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Norden. Hand! Der. aus einer. Anzeigen Beilagen. ca. 1,7 Mio. Haushalte wöchentlich. Verbund schleswig-holsteinischer Anzeigenblätter.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Transkript:

Preisliste Nr. 45 gültig ab 1. Januar 2016 Ausgabe: Mittwoch + Wochenende

Unsere Service-Büros Nielsen I PMS PrintMedien-Service GmbH Fuhlsbüttler Straße 145 22305 Hamburg Telefon 040/639084-0 Fax 040/639084-44 info@pms-tz.de www.pms-tz.de Nielsen IIIa TZ-Medien-Service GmbH Elisenstraße 32 63739 Aschaffenburg Telefon 06021/4940400 Fax 06021/4940401 info@tz-medien-service.de www.tz-medien-service.de Nielsen II Verlags-Medien Service Egberts und Goralczyk ohg Weinsbergstraße 190 50825 Köln Telefon 0221/7090430 Fax 0221/70904310 info@zeitungsteam-koeln.de www.zeitungsteam-koeln.de Nielsen IIIb + IV VBS Verlagsbüro Süd Glauner & Partner GmbH Dachauer Straße 37a 85232 Bergkirchen-Feldgeding Telefon 08131/37660-0 Fax 08131/37660-25 info@vbs-feldgeding.de www.verlagsbuero-sued.de Nielsen V, VI, VII TSB Tageszeitungs-Service-Berlin Printmedien Marketing GmbH Giesensdorfer Straße 29 12207 Berlin Telefon 030/773006-0 Fax 030/773006-20 kontakt@verlagsbuero-tsb.de www.verlagsbuero-tsb.de Dänemark Hagedorn-Media Skovskifte 65 DK-6200 Aabenraa Mobil 0045/20256010 info@hagedorn-media.dk www.hagedorn-media.dk

Allgemeine Verlagsangaben Verlag Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG GmbH & Co. Druck Kieler Zeitung GmbH & Co. Offsetdruck KG Postanschrift Kieler Express, Postfach 1111, 24100 Kiel Hausanschrift Kieler Express, Fleethörn 1 7, 24103 Kiel Telefon 0431/903-0 Leitung Sales Svenja Nefen, Telefon: 0431/903-2500, Fax: -2504 Agenturservice und nationale Geschäftskunden Telefon: 0431/903-2546, -2541, Fax: -2549 agentur.anzeigen@ gewerbliche.anzeigen@ VerlagssonderNadine Carstens, Telefon: 0431/903-2564, Fax: -2513 veröffentlichungen sonderthemen@ Prospektbeilagen Britta Müller, Telefon: 0431/903-2572, Fax: -2599 beilagen.anz@ Bankverbindungen Förde Sparkasse Kto.-Nr. 90007410 (BLZ 210 501 70) IBAN DE55210501700090007410 Kto.-Nr. 90175409 (BLZ 210 900 07) IBAN DE13210900070090175409 Kieler Volksbank Zahlungsbedingungen Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Nachlässe Ausgabenbezogen (Laufzeit 12 Monate) Malstaffel Mengenstaffel 6 Anzeigen = 5 % 1.000 mm = 5 % 12 Anzeigen = 10 % 2.000 mm = 10 % 24 Anzeigen = 15 % 5.000 mm = 15 % 36 Anzeigen = 18 % 10.000 mm = 20 % 52 Anzeigen = 20 % 53 Anzeigen = 23 % 104 Anzeigen = 25 % Chiffregebühr Anzeigenschluss für Anzeigen mit Korrekturabzügen 236.025 Exemplare Einen Tag vor Anzeigenschluss Geschäftsbedingungen Für alle Aufträge gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften. Geschäftsstellen Kieler Express Lange Brückstr. 16 24211 Preetz Telefon: 04342/1035 Telefax: 04342/9777 Lange Str. 15 16 24306 Plön Telefon: 04522/7413-13/14/15 Telefax: 04522/7413-44 Kuhberg 35 24534 Neumünster Telefon: 04321/4900-13/14/15 Telefax: 04321/490024 Kieler Str. 1 24340 Eckernförde Telefon: 04351/7193-12/14 Telefax: 04351/7193-23 Erscheinungsweise wöchentlich mittwochs + samstags Auflage Bei Abholung 5,00, bei Zusendung 8,50 Anzeigenschlusstermin Montag bzw. Mittwoch, 18 Uhr

Gesamtausgabe Grundpreise für Auftraggeber mit Sitz außerhalb Schleswig-Holsteins und Werbeagenturen Schwarz-Weiß-Anzeigen Farbanzeigen (Mindestvolumen 100 mm) 1 Zusatzfarbe Grundpreis /mm 2 Zusatzfarben 3 Zusatzfarben 3,54 3,80 4,52 4,81 9.105,88 9.804,00 11.655,53 12.414,35 15,97 17,14 20,39 21,72 3.258,82 3.498,82 4.162,35 4.434,12 Titelseite* /mm 5,50 5,91 7,03 7,48 Titelkopf-Einblocker /mm 7,27 7,81 9,29 9,89 670,59 721,18 858,82 914,12 1.343,53 1.443,53 1.717,65 1.829,41 Seitenpreis (2580 mm) Textteilanzeige /mm 1000er-Format (250 mm x 187 mm) Titelkopf links 1sp. 100 mm Titelkopf rechts 2sp. 100 mm Zeilenpreis 9,51 *Anzeigen auf der Titelseite unterliegen Format- und Mengenbeschränkungen

Gesamtausgabe Ortspreise für Auftraggeber aus Schleswig-Holstein (Ausnahme Werbeagenturen) Schwarz-Weiß-Anzeigen Farbanzeigen (Mindestvolumen 100 mm) 1 Zusatzfarbe Ortspreis /mm Seitenpreis (2580 mm) Textteilanzeigen /mm 1000er-Format (250 mm x 187 mm) Titelseite* /mm Titelkopf-Einblocker /mm Titelkopf links 1sp. 100 mm Titelkopf rechts 2sp. 100 mm Zeilenpreis 3,00 3,23 3,84 4,09 7.767,28 8.321,73 9.903,98 10.553,10 13,57 14,57 17,33 18,46 2.770,00 2.974,00 3.538,00 3.769,00 4,68 5,02 5,97 6,36 6,18 6,64 7,90 8,41 570,00 613,00 730,00 777,00 1.142,00 1.227,00 1.460,00 1.555,00 *Anzeigen auf der Titelseite unterliegen Format- und Mengenbeschränkungen 17,00 Direkt erteilte amtliche Bekanntmachungen und kirchliche Nachrichten**) /mm 2,54 Private Gelegenheitsanzeigen**) a) mm 0,64 b) Zeile **ohne Nachlässe 3 Zusatzfarben 8,08 Ihre Experten vor Ort **), Festpreis 2 Zusatzfarben 1,55

Kombination Kieler Express mit Kieler Nachrichten Bei Belegung innerhalb von 8 Tagen ohne Satz-, Format- und Farbabweichungen gelten für den Kieler Express folgende Preise: Grundpreise für Auftraggeber mit Sitz außerhalb Schleswig-Holsteins und Werbeagenturen Schwarz-Weiß-Anzeigen Farbanzeigen (Mindestvolumen 100 mm) 1 Zusatzfarbe Grundpreis /mm 2 Zusatzfarben 3 Zusatzfarben 2,67 2,91 3,39 3,69 6.888,60 7.507,80 8.746,20 9.520,20 12,10 13,11 15,29 16,49 2.462,35 2.681,18 3.094,12 3.387,06 Titelseite* /mm 4,16 4,52 5,27 5,72 Zeilenpreis 7,65 Seitenpreis (2580 mm) Textteilanzeigen /mm 1000er-Format (250 mm x 187 mm) *Anzeigen auf der Titelseite unterliegen Format- und Mengenbeschränkungen

Kombination Kieler Express mit Kieler Nachrichten Bei Belegung innerhalb von 8 Tagen ohne Satz-, Format- und Farbabweichungen gelten für den Kieler Express folgende Preise: Ortspreise für Auftraggeber mit Sitz außerhalb Schleswig-Holsteins und Werbeagenturen Schwarz-Weiß-Anzeigen Farbanzeigen (Mindestvolumen 100 mm) 1 Zusatzfarbe Ortspreis /mm 2 Zusatzfarben 3 Zusatzfarben 2,27 2,47 2,88 3,13 5.856,60 6.372,60 7.430,40 8.075,40 10,28 11,14 13,00 14,02 2.093,00 2.279,00 2.630,00 2.879,00 Titelseite* /mm 3,54 3,84 4,48 4,87 Zeilenpreis 6,51 Seitenpreis (2580 mm) Textteilanzeigen /mm 1000er-Format (250 mm x 187 mm) *Anzeigen auf der Titelseite unterliegen Format- und Mengenbeschränkungen

Verbreitungsgebiet

Verbreitungsgebiet Kombination

Teilausgabenbelegung + nord express Grundpreise für Auftraggeber mit Sitz außerhalb Schleswig-Holsteins und Werbeagenturen Ortspreise für Auftraggeber aus Schleswig-Holstein (Ausnahme Werbeagenturen) Teilausgabenbelegung nur mittwochs möglich Teilausgabe Grundpreis Ortspreis Eckernförder Rundschau Nord West Ost Partnerverlag nord express Auflage: 28.550 Auflage: 24.900 Auflage: 90.500 Auflage: 92.075 Auflage: 91.100 0,84 0,73 0,84 0,72 1,73 1,47 1,56 1,33 2,35 2,00 Farbaufschläge: 1 Zusatzfarbe 10 % 2 Zusatzfarben 25 % 3 Zusatzfarben 40 % Kombinationsrabatte: (bei identischer Anzeige) 2 Ausgaben 10 % 3 Ausgaben 20 % Teilausgaben Verbreitungsgebiet Eckernförder Rundschau Alt Duvenstedt, Ascheffel, Barkelsby, Bistensee, Borgstedt, Brekendorf, Brodersby, Bünsdorf, Damendorf, Dörphof, Eckernförde, Felm, Fleckeby, Gammelby, Gettorf, Goosefeld, Groß-Wittensee, Güby, Haby, Holtsee, Hummelfeld, Karby, Klein-Wittensee, Kosel, Krück, Lindau, Loose, Neudorf-Bornstein, Neuwittenbek, Noer, Osdorf, Osterby, Owschlag, Rade b. R., Rickert, Rieseby, Schinkel, Sehestedt, Thumby, Tüttendorf, Waabs, Winnemark, Wulfshagenerhütten Nord Altenholz, Dänischenhagen, Kiel-Friedrichsort, -Holtenau, -Pries, -Schilksee, -Wik, -Projensdorf, Knoop, Schwedeneck, Strande West Achterwehr, Barmissen, Bissee, Blumenthal, Böhnhusen, Bokel, Boksee, Bordesholm, Borgdorf-Seedorf, Bothkamp, Bovenau, Bredenbek, Brügge, Dätgen, Eisendorf, Ellerdorf, Emkendorf, Felde, Flintbek, Grevenkrug, Großbarkau, Groß Buchwald, Großharrie, Groß Vollstedt, Haßmoor, Kiel-Belvedere, -Brunswik, -Düstenbrook, -Innenstadt, -Hammer, -Hassee, -Hasseldieksdamm, -Russee, -Klausbrook, -Meimersdorf, -Mettenhof, -Rondeel/Südfriedhof, -Uni-Bereich, -Suchsdorf, Kirchbarkau, Klein Barkau, Kronshagen, Langwedel, Loop, Melsdorf, Mielkendorf, Molfsee, Mühbrook, Negenharrie, Nettelsee, Nortorf, Ottendorf, Quarnbek, Reesdorf, Rodenbek, Rumohr, SchachtAudorf, Schierensee, Schmalstede, Schönbek, Schönhorst, Schülp b. N., Sören, Techelsdorf, Warder, Warnau, Wattenbek, Westensee Ost Ascheberg, Barsbek, Behrensdorf, Belau, Bendfeld, Blekendorf, Bösdorf, Bosau, Brodersdorf, Dannau, Dersau, Dobersdorf, Dörnick, Fahren, Fargau-Pratjau, Fiefbergen, Giekau, Grebin, Heikendorf, Helmstorf, Högsdorf, Höhndorf, Hohenfelde, Hohwacht, Honigsee, Kalübbe, Kiel-Dietrichsdorf, -Ellerbek, -Elmschenhagen, -Gaarden, -Kronsburg, -Kroog, -Moorsee, -Neumühlen, -Rönne, -Wellingdorf, -Wellsee, Kirchnüchel, Klamp, Klausdorf/Schwentine, Köhn, Krokau, Krummbek, Kühren, Laboe, Lammershagen, Lebrade, Lehmkuhlen, Löptin, Lütjenburg, Lutterbek, Martensrade, Mönkeberg, Mucheln, Panker, Passade, Plön, Pohnsdorf, Postfeld, Prasdorf, Preetz, Probsteierhagen, Raisdorf, Rastorf, Ratjensdorf, Ruhwinkel, Schellhorn, Schlesen, Schönberg, Schönböken, Schönkirchen, Schwartbuck, Selent, Stakendorf, Stein, Stocksee, Stolpe, Stoltenberg, Tröndel, Wahlstorf, Wankendorf, Wisch nord express Altengörs, Alveslohe, Armstedt, Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Bark, Bebensee, Bilsen, Bimöhlen, Blomnath, Blunk, Bockhorn, Bornhöved, Borstel, Brokstedt, Bühnsdorf, Daldorf, Damsdorf, Diekhof, Dreggers, Eilsdorf, Ellerau, Fahrenkrug, Fehrenbötel, Fitzbek, Föhrden-Barl, Fredesdorf, Freiweide, Fuhlendorf, Garbek, Geschendorf, Gnissau, Goldenbek, Gönnebek, Groß Niendorf, Groß Rönnau, Großenaspe, Hagen, Hamdorf, Hartenholm, Hasenkrug, Hasenmoor, Heidmoor, Heidmühlen, Henstedt-Ulzburg, Herrenmühle, Hitzhusen, Högersdorf, Hüttblek, Itzstedt, Kampen, Kaltenkirchen, Kattendorf, Kayhude, Kisdorf, Kisdorferwohld, Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems I, Krems II, Kükels, Latendorf, Leezen, Lentföhrden, Mielsdorf, Mönkloh, Mözen, Nahe, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Neversdorf, Nützen, Oering, Oersdorf, Pronstorf, Quaal, Quarnstedt, Quickborn (nur EH), Reinsbek, Rickling, Rohlstorf, Rotenhahn, Sarlhusen, Schackendorf, Schafhaus, Schieren, Schlamersdorf, Schmalfeld, Schönmoor, Seedorf, Seth, Sievershütten, Söhren, Steinbek, Stipsdorf, Strenglin, Strukdorf, Struvenhütten, Stuvenborn, Sülfeld, Tarbek, Tensfeld, Todesfelde, Tönningstedt, Trappenkamp, Travenhorst, Traventhal, Voßhöhlen, Wahlstedt, Wakendorf I, Wakendorf II, Warder, Weddelbrook, Weede, Westerrade, Wiemersdorf, Willenscharen, Willingrade, Winsen, Wittenborn, Wrist Weitere Informationen zu den Beilagen erhalten Sie unter der Rufnummer: 0431/903-2572; E-Mail: beilagen.anz@

Technische Daten Satzspiegel Berliner Format 430 mm Höhe x 282 mm Breite Panorama-Anzeigen 13 Spalten 430 mm Höhe x 588 mm Breite Mindestvolumen 2500 mm Spaltenbreiten 1 Spalte 2 Spalten 3 Spalten Grundschrift Anzeigenteil: 7 Punkt (Excelsior) Textteil: 8,2 Punkt (Excelsior) Druckverfahren Rollen-Offsetdruck, Druckform: Digital (CTP), Positivplatte Rasterweite 48 Linien je cm (48er-Raster) Rasterpunktform SandyP Rasterwinklung Cyan 15 Yellow 0 Tonwertumfang Lichterpunkt auslaufend erster druckender Ton 5 %, Neutraltiefe 95 % Tonwertzuwachs Kontrollfeld 40 % Tonwertzunahme 26 % +/- 3 % Kontrollfeld 80 % Tonwertzunahme 13 % +/- 1 % Strichbreite negative Striche mind. 0,15 mm positive Striche mind. 0,10 mm 45,00 mm 92,25 mm 139,50 mm 4 Spalten 186,75 mm 5 Spalten 234,00 mm 6 Spalten 281,25 mm Magenta 45 Schwarz 75 Aufbau der 4c-Form Graufarbenreduzierung (GCR) und Buntfarbenaddition Gesamtflächendeckung max. 240 % schwarze Flächen (100 %) nicht mit Cyan, Magenta oder Yellow unterlegen Druckrichtung Stehende Seiten, Fuß vorauslaufend Farbreihenfolge Cyan, Magenta, Yellow, Schwarz Farbe Euro-Skala: DIN 16539 Farben aus dem HKS-Z-Farbfächer und Pantonefarben werden im Zusammendruck aus Skalenfarben annähernd erreicht Digitale Druckvorlagenübermittlung Ausgangsbasis Bitte stellen Sie den Anzeigenauftrag und eine Kopie des Anzeigenmotives unter Angabe des Datei- bzw. Ordnernamens der Anzeigenabteilung zur Prüfung zur Verfügung. Unterstützte Dateiformate Druckoptimiertes PDF (vorzugsweise PDF X3) EPS (Schriften in Pfade oder includiert, Bilder einbinden) Achtung: keine vorseparierten Dateien, keine DCS-Dateien! Bitte beachten keine RGB-Bilder, keine LZW-Komprimierung, keine JPEG, Auflösung Bilder ab 300 dpi, keine Schnittmarken und Beschnittzugaben anlegen. Bei Druckunterlagen- bzw. Auftragsübermittlung per E-Mail unbedingt Adresse telefonisch im Vorwege abstimmen! Alle zu übermittelnden Dateien müssen in einem Ordner zusammengefasst werden. Dieser Ordner sollte einen eindeutigen Hinweis haben, der sich aus Kunde und Erscheinungstermin mit Objekt zusammensetzt (z. B. Musterkunde, ET: 1.7.09, KE-HA). Technische Rückfragen unter Telefon 0431/903-2597

Prospektbeilagen Preise pro 1.000 Stück Gesamtauflage Kieler Express: 236.025 Exemplare Teilbelegung Kieler Express: ab 5.000 Exemplare Änderung vorbehalten. Die aktuellen Auflagenhöhen erhalten Sie zusammen mit unserer Auftragsbestätigung. Gewicht Grundpreis * Ortspreis ** bis 20 g 87,55 74,42 bis 30 g 96,38 81,92 bis 40 g 105,29 89,50 bis 50 g 114,19 97,06 bis 60 g 123,07 104,61 bis 70 g 131,94 112,15 20,87 17,74 Wichtiger Hinweis jede weitere 10 g Muster bzw. Blindmuster 7 Tage vor Streutermin. Prospekte dürfen keine Fremdanzeigen enthalten und nicht durch Form und Aufmachung den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken. * Grundpreise für Auftraggeber außerhalb Schleswig-Holsteins und Werbeagenturen **Ortspreise für Auftraggeber aus Schleswig-Holstein (Ausnahme Werbeagenturen) Produktangaben Höchstformat: 21 x 30 cm (gefalzt), Mindestformat: 10,5 x 15,0 cm. EinzelblattBeilagen dürfen aus verarbeitungstechnischen Gründen folgende Gewichte nicht unterschreiten: DIN A4: 8 g, DIN A5: 6 g, DIN A6: 4 g Falzung: Gefalzte Beilagen müssen im Kreuz-, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein. Mehrseitige Beilagen müssen den Falz an der langen Seite haben. Leporellound Altarfalz sind nicht möglich. Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Sie dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen. Anlieferungszustand: Die angelieferten Beilagen müssen eine einwandfreie sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig ist. Sonstiges Warenproben können nicht beigelegt werden. Die Veröffentlichung eines kostenlosen Hinweises liegt im Ermessen des Verlages. Zuschuss: Bei Auflagen unter 50.000 Exemplaren ist eine Zuschussmenge von 1 %, bei Auflagen über 50.000 Exemplaren ist eine Zuschussmenge von 0,5 % erforderlich. Anlieferung Frühestens 7, spätestens 3 Werktage vor Erscheinungstermin Montag bis Freitag 7 bis 17 Uhr. Anlieferung zu anderen Zeiten bedingt Zwischenlagerung zulasten des Auftraggebers. Anlieferung der Beilagen frei Haus mit vollständigen Begleitpapieren (Lieferschein mit folgenden Angaben: Beilagentitel, Beilagentermin, zu belegendes Objekt und Ausgabe, Auftraggeber, gelieferte Menge je Ausgabe und gelieferte Gesamtmenge). Kosten, die durch nicht termingerechte Anlieferung der Beilagen oder verspäteten Rücktritt entstehen, trägt der Auftraggeber. Konkurrenzausschluss kann nicht zugesichert werden. Rücktrittstermin: 14 Tage vor Beilegetermin. Versand: Vermerk: Frei Verwendungsraum. Verpackung Die Beilagen müssen sauber auf Europaletten gestapelt und gegen Transportschäden und Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. Die einzelnen Lagen müssen kantengerade eine Höhe von ca. 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind und dürfen nicht in Folie eingeschweißt werden. Unsachgemäße Verpackung führt zu verbogenen Beilagen, die nicht beigelegt werden können. Anlieferung Druckzentrum Kieler Nachrichten, Warenannahme, Gewerbegebiet Kiel-Moorsee (B 404), Radewisch 2, 24145 Kiel.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Kieler Zeitung, Verlags- und Druckerei KG GmbH & Co. ( Verlag ) und ihren Anzeigenkunden ( Auftraggeber ) für sämtliche, auch künftige Anzeigen- oder Beilagenaufträge. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Verlag ihrer Geltung zugestimmt hat. Dies gilt auch falls der Verlag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers einen Auftrag vorbehaltlos ausführt. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Abreden bedürften der Schriftform. 1. Definitionen: Anzeigenauftrag ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Auftraggebers in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. Beilagenauftrag ist der Vertrag über die Veröffentlichung von in das Druckerzeugnis einzulegendem werblichem Beilagenmaterial. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. 2. Soweit im Rahmen der Vereinbarung eines bestimmten Anzeigenvolumens/Jahr eine Abrufmöglichkeit der innerhalb des Volumens liegenden Anzeigen durch den Auftraggeber vereinbart ist, so hat der Abruf dieses Anzeigenvolumens stets in einem 12-Monatszeitraum, beginnend mit der ersten Anzeigenveröffentlichung zu erfolgen. Ein Anspruch auf Gewährleistung des Abrufvolumens darüber hinaus besteht nicht. 3. Anzeigen- oder Beilagenaufträge werden vom Verlag grundsätzlich nach billigem Ermessen in Nummern, Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift platziert, soweit nicht abweichend im jeweiligen Auftrag vereinbart. Bei konkreten Platzierungswünschen müssen die Aufträge so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dieser dem Auftraggeber noch rechtzeitig etwaige Beanstandungen mitteilen und etwaige Nachbesserungen einfordern kann, d.h. bis spätestens 3 Tage vor dem Erscheinungstag. Der Verlag veröffentlicht Anzeigen in der jeweils passenden Rubrik, ist jedoch auch berechtigt, Anzeigen an anderer Stelle zu platzieren, soweit dies thematisch passt und nicht für den Auftraggeber unzumutbar ist. 4. Beilagenaufträge werden erst nach Vorlage eines Musters für die Beilage und dessen Billigung durch den Auftraggeber ausgeführt. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken könnten oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Der Verlag verteilt die Beilagen mit geschäftlicher Sorgfalt, wobei bis zu 3% Fehlzustellung oder Verluste als technisch bedingt und branchenüblich gelten und keine Mangelgewährleistungsansprüche begründen. 5. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen bzw. Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Sind etwaige Mängel an den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang sichtbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Gewährleistungsansprüche gegen den Verlag. Dies gilt auch bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, sofern der Auftraggeber den Verlag nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler schriftlich hingewiesen hat. 6. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines vereinbarten Anzeigenvolumens wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern des Verlags aufgegeben werden. Ein Vertragsschluss über die Anzeigen- oder Beilagenveröffentlichung kommt erst durch gesonderte Annahme des Auftrags durch den Verlag spätestens mit Durchführung des Auftrags selbst zustande. Die Ablehnung eines Auftrages teilt der Verlag dem Auftraggeber unverzüglich mit. 7. Sind keine spezifischen Veröffentlichungsgrößen vereinbart, legt der Verlag für die Veröffentlichung der Anzeige die für entsprechende Anzeigen übliche und tatsächlich erfolgte Abdruckhöhe zugrunde. 8. Bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige stehen dem Auftraggeber die allgemeinen Mängelgewährleistungsansprüche zu. Der Auftraggeber kann wählen zwischen einer angemessenen Minderung des Zahlungsanspruchs des Verlags oder Schaltung einer einwandfreien Ersatzanzeige. Sowohl im Rahmen der Minderung als auch bei Schaltung einer Ersatzanzeige sind ggf. dem Auftraggeber aus der Schaltung der mangelhaften Anzeige erwachsene Vorteile zu berücksichtigen. Bei Mängeln der Ersatzanzeige ist der Auftraggeber zur angemessenen Minderung berechtigt. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Veröffentlichung schriftlich gegenüber dem Verlag zu rügen. Werden im unternehmerischen Verkehr Mängel ausgenommen nicht offensichtliche Mängel nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung geltend gemacht, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers geliefert.

9. Aus einer Auflagenminderung des Druckerzeugnisses kann nur bei Beauftragung eines Anzeigenvolumens (s.o. Ziff. 2) und nur dann ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die vereinbarte durchschnittliche Auflage oder wenn eine solche nicht vereinbart wurde die durchschnittliche verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres mindestens in dem Maße unterschritten wird, wie aus nachfolgender Aufstellung ersichtlich: Bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren: 20 % bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren: 15 % bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren: 10 % bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren: 5 %. Dem Auftraggeber steht bei Absinken der Auflage in der vorgenannten Höhe ein Rücktrittsrecht für die künftigen Anzeigenveröffentlichungen aus einem vereinbarten Anzeigenvolumen zu. Auflagenschwankungsbedingte Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber innerhalb eines vereinbarten Anzeigenvolumens trotz Erscheinen der Auflagenhöheveröffentlichung vor der jeweiligen Anzeige nicht vor Anzeigenveröffentlichung Ansprüche wegen Absinkens der Auflagenhöhe geltend macht. Es gelten die jeweils veröffentlichten Auflagenlisten der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.v. (IVW). 10. Die Rechnung wird in der Regel spätestens 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Der Rechnungsbetrag ist zur Zahlung an den Verlag fällig innerhalb der aus der jeweils gültigen Preisliste ersichtlichen und mit Zugang der Rechnung zu laufen beginnenden Frist, soweit nicht abweichend vereinbart. Das Lastschriftverfahren erfolgt per SEPALastschrift. Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs wird die grundsätzliche 14-tägige Frist für die Information vor Einzug auf einen Tag vor Belastung verkürzt. 11. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Verlag berechtigt, die weitere Ausführung laufender Aufträge bis zur vollständigen Bezahlung zurückzustellen und für die noch ausstehenden Aufträge Vorauszahlung zu verlangen. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, wie insbesondere im Falle der Stellung eines Insolvenzantrags oder anhaltenden Verzuges mit der Zahlung fälliger Rechnungen gegenüber dem Verlag ist der Verlag berechtigt, auch während laufender Anzeigenaufträge das Erscheinen weiterer Anzeigen oder Beilagen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und dem Ausgleich weiterer fälliger Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 12. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern nach billigem Ermessen des Verlags geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige bzw. der Beilage. 13. Der Verlag bewahrt übergebene Druckunterlagen drei Monate nach Ausführung des Auftrages auf und vernichtet diese anschließend, sofern nicht der Auftraggeber vorher die Rücksendung gegen Übernahme der damit verbundenen Kosten verlangt. 14. Aufgrund gesonderter Vereinbarung fertigt der Verlag auch die für die Anzeigenschaltung erforderlichen Druckunterlagen und Zeichnungen für den Auftraggeber an. Hierfür berechnet der Verlag nur dann gesonderte Kosten nach Maßgabe des entstandenen Aufwands, wenn es nach Anfertigung der Druckunterlagen nicht zur Schaltung der geplanten Anzeige kommt oder wenn aufgrund von vom Auftraggeber zu vertretender Umstände wiederholte Überarbeitungen der erstellten Druckunterlagen durch den Verlag erforderlich sind. 15. Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffre-Anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt werden, werden vernichtet. Der Verlag behält sich vor, bei begründetem Verdacht eingehende Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffre-Dienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. Der Verlag kann mit dem Aufraggeber die Selbstabholung oder gebührenpflichtige Zusendung vereinbaren. Auskünfte über Chiffre-Anzeigen werden weder telefonisch noch ohne Vorlage des Chiffre-Ausweises erteilt. 16. Der Verlag haftet auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe und Gehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist in diesem Falle jedoch der Höhe nach beschränkt auf typische vorhersehbare Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. 17. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis folgenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, Kiel. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind oder werden einzelne der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam oder abbedungen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Stand: November 2015 Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Telefon- und Kontoverbindung etc.), die jedoch ausschließlich zum Zweck der Vertragsanbahnung und -durchführung verwendet werden ( 27, 33 BDSG).

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