Markteinführung Kupfer 0.6 mm Stephan Muntwyler
Markteinführung Kupfer 0.6 mm Stephan Muntwyler
Rückblick Alte Walznorm (bis 1990): Toleranz +/- 0.055 mm (10 %) Standarddicke 0.55 mm Minimaldicke (0.55 mm 10% = 0.495 mm) Maximaldicke (0.55 mm + 10% = 0.605 mm) Neue Walznorm: EN 1172 Kupfer und Kupferlegierungen Bleche und Bänder für das Bauwesen: Toleranz +/- 0.02 mm (3,333%) Standarddicke 0.6 mm Minimaldicke (0.6 mm 0.02 mm = 0.58 mm) Maximaldicke (0.6 mm + 0.02 mm = 0.62 mm) 19.11.2015 SSHV Mitgliederversammlung 3
Markteinführung vs. Durchsetzung Die EN 1172 gilt in: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Litauen, Lettland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Grossbritannien und der Schweiz! 19.11.2015 SSHV Mitgliederversammlung 4
Markteinführung vs. Durchsetzung Alle Ausschreibungstexte für Spenglerarbeiten in Kupferblech Dicke 0.6 mm Beispiel NPK 351: Fazit: Alle Normpositionstexte fordern Kupferblech 0.6 mm! 19.11.2015 SSHV Mitgliederversammlung 5
Markteinführung vs. Durchsetzung Alle Material- und Ausführungsnormen in Kupferblech Dicke 0.6 mm. Beispiel SIA 232/1: Fazit: Alle Normen fordern Kupferblech 0.6 mm! 19.11.2015 SSHV Mitgliederversammlung 6
Markteinführung vs. Durchsetzung Beispiel ABS Lock Falz: Alle Absturzsicherungen fordern Kupferblech 0.6 mm oder mehr! 19.11.2015 SSHV Mitgliederversammlung 7
Heutige Situation Fazit: Aufgrund verschiedener Faktoren haben Werke, Händler und Verleger bis heute nicht auf Kupfer 0.6 mm umgestellt. Rechtsunsicherheit für den Händler und den Unternehmen: Versehen oder Betrug? 19.11.2015 SSHV Mitgliederversammlung 8
Rechtliche Situation Rechtsgutachten zu Kupfer 0.6 mm Situation Spengler- Bauherr (Werkvertrag): Dicke 0.55 mm einseitig eingefügt Zitat: «Führt die Abänderung in den Ausschreibungsunterlagen sodann dazu, dass die be tref fende Leistungs position von anerkannten technischen Normen und/bzw. aner kannten Regeln der Baukunde abweicht (was bei einer Materialdicke von 0.55 mm der Fall ist), dann trifft den Unternehmer eine (vorver tragliche) Aufklärungs- und Abmahnungs-pflicht. Der Besteller darf erwarten, dass ihm der Unterneh mer ein Werk offeriert, das den einschlägigen Normen bzw. den anerkannten Regeln der Baukunde entspricht. Zu bedenken ist allerdings, dass der Unternehmer, der Arbeiten in Kupferblech anbietet, auch im Vergleich zu ei nem Architekten in der Regel über mehr Fachwissen verfügt. In der Gerichtspraxis führt dies dazu, dass eine Verletzung der Aufklärungs- und Abmahnungspflicht oft auch dann angenommen wird, wenn die Bauherrschaft kein Baulaie ist.» 19.11.2015 SSHV Mitgliederversammlung 9
Rechtliche Situation Rechtsgutachten zu Kupfer 0.6 mm Situation Spengler- Lieferant(Kaufvertrag): Dicke bei Bestellung 0.55 mm Zitat: «Bestellt ein Unternehmer explizit Kupferblech mit einer Dicke von weniger als 0.6 mm, so trifft den Lieferanten zwar nicht ohne weiteres eine Aufklärungsund Abmahnungs pflicht. Zum Einen ist dem Lieferanten häufig gar nicht bekannt, welches Werk der Unternehmer mit dem bestellten Material erstellen will. Zum Andern dürften zumin dest die gewerbsmässigen Käufer von Kupferblechen in aller Regel als fachkundig gel ten.» Aber 19.11.2015 SSHV Mitgliederversammlung 10
Rechtliche Situation Rechtsgutachten zu Kupfer 0.6 mm Situation Spengler- Lieferant(Kaufvertrag): Dicke bei Bestellung 0.6 mm Zitat: «Indes ist dem Lieferanten nur schon aus Vorsichtsgründen zu empfehlen, gar keine Kupferbleche mit einer Dicke von weniger als 0.6 mm zu liefern, weil sich dann die Frage der Verletzung der Aufklärungs- und Abmahnungspflicht zum vorneherein nicht stellt. Beharrt ein Unternehmer trotz dem auf der Lieferung von Kupferblech mit einer Dicke von weniger als 0.6 mm, so empfiehlt es sich für den Lieferanten aus den erwähnten Gründen, sich vom Unternehmer schriftlich bestätigen zu lassen, dass die geringere Materialdicke ausdrücklich im Wissen darum bestellt wird, dass damit von den anerkannten Regeln der Baukunde abgewichen wird, und dass der Unternehmer die sich daraus allfällig ergebenden Folgen übernimmt (Abmahnung).» 19.11.2015 SSHV Mitgliederversammlung 11
Vorgehen Durchsetzung Phase 1: Stringentes, sachliches und kollegiales Argumentieren - Informationskampagne SSHV, suissetec und Gebäudehülle Schweiz - Sensibilisierung Händler (und Hersteller) und Unternehmer - Fachartikel zum Thema Kupfer 0.6 mm und teilweise Veröffentlichung des Rechtsgutachtens (Teil 1). Phase 2: Deal eingehen und um Mithilfe bitten. Loyalität ansprechen, Druck ausüben, Vollmacht zeigen - Fachartikel zum Thema Kupfer 0.6 mm und teilweise Veröffentlichung des Rechtsgutachtens (Teil 2). - Folgen bei Verstössen für Unternehmer, Händler (und Hersteller) aufzeigen 19.11.2015 SSHV Mitgliederversammlung 12
Vorgehen Durchsetzung Phase 3: Ziel Überprüfung, Korrekturen - suissetec Spenglertag 2017: Thema nochmals breit abhandeln und abschliessen - Überwachen der Zielerreichung Ziel ab 1.1.2017 nur noch Kupferblech 0.6 mm (Übergangsfrist ab September 2016) 19.11.2015 SSHV Mitgliederversammlung 13
Fragen und Diskussion 19.11.2015 SSHV Mitgliederversammlung 14