Schießordnung für die Schützengesellschaft Wülfel von 1896 e.v.

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Transkript:

Schießordnung für die Schützengesellschaft Wülfel von 1896 e.v. in der Fassung vom 5. Februar 2016 Inhaltsverzeichnis Präambel... 2 I. Grundlagen... 2 2. Regelanerkennung... 2 3. Versicherungspflicht... 2 4. Schießaufsicht... 2 5. Schießbetrieb... 2 6. Ausschreibungen... 2 7. Klasseneinteilung... 3 8. Rückgabe der Pokale und Ketten... 3 9. Preisverteilungen und Siegerehrungen... 3 10. Königsschießen... 3 10.1. Gemeinsamkeiten... 3 10.2. Jugendkönig/in... 4 10.3. Damenkönigin... 4 10.4. Schützenkönig... 4 11. Besondere Schießen... 4 11.1. Gemeinsamkeiten... 4 11.2. Jugend-Winterkönig... 5 11.3. Damenscheibe... 5 11.4. Ehrenscheibe Albert Behn... 5 11.5. Ratskette... 5 11.6. Weitere Traditionen... 5 12. Städtisches Schießen zum Schützenfest Hannover... 6

Präambel Mit der vorliegenden Schießordnung werden die in der Schützengesellschaft Wülfel bekannten Regeln für die Traditions- und Sportschießen niedergelegt, die seit vielen Jahren bestehen und nach denen in der Vergangenheit gehandelt und entschieden wurde. Unsere Schießordnung kann nicht bis ins kleinste Detail alles regeln, dieses wird auch nicht angestrebt. Im Übrigen gilt die Schießordnung des Deutschen Schützenbundes (DSB). I. Grundlagen Grundlage unserer Schießordnung sind folgende Regelwerke: a. Sportordnung des DSB, b. Schieß-und Standordnung des DSB sowie das c. Waffenrecht. 2. Regelanerkennung 1. Jedes Mitglied der Schützengesellschaft Wülfel von 1896 e.v., im folgenden Mitglied genannt, ist den Grundlagen der Sportordnung des DSB und seinen Regelwerken unterworfen, soweit diese Schießordnung nichts anderes aussagt. 2. Wo der Wortlaut dieser Schießordnung eine eindeutige Auslegung nicht zuläßt, ist die Auslegung stets im Sinne des sportlichen Anstandes, der eine mögliche Gleichstellung aller Mitglieder verlangt, vorzunehmen. 3. Versicherungspflicht Der Versicherungsschutz für Schützinnen und Schützen besteht nach den Bedingungen der Sportversicherung für Schützen in Niedersachsen. 4. Schießaufsicht Allen Schützinnen und Schützen ist die Ausübung des Schießsportes nur in Anwesenheit einer sachkundigen Aufsichtsperson gemäß Sportordnung des DSB gestattet. 5. Schießbetrieb 1. Die Termine für Training, Wettkämpfe und Preis-und Pokalschießen werden den Mitgliedern zweimal jährlich schriftlich durch einen Schießplan bekanntgegeben. 2. Zu besonderen Schießen wird gesondert in angemessener Frist eingeladen. 6. Ausschreibungen 1. Für jeden Wettbewerb wird von der Schießleitung eine Ausschreibung erstellt und während des Schießens öffentlich ausgelegt. Sie ist für jede/n Teilnehmer/in verbindlich. Die Ausschreibung muß enthalten a. Name des Pokales oder der Kette, b. Zeit, Ort und Dauer des Schießens, c. Waffenart, Schußzahl, Schußzahl pro Scheibe, Klasseneinteilung, Schießzeit und Anschlagart des Wettbewerbes, d. Höhe des Startgeldes und der Satzzahl bzw. Nachlösung, e. Zeitpunkt des Meldeschlusses, 2

f. Zeitpunkt der Siegerehrung, g. Preise sowie h. ggf. Vorbehalts- und Änderungsklausel. 2. Soweit die Ausschreibung und diese Schießordnung keine besonderen Regelungen vorsehen, gelten die Vorschriften der Sportordnung des DSB sinngemäß. 3. Im Zweifelsfalle entscheidet der Vorstand der Schützengesellschaft Wülfel zum Wohle derselben. 7. Klasseneinteilung 1. Es wird in den Klasseneinteilungen gemäß Sportordnung geschossen. 2. Eine Änderung durch die jeweilige Ausscheibung zum Schießen ist möglich. 8. Rückgabe der Pokale und Ketten 1. Wanderpokale und Ketten sind nach Aufforderung durch den Sportleiter unverzüglich und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. 2. Verschmutzungen und Beschädigungen werden auf Kosten des jeweiligen vorherigen Preisträgers durchgeführt. 3. Bei Austritt aus der Gesellschaft sind alle Wanderpreise unverzüglich zurückzugeben. 9. Preisverteilungen und Siegerehrungen 1. Nichtanwesende Gewinner können grundsätzlich Preise, Pokale oder Ketten nicht erhalten; sie fallen aus der Wertung und nachrückende Preisträger rücken auf, wenn nicht bis zur Siegerehrung dem Vorstand triftige Gründe für das Fernbleiben bekanntgemacht werden. 2. Eine endgültige Entscheidung trifft der geschäftsführende Vorstand nach gründlicher Abwägung aller Begebenheiten. 1. Ein Vorschießen findet nicht statt. 10. Königsschießen 10.1. Gemeinsamkeiten 2. Die/der Schützin/Schütze darf nach Abgabe des jeweiligen Schusses die Scheibe nicht in Augenschein nehmen. 3. Die Auswertung erfolgt nicht öffentlich durch den jeweiligen Schießsportleiter. 4. Die Bekanntgabe der Königin, des Königs, der Jugendkönigin bzw. des Jugendkönigs sowie der übrigen Preisträgerinnen und Preisträger findet bei der Königsproklamation der Schützengesellschaft Wülfel statt. 5. Königin, König, Jugendkönigin oder Jugendkönig kann nur werden, wer zum Schützenfest der Schützengesellschaft Wülfel anwesend sein kann; über Ausnahmen entscheidet der Vorstand der Gesellschaft. 6. Die jeweiligen Preise bestehen aus a) Königsscheibe b) Königskette für ein Jahr c) Königspokal für ein Jahr d) Königspreis 3

7. Die Gewinnerinnen und Gewinner der Plätze zwei und drei erhalten Erinnerungsgaben. 8. Weitere Preise für die Platzierten werden von den Schießsportleitern und dem Vorstand unserer Gesellschaft nach Anzahl der Teilnehmer festgelegt. 9. Die Ergebnisse sind bis zur Königsproklamation geheim zu halten; dort werden die Könige der Jugend-, Damen-, Schützenklasse und der Gewinner der Ehrenscheibe Albert Behn bekanntgegeben. 10. Alle Mitglieder treffen sich hierzu im Vereinsheim. 11. Der König und der Gewinner der Albert-Behn-Scheibe zahlen einen vom Vorstand festzusetzenden Pauschalbetrag für die Königsfeier samt Reinigung. 10.2. Jugendkönig/in 1. Die Jugend der Schützengesellschaft Wülfel schießt den Jugendkönig aus. 2. Startberechtigt sind Schüler, Jugend und Junioren weiblich und männlich gemäß Sportordnung des DSB; es wird geschossen: a) Luftgewehr, 10 Meter, stehend freihändig, b) Fünf Schuss, Teilerwertung, keine Nachlösung. 3. Die Jugendkönigin bzw. der Jugendkönig erhält ein Preisgeld in Höhe von 50 sowie eine Ehrenkarte zum Festessen beim Schützenfest, die nicht übertragbar ist. 10.3. Damenkönigin 1. Die Schützinnen der Schützengesellschaft Wülfel schießen die Damenkönigin aus. 2. Startberechtigt sind Damen, Damen-Alt, weibliche Senioren gemäß Sportordnung des DSB; es wird geschossen: a) Sportgewehr (Kleinkaliber) stehend aufgelegt, b) Fünf Schuss, Teilerwertung, keine Nachlösung. 3. Die Königin erhält ein Preisgeld in Höhe von 75,00. 4. Die Königin organisiert die Kaffee- und Kuchentafel beim Schützenfest. 10.4. Schützenkönig 1. Die männlichen Schützen der Gesellschaft schießen den Schützenkönig aus. 2. Startberechtigt sind alle männlichen Schützen, Schützen-Alt und Senioren gemäß Sportordnung des DSB; es wird geschossen: a) Sportgewehr (Kleinkaliber) stehend aufgelegt, b) Fünf Schuss, Teilerwertung, keine Nachlösung. 3. Der Schützenkönig erhält ein Preisgeld in Höhe von 200,00. 1. Ein Vorschießen findet nicht statt. 11. Besondere Schießen 11.1. Gemeinsamkeiten 2. Die Auswertung erfolgt nicht öffentlich durch den jeweiligen Schießsportleiter. 3. Preisträger können nur anwesende Schützinnen und Schützen werden. 4. Es gelten die grundsätzlichen Bestimmungen des Königsschießens sinngemäß. 4

11.2. Jugend-Winterkönig 1. Der Jugend-Winterkönig wird ausgeschossen: a. Luftgewehr, 10 Meter stehend freihändig, 10 Schuss, Teilerwertung, keine Nachlösung. b. Teilnahmeberechtigt: Schüler, Jugend, Junioren weiblich und männlich. 2. Die Bekanntgabe der Gewinner(innen) und die Siegerehrung erfolgt anlässlich der Weihnachtsfeier der Schützengesellschaft Wülfel. 11.3. Damenscheibe 1. Die Damenscheibe wird ausgeschossen: a. Luftgewehr, 10 Meter stehend aufgelegt, 10 Schuss, Teilerwertung, keine Nachlösung. b. Startberechtigt: Damen, Damen-Alt, weibliche Seniorinnen. 2. Die Bekanntgabe der Gewinnerin und die Siegerehrung finden anlässlich der Weihnachtsfeier der Schützengesellschaft Wülfel statt. 3. Die Siegerin erhält die Damen-Scheibe; es kommen keine weiteren Preise zur Verteilung. 11.4. Ehrenscheibe Albert Behn 1. Die männlichen Schützen der Schützen-und Altersklasse der Schützengesellschaft Wülfel schießen die Ehrenscheibe Albert Behn aus. 2. Startberechtigt sind Schützen-, Schützenaltersklasse und Senioren gemäß Sportordnung des DSB; es wird geschossen: a) Sportgewehr (Kleinkaliber) stehend aufgelegt b) 2 Schuß Teilerwertung, keine Nachlösung 3. Das Ausschießen findet nur in Verbindung mit dem Königssatz beim Königsschießen statt. 4. Der Gewinner erhält folgende Preise: a) Ehrenscheibe Albert Behn b) Getränkepreis der Gilde-Brauerei, zurzeit 10 Kisten Bier, als Rechtsnachfolgerin der Brauerei Wülfel c) Der Scheibengewinner erhält ein Preisgeld in Höhe von 100,00 5. Es kommen keine weiteren Preise zur Verteilung. 11.5. Ratskette 6. Die weiblichen und männlichen Schützen ab der Schützenklasse der Schützengesellschaft Wülfel schießen beim jährlichen Königsschießen die Ratskette aus. 7. Es wird geschossen: c) Sportgewehr (Kleinkaliber) stehend aufgelegt d) 5 Schuss, Teilerwertung, keine Nachlösung 8. Das Ausschießen findet nur in Verbindung mit dem Königssatz beim Königsschießen statt. 9. Einziger Preis ist die Ratskette; es kommen keine weiteren Preise zur Verteilung. 11.6. Weitere Traditionen 1. Zur Brauchtumspflege unserer Gesellschaft zählen auch die jeweiligen Jahresbestenketten, der Erich-Herbst-Pokal sowie das Ehrenpreisschießen (ehedem Silberschießen), zu denen vom Schießsportleiter eingeladen werden. 5

2. Auch die übrigen jährlich auszuschießenden Pokale sowie die Damen-Jubiläums-Kette sind hierunter zu verstehen. 12. Städtisches Schießen zum Schützenfest Hannover 1. Die Teilnahme möglichst vieler Mitglieder der Schützengesellschaft Wülfel am Städtischen Schießen der Landeshauptstadt Hannover zum dortigen Schützenfest sollte Ziel der Sportleiter sein. 2. Das Erringen Städtischer Schilde, das Erreichen vorderer Plätze und eine gute Beteiligung ziehen eine frühe Einordnung unserer Schützengesellschaft in die Marschfolge des jeweiligen Zuges beim nachfolgenden Schützenausmarsch nach sich. 3. Um einen Anreiz für eine Teilnahme am Städtischen Schießen zu bieten, werden von der Schützengesellschaft die Kosten für die Ausstellung des Schießbuches und den Königssatz der Jugendklassen übernommen. 4. Gewinner eines Städtischen Schildes werden von den Mitgliedern nach der Übergabe des Schildes vom Rundteil in ein Festzelt begleitet. 6