Ideenwettbewerb für eine Ehrennadel der Handwerkskammer Erfurt

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Transkript:

Ideenwettbewerb für eine Ehrennadel der Handwerkskammer Erfurt Auslobung eines zweiphasigen thüringenweit offenen künstlerischen Ideenwettbewerbs für eine Ehrennadel der Handwerkskammer Erfurt Auslober und Koordinator des Wettbewerbsverfahrens: Handwerkskammer (HWK) Erfurt Fischmarkt 13 99084 Erfurt Ansprechpartner: Tobias Hinz thinz@hwk-erfurt.de 0361 6707-215 1. Erläuterungen zum Wettbewerb 1.1. Wettbewerbsaufgabe Die Handwerksorganisation wird stets durch das Engagement im Ehrenamt getragen, welches uneigennützig die Interessen des gesamten Handwerks berücksichtigt und zu dessen Weiterentwicklung beiträgt. Als Anerkennung würdigt die Handwerkskammer Erfurt hervorragende Leistungen im Ehrenamt mit Ehrungen, welche in der Ehrenordnung der Handwerkskammer Erfurt beschrieben sind. Zu diesen zählen beispielsweise der Ehrenring als höchste Auszeichnung der Handwerkskammer Erfurt sowie die Ehrennadel in Gold, welche für einen beispielhaften Einsatz für das Handwerk verliehen wird. Mit der Auslobung des Wettbewerbs beabsichtigt die Handwerkskammer Erfurt in Kooperation mit dem Verband Bildender Künstler Thüringen e.v. eine weitere Ehrennadel zu schaffen, um im besonderem Maße ehrenamtlich um das Handwerk im Kammerbezirk Erfurt engagierte Personen des öffentlichen Lebens und Nichthandwerker zu ehren. Die Handwerkskammer Erfurt ruft zu einem zweiphasigen thüringenweit offenen künstlerischen Ideenwettbewerb auf. Dabei wird auf die künstlerische Qualität der eingereichten Entwürfe besonderer Wert gelegt.

Die Materialauswahl für das Projekt ist freigestellt. Jede Bewerberin/jeder Bewerber kann sich mit höchstens zwei Entwürfen am Wettbewerb beteiligen. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die erste Phase wird als offener Ideenwettbewerb durchgeführt. Danach werden maximal 5 Teilnehmer mit der weiteren Durcharbeitung ihrer Ideenskizzen in der zweiten Wettbewerbsphase beauftragt. 1.2. Honorare, Preise Die Teilnehmer der zweiten Wettbewerbsphase werden mit je 250,00 Euro honoriert (siehe 6.2. Aufwandsentschädigung). Zusätzlich werden drei Preise vergeben (1. Preis: 500 Euro/ 2. Preis 400 Euro/ 3. Preis 300 Euro - die Jury hat die Möglichkeit, die Preissumme anders aufzuteilen). Der Gewinner des 1. Preises wird mit der Realisierung und Ausführung beauftragt. 2. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind Gesellinnen und Gesellen im Handwerk sowie Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, insbesondere mit dem Zusatz Gestalter im Handwerk ; Absolventinnen und Absolventen von Fachschulen des Handwerks sowie Fachhochschulen und Hochschulen, sofern sie mindestens die Gesellenprüfung in einem Beruf des gestaltenden Handwerks nachweisen können oder die Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen; Schmuckdesignerinnen / Schmuckdesigner und bildende Künstlerinnen / bildende Künstler. Sofern keine Mitgliedschaft in einer Handwerkskammer oder im Verband Bildender Künstler Thüringen e.v. besteht, ist seitens des Bewerbers seine professionelle Tätigkeit in mindestens einem der genannten Gebiete anhand geeigneter Referenzen nachzuweisen. Der Zulassungsbereich ist beschränkt auf Teilnehmer, die den Wohnsitz oder den Sitz ihres Unternehmens im Gebiet des Freistaates Thüringen nachweisen können. Bewerbungen sind einzeln oder in Gruppen möglich, wobei jeder Teilnehmer allein oder als Gruppenmitglied dabei nur einmal teilnahmeberechtigt ist. Für die Teilnahme ist keine Altersgrenze gesetzt.

3. Wettbewerbsunterlagen Diese Auslobung wird auf den Internetseiten der Handwerkskammer Erfurt und des Verbandes Bildender Künstler Thüringen e.v. sowie über Newsletter und die Deutsche Handwerkszeitung veröffentlicht. Weitere Wettbewerbsunterlagen wie Erklärungen für Verfasser liegen nicht als Formblatt vor. 4. Erste Wettbewerbsphase (Ideenwettbewerb) 4.1. Wettbewerbsleistungen Die erste Phase des Wettbewerbs wird als thüringenweit offener, nicht anonymer Ideenwettbewerb durchgeführt. Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer darf maximal zwei verschiedene Entwürfe einreichen. Jedes Produkt bzw. Objekt soll hierbei eine eigenständige kreative Leistung darstellen. Nicht zugelassen sind Nachbildungen historischer Produkte oder Anlehnungen, ebenfalls sind bereits im Umlauf befindliche Arbeiten (wie Gesellen-/Meisterstücke und andere öffentlich vorgestellte Modelle oder Produkte) und bei anderen Wettbewerben prämierte Objekte nicht zugelassen. 4.2. Einreichungen 1. Angaben zum Bewerber (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail), Vita und Referenzen (maximal 2 A4-Seiten) 2. Beschreibung der Gestaltungsidee mit Entwürfen / Skizzen (Größenverhältnis 1:1), ggf. Fotos oder andere geeignete Visualisierungen, Hinweis auf Material, Technik, Größe, Gewicht, Befestigung, usw. (je Entwurf maximal 3 A4-Seiten; pro Teilnehmer max. 2 Entwürfe) 3. Eine eidesstattliche Erklärung, dass der/die Bewerber auch Verfasser des/der eingereichten Entwurfe/s ist/sind und diese/n noch nicht anderweitig verwendet habe/n, ist beizulegen. (1 A4-Seite, ohne Formblatt) Die Unterlagen müssen nachweislich bis zum 15.10.2013 bei der Handwerkskammer Erfurt eingetroffen sein. Die Einreichungen der Unterlagen erfolgt per Post oder persönlich bei der Handwerkskammer Erfurt. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zugelassen. Eingereichte Unterlagen werden NICHT zurückgesendet, es sei denn eine Rücksendung wird ausdrücklich gewünscht. Dann muss ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag den Unterlagen beiliegen. Für die Teilnahme am Ideenwettbewerb wird KEINE Aufwandsentschädigung gezahlt.

5. Jury Die Jury wird durch die Handwerkskammer Erfurt berufen. Sie ist frei und unabhängig. Sie setzt sich zusammen aus einer Vertreterin / einem Vertreter der Handwerkskammer Erfurt (Präsident), einer Vertreterin / einem Vertreter des Verbandes Bildender Künstler Thüringen e.v., einer freien Vertreterin / einem freien Vertreter aus dem Handwerk sowie einer weiteren Vertreterin / einem weiteren Vertreter der HWK Erfurt als das Verfahren begleitendes Mitglied ohne Stimmberechtigung. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 6. Zweite Wettbewerbsphase Am 21.10.2013 wählt die Jury aus den eingereichten Ideenskizzen maximal 5 Arbeiten aus, die in der zweiten Wettbewerbsphase zu einem ausführungsreifen Modell weiter entwickelt werden sollen. Es erfolgt eine schriftliche Zu- bzw. Absage aller Teilnehmer bis 28.10.2013. 6.1. Wettbewerbsleistungen Modell in aussagefähigem Maßstab (nicht obligatorisch, wenn der Entwurf in anderer Form aussagefähig erläutert werden kann), ergänzende Skizze zur Verdeutlichung der künstlerischen Arbeit sind möglich. Die auf Grundlage der Ideenskizzen ausgearbeiteten Modelle müssen nachweislich bis zum 15.11.2013 bei der Handwerkskammer Erfurt eingetroffen sein. Die Jury wird in einer Jurysitzung am 18.11.2013 den Gewinner des Wettbewerbs auswählen. Direkt im Anschluss erfolgt die schriftliche Information an alle Teilnehmer. 6.2. Aufwandsentschädigung Für die beurteilungsfähige Herstellung eines Modells erhält jeder Entwurfsverfasser der zweiten Wettbewerbsphase eine Aufwandsentschädigung von 250,00 (inkl. MwSt). Die Rechnung ist mit Abgabe des Entwurfes einzureichen. Zusätzlich werden drei Preise vergeben (siehe Punkt 1.2.). Der Gewinner des 1. Preises ist der Sieger im Wettbewerb und wird mit der Realisierung beauftragt.

7. Terminübersicht Veröffentlichung der Wettbewerbsunterlagen 12.09.2013 Abgabe Ideenwettbewerb (1. Phase) bei der HWK Erfurt bis 15.10.2013 (Posteingang) Jurysitzung 21.10.2013 Bekanntgabe der Teilnehmer für die 2. Wettbewerbsphase 28.10.2013 Abgabe eines ausführungsreifen Modells bei der HWK Erfurt 15.11.2013 Jurysitzung 18.11.2013 Bekanntgabe der Sieger 21.11.2013 Realisierung des ausgewählten Entwurfes (2014) 8. Eigentum, Urheberrecht, Erstveröffentlichung Der realisierte Wettbewerbsbeitrag wird Eigentum des Auslobers. Die Urheberrechte verbleiben bei den Teilnehmern. Der Auslober hat das Recht zur Erstveröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten unter Namensangabe der Verfasser. Es ist vorgesehen, die Wettbewerbsbeiträge der zweiten Phase nach der Entscheidung der Jury auszustellen. Einzelheiten dazu werden gesondert bekannt gegeben.