RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM

Ähnliche Dokumente
ANHANG R. Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen

Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit für den Studiengang Computational Engineering an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

(Praktikumsrichtlinien) Oktober 2012

(Praktikumsrichtlinien) April 2010

(Praktikumsrichtlinien) November 2010

Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge "Bauingenieurwesen" und Umwelttechnik und Ressourcenmanagement an der Ruhr-Universität Bochum

(Praktikumsrichtlinien) 13. Mai 2015

(Praktikumsrichtlinien) November 2015

(Praktikumsrichtlinien) August 2015

Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit von Studierenden der. Medizintechnik

für das Berufspraktikum für Studierende des Bauingenieurwesens ab FPSO WS 2016/2017 an der Technischen Universität München

(Praktikumsrichtlinien) Oktober 2012

Amtliche Bekanntmachungen

Grundpraktikumsordnung der Technischen Universität Hamburg-Harburg für den Bachelorstudiengang Bau- und Umweltingenieurwesen (GPO-BUBS)

Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit (Praktikum)

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund 10/2013 Seite 64

Gemeinsame Praktikumsordnung

Praktikumsrichtlinie für den Diplom-Studiengang Verkehrsingenieurwesen

Praktikumsrichtlinie für den Diplom-Studiengang Verkehrsingenieurwesen

3. "Ausbildungspläne" Grundpraxis Fachpraxis

RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM. Praktikumsrichtlinien für den Bachelorstudiengang Sales Engineering. and Product Management an der RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM

Amtliche Bekanntmachungen

(Praktikumsrichtlinien) Vom 26. Juni 2003

a) Regelungen für das Praktikum unter Aufsicht der Hochschule

1 Geltungsbereich 1. 2 Ziele des Praktikums

PRAKTIKANTENRICHTLINIEN FÜR DEN BACHELOR-STUDIENGANG ELEKTROTECHNIK UND INFORMATIONSTECHNIK

Inhaltsübersicht. 1: Ziele des Praktikums

Universität Ulm. Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften. Praktikumsordnung. für die

Praktikumsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (PraktO FbW)

Praktikumsordnung ( PO 2011 )

Amtliche Bekanntmachung

PRAKTIKANTENRICHTLINIEN FÜR DEN MASTER-STUDIENGANG ELEKTROTECHNIK UND INFORMATIONSTECHNIK

Praktikumsordnung für den integrierten Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Richtlinien zur Industriepraxis. für. Studierende der. ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge. der. Fakultät für Ingenieurwissenschaften,

Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Sicherheitstechnik an der Bergischen Universität Wuppertal. vom

Technische Universität Dresden Fakultät Bauingenieurwesen. Praktikumsordnung für den Studiengang Bauingenieurwesen

Richtlinie für die praktische Ausbildung im Bachelor- und Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Praktikumsordnung Seite 1 von 5. Praktikumsordnung. für. Bachelor-Studiengang Elektrotechnik

Praktikumsordnung für Bachelor-Studiengänge an der Philosophischen Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (PrO B.A.) vom 23.5.

Technische Universität Dresden. Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik. Praktikumsordnung. für die Studiengänge Elektrotechnik

VV Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes

1 Für Studierende, die ihr Studium vor dem aufgenommen haben, gilt folgende Ordnung:

PRAKTIKANTENRICHTLINIEN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG MECHATRONIK UND INFORMATIONSTECHNIK

PRAKTIKUMSORDNUNG FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG VERFAHRENSTECHNIK. Anlage 5: Praktikumsordnung. 1 Zweck des Praktikums

Technische Universität Dresden. Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Forstwissenschaften

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen

Praktikantenordnung für den Bachelor-Studiengang. Praktikantenordnung. für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik an der

2-4 Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Energie und Rohstoffe

Anhang 6 Praktikumsordnung

Praktikumsrichtlinie

Technische Universität Chemnitz Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

Richtlinie für das Pflichtpraktikum (Praktikantenrichtlinie) für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Praktikumsordnung. 1. Zweck des Industrie-Vorpraktikums. 2. Dauer und Inhalt des Praktikums. 2.1 Dauer des Praktikums. 2.2 Inhalte des Praktikums

S a t z u n g. über die praktischen Studiensemester an der Fachhochschule Kempten (PrS) Vom 22. Oktober 2007

Vorpraktikum (Bachelor)

Das Fachpraktikum in den Master-Studiengängen Maschinenbau Energietechnik Fahrzeug-und Motorentechnik Technologiemanagement Mechatronik

Fakultät für Informatik. Praktikumsordnung

Information zur Vorpraxis und zum Praxissemester im Studiengang Außen- wirtschaft / Internationales Management (Bachelor)

PRAKTIKUMSORDNUNG. Wintersemester 2015/16

RICHTLINIEN FÜR DIE ERSTELLUNG DES BERICHTS ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER BACHELORSTUDIENGANG MULTIMEDIA UND KOMMUNIKATION

Grundpraktikumsordnung der Technischen Universität Hamburg-Harburg für den Bachelorstudiengang Maschinenbau (GPrO-MBBS)

Praktikumsordnung. Fakultät Technologie und Bionik. Ingenieurwissenschaftliche Studiengänge

Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Vom 12. Mai 2014

Das Praktikantenamt an der Fakultät BGU

Praktikantenordnung. für den Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik (ETiT)

Richtlinien für das Praktikum

Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Vom 12. Mai 2014

PRAKTIKUMS- ORDNUNG. für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik

Studienordnung für den Diplomstudiengang Maschinenbau

UMW 7. RICHTLINIEN FÜR PRAKTIKA. Richtlinien für externe Praktika im Studiengang Umweltschutztechnik (Praktikanten-Richtlinien) 1.

7. RICHTLINIEN FÜR PRAKTIKA. Richtlinien für die externe Praktika im Studiengang Umweltschutztechnik (Praktikanten-Richtlinien)

Verkündungsblatt. Inhalt. Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel

Amtliche Mitteilungen

Praktikumsordnung. Studiengang B.Sc. Print and Media Technology

Auszug aus der Praktikantenordnung

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Seite 1 / 5. Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 16. Juli 2014

Universitätsbibliothek Paderborn

Praktikumsordnung. Fakultät Technologie und Bionik. Ingenieurwissenschaftliche Studiengänge

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 11/2013 vom 17. Mai 2013

Praktisches Studiensemester

Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Medizinische Biotechnologie der Universität Rostock. Vom 05. Juli 2013

Berufspraktikum Elektronik. > So innovativ kann Technik sein.

Praktikum Studiengang Logistik und Mobilität (LUM)

Richtlinie zur Anerkennung einer berufspraktischen Tätigkeit

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 40. Jahrgang 06. Januar 2012 Nr. 2

Studienordnung. Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen

Neufassung der Allgemeinen Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 16.

Technische Universität Dresden. Fakultät Forst-, Geo- und Hydrowissenschaften. Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Forstwissenschaften

Universitätsbibliothek Paderborn

Industriepraktikum Master-Studiengang Verfahrenstechnik

PRAKTIKUMSORDNUNG FÜR DEN BACHELOR- UND MASTERSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN

Studienordnung. Bachelorstudiengang Bibliotheks- und Informationswissenschaft. Anlage 5: Praktikumsordnung(PraktO-BKB)

Transkript:

RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM Koordinationsstelle des Studienganges Umwelttechnik und Ressourcenmanagement Praktikumsordnung für den Studiengang Umwelttechnik und Ressourcenmanagement an der Ruhr-Universität Bochum vom 12. Juli 2000 Inhalt 1. Zweck der praktischen Ausbildung 2. Dauer und zeitliche Einteilung der praktischen Ausbildung 3. Ausbildungsstellen 4. Berichterstattung über die Praktikantentätigkeit 5. Zeugnis über die Praktikantentätigkeit 6. Anerkennung der Praktikantentätigkeit 7. Fehltage 8. Tätigkeit als Werkstudentin bzw. Werkstudent 9. Anrechnung von Dienstzeiten bei der Bundeswehr oder in einem Ersatzdienst 10. Anrechnung einer Schul- oder Berufsausbildung 11. Schlußbestimmungen 12. Musterformular für das Zeugnis und die Ausbildungsnachweise Vorbemerkung zum Sprachgebrauch Alle in der nachstehenden Satzung aufgeführten personenbezogenen Funktionsbezeichnungen werden von Frauen in der weiblichen Form und von Männer in der männlichen Form 1. Zweck der praktischen Ausbildung (1) Durch die praktische Ausbildung soll die zukünftige Diplomingenieurin bzw. der zukünftige Diplomingenieur Einblick in die Organisation und soziale Struktur des Arbeitsumfeldes, z. B. in Industriebetrieben, Bauunternehmen (Baustelle), Ingenieurbüros, Behörden, Verbänden erhalten. (2) Im Rahmen des Praktikums soll die Praktikantin bzw. der Praktikant die Grundlagen der beruflichen Tätigkeit, z. B. in der industriellen Fertigung kennenlernen und ihre Schwierigkeiten in eigener Mitarbeit erproben. Die oder der Studierende soll an spezielle Aspekte der Umwelttechnik und des Ressourcenmanagements herangeführt werden. Außerdem soll sie bzw. er erfahren, wie das an der Hochschule vermittelte Wissen in der Praxis angewendet wird und wie ihr bzw. sein späteres Berufsfeld als Diplomingenieurin bzw. Diplomingenieur aussehen wird. (3) In einem ersten Teil des Praktikums von ca. 6 Wochen Dauer sollen entweder Elementarkenntnisse in der industriellen Fertigung erworben oder Einblicke in den Baustellenbetrieb und das zugehörige Umfeld gewonnen werden. Die Praktikantin bzw. der Praktikant soll unter Anleitung fachlicher Betreuer die Werk- bzw. Baustoffe in ihrer Be- und Verarbeitbarkeit kennenlernen und einen Überblick über Fertigungseinrichtungen und -verfahren gewinnen. (4) In einem zweiten Teil des Praktikums von ca. 7 Wochen Dauer steht die Spezialisierung auf Aspekte des Umweltschutzes und des Ressourcenmanagements im Vordergrund. 1

Das Praktikum sollen möglichst viele Tätigkeitsbereiche umfassen. Dabei kommt es weniger auf das Erlernen spezieller Tätigkeiten an, sondern mehr auf einen ausreiblick über die verschiedenen Tätigkeitsbereiche. Wünschenswerte Tätigkeitsbereiche sind z. B. Konstruktion, Fertigung, Produktion, Anlagen- und Baustellenplanung, betrieblicher Umweltschutz, Qualitätssicherung, Meß- und Regeltechnik, Marktanalyse. 2. Dauer und zeitliche Einteilung der praktischen Ausbildung (1) Die praktische Ausbildung umfasst insgesamt mindestens 13 Wochen. (2) Es wird dringend empfohlen, das Praktikum zumindest teilweise schon vor Beginn des Studiums abzuleisten, da die vorlesungsfreie Zeit auch zum Besuch von Kursen und für (3) Die Ableistung des gesamten Praktikums ist Voraussetzung für die Erteilung der Diplomarbeit. (4) Die praktische Ausbildung kann in Abschnitte aufgeteilt werden, die mindestens 3 aufeinanderfolgende Arbeitswochen umfassen. (5) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist die einer vollbeschäftigten Arbeitnehmerin bzw. eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers. 3. Ausbildungsstellen (1) Das Praktikum kann in all den Fachgebieten abgeleistet werden, die durch die im Studienplan Umwelttechnik und Ressourcenmanagement aufgeführten Lehrveranstaltungen definiert werden. Das Praktikum kann in jedem Betrieb abgeleistet werden, der Ausbildung und Erfahrungen im Sinne dieser Richtlinien vermittelt (z. B. stoffumwandelnde Industrie wie Chemie-, Pharma- oder Lebensmittel-Industrie, Bauunternehmen, Ver- und Entsorgungsbetriebe, verarbeitende Industrie, Behörden, Ingenieurbüros). (2) Es wird empfohlen, mindestens zwei oder drei verschiedene Gebiete auszuwählen. (3) Eine Ausbildung in Handwerksbetrieben, Hochschuleinrichtungen, im eigenen oder elterlichen Betrieb sowie im Betrieb des Ehegatten ist nicht möglich. (4) Praktische Tätigkeiten in Einrichtungen, die nicht zu einer Hochschule gehören, aber mit ihr verbunden sind, können bis zu einer Dauer von 2 Wochen anerkannt werden. Eine Voraussetzung dafür ist die deutliche organisatorische Trennung der Einrichtung von der Hochschule. Es wird empfohlen, sich vor Aufnahme einer solchen Tätigkeit mit dem Praktikantenamt in Verbindung zu setzen. (5) Die Wahl einer geeigneten Ausbildungsstelle bleibt der Praktikantin bzw. dem Praktikanten selbst überlassen. Das Praktikantenamt schreibt keine bestimmten Betriebe vor. (6) Praktikantenstellen im Ausland vermittelt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD, IAESTE). Auskünfte hierüber erteilt das Akademische Auslandsamt der Ruhr- Universität Bochum. 4. Berichterstattung über die Praktikantentätigkeit (1) Die Praktikantin bzw. der Praktikant hat ihre bzw. seine Tätigkeit während des Praktikums in Form von Ausbildungsnachweisen (siehe Muster in Abschnitt 12.) und Berichten zu dokumentieren. Die Berichte müssen deutlich die durchgeführten Tätigkeiten im einzelnen erkennen lassen. Die Ausbildungsnachweise müssen vom Ausbildenden des Betriebs durch Unterschrift und Firmenstempel bestätigt werden. 5. Zeugnis über die Praktikantentätigkeit (1) Der Betrieb stellt der Praktikantin bzw. dem Praktikanten über die abgeleistete Tätigkeit ein Zeugnis aus, dessen Inhalt dem Muster in Abschnitt 12 entsprechen muss. 2

6. Anerkennung der Praktikantentätigkeiten (1) Die Anerkennung der praktischen Tätigkeit erfolgt durch das Praktikantenamt. Über die abgeleistete Praxis wird eine Bescheinigung ausgestellt, die zu gegebener Zeit (siehe Abschnitt 2) dem Prüfungsamt vorgelegt werden muss. Für den Nachweis eines Abschnitts der praktischen Tätigkeit müssen dem Praktikantenamt a) die Berichte gemäß Abschnitt 4 b) das Praktikantenzeugnis gemäß Abschnitt 5 vorgelegt werden. (2) Das Praktikantenamt kann zusätzlich eine Erklärung der Praktikantin bzw. des Praktikanten und eine Bescheinigung des Betriebs bzw. des betreffenden Lehrstuhls darüber fordern, dass die Praktikantentätigkeit in keinem Zusammenhang mit der Anfertigung einer Studienarbeit steht. (3) Sind das Zeugnis bzw. die Ausbildungsnachweise nicht in deutscher Sprache abgefasst, so kann das Praktikantenamt eine beglaubigte Übersetzung fordern. Bei einer Praktikantentätigkeit im Ausland wird daher eine vorherige Rücksprache beim Praktikantenamt empfohlen. (4) Praktikantentätigkeiten, die von anderen deutschen wissenschaftlichen Hochschulen anerkannt wurden, können angerechnet werden. (1) Ausgefallene Arbeitszeit von insgesamt mehr als 5 Tagen ist nachzuholen. Da es auf den Grund des Ausfalls nicht ankommt, zählen auch Urlaubstage als Fehltage. Keine Fehltage sind gesetzliche Feiertage und einzelne freie Tage zum Arbeitszeitausgleich. 8. Tätigkeit als Werkstudentin bzw. Werkstudent (2) Die Anerkennung einer Werkstudententätigkeit als Industriepraxis ist möglich, wenn die tigkeit und die Nachweise den vorliegenden Richtlinien entsprechen. 9. Anrechnung von Dienstzeiten bei der Bundeswehr oder in einem Ersatzdienst (1) Dienstzeiten bei der Bundeswehr oder in einem Ersatzdienst können bis zu 4 Wochen auf das Praktikum angerechnet werden. Voraussetzung ist eine einschlägige technische keit. (2) Zur Anerkennung ist dem Praktikantenamt eine ausführliche Bescheinigung über die Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeiten vorzulegen. (3) Ein Ersatzdienst, der in kurzen, nicht zusammenhängenden Abschnitten (z.b. am Wochenende) abgeleistet wird, kann nicht angerechnet werden. 10. Anrechnung einer Berufsausbildung (1) Eine Lehre in einem technischen Beruf kann als Praktikum anerkannt werden. 11. Schlußbestimmungen (1) Diese Praktikumsordnung tritt auf Beschluss des Fakultätsrates für Maschinenbau vom 12. Juli 2000 und des Fakultätsrates für Bauingenieurwesen vom 05. Juli 2000 mit Wirkung vom gleichen Tage für alle Studierenden in Kraft, die erstmalig für das Wintersemester 2000/2001 für den Studiengang Umwelttechnik und Ressourcenmanagement eingeschrieben werden und nach der Diplomprüfungsordnung von 2000 studieren. Praktikumstätigkeiten, die vor Inkrafttreten dieser Ordnung abgeleistet wurden, können angerechnet werden. 12. Muster (1) Anmerkung des Praktikantenamts: Das Zeugnis wird von der Firma ausgestellt und muß die volle Anschrift der Firma enthalten. 3

Allgemeiner Hinweis Bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit der berufspraktischen Ausbildung auftreten können, wenden Sie sich bitte an die Koordinationsstelle des Studienganges: Tel.: 0234/32 26426 o. 32 26427 Raum: IB 5/151 Sprechstd.: mittwochs 12.15 14.15 Uhr oder nach Vereinbarung 4

Praktikantenzeugnis Frau/Herr... geb. am...in... wurde vom...bis... zur praktischen Ausbildung wie folgt beschäftigt: Art der Tätigkeit Wochen insgesamt... Fehltage während der Beschäftigungsdauer:... Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit betrug...stunden Besondere Bemerkungen:......... (Ort):..., den... (Firmenstempel) (Unterschrift) 5