Steuernummer Anschrift (Straße,...) Ort Postleitzahl Staat E-mail- Adresse



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Transkript:

Vertragsangebot (von Privatpersonen) EASY.SAT BASIC VORAUSBEZAHLTER EASY SAT Der Unterzeichnete schlägt Elsacom Spa vor, ein Vertragsangebot für den Globalstar Satelliten- Telekommunikationen- Service laut dem/den Tarifplan/Tarifplänen und den folgenden Bedingungen und auf der Grund der Rahmenbedingungen, daß er kennt und akzeptiert, abzuschließen.. Kunde Code Persönlichen Daten Vorname Name Geburtsdatum Geburtsort Herr Frau Steuernummer Anschrift (Straße,...) Nr. Ort Postleitzahl Staat Telefon (Festnetz) Inhaber des Festnetzanschlusses E-mail- Adresse Ausweispapier PersonalausweisFührerschein Reisepass Nummer Staatsangehörigkeit Abweichende Rechnungsanschrift Anschrift Nr. Ort Postleitzahl Zahlungsbedingungen Kreditkarte Diners Visa CartaSi MasterCard Nr. Gültig bis Kontonummer Kreditkarteinhaber Konto-Inhaber Bank ABI Code CAB Code Steuerbefreiung Steuerbefreiungsunterlagen beigegügt Ja Elsacom Konvention Code Couponnumm Beschreibung Sonderbedingungen/Code. (UNABHÄNGIG VOM GEWÄHLTEN TARIFPLAN AUSFÜLLEN) SIM-KARTEN gesamte Anzahl ICCI Telefonnummer Handelsvertreter Konzessionierter Verkäufer Code. Stempel/Unterschrift.

ANGEBOTE (1/2) (Die angefordete Angabe in den Raum des vom Kunden gewählten Angebots einfügen) A) EASY.SAT BASIC Dieser Tarifplan ist nur bei darauffolgendem Kauf eines Globalstar-Telefons anwendbar (Für jede mit diesem Tarifplan aktivierte SIM-Karte muß man ein Globalstar Satelliten- Telefon kaufen). Die Tarife sind in der Anlage B.1 enthalten. GLOBALSTAR GERÄT/E-KAUF Der Verkäufer erklärt, daß der obengenannte Kunde, das/die folgendes/folgenden Globalstar-Gerät/Geräte gekauft hat: Der Kunde bestellt direkt von Elsacom das/die folgende/folgenden Globalstar-Gerät/Geräte R290 (Offl.132) Menge SAT 600 (Offl.132) Menge SAT 550 Menge FAU (Offl.133) Menge I IMEI/Nummer: Zahlungsbedingungen des Globalstar Satelliten-Telefons: FÜR ELSACOM VORBEHALTEN Falls der Kunde das Gerät direkt von Elsacom kauft Kreditkarte Diners Visa CartaSi MasterCard Nr. Gültig bis Kontonummer Kreditkarteinhaber Konto-Inhaber Bank ABI Code CAB Code Banküberweisung auf dem folgenden Bankkonto: INTESABCI S.p.A. Filiale COMIT di Roma Talenti Via Nomentana, 990 C/C No. 16453490168 Codice ABI: 03069 Codice CAB: 05135 Vorsicht: Wenn Sie diese Zahlungsweise wählen, wird das Satelliten-Telefon nach dem Einlösung der Bezahlung geliefert.. Abweichende Telefonsanschrift (nur wenn das/die Telefon/e bei der Unterzeichnung des Vertragsangebots nicht abgegeben wurde/n) Anschrift Nr. Ort Postleitzahl Der Kunde Unterschrift Datum

ANGEBOTE (2/2) (Die angefordete Angabe in den Raum des vom Kunden gewählten Angebots einfügen) B) VORAUSBEZAHLTER EASY.SAT Dieser Tarifplan ist nur bei zweimonatlicher Vorauszahlung vom garantierten Mindesttelefongespräch anwendbar. Die Mindestdauer des Vertragsangebotes ist 12 Monaten.Für jedes mit dem vorausbezahlten Easy.Sat-Tarifplan unterzeichnete Vertragsangebot, gibt Elsacom dem Kunden ein Satelliten-Telefon zum Sonderpreis von 10.00 Euro+Mehrwertsteuer. Die Tarife sind in der Anlage B.2 enthalten. Der Unterzeichnete erklärt die folgende/n Option/en zu wählen: R290 (Offl. 125) Menge FAU (Offl. 130) Menge (In diesem Fall ist der monatliche Mindesttelefongesprächbetrag von 80 Euro+Mehrwertsteuer) (In diesem Fall ist der monatlich Mindesttelefongesprächbetrag von 199 Euro+Mehrwertsteuer) IMEI/Nummer: Abweichende Telefonsanschrift (nur wenn das/die Telefon/e bei der Unterzeichnung des Vertragsangebots nicht abgegeben wurde/n) Anschrift Nr. Ort Postleitzahl Der Kunde Unterschrift Datum

Allgemeine Geschäftsbedingungen Elsacom (für Verträge mit Privatkunden*) Satellitengestützter Telekommunikationsdienst Globalstar 1 Gegenstand des Vertrages und Definitionen 1.1 Allgemeines ELSACOM S.p.A. ( ELSACOM ) ist ein Alleinvertriebsnehmer für den Vertrieb und die Vermarktung eines Telekommunikationsdienstes, der auf ein Satellitennetzwerk namens GLOBALSTAR ( NETZWERK ) gestützt ist. Das Verhältnis zwischen dem Kunden und ELSACOM für die Durchführung des satellitengestützten Telekommunikationsdienstes Globalstar ( DIENST ) wird ausschließlich durch die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) geregelt. Die Durchführung des DIENSTES durch ELSACOM erfolgt auf der Grundlage der vom Bundesministerium für Post und Telekommunikation erteilten Lizenz (Nr. 97 01 02 003). Diese Vertragsbedingungen und ihre Änderungen werden im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation veröffentlicht und können bei allen Geschäftsstellen eingesehen werden oder werden dem Kunden durch Zusendung an die von ihm benannte Anschrift bekanntgegeben. 1.2 Definitionen Für die Zwecke der vorliegenden AGB und für das VERTRAGSANGEBOT gelten die folgenden Definitionen: - ANDERE BENUTZER sind alle anderen Personen neben dem KUNDEN, die mit derselben SIM-KARTE und mit dem Einverständnis des KUNDEN den DIENST benutzen. - ENDGERÄT ist das Mobilfunkgerät, das der KUNDE verwendet, um den DIENST zu benutzen. - GEBÜHRENPLAN: Er regelt das von dem KUNDEN für die Benutzung des DIENSTES und der Mehrwertdienste zu zahlende Entgelt. - GSM-ROAMING ist das Verfahren, durch das der Kunde infolge der Vereinbarung von ELSACOM mit anderen GSM-Betreibern Zugang zu deren GSM-Diensten in Deutschland und/ oder anderen Staaten hat. Die jeweils aktuelle Liste der Betreiber, mit welchen die genannten Vereinbarungen abgeschlossen wurden, und die der Staaten, in welchen die GSM-Dienste benutzt werden können, kann der KUNDE von dem ELSACOM-Kundencenter erhalten. - IMEI ist der internationale Identifikationscode für das ENDGERÄT. - KUNDE ist die im VERTRAGSANGEBOT aufgeführte natürliche Person, mit welcher der VERTRAG entsprechend den Vorschriften des folgenden 2 abgeschlossen wird. - MEHRWERTDIENSTE sind andere als die in 1.1 definierten DIENSTE, welche von ELSACOM gemäß dieses VERTRAGES erbracht werden. Soweit nichts anderes in den vorliegenden AGB bestimmt ist, umfaßt der Begriff DIENST, sofern er in diesen AGB verwendet wird, auch MEHRWERTDIENSTE, die entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen erbracht werden. - MSN ist die Seriennummer des ENDGERÄTS. - PIN-CODE ist der persönliche Identifikationscode, der der SIM-KARTE des KUNDEN zugeordnet ist und der einzugeben ist, um den DIENST zu aktivieren. Der Notruf kann ohne PIN-CODE betätigt werden. - PUK-CODE ist der persönliche Code, mit dem die SIM-KARTE deaktiviert werden kann. - SATELLITEN-ROAMING ist das Verfahren, durch das infolge der Vereinbarung von ELSACOM mit anderen, außerhalb Italiens ansässigen Satelliten-Betreibern des NETZWERKES, es dem KUNDEN ermöglicht wird, den DIENST in anderen Staaten und in allen Gebieten, in welchen der Dienst erbracht wird, zu benutzen. Die jeweils aktuelle Liste der Betreiber, mit welchen die genannten Vereinbarungen abgeschlossen wurden und die der Staaten, in welchen der DIENST benutzt werden kann, kann der KUNDE von dem ELSACOM- Kundencenter erhalten. - SIM-KARTE ist die Karte, die mit einem Mikroprozessor versehen ist und die in das ENDGERÄT eingefügt wird, um den DIENST zu benutzen. - VERTRAG ist der Vertrag, welcher gemäß den im folgenden 2 vorgesehenen Vorschriften abgeschlossen wird und auf dessen Grundlage der DIENST gegenüber dem KUNDEN und den ANDEREN BENUTZERN erbracht wird. Der VERTRAG umfaßt die vorliegenden AGB und ihre Anlagen, das VERTRAGSANGEBOT und den GEBÜHRENPLAN. - VERTRAGSANGEBOT ist der entsprechend den Vorschriften des folgenden 2.1 vom KUNDEN erteilte schriftliche Auftrag. 1.3 Wirksamkeit der AGB Sofern nichts abweichendes durch das Gesetz und gemäß dem folgenden 2.5 bestimmt ist, regeln ausschließlich die folgenden AGB das Vertragsverhältnis zwischen ELSACOM und dem KUNDEN. Sie haben Vorrang gegenüber allen anderen Vereinbarungen, gleich in welcher Form diese geschlossen wurden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur nach der schriftlichen Bestätigung durch die ELSACOM S.p.A., Via di Settebagni 390, 00138 Rom, Italien, sowie beschränkt auf den jeweiligen Anwendungsbereich im Einzelfall verbindlich. Die AGB gehen dem VERTRAGSANGEBOT vor. 2 Vertragabschluß und Vertragsänderung 2.1 Vertragsangebot Zum Zwecke des Vertragsschlusses stellt Elsacom dem KUNDEN das Vertragsformular in dreifacher Ausfertigung zur Verfügung, damit es vollständig ausgefüllt und unterschrieben wird. Sofern kein Widerruf erfolgt, bindet das VERTRAGSANGEBOT den KUNDEN für die Zeitdauer eines (1) Monats, gerechnet ab dem Datum der Unterschrift. 2.2 Identifikation Der Antragsteller hat seine Identität, seine Wohn-, Geschäftsanschrift und Rechnungsanschrift nachzuweisen. Er sichert die Richtigkeit seiner Angaben zu. 2.3 Vertragsannahme durch ELSACOM ELSACOM behält sich das Recht vor, das VERTRAGSANGEBOT abzulehnen, z.b. wenn: a) der Antragsteller den erforderlichen Nachweis seiner Identität, seiner Anschrift oder - im Falle der Aufforderung - seiner Vertretungsmacht und deren Umfang im Sinne von 2.2 nicht erbringt; b) der Antragsteller nicht voll geschäftsfähig ist; c) der Antragsteller in der Vergangenheit einen mit ELSACOM und/ oder anderen Vertreibern des DIENSTES im Rahmen des NETZWERKES abgeschlossenen Vertrag verletzt hat, gleich in welcher Weise; d) der Antragsteller nicht in der Lage ist, die Zahlungen des Vertragsentgelts gemäß 6.2 mittels der von ihm angegebenen Kreditkarte zu leisten; e) gegen den Antragsteller ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegt oder ein solches Verfahren bereits eröffnet wurde. Ferner ist ELSACOM berechtigt, den Vertragsschluß von der Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Antragstellers durch Auskunft von Wirtschaftsauskunftsagenturen oder Kreditversicherungsanstalten abhängig zu machen. ELSACOM benennt dem KUNDEN auf Anfrage die Anschriften dieser Unternehmen, die dem KUNDEN auch Auskunft über die Daten erteilen, die über ihn gespeichert sind, und bei welchen er die Löschung, Berichtigung oder Sperrung unrichtiger oder unzulässig gespeicherter Daten verlangen kann. Diesen Unternehmen können Daten über Beantragung, Aufnahme, Beendigung und eine nicht vertragsgemäße Abwicklung des Vertrages übermittelt werden. Die Unternehmen speichern diese Daten, um den ihnen angeschlossenen Unternehmen Informationen zur Kreditwürdigkeit von Kunden oder zur Anschrift der Kunden zum Zwecke der Schuldnerermittlung geben zu können. Die Unternehmen stellen die Daten den angeschlossenen Unternehmen nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen und die schutzwürdigen Belange des KUNDEN nicht beeinträchtigt werden. Sie übermitteln nur objektive Daten. In allen genannten Fällen kann ELSACOM statt der Ablehnung des Vertragsschlusses die Annahme des VERTRAGSANGEBOTS unter die Bedingung stellen, daß z.b. (1) der DIENST beschränkt wird (z.b. in der Weise, daß der DIENST nur in Höhe einer begrenzten Benutzungszeit oder bis zur Höhe eines bestimmten Benutzungsentgelts erbracht wird); * Gemeint sind damit andere Personen als solche im Sinne 24 Nr. 1 und Nr. 2 des AGBG. Personen im Sinne des 24 Nr. 1 und Nr. 2 des AGBG sind Personen, die bei Abschluß des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(2) die Zahlung einer angemessenen Kaution erfolgt oder daß eine unwiderrufliche Sicherheitsleistung oder eine Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gestellt wird; (3) ein früherer Vertrag, der im Sinne von oben Buchstabe b) durch den Antragsteller verletzt wurde, vollständig erfüllt wird. 2.4 Vertragsabschluß, Wirksamkeit und Dauer des Vertrages Das Vertragsverhältnis entsteht durch die Annahme des VERTRAGSANGEBOTS des Kunden. Die Annahme erfolgt durch Aushändigung und Freischaltung (Aktivierung) der SIM-KARTE sowie Mitteilung der Rufnummer gegenüber dem KUNDEN. Sofern nichts anderes durch die Vorschriften des folgenden 8.2 bestimmt ist und sofern keine längere Vertragsdauer vereinbart wurde, beträgt die Vertragsdauer ein Jahr (gerechnet ab der Freischaltung der SIM-Karte). Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, es sei denn, er wird gekündigt. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen. Die Kündigungserklärung muß der ELSACOM spätestens 30 (dreißig) Tage vor Vertragsablauf zugehen. 2.5 Veränderungen des VERTRAGES und des GEBÜHRENPLANS Änderungen der AGB und des Gebührenplans werden im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation veröffentlicht. Sofern die einseitige Änderung durch ELSACOM eine Änderung der vertraglich vereinbarten Leistungen darstellt, kann die Änderung durch ELSACOM nur erfolgen, wenn die Leistungsänderung oder Leistungsabweichung unter Berücksichtigung der Interessen von ELSACOM für den Kunden zumutbar ist. Von jeder Änderung wird der Kunde durch Zusendung einer Mitteilung über die Änderung und ihren Inhalt und unter Hinweis auf die Veröffentlichung informiert. Die Änderungen gelten auch für die vor der Änderung abgeschlossenen Verträge. Erfolgt die Änderung zuungunsten des Kunden, so kann er das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Der Kunde wird bei der Änderungsinformation auch auf das Kündigungsrecht hingewiesen. Änderungen zuungunsten des Kunden werden vor der Änderungsinformation nicht wirksam. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines (1) Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung die Kündigung erklärt. Preisänderungen werden einen (1) Monat, nachdem der Kunde über sie informiert wurde, wirksam. Der KUNDE kann für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer ihn betreffenden Preiserhöhung außerordentlich kündigen. ELSACOM weist den KUNDEN bei der Information über die Preiserhöhung auf dieses außerordentliche Kündigungsrecht hin. Ohne außerordentliches Kündigungsrecht des KUNDEN sind Preisänderungen nur zwecks Anpassung der Preise an eine Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer zulässig. Ändern sich die Kosten für besondere Netzzugänge, für Zusammenschaltung und für DIENSTE anderer Anbieter, zu denen ELSACOM Zugang gewährt, so ist ELSACOM berechtigt, die Preise der Kostenänderung anzupassen. Der KUNDE hat hier kein außerordentliches Kündigungsrecht. 2.6 Änderungen der in dem VERTRAGSANGEBOT gewählten Dienstleistungen Möchte der Kunde die Art der vereinbarten Dienste, welche in dem VERTRAGSANGEBOT festgelegt worden sind, ändern oder von Dienstalternativen Gebrauch machen, die in dem GEBÜHRENPLAN vorgesehen sind, so kann er einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag hat schriftlich zu erfolgen. ELSACOM wird dem KUNDEN schriftlich mitteilen, ob der Antrag angenommen wird. Dabei wird auch berücksichtigt, ob die beabsichtigten Änderungen den von ELSACOM angebotenen Diensten entsprechen. In der Mitteilung wird der Änderungszeitpunkt genannt. Eventuelle Kosten werden mit der auf die Änderung nächstfolgenden Rechnung erhoben. 3 Verpflichtungen und Haftung von ELSACOM 3.1 SIM-KARTE, PIN- und PUK-CODE ELSACOM wird dem KUNDEN eine oder mehrere SIM-KARTEN zu seiner Benutzung zur Verfügung stellen. Dem KUNDEN ist es gestattet, die SIM-KARTE den ANDEREN BENUTZERN zu überlassen. Der KUNDE haftet für diese Benutzung. Bei Überlassung der SIM-KARTE durch ELSACOM an den KUNDEN werden ihm der PIN- und der PUK-CODE vertraulich mitgeteilt. Die SIM-KARTE bleibt im Eigentum von ELSACOM und wird dem KUNDEN nur für die Vertragsdauer überlassen. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der KUNDE verpflichtet, die SIM- KARTE an ELSACOM zurückzugeben. Der PIN-CODE kann durch den KUNDEN jederzeit entsprechend den Hinweisen im ENDGERÄTE-Handbuch geändert werden. Die wiederholte Fehleingabe des PIN-CODES deaktiviert die SIM- Karte. Sie kann erneut freigeschaltet werden durch die Eingabe des PUK-CODES. Die wiederholte Fehleingabe des PUK-CODES führt zur endgültigen Deaktivierung der SIM-KARTE. In diesem Falle kann der KUNDE eine neue SIM-KARTE erhalten; er hat hierfür das in dem Ersatzzeitpunkt für eine SIM-KARTE vorgesehene Entgelt zu entrichten. Sollte die SIM-KARTE defekt oder leistungsunfähig sein, so wird sie ELSACOM kostenlos reparieren oder ersetzen, es sei denn, daß der Defekt oder die Leistungsunfähigkeit darauf zurückzuführen ist, daß die SIM-KARTE vorsätzlich oder fahrlässig fehlerhaft gebraucht oder aufbewahrt worden ist. In diesem Falle erfolgt der Kartenersatz gegen das in dem GEBÜHRENPLAN hierfür vorgesehene Entgelt. ELSACOM haftet in keinem Fall für Kartendefekte, die ELSACOM erst 12 (zwölf) Monate nach der Kartenabgabe an den Kunden mitgeteilt werden. Auf Aufforderung durch ELSACOM ist der KUNDE verpflichtet, die SIM-KARTE/N zurückzugeben, wenn dies notwendig ist, um sie aus technischen oder betriebsveranlaßten Gründen zu ändern oder zu ersetzen. Dies erfolgt kostenlos. 3.2 Rufnummer Im Zusammenhang mit der Übergabe der SIM-Karte erteilt ELSACOM dem KUNDEN eine Rufnummer. Sollte eine SIM-Karte ersetzt werden müssen oder eine Änderung des Gebührenplans eintreten, wird ELSACOM sich auf Wunsch des Kunden nach besten Kräften bemühen, dem KUNDEN die bisher erteilte Rufnummer weiterhin zuzuweisen, sofern die technische Möglichkeit hierzu besteht und eine Änderung der Vorwahl nicht erforderlich ist. ELSACOM hat das Recht, erteilte Rufnummern aus technischen oder betriebsveranlaßten Gründen zu ändern. Dabei wird ELSACOM die neue Rufnummer dem KUNDEN wenigstens 90 (neunzig) Tage im voraus schriftlich mitteilen, ausgenommen in Fällen höherer Gewalt. Im Falle der Rufnummeränderung wird ELSACOM kostenlos für die Dauer von 2 (zwei) Monaten ab dem Zeitpunkt der Änderung der Rufnummer bei einem Anruf der alten Rufnummer auf die neue Rufnummer hinweisen. Diese Informationsleistung kann auf Wunsch des KUNDEN gegen Zahlung des von ELSACOM hierfür im Zeitpunkt des Verlängerungsantrags vorgesehenen Entgelts um 2 (zwei) Monate verlängert werden. Die Höhe des Entgelts wird dem KUNDEN spätestens beim Verlängerungsantrag mitgeteilt. Entsprechend den technischen und betriebsveranlaßten Grenzen kann ELSACOM auf Antrag des KUNDEN die Rufnummer gemäß den Vorschriften des 2.6. gegen Zahlung des Entgelts, welches ELSACOM im Zeitpunkt der Anfrage für die Änderung vorgesehen hat, ändern. Auch in diesem Fall wird ELSACOM für die Dauer von 2 (zwei) Monaten ab der Änderung der Rufnummer kostenlos über die Änderung informieren. Diese Informationsleistung kann auf Wunsch des KUNDEN gegen Zahlung des hierfür von ELSACOM im Zeitpunkt des Verlängerungsantrags vorgesehenen Entgelts um 2 (zwei) Monate verlängert werden. Die Höhe des Entgelts wird dem KUNDEN spätestens beim Verlängerungsantrag mitgeteilt. ELSACOM teilt nachfragenden Dritten die Rufnummer des KUNDEN allein bei vorheriger ausdrücklich erteilter Zustimmung des KUNDEN mit. 3.3 Durchführung der DIENSTE und Haftung von ELSACOM Die Benutzung des DIENSTES erlaubt dem KUNDEN, im räumlichen Bereich des NETZWERKES Telefongespräche zu führen und entgegenzunehmen. Trotz größten Bemühens um die beste Leistungsfähigkeit des GLOBALSTAR-Systems kann ELSACOM keine Verantwortung für die Beeinträchtigung und von Verbindungen innerhalb von Gebäuden jeder Art oder für Störungen aufgrund von äußeren Einflüssen, Interferenzen, bestimmten atmosphärischen Bedingungen oder natürlichen und/ oder künstlichen Hindernissen, welche die satellitengestützte Kommunikation beeinträchtigen, übernehmen. ELSACOM haftet für die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen unerlaubten Handlung oder Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten von ELSACOM oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von ELSACOM beruhenden Schäden. ELSACOM haftet bei einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - sofern nicht einer der in Satz 1 genannten Fälle gegeben ist - jedoch nur auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens bis zu einer Höhe von maximal 25.000,-- DM. ELSACOM haftet ferner nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Tritt ein nicht vorsätzlich verursachter Vermögensschaden ein, so haftet ELSACOM dafür der Höhe nach begrenzt bis zu einem Betrag von maximal 25.000,-- DM je Nutzer. Gegenüber der Gesamtheit der geschädigten Nutzer ist die Haftung auf zwanzig (20) Millionen DM je schadensverursachendem Ereignis begrenzt. Übersteigt die insgesamt an die Gesamtheit der geschädigten Nutzer zu zahlende Haftungssumme den Betrag von zwanzig Millionen DM, so werden die einzelnen Schadensersatzansprüche in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze stehen. Die Regelung dieses Absatzes (2) gilt nicht für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung von ELSACOM ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Repräsentanten und Erfüllungsgehilfen von ELSACOM. ELSACOM haftet nicht für eventuelle Mängel des DIENSTES, die auf die Fehlbenutzung des DIENSTES durch den KUNDEN oder die Fehlfunktion des ENDGERÄTES und/ oder seines Zubehörs zurückzuführen sind. Hiervon bleiben im Falle von nicht auf das Verhalten des KUNDEN zurückzuführenden Mängeln des Endgerätes und/oder des Zubehörs Ansprüche des KUNDEN auf deren Ersetzung oder Reparatur nach den einschlägigen, von ELSACOM sowie seinen Vertriebsstellen verwendeten Allgemeinen Verkaufsbedingungen unberührt. ELSACOM haftet ferner nicht dafür, daß die SIM-KARTE oder ein entsprechender Adapter mit einem ENDGERÄT benutzt werden, das nicht dafür eingerichtet ist und/ oder verändert wurde. ELSACOM haftet in keinem Fall für den Inhalt und die Art und Weise der Äußerungen und Nachrichten, welche durch den KUNDEN und/ oder die ANDEREN BENUTZER mittels des DIENSTES verbreitet oder empfangen werden.

3.4 Kundendienst Für den besten Gebrauch des DIENSTES und für die Mitteilung von eventuellen Mängel sichert ELSACOM dem KUNDEN die Unterstützung durch sein KUNDENCENTER zu. 3.5 Veränderung und Aufhebung des DIENSTES ELSACOM behält sich das Recht vor, entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften und der Zulassung gemäß 1.1 die technischen Merkmale des DIENSTES wegen Dienstleistungs- und/ oder Organisationsgründen zu ändern. In diesen Fällen unternimmt ELSACOM alle Maßnahmen, um die Nachteile für den KUNDEN zu begrenzen. Dies erfolgt auch dadurch, daß ELSACOM den KUNDEN über die Zeiten der Unterbrechung/ Aufhebung des DIENSTES und seiner Wiederaufnahme informiert. In den Fällen eines NETZWERK-Mangels oder eines Fehlers in den Sendeeinrichtungen, welche auf Zufall oder höherer Gewalt beruhen, kann ELSACOM in jedem Zeitpunkt und auch ohne Voranzeige den DIENST ganz oder teilweise aufheben. Dies kann auch im Falle von außerordentlichen, unvorhergesehenen, technisch unabdingbaren Änderungen des Systems oder DIENSTES und eben solchen Wartungsmaßnahmen geschehen. In jedem Fall bleibt das Kündigungsrecht des Kunden gemäß 8.2 unberührt, wenn die Änderung der technischen Merkmale des Dienstes zu einer deutlich verringerten Nutzbarkeit des Dienstes für den KUNDEN oder zu einer Unterbrechung/ Aufhebung des DIENSTES über einen unzumutbar langen Zeitraum führen. 3.6 Höhere Gewalt Im Fälle von höherer Gewalt haftet ELSACOM dem KUNDEN gegenüber nicht. Unter höhere Gewalt fallen alle Ereignisse, welche außerhalb der zumutbaren Kontrolle von ELSACOM liegen. 4 Pflichten, Verantwortlichkeit und Befugnisse des KUNDEN 4.1 Benutzung des ENDGERÄTS Der KUNDE hat ein ENDGERÄT und das Zubehör zu benutzen, das dem technischen Standard FCC/ ETSI entspricht, voll funktionstüchtig ist und das keine Störung des DIENSTES verursacht. ELSACOM haftet nicht für eventuelle, direkte oder indirekte Schäden, die aus der Verletzung dieser Pflicht herrühren. 4.2 Gebrauch, Aufbewahrung, Unübertragbarkeit der SIM-KARTE und der PIN- und PUK-CODES Der KUNDE ist verpflichtet, die SIM-KARTE/ EN sorgfältig aufzubewahren und zu benutzen und die Geheimhaltung der PIN- und PUK-CODES sicherzustellen. Die SIM-KARTE und die dazugehörigen PIN- und PUK-CODES dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Es ist verboten, die technische Identifikationsnummer der SIM-KARTE zu verändern und/ oder zu kopieren und/ oder die SIM-KARTE zu unerlaubten Zwecken zu gebrauchen. Der KUNDE ist verpflichtet, den DIENST nicht zu unerlaubten Zwecken zu benutzen und wird ELSACOM schadlos halten für jede fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung dieser Pflicht durch ihn sowie für jede von ihm fahrlässig oder vorsätzlich nicht verhinderte Verletzung dieser Pflicht durch ANDERE BENUTZER. 4.3 Verpflichtungen des KUNDES in Fällen des Verlusts, Diebstahls oder Mißbrauchs der SIM-KARTE Vorbehaltlich der in dem folgenden Absatz vorgesehenen Bestimmungen haftet der KUNDE für die erlaubte oder unerlaubte Benutzung seiner SIM-KARTE/ EN durch Dritte, einschließlich der durch ANDERE BENUTZER. Der Kunde ist verpflichtet, den Verlust, Diebstahl oder Verdacht der unberechtigten Entschlüsselung der SIM-KARTE unverzüglich anzuzeigen - gleich auf welche Weise. Er hat die Mitteilung schriftlich zu bestätigen. Dabei hat er zugleich eine Kopie der entsprechenden Anzeige an die zuständige Behörde zu übermitteln. Nach der ersten Mitteilung im Sinne des vorangehenden Absatzes wird ELSACOM die SIM-KARTE sperren. Bei unverzüglicher Mitteilung haftet der KUNDE nur für die bis zum Eingang der Mitteilung entstandenen Kosten und Nachteile - einschließlich der Kosten für die Anrufe, die unter Benutzung der SIM-KARTE erfolgten -, welche aus dem Mißbrauch der verlorenen, gestohlenen oder entschlüsselten SIM-KARTE resultieren. Unabhängig von den voranstehenden Regelungen ist der KUNDE in jedem Falle verpflichtet, für den Zeitraum, der zwischen der Sperrung der SIM-KARTE und der Aushändigung einer neuen SIM-KARTE verstrichen ist, längstens aber für 30 (dreißig) Tage, die Monatsgebühren und ggf. die anfallenden Steuern entsprechend dem GEBÜHRENPLAN und dem folgenden 5 vollständig und regelmäßig zu bezahlen. 4.4 Änderungen der KUNDEN-Daten Der KUNDE hat ELSACOM schriftlich jede Änderung seiner Daten, insbesondere seiner Wohn-, Geschäftsanschrift und Rechnungsanschrift, mitzuteilen. ELSACOM wird alle Mitteilungen an die von dem Kunden zuletzt benannte Anschrift senden. 4.5 DIENST-Entgelt Der KUNDE ist verpflichtet, das nach dem GEBÜHRENPLAN anfallende Entgelt gemäß 5 zu entrichten. Die Zahlung durch Dritte für Rechnung des KUNDEN ist zulässig, sie führt für den Dritten zu keinem Recht gegenüber ELSACOM. 5 GEBÜHRENPLAN und DIENST-Entgelt 5.1 GEBÜHRENPLAN Das Entgelt für die im VERTRAG geregelten Dienstleistungen wird gemäß dem von dem KUNDEN im VERTRAGSANGEBOT oder gemäß 2.6 später vereinbarten GEBÜHRENPLAN berechnet. Der KUNDE trägt auch alle für die Dienstleistung gesetzlich vorgesehenen Steuern und Abgaben. Die gültigen GEBÜHRENPLÄNE werden den KUNDEN und allen Interessierten zur Verfügung gestellt. 5.2 ENTGELT Das Entgelt für die Dienstleistungen von ELSACOM umfaßt die folgenden Bestandteile, die entsprechend dem jeweils gültigen GEBÜHRENPLAN unterschiedlich sein können: a) eine Pauschalgebühr für die DIENST-Aktivierung, die Erteilung der Rufnummer und für die Überlassung der SIM-KARTE; b) eine Monatsgebühr für die DIENSTE; c) das Entgelt für ausgehende Anrufe; d) das Entgelt für eingehende Anrufe; e) as Entgelt für den Gebrauch der vom KUNDEN ausgewählten MEHRWERTDIENSTE. Für die Durchführung von Notrufen an öffentliche Stellen fällt kein Entgelt an. Sofern der Notruf im Wege des nationalen oder grenzüberschreitenden Roaming-Verfahrens mittels anderer Telekommunikationsunternehmen erfolgt, wird das Entgelt verlangt, das diese Unternehmen ELSACOM berechnen. Wird das KUNDEN-Center von ELSACOM in Fällen technischer Probleme und zur Fehlerbenachrichtigung angerufen, gelten die Gebühren, welche im GEBÜHRENPLAN dafür vorgesehen sind. Die Entgelte im Sinne der oben genannten Buchstaben c) und d) werden unterschiedlich berechnet, je nachdem, ob ELSACOM oder ein anderes SATELLITEN-ROAMING-Unternehmen die Anrufe übermittelt haben oder ob die Anrufe mittels eines GSM-ROAMING übermittelt wurden. Für die im Wege des GSM-ROAMING bei dem KUNDEN eingehenden bzw. ausgehenden Anrufe werden die Entgelte nach dem GEBÜHRENPLAN ELSACOMS berechnet, der insoweit auf den Vereinbarungen mit den anderen beteiligten Telekommunikationsunternehmen beruht. 6 Zahlung des Entgelts 6.1 Rechnungsstellung Die Rechnung über das Entgelt für die Dienstleistungen wird dem KUNDEN zweimonatlich brieflich übermittelt. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschrieben Angaben enthält die Rechnung folgende Angaben: - die Rechnungsnummer; - das Datum der Rechnungserstellung, den Gebührenzeitraum und das Fälligkeitsdatum; - die verschiedenen Entgeltbestandteile gemäß dem relevanten GEBÜHRENPLAN; - die gesetzlich vorgesehenen Steuern und Abgaben; - e Kosten für die briefliche Rechnungsübermittlung gemäß dem relevanten GEBÜHRENPLAN; - eventuelle Gutschriften zugunsten des KUNDEN. Für den von den anwendbaren Gesetzen vorgesehenen Zeitraum hält ELSACOM die Verbindungsdaten zur Verfügung des KUNDEN vor. Auf Wunsch des KUNDEN weist ELSACOM in der Rechnung die genauen Telekommunikationsdaten nach und berechnet diese entsprechend dem jeweils geltenden GEBÜHRENPLAN (Einzelgesprächsnachweis). 6.2 Zahlungsfrist und Zahlungsweise Der KUNDE ist verpflichtet, den in der Rechnung ausgewiesenen Betrag innerhalb der in der Rechnung benannten Zahlungsfrist zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt entweder im Lastschriftverfahren, mittels Kreditkarte, Banküberweisung oder in einer sonstigen, mit ELSACOM vertraglich verabredeten Weise. Die Rechnungen müssen vollständig beglichen werden. Teilzahlungen hindern ELSACOM nicht, Maßnahmen im Sinne des folgenden 6.3 durchzuführen. Der KUNDE ist verpflichtet, die Monatsgebühren zu bezahlen, auch wenn der DIENST aufgrund eines Zahlungsverzugs des Kunden im Sinne von 6.3 aufgehoben wird.

6.3 Verzug Wird eine Zahlungsfrist nicht beachtet und um 15 Tage überschritten, so ist ELSACOM berechtigt, teilweise den DIENST aufzuheben (und zwar die ausgehenden Anrufe und die über SATELLITEN- und GSM-ROAMING abzuwickelnden Anrufe mit Ausnahme von Notrufen im Sinne von 5.2). In dem Falle, daß der KUNDE innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach der Aufhebung des DIENSTES gemäß dem vorangehenden Absatz die Rechnung nicht bezahlt, kann ELSACOM den DIENST vollständig aufheben. In dem Falle, daß der KUNDE innerhalb von 45 (fünfundvierzig) Tagen nach der teilweisen Aufhebung die Rechnung nicht bezahlt, kann ELSACOM den VERTRAG kündigen. Die Kündigung kann erst 10 (zehn) Tage nach Zugang einer Mahnung mittels eingeschriebenen Briefs erfolgen. Unberührt bleiben alle Ansprüche und Rechte von ELSACOM gegenüber dem KUNDEN, die aus der Nichtzahlung des Entgelts und der Rückgabe der dem KUNDEN überlassenen Gegenstände (SIM-KARTE usw.) erwachsen. Die oben genannten Fristen werden auf 7 (sieben), 15 (fünfzehn) und 30 (dreißig) Tage verkürzt, falls bereits die erste Rechnung nicht fristgerecht bezahlt wird. Wird eine gesetzte Zahlungsfrist nicht beachtet, so werden ohne Mahnung und Nachfristsetzung Verzugszinsen in der Höhe von 4% über dem von der Europäischen Zentralbank festgesetzten Diskontsatz fällig. Ein weitergehender Verzugsschaden kann darüber hinaus geltend gemacht werden. 6.4 Reklamationen Eventuelle Reklamationen des KUNDEN hinsichtlich der Rechnungsstellung müssen gegenüber ELSACOM innerhalb von 45 (fünfundvierzig) Tagen nach dem Datum der Rechnungserstellung schriftlich erhoben werden. Dabei sind die Gründe der Reklamation hinsichtlich der einzelnen Entgelt-Bestandteile und -Summen genau zu bezeichnen. Andernfalls gilt die Rechnung in Bezug auf den gesamten Betrag als akzeptiert. Innerhalb von 90 (neunzig) Tagen nach Zugang der Reklamation wird diese geprüft und die Antwort schriftlich mitgeteilt bzw. eine vorherige mündliche Mitteilung schriftlich bestätigt. Ist die Reklamation begründet, so schreibt ELSACOM mit der nächstfolgenden Rechnung den betreffenden Betrag gut. 7 Vertragsübernahme, Schuldübernahme, Abtretung Eine den KUNDEN aus dem Vertrag entlassende Vertragsübernahme, eine den KUNDEN befreiende Schuldübernahme oder die Abtretung der aus dem VERTRAG folgende Rechte des KUNDEN ist unzulässig, es sei denn, ELSACOM stimmt dem zu. ELSACOM ist ohne Zustimmung des KUNDEN berechtigt, die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise von Dritten wahrnehmen zu lassen. Dabei haftet ELSACOM auf jeden Fall für die Erfüllung der übertragenen Pflichten durch die Dritten. 8 Aufhebung und Beendigung des VERTRAGES 8.1 Aufhebung und Beendigung des VERTRAGES durch ELSACOM Unberührt der Bestimmungen des vorangehenden 6.3 ist ELSACOM unter den Voraussetzungen des 19 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung berechtigt, die Inanspruchnahme des DIENSTES ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre). In anderen als den von dem vorangehend 6.3 behandelten Fällen kann ELSACOM den VERTRAG mittels eingeschriebenen Brief kündigen, wenn der KUNDE seine volle Geschäftsfähigkeit verliert, wenn er in der Vergangenheit Verpflichtungen gegenüber ELSACOM verletzt hat, wenn er nicht mehr kreditwürdig ist, insbesondere wenn Wechsel zu Protest gegangen sind, wenn die Zwangsvollstreckung gegen ihn betrieben wird oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen ihn beantragt wurde oder ein solches Verfahren eröffnet wurde, oder wenn der KUNDE zahlungsunfähig wird. Die Kündigung kann ferner erfolgen, wenn der KUNDE seine Rechtspersönlichkeit infolge einer gesellschaftsrechtlichen Fusion usw. verloren hat. Im Falle der Vertragbeendigung muß der KUNDE die SIM-KARTE(N) unverzüglich zurückgeben. 8.2 Kündigung und Widerruf durch den KUNDEN Der KUNDE kann jederzeit den VERTRAG kündigen. Die Kündigung wird 30 (dreißig) Tage nach Zugang des Briefes wirksam. Die Kündigung schließt nicht aus, daß der KUNDE alle Gebühren und Entgelte bis zum Monat des Wirksamwerdens der Kündigung entrichten muß. Sofern der KUNDE durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung zum Vertragsabschluß bestimmt worden ist, ohne daß die Verhandlungen auf seine vorherige Bestellung hin geführt worden sind, wird die Vertragserklärung des KUNDEN erst wirksam, wenn der KUNDE sie nicht binnen einer Frist von einer Woche widerruft. Gleiches gilt, wenn der Kunde anläßlich einer von ELSACOM oder einem Dritten in deren Interesse durchgeführten Freizeitveranstaltung oder im Anschluß an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrswege zum Vertragsabschluß bestimmt worden ist. Zur Wahrung der Frist gehört die rechtzeitige Absendung des Widerufs. Die Frist beginnt, wenn der KUNDE eine Belehrung über das Widerrufsrecht im Sinne von 2 Haustürwiderrufsgesetz erhalten und unterschrieben hat. Im Falle des Widerrufs gelten die Rechtsfolgen des 3 Haustürwiderrufsgesetz, wonach der KUNDE die von ELSACOM erbrachten Leistungen zu vergüten hat (einschließlich der anfallenden Steuern). Im Falle des Widerrufs hat der KUNDE auf seine Kosten die SIM-KARTE und - sofern es von ELSACOM überlassen wurde - das ENDGERÄT sowie die anderen ihm von ELSACOM in Ausführung des Vertrages überlassenen Gegenstände an ELSACOM, Via di Settebagni 390, I-00138 Rom, Italien zurückzusenden. 9 Mitteilungen Alle an ELSACOM gerichtete Mitteilungen sind an Custome care Elsacom, Via di Settebagni 390, I-00138 Roma, Italien, zu richten. 10 Servicekarte - Mindestdienstgarantie ELSACOM garantiert die Diensterbringung entsprechend dem in der Servicekarte vorgesehenen Mindeststandard. Die Servicekarte ist ein wesentlicher Bestandteil der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Privatkunden. Die Servicekarte wird den Privatkunden mit den Vertragsunterlagen ausgehändigt. Der Text der Servicekarte kann von ELSACOM jederzeit angefordert werden. Der Text der Servicekarte wird zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation veröffentlicht. Falls ELSACOM seine in der Servicekarte beschriebenen Leistungsstandards nicht erfüllt, wird ELSACOM eine Entschädigung entsprechend den in der Servicekarte vorgesehenen Regelungen leisten. 11 Schlußbestimmungen Macht der Kunde eine Verletzung seiner Rechte, die ihm aufgrund der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung zustehen, geltend, so kann er unter den Voraussetzungen des 35 dieser Verordnung die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation zum Zwecke der Streitbeilegung anrufen. ZUSAMMEN MIT DEM VERTRAGSANGEBOT VORZULEGENDE DOKUMENTE Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepaß) des Vertragspartners (im Original oder in Fotokopie. Die Fotokopie muß mit dem Original übereinstimmen und lesbar sein)

Hinweis zum Datenschutz gem. 33 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz und Einverständniserklärung): Der unterzeichnende Kunde / die unterzeichnende Kundin ist darauf hingewiesen worden, dass von Elsacom S.p.A. bzw. deren Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertragsverhältnisses personen- bzw. unternehmensbezogene Daten elektronisch gespeichert werden. Die Nutzung dieser Daten erfolgt ausschließlich zur Abwicklung und Durchführung des Vertragsverhältnisses. Der unterzeichnende Kunde / die unterzeichnende Kundin ist hiermit einverstanden...., den..., den... -------------------------------- ELSACOM S.p.A. Kunde

ANLAGE A ELSACOM ABDECKUNG UND GLOBALSTAR ABDECKUNG (rufen Sie unseren Kundenservice an, um über die neue Abdeckungen informiert zu werden) Elsacom hat das ausschließliche Recht auf der Vermarktung und Versorgung vom Globalstar-Service in den folgenden Ländern: 1..Albanien 2. Bosnien 3. Bulgarien (*) 4. Dänemark 5. Deutschland 6. Estland 7. Finnland 8. Italien 9. Jugoslawien (Kossovo, Montenegro, Serbien) (*) 10. Kroatien 11. Lettland (*) 12. Litauen (*) 13. Malta (*) 14. Mazedonien (*) 15. Moldavien (*) 16. Norwegen 17. Österreich 18. Rumänien 19. Schweden 20. Schweiz 21. Slowakei 22. Slowenien 23. Ukraine 24. Ungarn (*) 25. Weissrußland (*) Die mit dem Stern markierte Länder besitzen nicht die notwendige Lizenz/ Genehmigung, auch wenn der Service technisch verfügbar ist. Was die Verfügbarkeit unseres Service in den anderen Ländern, in denen Sie mit der Elsacom Sim-Karte anrufen können, steht unser Kundenservice unter der Web-Site www.elsacom.com zur Verfügung.

ANLAGE B TARIFPLAN UND SONDERBEDINGUNGEN EASY.SAT BASIC ANLAGE B.1 AKTIVIERUNGSGEBÜHREN 70 MONATSGEBÜHREN 10 Corporate Option: (mindestens 4 SIM-Karten) Anrufe in Zone 1 zwischen den unterzeichneten Elsacom Sim- Karten 0.64 Ausgehende Anrufe+Datenübertragung Nach: Siehe beigefügte Liste Länder die der Elsacom- SIM Festnetz Zonen 1, 2 Mobilfunk Zone 3 Festnetz und Mobilfunk Andere Satelliten- Systeme Zone 1 0.75 0.93* 1.25 2.50 5.00 Von: Zone 2 1.50 1.50 1.50 2.50 10.00 Zone 3 2.50 2.50 2.50 2.50 10.00 * Der Preis ist von 0.75 Euro, wenn die Anrufe von einem FAU-Gerät gemacht werden. Ankommende Anrufe und Daten Siehe die beigefügte Liste der Länder Zone 1 0.00 Zone 2 1.50 Zone 3 2.00 Für jeden ausgehenden Anruf: Verbindungsaufbau 0,20 Euro Alle Tarife sind in Euro und ohne Mehrwertsteuer Alle Gespräche werden mit 60 Sekundentakt abgerechnet. Datenübertragungen von der Zone 1 werden mit 10 Sekundentakt abgerechnet. 1. AUF DAS EASY.SAT BASIC-ANGEBOT ANWENDBARE SONDERBEDINGUNGEN Bedingung für die Anwendbarkeit des Easy.Sat Basic Tarifplans. Die Anwendbarkeit des Easy.Sat Basic Tarifplans ist von von dem daraufolgenden Kauf seitens des Kunden eines oder mehreren der folgenden Satelliten-Telefonen: Ericsson R290, Telit Sat 600, Telit Sat 550 und Ericsson FAU abhängig und bedingt, deswegen, wenn der Kauf seitens des Kunden der Unterzeichnung dieses Vertragsangebots nicht daraufolgend sei, wird die SIM-Karte bis dem Kauf des Gerätes nicht aktiviert. BEZEICHNUNG (FIRMA): UNTERSCHRIFT DES BEVOLLMÄCHTIGTE ODER GESETZLICHE VERTRETER: VORNAME UND NAME (BLOCKSCHRIFT): STELLUNG UNTERNEHMEN IM DATUM:

ANLAGE B.2 VORAUSBEZAHLTER EASY.SAT (VORAUSBEZAHLTES TELEFONGESPRÄCH) Aktivierungsgebühren Vorausbezahlter Easy.Sat (Gerätspreis eingeschlossen) 70 (60 Monatsgebühren + 10 Gerät) Corporate Option: (mindestens 4 SIM-Karten) Anrufe in Zone 1 von/nach den unterzeichneten Elsacom Sim- Karten 0.64 Ausgehende Anrufe + Datenübertragung A: Siehe beigefügte Liste Länder die der Elsacom- SIM Festnetz Zonen 1, 2 Mobilfunk Zone 3 Festnetz und Mobilnetz Andere Satelliten- Systeme Zone 1 0.75 0.93* 1.25 2.50 5.00 Von: Zone 2 1.50 1.50 1.50 2.50 10.00 Zone 3 2.50 2.50 2.50 2.50 10.00 * Der Preis ist von 0.75 Euro, wenn die Anrufe von einem FAU-Gerät gemacht werden. Ankommende Anrufe und Daten Siehe die beigefügte Liste der Länder Zone 1 0.00 Zone 2 1.50 Zone 3 2.00 Für jeden ausgehenden Anruf: Verbindungsaufbau 0,20 Euro Alle Tarife sind in Euro und ohne Mehrwertsteuer Alle Gespräche werden mit 60 Sekundentakt abgerechnet. Datenübertragungen von der Zone 1 werden mit 10 Sekundentakt abgerechnet. Bestimmtes und vorausbezahltes Telefongespräch Vorausbezahlter Easy.Sat: Ericsson R290 Option: 160 Euro+ Mehrwertsteuer.im Bimester; Mindestdauer 12 (zwölf) Monaten Vorausbezahlter Easy.Sat: FAU Option : 398 Euro + Mehrwertsteuer im Bimester Mindestdauer 12 (zwölf) Monaten Der bestimmte Satelliten-Telefongespräch muß unabängig vom effektiven Verbrauch bezahlt werden. Das in Bezug auf den gewählten Tarifplan überschüssige Telefongespräch wird mit den in der Tabelle gezeigten Tarifen angerechnet.

1. Zusatzbedingungen für den Vorausbezahlten Easy.Sat : 1.1. Mindestlaufzeit des Vertrags, Ausschluss des Kündigungsrechts. In Abweichung von Artikel 2.4 und 8.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hat der Vertrag mit dem Tarif Easy.Sat Prepaid eine Mindestlaufzeit von 12 (zwölf) Monaten. Vor Ablauf von 12 Monaten ab Freischaltung (Aktivierung) der SIM Card hat der Kunde kein Recht zur Vertragskündigung. Hiervon ausgenommen ist das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Abweichend von 2.6. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Wechsel des gewählten Tarifes während der 12-monatigen Mindestlaufzeit des Vertrages nicht möglich. 1.2. Endgerät zum Sonderpreis: Wegen der in Ziff. 1.1. aufgeführten Mindestlaufzeit des Vertrages und des in Ziff. 1.3. aufgeführten Mindestumsatzes, verkauft Elsacom dem Kunden zum Vorzugspreis von 10 Euro nach Wahl des Kunden entweder ein mobiles Satelliten-Telephon Ericsson R 290 oder ein stationäres Satellitenendgerät Ericsson Fixed Access Unit (FAU) für jede mit dem Tarif Easy.Sat-Prepaid (Prepagato) aktivierte SIM Card. Diese Kaufoption kann nur bei Vertragsabschluss ausgeübt werden. 1.3. Tarif, Mindestumsatz und Vorauszahlungsverpflichtung, Rabatt auf die Aktivierungsgebühr: Abweichend von Artikel 5 der Allgemeinen Geschätsbedingungen ist der Kunde verpflichtet, während der Mindestlaufzeit des Vertrages von 12 Monaten an Elsacom folgende Beträge im Voraus zu entrichten, die zugleich dem vertraglich vereinbarten Mindestumsatz entsprechen: Tarifoption FAU: alle zwei Monate werden Euro 398,00 zzgl. USt. (z.zt. 16 %) = Euro 461,68 / brutto, fällig bei Vertragsabschluss, im Voraus entrichtet. Tarifoption R290: alle zwei Monate werden Euro 160,00 zzgl. USt. (z.zt. 16 %) = Euro 185,60 / brutto, fällig bei Vertragsabschluss, im Voraus entrichtet. Diese alle zwei Monate fälligen Vorauszahlungen entsprechen dem Mindestumsatzes, welcher unabhängig von der tatsächlichen Nutzung zu entrichten ist. Elsacom rechnet das tatsächliche Gebührenaufkommen entsprechend den Vorauszahlungszeiträumen zweimonatlich zum Ende eines Monats nach dem vereinbarten Tarif ab. Ubersteigt das abgerechnete Gebührenaufkommen den als Vorauszahlung geleisteten Mindestumsatz, so hat Kunde den die Vorauszahlung übersteigenden Betrag zusätzlich an Elsacom zu zahlen. Bei Wahl der vorstehenden Tarifoptionen gewährt Elsacom einen einmaligen Rabatt von 10 Euro auf die Aktivierungsgebühr der SIM Card. 1.4. Haftungsausschluss: Elsacom haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Elsacom oder eines Erfüllungsgehilfen entstehen. GELESEN, AKZEPTIERT UND UNTERZEICHNET, BEZEICHNUNG (FIRMA) UNTERSCHRIFT DES BEVOLLMÄCHTIGTE ODER GESETZLICHE VERTRETER:: VORNAME UND NAME (BLOCKSCHRIFT):: DATUM : STELLUNG UNTERNEHMEN IM Laut und mit Wirkung von den Artikeln 1341 und 1342 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, erklärt der Unterzeichnete die Bestimmung vom Paragraph 1.4 (Elsacom Haftungsbeschränkung) ausdrücklich zu kennen und akzeptieren. BEZEICHNUNG (FIRMA) UNTERSCHRIFT DES BEVOLLMÄCHTIGTE ODER GESETZLICHE VERTRETER: VORNAME UND NAME (BLOCKSCHRIFT):: DATUM STELLUNG UNTERNEHMEN IM

Liste der Länder Zone 1: Albania, Austria, Belarus, Bosnia Herzegovina, Bulgaria, Croatia, Denmark, Estonia, ex-yugoslavia (Serbia/Montenegro/Kossovo), Finland, Germany, Greece, Hungary, Italy, Latvia, Liechtenstein, Lithuania, Macedonia, Malta, Moldova, Norway, Romania, San Marino, Slovakia, Slovenia, Sweden, Switzerland, Ukraine. Zone 2: Andorra, Anguilla, Antigua & Barbuda, Aruba, Azores, Bahamas, Barbados, Belgium, Bermuda, British Virgin Islands, Canada, Cayman Islands, Cyprus, Czech Republic, Dominica, Dominican Republic, Faeroe Islands, France, Gibraltar, Grenada, Guadeloupe, Haiti, Iceland, Ireland, Jamaica, Luxembourg, Martinique, Monaco, Montserrat, Netherlands Antilles,Netherlands, Poland, Portugal, Puerto Rico, Spain, St. Barthelemy, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Martin, St. Vincent & Grenadines, Trinidad & Tobago, Turks & Caicos Islands, United Kingdom, United States, Virgin Islands (US). Zone 3: Afghanistan, Algeria, American Samoa, Angola, Antigua, Argentina, Armenia, Ascension Island, Australia, Azerbaijan, Bahrain, Bangladesh, Belize, Benin, Bhutan, Bolivia, Botswana, Brazil, Brunei, Burkina, Burundi, Cameroon, Cape Verde Is., Cent. African Rep., Chad Rep., Chile, China, Colombia, Comoros Isl. Rep., Congo Rep., Cook Islands, Costa Rica, Cuba, Djibouti, Ecuador, Egypt, El Salvador, Equatorial Guinea, Eritrea, Ethiopia, Falkland Islands, Faso, Fiji, French Guyana, French Polynesia, Gabon, Gambia, Georgia, Ghana, Greenland, Guam, Guatemala, Guinea Pop Rep., Guinea-Bissau, Guyana, Honduras, Hong Kong, India, Indonesia, Iran, Iraq, Israel, Ivory Coast, Japan, Jordan, Kazakhstan, Kenya, Kiribati, Korea North, Korea South, Kuwait, Kyrgzhyzstan, Laos, Macao, Lebanon, Lesotho, Liberia, Libya, Madagascar, Malawi, Malaysia, Maldives Rep., Mali Rep., Marshall Is., Mauritania, Mauritius, Mexico, Micronesia, Mongolia Pop Rep., Morocco, Mozambique, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Nether Antilles, New Caledonia, New Zealand, Nicaragua, Niger Republic, Nigeria, Niue, Norfolk Is., Oman, Pakistan, Palau Republic, Panama, Papua N. Guinea, Paraguay, Peru, Philippines, Qatar, Reunion Island, Russian Fed., Rwanda, Samoa, Sao Tome, Saudi Arabia, Senegal, Seychelles, Sierra Leone, Singapore, Solomon Is., Somalia, South Africa, Sri Lanka, St. Helena, St. Pierre, St. Vincent, Sudan, Suriname, Swaziland, Syrian Arab Rep., Taiwan, Tajikistan, Tanzania, Thailand, Togo, Tonga, Tunisia, Turkmenistan, Tuvalu, Turkey, Uganda, United Arab Emirates, Uruguay, Uzbekistan, Vanuatu, Venezuela, Vietnam, Wallis Isl., Yemen, Zaire, Zambia, Zimbabwe