21 22 23 24 25 26 27 28¹) 29¹) 1 1 99 5 1 99 6 19 97 19 98 1 99 9 2 2 1 2 2 2 3 2 4 2 5 2 6 2 7 2 8 ¹) 2 9 ¹) ¹) ab 26 einschl. Campingplätze Inlandsgäste Auslandsgäste 24. Kindertageseinrichtungen seit 27 Jahr Anzahl der Einrichtungen Genehmigte Plätze Betreute Kinder unter 3 Jahren Betreute Kinder nach Altersgruppen 3 bis unter 6 Jahren 6 bis unter 11 Jahren 11 bis unter 14 Jahren tätige Personen 27 1 ) 1 75 75 3 62 1 8 28 1 ) 1 75 75 2 66 7 8 29 2 ) 2 95 94 5 78 11 12 21 2 ) 3 152 17 1 86 11 2 1 ) Stichtag 15. März; - 2 ) Stichtag 1. März. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik kommunal 21 15

9 571 171 Lehrberg 25. Allgemein bildende Schulen und Wirtschaftsschulen 29/21 Schulart Schulen davon privat Ausländer öffentlich Lehrkräfte darunter männlich Klassen Schüler männlich und zwar Volksschulen 1 1 22 1 14 284 154 3 Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung Realschulen Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung Wirtschaftsschulen Gymnasien Gesamtschulen Freie Waldorfschulen Schulartunabhängige Orientierungsstufe Sonst. allgem. bild. Schulen¹) Schulen des zweiten Bildungswegs²) Allgemein bildende Schulen 1 1 22 1 14 284 154 3 ¹) Griechische Lyzeen, Europäische Schule, Munich International School, Bavarian International School, Deutsch-Französische Schule. ²) Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs. 26. Berufliche Schulen 29/21 Schulart Schulen davon privat darunter männlich Klassen Schüler männlich und zwar Lehrkräfte öffentlich Ausländer Berufsschulen Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung Berufsfachschulen¹) Berufsfachschulen des Gesundheitswesens Landwirtschaftsschulen Fachschulen (ohne Landwirtschaftsschulen) Fachoberschulen Berufsoberschulen Fachakademien Berufliche Schulen ¹) Ohne Wirtschaftsschulen und ohne Berufsfachschulen des Gesundheitswesens. 16 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik kommunal 21

9 571 171 Lehrberg 27. Stationäre Einrichtungen für ältere Menschen seit 22 Stichtag jeweils 15. Dezember Einrichtungen Verfügbare Plätze darunter im Pflegebereich 1 ) Bewohner darunter im Pflegebereich 1 ) 22 24 26 28.. 1 ) Die Zahl der verfügbaren Plätze und Bewohner im Pflegebereich wird seit 28 nicht mehr erhoben. 28. Bedarfsgemeinschaften und Empfänger nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch SGB XII (Sozialhilfe) seit 25 nach Wohnort 3. Kapitel Hilfe zum Lebensunterhalt 4. Kapitel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 5. bis 9. Kapitel Sonstige Hilfen 1) Stichtag jeweils 31. Dezember Bedarfsgemeinschaften Empfänger darunter weiblich Empfänger darunter weiblich Empänger darunter weiblich Von den Empfängern erhielten Hilfen nach dem 6. Kapitel 7. Kapitel Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege 25... 2 13 21 8 18 3 26 19 13 2 8 18. 27.. 18 13 17 6 15. 28... 25 17 25 9 23. 29 3 3. 24 16 28 9 26. 1) 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit; - 6. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen; - 7. Kapitel: Hilfe zur Pflege; - 8. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten; - 9. Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen. 29. Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung am 31. Dezember 1983, 1991, 21, 24 und 27 Angeschlossene Einwohner Versorgungsart 1983 1991 21 Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Wasserversorgung 1 644 65, 1 895 68,8 2 33 75,4 3 146 99,7 3 171 99,6 Kanalisation 2 9 79,4 2 464 89,5 2 773 89,7 2 545 8,6 2 954 92,8 Kläranlagen 2 9 79,4 2 56 74,7 2 568 83,1 2 228 7,6 2 692 84,5 24 27 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik kommunal 21 17

9 571 171 Lehrberg 18 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik kommunal 21

Erläuterungen Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik kommunal 21 19

Erläuterungen 1. Bevölkerungsentwicklung seit 184 Bei den von 184 bis einschließlich 1987 nachgewiesenen Ergebnissen handelt es sich um die bei der jeweiligen Volkszählung festgestellte Einwohnerzahl. Den verschiedenen Volkszählungen und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes liegen seit 184 unterschieliche Bevölkerungsbegriffe zugrunde. Wegen der methodischen Änderungen wird hier der allgemeinere Ausdruck Bevölkerung gebraucht. Für das Jahr 184 stellen die veröffentlichten Einwohnerzahlen die sogenannte Zollabrechnungsbevölkerung dar, bei der die am Zählungsstichtag vorübergehend abwesenden Personen einbezogen, die vorübergehend anwesenden Personen dagegen (ausgenommen Wandergewerbetreibende ohne festen Wohnsitz) nicht gezählt worden sind. Die Zollabrechnungsbevölkerung entspricht daher hinsichtlich der Erfassungs- und Zuordnungsmethode weitgehend dem Wohnbevölkerungsbegriff neuerer Erhebungen. Die Zählungen von 1871 und 19 weisen die zum Erhebungszeitpunkt jeweils ortsanwesende Bevölkerung aus, die neben der ständigen Bevölkerung in der Gemeinde auch die vorübergehend anwesenden Personen umfasste, nicht jedoch die vorübergehend abwesenden Personen, auch dann nicht, wenn diese ihren ständigen Wohnsitz im Erhebungsgebiet hatten. Bei den Volkszählungen von 1925 bis einschließlich 197 wurde die Wohnbevölkerung ausgewiesen. Zur Wohnbevölkerung einer Gemeinde zählten alle Personen, die am Zählungsstichtag in der Gemeinde ihre Wohnung hatten. Personen mit einer weiteren Wohnung oder Unterkunft in einer anderen Gemeinde wurden der Wohnbevölkerung derjenigen Gemeinde zugeordnet, von der aus sie zur Arbeit oder Ausbildung gingen oder in der sie sich aus anderen Gründen überwiegend aufhielten. Bei der Volkszählung 1987 wurde die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nachgewiesen. Seit 1. Februar 1984 erfolgt auch die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes nach den Merkmalen der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Die fortgeschriebene Bevölkerung setzt sich aus dem alten Bevölkerungsstand zusammen, vermehrt um die in der Zwischenzeit Geborenen und von jenseits der Gebietsgrenzen Zugezogenen, vermindert um die Gestorbenen und die über die Gebietsgrenzen Fortgezogenen. Die für die Zeit nach der Volkszählung am 25. Mai 1987 ausgewiesenen Zahlen der fortgeschriebenen Bevölkerung basieren auf den bei dieser Volkszählung festgestellten Einwohnerzahlen. Zur Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung zählen die Personen, die zum Zeitpunkt der Feststellung am Ort der Zählung ihre alleinige Wohnung oder ihre Hauptwohnung gemäß 12 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) i.d.f. der Bek. vom 24. Juni 1994 (BGBl I S. 1431) haben. Nach 12 des Melderechtsrahmengesetzes ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung. Hauptwohnung einer verheirateten Person, die nicht dauernd getrennt von ihrer Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt. 2. Volkszählung am 27. Mai 197 und am 25. Mai 1987 Den Volkszählungen 197 und 1987 liegen unterschiedliche Bevölkerungsbegriffe zugrunde. Bei der Volkszählung am 27. Mai 197 wurde die Wohnbevölkerung und bei der Volkszählung am 25. Mai 1987 die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung ausgewiesen (siehe auch Erläuterungen zu Punkt 1). Wegen der methodischen Änderungen wird hier der allgemeinere Ausdruck Bevölkerung gebraucht. Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung wurde letztmals bei der Volkszählung 1987 ermittelt. Sie ist Grundlage für die Bestimmung, ob in einer Gemeinde Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag ist oder nicht (Feiertagsgesetz - FTG). Die Feststellung obliegt dem Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, das auf Grund der Ergebnisse der letzten Volkszählung ermittelt, in welchen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. Zur römisch-katholischen Bevölkerung zählen die Mitglieder der römisch-katholischen Kirche, nicht aber der Altkatholiken und verwandter Gruppen. Zur evangelisch-lutherischen Bevölkerung rechnen die Mitglieder der evangelisch-lutherischen Landeskirche, des Bundes Evangelisch-reformierter Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland, der Europäisch- Festländischen Bruder-Unität (Herrnhuter Brüdergemeinde) und der ausländischen Kirchen (z.b. Church of England). Bei der Volkszählung 197 sind die Mitglieder der Evangelischen Freikirchen bei der evangelischen Kirche enthalten. Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsangehörige. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen unterliegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Bestimmungen des Ausländergesetzes und werden somit auch statistisch nicht erfasst. Als Privathaushalte werden ähnlich wie bei der wohnberechtigten Bevölkerung grundsätzlich alle Haushalte an jedem Wohnort gezählt, d.h. solche mit mehreren Wohnsitzen entsprechend auch mehrfach. Wohnberechtigte Haushalte gelten an einem Ort jedoch dann nicht als Privathaushalte, wenn alle Haushaltsmitglieder dort nicht zur Wohnbevölkerung (z.b. bei Ferienwohneinheiten, Ferienwohnungen) rechnen. Einen Haushalt bilden alle Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, insbesondere ihren Lebensunterhalt gemeinsam finanzieren (Mehrpersonenhaushalte). Wer allein wirtschaftet, bildet einen eigenen Haushalt (Einpersonenhaushalt) und zwar auch dann, wenn er mit einer anderen Person eine gemeinsame Wohnung hat. 2 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik kommunal 21

Erläuterungen 3. Bevölkerung 197, 1987 und 29 nach Altersgruppen und Geschlecht Den Volkszählungen 197 und 1987 sowie der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes am 31. Dezember 26 liegen unterschiedliche Bevölkerungsbegriffe zugrunde. Bei der Volkszählung am 27. Mai 197 wurde die Wohnbevölkerung, bei der Volkszählung am 25. Mai 1987 und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung ausgewiesen (siehe auch Erläuterungen zu Punkt 1). Wegen der methodischen Änderungen wird hier der allgemeinere Ausdruck Bevölkerung gebraucht. 4. Bevölkerungsbewegung seit 196 Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. In der Zahl der Gestorbenen sind die Totgeborenen, die nachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle und die gerichtlichen Todeserklärungen nicht enthalten. Als Wanderung gilt jedes Beziehen einer Hauptwohnung und jeder Auszug aus einer Hauptwohnung (Wohnungswechsel). Die Wanderungen werden auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Meldepflicht bei einem Wohnungswechsel oder Umzug von einer Gemeinde zu einer anderen mittels der An- und Abmeldescheine erfasst. Innerhalb des Bundesgebiets wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen Gemeinde gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Gemeinde gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine festgestellt. Als Zuzug gilt, wenn jemand in einer Gemeinde, in der er nicht bereits mit einer Hauptwohnung angemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dort anmeldet. Als Fortzug gilt, wenn jemand innerhalb des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in der Gemeinde, in der er sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einer Gemeinde im Bundesgebiet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weiteren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu sein. Gäste in Beherbergungsstätten, Anstaltsinsassen und Besucher bei Verwandten oder Bekannten werden nur erfasst, wenn ihr Aufenthalt gemäß der Meldepflicht von längerer Dauer ist. Die Einberufungen und Entlassungen von Wehrpflichtigen gelten nicht als Wanderungen. Ebenfalls findet bei Vollzug von Straf- oder Untersuchungshaft und Sicherungsverwahrung keine An- oder Abmeldung statt, soweit eine weitere Wohnung im Bereich des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vorhanden ist, wie dies auch für Personen in Polizeigewahrsam der Fall ist. Mit berücksichtigt werden bei den Zu- und Fortzügen auch die im Hinblick auf das Herkunfts- bzw. Zielgebiet ungeklärten Fälle und Fälle ohne Angabe. Den Berechnungen der Lebendgeborenen und Gestorbenen je 1 Einwohner liegt der Bevölkerungsstand zum 3.6. (für die Jahre 196 und 197 liegen in der Datenbank lediglich Ergebnisse zum Jahresende vor), den Berechnungen der Zugezogenen und Fortgezogenen je 1 Einwohner liegt der Bevölkerungsstand zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres zugrunde. 5. Landtagswahlen seit 1986 Bei der Landtagswahl in Bayern werden die Erst- und Zweitstimmen zur Sitzeverteilung herangezogen. Daher sind hier die Gesamtstimmen als Summen von Erstund Zweitstimmen wiedergegeben. Stimmberechtigt sind alle Deutschen, die am Tag der Abstimmung a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten und c) nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Im Einzelnen ergibt sich die Stimmberechtigung aus den Art. 1 und 2 LWG. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen einer verbesserten Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der Stimmkreisabgeordnete gewählt (Mehrheitswahl), mit der Zweitstimme ein Listenabgeordneter. Beide Stimmen zusammen sind für die Sitzeverteilung und die Reihenfolge der Gewählten und der Listennachfolge einer Wahlkreisliste maßgebend. 6. Bundestagswahlen seit 199 Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, c) nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, d) in Gebieten außerhalb des Wahlgebietes leben, wenn bei ihnen neben den Voraussetzungen unter a) und c) noch bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus den 12 und 13 BWG. Als Wähler sind alle Wahlberechtigten gezählt, die im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Wegen der Möglichkeit, mit Wahlschein in einer anderen als der Wohnsitzgemeinde zu wählen, kann die Zahl der Wähler die Zahl der Wahlberechtigten örtlich übersteigen. Die Wahlbeteiligung ist der Anteil der Wähler an den Wahlberechtigten in %. Das Ergebnis der Zweitstimmen ist für die Sitzeverteilung maßgebend. Bei der Sitzeverteilung auf die Landeslisten der Parteien werden nur solche berücksichtigt, die mindestens 5% der Zweitstimmen im Wahlgebiet (Bundesrepublik Deutschland) oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz erhalten haben (Sperrklausel). Die Erststimmen dienen der Direktwahl eines Bewerbers im Wahlkreis (Mehrheitswahl). Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik kommunal 21 21

Erläuterungen 7. Europawahlen seit 1984 Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie alle Unionsbürger (seit der Europawahl 1994) mit einer Wohnung oder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die am Wahltag a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und c) nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Außerdem sind auch die nach 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Deutschen wahlberechtigt. Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus den 6 und 6a EuWG. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme. 8. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 2. März 28 Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag a) Unionsbürger sind (alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union), b) das 18. Lebensjahr vollendet haben, c) sich seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde/im Landkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten (der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person gemeldet ist. Ist eine Person in mehreren Gemeinden gemeldet, wird dieser Aufenthalt dort vermutet, wo sie mit der Hauptwohnung gemeldet ist. Bei der Berechnung der Frist nach Absatz 1 Nr. 3 wird der Tag der Aufenthaltsnahme in die Frist einbezogen), d) nicht nach Art. 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Gewichtete Stimmen Den abstimmenden Personen steht in den einzelnen Gemeinden eine unterschiedlich große Anzahl an Stimmen zur Verfügung. Um die absoluten Ergebnisse vergleichbar zu machen und zur Zusammenfassung der Einzelergebnisse wird ein gewichtetes Stimmenergebnis errechnet. Dabei werden die gültigen Stimmzettel im Verhältnis der Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge aufgeteilt. Es wird hierdurch ein Ergebnis erstellt, als hätte jede abstimmende Person nur eine Stimme zu vergeben gehabt. Der Anteil in Prozent für die einzelnen Wahlvorschläge ist bei Stimmen und gewichteten Stimmen gleich. Die gewichteten Stimmen für die Wahlvorschläge in den einzelnen Gemeinden können zur Zusammenfassung der Ergebnisse für größere regionale Einheiten wie z.b. Landkreise, Regierungsbezirke und das Land verwendet werden. Diese werden wie folgt berechnet: Gültige Stimmzettel x Stimmen je Wahlvorschlag ------------------------------------------------------------------------------ Gültige Stimmen Die Anzahl der Sitze im Gemeinderat beträgt in Gemeinden mit bis zu 1 Einwohnern 8 mehr als 1 bis zu 2 Einwohnern 12 mehr als 2 bis zu 3 Einwohnern 14 mehr als 3 bis zu 5 Einwohnern 16 mehr als 5 bis zu 1 Einwohnern 2 mehr als 1 bis zu 2 Einwohnern 24 mehr als 2 bis zu 3 Einwohnern 3 mehr als 3 bis zu 5 Einwohnern 4 mehr als 5 bis zu 1 Einwohnern 44 mehr als 1 bis zu 2 Einwohnern 5 mehr als 2 bis zu 5 Einwohnern 6 in der Stadt Nürnberg 7 in der Landeshauptstadt München 8 Verteilung der Sitze an die sich bewerbenden Personen: Die Sitzeverteilung erfolgt nach dem d'hondtschen Höchstzahlverfahren gemäß den auf die Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen. Welche Bewerber innerhalb eines Wahlvorschlags gewählt sind, richtet sich nach der Anzahl der persönlichen Stimmen der einzelnen Bewerber. 9. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 24 Bei den Daten handelt es sich um Auswertungen aus der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Ergebnisse der Beschäftigtenstatistik haben grundsätzlich bis drei Jahre nach dem Stichtag vorläufigen Charakter. Die Bundesagentur für Arbeit behält sich vor, diese innerhalb dieses Zeitraums - sofern Korrekturbedarf besteht - zu berichtigen. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten, die kranken-, renten- und pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsteile zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind. Nicht erfasst sind grundsätzlich Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Beamte sowie geringfügig Beschäftigte. Der Nachweis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erfolgt einerseits nach dem Arbeitsortprinzip. Dabei werden die Beschäftigten regional am Sitz des Betriebes (örtliche Einheit) nachgewiesen. Neben den arbeitsortbezogenen Regionalangaben stehen seit 1996 auch Angaben zum (vom Arbeitgeber mitgeteilten) Wohnort der Beschäftigten zur Verfügung. Pendlersaldo: Beschäftigte am Arbeitsort abzüglich Beschäftigte am Wohnort; positive Differenz: = Einpendlerüberschuss, negative Differenz: = Auspendlerüberschuss. Grundlage für die wirtschaftssystematische Zuordnung war bis 1998 die Systematik der Wirtschaftszweige, Fassung für die Berufszählung 197, die dann durch die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93) abgelöst wurde. Der Vergleich zwischen Ergebnissen nach alter und neuer Wirtschaftsgliederung ist - trotz zum Teil gleichlautender Kategorien - nicht oder nur mit großen Einschränkungen möglich. Zum 22 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik kommunal 21

Erläuterungen Stichtag 3.6.23 wurde für die Aufbereitung des Datenmaterials der Beschäftigtenstatistik die WZ 23 eingeführt. Sie stellt eine bedeutsame Weiterentwicklung der WZ 1993 dar ohne signifikante Strukturveränderungen. In der jeweils ausgewiesenen Gesamtzahl der Beschäftigten sind in geringem Umfang auch Fälle ohne Angabe zur wirtschaftlichen Gliederung enthalten, die bis 1998 dem Produzierenden Gewerbe zugeschlagen wurden. Die neueste wirtschaftssystematische Zuordnung der Beschäftigten erfolgt entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 28 (WZ 28). Die Ergebnisse der neuen WZ 28 sind größtenteils mit denen aus der Vorgängerversion WZ 23 nicht vergleichbar. Beim Übergang auf die WZ 28 wurde nicht nur die Gliederungsstruktur der Wirtschaftszweigklassifikation in einigen Bereichen umfassend geändert, es wurde auch der Abdeckungsbereich der Klassifikation erweitert. Um geänderte Produktionsformen und neue Tätigkeiten zu berücksichtigen, wurden auf der obersten Klassifikationsebene konzeptionell neue Gliederungspositionen geschaffen und neue Unterteilungen eingeführt. Die WZ 28 ist in einigen Bereichen tiefer gegliedert als ihre Vorgängerversion, vor allem im Bereich der Erbringung von Dienstleistungen sind alle Hierarchiestufen betroffen. 1. Gemeindefinanzen seit 25 Bei der Gewerbesteuer (netto) ist die an Land und Bund abzuführende Gewerbesteuerumlage abgesetzt. Die Steuereinnahmekraft der Gemeinden ergibt sich aus der Realsteueraufbringungskraft abzüglich der Gewerbesteuerumlage zuzüglich der Gemeindeanteile an der Lohn- und veranlagten Einkommensteuer sowie der Umsatzsteuer. Bei der Berechnung sind die landesdurchschnittlichen Hebesätze zugrunde gelegt. Die Steuerkraftmesszahl ergibt sich aus der Summe der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer sowie der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Berechnung der Steuerkraftzahlen werden sog. Nivellierungshebesätze entsprechend Art. 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG) zugrunde gelegt. Ausgehend von den Steuerkraftmesszahlen als Maß für die eigene Leistungsfähigkeit werden die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden nach Art. 2 und 3 FAG errechnet. Die Fundierte Verschuldung umfasst alle Verbindlichkeiten aus Darlehensaufnahme, die durch Schuldurkunde oder Eintragung ins Schuldbuch fundiert und haushaltsmäßig vereinnahmt sind, ungeachtet dessen, wer den Schuldendienst dafür trägt (Schulden am Kreditmarkt und bei öffentlichen Haushalten). Im planmäßigen, selbst geleisteten Schuldendienst dagegen ist nur der Teil der Zins- und Tilgungsverpflichtungen berücksichtigt, der entsprechend den Darlehensbedingungen (planmäßig) von der Gemeinde selbst geleistet werden musste. Die Finanzkraft errechnet sich aus der Steuerkraftmesszahl gemäß Art. 4 FAG, vermehrt um die Schlüsselzuweisungen gemäß Art. 2 und 3 FAG, abzüglich der Umlageausgaben (Kreis- bzw. Bezirksumlage, Krankenhausumlage und von 1995 bis 27 bereinigte Solidarumlage). 11. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 1989 Als Lohn- und Einkommensteuerpflichtige werden alle unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen mit Wohnsitz in Bayern erfasst, die Einnahmen aus mindestens einer der steuerrechtlich unterschiedenen sieben Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte im Sinn von 22 EStG) haben. Berücksichtigt werden deren Einkommensteuerveranlagungen sowie die Lohnsteuerkarten und -bescheinigungen der nicht zur Einkommensteuer veranlagten Steuerpflichtigen. Seit 24 liefern die Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten elektronisch an die Finanzverwaltung, wodurch die Zahl der Nichtveranlagten nahezu vollständig nachgewiesen werden kann. Neben der Gesamtzahl der Steuerpflichtigen hat sich dadurch im Vergleich zu den Statistik-Vorjahren auch die Einkommenstruktur erheblich geändert, da die Nichtveranlagten nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und im Durchschnitt geringere Einkommen aufweisen. Doppelverdienende Ehepaare, die eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben haben, zählen als ein Steuerpflichtiger. Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt sich als Saldo der positiven und negativen Einkünfte aus den gesetzlich vorgegebenen sieben Einkunftsarten unter Berücksichtigung bestimmter Hinzurechnungs- und Abzugsposten. Bei den Lohnsteuerpflichtigen, die ausschließlich Lohneinkünfte bezogen, entspricht dies in den meisten Fällen den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Änderung des Gesamtbetrags der Einkünfte kann nicht nur durch veränderte Einnahmen, sondern auch durch Änderungen des Steuerrechts bedingt sein. Bei der Lohn- und Einkommensteuer handelt es sich um die Jahreslohnsteuer (bei nichtveranlagten Lohnsteuerpflichtigen) bzw. um die festgesetzte Einkommensteuer (bei veranlagten Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen). 12. Umsatzsteuerstatistik seit 1999 Die Umsatzsteuerstatistik - sie wird jährlich durchgeführt - weist alle Unternehmen mit Sitz in Bayern nach, die monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer- Voranmeldungen abgaben und deren Lieferungen und Leistungen (ohne Umsatzsteuer) mindestens 16 617 Euro (ab 1996), 16 62 Euro (22) bzw. 17 5 Euro (ab 23) betrugen. Die wirtschaftliche und regionale Zuordnung der Umsätze erfolgt nach dem Unternehmenskonzept. Bei Unternehmen, die in mehreren wirtschaftlichen Bereichen tätig sind, erfolgt die wirtschaftssystematische Zuordnung des Gesamtumsatzes entsprechend dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmensumsatzes einschließlich der Umsätze von Filialen, Zweigstellen und Tochterunternehmen erfolgt am Sitz der Geschäftsleitung des Unternehmens. Die angegebenen Werte können auf Grund von Rundungsdifferenzen bei der Aggregation der örtlichen Werte auf die Kreis-, Regierungsbezirks- und Landesebene von der tatsächlichen Summe der Einzelwerte abweichen. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik kommunal 21 23

Erläuterungen 13. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen am 31. Dezember 199, 1995, 2 und 29 Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte (gemessen an der Gesamtnutzfläche) Wohnzwecken dienen. Wohnheime sind nicht in die Fortschreibung einbezogen. Eine Wohnung ist die Gesamtheit der Räume, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglicht, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit festinstallierter Kochgelegenheit (Kochnische/-schrank). Eine Wohnung hat grundsätzlich einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum, ferner Wasserversorgung, Ausguss und Toilette. Wohnungen in Wohnheimen werden nicht in die Fortschreibung einbezogen. Räume sind alle Wohn- und Schlafräume mit 6 m 2 oder mehr Wohnfläche sowie alle Küchen. 14. und 15. Baugenehmigungen und Baufertigstellungen seit 199 Unter Baugenehmigungen werden genehmigungsoder zustimmungsbedürftige sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtige oder einem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterliegende Baumaßnahmen verstanden. Unter Baufertigstellungen werden die Fertigstellungen von genehmigungs- oder zustimmungsbedürftigen sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtigen oder einem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterliegenden Baumaßnahmen verstanden. Wohngebäude (vgl. Nr. 13). Im Unterschied zu Nr. 13 zählen bei den Baufertigstellungen und den Baugenehmigungen zu den Wohngebäuden auch die Wohnheime. Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (gemessen an der Gesamtnutzfläche) für Nichtwohnzwecke bestimmt sind. Dazu zählen z.b. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude (z.b. Fabrikgebäude, Hotels). Wohnung (vgl. Nr. 13). In die Zahl der genehmigten Wohnungen gehen auch alle Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden ein. Deswegen können auch negative Zahlen von genehmigten Wohnungen auftreten, etwa wenn eine fünf Einzimmerwohnungen (= Abgang in dieser Wohngröße) zu einer Fünfzimmerwohnung umgebaut wird, desgleichen bei Ausbau- oder Erweiterungsmaßnahmen sowie bei Nutzungsänderungen. Räume (vgl. Nr. 13). 16. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 198, 24 und 29 Die Flächenerhebungen werden jeweils zum Stichtag 31. Dezember durchgeführt. Die Ergebnisse basieren auf den Daten des amtlichen Liegenschaftskatasters bei den Vermessungsämtern. Die Aufgliederung der Bodenfläche nach Nutzungsarten erfolgt bundeseinheitlich auf der Grundlage des Verzeichnisses der flächenbezogenen Nutzungsarten im Liegenschaftskataster und ihrer Begriffsbestimmungen der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV-Nutzungsartenverzeichnis). Nachstehend werden die nachgewiesenen Kategorien von Nutzungsarten kurz erläutert: Zur Gebäude- und Freifläche gehören Flächen mit Gebäuden sowie unbebaute Flächen, die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Zu den unbebauten Flächen zählen Hofräume, Vorgärten und Hausgärten, Lagerplätze, Grünflächen, Spielplätze, Stellplätze, Zufahrten und ähnliche Flächen, es sei denn, dass sie wegen eigenständiger Verwendung nach ihrer tatsächlichen Nutzung auszuweisen sind; zu den unbebauten Flächen gehören außerdem zur Zeit noch nicht bebaute, aber bereits als Bauplätze ausgewiesene Flächen. Die Betriebsfläche enthält alle unbebauten Flächen, die überwiegend gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden, wie z.b. Halden, Lagerplätze, Deponien und dgl. Abbauland sind unbebaute Flächen, die vorherrschend durch Abbau der Bodensubstanz genutzt werden (z.b. Kiesgrube, Braunkohle-Tagebau). Die Erholungsfläche umfasst unbebaute Flächen, die überwiegend dem Sport, der Erholung oder dazu dienen, Tiere oder Pflanzen zu zeigen. Hierzu gehören u.a. Grünanlagen einschließlich Parks, Schrebergärten, Sportflächen und Campingplätze. Zu den Grünanlagen zählen unbebaute Flächen, die vorherrschend der Erholung dienen, wie Parks, Spielplätze, Kleingärten und dgl. Verkehrsflächen sind unbebaute Flächen, die dem Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr dienen einschließlich Anlagen (ohne Gebäude) für den Schiffsverkehr. Zur Landwirtschaftsfläche gehören Flächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft, dem Gartenbau (einschließlich Obstanlagen und Baumschulen) oder dem Weinbau dienen. Zur Landwirtschaftsfläche zählen auch Moor- und Heideflächen, Brachland sowie unbebaute landwirtschaftliche Betriebsflächen. Waldflächen sind unbebaute Flächen, die mit Bäumen und Sträuchern bewachsen sind. Hierzu gehören auch Waldblößen, Pflanzschulen, Wildäsungsflächen oder wieder aufzuforstende Kahlschläge. Wasserflächen sind Flächen, die ständig oder während des größeren Teils des Jahres mit Wasser bedeckt sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstlichen Betten abfließt oder steht. In die Wasserfläche werden auch zugehörige Böschungen, kleine Inseln und dgl. einbezogen, nicht jedoch kleine Weiher, Quellen oder kleine Bäche. Flächen anderer Nutzung sind unbebaute Flächen, die nicht mit einer der vorgenannten Nutzungsarten bezeichnet werden können (Friedhofsflächen, Unland 24 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik kommunal 21