Richtlinie zum Umgang mit Veröffentlichungsfehlern

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Transkript:

Richtlinie zum Umgang mit Veröffentlichungsfehlern (Stand: April 2016) Ansprechpartnerinnen Frau Dr. Moshake, Tel.: 9898-2213 Frau Rothhardt, Tel.: 9898-1616

Umgang mit Veröffentlichungsfehlern Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat sich dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken verpflichtet, der empfiehlt, dass festgestellte Fehler in statistischen Veröffentlichungen baldmöglichst berichtigt werden und die Öffentlichkeit davon in Kenntnis gesetzt wird. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder streben einen einheitlichen Umgang mit Fehlern in Veröffentlichungen der amtlichen Statistik an. Angelehnt an die Richtlinie zum Umgang mit Veröffentlichungsfehlern des Statistischen Bundesamtes (https://www.destatis.de/de/ Methoden/Qualitaet/SicherungDatenqualitaet.html) und den Leitfaden Umgang mit Veröffentlichungsfehlern für die Gemeinschaftsveröffentlichungen des Bundes und der Länder (http://www.statistik-portal.de/statistik-portal/veroefffehler.pdf) legt diese Richtlinie die Einstufung und den Umgang mit nachträglich festgestellten Fehlern in Veröffentlichungen des LSN fest. Die Richtlinie gilt für alle Veröffentlichungen des LSN. Dazu gehören insbesondere die Pressemitteilungen, die Statistischen Berichte, die Statistischen Monatshefte, das Statistische Taschenbuch, der Niedersachsen-Monitor, die Daten in der LSN-Online-Regionaldatenbank (LSN-Online) sowie sonstige Veröffentlichungen des LSN im Internet. 1. Veröffentlichungsfehler sind inkorrekte Angaben, die vor Veröffentlichung der statistischen Daten und Informationen nicht festgestellt wurden und ansonsten behoben worden wären, die Veröffentlichung von statistischen Daten und Informationen, die aufgrund des Datenschutzes bzw. der statistischen Geheimhaltung nicht hätte erfolgen dürfen. 2. Fehlerklassen stellen inkorrekte Angaben dar, - die nicht die veröffentlichten Daten und Informationen verändern (Schönheitsfehler), wie z. B. Rechtschreib-, Ausdruck- und Grammatikfehler. sind inkorrekte Angaben in Tabellen, Grafiken und Texten, - deren Größenordnung so gering ist, dass die Aussage unverändert bleibt oder - deren Größenordnung so groß ist, dass die Aussage verändert wird, die aber auf einer untergeordneten Ebene auftreten und nicht im Blickfeld der Öffentlichkeit sind, oder - deren Größenordnung so groß ist, dass die Aussage verändert wird, aber aus dem Kontext heraus die richtige Information klar wird. 1

Schwerwiegende inhaltliche Fehler sind inkorrekte Angaben in Tabellen, Grafiken und Texten, - die auf einer hohen Aggregatebene auftreten und deren Größenordnung so groß ist, dass die Aussage verändert wird oder - auf einer untergeordneten Ebene auftreten, deren Größenordnung so groß ist, dass die Aussage verändert wird, und die im Blickfeld der Öffentlichkeit sind oder - nennenswerte wirtschaftliche Folgewirkungen haben können oder - eine Verletzung des Datenschutzes bzw. der statistischen Geheimhaltung darstellen. 3. Fehlerfeststellung und -einordnung Bei Feststellung von Fehlern in Veröffentlichungen sind die zuständigen Fachdezernatsleitungen sowie das für den Informationsservice und die Öffentlichkeitsarbeit zuständige Dezernat zu informieren. Danach ist gemeinsam festzustellen, ob es sich um einen - formalen Fehler oder - geringen inhaltlichen Fehler oder - schwerwiegenden inhaltlichen Fehler handelt. Können sich die Dezernate nicht über die Einordnung des Fehlers einigen, kann das für den Informationsservice und die Öffentlichkeitsarbeit zuständige Dezernat die Leitung der Abteilung 1 hinzuziehen, um eine Entscheidung über die Einordnung des Fehlers zu unterstützen. Nach der Einordnung des Fehlers erfolgt die entsprechende Fehlerbehandlung. 4. Fehlerbehandlung 4.1 Printveröffentlichungen Es erfolgt keine Fehlerkorrektur der aktuellen Print-Version, aber ggf. eine Korrektur bei einem Nachdruck. Bei einem korrigierten Nachdruck wird das Impressum mit dem Hinweis korrigierte Auflage versehen. Es erfolgt die Beilage eines Korrekturblattes; es erfolgt also i.d.r. kein Neudruck/keine korrigierte Auflage. An Abnehmerinnen und Abnehmer bereits verschickter Exemplare erfolgt keine Information. Bei einem korrigierten Nachdruck wird das Impressum mit dem Hinweis korrigierte Auflage versehen. 2

Schwerwiegende inhaltliche Fehler Es wird umgehend geprüft, ob ein Neudruck erforderlich ist. Wenn nicht, erfolgt die Beilage eines Korrekturblattes. Das Fachdezernat stellt einen Korrekturtext bereit. An Abnehmerinnen und Abnehmer bereits verschickter Exemplare erfolgt eine Information, bei einem Neudruck ein Neuversand. Bei einem Neudruck wird das Impressum mit dem Hinweis korrigierte Auflage versehen. 4.2 Elektronische Veröffentlichungen (Download) Es erfolgt sobald wie möglich eine Fehlerkorrektur und die Online-Version wird ausgetauscht. Die Datei wird im Internetangebot mit dem Zusatz korrigierte Ausgabe/Version versehen. Die Tatsache der Korrektur sowie das Korrekturdatum müssen für die Nutzerinnen und Nutzer erkennbar sein. Das Cover der Publikation erhält einen Hinweis: Korrigierte Fassung vom [tt.mm.jjjj]. Die Publikation wird in der Statistischen Bibliothek (Publikationsserver der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder) abgelegt (dort bleiben in der Regel auch die Vorversionen erhalten). HTML-Tabellen, die nicht aus LSN-Online abgerufen werden, erhalten einen entsprechenden Hinweis. werden wie die formalen Fehler behandelt. Zusätzlich werden Korrekturen rot gekennzeichnet und im Impressum wird auf die Änderung des Dokuments im Vergleich zur Vorgängerversion hingewiesen und es werden die Seiten aufgelistet, auf denen Korrekturen vorgenommen wurden. Außerdem wird im nächsten Newsletter, dem die betroffene Publikation thematisch zuzuordnen ist, auf die korrigierte Fassung und das Korrekturdatum hingewiesen. Schwerwiegende inhaltliche Fehler Schwerwiegende inhaltliche Fehler werden wie geringe inhaltliche Fehler behandelt; zusätzlich erfolgt ggf. eine Erklärung des Fehlers in einer Fußnote sofern eine Tabelle betroffen ist. Die Online- Version ist sofort aus dem Netz zu nehmen. An die entsprechende Stelle wird der Hinweis gestellt: Wegen Korrekturbedarf kurzfristig nicht verfügbar. 3

4.3 LSN-Online - die kostenfreie Regionaldatenbank für Niedersachsen Die Korrektur des Fehlers erfolgt sobald wie möglich. Die Fehler werden in der Datenbank bzw. im Datenbankspeicher unverzüglich korrigiert und über den Informations-Button der jeweiligen Statistik für die Nutzerinnen und Nutzer dokumentiert. Schwerwiegende inhaltliche Fehler Die Online-Tabelle wird sofort aus dem Netz genommen. Den Nutzerinnen und Nutzern wird umgehend über den Informations-Button der jeweiligen Statistik ein Hinweis bereitgestellt ( Wegen Korrekturbedarf kurzfristig nicht verfügbar. ). Der Fehler wird unverzüglich korrigiert und über den Informations-Button der Statistik dokumentiert. 4.4 Pressemitteilungen Bei formalen Fehlern erfolgt sobald wie möglich eine Korrektur. werden sobald wie möglich im Text bzw. in der Tabelle oder Grafik korrigiert. Korrekturen von Zahlen werden im Text fett hervorgehoben und in der Fußnote wird ein Hinweis auf das Änderungsdatum aufgenommen. Bei Korrekturen in Tabellen oder Grafiken wird eine entsprechende Fußnote unter die jeweilige Tabelle bzw. Grafik gesetzt. Schwerwiegende inhaltliche Fehler Schwerwiegende inhaltliche Fehler sind sofort zu beheben. Die Behebung erfolgt wie bei einem geringen inhaltlichen Fehler. Zusätzlich erfolgt nach Ermessen des für den Informationsservice und die Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Dezernats und unter Beteiligung des zuständigen Fachdezernats ein erneuter Versand der Pressemitteilung mit dem Hinweis KORREKTUR sowie mit Datum und Uhrzeit und Nennung der korrigierten Information in der Presseverteiler-E-Mail. 4

5. Informationspflichten der Dezernate Soweit Printveröffentlichungen und elektronische Veröffentlichungen betroffen sind, hat das für Informationsservice und Öffentlichkeitsarbeit zuständige Dezernat neben der eigentlichen Fehlerkorrektur in Abstimmung mit dem betroffenen Fachdezernat die Aufgabe, die für die technische Betreuung des Internetangebotes zuständigen Personen über die fehlerhafte Publikation bzw. evtl. kurzzeitig aus dem Internetangebot zu entfernende Dateien zu informieren und korrigierte Versionen bereitzustellen. Außerdem muss die Ablage der korrigierten Dateien auf dem Publikationsserver der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder veranlasst werden. Soweit LSN-Online betroffen ist, hat das für die regionalstatistische Datenbank zuständige Dezernat neben der eigentlichen Fehlerkorrektur die Aufgabe, die Informationen für die Dokumentation der schwerwiegenden inhaltlichen Fehler an das für den Informationsservice und die Öffentlichkeitsarbeit zuständige Dezernat zu übermitteln. 6. Dienstleistungen für Dritte Über bekannt gewordene Fehler und einen entsprechenden Korrekturvorschlag ist die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber der Dienstleistung (z. B. Ministerium) zu informieren. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber hat über die weitere Fehlerbehandlung zu entscheiden. 7. Information der Nutzerinnen und Nutzer Nutzerinnen und Nutzer, die sich elektronische Publikationen heruntergeladen haben, können vom LSN nicht aktiv kontaktiert werden, weil zu ihnen keinerlei Kontaktinformationen vorliegen. Ein postalischer Versand von Informationen an Abonnentinnen und Abonnenten ist bis zur Stufe nicht vorgesehen. Umso wichtiger ist es, Nutzerinnen und Nutzern der Printprodukte und der elektronischen Produkte mittels des Internetangebotes des LSN die Möglichkeit zu eröffnen, sich selbst über evtl. Korrekturen zu informieren. Für die Nutzerinnen und Nutzer muss dabei auf einfachem Wege erkennbar sein, ob eine Veröffentlichung bzw. veröffentlichte Daten nach dem Ersterscheinen korrigiert wurden und was korrigiert wurde. Nutzerinnen und Nutzer werden auf folgenden Wegen informiert bzw. können sich selbst informieren: Im LSN-Internetangebot ist unter Über Statistik > Qualität > Veröffentlichungsfehler eine Korrektur-Seite eingerichtet, auf der zentral alle von schwerwiegenden Fehlern betroffenen Print- und Onlineveröffentlichungen sowie Pressemitteilungen beginnend mit dem Jahr 2015, unverzüglich und dauerhaft aufgeführt werden. Die 5

Printprodukte, die elektronischen Produkte und die LSN-Online Startseite erhalten an geeigneter Stelle (z.b. Impressum) einen Hinweis auf diese Korrekturliste. Im LSN-Internetangebot sind in der Rubrik Veröffentlichungen korrigierte Publikationen mit dem Zusatz korrigierte Ausgabe/Version versehen und die Titelblätter entsprechend gekennzeichnet. Dies gilt bereits ab der Stufe Formale Fehler. Der Hinweis auf die Korrektur geringer oder schwerwiegender Fehler in einer Publikation erfolgt im Rahmen des nächsten Newsletters, dem die betroffene Publikation thematisch zuzuordnen ist. Eine postalische Information von Abonnentinnen und Abonnenten erfolgt, wenn es in einer von ihnen bezogenen Publikation zu einem schwerwiegenden inhaltlichen Fehler gekommen ist. Im LSN-Internetangebot sind HTML-Tabellen, die nicht aus LSN-Online abgerufen werden, durch einen entsprechenden Hinweis gekennzeichnet. Korrekturen in LSN-Online sind über den Informations-Button der jeweiligen Statistik zugänglich. Dies gilt ab der Stufe. 6