Die Gebühr für Abwasser wird bisher nach dem Frischwasserverbrauch erhoben.

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Getrennte Schmutzwasserund Niederschlagswasser-Gebühr ab dem 1. Januar 2006 Eine Information des BSO

Transkript:

Die bisherige Gebührensituation Die Gebühr für Abwasser wird bisher nach dem Frischwasserverbrauch erhoben. Diese Gebühreneinnahmen decken neben der Schmutzwasserbehandlung in der Kläranlage auch Leistungen der Niederschlagswasserbeseitigung über Regenwasserkanäle und Speicherbecken. Somit setzt sich die Abwassergebühr schon immer aus Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung und die Schmutzwasserbeseitigung zusammen. Für die Niederschlagswasserbeseitigung auf den Straßenflächen kommt die Stadt Haan auf. Was ist die gesplittete Abwassergebühr? Die Summe der Gebühren bleibt gleich. Die Gebühren werden lediglich nach Regenwasser- und Schmutzwasseranteil aufgeteilt. Warum gibt es künftig getrennte Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser? Den bisherigen Berechnungen der Abwassergebühr lag die vereinfachte Annahme Frischwassermenge = Abwassermenge zugrunde. Das heißt, es wurden in der Abwassergebühr alle Kosten für die Ableitung und Reinigung des Schmutzwassers und die Beseitigung des Niederschlagswassers von Dachflächen, Einfahrten usw. zusammen über den Umrechnungsschlüssel verbrauchtes Trinkwasser in Rechnung gestellt. Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung ist die Gebührengerechtigkeit für Abwasser durch diese pauschale Umverteilung der Kosten für die Niederschlagswasserableitung nicht mehr zulässig. Die Größe der abflusswirksamen versiegelten Flächen und die dadurch entstehenden Kosten für den Niederschlagswasserabfluss sind bisher nicht berücksichtigt worden. Dies hat zur Folge, dass beispielsweise Bewohner in Gebäuden mit hohem Trinkwasserverbrauch (z.b. Mehrfamilienhaus) anteilig die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung von Gebäuden mit großflächigen Versiegelungen und geringem Trinkwasserverbrauch mit zahlen / subventionieren. 2

Bereits vor der inzwischen gängigen Rechtsprechungspraxis hat sich die Stadt Haan daher entschlossen, folgende Berechnungsgrundlagen für die Abwassergebühr einzuführen: 1. Die Schmutzwassergebühr wird wie bisher nach der jeweils abgelesenen Trinkwassermenge berechnet. 2. Für die Niederschlagswassergebühr werden die an den Kanal angeschlossenen abflusswirksamen versiegelten Flächen eines Grundstückes als Berechnungsgrundlage herangezogen. Hierzu gehören die überbauten und befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser direkt über die Grundstücksentwässerungsanlage in die städtische Kanalisation gelangt. Es zählen aber auch die so genannten indirekt einleitenden Flächen dazu, z.b. Garagenzufahrten, die über den Gehweg in den Straßenablauf entwässern. Es wird also keine neue Gebühr erhoben. Vielmehr wird die bestehende Abwassergebühr verursachergerechter aufgeteilt. In Abhängigkeit von der Größe der überbauten und befestigten Flächen auf den Grundstücken wird sich für Privathaushalte in Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern mit kleinen versiegelten Flächen wahrscheinlich eine geringfügige Senkung in den Gebühren ergeben. Der Gebührensatz für Abwasser beträgt derzeit 2,65 /m³ bezogenem Trinkwasser. Wie wird dieses Projekt durchgeführt? Der Rat der Stadt Haan hat die Verwaltung beauftragt, mit den vorbereitenden Arbeiten für die Einführung einer getrennten Gebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser zu beginnen. Im Oktober 2007 wurden durch eine Befliegung über Luftbildaufnahmen die versiegelten Flächen erfasst. Bei der Auswertung der Luftbildaufnahmen wurden die Größen überbauter (Dachflächen) und befestigter Grundstücksflächen in Abhängigkeit des Oberflächenmaterials (z.b. Asphalt, Pflaster) digital ermittelt. Durch Überlagerung mit den amtlichen Katasterunterlagen konnte die Flächenversiegelung für jedes einzelne Grundstück ermittelt werden. 3

Ihre Mitarbeit ist erforderlich, 1. da bei der Luftbildauswertung zum Teil auch Flächen erfasst wurden, die nicht in die städtische Kanalisation entwässern. Die durch die Befliegung erfassten versiegelten Flächen sind in einem Flächenerfassungsbogen eingetragen. Um jedoch die genaue Summe der an die Kanalisation angeschlossenen Flächen zu berechnen, werden die Flächenerfassungsbögen den Grundstückseigentümern zur Korrektur übersandt, 2. und/oder weil nach der Befliegung und Aufnahme der Luftbilder im Oktober 2007 Veränderungen auf einzelnen Grundstücken erfolgt sein können. Aus diesem Grund erhalten Sie einen Flächenerfassungsbogen. Auf Blatt 1 von 2 sind die durch die Befliegung festgestellten versiegelten Flächen in einer Tabelle aufgeführt, auf dem Blatt 2 ist neben der Luftbildaufnahme die versiegelte Fläche in der Katasterkarte dargestellt. Die Flächenerfassungsbögen werden grundstücksbezogen maschinell erstellt. Die angegebenen Grundstücksgrößen entsprechen der Eintragung im Grundbuch. Sofern Sie Eigentümer mehrerer Grundstücke sind, erhalten Sie entsprechend mehrere Bögen, die Sie bitte unterschrieben und falls erforderlich korrigiert bis zum 11.07.2008 der Stadt Haan, Bauverwaltung, Alleestraße 8 in 42781 Haan zurückgeben. Sollten Sie noch Fragen zum Thema Einführung der gesplitteten Abwassergebühr bzw. zum Ausfüllen des Flächenermittlungsbogens haben, möchten wir Sie auf die Infoveranstaltungen und die Bürgerberatungen hinweisen. Die Termine hierfür können Sie dem Anhang entnehmen. Um lange Wartezeiten bei der Bürgerberatung zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, unsere Hotline zwecks Terminabsprache zu kontaktieren. Die Hotline wird für Sie ab dem 28.05.2008 geschaltet sein, auch hier können Sie Ihre Fragen gern an uns stellen. Sie erreichen die Hotline unter der Telefonnummer 02129/911318 (Mo. - Do. 8:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr und Fr. von 8:00-12:00 Uhr). Sofern Sie die Flächenermittlungsbögen nicht zurückgeben, werden Sie mit den aus der Befliegung ermittelten Daten veranlagt! Arten der versiegelten Flächen Je nach Art der Oberflächenbefestigung gelangt Niederschlagswasser mehr oder weniger mengenreduziert zum Abfluss und somit in die städtische Kanalisation. Diesem Umstand wird durch Abflussfaktoren in Abhängigkeit der Oberflächenbefestigung, die den entsprechenden technischen Regelwerken entnommen sind, Rechnung getragen. Bei Dächern wird zwischen drei Ausführungen unterschieden. Die Abflussfaktoren liegen zwischen 0,4 und 1,0 (entspricht 40 % bzw. 100 %). Die sonstigen befestigten Grundstücksflächen wurden in vier Gruppen eingeteilt, der Abflussfaktor liegt zwischen 0,2 und 1,0 (entspricht 20 % bzw. 100 %). 4

Zisternen Die Rückhaltung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück hat neben ökologischen Vorteilen auch positive Auswirkungen auf das gesamte Kanalnetz einschließlich Kläranlage. Sofern zusätzliche Rückhaltungen in Form von Zisternen erfolgen, wird im Rahmen der Gebührenveranlagung ein Bonus gewährt. Voraussetzung ist eine Speicherkapazität von mindestens 1 Kubikmeter. Unterschieden wird zwischen Zisternen mit und ohne Kanalanschluss sowie mit und ohne Brauchwassernutzung. Weist ein Grundstück z.b. eine Regenwasserzisterne mit Kanalanschluss und einem Volumen von 5 Kubikmeter auf und das zurückgehaltene Wasser wird zur Gartenbewässerung genutzt, wird das 10-fache des Volumens der Zisterne als Fläche von der ermittelten Fläche abgezogen. In diesem Beispiel wären das 50 m². Wird eine Regenwasserzisterne mit Kanalanschluss zur Brauchwassernutzung betrieben, wird das 20-fache des Volumens der Zisterne als Fläche von der ermittelten Fläche abgezogen. Bei einer gleichzeitigen Nutzung von Brauchund Wasser für die Gartenbewässerung erfolgt nochmals ein Zuschlag von 10%. Die Größe der abzuziehenden Fläche ist auf die Fläche begrenzt, von der das Wasser in die Zisterne geleitet wird. Bei einer Brauchwassernutzung ist ein Wasserzähler einzubauen. Bei Zisternen ohne Kanalanschluss wird die gesamte Fläche, die an die Zisterne angeschlossen ist (z.b. Garage), bei der Gebührenberechnung nicht berücksichtigt. Versickerung von Niederschlagswasser, Ableitung in Gewässer Die Versickerung von Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück ist in Teilbereichen der Stadt Haan möglich. Die Möglichkeiten sind individuell von Haus zu Haus verschieden und bedürfen im Einzelnen einer ordnungsgemäßen fachtechnischen Planung. Dringend zu beachten ist, dass durch Versickerung das Nachbargrundstück nicht geschädigt werden darf. Wird also Oberflächenwasser aus versiegelten Flächen in das Erdreich eingeleitet, ist sicherzustellen, dass dieses beispielsweise nicht derart an den Grundmauern des angrenzenden Hauses ankommt, dass dieses Wasser Schäden am Mauerwerk verursacht. Daher sollte in jedem Fall ein entsprechender Fachmann (Architekt oder Ingenieur) zu Rate gezogen werden. Bei großen Gartengrundstücken reicht es oft, das Oberflächenwasser flächig (z.b. in einer Mulde) auf die Gartenfläche zu verteilen. Zu prüfen ist auch, ob jede kleine versiegelte Fläche (z.b. Fußweg im Garten) unbedingt an einen Ablauf angeschlossen werden muss. Oftmals kann das Regenwasser einfach in die Grünfläche abgeleitet werden, ohne dass daraus ein Schaden entsteht. 5

Sollte es dennoch zu nachbarlichen Streitfällen kommen, ist der Betreiber einer Versickerungsanlage verpflichtet, einen Nachweis über die Funktionsfähigkeit der Anlage sowie die Einhaltung der Regeln der Technik (DIN-Vorschriften etc.) bei der Planung und dem Bau zu führen! Eine Ableitung von Niederschlagswasser in Gewässer ist grundsätzlich möglich. Besteht die Möglichkeit, Ihr Oberflächenwasser direkt in einen Graben oder Bach einzuleiten, weil dieser an Ihrer Grundstücksgrenze entlang verläuft (also unmittelbar angrenzt), kann dies eine kostengünstige Möglichkeit sein, Ihr Oberflächenwasser abzuleiten. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass eine Gebührenreduzierung nur erfolgen kann, wenn der Graben nicht im weiteren Verlauf in einen Kanal fließt. Häufig werden in Randgebieten einer Bebauung Gräben aus Wald und Wiesengebieten im Ort in einen Kanal eingeleitet, um ein unkontrolliertes Abfließen zu verhindern und somit die Anwohner vor Schäden durch dieses Grabenwasser zu schützen. Bei der Ableitung von Oberflächenwasser in ein Gewässer ist die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde (Kreis Mettmann) erforderlich. Es muss damit gerechnet werden, dass der Gewässereigentümer bauliche Anforderungen an die Einleitstelle stellen wird und überprüft, ob das zusätzliche Oberflächenwasser schadlos eingeleitet werden kann. Ferner kann der Gewässereigentümer eine Einleitgebühr verlangen, so dass nicht sichergestellt ist das eine Kostenersparnis eintritt. Sprechen Sie das Tiefbauamt an ( Telefon: 02129/911358, Herr Löwe). 6

Beispiel 1 Reihenhaus Angenommener Wasserverbrauch pro Person und Jahr: 40 cbm Angenommene Personenzahl: 4 Grundstücksfläche: 430 qm Ermittelte Flächen aus Luftbildaufnahmen: Abflussf. Dachfläche 90 qm 1,0 90 qm Dachflächen Nebengebäude (z.b. Garage) 20 qm 1,0 20 qm Hoffläche 0 qm Garagenzufahrt 24 qm 0,7 17 qm Grünfläche 284 qm Wege / sonstige Flächen 12 qm 0,5 6 qm Gesamtfläche 430 qm Fläche: 133 qm Abrundung: 130 qm Gebührenberechnung vor und nach der Gebührenspaltung: Das Beispiel beruht auf der z. Zt. geltenden Gebührensatzung. Für die zukünftige Gebühr ist es nur eine Schätzung. Bisherige Gebühr: (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) = eine Gebühr Einheitlicher Berechnungsmaßstab: (Frisch-) Wasserverbrauch 4 Personen x 40 cbm Frischwasser = 160 cbm 160 x 2,65 EUR/cbm 424,00 EUR pro Jahr Künftige Gebühr (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) = zwei Gebühren Schmutzwasser: Berechnungsmaßstab: (Frisch-) Wasserverbrauch 4 Personen x 40 cbm Frischwasser = 160 cbm 160 x 1,95 EUR/cbm (geschätzt) 312,00 EUR pro Jahr Niederschlagswasser: Berechnungsmaßstab: bebaute und befestigte Fläche, von der Regenwasser in die Kanalisation gelangen kann 130 qm Fläche x 0,80 EUR/qm (geschätzt) 104,00 EUR pro Jahr Summe künftige Gebühr 416,00 EUR pro Jahr Differenz gegenüber der bisherigen Berechnung: 8,00 EUR pro Jahr weniger 7

Beispiel 2 Mehrfamilienhaus mit Zisterne Angenommener Wasserverbrauch pro Person und Jahr: 40 cbm Angenommene Personenzahl: 12 Zisterne mit Kanalanschluss zur Gartenbewässerung: 5 m³ (=50 qm) Grundstücksfläche: 970 qm Ermittelte Flächen aus Luftbildaufnahmen: Abflussf. Dachfläche 450 qm 1,0 450 qm Dachflächen Nebengebäude (z.b. Garage) 32 qm 0,5 16 qm Hoffläche 30 qm 0,7 21 qm Garagenzufahrt 22 qm 0,5 11 qm Grünfläche 415 qm Wege / sonstige Flächen 21 qm Gesamtfläche 970 qm Zisterne mit Kanalanschluss zur Gartenbewässerung Inhalt 5 cbm - 50 qm Fläche: 448 qm Abrundung: 440 qm Gebührenberechnung vor und nach der Gebührenspaltung: Das Beispiel beruht auf der z. Zt. geltenden Gebührensatzung. Für die zukünftige Gebühr ist es nur eine Schätzung. Bisherige Gebühr: (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) = eine Gebühr Einheitlicher Berechnungsmaßstab: (Frisch-) Wasserverbrauch 12 Personen x 40 cbm Frischwasser = 480 cbm 480 x 2,65 EUR/cbm 1272,00 EUR pro Jahr Künftige Gebühr (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) = zwei Gebühren Schmutzwasser: Berechnungsmaßstab: (Frisch-) Wasserverbrauch 12 Personen x 40 cbm Frischwasser = 480 cbm 480 x 1,95 EUR/cbm (geschätzt) 936,00 EUR pro Jahr Niederschlagswasser: Berechnungsmaßstab: bebaute und befestigte Fläche, von der Regenwasser in die Kanalisation gelangen kann 440 qm Fläche x 0,80 EUR/qm (geschätzt) 352,00 EUR pro Jahr Summe künftige Gebühr 1288,00EUR pro Jahr Differenz gegenüber der bisherigen Berechnung: 16,00 EUR pro Jahr mehr 8

Beispiel 3 Getränkemarkt Angenommener Wasserverbrauch pro Mitarbeiter und Jahr: 10 cbm Angenommene Mitarbeiterzahl: 2 Ermittelte Flächen aus Luftbildaufnahmen: Abflussf. Dachfläche 200 qm 1,0 200 qm Dachflächen Nebengebäude (z.b. Garage) 0 qm Hoffläche 408 qm 1,0 408 qm Garagenzufahrt 0 qm Grünfläche 192 qm Wege / sonstige Flächen 0 qm Gesamtfläche 800 qm Fläche: 608 qm Abrundung: 600 qm Gebührenberechnung vor und nach der Gebührenspaltung: Das Beispiel beruht auf der z. Zt. geltenden Gebührensatzung. Für die zukünftige Gebühr ist es nur eine Schätzung. Bisherige Gebühr: (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) = eine Gebühr Einheitlicher Berechnungsmaßstab: (Frisch-) Wasserverbrauch 2 Mitarbeiter x 10 cbm Frischwasser = 20 cbm 20 x 2,65 EUR/cbm 53,00 EUR pro Jahr Künftige Gebühr (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) = zwei Gebühren Schmutzwasser: Berechnungsmaßstab: (Frisch-) Wasserverbrauch 2 Mitarbeiter x 10 cbm Frischwasser = 20 cbm 20 x 1,95 EUR/cbm (geschätzt) 39,00 EUR pro Jahr Niederschlagswasser: Berechnungsmaßstab: bebaute und befestigte Fläche, von der Regenwasser in die Kanalisation gelangen kann 600 qm Fläche x 0,80 EUR/qm (geschätzt) 480,00 EUR pro Jahr Summe künftige Gebühr 519,00 EUR pro Jahr Differenz gegenüber der bisherigen Berechnung: 466,00 EUR pro Jahr mehr 9

Seite 1: Flächenerfassungsbogen 10

Seite 2: Flächenerfassungsbogen 11

Korrektureintrag durch den Grundstückseigentümer Seite 1: Dachflächen Nebengebäude (Holzschuppen) 37 qm nicht an Kanal angeschlossen Wege / sonstige Flächen 8 qm nicht an Kanal angeschlossen 12

Korrektureintrag durch den Grundstückseigentümer Seite 2: Dachflächen Nebengebäude (Holzschuppen) 37 qm und Wege / sonstige Flächen 8 qm nicht an Kanal angeschlossen 13