Industrie- und Handelskammer Abschlussprüfung Berufs-Nr. 4 4 8 0 Praktische Prüfung Bereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb Sommer 2016 S16 4480 B1 2016, IHK Region Stuttgart, alle Rechte vorbehalten
Allgemein In der praktischen Prüfung hat der Prüfling, wie in der folgenden Übersicht gezeigt, zwei Prüfungsstücke und eine Arbeitsprobe anzufertigen. Praktische Prüfung Zwei Prüfungsstücke Eine Arbeitsprobe Vorgabezeit: Insgesamt höchstens 7 h Prüfungsstück Gewichtung 70 % Arbeitsprobe Gewichtung 30 % Prüfungsstück 1 Erstellen eines Schnittbilds Vorgabezeit: 1 h Gewichtung: 30 % Prüfungsstück 2 Fertignähen von Bekleidungsartikeln und sonstigen textilen Artikeln Vorgabezeit: 5 h 15 min Gewichtung: 70 % Maßkontrolle Qualitätskontrolle Arbeitsweise Vorgabezeit: 45 min Gliederung der praktischen Prüfung mit Aufteilung der Gesamtprüfungszeit auf zwei Prüfungsstücke und eine Arbeitsprobe mit Gewichtungsangaben für die Prüfungsstücke Für die Bearbeitung des Prüfungsstücks 1 und für die Arbeitsprobe werden dem Prüfling die Unterlagen in der Prüfung durch den Prüfungsausschuss ausgegeben. Für die Herstellung des Prüfungsstücks 2 ist vom Ausbildungsbetrieb ein teilweise vorgefertigter textiler Artikel in zweifacher Ausführung mit vorgefertigten Teilen, Zuschnittteilen, Zutaten, Werkzeugen und Hilfsmitteln bereitzustellen. Dieser Prüfungsaufgabensatz wurde von einem überregionalen nach 40 Abs. 2 BBiG zusammengesetzten Ausschuss beschlossen. Er wurde für die Prüfungsabwicklung und -abnahme im Rahmen der Ausbildungsprüfungen entwickelt. Weder der Prüfungsaufgabensatz noch darauf basierende Produkte sind für den freien Wirtschafts verkehr bestimmt. Internet: www.ihk-pal.de S16 4480 B1 -kli-gelb-230215
IHK Abschlussprüfung Sommer 2016 Bereitstellungsliste für den Ausbildungsbetrieb I. Werkzeuge, Hilfsmittel und Prüfmittel, die vom Ausbildungsbetrieb für jeden Prüfling bereitgestellt werden müssen: 1. Handschere 2. Maßband 3. Handmaß 4. Kreide 5. Bleistift 6. Bleistiftspitzer 7. Radiergummi 8. Nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten 9. Kugelschreiber 10. 1 Bogen Zeichenpapier 150 cm breit 300 cm lang 11. 3 Etiketten mit Prüflingsnummer des Prüflings für die Prüfungsstücke 1 und 2 II. Materialien und Unterlagen, die für jeden Prüfling für das Prüfungsstück 2 bereitgestellt werden müssen: 1. Entsprechend dem unter III. ausgewählten Bekleidungsartikel sind für die geforderten Arbeiten alle notwendigen Materialien, Teile und Zutaten für eine Losgröße von 2 fertigen Artikeln bereitzustellen. Die Stoffe sind in betriebsüblicher Qualität, möglichst unifarben, zu wählen. Bei der Auswahl und Bereitstellung ist darauf zu achten, dass die Arbeiten in insgesamt 5 Stunden und 15 Minuten ausgeführt werden können. 2. Falls erforderlich, sind entsprechende Schablonen bereitzustellen. 3. 1 Probetuch 30 cm 30 cm in betriebsüblicher unifarbener Qualität für die Maschineneinstellung 4. Ober- und Futterstoff, Einlagen, zugeschnitten und betriebsüblich fixiert 5. Alle Zutaten 6. Modellzeichnung Es sind nur zum gesamten Artikel passende Zuschnitte bereitzustellen, Stoff-Hilfsunterlagen, z. B. zum Aufnähen von Taschen, sind in der Prüfung nicht zugelassen. III. Vorbereiteter Bekleidungsartikel für das Prüfungsstück 2, welcher in zweifacher Ausführung für jeden Prüfling bereitgestellt werden muss: Der Ausbildungsbetrieb kann zwischen folgenden Bekleidungsartikeln wählen: 2.1 Kleid oder Jacke oder Mantel 2.2 Rock 2.3 Herrenhose 2.4 Hemd oder Bluse 2.5 Arbeitsjacke oder Schlafanzugjacke Zu 2.1: Kleid oder Jacke oder Mantel zweifach auszuführenden Arbeiten der zweifach ausgeführte Artikel fertig bearbeitet werden kann. Zwei Paspel- oder Leistentaschen einarbeiten, Taschenbeutel schließen Schulter- und Seitennähte schließen Ärmel einnähen Reißverschluss einnähen oder vordere Kanten verstürzen, steppen, Knopflöcher fertigen und Knöpfe annähen Saumkante versäubern S16 4480 B1 -kli-gelb-230215 3
Zu 2.2: Rock zweifach Zwei Paspel- oder Leistentaschen einarbeiten, Taschenbeutel schließen Reißverschluss einnähen Seitennähte schließen Saumkante versäubern, Saum bleibt offen Vorgefertigtes Futter einnähen Bund fertigen Bund aufnähen, Schlaufen mitfassen, absteppen Knopfloch fertigen Knopf annähen Zu 2.3: Herrenhose zweifach Zwei Paspel- oder Leistentaschen einarbeiten, Taschenbeutel schließen und versäubern Hosenschlitzteil fertigen Rechtes Schlitzteil, Schlitzleiste und Reißverschluss einnähen Seitennähte, Schrittnähte und Gesäßnähte schließen Saumkante versäubern, Saum bleibt offen Bund fertigen Bund aufnähen, Schlaufen mitfassen, absteppen Knopfloch fertigen Knopf annähen Vorarbeiten: Versäubern mit Kniefutter und Schrittecke Abnäher Zu 2.4: Hemd oder Bluse zweifach Zwei Paspel- oder Leistentaschen einarbeiten Taschenbeutel schließen und versäubern Schulter-, Seiten- und Ärmelnähte schließen und versäubern Kragen fertigen Ärmel mit vorgefertigtem Schlitz einnähen und versäubern Manschetten fertigen Manschette an Ärmel annähen, dabei Falten legen oder Ärmelweite kräuseln, Manschette absteppen Artikel säumen Knopflöcher fertigen Knöpfe annähen Zu 2.5: Arbeitsjacke oder Schlafanzugjacke zweifach auszu führenden Arbeiten der zweifach ausgeführte Artikel fertig bearbeitet werden kann. Zwei Paspel- oder Leistentaschen einarbeiten, Taschenbeutel versäubern Zwei Brusttaschen fertigen und aufsetzen Schulter- und Seitennähte schließen Kragen fertigen Vorbereitete Blende an die vordere Kante nähen und absteppen Ärmel nähen und versäubern Ärmel einnähen und versäubern Jacke säumen Schlitz an Ärmel- oder Seitennähten einschlagen und feststeppen Knopflöcher fertigen Knöpfe annähen 4 S16 4480 B1 -kli-gelb-230215
finden Sie hier (QR-Code): Informationen für die Praxis Aktuelles zur Neuordnung Textil- und (VO 2015) Die Modernisierung des Ausbildungsberufes war erforderlich, um den veränderten Anforderungen der Berufspraxis Rechnung zu tragen. Zum 1. August 2015 wurde die Ausbildungsordnung der Textil- und in Kraft gesetzt. Diese ersetzt die Verordnung über die Ausbildung in der Bekleidungsindustrie vom 13. Februar 1997. Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Die PAL wird für die Zwischenprüfung ab Herbst 2016 und Abschlussprüfung ab Winter 2016/17 Prüfungen anbieten. Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und soll am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden. Die Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden. Die Ausbildungsinhalte müssen handlungsbezogen und am betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozess orientiert vermittelt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der PAL Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart. https://www.stuttgart.ihk24.de/blob/sihk24/aus_und_weiterbildung/pal/downloads/2733506/a8a11c44b5e- 7fe0721eff87294e13e67/Info_TMON_20150827-data.pdf Hier können Sie aktuelle Neuigkeiten rund um die Prüfungsaufgabenerstellung und Prüfung erfahren. Mit unserem kostenlosen Newsletter-Service kommen die neuesten Informationen automatisch tagesaktuell per E-Mail zu Ihnen. S16 4480 B1 -kli-gelb-020216 5